Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. Horst - Gladbecker - Straße 7 45899 Gelsenkirchen 0209/512907 Fax: 0209/1657030 homepage: www.wohngruppe-ev.de E-Mail: [email protected] Informationen über das Leben in der Wohngruppe für Kinder, Jugendliche, Eltern, Jugendamtsmitarbeiter, Lehrer, und alle Interessierten. Teil 1 Kurzkonzept Teil 2 Konzept ausführlich mit Inhaltsverzeichnis 2 Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. Horst - Gladbecker - Straße 7 45899 Gelsenkirchen 0209/512907 Kurzkonzeption Träger: Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. (Dachverband DPWV) anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 KJHG Platzzahl: 8 Jungen und Mädchen Mitarbeiter: Elisabeth Gieseler, (Leiterin der Einrichtung, Erzieherin, Dipl.Pädagogin) Jana Stier, (Erzieherin) Michael Linke (Erzieher) Jessica Sowada (Erzieherin) NN (Erzieher) Ute Kill (Hauswirtschaftskraft). Raumangebot: großes Haus mit 300qm Wohnfläche (zentral, aber ruhig gelegen, eingebunden in die Nachbarschaft): 8 Einzelzimmer, 5 Bäder, Gemeinschaftsräume, Büro, Garten, Teeküche im Dachgeschoß Zielgruppe: Kinder/ Jugendliche im Alter von 3 - 17 Jahren, die Hilfe zur Erziehung nach § 34 KJHG bedürfen (Heimerziehung). Junge Volljährige, die Betreuung nach § 41 KJHG benötigen. Weitere Hilfen zur Erziehung können nach Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt und nach Gruppensituation angeboten werden. Zielsetzung: - Aufarbeitung der bisherigen Lebensgeschichte - Stärkung des Selbstwertgefühls - Entwicklung neuer Lebensperspektiven - Förderung der Selbständigkeit in allen Lebensbereichen bis hin zur Verselbständigung - Aufarbeitung von sexuellen Mißbrauchserfahrungen/ Mißhandlungen Arbeitsmethoden: -Sensibilität im Umgang mit mißbrauchten Kindern und Jugendlichen, ggf. Kooperation mit anderen Institutionen. - Soziales Lernen durch das Zusammenleben in einer kleinen Gruppe und Förderung von Gruppenprozessen - Schulbegleitung, Hilfe bei Schulproblemen und / oder -verweigerung durch intensive Zusammenarbeit mit der betreffenden Schule. - Je nach Art der Hilfe wird für jedes Kind / Jugendlichen ein differenzierter Erziehungsplan erstellt. - Zusammenarbeit mit der Ursprungsfamilie oder anderen Bezugspersonen - Betreuung von Jugendlichen während der gesamten Umzugsphase, ggf. in der Jugendwohngemeinschaft und auch weiterhin in der eigenen Wohnung je nach Hilfebedarf (SBW,Nachbetreuung, FLST) 3 Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. Informationen an Kinder, Jugendliche und Eltern vor der Aufnahme Inhaltsverzeichnis WOHNGRUPPE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE E.V. .......................................................................... 3 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2 DIE WOHNGRUPPE..................................................................................................................................... 4 ÄUßERE FORM ............................................................................................................................................. 4 ENTWICKLUNG ............................................................................................................................................. 4 PLATZZAHL ................................................................................................................................................... 4 MITARBEITERINNEN ..................................................................................................................................... 4 ZIELSETZUNG ............................................................................................................................................... 4 AUFNAHMEKRITERIEN .................................................................................................................................. 5 ORGANISATION DER WOHNGRUPPE ................................................................................................... 6 2.1 DAS PÄDAGOGISCHE TEAM ......................................................................................................................... 6 2.2 PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE: ............................................................................................................. 6 2.2.1 Kontakte zu Jugendamt, Schulen, Eltern, Zuständigkeit für einzelne Kinder ............................ 6 2.2.2 Tagebuch, Tagesplaner, Erziehungsplanung ................................................................................ 7 2.2.3 Einzelgespräche ................................................................................................................................ 7 2.2.4 Hausaufgaben .................................................................................................................................... 7 2.2.5 Finanzen ............................................................................................................................................. 7 2.2.6 Wirtschaftsführung ............................................................................................................................ 