WohnGruppe - WG Chramershus

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WohnGruppe Chramershus
Steiner Philip & Beatrice
Kramershaus 51
3453 Heimisbach
032 511 64 03
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GESUCH
um Erteilung einer Bewilligung
für die Betreuung und Pflege
von bis zu drei erwachsenen Personen
in privaten Haushalten
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Öffentlichkeit
Politik und Recht
1
Trägerschaft
Zielsetzung
P
e
r
s
o
n
a
l
Leitbild
Zielgruppe
L
e
i
t
u
n
g
Angebot
Partner
Lebensraum
Wirtschaft
Quelle: GEF Kanton Bern
Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur –
abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz
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Steiner Philip & Beatrice
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Inhaltsverzeichnis Betriebs- und Betreuungskonzept
1
Trägerschaft und Zielsetzung ............................................................................................ 3
1.1
Rechtsform der Institution ........................................................................................... 3
1.2
Zielsetzung ................................................................................................................. 3
2
Zielgruppe ......................................................................................................................... 4
3
Leitbild ............................................................................................................................... 4
3.1
Angebot ...................................................................................................................... 4
3.2
Aufnahmeverfahren .................................................................................................... 4
3.3
Menschenbild.............................................................................................................. 4
3.4
Zusammenarbeit ......................................................................................................... 5
3.5
Führungsstil ................................................................................................................ 5
3.6
Wirtschaftlichkeit ......................................................................................................... 5
4
2
Betrieb ............................................................................................................................... 6
4.1
Rahmen ...................................................................................................................... 6
4.2
Örtlichkeiten ................................................................................................................ 6
4.3
Organisation ............................................................................................................... 7
4.4
Qualitätsmanagement ................................................................................................. 8
4.5
Personal...................................................................................................................... 9
4.6
Hauswirtschaft .......................................................................................................... 10
5
Tragfähigkeit.................................................................................................................... 11
6
Angebot ........................................................................................................................... 12
6.1
Wohnen .................................................................................................................... 12
6.2
Gesundheit und Therapie ......................................................................................... 14
6.3
Freizeit, Ferien und Feiertage ................................................................................... 15
6.4
Arbeit, Beschäftigung und Bildung ............................................................................ 16
6.5
Transport .................................................................................................................. 16
7
Rechte ............................................................................................................................. 18
8
Vernetzung und Bezug zur Öffentlichkeit ........................................................................ 20
9
Konzept zum Umgang mit Gewalt ................................................................................... 21
10
Konzept zum Umgang mit Sexualität ........................................................................... 23
11
Konzept zum Umgang mit Notfall und Krisen ............................................................... 24
Wohngruppe in ländlicher Umgebung – familiärer Rahmen – helle, sonnige Einzelzimmer – moderne Infrastruktur –
abwechslungsreiche Beschäftigung – Garten mit gemütlichem Sitzplatz
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1 Trägerschaft und Zielsetzung
1.1 Rechtsform der Institution
Privathaushalt geführt von Philip und Beatrice Steiner.
1.2 Zielsetzung
Die uns anvertrauten Menschen erhalten Unterstützung und Begleitung zur Bildung,
Wahrung und Förderung ihrer Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Die körperliche und
psychische Gesundheit der zu betreuenden Menschen wird geachtet, die Teilhabe und
Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht und die Zusammenarbeit mit den Angehörigen
wird gefördert.
Grundlage der agogischen Ausrichtung ist ein umfassendes Pflege-, Beschäftigungs- und
Betreuungsangebot nach individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der zu betreuenden
Menschen. Grafisch sieht dies wie folgt aus:
Biographie
3
Werte, Menschenbild, Bedürfnisse
Zielentscheidung(en)
Normalisierung
Selbstbestimmung
Situation
(Anforderung und
Kompetenzen)
Partizipation
Wohlbefinden
Lebensumwelt
(Institution)
Quelle: Internet
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2 Zielgruppe
In der Wohngemeinschaft aufgenommen werden erwachsene Frauen und Männer mit einer
geistigen Behinderung, die aufgrund eines IV-Beschlusses besondere Betreuung benötigen.
Die Wohngruppe bietet den erwachsenen Menschen, welche die Fähigkeit und den Wunsch
haben, in einer kleineren Gruppe zu leben, Sicherheit und Geborgenheit und ermöglicht
ihnen Wohnen, Beschäftigung und Freizeit unter einem Dach.
3 Leitbild
3.1 Angebot
 Wohnen: Privatleben und Gruppenzugehörigkeit sind Bestandteile im Wohnbereich und
werden nach Tageszeit, persönlichen Wünschen sowie nach dem Normalitätsprinzip
eingesetzt: Normaler Tagesrhythmus, normaler Jahresrhythmus, normale Erfahrungen im
Ablauf des Lebenszyklus.
4
 Beschäftigung: Es gibt ein Angebot nach Interessen und Fähigkeiten der zu betreuenden
Personen. Darin enthalten sind gestalterische, musikalische und handwerkliche Teile. Die
Mithilfe aller Bewohnenden in Haushalt- und Gartenarbeit wird vorausgesetzt.
 Freizeit: Wir legen Wert auf die Weiterentwicklung der Persönlichkeit, aus diesem Grund
soll die Freizeit so abwechslungsreich und sinnerfüllend wie möglich oder erwünscht sein.
Die Bewohnenden sind nach Empowerment das Handlungszentrum ihres Lebens.
Die Zielerreichung der drei Bereiche Arbeit-Wohnen-Freizeit wird gemessen am Wohl der
Bewohnerinnen und Bewohner.
3.2 Aufnahmeverfahren
Wir legen Wert auf ein gegenseitiges Kennenlernen. Ein vorgängiger Besuch bei uns und ein
Gespräch mit Angehörigen sind wünschenswert. Die Interessenten sollen mitbestimmen
können, ob sie sich ein Zuhause bei uns auf der Wohngruppe vorstellen können. Siehe im
Detail Punkt 5 „Tragfähigkeit“.
3.3 Menschenbild
Wir sehen den Menschen als eigenständiges Wesen, das Leben als eine von Gott
geschenkte Gabe. Begegnungen werden ohne Vorurteile und mit Kopf und Herz gemacht.
Wir sehen primär den Menschen mit seinen Stärken, Wünschen, Entwicklungen und
Ressourcen und nicht seine Behinderung. Wir handeln nach biblischen Grundsätzen.
Auch erachten wir die menschlichen Grundbedürfnisse nach Maslow als leittragend und
ausschlaggebend für unser Handeln, siehe Grafik auf folgender Seite.
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Quelle: Internet
5
3.4 Zusammenarbeit
In einem familiären Rahmen sind uns Offenheit, Vertrauen und gegenseitiger Respekt ein
wichtiges Anliegen. Angehörige und Besucher sind auf der Wohngruppe erwünscht und Teil
des Lebensumfeldes der Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Kontakte erachten wir als
wichtig und sie werden wo möglich gefördert. In der Öffentlichkeit setzen wir uns für
allgemeine und spezifische Anliegen der Menschen mit einer Behinderung ein.
