WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] GESUCH um Erteilung einer Bewilligung für die Betreuung und Pflege von bis zu drei erwachsenen Personen in privaten Haushalten WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Öffentlichkeit Politik und Recht 1 Trägerschaft Zielsetzung P e r s o n a l Leitbild Zielgruppe L e i t u n g Angebot Partner Lebensraum Wirtschaft Quelle: GEF Kanton Bern Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Inhaltsverzeichnis Betriebs- und Betreuungskonzept 1 Trägerschaft und Zielsetzung ............................................................................................ 3 1.1 Rechtsform der Institution ........................................................................................... 3 1.2 Zielsetzung ................................................................................................................. 3 2 Zielgruppe ......................................................................................................................... 4 3 Leitbild ............................................................................................................................... 4 3.1 Angebot ...................................................................................................................... 4 3.2 Aufnahmeverfahren .................................................................................................... 4 3.3 Menschenbild.............................................................................................................. 4 3.4 Zusammenarbeit ......................................................................................................... 5 3.5 Führungsstil ................................................................................................................ 5 3.6 Wirtschaftlichkeit ......................................................................................................... 5 4 2 Betrieb ............................................................................................................................... 6 4.1 Rahmen ...................................................................................................................... 6 4.2 Örtlichkeiten ................................................................................................................ 6 4.3 Organisation ............................................................................................................... 7 4.4 Qualitätsmanagement ................................................................................................. 8 4.5 Personal...................................................................................................................... 9 4.6 Hauswirtschaft .......................................................................................................... 10 5 Tragfähigkeit.................................................................................................................... 11 6 Angebot ........................................................................................................................... 12 6.1 Wohnen .................................................................................................................... 12 6.2 Gesundheit und Therapie ......................................................................................... 14 6.3 Freizeit, Ferien und Feiertage ................................................................................... 15 6.4 Arbeit, Beschäftigung und Bildung ............................................................................ 16 6.5 Transport .................................................................................................................. 16 7 Rechte ............................................................................................................................. 18 8 Vernetzung und Bezug zur Öffentlichkeit ........................................................................ 20 9 Konzept zum Umgang mit Gewalt ................................................................................... 21 10 Konzept zum Umgang mit Sexualität ........................................................................... 23 11 Konzept zum Umgang mit Notfall und Krisen ............................................................... 24 Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 1 Trägerschaft und Zielsetzung 1.1 Rechtsform der Institution Privathaushalt geführt von Philip und Beatrice Steiner. 1.2 Zielsetzung Die uns anvertrauten Menschen erhalten Unterstützung und Begleitung zur Bildung, Wahrung und Förderung ihrer Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Die körperliche und psychische Gesundheit der zu betreuenden Menschen wird geachtet, die Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht und die Zusammenarbeit mit den Angehörigen wird gefördert. Grundlage der agogischen Ausrichtung ist ein umfassendes Pflege-, Beschäftigungs- und Betreuungsangebot nach individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der zu betreuenden Menschen. Grafisch sieht dies wie folgt aus: Biographie 3 Werte, Menschenbild, Bedürfnisse Zielentscheidung(en) Normalisierung Selbstbestimmung Situation (Anforderung und Kompetenzen) Partizipation Wohlbefinden Lebensumwelt (Institution) Quelle: Internet Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 2 Zielgruppe In der Wohngemeinschaft aufgenommen werden erwachsene Frauen und Männer mit einer geistigen Behinderung, die aufgrund eines IV-Beschlusses besondere Betreuung benötigen. Die Wohngruppe bietet den erwachsenen Menschen, welche die Fähigkeit und den Wunsch haben, in einer kleineren Gruppe zu leben, Sicherheit und Geborgenheit und ermöglicht ihnen Wohnen, Beschäftigung und Freizeit unter einem Dach. 3 Leitbild 3.1 Angebot Wohnen: Privatleben und Gruppenzugehörigkeit sind Bestandteile im Wohnbereich und werden nach Tageszeit, persönlichen Wünschen sowie nach dem Normalitätsprinzip eingesetzt: Normaler Tagesrhythmus, normaler Jahresrhythmus, normale Erfahrungen im Ablauf des Lebenszyklus. 