Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Eine Einrichtung der Stiftung Seraphisches Liebeswerk Altötting (SLW) Konzeption Heilpädagogische Wohngruppe für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktueller Stand: 13.10.2015 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Konzeption Heilpädagogische Wohngruppe für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Inhaltsübersicht 1 Leitbild des Seraphischen Liebeswerks Altötting ………………………….…… S. 3 2 Entstehungsgeschichte pädagogischer Angebote im Josefsheim ………………. S. 3 3 Leistungsbereich der Heilpädagogischen Wohngruppe……….………….…… 3.1 Pädagogische Grundhaltung ……………………………………..……... 3.2 Zielgruppe ………………………………………………………..……... 3.3 Allgemeine Entwicklungsziele …………………………………………. 3.4 Besonderes Aufgabenspektrum ………………………………………. 3.5 Methodische Ausrichtung ……………………………………................. 3.6 Einbindung des Psychologischen Fachdienstes ………...………..……... S. S. S. S. S. S. S. 4 Bausteine der Eingewöhnung und Integration …….…………….………….…… 4.1 Aufnahmeverfahren ……………..……………………….…..……….… 4.2 Schule und Ausbildung …………..……………………………...……… 4.3 Sprachbildung …………..………..……………………………...……… 4.4 Kulturelle und soziale Integration ..…………………………...……… 4.5 Strukturen und Regeln ………………………………………………..… 4.6 Aktive Freizeitgestaltung ……………………………………….………. 4.7 Unterstützung bei Problemen und Konflikten ………………….….…… 4.8 Beteiligung und Beschwerderecht ……………………….…..……….… S. 10 S. 10 S. 11 S. 12 S. 12 S. 12 S. 13 S. 14 S. 14 5 Qualität der Leistungen ………………………………………….……………… 5.1 Personelle Besetzung …………………………………………………… 5.2 Dokumentation der pädagogischen Arbeit ………...…...………….…… 5.3 Fallbesprechungen und Teamberatung ………………………………..... 5.4 Einrichtungsinterne Zusammenarbeit …..……………………………..... 5.5 Qualitätsmanagement …………………...……………………...………. S. 16 S. 16 S. 16 S. 17 S. 17 S. 18 6 Lebensumfeld, Ausstattung und Verpflegung ………………………......…..….. 6.1 Örtliche Lage …………………………………………………………… 6.2 Wohngruppe ……………………………………………………………. 6.3 Weiteres Raumangebot und Außenanlagen ……………………………. 6.4 Verpflegung ………………………………………….…………………. S. 19 S. 19 S. 19 S. 20 S. 21 7 Umfeldarbeit und Vernetzung …………………………………………………… 7.1 Einbeziehung der Herkunftsfamilie …………………………….……… 7.2 Zusammenarbeit mit dem Vormund …………………………….……… 7.3 Weitere Kooperations- und Vernetzungspartner…..………………….… 7.4 Öffentlichkeitsarbeit ……………...………………………………..…… S. 21 S. 21 S. 21 S. 22 S. 22 8 Rechtsgrundlage ……………………………….………………………….…….. S. 23 9 Schlussbemerkung …………………………………………………………….… S. 23 4 4 4 5 6 7 9 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 1 Leitbild des Seraphischen Liebeswerks Altötting Vom 21.03.2003 bis 04.03.2004 erfolgte in einrichtungsübergreifender Kooperation aller sieben sozialen Einrichtungen des Seraphischen Liebeswerks die Formulierung eines gemeinsamen Leitbilds. Charakteristisch für diesen Prozess waren von Beginn an die Einbeziehung einer hohen Anzahl von Mitarbeitern/innen aus allen Arbeitsbereichen der verschiedenen Einrichtungen sowie die wissenschaftliche Begleitung des Projekts. Das Leitbild stellte gleichzeitig den Ausgangspunkt dar für die systematische Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems der gesamten Stiftung mit ihren Einrichtungen. Gemäß dem Leitbild bieten wir Lebensräume, in denen die jungen Menschen Annahme, Gemeinschaft und qualifizierte Hilfe erfahren. Unser Auftrag besteht in der gelebten Nächstenliebe. Aus dieser Haltung heraus leisten wir fachlich qualifizierte Hilfen, vor allem für Kinder in erschwerten Lebenssituationen. In der Erziehung setzen wir bei den Stärken und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen an. Wir unterstützen diese in ihrem Reifungsprozess zu eigenständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeiten. Auch nach Rückschlägen und Misserfolgen schöpfen wir immer wieder neuen Mut für die Verwirklichung unseres verantwortungsvollen Auftrags. Gerade im Umgang mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise bestärkt uns das Leitbild in der vorurteilsfreien Begegnung. Liebe, Sicherheit und Geborgenheit sind die Grundfeste der menschlichen Beziehung. Das Leitbild verpflichtet uns zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität unserer Arbeit und gibt uns weiterhin Anlass, miteinander über die Grundlagen unseres Auftrags nachzudenken und miteinander im Gespräch zu bleiben. Unter anderem wird das Leitbild bei den stiftungsweiten Einführungstagen für neue Mitarbeiter/innen regelmäßig reflektiert. Die daraus entstandenen Rückmeldungen lieferten viele gute Hinweise für die jüngste Überarbeitung des Leitbilds. 