3.5 Führungsstil
Wir pflegen einen partnerschaftlich kooperativen Führungsstil. Dies beinhaltet folgende
Hauptpunkte:






Wertschätzung gegenüber den Bewohnenden und Mitarbeitenden
Arbeitsprozesse werden gelenkt und überwacht
Vorschläge sind erwünscht
Fortschritte und Ideen werden unterstützt
Entscheidungen werden besprochen
Kompetenzen werden genutzt und gefördert
3.6 Wirtschaftlichkeit
Wir achten auf einen sorgfältigen, umweltschonenden und kostenbewussten Umgang mit
Ressourcen.
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4 Betrieb
4.1 Rahmen
 Öffnungs- und Betreuungszeiten der Wohngruppe
365 Tage im Jahr. In Absprache mit der Leitung können nach einem Jahresplan
Ferienzeiten und Wochenendaufenthalte der Betreuten ausgemacht werden.
 Grösse der Wohngemeinschaft
Privater Haushalt, in dem bis zu drei erwachsene Personen zur Betreuung und Pflege
aufgenommen werden.
 Strukturen
Tagesablauf: siehe Anhang
Hausordnung: siehe Anhang
Tarife: werden individuell festgelegt
4.2 Örtlichkeiten
6
 Lageplan: siehe Anhang
 Grundrisspläne: siehe Anhang
 Infrastruktur
Der Aufenthalt auf der Wohngruppe löst das frühere Daheim ab, deshalb ist die Betreuung
in Gemeinschaft und Privatleben sinnvoll ergänzt. Die Betreuung und Pflege rund um die
Uhr umfasst eine Kleingruppe bis zu drei Bewohnenden.
 Infrastruktur auf der Wohngruppe
Den Bewohnenden steht ein Einzelzimmer zur Verfügung, welches mindestens 16 m²
gross ist und über ein separates WC mit Lavabo verfügt. Das Zimmer ist die Privatsphäre
der Bewohnenden und soll so weit wie möglich selber möbliert, gestaltet und eingerichtet
werden. Im Zimmer sind Telefon- und Internetanschluss vorhanden. Die Zimmer haben
einen direkten Zugang zu der Terrasse mit Sitzplatz, welcher separat für die
Bewohnenden abgetrennt werden kann. Alle Zimmer befinden sich auf dem
1.Obergeschoss, das per Treppenhaus oder Lift erreicht werden kann.
Das Haus wurde neu renoviert und ist behindertengerecht umgebaut. Im Erdgeschoss
befinden sich eine Küche, ein weiträumiger Aufenthaltsraum, ein WC, eine Werkstatt, ein
Liegeraum, ein Lagerraum, eine Garderobe und ein Büro mit Archiv. Zudem ist der Garten
mit Sitzplatz direkt vom Aufenthaltsraum begehbar. Das Gruppenleben wird begrüsst,
jedoch stellt die Infrastruktur auch genügend Platz zum Ausweichen bei unterschiedlichen
Interessen und Bedürfnissen dar.
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 Angebote in Gemeinde und Region
Das Forum Sumiswald in 4km Entfernung verfügt über ein Hallenbad, Sauna,
Dreifachturnhalle, Kegelanlage, Kletterdom, Fitnesscenter und Restaurant.
Es befinden sich Vita-Parcours, Wander- und Velowege in naher Umgebung mit Aussicht
auf den Jura und die Alpen in intakter und ruhiger Natur.
Die neue Sportanlage Heimisbach ist ca. 100m entfernt. Die zwei Dorf-Restaurants sind in
einer Viertelstunde zu Fuss erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten gibt es zwei im Dorf, eine
Bäckerei und ein Volg-Laden.
Folgende Vereine sind in der nahen Umgebung: Jodlerklub Heimisbach, Sportverein
Heimisbach, Gemischter Chor „Dürrgraben“, Ortsverein Trachselwald-Heimisbach. Es
besteht auch eine Kursmöglichkeit mit der Organisation „Plusport Oberemmental“ in
Langnau.
4.3 Organisation
Organigramm: siehe Anhang
7
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4.4 Qualitätsmanagement
Qualitätsniveau
Wir wollen mit dem QM in regelmässigen Zeitabständen ursprünglich gesetzte Zielsetzungen
überprüfen. So können wir sicherstellen, dass Mängel und/oder Entwicklungsbedarf
aufgedeckt und verbessert werden können. Schematisch sieht dies wie folgt aus:
8
Ressourcen
bereitstellen
Führungsgrundsätze
Projekte & Aufträge
umsetzen
Konzepte
Jahresprogramm
Spezifische
Formulare
Leistungsauftrag
Leitbild
planen
durchführen
Internes
Feedback
Individuelle
Lösung
sichern
optimieren
überprüfen
reflektieren
Interne
Evaluation
Neue Regeln
anpassen
Zeit
Quelle: Internet
Das QM soll uns im Alltag helfen, Herausforderungen sachlich und lösungsorientiert zu
meistern. Wir sind ein Kleinheim mit familiärem Charakter, deshalb beschränken wir
einfachheitshalber das QM auf die wesentlichen Punkte:
 Planen
 Durchführen
 Überprüfen / Reflektieren
 Sichern / Optimieren
Wir wollen dies mit einfachen Hilfsmitteln umsetzen. Dazu gehören Gespräche mit
Angehörigen und Bezugspersonen, Umfragen über Leistungen und Wohlbefinden usw.
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4.5 Personal
 Betreuungs- und Pflegepersonal
Der Personalbestand ist bezüglich Zahl und beruflicher Qualifikation auf die Betreuungsund Pflegebedürfnisse der betreuten Personen abzustimmen. Da vorerst bis zu drei
Bewohnende mit einer leichten bis mittleren geistigen Behinderung einen Platz im
Wohnheim finden werden, beschränkt sich das Personal auf die Heimleitung (Philip und
Beatrice Steiner) und eine zusätzliche Person, die angestellt wird. Der zeitliche Aufwand
lässt sich mit einer Person nebst der Leitung abdecken, da mit drei Bewohnenden ein
Spielraum bezüglich Ferien und freien Wochenenden besteht. Auch die Fachqualifikation
ist durch die Heimleitung abgedeckt.
Gestützt wird dies auf die Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen der IVSE
(Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) in Kapitel 6.2 : „In Wohnheimen
und anderen betreuten kollektiven Wohnformen sowie in Tagesstätten verfügt mindestens
die Hälfte der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten
Ausbildungsabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich oder einen interkantonal
anerkannten Abschluss im Betreuungsbereich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in
Ausbildung befinden, werden angerechnet.“
9
Angestelltes Personal darf und soll eine Teilverantwortung in der Organisation des
Wohnheimes übernehmen, da auch alleine gearbeitet wird. Sinnvoll ist nach einer
Einarbeitungszeit beispielsweise die Übernahme des Ressorts Hauswirtschaft mit den
Untergruppen Reinigung, Nachfüllen, Einkauf und Hauswart. Je nach Ressourcen,
Ausbildung und Kenntnissen bietet sich auch ein anderes Ressort an. Es wird stets auf
das Mitspracherecht und auf Kooperation geachtet, siehe hierzu auch Punkt 3.5
„Führungsstil“.