4 Beschäftigung: Es gibt ein Angebot nach Interessen und Fähigkeiten der zu betreuenden Personen. Darin enthalten sind gestalterische, musikalische und handwerkliche Teile. Die Mithilfe aller Bewohnenden in Haushalt- und Gartenarbeit wird vorausgesetzt. Freizeit: Wir legen Wert auf die Weiterentwicklung der Persönlichkeit, aus diesem Grund soll die Freizeit so abwechslungsreich und sinnerfüllend wie möglich oder erwünscht sein. Die Bewohnenden sind nach Empowerment das Handlungszentrum ihres Lebens. Die Zielerreichung der drei Bereiche Arbeit-Wohnen-Freizeit wird gemessen am Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. 3.2 Aufnahmeverfahren Wir legen Wert auf ein gegenseitiges Kennenlernen. Ein vorgängiger Besuch bei uns und ein Gespräch mit Angehörigen sind wünschenswert. Die Interessenten sollen mitbestimmen können, ob sie sich ein Zuhause bei uns auf der Wohngruppe vorstellen können. Siehe im Detail Punkt 5 „Tragfähigkeit“. 3.3 Menschenbild Wir sehen den Menschen als eigenständiges Wesen, das Leben als eine von Gott geschenkte Gabe. Begegnungen werden ohne Vorurteile und mit Kopf und Herz gemacht. Wir sehen primär den Menschen mit seinen Stärken, Wünschen, Entwicklungen und Ressourcen und nicht seine Behinderung. Wir handeln nach biblischen Grundsätzen. Auch erachten wir die menschlichen Grundbedürfnisse nach Maslow als leittragend und ausschlaggebend für unser Handeln, siehe Grafik auf folgender Seite. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Quelle: Internet 5 3.4 Zusammenarbeit In einem familiären Rahmen sind uns Offenheit, Vertrauen und gegenseitiger Respekt ein wichtiges Anliegen. Angehörige und Besucher sind auf der Wohngruppe erwünscht und Teil des Lebensumfeldes der Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Kontakte erachten wir als wichtig und sie werden wo möglich gefördert. In der Öffentlichkeit setzen wir uns für allgemeine und spezifische Anliegen der Menschen mit einer Behinderung ein. 3.5 Führungsstil Wir pflegen einen partnerschaftlich kooperativen Führungsstil. Dies beinhaltet folgende Hauptpunkte: Wertschätzung gegenüber den Bewohnenden und Mitarbeitenden Arbeitsprozesse werden gelenkt und überwacht Vorschläge sind erwünscht Fortschritte und Ideen werden unterstützt Entscheidungen werden besprochen Kompetenzen werden genutzt und gefördert 3.6 Wirtschaftlichkeit Wir achten auf einen sorgfältigen, umweltschonenden und kostenbewussten Umgang mit Ressourcen. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 4 Betrieb 4.1 Rahmen Öffnungs- und Betreuungszeiten der Wohngruppe 365 Tage im Jahr. In Absprache mit der Leitung können nach einem Jahresplan Ferienzeiten und Wochenendaufenthalte der Betreuten ausgemacht werden. Grösse der Wohngemeinschaft Privater Haushalt, in dem bis zu drei erwachsene Personen zur Betreuung und Pflege aufgenommen werden. Strukturen Tagesablauf: siehe Anhang Hausordnung: siehe Anhang Tarife: werden individuell festgelegt 4.2 Örtlichkeiten 6 Lageplan: siehe Anhang Grundrisspläne: siehe Anhang Infrastruktur Der Aufenthalt auf der Wohngruppe löst das frühere Daheim ab, deshalb ist die Betreuung in Gemeinschaft und Privatleben sinnvoll ergänzt. Die Betreuung und Pflege rund um die Uhr umfasst eine Kleingruppe bis zu drei Bewohnenden. Infrastruktur auf der Wohngruppe Den Bewohnenden steht ein Einzelzimmer zur Verfügung, welches mindestens 16 m² gross ist und über ein separates WC mit Lavabo verfügt. Das Zimmer ist die Privatsphäre der Bewohnenden und soll so weit wie möglich selber möbliert, gestaltet und eingerichtet werden. Im Zimmer sind Telefon- und Internetanschluss vorhanden. Die Zimmer haben einen direkten Zugang zu der Terrasse mit Sitzplatz, welcher separat für die Bewohnenden abgetrennt werden kann. Alle Zimmer befinden sich auf dem 1.Obergeschoss, das per Treppenhaus oder Lift erreicht werden kann. Das Haus wurde neu renoviert und ist behindertengerecht umgebaut. Im Erdgeschoss befinden sich eine Küche, ein weiträumiger Aufenthaltsraum, ein WC, eine Werkstatt, ein Liegeraum, ein Lagerraum, eine Garderobe und ein Büro mit Archiv. Zudem ist der Garten mit Sitzplatz direkt vom Aufenthaltsraum begehbar. Das Gruppenleben wird begrüsst, jedoch stellt die Infrastruktur auch genügend Platz zum Ausweichen bei unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen dar. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Angebote in Gemeinde und Region Das Forum Sumiswald in 4km Entfernung verfügt über ein Hallenbad, Sauna, Dreifachturnhalle, Kegelanlage, Kletterdom, Fitnesscenter und Restaurant. Es befinden sich Vita-Parcours, Wander- und Velowege in naher Umgebung mit Aussicht auf den Jura und die Alpen in intakter und ruhiger Natur. Die neue Sportanlage Heimisbach ist ca. 100m entfernt. Die zwei Dorf-Restaurants sind in einer Viertelstunde zu Fuss erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten gibt es zwei im Dorf, eine Bäckerei und ein Volg-Laden. Folgende Vereine sind in der nahen Umgebung: Jodlerklub Heimisbach, Sportverein Heimisbach, Gemischter Chor „Dürrgraben“, Ortsverein Trachselwald-Heimisbach. Es besteht auch eine Kursmöglichkeit mit der Organisation „Plusport Oberemmental“ in Langnau. 4.3 Organisation Organigramm: siehe Anhang 7 Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 4.4 Qualitätsmanagement Qualitätsniveau Wir wollen mit dem QM in regelmässigen Zeitabständen ursprünglich gesetzte Zielsetzungen überprüfen. So können wir sicherstellen, dass Mängel und/oder Entwicklungsbedarf aufgedeckt und verbessert werden können. Schematisch sieht dies wie folgt aus: 8 Ressourcen bereitstellen Führungsgrundsätze Projekte & Aufträge umsetzen Konzepte Jahresprogramm Spezifische Formulare Leistungsauftrag Leitbild planen durchführen Internes Feedback Individuelle Lösung sichern optimieren überprüfen reflektieren Interne Evaluation Neue Regeln anpassen Zeit Quelle: Internet Das QM soll uns im Alltag helfen, Herausforderungen sachlich und lösungsorientiert zu meistern. Wir sind ein Kleinheim mit familiärem Charakter, deshalb beschränken wir einfachheitshalber das QM auf die wesentlichen Punkte: Planen Durchführen Überprüfen / Reflektieren Sichern / Optimieren Wir wollen dies mit einfachen Hilfsmitteln umsetzen. Dazu gehören Gespräche mit Angehörigen und Bezugspersonen, Umfragen über Leistungen und Wohlbefinden usw. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 4.5 Personal Betreuungs- und Pflegepersonal Der Personalbestand ist bezüglich Zahl und beruflicher Qualifikation auf die Betreuungsund Pflegebedürfnisse der betreuten Personen abzustimmen. Da vorerst bis zu drei Bewohnende mit einer leichten bis mittleren geistigen Behinderung einen Platz im Wohnheim finden werden, beschränkt sich das Personal auf die Heimleitung (Philip und Beatrice Steiner) und eine zusätzliche Person, die angestellt wird. Der zeitliche Aufwand lässt sich mit einer Person nebst der Leitung abdecken, da mit drei Bewohnenden ein Spielraum bezüglich Ferien und freien Wochenenden besteht. Auch die Fachqualifikation ist durch die Heimleitung abgedeckt. Gestützt wird dies auf die Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen der IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) in Kapitel 6.2 : „In Wohnheimen und anderen betreuten kollektiven Wohnformen sowie in Tagesstätten verfügt mindestens die Hälfte der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich oder einen interkantonal anerkannten Abschluss im Betreuungsbereich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Ausbildung befinden, werden angerechnet.“ 9 Angestelltes Personal darf und soll eine Teilverantwortung in der Organisation des Wohnheimes übernehmen, da auch alleine gearbeitet wird. Sinnvoll ist nach einer Einarbeitungszeit beispielsweise die Übernahme des Ressorts Hauswirtschaft mit den Untergruppen Reinigung, Nachfüllen, Einkauf und Hauswart. Je nach Ressourcen, Ausbildung und Kenntnissen bietet sich auch ein anderes Ressort an. Es wird stets auf das Mitspracherecht und auf Kooperation geachtet, siehe hierzu auch Punkt 3.5 „Führungsstil“. Zu den Anstellungsbedingungen siehe Anhang mit Arbeitsvertrag und Stellenbeschrieb. Ausbildungsangebot Es besteht mit der Startphase kein Ausbildungsplatz, da die Wohngruppe zu klein und der Personalstand zu niedrig ist. Dies kann sich zu einem späteren Zeitpunkt ändern. Freiwilligenarbeit Freiwillige und ehrenamtliche Arbeit stellt einen gesellschaftlichen Beitrag an Mitmenschen dar. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet. Freiwillige und ehrenamtliche Arbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz mit ihr. Spesenvergütungen oder symbolische Beiträge gelten nicht als Bezahlung. Freiwillige Helfer werden fachlich betreut und stellen keine Arbeitskraft, sondern eine Ergänzung dar. Sie können eingesetzt werden z.B. für Gruppenausflüge, Freizeitgestaltung, zusätzliche Hilfestellung bei Sportaktivitäten oder auch in der Werkstatt und werden in keinem Fall mit den Bewohnenden alleine gelassen. Sie tragen keinerlei Aufgaben oder Kompetenzen, sondern sind eine Entlastung und Hilfestellung in der jeweiligen Situation. Sie befolgen die im Wohnheim geltenden Regeln und Anweisungen. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 4.6 Hauswirtschaft Organisation der Verpflegung Die Gruppe isst gemeinsam im Speisesaal zu den Hauptmahlzeiten. Die Bewohnenden werden bei der Menuplanung, dem Lebensmitteleinkauf und der Essenszubereitung so weit als ihnen möglich einbezogen. Nach einem Ämtli-Plan stehen Hausarbeit, Werkstatt oder Küche auf dem Programm. Dies bedeutet, eine Bewohnerin oder ein Bewohner ist den ganzen Morgen in der Küche und hilft beim Vorbereiten, Kochen und Anrichten der Speisen sowie nach dem Essen beim Wegräumen und Putzen. Auch der Einkauf wird im geregelten Rhythmus mit den Bewohnenden erledigt und ist wie das Kochen ein fester Bestandteil der Beschäftigung. Auf individuelle Bedürfnisse und spezielle Ernährungspläne wird beim Einkauf und Kochen Rücksicht genommen, wie etwa Diabetes, Diäten oder Allergien. 10 Kleiderpflege, Raum- und Arealpflege Hierzu werden das interne Personal sowie die Bewohnenden während der Beschäftigungszeit eingesetzt. Die Wäsche wird mit Hilfe der Bewohnenden (Hausarbeit als feste Beschäftigung) erledigt und so viel wie möglich von ihnen selber erledigt, z.B. zusammenfalten, in den Schrank räumen etc. Die Raum- und Arealpflege wird ebenfalls gemeinsam getätigt und je nach Bedarf (Nasszellen und Küche täglich, Zimmer wöchentlich, ums Haus bei Bedarf) durchgeführt, es besteht ein fester Putz-Plan und die Bewohnenden tragen auch hier eine Verantwortung und eine Aufgabe, dies mit Hilfe nach ihren Möglichkeiten zu erledigen. Wir erachten die Mithilfe der betreuten Menschen in alltäglichen Arbeiten als sinnerfüllend. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 5 Tragfähigkeit Aufnahmeverfahren Bewerben kann sich grundsätzlich jede Person. Voraussetzung ist, dass die Person in die definierte Zielgruppe passt und sich mit dem Leitbild und den Voraussetzungen der Wohngruppe einverstanden erklärt. Sofern ein Platz frei ist (bis zu drei Bewohnende), wird mit der Leitung einen Termin vereinbart zu einem Erstgespräch. Wünschenswert ist, dass die Interessentin oder der Interessent mit gesetzlichem Vertreter hierzu erscheint. Man lernt sich kennen, tauscht Erwartungen und Wünsche aus, besichtigt die Räumlichkeiten und lernt den Ablauf sowie Personal und Bewohnende kennen. Falls ein gegenseitiges Interesse zu einem Aufenthalt besteht, findet anschliessend ein Schnupperaufenthalt von einer Woche statt. Die Auswertung über die Schnupperzeit und der Entscheid finden mit einem Abschlussgespräch statt, an dem die Interessentin oder der Interessent, gesetzliche Vertreter und die Leitung teilnehmen. Anschliessend kommt es gegebenenfalls zu einem Vertragsabschluss, in dem Probezeit und weitere Bedingungen geklärt werden. Siehe hierzu Anhang Wohnvertrag. 11 Austrittsverfahren Kommt es zu einem Wechsel der Wohnform auf Wunsch seitens der/des Bewohnenden oder der Leitung, findet ein Austrittsgespräch statt. Hierzu wird auch die gesetzliche Vertretung eingeladen. Es werden alle wichtigen Vorkehrungen getroffen und ein Rückblick auf die Zeit in der Wohngruppe gemacht. Persönliche Daten werden an die neue Wohnstelle weitergegeben oder vernichtet. Wir achten auf einen sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten und Angaben, die Schweigepflicht geht über das Wohnverhältnis hinaus. Wenn Hilfe für eine Anschlusslösung erwünscht ist, wird sie vom Team in verhältnismässigem Rahmen dargeboten. Ausschluss von Bewohnenden Zu einem Ausschluss kann es kommen, falls Folgendes eintrifft: Hoher Aufwand in Pflege, starke gesundheitliche Verschlechterung Suchtprobleme Gewalt- und Aggressionsausübung Ständiges unangepasstes Gruppenverhalten und mehrmalige, absichtliche Nichteinhalt der Regeln Das Verhalten der Person wird über längere Zeit beobachtet und dokumentiert. Unsere Haltung ist es, zuerst nach Lösungen zu suchen. Ein Ausschluss soll die letzte Option sein, unter anderem auch dann, wenn eine Person sich nicht zur Kooperation bereit erklärt. Die Organisation der Anschlusslösung liegt bei der gesetzlichen Vertretung, mit welcher in oben genanntem Fall frühzeitig ein reger Kontakt und Austausch besteht. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 6 Angebot Wir bieten den uns anvertrauten Menschen Betreuung und Pflege in einem privaten Haushalt. Die Zielgruppe (siehe Punkt 2) erhält bei uns ein Angebot von Wohnen, Beschäftigung und Freizeit in einer betreuten Wohnform. Weitere Informationen zu den Angeboten siehe Punkt 4 „Betrieb und Rahmen“. 6.1 Wohnen 12 Raumangebot / Freizeit Ein Fitness-Raum soll den Bewohnenden zur Verfügung stehen. Die grossräumige Waschküche ermöglicht es, die alltäglichen Wäschearbeiten gemeinsam zu erledigen. Eine Werkstatt für Holzbearbeitung, Basteln, Malen, Reparaturarbeiten etc. ist geplant. Ein Atelier für persönliche Beschäftigungen (persönliches Interesse eines Bewohners) kann eingerichtet werden. Die grosszügige Küche ermöglicht den Bewohnenden mitzuhelfen beim Kochen, Servieren, Abwasch und Reinigung. Im Speisesaal wird gemeinsam das Essen eingenommen. Es gibt auch genügen Platz um zu spielen, tanzen etc. Der Aufenthaltsraum soll eine angepasste und ordentliche Atmosphäre bieten. Er dient zum Lesen, Fernsehen, Singen und als Aufenthaltsort während Pausen und Freizeit. Der Garten soll im Sommer das Relaxen draussen ermöglichen. Es gibt dort eine gemütliche Sitzecke und eine Feuerstelle. Seitlich des Gartens befindet sich ein Gartenhaus kombiniert mit einem Kleintierstall, welcher mit einem grossen Fenster abgetrennt ist. Das Gartenhaus bietet ein gemütliches Ambiente in kälteren Jahreszeiten für Abendprogramme, Grillen und spezielle Anlässe. Es bietet zusätzlich Rückzugsmöglichkeiten während geregelten Zeiten. Auch Geselligkeiten im Rahmen von kleineren Partys sollen dort stattfinden können. Nordwestseitig möchten wir gemeinsam mit den Bewohnenden ein Gemüse-, Obst-, und Blumengarten anbauen und gestalten. Er soll das Verständnis der Entstehung von Nahrungsmittel fördern, aber auch ein Bestandteil zur Beschäftigung sein. Die grossflächige Terrasse entlang der ganzen südlichen Fassade kann für persönliche wie auch für gemeinschaftliche Zwecke benützt werden. Je nach Wunsch und Bedürfnis kann der Vorplatz der dazugehörenden Zimmer abgegrenzt werden. Wir wollen den Bewohnern und Bewohnerinnen ein individuelles Raumangebot bieten. Die Selbstmöblierung wie auch das Gestalten des eigenen Zimmers möchten wir fördern. Die Zimmergrösse ist mindestens 16m² mit eigenem WC und Lavabo inbegriffen. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Allgemein/Sicherheit Eine Notfallklingel soll den Bewohnenden zur Verfügung stehen. Sie können sich im und ums Haus bemerkbar machen. Eine kabelgebundene Brandmeldeanlage soll möglichst einen Brand verhüten. Ausstattung Medienanschluss. Jedes Zimmer verfügt über einen persönlichen Netzwerkanschluss mit Zugang ins Internet, eine persönliche Telefonleitung und TVAnschluss. Die Bodenheizung integriert mit einer Komfortlüftung verhindern Kälte, verunreinigte Luft und regelt die Zimmer auf angenehme Temperaturen im Winter wie auch im Sommer. 13 Die Sozialform Die Gruppengrösse beträgt maximal drei Bewohner/Bewohnerinnen, welche im familiären Rahmen zusammen wohnen. Wir verweisen auf die Tagesstruktur, wo die alltäglichen Abläufe definiert sind. Den Bewohnern und Bewohnerinnen wird je eine Bezugsperson zugewiesen, nach Möglichkeit gleichgeschlechtlich und der Sympathie entsprechend. Die Aufgaben einer Bezugsperson sollen sich im Alltag wiederspiegeln: Einkauf der persönlichen Utensilien, gemeinsame Gespräche, gemeinsames Zimmeraufräumen, Ausflüge, Angehörigenarbeit usw. Gruppenanlässe möchten wir im familiären Rahmen gestalten, Anlässe dazu können ganz unterschiedlich sein, es sind hier ein paar Beispiele vermerkt: Geburtstagsfeier, Geschichten erzählen, gemeinsam Film anschauen, Andacht am Morgen, Spielabend, Grillen und Chillen im Gartenhaus, Besuch eines Musicals, ein Weihnachtsstand auf dem Märit und vieles mehr. Individuelle Betreuungsformen Wir legen Wert auf eine angemessene Körperpflege. Wenn möglich möchten wir auf die gleichgeschlechtliche Pflege achten. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden regelmässig zum Duschen und Baden aufgefordert und darin unterstützt. Es gibt auch für alle Bewohnenden einen individuellen Pflegeplan nach einem Hygienekonzept. Einmal pro Woche besuchen wir das Hallenbad gemeinsam, so dient dies gleichermassen den Aktivitäten und Gruppenanlässen. Die Arbeiten im Haushalt werden gemeinsam erledigt. Wir arbeiten mit einem Ämtli-Plan, der diverse Unterhaltsarbeiten und alltägliche Arbeiten beinhaltet wie Kochen, Wäsche machen, Servieren, Gartenarbeiten, Raumpflege und Tierpflege. Mit der Arbeit in der Werkstatt wollen wir eine sinnvolle Tätigkeit ausüben, indem wir einerseits Reparaturarbeiten ausführen, andererseits selbstständig Produkte in einem Prozess herstellen. Dies können zum Beispiel ein eigenes Nachttischchen, ein Stuhl, ein Blumenkistli oder ein Geburtstaggeschenk sein. Hier sind wir offen für Ideen und Wünsche der Bewohnenden. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 6.2 Gesundheit und Therapie 14 Standardangebot Die Bewohnenden erhalten im Wohnheim eine Körperpflege angepasst an ihre Bedürfnisse und ihre Fähigkeiten. Dabei sind folgende Punkte beinhaltet: Hilfestellung und Unterstützung bei der täglichen Grundhygiene wie waschen, duschen, baden, Haare waschen und frisieren, Körper und Gesicht eincremen, Zähne putzen, rasieren, WC-Gang sowie Hilfe und Unterstützung bei der wöchentlichen Hygiene wie Nagelpflege, Wochenbad, Gewichtskontrolle und umfassende Körperpflege. Wann immer möglich wird die Körperpflege gleichgeschlechtlich ausgeführt, vor allem beim Duschen und Baden. Die Körperpflege wird jeweils vom diensthabenden Personal ausgeführt. Bei medizinisch verschriebener Pflege und Medikation wird diese ebenfalls vom Personal ausgeführt. Die Pflege und Medikation werden übersichtlich dokumentiert in den Unterlagen der Bewohnenden. Es werden keine Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgegeben, es sei denn bei akuten Schmerzen, einem Unfall o.