8 2.2.7 Aussendarstellung ............................................................................................................................. 8 3 DAS ZUSAMMENLEBEN IN DER WOHNGRUPPE ............................................................................... 9 3.1 MAHLZEITEN................................................................................................................................................. 9 3.2 ZEITREGELUNGEN IN DER W OHNGRUPPE ................................................................................................... 9 3.3 TV/ DVD/ PC NUTZUNG/ HANDY .............................................................................................................. 10 3.4 HAUSAUFGABEN ........................................................................................................................................ 10 3.5 AUFGABEN IN DER GRUPPE ....................................................................................................................... 10 3.6 EIGENVERANTWORTLICHE BEREICHE ....................................................................................................... 11 3.6.1 Zimmer .............................................................................................................................................. 11 3.6.2 Wäsche ............................................................................................................................................. 11 3.6.3 Schlüssel........................................................................................................................................... 11 3.6.4 Taschengeld ..................................................................................................................................... 12 3.6.5 Sonstiges .......................................................................................................................................... 12 3.7 GRUPPENGESPRÄCH, GESPRÄCHE MIT DEM JUGENDAMT, ELTERN USW . .............................................. 12 3.8 TIERE.......................................................................................................................................................... 13 3.9 FREIZEITGESTALTUNG ............................................................................................................................... 13 3.10 FREUNDSCHAFTEN................................................................................................................................. 13 3.11 RELIGIÖSE ERZIEHUNG.......................................................................................................................... 14 3.12 SEXUALITÄT............................................................................................................................................ 14 4 AUFNAHMEABLAUF ................................................................................................................................. 15 5 VERSELBSTÄNDIGUNG .......................................................................................................................... 16 4 1 Die Wohngruppe 1.1 Äußere Form Die Gruppe bewohnt ein von Grund auf renoviertes ca. 115 Jahre altes Mehrfamilienhaus im Zentrum von Horst. Jedes Kind, jeder Jugendlicher kann ein Einzelzimmer bewohnen. Es gibt zwei Wohnräume, ein Esszimmer, acht Kinderzimmer, 5 Bäder, ein Entspannungsraum, eine Teeküche im Dachgeschoß, ein Büro und Bereitschaftszimmer, eine große Küche mit Essecke, eine Garderobe, ein Hauswirtschaftsraum, Abstell- Fahrrad- und Mehrzweckkeller (Tischtennis, Boxen, Werken, Feiern u.s.w.), Balkone und ein Garten mit Schaukel, Trampolin und Sandkasten, der mit den Nachbarn gemeinsam genutzt und gepflegt wird. Insgesamt stehen der Gruppe 300 qm Wohnfläche zur Verfügung. 1.2 Entwicklung Die Wohngruppe entstand aus der Aussenwohngruppe des Propst-Wenker-Heimes für Kinder und Jugendliche, Gelsenkirchen, das zum 30.09.1995 geschlossen wurde. Diese Aussenwohngruppe wurde 1987 gegründet und hat bis heute kontinuierlich Kindern und Jugendlichen ein Zuhause gegeben. Aufgrund der Schließung des Heimes wurde auf Initiative der MitarbeiterInnen der Gruppe ein gemeinnütziger Trägerverein gegründet, der die Fortsetzung der bisherigen Arbeit gewährleistet. 1.3 Platzzahl Die Wohngruppe hat 8 Plätze für Jungen und Mädchen Zusätzliches Angebot: Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen, Nachbetreuung oder Betreuung durch Fachleistungsstunden der heimentlassenen Jugendlichen, intensivpädagogische Betreuung bei Bedarf 1.4 MitarbeiterInnen In der Wohngruppe arbeiten fünf pädagogische MitarbeiterInnen: zwei ErzieherInnen, eine Diplom Pädagogin und zwei Erzieher. Den hauswirtschaftlichen Bereich (wie putzen, kochen, allgemeine Wäsche waschen usw.) deckt an den Werktagen eine Hauswirtschaftskraft ab, die von 8.00 Uhr – 14.00 Uhr arbeitet. Hausmeisterliche Arbeiten werden von einem Handwerker, der einmal die Woche kommt, erledigt. In der Regel unterstützt ein junger Mensch im FSJ (Freiwilliges soziales Jahr) oder BuFDi (Bundesfreiwilligendienst) die Arbeit. 1.5 Zielsetzung Es wird versucht, jedes Kind in seiner Individualität zu sehen. Das heißt, dass nicht bei jedem Kind/Jugendlichem stets der gleiche Weg das generelle Mittel ist. Jedes Kind ist unterschiedlich und muß auch von allen so gesehen werden. Deshalb gibt es Gruppenregeln für alle und individuelle Absprachen für Einzelne. Aufgrund der mitgebrachten Biographie sollen die Kinder und Jugendlichen eigene neue Möglichkeiten ausprobieren, und aus den gemachten Erfahrungen neue Wege erkennen. Sie sollen lernen, sich selbst und ihr Leben verantwortungsvoll in die Hand zu nehmen. Orientierungshilfen, die die Betreuten so dringend benötigen, werden mit ihnen gemeinsam 5 erarbeitet und erprobt. Erziehung zur Selbstbestimmung, ein positives Selbstbild und eine Form zur eigenen Lebensgestaltung zu finden, sind die Ziele der Wohngruppe. Der junge Mensch soll beim Auszug aus der Gruppe so eigenständig wie möglich sein Leben führen können. Die Möglichkeit des Wohnens in der einrichtungseigenen Jugendwohnung kann ein guter Übergang in die eigene Wohnung sein. 1.6 Aufnahmekriterien Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, für die eine mittel- bis langfristige Fremdunterbringung ansteht. (§ 34 KJHG) Das Kind/ der Jugendliche soll sich für das Leben in der Wohngruppe entscheiden und sich auf die Lebenssituation in der Wohngruppe einlassen können. Das neu aufzunehmende Kind sollte sich vom Alter und Geschlecht in die Gruppe eingliedern können. Im Einzelfall muß bei der Aufnahme entschieden werden, ob das Kind mit seiner Problematik in die bestehende Gruppe paßt. 6 2 Organisation der Wohngruppe 2.1 Das pädagogische Team Elisabeth Gieseler (Dipl. Pädagogin) leitet die Wohngruppe und ist bei allen Fragen ansprechhbar. Jana Stier (Erzieherin, stellvertretende Leitung), Jessica Sowada (Erzieherin), Michael Linke (Erzieher) und NN (Erzieher) bilden zusammen das Team. Bei Urlaub und Krankheit vertreten sie sich gegenseitig. Bei Dienstwechsel gibt es eine Übergabezeit, in der notwendige Informationen weitergegeben werden. Einmal wöchentlich findet sich das Team für 3,5 Stunden zur Teamsitzung zusammen, zu Fallbesprechungen, Erziehungsplanung und Organisation. Alle Mitarbeiter nehmen an Fortbildungen teil und erhalten regelmäßig Supervision. Diese Unterstützung ist wichtig, um diese stark beanspruchende Arbeit bewältigen zu können und dabei Erziehungsziele und Stile kritisch zu hinterfragen und reflektiert pädagogisch zu handeln Nach Virginia Satir „trachtet der Mensch nicht nur danach, zu überleben und seine eigene Haut zu retten, sondern nahe bei anderen zu sein und zu wachsen.“ Diesem Menschenbild will dieses Konzept entsprechen. Wir wollen das Kind erst verstehen, dann erziehen. 2.2 Pädagogische Schwerpunkte: Besondere Erfahrungen hat das Team im Umgang mit Entwicklungsretadierungen, die ihre Ursache im jüngsten Kindesalter haben, und mit sexuell mißbrauchten Jungen und Mädchen. Durch regelmäßige Mitarbeit in der Gelsenkirchener „Blickwinkel: Berufsgruppe gegen sex. Mißbrauch“ bestehen zahlreiche Kontakte zu anderen Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen, die unterstützend wirken, und in der Regel indirekt die Arbeit mit dem betroffenen Kind fördern. Bei Schulproblemen und Schulverweigerungen gelang es häufig durch intensive Kontakte zu Rektoren und Lehrern der umliegenden Schulen und durch besondere schulische Förderung der Kinder mit gleichzeitiger Bearbeitung der Ursprungskonflikte eine Wiedereingliederung in eine entsprechende Schulform zu erreichen. Durch die Zusammenarbeit mit Erziehungsberatungsstellen, Kliniken und niedergelassenen Therapeuten besteht bei Bedarf grundsätzlich die Möglichkeit, Kindern ohne lange Wartezeiten ein Therapieangebot zu machen. Die Erfahrung zeigt aber, dass das Alltagserleben und die Kontinuität, die die Kinder in der Wohngruppe erleben, entscheidende Elemente in der Pädagogik sind und ihnen somit ein annähernd therapeutisches Milieu geboten wird. Regelmäßige Supervision und Fallbesprechungen extern sollen „Betriebsblindheit“ der Mitarbeiter verhindern. 2.2.1 Kontakte zu Jugendamt, Schulen, Eltern, Zuständigkeit für einzelne Kinder Jeder Mitarbeiter fühlt sich im besonderen Maße für die Belange eines Kindes stärker verantwortlich. Es geht nicht darum, Kinder aufzuteilen und Verantwortung zu verschieben, sondern bestimmten pädagogischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Je nach Beziehungsintensität zwischen Betreuten und Betreuer ist die Zuständigkeit aus dieser Perspektive festgelegt. Für den emotionalen Bereich kann z.B. ein anderer Mitarbeiter 7 zuständig sein als für den schulischen Bereich. Eltern- und Jugendamtsgespräche (Hilfeplan) werden in der Regel von zwei Mitarbeitern geführt, so dass ein Mitarbeiter die Position des Kindes vertritt, und der andere stärker auf die anderen Gesprächsteilnehmer eingehen kann. Für die Betreuten ist es im Vorfeld sehr wichtig zu wissen, wer an diesen, für sie so bedeutenden, oft angstmachenden Gesprächen teilnimmt und was die Inhalte des Gespräches sind. Die Gespräche werden immer protokolliert, so dass alle Mitarbeiter einen annähernd gleichen Informationsstand haben. 