Zu den Anstellungsbedingungen siehe Anhang mit Arbeitsvertrag und Stellenbeschrieb.
 Ausbildungsangebot
Es besteht mit der Startphase kein Ausbildungsplatz, da die Wohngruppe zu klein und der
Personalstand zu niedrig ist. Dies kann sich zu einem späteren Zeitpunkt ändern.
 Freiwilligenarbeit
Freiwillige und ehrenamtliche Arbeit stellt einen gesellschaftlichen Beitrag an Mitmenschen
dar. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet. Freiwillige und ehrenamtliche
Arbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz mit ihr.
Spesenvergütungen oder symbolische Beiträge gelten nicht als Bezahlung. Freiwillige
Helfer werden fachlich betreut und stellen keine Arbeitskraft, sondern eine Ergänzung dar.
Sie können eingesetzt werden z.B. für Gruppenausflüge, Freizeitgestaltung, zusätzliche
Hilfestellung bei Sportaktivitäten oder auch in der Werkstatt und werden in keinem Fall mit
den Bewohnenden alleine gelassen. Sie tragen keinerlei Aufgaben oder Kompetenzen,
sondern sind eine Entlastung und Hilfestellung in der jeweiligen Situation. Sie befolgen die
im Wohnheim geltenden Regeln und Anweisungen.
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4.6 Hauswirtschaft
 Organisation der Verpflegung
Die Gruppe isst gemeinsam im Speisesaal zu den Hauptmahlzeiten. Die Bewohnenden
werden bei der Menuplanung, dem Lebensmitteleinkauf und der Essenszubereitung so
weit als ihnen möglich einbezogen. Nach einem Ämtli-Plan stehen Hausarbeit, Werkstatt
oder Küche auf dem Programm. Dies bedeutet, eine Bewohnerin oder ein Bewohner ist
den ganzen Morgen in der Küche und hilft beim Vorbereiten, Kochen und Anrichten der
Speisen sowie nach dem Essen beim Wegräumen und Putzen. Auch der Einkauf wird im
geregelten Rhythmus mit den Bewohnenden erledigt und ist wie das Kochen ein fester
Bestandteil der Beschäftigung. Auf individuelle Bedürfnisse und spezielle
Ernährungspläne wird beim Einkauf und Kochen Rücksicht genommen, wie etwa
Diabetes, Diäten oder Allergien.
10
 Kleiderpflege, Raum- und Arealpflege
Hierzu werden das interne Personal sowie die Bewohnenden während der
Beschäftigungszeit eingesetzt. Die Wäsche wird mit Hilfe der Bewohnenden (Hausarbeit
als feste Beschäftigung) erledigt und so viel wie möglich von ihnen selber erledigt, z.B.
zusammenfalten, in den Schrank räumen etc.
Die Raum- und Arealpflege wird ebenfalls gemeinsam getätigt und je nach Bedarf
(Nasszellen und Küche täglich, Zimmer wöchentlich, ums Haus bei Bedarf) durchgeführt,
es besteht ein fester Putz-Plan und die Bewohnenden tragen auch hier eine
Verantwortung und eine Aufgabe, dies mit Hilfe nach ihren Möglichkeiten zu erledigen. Wir
erachten die Mithilfe der betreuten Menschen in alltäglichen Arbeiten als sinnerfüllend.
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5 Tragfähigkeit
 Aufnahmeverfahren
Bewerben kann sich grundsätzlich jede Person. Voraussetzung ist, dass die Person in die
definierte Zielgruppe passt und sich mit dem Leitbild und den Voraussetzungen der
Wohngruppe einverstanden erklärt. Sofern ein Platz frei ist (bis zu drei Bewohnende), wird
mit der Leitung einen Termin vereinbart zu einem Erstgespräch. Wünschenswert ist, dass
die Interessentin oder der Interessent mit gesetzlichem Vertreter hierzu erscheint. Man
lernt sich kennen, tauscht Erwartungen und Wünsche aus, besichtigt die Räumlichkeiten
und lernt den Ablauf sowie Personal und Bewohnende kennen. Falls ein gegenseitiges
Interesse zu einem Aufenthalt besteht, findet anschliessend ein Schnupperaufenthalt von
einer Woche statt. Die Auswertung über die Schnupperzeit und der Entscheid finden mit
einem Abschlussgespräch statt, an dem die Interessentin oder der Interessent, gesetzliche
Vertreter und die Leitung teilnehmen. Anschliessend kommt es gegebenenfalls zu einem
Vertragsabschluss, in dem Probezeit und weitere Bedingungen geklärt werden. Siehe
hierzu Anhang Wohnvertrag.
11
 Austrittsverfahren
Kommt es zu einem Wechsel der Wohnform auf Wunsch seitens der/des Bewohnenden
oder der Leitung, findet ein Austrittsgespräch statt. Hierzu wird auch die gesetzliche
Vertretung eingeladen. Es werden alle wichtigen Vorkehrungen getroffen und ein
Rückblick auf die Zeit in der Wohngruppe gemacht. Persönliche Daten werden an die
neue Wohnstelle weitergegeben oder vernichtet. Wir achten auf einen sorgfältigen
Umgang mit persönlichen Daten und Angaben, die Schweigepflicht geht über das
Wohnverhältnis hinaus. Wenn Hilfe für eine Anschlusslösung erwünscht ist, wird sie vom
Team in verhältnismässigem Rahmen dargeboten.
 Ausschluss von Bewohnenden
Zu einem Ausschluss kann es kommen, falls Folgendes eintrifft:
 Hoher Aufwand in Pflege, starke gesundheitliche Verschlechterung
 Suchtprobleme
 Gewalt- und Aggressionsausübung
 Ständiges unangepasstes Gruppenverhalten und mehrmalige, absichtliche Nichteinhalt
der Regeln
Das Verhalten der Person wird über längere Zeit beobachtet und dokumentiert. Unsere
Haltung ist es, zuerst nach Lösungen zu suchen. Ein Ausschluss soll die letzte Option
sein, unter anderem auch dann, wenn eine Person sich nicht zur Kooperation bereit
erklärt.
Die Organisation der Anschlusslösung liegt bei der gesetzlichen Vertretung, mit welcher in
oben genanntem Fall frühzeitig ein reger Kontakt und Austausch besteht.
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6 Angebot
Wir bieten den uns anvertrauten Menschen Betreuung und Pflege in einem privaten
Haushalt. Die Zielgruppe (siehe Punkt 2) erhält bei uns ein Angebot von Wohnen,
Beschäftigung und Freizeit in einer betreuten Wohnform. Weitere Informationen zu den
Angeboten siehe Punkt 4 „Betrieb und Rahmen“.
6.1 Wohnen
12
Raumangebot / Freizeit
 Ein Fitness-Raum soll den Bewohnenden zur Verfügung stehen.
 Die grossräumige Waschküche ermöglicht es, die alltäglichen Wäschearbeiten
gemeinsam zu erledigen.
 Eine Werkstatt für Holzbearbeitung, Basteln, Malen, Reparaturarbeiten etc. ist geplant.
 Ein Atelier für persönliche Beschäftigungen (persönliches Interesse eines Bewohners)
kann eingerichtet werden.
 Die grosszügige Küche ermöglicht den Bewohnenden mitzuhelfen beim Kochen,
Servieren, Abwasch und Reinigung.
 Im Speisesaal wird gemeinsam das Essen eingenommen. Es gibt auch genügen Platz um
zu spielen, tanzen etc.
 Der Aufenthaltsraum soll eine angepasste und ordentliche Atmosphäre bieten. Er dient
zum Lesen, Fernsehen, Singen und als Aufenthaltsort während Pausen und Freizeit.
 Der Garten soll im Sommer das Relaxen draussen ermöglichen. Es gibt dort eine
gemütliche Sitzecke und eine Feuerstelle. Seitlich des Gartens befindet sich ein
Gartenhaus kombiniert mit einem Kleintierstall, welcher mit einem grossen Fenster
abgetrennt ist. Das Gartenhaus bietet ein gemütliches Ambiente in kälteren Jahreszeiten
für Abendprogramme, Grillen und spezielle Anlässe. Es bietet zusätzlich
Rückzugsmöglichkeiten während geregelten Zeiten. Auch Geselligkeiten im Rahmen von
kleineren Partys sollen dort stattfinden können.
 Nordwestseitig möchten wir gemeinsam mit den Bewohnenden ein Gemüse-, Obst-, und
Blumengarten anbauen und gestalten. Er soll das Verständnis der Entstehung von
Nahrungsmittel fördern, aber auch ein Bestandteil zur Beschäftigung sein.
 Die grossflächige Terrasse entlang der ganzen südlichen Fassade kann für persönliche
wie auch für gemeinschaftliche Zwecke benützt werden. Je nach Wunsch und Bedürfnis
kann der Vorplatz der dazugehörenden Zimmer abgegrenzt werden.
 Wir wollen den Bewohnern und Bewohnerinnen ein individuelles Raumangebot bieten. Die
Selbstmöblierung wie auch das Gestalten des eigenen Zimmers möchten wir fördern. Die
Zimmergrösse ist mindestens 16m² mit eigenem WC und Lavabo inbegriffen.
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Allgemein/Sicherheit
 Eine Notfallklingel soll den Bewohnenden zur Verfügung stehen. Sie können sich im und
ums Haus bemerkbar machen.
 Eine kabelgebundene Brandmeldeanlage soll möglichst einen Brand verhüten.
 Ausstattung Medienanschluss. Jedes Zimmer verfügt über einen persönlichen
Netzwerkanschluss mit Zugang ins Internet, eine persönliche Telefonleitung und TVAnschluss.
 Die Bodenheizung integriert mit einer Komfortlüftung verhindern Kälte, verunreinigte Luft
und regelt die Zimmer auf angenehme Temperaturen im Winter wie auch im Sommer.
13
Die Sozialform
 Die Gruppengrösse beträgt maximal drei Bewohner/Bewohnerinnen, welche im familiären
Rahmen zusammen wohnen.
 Wir verweisen auf die Tagesstruktur, wo die alltäglichen Abläufe definiert sind.
 Den Bewohnern und Bewohnerinnen wird je eine Bezugsperson zugewiesen, nach
Möglichkeit gleichgeschlechtlich und der Sympathie entsprechend. Die Aufgaben einer
Bezugsperson sollen sich im Alltag wiederspiegeln: Einkauf der persönlichen Utensilien,
gemeinsame Gespräche, gemeinsames Zimmeraufräumen, Ausflüge, Angehörigenarbeit
usw.
 Gruppenanlässe möchten wir im familiären Rahmen gestalten, Anlässe dazu können
ganz unterschiedlich sein, es sind hier ein paar Beispiele vermerkt: Geburtstagsfeier,
Geschichten erzählen, gemeinsam Film anschauen, Andacht am Morgen, Spielabend,
Grillen und Chillen im Gartenhaus, Besuch eines Musicals, ein Weihnachtsstand auf dem
Märit und vieles mehr.
Individuelle Betreuungsformen
 Wir legen Wert auf eine angemessene Körperpflege. Wenn möglich möchten wir auf die
gleichgeschlechtliche Pflege achten. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden
regelmässig zum Duschen und Baden aufgefordert und darin unterstützt. Es gibt auch für
alle Bewohnenden einen individuellen Pflegeplan nach einem Hygienekonzept. Einmal pro
Woche besuchen wir das Hallenbad gemeinsam, so dient dies gleichermassen den
Aktivitäten und Gruppenanlässen.
 Die Arbeiten im Haushalt werden gemeinsam erledigt. Wir arbeiten mit einem Ämtli-Plan,
der diverse Unterhaltsarbeiten und alltägliche Arbeiten beinhaltet wie Kochen, Wäsche
machen, Servieren, Gartenarbeiten, Raumpflege und Tierpflege.
 Mit der Arbeit in der Werkstatt wollen wir eine sinnvolle Tätigkeit ausüben, indem wir
einerseits Reparaturarbeiten ausführen, andererseits selbstständig Produkte in einem
Prozess herstellen. Dies können zum Beispiel ein eigenes Nachttischchen, ein Stuhl, ein
Blumenkistli oder ein Geburtstaggeschenk sein. Hier sind wir offen für Ideen und Wünsche
der Bewohnenden.
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6.2 Gesundheit und Therapie
14
 Standardangebot
Die Bewohnenden erhalten im Wohnheim eine Körperpflege angepasst an ihre
Bedürfnisse und ihre Fähigkeiten. Dabei sind folgende Punkte beinhaltet: Hilfestellung und
Unterstützung bei der täglichen Grundhygiene wie waschen, duschen, baden, Haare
waschen und frisieren, Körper und Gesicht eincremen, Zähne putzen, rasieren, WC-Gang
sowie Hilfe und Unterstützung bei der wöchentlichen Hygiene wie Nagelpflege,
Wochenbad, Gewichtskontrolle und umfassende Körperpflege.
Wann immer möglich wird die Körperpflege gleichgeschlechtlich ausgeführt, vor allem
beim Duschen und Baden. Die Körperpflege wird jeweils vom diensthabenden Personal
ausgeführt. Bei medizinisch verschriebener Pflege und Medikation wird diese ebenfalls
vom Personal ausgeführt.
Die Pflege und Medikation werden übersichtlich dokumentiert in den Unterlagen der
Bewohnenden.
Es werden keine Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgegeben, es sei denn bei
akuten Schmerzen, einem Unfall o.ä. Hierzu gibt es eine Hausapotheke, welche dem
Hausarzt bekannt und von ihm genehmigt ist.
Zu der Qualifikation des Personals siehe Punkt 4.5 „Personal“ sowie Kopien der
Ausbildungen der Heimleitung. Die Heimleitung ist verantwortlich für die Durchführung,
Kontrolle und transparente Dokumentation der Pflege und Medikation. Therapien werden
vom Personal keine durchgeführt, deshalb werden hier auch keine Qualifikationsausweise
dafür gemacht.