ä. Hierzu gibt es eine Hausapotheke, welche dem Hausarzt bekannt und von ihm genehmigt ist. Zu der Qualifikation des Personals siehe Punkt 4.5 „Personal“ sowie Kopien der Ausbildungen der Heimleitung. Die Heimleitung ist verantwortlich für die Durchführung, Kontrolle und transparente Dokumentation der Pflege und Medikation. Therapien werden vom Personal keine durchgeführt, deshalb werden hier auch keine Qualifikationsausweise dafür gemacht. Zusatzangebot Es gibt im Wohnheim intern die Möglichkeit für Zusatzangebote ausser den medizinischen und pflegerischen Grundleistungen durch das Personal, welche oben unter Standardangebot erwähnt wurden. Dies kann z.B. ein Hausbesuch eines Friseurs oder einer Fusspflegerin sein, je nach Bedürfnissen und Angebot. Das zusätzliche Angebot ist für alle Bewohnenden freiwillig und wird vom Personal koordiniert. Auch gibt es die Möglichkeit für externe Angebotsnutzung, wie etwa eine Massage oder eine Manicure. Dies muss vorgängig organisiert und mit dem Personal abgesprochen werden. Heimarzt: Siehe beiliegende Bestätigung von Dr. med. Claudius Uehlinger, Wasen. Medikamente Die Medikamentenabgabe erfolgt durch das eingeführte, ausgebildete diensthabende Personal und wird jeweils nach der Einnahme visiert. Es werden nur ärztlich verschriebene Medikamente abgegeben. Falls ein verordnetes Medikament nicht eingenommen wird, vermerkt das Personal dies und informiert den zuständigen Arzt. Die Medikamente werden stets unter Verschluss gehalten um jeglichem Missbrauch oder Verwechslung vorzubeugen. Die Medikamente werden wöchentlich in die dafür vorgesehenen Dosetten gerichtet. Die Medikamente inklusive Hausapotheke werden monatlich nach Ablaufdatum und Unversehrtheit von der ressortverantwortlichen Person geprüft. Für die Bestellung, Abholung, Aufbewahrung, Bereitstellung in Dosetten, Abgabe und Kontrolle der Medikamente ist die zuständige Person des Ressorts „Pflege & Betreuung“ nach dem Organigramm zuständig, bei Abwesenheit deren Stellvertretung. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Finanzierung Die vom Personal geleistete Körperpflege, Medikamentenabgabe und Durchführung der medizinischen Verordnung wie oben beschrieben als Standardangebot werden nicht separat nach Aufwand verrechnet, sondern sind in den Tagesansätzen der Bewohnenden entsprechend einkalkuliert. Dem Versorger oder der Versorgerin der betreuten Person werden monatlich für die Pflege folgende Leistungen in Rechnung gestellt: Alle Pflegeprodukte, Medikamente, Hausarztrechnungen, Spezialarztrechnungen (z.B. Zahnarzt, Augenarzt, Ohrenarzt) und zusätzliche interne oder externe Dienstleistungsangebote (z.B. Physiotherapie, Friseur, Fusspflege). Bei einem durchschnittlichen Bedarf werden die Fahrten und Betreuungszeiten der Arztbesuche und der Dienstleistungsangebote den Bewohnenden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind in den jeweiligen Tagesansätzen beinhaltet. Überschreitet dieser Bedarf den Durchschnitt in der Anzahl und Zeit stark (z.B. wöchentliche Therapie, längere Arztbesuche oder chronische Krankheit mit mehrmaligen, längeren Visiten), behält sich die Heimleitung vor, diese Betreuungszeiten und Fahrten pauschal dem Versorger bzw. der Versorgerin monatlich in Rechnung zu stellen. 6.3 Freizeit, Ferien und Feiertage 15 Siehe Punkt 4.1 „Rahmen“ und Punkt 6.1 „Wohnen“. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 6.4 Arbeit, Beschäftigung und Bildung Integrierte Beschäftigung und Arbeit Die Bewohner und Bewohnerinnen sollen nach dem Normalisierungsprinzip in Beschäftigung und alltägliche Arbeiten integriert werden. Ziel und Auftrag Bei den Kriterien der Bewohnerinnen und Bewohner wird auf die Zugehörigkeit innerhalb der Gruppe geachtet. Vorgegebene Strukturen und Tagesabläufe sollen dazu beitragen, den Betreuten Sicherheit und Integrität zu vermitteln. Ausbildung Wir bieten Platz für erwachsene Menschen mit einer schwachen bis mittleren geistigen Beeinträchtigung, daher kommt eine Ausbildung in Form einer Schulung nicht in Frage und wird von der IV nicht unterstützt. Wünschenswert ist, dass Personen, die bei uns leben, bereits eine Ausbildung absolviert haben. Hingegen die Bildung, das Aufrechterhalten der persönlichen Intelligenz und den Ausgleich von Körper, Geist und Seele wollen wir mit gegebenen Mitteln fördern. 16 Abklärungen Mit unseren Ansprechpersonen (gesetzliche Vertreter, Angehörige, Behörden, Hausarzt etc.) sind wir bestrebt, Situationen optimal zu gestalten. Betriebszweck und Tätigkeitsfelder Für die Bewohner und Bewohnerinnen sehen wir eine Beschäftigung in Form einer nicht erwerbsmässigen Arbeit vor. Wenn Bewohner und Bewohnerinnen Interesse an einer externen Arbeit haben, werden wir nach einer Möglichkeit in der Heimstätte Bärau oder im SAZ Burgdorf schauen. 6.5 Transport Fahrdienstleistungen Wir bieten den Bewohner und Bewohnerinnen interne Fahrdienste an. Der öffentliche Verkehr soll wenn möglich benützt werden (Fahrzeiten siehe Lageplan). Wir unterscheiden zwischen Fahrten für Normalbedarf und Zusatzfahrten. Der Normalbedarf wird als Dienstleistung zur Verfügung gestellt und nicht verrechnet. Die Zusatzfahrten werden vom Heim aus organisiert, entweder durch das Personal, ehrenamtliche Helfer und Helferinnen oder Rotkreuzdienst-Fahrten. Die Tarife entsprechen den üblichen Richtlinien. Normalbedarf Arztbesuch (ca. einmal monatlich) Physiotherapie Friseurbesuch Einkauf für Persönliches (wenn es verbunden werden kann) Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Zusatzfahrten Wöchentliche Therapie Längere Arztbesuche oder chronische Krankheiten mit mehrmaligen, längeren Visiten Persönliche Angelegenheiten Besuch der Angehörigen Ferien und Lager Tarif Fahrdienst Personal: Fr. 0.70/km und Fr. 45.00/Std. Fahrdienst Rotkreuz: Fr. 0.70/km (inkl. Wartezeit bis 1 ½ Stunde ) 17 Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 7 Rechte Rechte der Betreuten Wir wollen die Rechte der aufgenommenen Personen stets wahren. Wir haben die Würde, das Selbstbestimmungsrecht und die sexuelle Integrität der aufgenommenen Personen zu achten. Die uns anvertrauten Personen sollen so gut wie möglich bei der Gestaltung ihrer Lebensumstände mitbestimmen können. Die persönliche Autonomie der Bewohnenden wird respektiert. In den Einzelzimmern herrscht Privatsphäre, es steht eine Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung, wenn jemand dies möchte. Das Haus mit Umschwung bietet für die Bewohnenden viele Gelegenheiten, sich auch einmal von der Gruppe und den Betreuer und Betreuerinnen zurückzuziehen und den eigenen Interessen nachzugehen. Zudem ist der Tagesablauf jeweils so geplant, dass nebst den Arbeitssequenzen auch mittags und vor allem abends eine individuelle Zeit vorgesehen ist, die gemeinschaftlich verbracht werden kann, aber nicht muss. Am Wochenende ist im Sinne des Normalitätsprinzipes ebenfalls eine gestalterische Freiheit in Zeit und Raum für die Bewohnenden vorgesehen, sofern dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten tragbar ist. Wir achten auf ein Angebot von Wahlmöglichkeiten. Auch Ausgang ist möglich, wenn die Betreuenden Aufenthaltsort und –dauer kennen. Die Bewohnenden sollen so gut wie möglich über sich selber und ihre Lebensumstände bestimmen können, im Sinne der Strategie von Empowerment (siehe Punkt 3.1). 18 Beschwerdemöglichkeiten Jede betreute Person hat das Recht, sich gegen unangemessene Behandlung zu beschweren. Bei Personen, die ihre Rechte nicht selber wahrnehmen können, steht dieses Recht den ihnen nahestehenden Personen, Angehörigen und der gesetzlichen Vertretung zu. Ein von der Heimleitung unabhängiges Organ, welches Beschwerden entgegennimmt und behandelt, ist in diesem Falle die Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen. Diese Instanz hört die klagende Person an und klärt den Sachverhalt ab. Aufgabe und Ziel der Ombudsstelle ist es, mitzuhelfen, dass Spannungen und Konflikte möglichst unbürokratisch gelöst werden können. Die Ombudsstelle vermittelt und hilft den Involvierten, eine sachgerechte Lösung zu finden. Die Konfliktbehandlung ist vertraulich und kostenlos. In Gesprächen wird versucht, die Konfliktparteien in der Lösungsfindung zu unterstützen, damit sie eine langfristige, rechtsverbindliche Lösung finden. Falls behördliche Massnahmen als angezeigt erachtet werden, informiert die Stelle die Aufsichtsbehörde. Tatsachen, die ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde geboten erscheinen lassen, können dieser jederzeit gemeldet werden. Jede aufgenommene Person und ihre gesetzliche Vertretung wird bei dem Heimeintritt schriftlich auf ihr Beschwerderecht und auf die Möglichkeit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige aufmerksam gemacht. Diese Rechte und Beschwerdemöglichkeiten basieren auf Artikel 25-27 aus der Heimverordnung HEV, Verordnung über die Betreuung und Pflege von Personen in Heimen und privaten Haushalten. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Pflichten Die uns anvertrauten Menschen nehmen nicht nur Rechte wahr beim Einzug in das Heim, sie haben auch bestimmte Pflichten zu erfüllen. Es sind die Umsetzung der in der Hausordnung enthaltenen Regeln (siehe Punkt 4.1), das Einhalten des Tagesablaufes (siehe Punkt 4.1), das Ausüben von gruppeninternen personen- oder situationsbedingten gemeinsamen Abmachungen sowie die Mithilfe in der Verrichtung alltäglicher Arbeiten. Förderplanung Da uns ein Mitspracherecht sowie die Entwicklung des einzelnen Bewohners/der einzelnen Bewohnerin wichtig sind, machen wir jährlich mit ihm/ihr und seiner/ihrer Beistandschaft eine Förderplanung. Dazu gehört eine individuelle Standortbestimmung, ein Rückblick auf die Ziele und Entwicklungen des Vorjahres sowie eine neue Zieldefinition und deren Weg (siehe Förderplanung). Das Mitspracherecht der Bewohnenden und dessen Motivation zum gemeinsam geplanten Ziel stellt die Basis der Förderplanung dar. 19 Archiv Sensible Daten der Bewohnenden werden stets archiviert und unter Verschluss gehalten. Im Büro des Wohnheimes werden die laufenden Daten und Personalakten aufbewahrt und fortgeführt. Im Archiv, das sich hinter dem Büro befindet, werden die Daten der Bewohnenden archiviert. Der Schutz von sensiblen Daten wird mit dem abgeschlossenen Büro und den darin ebenfalls abgeschlossenen Schränken sichergestellt. Die Schlüssel zum Büro gehören nur dem Personal und werden nie den Bewohnenden abgegeben, auch nicht stellvertretend um etwas zu holen aus dem Büro etc. Die Bewohnenden halten sich grundsätzlich nicht im Büroraum auf, es sei denn für explizit definierte Situationen wie zum Bespiel eine Standortbestimmung oder ein vertrauliches Gespräch. Bei einem Umzug von einer betreuten Person werden deren persönliche Daten an die neue Wohnstelle weitergegeben oder vernichtet. Schweigepflicht Oberste Priorität bei der Arbeit und auch bei Vertragsbeendung ist die Schweigepflicht des Personals. Die Nichteinhalt dieser Pflicht kann zu einer Verwarnung oder nach mehrmaligen Wiederholungen zu einer Kündigung kommen. Siehe hierzu Dokument Arbeitsvertrag. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 8 Vernetzung und Bezug zur Öffentlichkeit Die Öffentlichkeitsarbeit / Unternehmenskommunikation erachten wir als ein wichtiger Schlüssel für die Grundlage der Existenz des Wohnheimes. Wir wollen die Integrität von unserem Wohnheim/Gruppe fördern und bestrebt sein, in Zusammenarbeit mit den Behörden eine möglichst sinnvolle Gestaltung des Heimbetriebes zu erreichen. Angehörige, Bezugspersonen, Versorgende Persönliche Gespräche mit Angehörigen und Versorgern sind in den Sitzungen zur Förderplanung enthalten oder werden nach Verlangen geführt. In dem familiären Betrieb wird die Zusammenarbeit mit den Angehörenden und Betreuten eng verbunden sein, so bieten sich beispielsweise Gelegenheiten bei den wiederkehrenden Besuchen von Angehörenden, beim Abholen und Bringen aus dem Wochenende und Urlaub. Auch werden die Angehörigen und Versorger zu den jährlichen Anlässen und Feierlichkeiten eingeladen. Therapeutisches Fachpersonal Je nach Bedarf und Möglichkeit werden therapeutische Behandlungen von dem zuständigen Arzt angeordnet. Die Fachperson hat die Möglichkeit die Behandlung im Heim durchzuführen. 