2 Entstehungsgeschichte pädagogischer Angebote im Josefsheim Das Josefsheim Wartenberg wurde im Jahr 1885 ursprünglich als „Kinderbewahranstalt“ gegründet. Seit Übernahme der Trägerschaft durch das Seraphische Liebeswerk Altötting (SLW) im Jahr 1918 arbeiteten bis Ende des vorigen Jahrhunderts überwiegend Schwestern der Ordensgemeinschaft der „Armen Franziskanerinnen von der Heiligen Familie zu Mallersdorf (Mallersdorfer Schwestern)“ im pädagogischen Bereich. Seit Anfang der 1990er Jahre unterstützten und ergänzten vier Internatsgruppen die schulische Bildung für Jungen im Hauptschulalter. Im Jahr 2001 wurde schließlich die erste „Heilpädagogisch orientierte“ Jugendhilfegruppe für zwölf Jungen eingerichtet, später als „Sozialpädagogische Gruppe“ bezeichnet. Die Auflösung der letzten Internatsgruppe erfolgte schließlich im Jahr 2013 durch Umstrukturierung in die zweite Sozialpädagogische Heimgruppe. Seite 3 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Dem aktuellen Bedarf in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend, wird ab Oktober 2015 nach umfangreichen Beratungsgesprächen mit den Kooperationspartnern des Josefsheims die erste Heilpädagogische Jugendhilfegruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eröffnet. Insgesamt bietet unsere Einrichtung ein differenziertes Angebot. In dem Bemühen, möglichst jedem/jeder unserer Kinder und Jugendlichen eine bedarfsgerechte Unterstützung zum Ausgleich sozialer, emotionaler wie auch schulischer Probleme zukommen zu lassen, führen wir neben der sozialpädagogischen Heimgruppe auch eine offene Ganztagesschule, einen Regelhort sowie einen Hort mit intensiver sozialpädagogischer Förderung. Eine ideale Ergänzung des sozialpädagogischen Betreuungsangebots bietet unsere eigene Mittelschule. 3 Leistungsbereich der heilpädagogischen Wohngruppe 3.1 Pädagogische Grundhaltung In unserer Heilpädagogischen Wohngruppe begleiten wir Jugendliche in schwierigen Lebensphasen und Krisen. Unsere pädagogischen Fachkräfte bieten Hilfen zur Selbsthilfe für die jungen Menschen. Wir arbeiten mit den jungen Leuten gezielt auf eine möglichst selbständige Lebensführung hin und begleiten unterschiedliche Übergänge in den sozialen Lebensbezügen. Wir legen großen Wert auf eine Gesamtatmosphäre, in der sich die Jugendlichen wohl und geborgen fühlen und sich zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können. Unser pädagogischer Ansatz ist in erster Linie ressourcenorientiert. Wir holen die Jugendlichen ab, wo sie stehen. Dabei arbeiten wir mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Interessen. Gemeinsam mit den Kindern erleben und leben wir den Alltag. Durch positives Vorbild und Hilfe zur Selbsthilfe vermitteln wir Grundwerte im Umgang miteinander, lebenspraktische Fähigkeiten und sinnvolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. 3.2 Zielgruppe Personen unter 18 Jahren sind minderjährig und somit schutzbedürftig. Wenn diese Personen ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland einreisen beziehungsweise dort zurückgelassen werden, müssen sie durch das Jugendamt in Obhut genommen und einem Clearingverfahren zugeführt werden. Nach dem Clearingverfahren greift das Hilfeplanverfahren, denn das Achte Sozialgesetzbuch definiert das Recht aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Es regelt den Zugang zu pädagogischen Leistungen auf der Grundlage individueller Bedarfslagen und struktureller Notwendigkeiten. Es gilt grundsätzlich auch für alle ausländischen Minderjährigen, auch wenn sie in ihrem Aufenthaltsstatus nur geduldet sind. In unserer heilpädagogischen Gruppe werden ebendiese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) männlichen Geschlechts betreut, die aus den Krisengebieten dieser Welt ohne ihre Eltern nach Deutschland geflohen sind. In der Regel werden aus Gründen der Alters- und Interessenhomogenität Jugendliche von 15 bis 17 Jahren aufgenommen. Die Aufnahme Minderjähriger jüngeren Alters ist nach eingehender individueller Prüfung möglich. Unser Seite 4 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Betreuungsrahmen ist gezielt ausgelegt für Jugendliche mit deutlich erhöhtem Förder- und Betreuungsbedarf aufgrund bestimmter Anliegen, Problemlagen und Auffälligkeiten. Seite 5 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Mögliche Anliegen und Problemlagen: Sprach- und