 Zusatzangebot
Es gibt im Wohnheim intern die Möglichkeit für Zusatzangebote ausser den medizinischen
und pflegerischen Grundleistungen durch das Personal, welche oben unter
Standardangebot erwähnt wurden. Dies kann z.B. ein Hausbesuch eines Friseurs oder
einer Fusspflegerin sein, je nach Bedürfnissen und Angebot. Das zusätzliche Angebot ist
für alle Bewohnenden freiwillig und wird vom Personal koordiniert. Auch gibt es die
Möglichkeit für externe Angebotsnutzung, wie etwa eine Massage oder eine Manicure.
Dies muss vorgängig organisiert und mit dem Personal abgesprochen werden.
 Heimarzt: Siehe beiliegende Bestätigung von Dr. med. Claudius Uehlinger, Wasen.
 Medikamente
Die Medikamentenabgabe erfolgt durch das eingeführte, ausgebildete diensthabende
Personal und wird jeweils nach der Einnahme visiert. Es werden nur ärztlich verschriebene
Medikamente abgegeben. Falls ein verordnetes Medikament nicht eingenommen wird,
vermerkt das Personal dies und informiert den zuständigen Arzt.
Die Medikamente werden stets unter Verschluss gehalten um jeglichem Missbrauch oder
Verwechslung vorzubeugen.
Die Medikamente werden wöchentlich in die dafür vorgesehenen Dosetten gerichtet. Die
Medikamente inklusive Hausapotheke werden monatlich nach Ablaufdatum und
Unversehrtheit von der ressortverantwortlichen Person geprüft.
Für die Bestellung, Abholung, Aufbewahrung, Bereitstellung in Dosetten, Abgabe und
Kontrolle der Medikamente ist die zuständige Person des Ressorts „Pflege & Betreuung“
nach dem Organigramm zuständig, bei Abwesenheit deren Stellvertretung.
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 Finanzierung
Die vom Personal geleistete Körperpflege, Medikamentenabgabe und Durchführung der
medizinischen Verordnung wie oben beschrieben als Standardangebot werden nicht
separat nach Aufwand verrechnet, sondern sind in den Tagesansätzen der Bewohnenden
entsprechend einkalkuliert.
Dem Versorger oder der Versorgerin der betreuten Person werden monatlich für die
Pflege folgende Leistungen in Rechnung gestellt: Alle Pflegeprodukte, Medikamente,
Hausarztrechnungen, Spezialarztrechnungen (z.B. Zahnarzt, Augenarzt, Ohrenarzt) und
zusätzliche interne oder externe Dienstleistungsangebote (z.B. Physiotherapie, Friseur,
Fusspflege).
Bei einem durchschnittlichen Bedarf werden die Fahrten und Betreuungszeiten der
Arztbesuche und der Dienstleistungsangebote den Bewohnenden nicht in Rechnung
gestellt, sondern sind in den jeweiligen Tagesansätzen beinhaltet. Überschreitet dieser
Bedarf den Durchschnitt in der Anzahl und Zeit stark (z.B. wöchentliche Therapie, längere
Arztbesuche oder chronische Krankheit mit mehrmaligen, längeren Visiten), behält sich die
Heimleitung vor, diese Betreuungszeiten und Fahrten pauschal dem Versorger bzw. der
Versorgerin monatlich in Rechnung zu stellen.
6.3 Freizeit, Ferien und Feiertage
15
Siehe Punkt 4.1 „Rahmen“ und Punkt 6.1 „Wohnen“.
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6.4 Arbeit, Beschäftigung und Bildung
 Integrierte Beschäftigung und Arbeit
Die Bewohner und Bewohnerinnen sollen nach dem Normalisierungsprinzip in
Beschäftigung und alltägliche Arbeiten integriert werden.
 Ziel und Auftrag
Bei den Kriterien der Bewohnerinnen und Bewohner wird auf die Zugehörigkeit innerhalb
der Gruppe geachtet. Vorgegebene Strukturen und Tagesabläufe sollen dazu beitragen,
den Betreuten Sicherheit und Integrität zu vermitteln.
 Ausbildung
Wir bieten Platz für erwachsene Menschen mit einer schwachen bis mittleren geistigen
Beeinträchtigung, daher kommt eine Ausbildung in Form einer Schulung nicht in Frage
und wird von der IV nicht unterstützt. Wünschenswert ist, dass Personen, die bei uns
leben, bereits eine Ausbildung absolviert haben. Hingegen die Bildung, das
Aufrechterhalten der persönlichen Intelligenz und den Ausgleich von Körper, Geist und
Seele wollen wir mit gegebenen Mitteln fördern.
16
 Abklärungen
Mit unseren Ansprechpersonen (gesetzliche Vertreter, Angehörige, Behörden, Hausarzt
etc.) sind wir bestrebt, Situationen optimal zu gestalten.
 Betriebszweck und Tätigkeitsfelder
Für die Bewohner und Bewohnerinnen sehen wir eine Beschäftigung in Form einer nicht
erwerbsmässigen Arbeit vor. Wenn Bewohner und Bewohnerinnen Interesse an einer
externen Arbeit haben, werden wir nach einer Möglichkeit in der Heimstätte Bärau oder im
SAZ Burgdorf schauen.
6.5 Transport
 Fahrdienstleistungen
Wir bieten den Bewohner und Bewohnerinnen interne Fahrdienste an. Der öffentliche
Verkehr soll wenn möglich benützt werden (Fahrzeiten siehe Lageplan).
Wir unterscheiden zwischen Fahrten für Normalbedarf und Zusatzfahrten. Der
Normalbedarf wird als Dienstleistung zur Verfügung gestellt und nicht verrechnet. Die
Zusatzfahrten werden vom Heim aus organisiert, entweder durch das Personal,
ehrenamtliche Helfer und Helferinnen oder Rotkreuzdienst-Fahrten. Die Tarife
entsprechen den üblichen Richtlinien.
 Normalbedarf
 Arztbesuch (ca. einmal monatlich)
 Physiotherapie
 Friseurbesuch
 Einkauf für Persönliches (wenn es verbunden werden kann)
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 Zusatzfahrten
 Wöchentliche Therapie
 Längere Arztbesuche oder chronische Krankheiten mit mehrmaligen, längeren Visiten
 Persönliche Angelegenheiten
 Besuch der Angehörigen
 Ferien und Lager
 Tarif
Fahrdienst Personal: Fr. 0.70/km und Fr. 45.00/Std.
Fahrdienst Rotkreuz: Fr. 0.70/km (inkl. Wartezeit bis 1 ½ Stunde )
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7 Rechte
 Rechte der Betreuten
Wir wollen die Rechte der aufgenommenen Personen stets wahren. Wir haben die Würde,
das Selbstbestimmungsrecht und die sexuelle Integrität der aufgenommenen Personen zu
achten. Die uns anvertrauten Personen sollen so gut wie möglich bei der Gestaltung ihrer
Lebensumstände mitbestimmen können.