20 Kirchliche Instanzen Hausbesuche und wöchentliche Andachten eines Predigers werden nach Wunsch und Bedürfnis der Bewohner und Bewohnerinnen von der Heimleitung organisiert. Zudem haben sie Gelegenheit, am Sonntag in die Kirche mitzukommen. Partnerinstitutionen Transport: Siehe Punkt 6.5 Ferienvertretung In der Jahresplanung werden die Ferien, Lager und andere Abwesenheiten definiert. Wir möchten, dass die Bewohnenden den Heimalltag verlassen können und neue Perspektiven erhalten. Feriengelegenheiten und organisierte Lager wie z.B. Procap, Pro Infirmis, Stiftung denkanmich, Insieme, etc. bieten gute Möglichkeiten dazu an. Fachverbände Während der Anfangsphase und dem Aufbau der Wohngruppe werden wir einem Fachverband, z.B. Curaviva, beitreten. Öffentlichkeitsarbeit Wir planen im ersten Jahr nach Eröffnung einen Tag der offenen Tür. Zu diesem Ereignis wollen wir die zuständigen Behörden, Angehörige, Personal und Dorfbevölkerung einladen. Zum Kauf des Gebäudes, ehemalige landwirtschaftliche Genossenschaft, konnten wir in der Berner Zeitung ein Interview geben über das Projekt. Auch im Radio Neo1 durften wir das Projekt bekannt geben. Während der Baupublikation hat die Wochenzeitung mit uns ein Interview gemacht. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 9 Konzept zum Umgang mit Gewalt 21 Definition von Gewalt: „Gewalt ist die intentionale Ausübung von Macht in psychischer, physischer, struktureller und sexueller Form zur Einschränkung der Möglichkeiten des Opfers und gegen seinen Willen.“ Wir sind uns bewusst, dass es viele verschiedene Formen und Arten von Gewalt gibt und diverse Möglichkeiten, diese auszuüben oder durch Strategien zu unterlassen. Gewalt gibt es überall dort, wo Menschen einander beeinflussen, verändern und/oder schädigend aufeinander einwirken. Ein Wohnheim ist somit eine potentielle Gefahr für Gewaltausübung, sei es vom Personal gegenüber den anvertrauten Menschen oder umgekehrt von den Betreuten gegen das Personal und die Institution. Gewaltformen können zum Beispiel sein: Physische Gewalt gegen Personen (sich selber und/oder andere kratzen, schlagen, stossen, verbrennen, etc.) Physische Gewalt gegen Sachen (Vandalismus, Zerstörung von fremdem Eigentum) Psychische und verbale Gewalt (abweisende Haltungen und Äusserungen, Minderwert vermitteln, isolieren, terrorisieren, überfordern, etc.) Kulturelle Gewalt (Rassismus, Zerstörung der Umwelt, etc.) Strukturelle Gewalt (Personen werden potentiell eingeschränkt, gering geschätzt, etc.) Vernachlässigende Misshandlungen (wenig Fürsorge, fehlende Anregung und Aufsicht etc.) Strukturelle Gewalt liegt vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle geistige und körperliche Verwirklichung kleiner ist als ihr Potential. Es herrscht eine Einschränkung der Freiheit und der Identität. Diese Gewaltform kommt oft in Institutionen vor und ist schwierig aufzuspüren, da es eine indirekte Form ist ohne einen offensichtlichen „Täter“. Wir sind uns dieser Gewaltform besonders bewusst und wollen sensibel reagieren, indem wir als betreuende Personen folgende Punkte im Alltag als Leitlinien in der Betreuung der uns anvertrauten Menschen beachten: Genügend Schutz der Intimsphäre Verschiedene Möglichkeiten zur Mit- und Selbstbestimmung Klare Trennung der Lebensbereiche Schaffung von gesellschaftlicher Akzeptanz von Behinderung Leben als individuelles Wesen ermöglichen So wenig Bürokratie wie nötig Sinnvolle Personaleinsätze Wenig hierarchische Strukturen Gewaltprävention kann bei einer Einzelperson oder bei einer Gruppe angesetzt werden. Bei einem Individuum kann die Förderung der individuellen Kompetenzen, die Reduktion von Stress- und Risikofaktoren behilflich sein zur präventiven Gewaltverhinderung. Bei einer Gruppe ist es sinnvoll, möglichst viele verschiedene Angebote zu schaffen, strukturell vorzugehen und die gesellschaftlichen Aspekte einzubeziehen. Ziel der Gewaltprävention ist ein Leben ohne Gewalt und keine weiteren Gewaltopfer zu produzieren. Sichere Garantien und Rezepte, wie Gewalt vorgebeugt werden kann, gibt es leider keine. Es sollen hier ein paar Massnahmen zur Gewaltprävention im Wohnheim ohne den Anspruch an die Vollständigkeit aufgezeigt werden: Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 22 Erarbeiten von Problemlösekompetenzen der Beteiligten Fördern der Reflexion vom eigenen Verhalten Schaffen von Kompetenzen bezüglich Gesundheit und Wohlbefinden Stärken der Selbstwertgefühle und -kontrolle Üben des Umgangs mit Gefühlen wie Ärger, Frust, Wut etc. Stärken von Gefühlen wie Vertrauen, Einfühlungsvermögen und Empathie Einüben von Techniken wie loben, streiten, Grenzen setzen Ausdrücken von Respekt und Achtung gegenüber anderen/anderem Aushalten von schwierigen Situationen Darstellen einer Vorbildfunktion als Betreuer/Betreuerin Ausüben von gewaltfreier pädagogischer Begleitung und Betreuung Wahrnehmen von eigenen Schwächen und Stärken Vorleben von Kommunikation und Kooperation Üben des Umganges mit Fremden, Rollen, Normen und Werten Sanktionen sind angekündigte Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, konkrete Aktionen der Gewalt zu unterbinden und damit die Normen, die im Wohnheim vorliegen, durchzusetzen. Soziale Sanktionen beschreiben soziales Handeln der Betreuer und Betreuerinnen, mit dem das Handeln der Bewohnenden bewertend beantwortet wird. Sie können verbal dargestellt oder in entsprechenden Gesten geäußert werden. Negative Sanktionen sind Strafen, positive sind Belohnungen bzw. Bestätigungen des Handelns. Die negative Sanktion gilt als eine Ausnahmereaktion und wird im Wohnheim nur wenn nötig ausgeübt, vorher werden (siehe oben bei Gewaltprävention) andere Ressourcen genutzt. Wir wollen uns nicht zu sehr auf das negative Verhalten konzentrieren, sondern auf die guten Verhaltensweisen achten und diese verstärken, mit Lob oder Belohnung. Im Wohnheim wird eine Sanktion angemessen auf die ausgeübte Aktion folgen. Eine Sanktion wird stets vorangekündigt und ist der Person bekannt. Nach einer Gewaltausübung wird das Gespräch gesucht und nach Motivationsgründen für deren Ausübung gefragt. Die Sanktion, die nun eintritt, muss erkennbar mit dem Verhalten zusammenhängen, also unter anderem zeitlich nahe erfolgen. Es soll jedoch stets eine alternative, erwünschte Verhaltensweise möglich sein und verstärkt werden. Diese alternative Verhaltensweise soll den Bewohnenden stets aufgezeigt werden. Falls notwendig, wird ein Verhalten beobachtet und dokumentiert. Es geht bei einer Sanktion nicht zuletzt auch darum, die anderen Bewohnenden, das Personal, Material und die betroffene Person vor sich selber zu schützen. Alle Mitarbeitenden dürfen sich bei Ausübung von Gewalt wie z.B. aggressivem Verhalten der Betreuten natürlich zur Notwehr schützen. Sie haben das Recht und die Pflicht, bei Schwierigkeiten Unterstützung anzufordern. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 10 Konzept zum Umgang mit Sexualität 23 Die Sexualität ist untrennbarer Bestandteil des Menschseins. Sie begleitet uns das Leben lang. Die Sexualität bedarf der Kultivierung. Sie braucht klare Werte; weder Hemmungslosigkeit noch Verklemmtheit. Es gibt kein Recht auf Sexualität mit einem Partner. Viele Menschen haben, freiwillig oder unfreiwillig, keine sexuelle Beziehung. Sexualität mit einem Partner ist keine Voraussetzung für ein erfülltes Leben. Obschon uns dies Medien und Werbung weismachen wollen, sprechen Scheidungszahlen, zerbrochene Beziehungen und weitere negative Auswüchse unserer freien Gesellschaft klar dagegen. Sexuelle Identität und Schutz der Intimsphäre sind wichtig. Deshalb beachten wir folgende Punkte: Jeder Bewohner und jede Bewohnerin soll sich seiner sexuellen Identität bewusst sein. Deshalb achten wir nach Möglichkeit darauf, dass die Männer durch einen Mann und die Frauen durch eine Frau in geschlechtsrelevanten Dingen betreut werden. Anklopfen und auf Antwort warten, bevor man ein Zimmer betritt. Die Zimmer sind so eingerichtet, dass der persönliche Bereich von aussen nicht eingesehen werden kann. Selbstbefriedigung im geschützten Bereich (Zimmer, WC) ist akzeptiert. Sexuelle Beziehungen unter den Bewohnenden sind nicht erlaubt. Zärtlichkeiten zwischen Männern und Frauen sind nicht erlaubt. Anmache und sexuell gefärbte Sprüche sind verboten. Männerbesuche in Frauenzimmern und umgekehrt ist nicht erlaubt, es gibt dafür die Gemeinschaftsräume. Pädagogische Grundsätze Kultivieren statt Stimulieren: Keine Filme und Heftli mit stimulierenden Szenen und Bildern. Keine aufreizende Kleidung (auch von den Betreuern/Betreuerinnen). Wenn Sexualität im Gespräch zum Thema wird, sachlich bleiben. Keine sexuell gefärbten Witze und Sprüche. Allenfalls zum persönlichen Gespräch mit Bezugsperson auffordern. Geschlechterrollen akzeptieren. Wir wollen den Bewohnenden ein sinnvolles, erfülltes Leben ermöglichen. Dazu gehören: Als Person akzeptiert, sogar geliebt werden Ernst genommen werden, bei Bedarf Rat holen können Sicherheit und Geborgenheit, konstante Beziehungen, klare Regeln Selbstvertrauen; sinnvolle Arbeit, die geschätzt wird Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] 11 Konzept zum Umgang mit Notfall und Krisen 24 Ein Notfall hat meistens keine Vorwarnzeichen, tritt damit sofort ein und erfordert den Einsatz von speziellen Abläufen. Einer Krise gehen meistens erkennbare Zeichen voraus, sie eskaliert in einem möglichen Schadensausmass und erfordert den Einsatz von speziellen Abläufen. Beispiele für Notfälle und Krisen sind Brand, Androhung von Gewalt, schwerer Unfall, Naturkatastrophe, Todesfall einer mitarbeitenden Person, Suizid einer mitarbeitenden Person, sexueller Missbrauch (akute Situation), Gewalttat (Amok), Unzufriedenheit im Team, usw. Die Krisenprävention beinhaltet Massnahmen zur Früherkennung und Verhinderung von Notfällen. Massnahmen seitens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Mitarbeitergespräche, in denen man herausfindet, wie sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin fühlt, wie der Ist-Wert gegenüber dem Soll-Wert aussieht Lösungsorientiertes Denken fördern Den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in der Verantwortung seiner/ihrer Kompetenzen motivieren und fördern Mitspracherecht innerhalb vorgegebenem Rahmen Schulung / Übung: Im Brandfall, Verhalten bei Unfällen Bei Beschwerden und Anliegen den Dienstweg einhalten Missstände jeglicher Form sollen der Heimleitung mitgeteilt werden Teamgeist fördern Massnahmen seitens der Bewohner und Bewohnerinnen: Wir führen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Dokumentation, worin wir bei Anzeichen einer Krise eine systemische Beobachtung durchführen. Deeskalation Wir versuchen zu verhindern, dass Konflikte und sich aufschaukelnde Prozesse eintreten. Die Deeskalation ist das Gegenteil von Eskalation. Es bedeutet den stufenweisen Abbau von Gewalt, das Verhindern von schädigenden Konflikten und sich aufschaukelnden Prozessen. Der Deeskalation dienen nicht-aggressive Wortwahl und Verhaltensweisen. Auch negativ besetzte Begriffe sollten vermieden werden. Durch frühzeitiges und entschlossenes Eingreifen bei sich anbahnenden Konflikten kann in vielen Fällen eine gewalttätige Eskalation vermieden werden. Doch nicht immer gelingt dies. Umso wichtiger ist es, bereits bei ersten Gewaltausbrüchen deeskalierend einzugreifen. Hilfsmittel zur Krisenprävention sind Förderplanung Standortbestimmung Zielorientierte Zusammenarbeit Das Warn-Ampelsystem: Wir wollen damit das Verhalten lernen zu deuten und frühzeitig Konflikte verhindern. Wir stufen das Verhalten der Bewohner und Bewohnerinnen in die Ampelfarben ein (grün = okay, orange = kritisch, rot = gefährlich) und haben je nach Farben entsprechende Handlungsalternativen. Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz WohnGruppe Chramershus Steiner Philip & Beatrice Kramershaus 51 3453 Heimisbach 032 511 64 03 www.wg-chramershus.ch [email protected] Brand / Unfall Merkblatt Notfalldispositiv Brand / Unfall / Notfallnummer sind an geeigneten Stellen im Haus angeschlagen Sammelplatz draussen: Garten-Sitzplatz West Sammelplatz innen: Aufenthaltsraum EG West Fluchtweg gemäss Feuerwehrplan Handtaster Brandanlage bei Brandabschnitt und Ausgänge Feuerlöscher 25 Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur – abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz