Konzeption - Heilpädagogische umF-Wohngruppe

Werbung
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Eine Einrichtung der Stiftung
Seraphisches Liebeswerk Altötting (SLW)
Konzeption
Heilpädagogische
Wohngruppe
für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Aktueller Stand: 13.10.2015
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Konzeption
Heilpädagogische Wohngruppe
für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Inhaltsübersicht
1
Leitbild des Seraphischen Liebeswerks Altötting ………………………….……
S. 3
2
Entstehungsgeschichte pädagogischer Angebote im Josefsheim ……………….
S. 3
3
Leistungsbereich der Heilpädagogischen Wohngruppe……….………….……
3.1
Pädagogische Grundhaltung ……………………………………..……...
3.2
Zielgruppe ………………………………………………………..……...
3.3
Allgemeine Entwicklungsziele ………………………………………….
3.4
Besonderes Aufgabenspektrum ……………………………………….
3.5
Methodische Ausrichtung …………………………………….................
3.6
Einbindung des Psychologischen Fachdienstes ………...………..……...
S.
S.
S.
S.
S.
S.
S.
4
Bausteine der Eingewöhnung und Integration …….…………….………….……
4.1
Aufnahmeverfahren ……………..……………………….…..……….…
4.2
Schule und Ausbildung …………..……………………………...………
4.3
Sprachbildung …………..………..……………………………...………
4.4
Kulturelle und soziale Integration ..…………………………...………
4.5
Strukturen und Regeln ………………………………………………..…
4.6
Aktive Freizeitgestaltung ……………………………………….……….
4.7
Unterstützung bei Problemen und Konflikten ………………….….……
4.8
Beteiligung und Beschwerderecht ……………………….…..……….…
S. 10
S. 10
S. 11
S. 12
S. 12
S. 12
S. 13
S. 14
S. 14
5
Qualität der Leistungen ………………………………………….………………
5.1
Personelle Besetzung ……………………………………………………
5.2
Dokumentation der pädagogischen Arbeit ………...…...………….……
5.3
Fallbesprechungen und Teamberatung ……………………………….....
5.4
Einrichtungsinterne Zusammenarbeit …..…………………………….....
5.5
Qualitätsmanagement …………………...……………………...……….
S. 16
S. 16
S. 16
S. 17
S. 17
S. 18
6
Lebensumfeld, Ausstattung und Verpflegung ………………………......…..…..
6.1
Örtliche Lage ……………………………………………………………
6.2
Wohngruppe …………………………………………………………….
6.3
Weiteres Raumangebot und Außenanlagen …………………………….
6.4
Verpflegung ………………………………………….………………….
S. 19
S. 19
S. 19
S. 20
S. 21
7
Umfeldarbeit und Vernetzung ……………………………………………………
7.1
Einbeziehung der Herkunftsfamilie …………………………….………
7.2
Zusammenarbeit mit dem Vormund …………………………….………
7.3
Weitere Kooperations- und Vernetzungspartner…..………………….…
7.4
Öffentlichkeitsarbeit ……………...………………………………..……
S. 21
S. 21
S. 21
S. 22
S. 22
8
Rechtsgrundlage ……………………………….………………………….……..
S. 23
9
Schlussbemerkung …………………………………………………………….…
S. 23
4
4
4
5
6
7
9
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
1
Leitbild des Seraphischen Liebeswerks Altötting
Vom 21.03.2003 bis 04.03.2004 erfolgte in einrichtungsübergreifender Kooperation aller sieben
sozialen Einrichtungen des Seraphischen Liebeswerks die Formulierung eines gemeinsamen
Leitbilds. Charakteristisch für diesen Prozess waren von Beginn an die Einbeziehung einer
hohen Anzahl von Mitarbeitern/innen aus allen Arbeitsbereichen der verschiedenen
Einrichtungen sowie die wissenschaftliche Begleitung des Projekts. Das Leitbild stellte
gleichzeitig den Ausgangspunkt dar für die systematische Entwicklung des
Qualitätsmanagementsystems der gesamten Stiftung mit ihren Einrichtungen.
Gemäß dem Leitbild bieten wir Lebensräume, in denen die jungen Menschen Annahme,
Gemeinschaft und qualifizierte Hilfe erfahren. Unser Auftrag besteht in der gelebten
Nächstenliebe. Aus dieser Haltung heraus leisten wir fachlich qualifizierte Hilfen, vor allem für
Kinder in erschwerten Lebenssituationen. In der Erziehung setzen wir bei den Stärken und
Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen an. Wir unterstützen diese in ihrem Reifungsprozess zu
eigenständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeiten. Auch nach Rückschlägen und
Misserfolgen schöpfen wir immer wieder neuen Mut für die Verwirklichung unseres
verantwortungsvollen Auftrags.
Gerade im Umgang mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise bestärkt uns das Leitbild
in der vorurteilsfreien Begegnung. Liebe, Sicherheit und Geborgenheit sind die Grundfeste der
menschlichen Beziehung. Das Leitbild verpflichtet uns zur regelmäßigen Überprüfung der
Qualität unserer Arbeit und gibt uns weiterhin Anlass, miteinander über die Grundlagen unseres
Auftrags nachzudenken und miteinander im Gespräch zu bleiben. Unter anderem wird das
Leitbild bei den stiftungsweiten Einführungstagen für neue Mitarbeiter/innen regelmäßig
reflektiert. Die daraus entstandenen Rückmeldungen lieferten viele gute Hinweise für die jüngste
Überarbeitung des Leitbilds.
2
Entstehungsgeschichte pädagogischer Angebote im Josefsheim
Das Josefsheim Wartenberg wurde im Jahr 1885 ursprünglich als „Kinderbewahranstalt“
gegründet. Seit Übernahme der Trägerschaft durch das Seraphische Liebeswerk Altötting
(SLW) im Jahr 1918 arbeiteten bis Ende des vorigen Jahrhunderts überwiegend Schwestern der
Ordensgemeinschaft der „Armen Franziskanerinnen von der Heiligen Familie zu Mallersdorf
(Mallersdorfer Schwestern)“ im pädagogischen Bereich.
Seit Anfang der 1990er Jahre unterstützten und ergänzten vier Internatsgruppen die schulische
Bildung für Jungen im Hauptschulalter. Im Jahr 2001 wurde schließlich die erste
„Heilpädagogisch orientierte“ Jugendhilfegruppe für zwölf Jungen eingerichtet, später als
„Sozialpädagogische Gruppe“ bezeichnet. Die Auflösung der letzten Internatsgruppe erfolgte
schließlich im Jahr 2013 durch Umstrukturierung in die zweite Sozialpädagogische
Heimgruppe.
Seite 3 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Dem aktuellen Bedarf in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend, wird ab Oktober 2015 nach
umfangreichen Beratungsgesprächen mit den Kooperationspartnern des Josefsheims die erste
Heilpädagogische Jugendhilfegruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eröffnet.
Insgesamt bietet unsere Einrichtung ein differenziertes Angebot. In dem Bemühen, möglichst
jedem/jeder unserer Kinder und Jugendlichen eine bedarfsgerechte Unterstützung zum
Ausgleich sozialer, emotionaler wie auch schulischer Probleme zukommen zu lassen, führen wir
neben der sozialpädagogischen Heimgruppe auch eine offene Ganztagesschule, einen Regelhort
sowie einen Hort mit intensiver sozialpädagogischer Förderung. Eine ideale Ergänzung des
sozialpädagogischen Betreuungsangebots bietet unsere eigene Mittelschule.
3
Leistungsbereich der heilpädagogischen Wohngruppe
3.1
Pädagogische Grundhaltung
In unserer Heilpädagogischen Wohngruppe begleiten wir Jugendliche in schwierigen
Lebensphasen und Krisen. Unsere pädagogischen Fachkräfte bieten Hilfen zur Selbsthilfe für die
jungen Menschen.
Wir arbeiten mit den jungen Leuten gezielt auf eine möglichst selbständige Lebensführung hin
und begleiten unterschiedliche Übergänge in den sozialen Lebensbezügen. Wir legen großen
Wert auf eine Gesamtatmosphäre, in der sich die Jugendlichen wohl und geborgen fühlen und
sich zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können. Unser pädagogischer Ansatz
ist in erster Linie ressourcenorientiert. Wir holen die Jugendlichen ab, wo sie stehen. Dabei
arbeiten wir mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Interessen. Gemeinsam mit den Kindern erleben
und leben wir den Alltag. Durch positives Vorbild und Hilfe zur Selbsthilfe vermitteln wir
Grundwerte im Umgang miteinander, lebenspraktische Fähigkeiten und sinnvolle Möglichkeiten
der Freizeitgestaltung.
3.2
Zielgruppe
Personen unter 18 Jahren sind minderjährig und somit schutzbedürftig. Wenn diese Personen
ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland einreisen beziehungsweise dort zurückgelassen werden,
müssen sie durch das Jugendamt in Obhut genommen und einem Clearingverfahren zugeführt
werden. Nach dem Clearingverfahren greift das Hilfeplanverfahren, denn das Achte
Sozialgesetzbuch definiert das Recht aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Es
regelt den Zugang zu pädagogischen Leistungen auf der Grundlage individueller Bedarfslagen
und struktureller Notwendigkeiten. Es gilt grundsätzlich auch für alle ausländischen
Minderjährigen, auch wenn sie in ihrem Aufenthaltsstatus nur geduldet sind.
In unserer heilpädagogischen Gruppe werden ebendiese unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge (UmF) männlichen Geschlechts betreut, die aus den Krisengebieten dieser Welt ohne
ihre Eltern nach Deutschland geflohen sind. In der Regel werden aus Gründen der Alters- und
Interessenhomogenität Jugendliche von 15 bis 17 Jahren aufgenommen. Die Aufnahme
Minderjähriger jüngeren Alters ist nach eingehender individueller Prüfung möglich. Unser
Seite 4 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Betreuungsrahmen ist gezielt ausgelegt für Jugendliche mit deutlich erhöhtem Förder- und
Betreuungsbedarf aufgrund bestimmter Anliegen, Problemlagen und Auffälligkeiten.
Seite 5 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Mögliche Anliegen und Problemlagen:



















Sprach- und Kommunikationsprobleme
Divergente Lebenszyklen (in Herkunfts- und Exilgesellschaft)
Anderes Normen- und Wertesystem
Traumatische Erlebnisse
Konfrontation mit Stereotypen, Ausgrenzung, Rassismus, verbunden mit der Angst vor
Stigmatisierung
Unkenntnis oder Skepsis gegenüber der Systematik der Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer
Förder- und Hilfeplanung
Befangenheit und Skepsis gegenüber den Pädagogen
Doppelte Bedürftigkeit durch Arbeitsverbot
Mangelernährung und Versorgungsdefizite
Divergentes Freizeitverhalten
Divergentes Rollenverständnis
Transkulturelle Erziehung
Entwurzelung und erzwungene biographische Brüche
Divergente, traditionell kohäsive Familienstruktur
Abweichende Sozialisation gegenüber den Eltern
Fehlende Selbstbestimmung und fehlende Selbstverwirklichung
Mangelnde Perspektiven und ungeklärter Lebensmittelpunkt
Akute Ängste und Unsicherheiten
Realangst vor Abschiebung
Nicht angemessen helfen, fördern und betreuen können wir Jugendliche mit folgenden
Beeinträchtigungen:







3.3
Manifeste Suchtproblematik
Suizidale Tendenzen
Ausgeprägtes Gewaltpotential
Massive Selbst- und/oder Fremdgefährdung
Sexuelle Auffälligkeiten
Schwere körperliche und/oder geistige Behinderung
Schwere Hirnfunktionsstörungen und schwere psychiatrische Krankheitsbilder
Allgemeine Entwicklungsziele
Individuelle Ziele der Jugendhilfemaßnahme regelt der Hilfeplan unter Einbeziehung alle
Beteiligten, also in dem Fall statt der Eltern der gesetzlichen Vertreter, der Erzieher/innen, der
Lehrkräfte, interner und externer Fachdienste, der steuernden Fachkraft des Jugendamts und
nicht zuletzt des jungen Menschen selbst.
Die allgemeinen Entwicklungsziele betreffend gelten für junge Menschen ausländischer
Herkunft zunächst dieselben Aspekte wie für Jugendliche deutscher Nationalität. Im
Vordergrund der Zielsetzung steht damit grundsätzlich die heilpädagogische Ausrichtung und
nicht das Herkunftsland.
Seite 6 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Die Förderung sozialer Kompetenzen zur Ermöglichung einer sozialen Integration ist uns ein
primäres Anliegen. Entsprechend helfen wir den jungen Menschen, erfolgreiche
Verhaltensstrategien zu entwickeln. Dabei legen wir gleichzeitig Wert auf die Entwicklung der
eigenen Identität sowie auf die Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und des
Selbstwertgefühls. In schulischen Belangen streben wir eine den Möglichkeiten entsprechende
optimale Förderung entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Begabungen an. Zur
methodischen Umsetzung all dieser Zielsetzungen ist uns die Beratung und Unterstützung durch
den Fachdienst hilfreich.
Exemplarisch lassen sich für die heilpädagogische Förderung im Josefsheim folgende
allgemeine Entwicklungsziele zusammenfassen:









3.4
Verstehen und Respektieren von Regeln des sozialen Miteinanders und Erweiterung
sozialer Kompetenzen
Erkennen eigener Bedürfnisse und Entwicklung von Fähigkeiten, diese Interessen
formulieren und dafür einzutreten zu können
Stärkung von Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Selbstwertgefühl
Aufbau tragfähiger Beziehungen und Vermittlung eines Zugehörigkeitsgefühls
Förderung des Reflexionsvermögen in Bezug auf die eigene Persönlichkeit und das
soziale Umfeld
Ganzheitliche Förderung in den Bereichen Bildung, Kognition, Grob- und Feinmotorik,
Kreativität, musischer Betätigung und Spiritualität
Erweiterung einer Geschlechterkompetenz im Verständnis alters- und zeitgemäßer
Sexualpädagogik
Gewährung von Entspannungs- und Rückzugsmöglichkeiten
Vermittlung eines Werte- und Normensystems sowie eines kulturellen und politischen
Bewusstseins
Besonderes Aufgabenspektrum
Unter Berücksichtigung der individuellen Problemlagen, die von Verfolgung, unfreiwilliger
Flucht und schweren traumatischen Erlebnissen gekennzeichnet sind, ergeben sich für uns
weitere spezifische Aufgabenfelder.
Das Aufgabenspektrum beinhaltet dabei unter anderem:






Unterstützung beim Erlernen der Deutschen Sprache
Vermittlung von Alltagswissen und alltagspraktischen Fähigkeiten
Förderung im Schul- und Ausbildungsbereich
Begleitung zu Terminen und Anleitung zur altersadäquaten Einhaltung von Terminen
und Verpflichtungen
Hilfestellung bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragen
Sicherung der notwendigen medizinischen Versorgung, Begleitung des jungen Menschen
Seite 7 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015




Angebot von Gesprächen über die eigene Biografie und Migrationsgeschichte
Sensibler Umgang mit traumatischen Erfahrungen und Vermeidung
Retraumatisierung
Gegebenenfalls Anbahnung externer therapeutischen Hilfen
Eingreifen und Stabilisierung bei persönlichen Krisen
von
Sicherheit und Schutz, Stabilisierung und die Begleitung einer realistischen Entwicklung von
Lebensperspektiven gehören ebenso zu unserem Auftrag, wie die Aufarbeitung möglicherweise
traumatischer Erlebnisse.
3.5
Methodische Ausrichtung
Eine akzeptierende, einfühlsame und aufrichtige Haltung aller Erzieher/innen sind für den
jungen Menschen die Voraussetzung für eine positive Entwicklung innerhalb des
Gruppenalltags. Zusätzlich verstärkt wird dieser Grundsatz durch das Bezugsbetreuersystem, bei
dem jedem Jugendlichen eine Erzieherin oder ein Erzieher aus dem Team zur Seite gestellt wird,
die/der sich in besonderer Weise um dessen Wohl annimmt und eine besondere Bezugsperson
darstellt.