Die persönliche Autonomie der Bewohnenden wird respektiert. In den Einzelzimmern
herrscht Privatsphäre, es steht eine Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung, wenn jemand
dies möchte. Das Haus mit Umschwung bietet für die Bewohnenden viele Gelegenheiten,
sich auch einmal von der Gruppe und den Betreuer und Betreuerinnen zurückzuziehen
und den eigenen Interessen nachzugehen. Zudem ist der Tagesablauf jeweils so geplant,
dass nebst den Arbeitssequenzen auch mittags und vor allem abends eine individuelle
Zeit vorgesehen ist, die gemeinschaftlich verbracht werden kann, aber nicht muss. Am
Wochenende ist im Sinne des Normalitätsprinzipes ebenfalls eine gestalterische Freiheit in
Zeit und Raum für die Bewohnenden vorgesehen, sofern dies unter Berücksichtigung der
jeweiligen Fähigkeiten tragbar ist. Wir achten auf ein Angebot von Wahlmöglichkeiten.
Auch Ausgang ist möglich, wenn die Betreuenden Aufenthaltsort und –dauer kennen. Die
Bewohnenden sollen so gut wie möglich über sich selber und ihre Lebensumstände
bestimmen können, im Sinne der Strategie von Empowerment (siehe Punkt 3.1).
18
 Beschwerdemöglichkeiten
Jede betreute Person hat das Recht, sich gegen unangemessene Behandlung zu
beschweren. Bei Personen, die ihre Rechte nicht selber wahrnehmen können, steht dieses
Recht den ihnen nahestehenden Personen, Angehörigen und der gesetzlichen Vertretung
zu.
Ein von der Heimleitung unabhängiges Organ, welches Beschwerden entgegennimmt und
behandelt, ist in diesem Falle die Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen.
Diese Instanz hört die klagende Person an und klärt den Sachverhalt ab. Aufgabe und Ziel
der Ombudsstelle ist es, mitzuhelfen, dass Spannungen und Konflikte möglichst
unbürokratisch gelöst werden können. Die Ombudsstelle vermittelt und hilft den
Involvierten, eine sachgerechte Lösung zu finden. Die Konfliktbehandlung ist vertraulich
und kostenlos. In Gesprächen wird versucht, die Konfliktparteien in der Lösungsfindung zu
unterstützen, damit sie eine langfristige, rechtsverbindliche Lösung finden. Falls
behördliche Massnahmen als angezeigt erachtet werden, informiert die Stelle die
Aufsichtsbehörde. Tatsachen, die ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde geboten
erscheinen lassen, können dieser jederzeit gemeldet werden. Jede aufgenommene
Person und ihre gesetzliche Vertretung wird bei dem Heimeintritt schriftlich auf ihr
Beschwerderecht und auf die Möglichkeit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige aufmerksam
gemacht.
Diese Rechte und Beschwerdemöglichkeiten basieren auf Artikel 25-27 aus der
Heimverordnung HEV, Verordnung über die Betreuung und Pflege von Personen in
Heimen und privaten Haushalten.
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 Pflichten
Die uns anvertrauten Menschen nehmen nicht nur Rechte wahr beim Einzug in das Heim,
sie haben auch bestimmte Pflichten zu erfüllen. Es sind die Umsetzung der in der
Hausordnung enthaltenen Regeln (siehe Punkt 4.1), das Einhalten des Tagesablaufes
(siehe Punkt 4.1), das Ausüben von gruppeninternen personen- oder situationsbedingten
gemeinsamen Abmachungen sowie die Mithilfe in der Verrichtung alltäglicher Arbeiten.
 Förderplanung
Da uns ein Mitspracherecht sowie die Entwicklung des einzelnen Bewohners/der
einzelnen Bewohnerin wichtig sind, machen wir jährlich mit ihm/ihr und seiner/ihrer
Beistandschaft eine Förderplanung. Dazu gehört eine individuelle Standortbestimmung,
ein Rückblick auf die Ziele und Entwicklungen des Vorjahres sowie eine neue Zieldefinition
und deren Weg (siehe Förderplanung). Das Mitspracherecht der Bewohnenden und
dessen Motivation zum gemeinsam geplanten Ziel stellt die Basis der Förderplanung dar.
19
 Archiv
Sensible Daten der Bewohnenden werden stets archiviert und unter Verschluss gehalten.
Im Büro des Wohnheimes werden die laufenden Daten und Personalakten aufbewahrt und
fortgeführt. Im Archiv, das sich hinter dem Büro befindet, werden die Daten der
Bewohnenden archiviert. Der Schutz von sensiblen Daten wird mit dem abgeschlossenen
Büro und den darin ebenfalls abgeschlossenen Schränken sichergestellt. Die Schlüssel
zum Büro gehören nur dem Personal und werden nie den Bewohnenden abgegeben, auch
nicht stellvertretend um etwas zu holen aus dem Büro etc. Die Bewohnenden halten sich
grundsätzlich nicht im Büroraum auf, es sei denn für explizit definierte Situationen wie zum
Bespiel eine Standortbestimmung oder ein vertrauliches Gespräch. Bei einem Umzug von
einer betreuten Person werden deren persönliche Daten an die neue Wohnstelle
weitergegeben oder vernichtet.
 Schweigepflicht
Oberste Priorität bei der Arbeit und auch bei Vertragsbeendung ist die Schweigepflicht des
Personals. Die Nichteinhalt dieser Pflicht kann zu einer Verwarnung oder nach
mehrmaligen Wiederholungen zu einer Kündigung kommen. Siehe hierzu Dokument
Arbeitsvertrag.
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8 Vernetzung und Bezug zur Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeitsarbeit / Unternehmenskommunikation erachten wir als ein wichtiger
Schlüssel für die Grundlage der Existenz des Wohnheimes. Wir wollen die Integrität von
unserem Wohnheim/Gruppe fördern und bestrebt sein, in Zusammenarbeit mit den Behörden
eine möglichst sinnvolle Gestaltung des Heimbetriebes zu erreichen.
 Angehörige, Bezugspersonen, Versorgende
Persönliche Gespräche mit Angehörigen und Versorgern sind in den Sitzungen zur
Förderplanung enthalten oder werden nach Verlangen geführt.
In dem familiären Betrieb wird die Zusammenarbeit mit den Angehörenden und Betreuten
eng verbunden sein, so bieten sich beispielsweise Gelegenheiten bei den
wiederkehrenden Besuchen von Angehörenden, beim Abholen und Bringen aus dem
Wochenende und Urlaub. Auch werden die Angehörigen und Versorger zu den jährlichen
Anlässen und Feierlichkeiten eingeladen.
 Therapeutisches Fachpersonal
Je nach Bedarf und Möglichkeit werden therapeutische Behandlungen von dem
zuständigen Arzt angeordnet. Die Fachperson hat die Möglichkeit die Behandlung im Heim
durchzuführen.