2.2.2 Tagebuch, Tagesplaner, Erziehungsplanung Damit der Informationsaustausch unter den Mitarbeitern reibungslos läuft, und auch bei Nachfragen über bestimmte Vorkommnisse Auskunft gegeben werden kann, führen die Mitarbeiterinnen ein Tagebuch, in dem wichtige Situationen des Tages, Stimmungsauffälligkeiten der Kinder usw. festgehalten werden. Außerdem gibt es einen Tagesplaner, der wichtige Termine, Aufgaben und Informationen für Kinder/ Jugendliche und Mitarbeiter enthält. Die Beobachtungen sind Grundlage des Erziehungsplanungsgespräches, welches ebenso schriftlich fixiert und mit dem Kind/Jugendlichen vor- und nach dem Teamgespräch besprochen wird. Auch die Eltern werden dabei einbezogen. Die persönlichen Aufzeichnungen sind für den jeweiligen Jugendlichen einsehbar. 2.2.3 Einzelgespräche Jedes Kind kann mit einem Erzieher beiderseitig terminlich abgesprochene Einzelgespräche führen. Dies ist eine Möglichkeit, ganz individuell auf seine Bedürfnisse einzugehen. Dieses Gespräch kann Raum geben, Probleme verschiedenster Art anzusprechen (Meckerstunde, Vergangenheitsbewältigung, aktuelle Schulprobleme, Schwierigkeiten mit Gruppenmitgliedern, usw.) oder thematisch festgelegt sein (z. B. Zimmer: Es wird mit dem Kind/Jugendlichen gemeinsam ein Ordnungssystem überlegt; Probleme, die es damit hat, angesprochen; gemeinsam Lösungen gesucht). Bei den Jugendlichen bieten diese Gespräche eine Möglichkeit, gezielt auf die Verselbständigung hinzuarbeiten und die notwendigen Schritte mit ihnen zu besprechen. 2.2.4 Hausaufgaben Die Mittagszeit von 14.00- 15.00 Uhr ist speziell als Hausaufgabenzeit zu nutzen. Dies soll in einer ruhigen entspannten Atmosphäre geschehen. Die Erzieher begleiten in dieser Zeit die Kinder und gibt Hilfestellung. Eine regelmäßige Reflexion mit den Jugendlichen und den Lehrern soll helfen, das richtige Maß an Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten. Zusätzliche Übungsangebote und Nachhilfe werden bei Bedarf angeboten. 2.2.5 Finanzen Der Gruppe stehen monatlich außer Miete und weiteren Fixkosten feste Gelder für Lebensmittel und Betreuung zur Verfügung, die eingeteilt werden müssen. Da der Betrag knapp bemessen ist, ist gute Planung und rationelles Haushalten nötig. Die Mitarbeiterinnen sind jederzeit bereit, den Betreuten den aktuellen Kontostand offenzulegen, um eine größtmögliche Transparenz zu ermöglichen. Durch den offenen Umgang mit den Finanzen können Bedürfnisse einzelner, wenn möglich, berücksichtigt werden. Der Essensplan wird durch die Komponente beeinflußt: Was mögen wir und ist gesund? Was können wir uns leisten? Auch bei dem Betreuungsgeld, von dem Hygieneartikel, Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten und vieles mehr finanziert wird, muß bei spontanen Aktionen immer das Budget mitbedacht werden. Das Wirtschaften und Einteilen der Gelder sind wichtige Lernfelder für die Jugendlichen. Die älteren Jugendlichen können eigenes Essens- und Betreuungsgeld erhalten, um sich in besonderen Situationen (z.B. Ferien) selbst zu versorgen. 8 Jedes Kind/ Jugendlicher hat ein eigenes Bugdet für Hygieneartikel und für Freizeitaktivitäten. Diese Beträge sind von ihnen für den vorgesehenen Zweck selbstständig einzuteilen. Dieser offene Umgang hat in der Vergangenheit gezeigt, dass Planen und sinnvolles Wirtschaften ein fester Bestandteil für die Bewohner wird und der Übergang in den eigenen Haushalt dadurch erheblich erleichtert wird. 2.2.6 Wirtschaftsführung Die komplette Organisation des großen Haushaltes ist Aufgabe der Mitarbeiter. Die Hauswirtschaftskraft übernimmt die Reinigung der Gemeinschaftsräume, die Wäschepflege und deren Instandhaltung, sowie das Kochen der Mittagsmahlzeit in der Woche. Renovierungsarbeiten und Reparaturen werden, soweit möglich, von den Mitarbeitern und Kindern der Gruppe durchgeführt. 2.2.7 Aussendarstellung Die Wohngruppe ist seit 28 Jahren ein fester Bestandteil in Horst, es gibt zahlreiche Kontakte zu hiesigen Vereinen, Schulen, Nachbarschaft. Besondere Verbindungen bestehen auch zu den beiden Kirchengemeinden. Diese Kontakte werden bewußt gepflegt und erleichtern die Integration gerade der neuen Kinder. 9 3 Das Zusammenleben in der Wohngruppe 3.1 Mahlzeiten Das Frühstück beginnt in der Schulzeit gegen 6.50 Uhr. Es ist eine Einladung an alle, mit einem guten Frühstück in den Tag zu starten. Gemeinsam gefrühstückt wird an den Geburtstagen der Gruppenmitglieder und an Sonntagen. In den Ferien gibt es gegen 9.30 Uhr ein gemeinsames Frühstück. Nach Absprache können Jugendliche aber auch ausschlafen und später alleine frühstücken. Das Mittagessen wird in der Schulwoche um 12.45 Uhr mit denen gemeinsam eingenommen, die bereits aus der Schule zurück sind. Die anderen nehmen in der Regel das Mittagessen dann zu sich, wenn sie aus der Schule kommen. Eine frühzeitige Abmeldung von dieser Mahlzeit ist möglich. Nicht jeder mag das, was an diesem Tag gekocht wird. Ein Essensplan in der Küche, der gemeinsam in der Vorwoche erstellt wird, gibt Auskunft und ermöglicht die schriftliche Abmeldung von Mahlzeiten, dort können auch Wünsche eingetragen werden. Am Wochenende wird das warme (Mittag-) Essen erst am Abend eingenommen. Mittags gibt es dann einen kleinen Snack. Natürlich ist immer Obst, Müsli oder ähnliches zum Zwischendurchessen da. Getränke sind für alle zugänglich. Auch kleinere Gerichte wie Spaghetti, Spiegeleier o.ä. können die Kinder nach Absprache für sich zubereiten. Das Abendessen findet immer gemeinsam um 18.30 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist eine Abmeldung möglich und natürlich geht das Training im Verein vor. 3.2 Zeitregelungen in der Wohngruppe Die Kinder und Jugendlichen werden individuell von den Mitarbeitern geweckt, spätestens mit 16 Jahren sollten sie sich durch einen Wecker selbst wecken und pünktlich aufstehen. Die Ausgeh- und Zubettgehzeiten sind gestaffelt nach Alter und Wochentag, bzw. Wochenende/ Ferien/ Feiertag (siehe: Wochenende). Zur Zeit besteht folgende Abmachung: Alter normale Ausgehzeit am Wochenende 8 -12 Jahre 18.30 Uhr/ 18.30 Uhr 13 Jahre 20.00 Uhr/ 20.00 Uhr 14 Jahre 20.30 Uhr/ 21.15 Uhr 15 Jahre 21.00 Uhr 21.45 Uhr ab 16 Jahre 22.00 Uhr 24.00 Uhr normale Zimmerzeit/ am Wochenende gestaffelt ab 19.45 Uhr 20.45 Uhr / 21.30 Uhr 21.00 Uhr / 21.45 Uhr 21.15 Uhr / 22.00 Uhr nach Absprache. Diese Regelungen werden im Gruppengespräch und im Team besprochen. Für jedes Kind und Jugendlichen ist am Abend beim Zubettgehen ein Viertelstunde (Zimmerzeit) eingeplant, um noch vorzulesen oder über den Tag zu sprechen etc. Dieses Angebot der Mitarbeiter wird je nach Alter, Gesamtsituation usw. mehr oder weniger von den Betreuten genutzt, bleibt jedoch unverändert allabendlich bestehen. Anschließend beginnt die Bettzeit, das bedeutet Ruhe im Zimmer. 10 3.3 TV/ DVD/ PC Nutzung/ Handy Bei den jüngeren Kindern werden Filme vorher abgesprochen. Je älter die Jugendlichen werden, desto eigenverantwortlicher sollten sie mit der Auswahl und Anzahl der Filme umgehen lernen. Da eine Bücherei mit einem vielfältigen Medienangebot in der Nähe ist, wird dies oft und gerne von den Kindern und Jugendlichen genutzt. Mit jedem Kind/ Jugendlichen wird individuell eine „Flimmerzeit“ besprochen. Diese Absprache wird schriftlich festgehalten und reflektiert. Die Zeiten varieren daher stark und sind nicht nur vom Alter abhängig. Jugendliche können bis zur Bettzeit fernsehen oder am PC arbeiten/spielen, wenn sie bettfertig sind und ihre Aufgaben erledigt haben. Eigene Fernseher dürfen erst bei den 16- Jährigen und mit Absprache auf den Zimmern stehen. Im Wohnzimmer steht ein PC mit Internetzugang. Dieser kann nach Absprache genutzt werden. Ein Handy kann nach Absprache genutzt werden. Dies ist abhängig vom Alter und von der Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen. Nicht originale CD´S oder DVD´s zu nutzen ist generell verboten (§§ 106, Abs.1, 17 Urhg., 52 StGB). Auf dieses Verbot wird in der Wohngruppe strikt geachtet. 3.4 Hausaufgaben In der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr ist Hausaufgabenzeit. Hier wird mit den Kindern/Jugendlichen besprochen, - ob und in welchem Ausmaß Hausaufgabenunterstützung notwendig ist, - wie Konflikte mit Lehrern gelöst werden können, - ob Nachhilfe erforderlich und gewünscht ist, - ob Schulmaterial ergänzt werden muß, - ob das Kind/ der Jugendliche für bestimmte Fächer intensiver lernen muß, - wie der Schultag war usw. - ob es/ er am nächsten Elternsprechtag teilnimmt, Die Erzieher der Gruppe halten zu allen Schulen möglichst intensive und regelmäßige Kontakte. Eltern sind eingeladen, am Elternsprechtag teilzunehmen. 3.5 Aufgaben in der Gruppe Nach den Mahlzeiten räumen alle gemeinsam den Tisch ab, d.h. jeder räumt ein paar Teile vom Tisch ab und sein eigenes Gedeck in die Spülmaschine. Für die Abendmahlzeit übernimmt an jedem Tag ein anderes Mitglied der Gruppe die Aufgabe des Tischdeckens. Dazu gehört auch, dass eingekauft wird, was noch fehlt. Nach dem Essen wird die Küche aufgeräumt, der Tisch abgewischt und das Geschirr für den nächsten Morgen vorbereitet. Den Großeinkauf erledigen die Mitarbeiter mit der Hauswirtschaftskraft einmal in der Woche. In den Ferien wird selbst gekocht, d.h. auch hier wird die Zubereitung der Mahlzeit und der dazugehörende Einkauf von einer Person verantwortlich übernommen. Anschließend ist der 11 Kochdienst auch für das Spülen und das Säubern der Küche zuständig. Je nach Alter und Selbständigkeit wird Unterstützung angeboten. Am Samstag wird die Zubereitung der Mahlzeit vom diensthabenen Erzieher erledigt. Die aktive Mithilfe der Kinder und Jugendlichen ist sehr willkommen. Dabei ist vorrangiges Ziel, Kochen zu erlernen und das gemeinschaftliche Tun positiv zu erleben. Am Wochenende müssen einige Putzarbeiten in den Gemeinschaftsräumen erledigt werden (Samstagsamt). Dies sind: Saugen und staubwischen des großen Wohnzimmer, des kleinen Wohnzimmers, wischen der Küche, des Eßzimmers, des Flures mit Gäste-WC der Garderobe, des unteren Treppenhauses bis zur Tür . Im Rollverfahren hat jeder jede Aufgabe einmal wahrzunehmen. Ziel ist auch hier das Erlernen von hauswirtschaftlichen Fähigkeiten und natürlich auch in einer angenehmen, sauberen Umgebung zu leben. 