Die Beziehung zwischen Erzieher/in und Jugendlichen stellt Nähe, Zuverlässigkeit und
Vertrauen her, was für die laut Hilfeplan erwünschten Verhaltensveränderungen unverzichtbare
Ausgangsbedingungen sind. Der/die Bezugserzieher/in führt wöchentlich Einzelgespräche mit
dem Bezugsjugendlichen. Dieser erlebt einen wertschätzenden Umgang, er kann hier seine
Wünsche und Probleme besprechen und bearbeiten. Er erhält Rückmeldung über sein Verhalten
und über erreichte Entwicklungsziele in Bezug auf die individuellen Vereinbarungen aus dem
Hilfeplan. Die Themen und Inhalte werden bei Bedarf und im Interesse des Jugendlichen im
Teamgespräch nachbesprochen.
Aufgaben des/der Bezugsbetreuers/in:







Pädagogische Hauptverantwortlichkeit für ein oder mehrere Jugendliche nach einer
Kennenlernphase
Intensiver Kontakt zum Jugendlichen und zu seinem Umfeld
Protokollierung bei Fallbesprechungen und Dokumentationen der Entwicklung aufgrund
von Verhaltensbeobachtungen
Regelmäßige Perspektiv-, Zielfindungs- und Reflexionsgespräche
Vorbereitung des Hilfeplanverfahrens durch Erstellung eines Entwicklungsberichts in
Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Leitung sowie Teilnahme am Hilfeplangespräch
Garantie für Vollständigkeit der Akte mit Nachholen fehlender Dokumente, Diagnosen und
Testergebnisse
Erforderlichenfalls Verantwortlichkeit für Arztbesuche und Behördengänge
Seite 8 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Seite 9 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Im verhaltenstheoretischen Verständnis ermöglichen wir den Jugendlichen innerhalb klar
umrissener Strukturen verschiedenartige Erfahrungen, die sie dem Ziel der Lebenstüchtigkeit
und Selbständigkeit näher bringen. Diese Erfahrungsmöglichkeiten werden je nach
Entwicklungsalter differenziert sowie in Einzel- und Gruppenarbeit reflektiert. Persönliche
Defizite können somit im sozialen Lernen kompensiert werden. Dabei stellen wir die Stärken
und Ressourcen der Jugendlichen in den Vordergrund, wir leben ein positives, nach vorne
schauendes Menschenbild und sehen die Vermittlung von Erfolgserlebnissen und positive
Verstärkung als zentrale Maxime unseres Handelns.
Unserem Selbstverständnis folgend, arbeiten wir mit Belohnungssystemen, um positives
Verhalten zu verstärken. Erforderliche negative Konsequenzen orientieren sich immer an der
Persönlichkeit und am Entwicklungsstand des Jugendlichen und nehmen soweit wie möglich
zeitnah Bezug auf das gezeigte Fehlverhalten. In jeder Situation ist Verhältnismäßigkeit zu
wahren und Willkür auszuschließen. In einem Schadensfall ist, sofern irgend möglich, die
Wiedergutmachung das oberste Ziel.
Das Verhalten der Erzieher/innen wird von den jungen Menschen genau wahrgenommen.
Letztendlich beruht auch das aus verhaltenstheoretischer Sicht so bedeutsame Modelllernen nicht
nur in der Nachahmung einzelner Gruppenmitglieder, sondern auch auf dem Vorbild
erwachsener Bezugspersonen.
Junge Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern, Kulturen, Religionen, Sozialisationen
und Familienstrukturen können sich - zumindest anfänglich – nicht auf dem Weg des verbalen
Ausdrucks verlässlich verständigen beziehungsweise wir können uns ihnen gegenüber nicht in
erster Linie durch Sprache verständlich machen. Zur Kommunikation und Interaktion sind
Körpersprache, Gebärden und zeichnerische Ausdruckskraft unabdingbar. So werden bereits für
die Orientierung durch den Tag die Tätigkeiten, Zeiten oder Orte zusätzlich visualisiert.
Da bei der Visualisierung das geschriebene Wort und bei Interaktionen das gesprochene Wort
stets dabei ist, handeln wir ganz im allgemeinen Sinne einer Unterstützten Kommunikation und
der Sprachförderung.
Eine Sensibilität, Flexibilität und Kreativität im Umgang mit nonverbalen Medien zur
Kommunikation steht durchaus im Vordergrund in einem Miteinander, damit Verständlichkeit
und Verlässlichkeit entstehen können. Der methodische Einsatz von Malen, Zeichnen, Musik
und Bewegung dient im Alltag einerseits der Verständigung, andererseits als Grundlage zu
einem weiterführenden therapeutischen Prozess zur Verarbeitung von belastenden Erlebnissen.
Die Mitarbeiter/innen sind durch die einrichtungsinterne
insbesondere in folgenden Punkten grundliegend geschult:





Traumafachberatung
Definition: Traumata / Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Symptome und Auswirkungen
Traumazentrierte Psychotherapie / Traumapädagogik
Stabilisierungsarbeit / Ressourcenmobilisation
Distanzierungstechniken / Stress-Coping („Notfallmaßnahmen“)
Seite 10 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Eine traumaspezifische Sichtweise ist bereits bei der Einrichtung der Zimmer beziehungsweise
im Schlafbereich der Jugendlichen tragend. Einer aktiven Beteiligung des jungen Menschen
daran, wie er zunächst „äußere Sicherheit“ in der Form von Rückzugsmöglichkeit oder
Schlafruhe empfinden kann, wird direkt bei der Aufnahme höchste Priorität beigemessen. Am
Schutzempfinden als Solches wird stetig weitergearbeitet.
Die Erkennung von Symptomen, die sich aufgrund von belastenden Erlebnissen im auffälligen
Verhalten wiederspiegeln sowie ein Umgang mit Anzeichen von Posttraumatischer
Belastungsstörung sind Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit. Alle individuelle
Entwicklungen, so auch traumaspezifische Beobachtungen werden bei Bedarf täglich mit dem
Psychologischen Fachdienst beziehungsweise der Pädagogischen Leitung reflektiert und es
werden angemessene Stabilisierungsmöglichkeiten erarbeitet.
Sollten sich die unterstützenden Maßnahmen aus interner Zusammenarbeit, als nichtausreichend
erweisen, werden externe therapeutische Hilfen hinzugezogen. Desweiteren wird eine
Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie angebahnt. In Extremfällen der Selbst- und
Fremdgefährdung werden selbstverständlich die Möglichkeiten der Notversorgung (Notarzt,
Polizei) in Anspruch genommen.
3.6
Einbindung des Psychologischen Fachdienstes
Die heilpädagogische Förderung der Jugendlichen wird mit zwei Fachleistungsstunden pro
Jugendlichen intensiv begleitet und unterstützt. Mindestens die Hälfte der individuellen
Fachleistungsstunden wird durch den Psychologischen Fachdienst abgedeckt, wobei der
Überhang der geplanten Fachleistungsstunden entweder durch einen Pädagogischen Fachdienst
mit beispielsweise sozialpädagogischen, heilpädagogischen, erlebnispädagogischen oder
therapeutischen Angeboten kurz-, mittel-, oder langfristig und unter Konsens der Hilfeplanung
zugeschrieben werden kann.
Der Psychologische Fachdienst wird von Anfang an eng in das Aufnahmeverfahren einbezogen.
Er bearbeitet die vorliegenden Aufnahmeunterlagen unter fachlichen Gesichtspunkten, begleitet
den Vorstellungsprozess und erstellt für die endgültige Aufnahmeentscheidung durch die
Pädagogische Leitung eine Empfehlung. Nach erfolgter Aufnahme ist der Psychologische
Fachdienst verantwortlich für eine umfassende Anamnese. Dazu werden die vorhandenen
Unterlagen
zusammenfassend
aufgearbeitet,
es
werden
eigene
anamnestische
Beratungsgespräche geführt und bei Notwendigkeit ergänzende psychologische Erhebungen
durchgeführt. Daraus leiten sich erste Empfehlungen für die die Förderplanung ab. Durch den
Psychologischen Fachdienst wird in der Folgezeit die Ausgestaltung der Hilfe kritisch reflektiert
und beratend begleitet. Er ist dabei mitverantwortlich für die Erstellung von
Entwicklungsberichten zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche. Zudem erstellt er in eigener
Zuständigkeit angeforderte psychologische Stellungnahmen und Berichte.
Seite 11 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Die Jugendlichen erhalten wöchentliche fachdienstliche Betreuungsstunden. In Abhängigkeit
von der erstellten psychologischen Diagnostik werden neben verhaltenstherapeutischen
Hilfestellungen insbesondere auch psychotherapeutische Methoden zur Steigerung des
Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls eingesetzt. In besonderen Belastungs- und
Krisensituationen und zur Aufarbeitung traumatisierender Erlebnisse vor, während und nach der
Flucht wird eine intensive Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen gestaltet.
Ein wesentliches Merkmal der fachdienstlichen Methodik ist die aktive Einbindung in den
Gruppenalltag. Gerade den jugendlichen Flüchtlingen steht die Möglichkeit der sprachlichen
Verständigung, die in der psychologischen Arbeit ansonsten eine zentrale Rolle spielt, nur im
geringen Maße zur Verfügung. Gleichzeitig sind sie einer komplexen psychischen Belastung
ausgesetzt. Beeinträchtigt durch Traumatisierung aufgrund von Erlebnissen in der Heimat und
auf der Flucht, müssen sie sich gleichzeitig in einer fremden Kultur einfinden. Die jungen
Flüchtlinge bemerken häufig, dass es ihnen schlecht geht, können diese Stimmung aber schwer
in Worte fassen. Hinzu kommt, dass das Konzept "Psychologe/Psychologin" in den
Ursprungskulturen kaum verbreitet ist.
Um den Jungen den Zugang zu erleichtern und die Kompetenzen des Fachdienstes trotz
erschwerter Bedingungen möglichst effizient zu nutzen, ist es erforderlich den/die
Psychologen/in in den Gruppenalltag einzubinden. Die Beobachtung der Jugendlichen im
Alltagsgeschehen soll es dem Fachdienst ermöglichen, Einblick in die innerpsychischen
Vorgänge zu erlangen, sowie Traumatisierungen und Anpassungsschwierigkeiten zu erkennen.
Auch ein direkter Blick auf die Dynamiken in der Gruppe, wie beispielsweise Konflikte oder
Allianzen, ist möglich. Auf Basis dieser Erkenntnisse kann dem pädagogischen Personal gezielte
Hilfestellung im Umgang mit den Jugendlichen geben werden. Traumatische Erlebnisse kommen
oft spontan hoch. Hier kann der Fachdienst im Alltag sofort eingreifen und dem pädagogischen
Personal Unterstützung bei der Krisenintervention bieten. Das Kennenlernen des Fachdienstes
als Begleiter in der Alltagsgestaltung erleichtert es den jungen Menschen, auch von sich aus den
Kontakt und das Gespräch mit diesem zu suchen und Hilfen anzunehmen.
4
Bausteine der Eingewöhnung und Integration
4.1
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren dient von Beginn an der Verbindlichkeit und Qualität der gesamten
Jugendhilfemaßnahme und stellt gleichzeitig eine Selbstverpflichtung des aufzunehmenden
Jugendlichen dar. Gleichwohl werden für dem Jugendlichen Perspektiven für einen erfolgreichen
Betreuungsprozess eröffnet und die konzeptionelle Verankerung der Partizipation in der
Jugendhilfe sichergestellt.
Das Aufnahmeverfahren wird – nach abgeschlossenem Clearingverfahren - durch eine Anfrage
des Jugendamtes an die Pädagogische Leitung des Josefsheims eingeleitet. Alle Unterlagen aus
der Clearingphase (Hilfeplan, Ergebnisse der physischen und psychischen Gesundheitsfürsorge,
…) werden an die Pädagogische Leitung des Josefsheims übermittelt. Aufgrund dieser
Unterlagen erfolgt die Koordinierung weiterer Schritte.
Seite 12 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Eine Aufnahme setzt die Beteiligung und Zustimmung des Psychologischen Fachdienstes sowie
des Betreuerteams im Josefsheim, des gesetzlichen Vertreters und dem Jugendlichen selbst
voraus. Hierzu wird jeweils und zuerst ein Erstkontakt möglichst aller Beteiligten, also ein
Treffen vor Ort vereinbart.
Inhalte des Erstkontakts mit dem Jugendlichen in Begleitung sind:




Persönliches Kennenlernen
Begehung der Einrichtung und des nahen Sozialraums
Eruierung von Perspektiven und Zielen für den und mit dem Jugendlichen
Erläuterung der Rahmenbedingungen der Jugendhilfe
Eine weitere Grundvoraussetzung
Kostenübernahmeerklärung.
4.2
zu
einer
Aufnahme
ist
das
Vorliegen
einer
Schule und Ausbildung
Die schulische Förderung hat im Hinblick auf die soziale und berufliche Integration der
Jugendlichen einen großen Stellenwert. Um den Ansprüchen eines differenzierten
Förderangebots zu entsprechen, ist eine Vernetzung der Einrichtung mit unterschiedlichen Schulund Ausbildungsformen, von der Förderschule, über die Regelbeschulung, bis hin zu
weiterführenden Schulen und Berufsschulen erforderlich. Die Anknüpfung an vorhandenen
Bildungs- und Arbeitskompetenzen sowie sozialen und interkulturellen Fähigkeiten ein
geeignetes Instrument, um mitgebrachte Motivation zu erweitern und späteren
Fehlentwicklungen und Integrationsschwierigkeiten vorzubeugen.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch zwischen Schule
beziehungsweise Ausbildungsbetrieb und der pädagogischen Fachkräfte sind die Basis für eine
optimale Förderung.
Neben aktiver, sinnvoller, lebensnaher und pädagogisch zielführender Freizeitgestaltung wird in
der Gruppe also auch der Bildung und Ausbildung ein hoher Stellenwert beigemessen. Die
Jugendlichen werden im Rahmen einer Lernzeit von den pädagogischen Mitarbeitern/innen
individuell begleitet und arbeiten entweder in Kleingruppen oder alleine in ihren Zimmern.
Die schulische oder berufliche Entwicklung der Jugendlichen ist Gegenstand des
Hilfeplanverfahrens und des vorbereitenden Entwicklungsberichts. Lehrkräfte und Ausbilder
werden in Form von Stellungnahmen in das Hilfeplanverfahren einbezogen. Für die weitere
Zusammenarbeit werden verbindliche und bedarfsorientierte Regelungen getroffen.
Seite 13 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
4.3
Sprachbildung
Die individuelle und gruppeninterne Sprachförderung der jungen Menschen nimmt im
Gruppenalltag breiten Raum ein und wird durch strukturierte Zusatzangebote im Gruppenleben
erreicht. Dazu zählen einerseits herkömmliche Sprachübungen im Zusammenhang mit Lesen
interessanter, bebilderter Bücher, Lernen einfacher Gedichte oder in Form der täglichen
Hausaufgabenbetreuung mit Deutsch als Fremdsprache, die in der Wohngruppe fester
Bestandteil des Tagesablaufs ist.
Die Bewohner werden gleichwohl unterstützt, ihre eigene Sprache zu sprechen und zu pflegen.
Bücher, Musik und Filme in jeweiliger Sprache sind durch den globalen Handel und das Internet
erreichbar und Teil des Lebens in einer komplexen, kulturell differenzierten Gesellschaft.
4.4
Kulturelle und soziale Integration
Das Zurechtfinden in einem neuen Kultur- und Sozialraum stellt die Jugendlichen vor die
besondere Herausforderung der Auseinandersetzung mit neuen Denk- und Verhaltensweisen bei
gleichzeitigem Bewahren der eigenen kulturellen Identität. Um einer starken Identitätsdiffusion
zu begegnen und gleichzeitig eine neue, gesunde kulturelle Lebensform zu befördern, bieten wir
die nötigen Hilfestellungen zur Synthese zwischen Aufnahme- und Herkunftskultur.
Die kulturellen Integrationsleistungen werden unterstützt, indem der Kultur- und Sozialraum
versteh- und erlebbar gemacht wird. Dies geschieht beispielsweise über die Anbindung zu Sportund Kulturvereinen, strukturierten Städte- und Kulturstättenbesuchen, die Teilnahme an
einheimischen Festen oder Veranstaltungen bis hin zu Restaurantbesuchen. Gleichwohl wird die
Einbindung in die soziale Umgebung einheimischer Alters- und Interessensgleicher gefördert.
4.5
Strukturen und Regeln
Die Aufnahme des jungen Menschen in eine Heilpädagogische Gruppe bedarf auch klarer
Strukturen und Regeln. Diese tragen im Wesentlichen dazu bei, dass eine Vielzahl von
Menschen möglichst ohne größere Probleme zusammenleben kann. So hat auch die
Hausordnung des Josefsheims für alle Kinder, Jugendliche, Erzieher/innen und Lehrkräfte
Gültigkeit. Innerhalb dieser gemeinsamen Bestimmungen sind allerdings individuelle
Regelungen und Absprachen nicht nur erlaubt, sondern je nach Alter des Jugendlichen, dessen
Persönlichkeitseigenschaften und pädagogischer Schwerpunktsetzung sogar erforderlich.
Gruppenintern wird die Hausordnung in Form von Gruppenregeln noch näher differenziert.
Auch Regeln zum wertschätzenden Umgang miteinander werden mit den Jugendlichen erarbeitet
und in der Gruppe für alle sichtbar ausgehängt. Gruppenregeln werden mit den Jugendlichen
nach Bedarf in Erinnerung gerufen, erläutert und aktualisiert. Im Hausforum sind die Kinder und
Jugendlichen des Josefsheims gruppenübergreifend an der Vereinbarung von Regeln und
Übereinkünften beteiligt.
Seite 14 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Die Vermittlung von Regeln, Rechten und Umgangsformen in der Gruppe mit unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen ist zumindest anfangs nicht ganz einfach. Ob sich die jungen
Menschen auf Struktur und Rahmen einer Jugendwohngruppe einlassen können, ist von
mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen die geleistete Erziehung und Wertevermittlung in
ihrer eigenen Familie, Zugang zu Bildung im Herkunftsland oder von Tradition geprägte
Verhaltensmuster. Aber auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen
Bevölkerungsgruppe kann prägend und mitentscheidend für eine gelingende Integration sein.
4.6
Aktive Freizeitgestaltung
Im Rahmen der Freizeitgestaltung versuchen wir, auf die individuellen Interessen und
Fähigkeiten einzugehen durch differenzierte Angebote im Gruppenalltag, durch frei wählbare
gruppenübergreifende Projekte bis zur Einbindung der Jugendlichen in den „Sozialraum“
Wartenberg.
Im Rahmen unseres erzieherischen Auftrags wollen wir den Jugendlichen ein „Zuhause auf Zeit“
bieten und ihnen unterschiedliche Lern- und Handlungsfelder ermöglichen, sozial, kreativ,
handwerklich, musisch, besinnlich, hauswirtschaftlich oder sportlich tätig zu werden. Diese
ganzheitliche Förderung gibt Potentialen und Begabungen den notwendigen Raum, um
individuelle Kompetenzen zu entwickeln.
Die konkrete Freizeitgestaltung regeln die Erzieher/innen in Absprache mit den Jugendlichen. In
der wöchentlichen Gruppenkonferenz können diese ihre Ideen und Wünsche dazu einbringen.
Ebenso soll dem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung durch Gewährung von
Rückzugsmöglichkeiten entsprochen werden.
Eine eigene Zielsetzung von Aktionen am Wochenende und von Ausflügen während der Ferien
besteht darin, sich abseits vom Alltagsrhythmus als Gruppe zu erleben sowie die Beziehungen zu
Erziehern/innen und Gruppenmitgliedern zu vertiefen. Nach Abwägung im Team fördern wir es
auch, wenn sich die jungen Menschen örtlichen Vereinen anschließen. Auf diese Weise können
sie zum Beispiel über den Sportverein soziale Kontakte zu Altersgleichen pflegen.
Vereinsstrukturen können Geborgenheit, Orientierung und individuelle Förderung bieten. Die
externen Kontakte werden durch den/die Bezugserzieher/in eingeleitet und begleitet.
Jedem Jugendlichen steht freier Ausgang in überschaubaren Zeiten zu, um sich nach eigenem
Belieben außerhalb der Einrichtung oder der Umgebung Wartenbergs aufzuhalten. Die
Ausgehzeiten sind abhängig vom Alter, persönlicher Reife und Zuverlässigkeit. Für Ausflüge
und andere Projekte außerhalb des Josefsheims stehen der Gruppe ein heimeigener Bus und ein
PKW zur Verfügung.
Bestehende Kontakte zu Angehörigen in Deutschland (oder im nahen Ausland) werden als
Förderung positiver Beziehungen, der eigenen Identität und der Muttersprache verstanden, somit
auch durch sogenannte „Heimfahrten“ unterstützt. Ob diese Kontakte zu den Angehörigen sich
auf lange Sicht als positiv und ausschließlich zum Wohle des Kindes bewähren, erfordert eine
hohe Sensibilität der Betreuer/innen und eine regelmäßige Überprüfung im Zusammenwirken
mit dem Jugendamt und dem gesetzlichen Vertreter.
Seite 15 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Seite 16 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
4.7
Unterstützung bei Problemen und Konflikten
Wir versuchen, Problemen möglichst offen, zeitnah und lösungsorientiert zu begegnen. In Form
von Einzelgesprächen und Selbstreflexionen bieten wir Hilfestellungen, Orientierung und
Lösungswege an. Wir ermutigen die Jugendlichen, eigenständig Lösungen zu finden. Bei
gruppendynamischen Konflikten suchen wir gemeinsam mit der Gruppe nach Möglichkeiten und
im Erzieherteam nach hilfreichen Strategien.
Grundsätzlich bestärken wir die jungen Menschen darin, gewaltfrei zu kommunizieren und ihre
Standpunkte und Gefühle zu verbalisieren. Der Psychologische Fachdienst und die Pädagogische
Leitung stehen als zusätzliche Berater/innen oder Moderatoren/innen zur Verfügung, wenn
Probleme innerhalb der Gruppe nicht gelöst werden können.
Ein wichtiger Aspekt im Leben zwischen zwei Kulturen ist das Auseinandersetzen mit
Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Sofern diese nachvollziehbar und konsistent zu erleben
und verstehen sind, können die Jugendlichen authentisch entscheiden, was sie annehmen oder
ablehnen und somit als „neuen“ Teil ihrer selbst verinnerlichen. Im alltäglichen Miteinander
kann es somit immer wieder zu Herausforderungen in Bezug auf den Umgang mit Affekten,
Rollenbildern, Ess- und Trinkkultur, religiösen und kulturellen Anschauungen und Bräuchen,
Werte- und Moralverständnis oder Nähe- und Distanzverhalten kommen.
4.8
Beteiligung und Beschwerderecht
Nach den Maßgaben der §§ 8 und 9 SGB VIII sind „Kinder und Jugendliche, entsprechend
ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe“
zu beteiligen. § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe dazu, dass „zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der
Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in
persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden“.
Im Sinne der UN – Kinderrechtskonvention gestalten wir die Beteiligung der jungen Menschen
alters-, alltags-, handlungs- und lebensweltorientiert und bieten Raum für die
eigenverantwortliche Ausgestaltung.
Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:









Mitwirkung am Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII
Teilnahme an Gruppenkonferenzen und Reflexionsrunden
Einbindung in die Ausgestaltung und Umsetzung von Regeln sowie Konsequenzen von
Regelverletzung
Einbringen in die Verwendung von Gruppengeldern
Mitgestaltung der Zimmer und Gemeinschaftsräume nach eigenen Vorstellungen
Mitverantwortung bei der Planung und Organisation des Abendessen
Mitsprache bei der Gestaltung von Freizeitmaßnahmen und Ferienfahrten
Planung, Vorbereitung und Gestaltung von gruppeninternen sowie gruppenübergreifenden
Festen, Feiern und Gottesdiensten
Wählen von Sprechern/innen als Vertreter/innen in den übergreifenden Gremien
Seite 17 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Gruppe wird jeder Jugendliche über sein Recht
informiert, Beschwerden vorzubringen und sich beraten zu lassen. Als Ansprechpartner/innen
stehen neben den Gruppenmitarbeitern/innen die Pädagogische Leitung und der Psychologische
Fachdienst der Einrichtung zur Verfügung. Auf Trägerebene sind aus den sieben Einrichtungen
des Seraphischen Liebeswerks Vertrauenspersonen benannt, die den Jugendlichen als
übergeordnete Ansprechpartner/innen helfen können. Diese Vertrauensleute sollen möglichst nur
in Fällen angesprochen werden, die einrichtungsintern nicht zu klären sind. Die Namen und
Kontaktdaten werden den Jugendlichen bei der Aufnahme in das Josefsheim in Form eines
Flyers mitgeteilt.
Die regelmäßigen Gruppengespräche haben einen festen Platz in der Wochenplanung und sind
eine weitere Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung des Gruppenalltags, die Freizeitplanung
oder die Entwicklung der Gruppenregeln einzubringen. Darüber hinaus lernt der junge Mensch,
seine Gefühle zu verbalisieren und Konfliktlösungsstrategien gemeinsam zu entwickeln.
Jede Gruppe im Josefsheim wählt zwei Gruppensprecher/innen. Im Hausforum, ergänzt durch
Hausleitung, Vertrauenserzieher/in, Vertrauenslehrkraft und Klassensprecher/innen, vertreten die
Gruppensprecher/innen die Interessen ihrer Gruppe. Sie beteiligen sich an der Planung und
Gestaltung von Festen und machen Vorschläge für Änderungen in der Gesamteinrichtung. Das
Hausforum findet mindestens viermal im Jahr statt. Einmal jährlich treffen sich die jugendlichen
Sprecher/innen der Einrichtungen zu einem stiftungsweiten Partizipationstreffen.
Zum Schulhalbjahr werden alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klasse im Rahmen einer im
Qualitätsmanagement standardisierten, schriftlichen und anonymen Befragung nach ihrer
Meinung, ihren Wünschen und ihrer Zufriedenheit mit der Betreuung gefragt. Die Ergebnisse der
Befragung werden in der Gruppenleiterkonferenz sowie mit den Jugendlichen besprochen.
Eine besondere Partizipation besteht bei Rechts- und Amtsangelegenheiten der Jugendlichen.
Die pädagogische Fachkraft stellt sicher, dass der Jugendliche an allen ihn betreffenden
rechtswirksamen Vorgängen, insbesondere beim Asylverfahren, beteiligt wird. Dazu bedarf es
eines engen Kontakts zum jeweiligen Vormund und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Sind Informationen unverständlich, sollen diese in Anwesenheit eines Dolmetschers geklärt
werden.
Partizipation und Beschwerdemanagement sind neben weiteren wichtigen Standards im
Qualitätsmanagementhandbuch der pädagogischen Gruppen geregelt.
Seite 18 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
5
Qualität der Leistungen
5.1
Personelle Besetzung
Die Jugendlichen werden in der heilpädagogischen Heimgruppe ganzjährig und rund um die Uhr
von pädagogischen Mitarbeitern/innen betreut. In den Kernbetreuungszeiten von 14.00 bis 20.00
Uhr sowie an Wochenenden und in den Ferien sind in der Regel mindestens zwei pädagogische
Mitarbeiter/innen anwesend. Randzeiten und Nachtbereitschaftsdienste werden gewöhnlich von
einer/einem Kollegen/in abgedeckt.
In der Gruppe arbeiten ausschließlich pädagogische Fachkräfte gemäß dem Stellenplan nach
jeweils aktueller Personalberechnung. Zusätzlich können Blockpraktikantinnen der
Fachakademien für Sozialpädagogik und Praktikanten von fachaffinen Hochschulstudiengängen
eingesetzt werden.
Das gesamte pädagogische Team ist der Pädagogischen Leitung unterstellt und wird zudem
durch den psychologischen und pädagogischen Fachdienst beraten und unterstützt. Verwaltung,
Haustechnik und Hauswirtschaft ergänzen als Stützprozesse die pädagogische Arbeit.
5.2
Dokumentation der pädagogischen Arbeit
An der täglichen Dokumentation beteiligen sich alle pädagogischen Kräfte des Gruppenteams.
Im Gruppentagebuch werden tagesaktuell alle relevanten Informationen vermerkt, um einen
gegenseitigen und lückenlosen Informationsfluss zu gewährleisten.
Die Handhabung von Akten- und Gesprächsnotizen regelt das Qualitätsmanagement in einer
eigenen Verfahrensanweisung. Auch Entwicklungsberichte zur Vorbereitung von
Hilfeplangesprächen sowie Abschlussberichte während oder nach Beendigung einer
Jugendhilfemaßnahme sind in ihren formalen Ansprüchen standardisiert. Die Protokollierung
von Dienstbesprechungen ist obligatorisch und erfolgt nach einer einheitlichen Vorgabe für
Verlaufsprotokolle.
Im Rahmen von Teambesprechungen wird unter Federführung der Gruppenleitung und mit
Unterstützung des Psychologischen Fachdienstes ein individueller Förderplan erstellt, der die im
Hilfeplan formulierten Ziele näher differenziert, die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
festlegt sowie auch eine Bewertung der Zielerreichung vorsieht. Der Förderplan wiederum liefert
wertvolle Fakten für den Entwicklungsbericht an das Jugendamt.
Neben den im Qualitätsmanagement definierten meldepflichtigen Vorkommnissen zählt auch ein
umfassender Nachweis über die Medikamentenvergabe zur pädagogischen Dokumentation.
Die Pädagogische Leitung bewahrt alle relevanten Dokumente unter den Vorgaben der
Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) im Leitungsbüro auf. Besondere datenschutzrechtliche
Be-stimmungen gelten für Aufzeichnungen des Psychologischen Fachdienstes, der seinerseits für
die korrekte Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich ist.
Seite 19 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
5.3
Fallbesprechungen und Teamberatung
Im Zuge der wöchentlichen Teambesprechungen werden neben der Erörterung der aktuellen
Situation der Gruppe in erster Linie Fallbesprechungen durchgeführt, wobei die regelmäßige
Fortschreibung der Förderplanung hier eingebunden ist. Dabei wird auch die jeweilige
fachdienstliche Sicht des psychosozialen Entwicklungsstandes in die sozialpädagogische
Planung einbezogen. Die einzelnen Teammitglieder werden in ihrem pädagogischen Handeln aus
psychologischer Sicht beraten und unterstützt. Darüber hinaus werden im Zusammenwirken mit
der Pädagogischen Leitung hausinterne Informations- oder Fortbildungsangebote zur
sozialpädagogischen und psychologischen Weiterentwicklung der Mitarbeiter/innen
durchgeführt.
Alle am Hilfe- und Betreuungsprozess beteiligten Personen stehen dem jungen Erwachsenen mit
höchster Integrität gegenüber. Alle personenrelevanten Daten und Dokumentationen werden nur
mit und zwischen berechtigten Stellen geteilt. Dieser Umstand ist den Jugendlichen bekannt, er
gewährleistet die Möglichkeit einer Öffnung des Jugendlichen gegenüber den Fachkräften und
ist somit Basis einer tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungsgestaltung.
5.4
Einrichtungsinterne Zusammenarbeit
Die Arbeit aller Mitarbeiter/innen des Josefsheims dient dem gemeinsamen Ziel des
Kindeswohls und strebt das Erreichen der im Interesse des Kindes gesetzten Ziele im
ganzheitlichen Verbund an.
Folgende hausinterne Dienstbesprechungen stellen den fachlichen Austausch sicher:









Mitarbeiter/innen- Versammlungen
Dienstrechtliche Belehrungen und Unterweisungen
Bereichsleiter/innen- Konferenz
Gruppenleiter/innen- Konferenz
Erzieher/innen- Konferenz
Teambesprechungen
Intensive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule im Josefsheim
beziehungsweise Berufsschule Erding
Einrichtungssteuergruppe des Qualitätsmanagements
Qualitätszirkel
Kontinuierliche und zielgerichtete Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter/innen sind ein
unverzichtbares Qualitätsmerkmal der Einrichtung und tragen auch zur Erhöhung der
persönlichen Arbeitszufriedenheit bei. Neue Mitarbeiter/innen werden nach einer durch das
Qualitätsmanagement festgelegten Checkliste eingearbeitet. Der Einarbeitungsprozess wird
durch alle Beteiligten wiederholt reflektiert. Durch das Angebot unterschiedlicher
Praktikumsplätze engagiert sich das Josefsheim auch in der Ausbildung von Mitarbeitern/innen.
Seite 20 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
5.5
Qualitätsmanagement
Die Arbeit in der Heilpädagogischen Heimgruppe orientiert sich maßgeblich an einem
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008, welches in die übergreifende QMSystematik des Josefsheims integriert ist. Das Qualitätsmanagement der Gesamteinrichtung
Josefsheim orientiert sich wiederum an den Trägervorgaben der gesamten Stiftung, mit dem
Vorteil einer stiftungsweiten Zusammenarbeit in allen Management-, Kern- und Stützprozessen.
Damit einhergehend ist auch eine Verbindlichkeit für die Erarbeitung und Weiterentwicklung
pädagogischer Standards. Ziel ist es, Handlungsabläufe zu vereinheitlichen und nachvollziehbar
zu gestalten, aber auch Entscheidungswege transparent zu machen.
Für die Bearbeitung des Qualitätsmanagementhandbuchs im Bereich „Pädagogik“ ist die
Pädagogische Leitung verantwortlich. Der/die Qualitätsmanagementbeauftragte der
Gesamteinrichtung berät die Pädagogische Leitung vor allem hinsichtlich struktureller und
formaler Aspekte. Aufbewahrungsort des pädagogischen Qualitätsmanagementhandbuchs in
ausgedruckter Version ist das Büro der Pädagogischen Leitung. Außerdem hat jede Gruppe
digitalen Zugriff auf das Handbuch im Intranet.
Die Pädagogische Leitung ist festes Mitglied der Einrichtungssteuergruppe, in der Informationen
aus dem stiftungsweiten Qualitätsmanagement kommuniziert werden, die anschließend über
Gruppenleiter/innen- oder Erzieher/innen- Konferenzen an die jeweiligen Mitarbeiter/innen
weiter zu geben sind. Neue oder überarbeitete Dokumente aus dem Qualitätsmanagement der
Pädagogik werden in der Einrichtungssteuergruppe vorgestellt, geprüft und durch die
Gesamtleitung frei gegeben. Die Entwicklung von Dokumenten wird durch die von der
Einrichtungssteuergruppe beauftragten Qualitätszirkel unterstützt.
Die heilpädagogische Wohngruppe orientiert sich an den allgemeinen Zielen
des Qualitätsmanagementsystems:





Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Orientierung an den Grundsätzen aus Leitbild und Stiftungssatzung des SLW
Förderung von Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeitern/innen
Kundenorientierung
Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung
„Kundenorientierung“ bezeichnet die Berücksichtigung der Erwartungen und Bedürfnisse von
Seiten der Jugendlichen, der gesetzlichen Betreuer und der auftraggebenden Jugendämter.
Zur Sicherung des Kindeswohls stehen im Rahmen des Qualitätsmanagements unter
anderem folgende Standards zur Verfügung:





Stellen- und Aufgabenbeschreibungen aller Mitarbeiter/innen
Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Aufnahmeverfahren, Entlassung und Nachbetreuung
Berichtswesen und Dokumentation
Seite 21 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015









Dienstbesprechungsplan
Erziehungs- und Förderplanung
Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationspartnern
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
Partizipation und Beschwerdemanagement
Sexualpädagogik und Prävention vor sexueller Gewalt
Meldepflichtige Vorkommnisse
Medikamentenausgabe nach BtMG
Krisen- und Notfallplanung
Als regelmäßige Maßnahmen der Evaluation dienen die jährlich stattfindenden schriftlichen
Befragungen der Jugendlichen mit Analyse der Ergebnisse, Einleitung von
Verbesserungsmaßnahmen und Rückmeldung an die Befragten.
Die praktische Umsetzung obiger Standards wird im zweijährigen Turnus durch stiftungsweite
Systemaudits überprüft.
6
Lebensumfeld, Ausstattung und Verpflegung
6.1
Örtliche Lage
Die Marktgemeinde Wartenberg liegt zwischen Landshut und Erding an der Grenze zwischen
Ober- und Niederbayern unweit des Franz- Josef- Strauß- Flughafens: Sie ist mit dem PKW über
die Autobahn München - Deggendorf gut erreichbar. Wartenberg verfügt außerdem über eine
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch die Buslinie 501, welche sowohl den SBahnhof Erding (S- Bahnnetz München) als auch den Bahnhof Moosburg (Regionalzüge)
anfährt. Das Josefsheim befindet sich nahe des Ortskerns der Marktgemeinde Wartenberg am
Fuße des Nikolaibergs. Angelegenheiten und Besorgungen des täglichen Bedarfs lassen sich zu
Fuß in wenigen Minuten erledigen.
6.2
Wohngruppe
Die Wohngruppe ist im Wesentlichen auf zwei Stockwerken angelegt. In der Etage befindet sich
ein geräumiges Wohnzimmer, das mit einer Couch, Billardtisch, einem Spielschrank sowie TVund Musikanlage ausgestattet ist. Einer vollständig ausgestatteten Küche mit gemütlicher
Eckbank schließt sich ein großzügiges Esszimmer mit drei Esstischen an. Persönliche
Lebensmittel können die Jugendlichen hier auch in einem eigenen Schrank mit
Eigentumsfächern aufbewahren. Der Eingangsbereich mit Infotafel, die Garderobe, ein Raum
mit Schuhfächern, Gemeinschaftstoiletten und das Personalbüro vervollständigen das räumliche
Angebot im Erdgeschoss.
Seite 22 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
Im ersten Stock befinden sich drei Doppelzimmer und drei Einbettzimmer. Für jeden
Jugendlichen stehen jeweils Bett, Schrank, Schreibtisch und Stuhl zur Verfügung, jedes Zimmer
soll von den jungen Menschen darüber hinaus individuell eingerichtet werden. Ebenso wie bei
der Gestaltung der Zimmer haben die Jugendlichen auch Mitspracherecht bei der Einrichtung der
Gemeinschaftsräume. Grundsätzlich werden alle Räume der Gruppe freundlich und altersgemäß
gestaltet. Zu den sanitären Anlagen zählen vier Duschen, vier Toiletten, ein Waschraum mit
Einzelwaschbecken.
Ein Bereitschaftszimmer mit Nasszelle komplettiert das Raumangebot im ersten Stock. Im
zweiten Stock steht ein Aufenthaltsraum für Spiel-und Beschäftigungsangebote bzw. für
psychologische oder pädagogische Einzel- und Gruppengespräche zur Verfügung.
In einem Wirtschaftsraum mit Waschmaschine und Wäschetrockner im Keller werden die jungen
Menschen mit dem Ziel der Selbstversorgung an hauswirtschaftliche Tätigkeiten herangeführt.
6.3
Weiteres Raumangebot und Außenanlagen
Das Josefsheim verfügt weiterhin über eine eigene Turn- und Mehrzweckhalle, eine Bibliothek
und einen Werkraum. Für die Lernzeiten oder für Projektarbeiten dürfen die Räumlichkeiten der
Schule auch am Nachmittag genutzt werden. In der eigenen Kirche werden zu besonderen
Anlässen auch Gottesdienste gefeiert, die in projektorientierter Arbeit gemeinsam mit den
Jugendlichen vorbereitet und gestaltet werden.
Ein eigener kleiner Fußballplatz und ein Streetballplatz gehören ebenfalls zur Ausstattung des
Josefsheims. Für sportliche Betätigung ist auch eine witterungsbeständige Tischtennisplatte
istalliert. Der großzügig angelegte Innenhof kann mit den zur Verfügung stehenden Fahrrädern,
Skateboards und Seifenkisten befahren werden. Desweiteren bieten weitläufige Grünflächen,
eine Vogelnestschaukel, eine Lagerfeuerstelle und der hauseigene Obstgarten die Möglichkeit
zur Entspannung.