20
 Kirchliche Instanzen
Hausbesuche und wöchentliche Andachten eines Predigers werden nach Wunsch und
Bedürfnis der Bewohner und Bewohnerinnen von der Heimleitung organisiert. Zudem
haben sie Gelegenheit, am Sonntag in die Kirche mitzukommen.
 Partnerinstitutionen
Transport: Siehe Punkt 6.5
 Ferienvertretung
In der Jahresplanung werden die Ferien, Lager und andere Abwesenheiten definiert. Wir
möchten, dass die Bewohnenden den Heimalltag verlassen können und neue
Perspektiven erhalten. Feriengelegenheiten und organisierte Lager wie z.B. Procap, Pro
Infirmis, Stiftung denkanmich, Insieme, etc. bieten gute Möglichkeiten dazu an.
 Fachverbände
Während der Anfangsphase und dem Aufbau der Wohngruppe werden wir einem
Fachverband, z.B. Curaviva, beitreten.
 Öffentlichkeitsarbeit
Wir planen im ersten Jahr nach Eröffnung einen Tag der offenen Tür. Zu diesem Ereignis
wollen wir die zuständigen Behörden, Angehörige, Personal und Dorfbevölkerung
einladen.
Zum Kauf des Gebäudes, ehemalige landwirtschaftliche Genossenschaft, konnten wir in
der Berner Zeitung ein Interview geben über das Projekt. Auch im Radio Neo1 durften wir
das Projekt bekannt geben. Während der Baupublikation hat die Wochenzeitung mit uns
ein Interview gemacht.
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9 Konzept zum Umgang mit Gewalt
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Definition von Gewalt: „Gewalt ist die intentionale Ausübung von Macht in psychischer,
physischer, struktureller und sexueller Form zur Einschränkung der Möglichkeiten des Opfers
und gegen seinen Willen.“
Wir sind uns bewusst, dass es viele verschiedene Formen und Arten von Gewalt gibt und
diverse Möglichkeiten, diese auszuüben oder durch Strategien zu unterlassen. Gewalt gibt es
überall dort, wo Menschen einander beeinflussen, verändern und/oder schädigend
aufeinander einwirken. Ein Wohnheim ist somit eine potentielle Gefahr für Gewaltausübung,
sei es vom Personal gegenüber den anvertrauten Menschen oder umgekehrt von den
Betreuten gegen das Personal und die Institution.
Gewaltformen können zum Beispiel sein:
 Physische Gewalt gegen Personen (sich selber und/oder andere kratzen, schlagen,
stossen, verbrennen, etc.)
 Physische Gewalt gegen Sachen (Vandalismus, Zerstörung von fremdem Eigentum)
 Psychische und verbale Gewalt (abweisende Haltungen und Äusserungen, Minderwert
vermitteln, isolieren, terrorisieren, überfordern, etc.)
 Kulturelle Gewalt (Rassismus, Zerstörung der Umwelt, etc.)
 Strukturelle Gewalt (Personen werden potentiell eingeschränkt, gering geschätzt, etc.)
 Vernachlässigende Misshandlungen (wenig Fürsorge, fehlende Anregung und Aufsicht
etc.)
Strukturelle Gewalt liegt vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle
geistige und körperliche Verwirklichung kleiner ist als ihr Potential. Es herrscht eine
Einschränkung der Freiheit und der Identität. Diese Gewaltform kommt oft in Institutionen vor
und ist schwierig aufzuspüren, da es eine indirekte Form ist ohne einen offensichtlichen
„Täter“. Wir sind uns dieser Gewaltform besonders bewusst und wollen sensibel reagieren,
indem wir als betreuende Personen folgende Punkte im Alltag als Leitlinien in der Betreuung
der uns anvertrauten Menschen beachten:
 Genügend Schutz der Intimsphäre
 Verschiedene Möglichkeiten zur Mit- und Selbstbestimmung
 Klare Trennung der Lebensbereiche
 Schaffung von gesellschaftlicher Akzeptanz von Behinderung
 Leben als individuelles Wesen ermöglichen
 So wenig Bürokratie wie nötig
 Sinnvolle Personaleinsätze
 Wenig hierarchische Strukturen
Gewaltprävention kann bei einer Einzelperson oder bei einer Gruppe angesetzt werden. Bei
einem Individuum kann die Förderung der individuellen Kompetenzen, die Reduktion von
Stress- und Risikofaktoren behilflich sein zur präventiven Gewaltverhinderung. Bei einer
Gruppe ist es sinnvoll, möglichst viele verschiedene Angebote zu schaffen, strukturell
vorzugehen und die gesellschaftlichen Aspekte einzubeziehen. Ziel der Gewaltprävention ist
ein Leben ohne Gewalt und keine weiteren Gewaltopfer zu produzieren.
Sichere Garantien und Rezepte, wie Gewalt vorgebeugt werden kann, gibt es leider keine.
Es sollen hier ein paar Massnahmen zur Gewaltprävention im Wohnheim ohne den Anspruch
an die Vollständigkeit aufgezeigt werden:
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Erarbeiten von Problemlösekompetenzen der Beteiligten
Fördern der Reflexion vom eigenen Verhalten
Schaffen von Kompetenzen bezüglich Gesundheit und Wohlbefinden
Stärken der Selbstwertgefühle und -kontrolle
Üben des Umgangs mit Gefühlen wie Ärger, Frust, Wut etc.
Stärken von Gefühlen wie Vertrauen, Einfühlungsvermögen und Empathie
Einüben von Techniken wie loben, streiten, Grenzen setzen
Ausdrücken von Respekt und Achtung gegenüber anderen/anderem
Aushalten von schwierigen Situationen
Darstellen einer Vorbildfunktion als Betreuer/Betreuerin
Ausüben von gewaltfreier pädagogischer Begleitung und Betreuung
Wahrnehmen von eigenen Schwächen und Stärken
Vorleben von Kommunikation und Kooperation
Üben des Umganges mit Fremden, Rollen, Normen und Werten
Sanktionen sind angekündigte Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, konkrete Aktionen
der Gewalt zu unterbinden und damit die Normen, die im Wohnheim vorliegen,
durchzusetzen. Soziale Sanktionen beschreiben soziales Handeln der Betreuer und
Betreuerinnen, mit dem das Handeln der Bewohnenden bewertend beantwortet wird. Sie
können verbal dargestellt oder in entsprechenden Gesten geäußert werden. Negative
Sanktionen sind Strafen, positive sind Belohnungen bzw. Bestätigungen des Handelns. Die
negative Sanktion gilt als eine Ausnahmereaktion und wird im Wohnheim nur wenn nötig
ausgeübt, vorher werden (siehe oben bei Gewaltprävention) andere Ressourcen genutzt. Wir
wollen uns nicht zu sehr auf das negative Verhalten konzentrieren, sondern auf die guten
Verhaltensweisen achten und diese verstärken, mit Lob oder Belohnung. Im Wohnheim wird
eine Sanktion angemessen auf die ausgeübte Aktion folgen. Eine Sanktion wird stets
vorangekündigt und ist der Person bekannt. Nach einer Gewaltausübung wird das Gespräch
gesucht und nach Motivationsgründen für deren Ausübung gefragt. Die Sanktion, die nun
eintritt, muss erkennbar mit dem Verhalten zusammenhängen, also unter anderem zeitlich
nahe erfolgen. Es soll jedoch stets eine alternative, erwünschte Verhaltensweise möglich
sein und verstärkt werden. Diese alternative Verhaltensweise soll den Bewohnenden stets
aufgezeigt werden.