3.6 Eigenverantwortliche Bereiche 3.6.1 Zimmer Zur Zeit bewohnen alle Kinder in der Wohngruppe eigene Zimmer. Für die Ordnung und Sauberkeit ihres Zimmer (Fenster putzen, Bett beziehen usw.) und der Pflege des dazugehörenden Badezimmers sind alle, soweit möglich, selbst verantwortlich. In Einzelgesprächen werden fehlende Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit angesprochen und gemeinsam überlegt, wie Schritte zum Erreichen dieses Ziels aussehen können, z.B. durch Mithilfe der Erzieher, Arbeitsaufteilung auf bestimmte Wochentage o.ä. Bei den jüngeren Kindern ist es selbstverständlich, dass diese tatkräftig unterstützt werden. Die Zimmer werden mit Hilfe der Kinder und Jugendlichen regelmäßig (ca. alle 3 Jahre) gemeinsam renoviert, wobei sie Tapeten, Farben, Vorhänge, Teppiche im vorgegebenen Preisrahmen mit aussuchen. Auch bei der Einrichtung können sie eigene Ideen umsetzen. Zimmertausch findet nur statt auf ausdrücklichen Wunsch der Bewohner bzw. bei außergewöhnlichen Umständen, die eine Zimmerverlegung dringend nötig erscheinen lassen. Die Zimmer im oberen Stockwerk des Hauses sind den Jugendlichen vorbehalten, denen schon ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung zugemutet werden kann. Sie wohnen etwas außerhalb der Gemeinschaftsräume, sind weniger "kontrollierbar", haben aber auch mehr Aufgaben. Es gibt dort eine Teeküche, die sie nutzen können. 3.6.2 Wäsche Fast alle Kinder und Jugendliche übernehmen die Wäschepflege ihrer Kleidung selber, Waschmaschine und Trockner stehen dafür im Hauswirtschaftsraum bereit. Auch in diesem Bereich besteht die Möglichkeit, soviel Hilfe wie nötig in Anspruch zu nehmen. Besonders bei jüngeren Kindern bleibt zwar der „Waschtag“, die Arbeit wird jedoch in erster Linie durch die Hauswirtschaftskraft und Erzieher erledigt. 3.6.3 Schlüssel 12 Die Kinder und Jugendlichen können einen eigenen Zimmer- und Hausschlüssel erhalten. Für den Hausschlüssel wurden in einem Gruppengespräch folgende Bedingungen festgelegt. -Jeder Schlüsselbesitzer zahlt 5,00 € Kaution, bei Rückgabe des Schlüssels erhält er das Geld zurück. Bei Verlust wird von dem Geld ein neuer Schlüssel nachgemacht, der aber erst nach einer gewissen Frist wieder ausgehändigt wird. -Beim Kommen und Gehen muss eine An- bzw. Abmeldung in der Gruppe erfolgen. Ebenso müssen Besucher angemeldet werden. -Wenn mit dem Schlüssel grob fahrlässig umgegangen wird, er z.B. ausgeliehen wurde an Fremde etc., muss er zurückgegeben werden. 3.6.4 Taschengeld Jedes Kind erhält nach Alter Taschengeld in unterschiedlicher Höhe, die durch das MAGS NRW festgelegt ist. Jeder Bewohner spart altersentsprechend pro Monat einen bestimmten Betrag auf ein eigenes Sparbuch. Damit lernen sie einerseits, zu sparen. Anderseits legen sie sich damit einen Grundstock für größere Anschaffungen, Führerschein, Wohnungskaution o.ä.. Gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen wird zu Beginn des Monats das zur Verfügung stehende Taschengeld besprochen (Kalkulieren mit dem Geld für Geschenke, Zeitschriften, Freizeit etc.). Auch die Auszahlung wird bei dem Gespräch festgelegt. Es kann wöchentlich, 14 tägig oder monatlich ausgezahlt werden. Spätestens mit 15 Jahren wird ein Girokonto eingerichtet und das Geld dorthin überwiesen. 3.6.5 Sonstiges Andere Gelder, mit denen die Kinder/ Jugendlichen umzugehen lernen müssen, sind: Koch-, Putz-, Betreuungs- und Bekleidungsgelder. Alle diese Gelder müssen per Quittung abgerechnet werden. Durch Offenlegung des Monatsetats haben die Kinder/Jgdl. einen Überblick über den aktuellen Finanzstand der Gruppe, bzw. ihrer Gelder. Vor dem Auszug aus der Gruppe werden die Jugendlichen noch stärker im Umgang mit Geldern geübt. Sie erhalten z.B. ihr Bekleidungsgeld und Hygienegeld auf ihr Girokonto und müssen am Ende des Monats eine Abrechnung vorlegen (Quittungen mit Angabe des Verwendungszwecks). 3.7 Gruppengespräch, Gespräche mit dem Jugendamt, Eltern usw. Das Gruppengespräch ist seit dem Bestehen der Wohngruppe zu einem wesentlichem Bestandteil des Zusammenlebens geworden. Es findet zur Zeit regelmäßig alle 14 Tage statt und dauert ca. 45 Minuten. Von allen Gruppenmitgliedern werden Themen vorgeschlagen, die dann mit den Anwesenden durchgesprochen werden. Die Teilnahme ist Pflicht. Es wird dann die Themenreihenfolge durch Abstimmung festgelegt. Die Lösungen werden immer gemeinsam getroffen, es gibt keine Mehrheitsbeschlüsse. Gegebenenfalls muß ein Thema vertagt oder völlig neu überdacht werden. Für jedes Kind finden regelmäßig Gespräche mit dem zuständigen Jugendamt statt. Mindestens jedes halbe Jahr findet das Hilfeplangespräch statt, bei dem unter Teilnahme aller Beteiligten (Jugendamt, Vormund, Eltern, Kind, Erzieher) eine weitere Erziehungsplanung besprochen wird. Außerhalb dieser Gespräche finden unterschiedliche Kontakte mit Jugendamt, Lehrern, Ärzten usw. statt. Die Kinder haben die Möglichkeit, an diesen Terminen teilzunehmen und werden stets über sie informiert. Für die Eltern gibt es das Angebot regelmäßiger Gesprächstermine. Wertschätzend und mit dem Schwerpunkt, vorhandene Fähigkeiten zu festigen und weiterzuentwickeln, kann die Erziehungskompetenz erweitert werden. Besuchskontakte können begleitet werden und 13 durch hilfreiche Reflexion für eine Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung sorgen. Andere Familienmitglieder werden in diese Arbeit je nach Auftrag mit einbezogen. 3.8 Tiere Der Wunsch nach einem Tier kann berücksichtigt werden, wenn die Kinder die Pflege, das heißt u.a. das Sauberhalten des Käfigs und die Anschaffung des Futters, gewährleisten können. Nur mit Zustimmung der Erzieher dürfen Tiere angeschafft werden. Den Kindern und Jugendlichen wird deutlich gemacht, dass sie mit der Anschaffung auch die Verantwortung für ein Lebewesen übernehmen. Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse, Kanarienvögel, Echsen und Wellensittiche lebten und leben in der Wohngruppe. 3.9 Freizeitgestaltung Die Freizeit jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen sieht sehr unterschiedlich aus und kann individuell gestaltet werden. Viele Kinder sind in Vereinen aktiv, im Stadtteil sind einige zu erreichen (Schwimmen, Fußball, kirchliche Gruppen, Leichtathletik, Reiten usw.). Gemeinsame Aktionen gibt es hin und wieder am Wochenende oder auch in den Ferien (Schwimmen, Schlittschuhlaufen, Kino und vieles andere). Am Nachmittag gibt es oft die Gelegenheit, mit einem Erzieher zum Sportplatz zu gehen und Fußball zu spielen, Inliner zu fahren oder ähnliches. Die Wohngruppe verbrachte bisher jedes Jahr einige Wochen in den Sommerferien gemeinsam an einem Urlaubsort. Dieser Urlaub stärkt die Identifizierung mit der Gruppe und ist als gemeinsame Erinnerung auch im Alltag förderlich für das Zusammengehörigkeitsgefühl. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einzeln mit einer Jugendfreizeit der Stadt oder der Verbände zu verreisen. Um die selbständige Freizeitgestaltung zu fördern, wird Wert darauf gelegt, dass ältere Kinder und Jugendliche möglichst eigenen Interessen nachgehen. Sie werden, soweit nötig, unterstützt in der Umsetzung ihrer Ideen. Feste und Feiern im Jahreslauf sind wichtige Momente für die Bewohner. Ob es sich um persönliche Anlässe (Geburtstage, Jahrestage, Kommunion, Konfirmation) handelt oder kirchliche Feste wie Weihnachten, Ostern etc. Daher werden diese festlich gestaltet und haben einen hohen Stellenwert. 3.10 Freundschaften Kontakte außerhalb der Gruppe sind wichtiger Bestandteil des Konzeptes. Freundschaften stärken das Selbstbewußtsein der Betreuten. Sie schaffen sich einen eigenen Lebensraum, machen eigene Erfahrungen mit Freunden, beginnen und beenden Freundschaften, erleben, wie andere Gruppenmitglieder Freundschaften gestalten und sie erleben Familienleben der Freunde. Der großen Bedeutung wird von den Mitarbeitern Rechnung getragen: Freunde können an Mahlzeiten teilnehmen, können hier übernachten, machen bei gemeinsamen Unternehmungen mit und werden somit weitreichend in den Gruppenalltag integriert. Selbstverständlich gibt es jedoch einige Grundregeln auch für Gäste: Sie müssen den Intimbereich der anderen Bewohner wahren und sich an Absprachen halten, z.B: sind Besuche in der Woche nach 22.00 Uhr nicht mehr möglich, am Wochenende nicht nach 24.00 Uhr. Besucher müssen ihre Schuhe in der Garderobe ausziehen und nur die 14 Gästetoilette benutzen. Ab 21.00 Uhr sollen keine Besucher mehr unten vor der Haustür stehen, damit die jüngeren ihre Ruhe haben. Eine Übernachtung bei den Freunden ist nach Absprache natürlich ebenso möglich. 3.11 Religiöse Erziehung Schon bei der Aufnahme wird erfragt, ob das Kind/ der Jugendliche getauft sind oder welcher Glaubensrichtung es angehört. Es wird dann darin unterstützt, soweit dies im Rahmen der Wohngruppe möglich ist. Der enge Kontakt zu den Kirchengemeinden (evangelisch, katholisch) ermöglicht eine schnelle Einbindung in das Gemeindeleben. Sonntags kann ein Gottesdienstbesuch begleitet werden. Kinder, die bisher noch keinen Kontakt zur Religion hatten, die aber selber oder deren Eltern an eine Heranführung interessiert sind, werden auch dabei unterstützt. 3.12 Sexualität Viele Kinder haben die dunkle Seite der Sexualität, Missbrauch, erlebt. Dies verhindert oft ein gutes Körpergefühl und den Zugang zu Sinnlichkeit und Freude an Sexualität. Daher gibt es in der Wohngruppe einerseits den Schonraum, um sich abzugrenzen und ein eindeutiges Ja- oder Neingefühl zu entwickeln und anderseits viele Gelegenheiten, über das Thema ins Gespräch zu kommen. Alle Mitarbeiter sind besonders sensibilisiert, missbräuchliches Verhalten zu unterbinden und die Entwicklung einer positiven Einstellung zum Körper und zur Sexualität zu fördern. 