Außerhalb der Einrichtung stehen uns die öffentlichen Freizeitmöglichkeiten der Marktgemeinde
Wartenberg zur Verfügung. Hierzu zählen unter anderem der nahe gelegene Spielplatz, ein
Skater- Park, ein Dirtbike- Platz sowie der angrenzende Nikolaiberg mit Wald und Grünflächen.
Im Sommer bietet ein nahegelegener Badesee Gelegenheit zum Erfrischen. Im Winter besteht die
Möglichkeit des Schlittenfahrens.
Seite 23 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
6.4
Verpflegung
Die Erzieher/innen der Wohngruppe kümmern sich unter Beteiligung der Jugendlichen um ein
abwechslungsreiches und ausgewogenes Frühstück.
Der Träger des Josefsheims liefert mit dem Catering aus der eigenen Großküche werktags ein
ernährungsphysiologisch ausgewogenes, gesundes und Glutamat freies Mittagessen. Es werden
auf Wunsch zusätzlich Gerichte für Vegetarier und Muslime angeboten. Generell wird den
kulturellen und religiösen Gepflogenheiten sowie den individuellen Wünschen der jungen
Erwachsenen weitestgehend Rechnung getragen.
Das Abendessen wird gemeinsam mit den Jungen geplant, eingekauft und zubereitet. Mehrmals
pro Woche bereiten sich die Jugendlichen mit Unterstützung der Erzieher/innen ein warmes
Abendessen. Selbst gekocht wird auch an den Wochenenden.
Das Bewusstsein für ausgewogene und gesunde Ernährung ergänzt die obige Auflistung an
Entwicklungszielen.
7
Umfeldarbeit und Vernetzung
7.1
Einbeziehung der Herkunftsfamilie
In Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird es in der Regel nicht möglich
sein, die Familien der Jugendlichen unmittelbar einzubeziehen. Sofern dies angemessen möglich
ist, unterstützen wir die Jugendlichen bei der Kontaktsuche beziehungsweise Kontaktaufnahme
mit Familienangehörigen oder nahen Verwandten entweder im Herkunftsland oder in anderen
Ländern, falls diese unterschiedliche Migrationsziele hatten. Dabei sind Mobiltelefon oder
Internet wichtige Medien.
7.2
Zusammenarbeit mit dem Vormund
Der Erstkontakt mit dem Vormund als gesetzlichen Betreuer findet in der Regel im Rahmen des
Aufnahmegespräches statt. Gemeinsam werden hier der Hilfebedarf ermittelt und die Ziele der
Maßnahme festgelegt. Eine Überprüfung der Entwicklung des Jugendlichen erfolgt regelmäßig
im Rahmen des Hilfeplangespräches.
Der Kontakt zu dem gesetzlichen Vertreter ist einerseits abhängig von dessen zeitlichen
Kapazitäten (Amtsvormund), andererseits von dessen Engagement (Privatvormund,
möglicherweise Angehöriger). Allerdings werden auf diese Weise positive Ereignisse, wie
Entwicklungsfortschritte des Jugendlichen, als auch negative Vorkommnisse im
Alltagsgeschehen, an den Vormund zeitnah weitergeleitet. Eine Einbeziehung des Vormundes in
die Betreuungsarbeit ist bereits durch dessen Zustimmungspflicht in Sachen Fernaufenthalt oder
Zusatzmaßnahmen (mit entsprechender Finanzierung) grundlegend gegeben. Der
Informationsfluss zwischen Vormund und Wohngruppe ist eine Notwendigkeit.
Seite 24 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
7.3
Weitere Kooperations- und Vernetzungspartner
Vernetzung im Interesse unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge dient der kontinuierlichen
Zusammenarbeit und dem fachlichen Austausch mit Institutionen und Einrichtungen, die im
regionalen Verbund für Migrations- und Asylangelegenheiten kooperieren.
Situationsbezogen sind auch Übersetzer/innen einzubeziehen, sofern diese für die Verständigung
formaler und offizieller Prozesse und Verfahren notwendig sind, erforderlichenfalls aber auch im
Laufe pädagogischer und therapeutischer Prozesse.
Auch schulische und berufsbildende Einrichtungen sowie externe Fachdienste, im Bedarfsfall
auch die medizinisch- stationäre Hilfe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, zählen zu den
Kooperationspartnern des Josefsheims.
Im weiteren Sinne gelten auch unterschiedliche soziale Organisationen, Vereine, Institutionen
oder Initiativen vor Ort als Kooperationspartner, um einer Isolation oder Gettoisierung der
jungen Menschen entgegenzuwirken.
7.4
Öffentlichkeitsarbeit
Der erste Schritt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist bereits durch die vorbehaltslose und
transparente Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Betreuern und dem näheren sozialen Umfeld
der Jugendlichen getan. Auch die Kooperation mit den Jugendämtern, verbunden mit einer
kontinuierlichen Information nicht nur über die individuelle Entwicklung des einzelnen jungen
Menschen, sondern auch über die pädagogischen und konzeptionellen Schwerpunkte der
Heimgruppe stellt einen Einstieg in die Öffentlichkeitsarbeit dar.
Desweiteren ist für das Josefsheim als Ausbildungsbetrieb eine gute Zusammenarbeit mit
Fachhochschulen, mit Fachakademien für Sozialpädagogik oder mit Berufsfachschulen für
Kinderpflege von großer Bedeutung. In diesen Belangen schließt sich die heilpädagogische
Wohngruppe mit den anderen pädagogischen Angebotsformen des Josefsheims zusammen.
Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen oder auch Presseberichte im öffentlichen
Interesse werden in der Regel im Verbund der pädagogischen Gruppen mit der privaten
Mittelschule organisiert. Zu Festen und Feiern oder auch zu Gottesdiensten werden auch
Wartenberger Bürger/innen, insbesondere auch unsere Nachbarn, eingeladen. Die Homepage des
Josefsheims wird immer zeitnah auf dem aktuellen Stand präsentiert. Nahezu alle Eltern unserer
pädagogischen Gruppen geben an, unseren Internetauftritt zu kennen und auch für
aufschlussreich zu befinden. Bewerber/innen auf öffentliche Stellenausschreibungen informieren
sich meist auf der Homepage über unsere Einrichtung.
Seite 25 von 26
Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015
8
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage einer Aufnahme in unserer Wohngruppe ist §27 SGB VIII in Verbindung mit
§§34 und 35a SGB VIII. Junge Erwachsene können nach den Maßgaben des § 41 SGB VIII und
entsprechender Vereinbarung im Hilfeplanverfahren ebenfalls betreut werden. Die Maßnahmen
werden entsprechend den gesetzlichen Grundlagen auf der Basis der jeweils aktuell gültigen
Pflegesatzvereinbarung mit den belegenden Ämtern für Kinder, Jugend und Familien
abgerechnet.
Diese bilden als Träger der Jugendhilfemaßnahme den wichtigsten Partner der
Heilpädagogischen Wohngruppe. Im Idealfall zweimal pro Jahr treffen sich der/die Vertreter des
Jugendamts, der Jugendliche, der/die Bezugserzieher/in, die Pädagogische Leitung sowie bei
Bedarf der Psychologische Fachdienst oder weitere wichtige Personen zu Hilfeplangesprächen,
bei denen die bisherige Entwicklung des jungen Menschen besprochen, die Eignung der
Maßnahme überprüft und eventuell neue Ziele formuliert werden.
Ist eine Beendigung der Heimunterbringung angezeigt oder absehbar, so wird der Ablöseprozess
des Jugendlichen und die abschließende, gezielte und strukturierte Vorbereitung auf ein Leben
nach der Jugendhilfemaßnahme initiiert.
9
Schlussbemerkung
Vorliegende Konzeption soll kein ein für allemal festgeschriebenes Regelwerk abgeben, sondern
eine an den Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtete Handlungsgrundlage, die mit der Zeit
geht und somit auch veränderbar ist.
Die Revision der Konzeption erfolgt in jährlichen Abständen.
Und noch ein Gedanke:
„Man braucht die Sicherheit nicht erst am Ziel, sondern auch auf dem Weg“
Janusz Reiter
Möglicherweise ist aber die Sicherheit das Ziel.
Weil, nicht nur in der Pädagogik, der Weg oft das Ziel ist,
möchten wir diesen Weg (Sicherheit bietend) begleiten.
Seite 26 von 26
Herunterladen