Falls notwendig, wird ein Verhalten beobachtet und dokumentiert. Es geht bei einer Sanktion
nicht zuletzt auch darum, die anderen Bewohnenden, das Personal, Material und die
betroffene Person vor sich selber zu schützen. Alle Mitarbeitenden dürfen sich bei Ausübung
von Gewalt wie z.B. aggressivem Verhalten der Betreuten natürlich zur Notwehr schützen.
Sie haben das Recht und die Pflicht, bei Schwierigkeiten Unterstützung anzufordern.
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10 Konzept zum Umgang mit Sexualität
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Die Sexualität ist untrennbarer Bestandteil des Menschseins. Sie begleitet uns das Leben
lang.
Die Sexualität bedarf der Kultivierung. Sie braucht klare Werte; weder Hemmungslosigkeit
noch Verklemmtheit.
Es gibt kein Recht auf Sexualität mit einem Partner. Viele Menschen haben, freiwillig oder
unfreiwillig, keine sexuelle Beziehung.
Sexualität mit einem Partner ist keine Voraussetzung für ein erfülltes Leben. Obschon uns
dies Medien und Werbung weismachen wollen, sprechen Scheidungszahlen, zerbrochene
Beziehungen und weitere negative Auswüchse unserer freien Gesellschaft klar dagegen.
Sexuelle Identität und Schutz der Intimsphäre sind wichtig. Deshalb beachten wir folgende
Punkte:
 Jeder Bewohner und jede Bewohnerin soll sich seiner sexuellen Identität bewusst sein.
Deshalb achten wir nach Möglichkeit darauf, dass die Männer durch einen Mann und die
Frauen durch eine Frau in geschlechtsrelevanten Dingen betreut werden.
 Anklopfen und auf Antwort warten, bevor man ein Zimmer betritt. Die Zimmer sind so
eingerichtet, dass der persönliche Bereich von aussen nicht eingesehen werden kann.
 Selbstbefriedigung im geschützten Bereich (Zimmer, WC) ist akzeptiert.
 Sexuelle Beziehungen unter den Bewohnenden sind nicht erlaubt.
 Zärtlichkeiten zwischen Männern und Frauen sind nicht erlaubt.
 Anmache und sexuell gefärbte Sprüche sind verboten.
 Männerbesuche in Frauenzimmern und umgekehrt ist nicht erlaubt, es gibt dafür die
Gemeinschaftsräume.
Pädagogische Grundsätze
 Kultivieren statt Stimulieren: Keine Filme und Heftli mit stimulierenden Szenen und Bildern.
Keine aufreizende Kleidung (auch von den Betreuern/Betreuerinnen). Wenn Sexualität im
Gespräch zum Thema wird, sachlich bleiben. Keine sexuell gefärbten Witze und Sprüche.
Allenfalls zum persönlichen Gespräch mit Bezugsperson auffordern.
 Geschlechterrollen akzeptieren.
Wir wollen den Bewohnenden ein sinnvolles, erfülltes Leben ermöglichen. Dazu gehören:
 Als Person akzeptiert, sogar geliebt werden
 Ernst genommen werden, bei Bedarf Rat holen können
 Sicherheit und Geborgenheit, konstante Beziehungen, klare Regeln
 Selbstvertrauen; sinnvolle Arbeit, die geschätzt wird
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11 Konzept zum Umgang mit Notfall und Krisen
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Ein Notfall hat meistens keine Vorwarnzeichen, tritt damit sofort ein und erfordert den Einsatz
von speziellen Abläufen.
Einer Krise gehen meistens erkennbare Zeichen voraus, sie eskaliert in einem möglichen
Schadensausmass und erfordert den Einsatz von speziellen Abläufen. Beispiele für Notfälle
und Krisen sind Brand, Androhung von Gewalt, schwerer Unfall, Naturkatastrophe, Todesfall
einer mitarbeitenden Person, Suizid einer mitarbeitenden Person, sexueller Missbrauch
(akute Situation), Gewalttat (Amok), Unzufriedenheit im Team, usw.
Die Krisenprävention beinhaltet Massnahmen zur Früherkennung und Verhinderung von
Notfällen.
Massnahmen seitens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
 Mitarbeitergespräche, in denen man herausfindet, wie sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin
fühlt, wie der Ist-Wert gegenüber dem Soll-Wert aussieht
 Lösungsorientiertes Denken fördern
 Den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in der Verantwortung seiner/ihrer Kompetenzen
motivieren und fördern
 Mitspracherecht innerhalb vorgegebenem Rahmen
 Schulung / Übung: Im Brandfall, Verhalten bei Unfällen
 Bei Beschwerden und Anliegen den Dienstweg einhalten
 Missstände jeglicher Form sollen der Heimleitung mitgeteilt werden
 Teamgeist fördern
Massnahmen seitens der Bewohner und Bewohnerinnen:
 Wir führen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Dokumentation, worin wir bei
Anzeichen einer Krise eine systemische Beobachtung durchführen.
 Deeskalation
Wir versuchen zu verhindern, dass Konflikte und sich aufschaukelnde Prozesse eintreten.
Die Deeskalation ist das Gegenteil von Eskalation. Es bedeutet den stufenweisen Abbau
von Gewalt, das Verhindern von schädigenden Konflikten und sich aufschaukelnden
Prozessen. Der Deeskalation dienen nicht-aggressive Wortwahl und Verhaltensweisen.
Auch negativ besetzte Begriffe sollten vermieden werden. Durch frühzeitiges und
entschlossenes Eingreifen bei sich anbahnenden Konflikten kann in vielen Fällen eine
gewalttätige Eskalation vermieden werden. Doch nicht immer gelingt dies. Umso wichtiger
ist es, bereits bei ersten Gewaltausbrüchen deeskalierend einzugreifen.
Hilfsmittel zur Krisenprävention sind
 Förderplanung
 Standortbestimmung
 Zielorientierte Zusammenarbeit
 Das Warn-Ampelsystem: Wir wollen damit das Verhalten lernen zu deuten und frühzeitig
Konflikte verhindern. Wir stufen das Verhalten der Bewohner und Bewohnerinnen in die
Ampelfarben ein (grün = okay, orange = kritisch, rot = gefährlich) und haben je nach
Farben entsprechende Handlungsalternativen.
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Brand / Unfall
 Merkblatt Notfalldispositiv Brand / Unfall / Notfallnummer sind an geeigneten Stellen im
Haus angeschlagen
 Sammelplatz draussen: Garten-Sitzplatz West
 Sammelplatz innen: Aufenthaltsraum EG West
 Fluchtweg gemäss Feuerwehrplan
 Handtaster Brandanlage bei Brandabschnitt und Ausgänge
 Feuerlöscher
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