15 4 Aufnahmeablauf Wenn eine Anfrage für einen freien Platz in der Wohngruppe vorliegt, nehmen in der Regel zwei Mitarbeiter an einem Vorgespräch teil. Hier werden die wichtigsten Informationen über das eventuell aufzunehmende Kind abgefragt und eine Vorentscheidung getroffen. Die Bewohner werden über das Vorgespräch in Kenntnis gesetzt und über Alter, Geschlecht und für sie wichtige Fragen informiert unter Einhaltung des Datenschutzes. Eine Aufnahme soll so vorbereitet sein, dass alle (Bewohner der Gruppe, Mitarbeiter, Kind, ggf. Angehörige) hinter dieser Entscheidung stehen können. Das folgende erste „Vorstellungsgespräch“ dient dem Kennenlernen der Mitarbeiter und der Familie. In der Regel ist der Mitarbeiter des Jugendamtes dabei. Manchmal kommt auch die SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) oder Kollegen aus dem Umfeld des Kindes mit. Die Gruppenräume werden gezeigt, viele Fragen beantwortet, einige grundlegenden Informationen ausgetauscht. Erst nach diesem Gespräch findet die wirkliche Entscheidung statt und ein Einzugstermin wird überlegt. Die Gruppe trifft Vorbereitungen für weitere Besuche des neuen Kindes oder bereitet schon das Zimmer vor, wenn nicht mehr so viel Zeit bis zur Aufnahme bleibt. In dieser Vorbereitungszeit finden viele wichtige Gespräche zwischen den Kindern und Jugendlichen und mit den Mitarbeitern statt, so dass Ängste, Wünsche, Wut usw. aufgefangen werden können und das neue Kind nicht damit belastet wird. Auch für das aufzunehmende Kind ist die Zeit zwischen Kennenlernen und Einzug sehr wichtig. Da es sein bisheriges Umfeld aus unterschiedlichsten Gründen verlassen muß, wird es den Aufenthalt in der Wohngruppe mit sehr gemischten Gefühlen entgegensehen. In der Vergangenheit engagierte sich in dieser Phase der zuständige Sozialarbeiter oder andere Bezugspersonen besonders stark, um Fragen, Ängste usw. zu erspüren und gegebenenfalls telefonisch Rücksprache mit der Wohngruppe zu halten. Diese Zeit zwischen Entscheidung und Aufnahmetag sollte zeitlich so bemessen sein, dass sie weder zu kurz ist aus oben genannten Gründen, aber auch nicht zu lang, da sie für alle nur schwer auszuhalten ist. Manchmal waren kürzere oder längere Besuche ein Mittel, den Aufnahmetag besser erwarten zu können. Am eigentlichen Aufnahmetag ist ein Mitarbeiter anwesend, der auch an den nächsten Tagen die erste Bezugsperson für das neue Kind sein kann. Ein kleiner Willkommensgruß erwartet das Kind in seinem neuen Zimmer. Es wird bewußt auf ein gemeinsames Kaffeetrinken etc. verzichtet. Nach und nach kann es die Gruppenmitglieder im normalen Alltag erleben. Die erste gemeinsame Mahlzeit, in der Regel abends, ist oft schon belastend genug. Es gibt manchmal Gründe, die Aufnahme zu beschleunigen. In dieser Situation bemühen wir uns dennoch um ein Kennenlernen im Vorfeld, um das Neue, Unbekannte ein wenig abzuschwächen. Das weitere gilt aber in jedem Fall: Neue Gruppenmitglieder haben ca. vier Wochen Zeit, Tagesablauf, Gruppenregeln usw. kennenzulernen. In dieser Zeit müssen sie keine Aufgaben in der Gruppe übernehmen und bekommen starke Unterstützung bei der Erledigung ihrer ganz persönlichen Belange. Meist schon nach der ersten Woche wächst in ihnen dann der Wunsch, das eine oder andere auszuprobieren oder zu helfen. Es wird erfahrungsgemäß ein halbes bis zu einem Jahr dauern, bis sich ein neues Kind voll in die bestehende Gruppe integriert hat. 16 5 Verselbständigung Das Thema „Carleaver“ wird in den Fachmedien stark diskutiert und es gibt inzwischen etliche Veröffentlichungen und Fachtage dazu. Einem Kind, das in einer Wohngruppe oder Heim auf längere Zeit sein Zuhause gefunden hat, fällt es als Jugendliche und junge Erwachsene oft schwer, sich aus diesem Schutzraum zu lösen. Die hauswirtschaftlichen Aufgaben, Kochen und Putzen, sind selbstverständlich erledigt, das Alleinesein fällt vielleicht schwer. Die RundumdieUhr- Betreuung in der Gruppe gab evtl. Sicherheit, die Zukunft, die so ganz anders aussieht in einer eigenen Wohnung, auf sich allein gestellt, vielleicht ohne familiären oder freundschaftlichen Hintergrund, macht Angst. Seit 2012 gibt es in Trägerschaft des Vereins eine Jugendwohnung in der Turfstraße. Dort können zwei Jugendliche mit noch enger Betreuung durch die vertrauten Mitarbeiter, jedoch ausserhalb der Gruppe leben. Dies ist ein Angebot insbesondere für Jugendliche, die bereits längere Zeit in der Wohngruppe leben. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren und auf dem Hintergrund, dass die Volljährigkeit oft des Ende der Jugendhilfe bedeutet, sollen Jugendliche spätestens mit 17 Jahren diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Viele Angebote innerhalb der Wohngruppe zur Verselbständigung können dort noch gezielter genutzt werden und das alleine Leben in der eigenen Wohnung vorbereiten. Das Konzept der Jugendwohnung ist bei Interesse gesondert anzufordern oder auf der Homepage nachzulesen. Dieses Konzept ist wieder einmal ein überarbeitetes und aktualisiertes. Trotz des Versuches, ein klares und anschauliches Konzept über die Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. anzubieten, ist den Mitarbeitern bewußt, dass noch viele Fragen offenbleiben. Durch stetige Prozesse, Entwicklungen und Veränderungen kann von einem „Konzept auf Dauer“ nicht die Rede sein. Es wird nötig sein, es immer wieder neu zu hinterfragen, in seinen einzelnen Bestandteilen zu reflektieren und zu verändern. Bei Interesse kann die aktuelle Leistungsbeschreibung und Qualitätsentwicklungsbeschreibung angefordert werden. Viele aktuelle Informationen sind auch auf unserer Homepage unter www.wohngruppe-ev.de zu finden. Gelsenkirchen, den 19.Juni 2014