Kommunikationsprobleme Divergente Lebenszyklen (in Herkunfts- und Exilgesellschaft) Anderes Normen- und Wertesystem Traumatische Erlebnisse Konfrontation mit Stereotypen, Ausgrenzung, Rassismus, verbunden mit der Angst vor Stigmatisierung Unkenntnis oder Skepsis gegenüber der Systematik der Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Förder- und Hilfeplanung Befangenheit und Skepsis gegenüber den Pädagogen Doppelte Bedürftigkeit durch Arbeitsverbot Mangelernährung und Versorgungsdefizite Divergentes Freizeitverhalten Divergentes Rollenverständnis Transkulturelle Erziehung Entwurzelung und erzwungene biographische Brüche Divergente, traditionell kohäsive Familienstruktur Abweichende Sozialisation gegenüber den Eltern Fehlende Selbstbestimmung und fehlende Selbstverwirklichung Mangelnde Perspektiven und ungeklärter Lebensmittelpunkt Akute Ängste und Unsicherheiten Realangst vor Abschiebung Nicht angemessen helfen, fördern und betreuen können wir Jugendliche mit folgenden Beeinträchtigungen: 3.3 Manifeste Suchtproblematik Suizidale Tendenzen Ausgeprägtes Gewaltpotential Massive Selbst- und/oder Fremdgefährdung Sexuelle Auffälligkeiten Schwere körperliche und/oder geistige Behinderung Schwere Hirnfunktionsstörungen und schwere psychiatrische Krankheitsbilder Allgemeine Entwicklungsziele Individuelle Ziele der Jugendhilfemaßnahme regelt der Hilfeplan unter Einbeziehung alle Beteiligten, also in dem Fall statt der Eltern der gesetzlichen Vertreter, der Erzieher/innen, der Lehrkräfte, interner und externer Fachdienste, der steuernden Fachkraft des Jugendamts und nicht zuletzt des jungen Menschen selbst. Die allgemeinen Entwicklungsziele betreffend gelten für junge Menschen ausländischer Herkunft zunächst dieselben Aspekte wie für Jugendliche deutscher Nationalität. Im Vordergrund der Zielsetzung steht damit grundsätzlich die heilpädagogische Ausrichtung und nicht das Herkunftsland. Seite 6 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Die Förderung sozialer Kompetenzen zur Ermöglichung einer sozialen Integration ist uns ein primäres Anliegen. Entsprechend helfen wir den jungen Menschen, erfolgreiche Verhaltensstrategien zu entwickeln. Dabei legen wir gleichzeitig Wert auf die Entwicklung der eigenen Identität sowie auf die Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und des Selbstwertgefühls. In schulischen Belangen streben wir eine den Möglichkeiten entsprechende optimale Förderung entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Begabungen an. Zur methodischen Umsetzung all dieser Zielsetzungen ist uns die Beratung und Unterstützung durch den Fachdienst hilfreich. Exemplarisch lassen sich für die heilpädagogische Förderung im Josefsheim folgende allgemeine Entwicklungsziele zusammenfassen: 3.4 Verstehen und Respektieren von Regeln des sozialen Miteinanders und Erweiterung sozialer Kompetenzen Erkennen eigener Bedürfnisse und Entwicklung von Fähigkeiten, diese Interessen formulieren und dafür einzutreten zu können Stärkung von Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Selbstwertgefühl Aufbau tragfähiger Beziehungen und Vermittlung eines Zugehörigkeitsgefühls Förderung des Reflexionsvermögen in Bezug auf die eigene Persönlichkeit und das soziale Umfeld Ganzheitliche Förderung in den Bereichen Bildung, Kognition, Grob- und Feinmotorik, Kreativität, musischer Betätigung und Spiritualität Erweiterung einer Geschlechterkompetenz im Verständnis alters- und zeitgemäßer Sexualpädagogik Gewährung von Entspannungs- und Rückzugsmöglichkeiten Vermittlung eines Werte- und Normensystems sowie eines kulturellen und politischen Bewusstseins Besonderes Aufgabenspektrum Unter Berücksichtigung der individuellen Problemlagen, die von Verfolgung, unfreiwilliger Flucht und schweren traumatischen Erlebnissen gekennzeichnet sind, ergeben sich für uns weitere spezifische Aufgabenfelder. Das Aufgabenspektrum beinhaltet dabei unter anderem: Unterstützung beim Erlernen der Deutschen Sprache Vermittlung von Alltagswissen und alltagspraktischen Fähigkeiten Förderung im Schul- und Ausbildungsbereich Begleitung zu Terminen und Anleitung zur altersadäquaten Einhaltung von Terminen und Verpflichtungen Hilfestellung bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragen Sicherung der notwendigen medizinischen Versorgung, Begleitung des jungen Menschen Seite 7 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Angebot von Gesprächen über die eigene Biografie und Migrationsgeschichte Sensibler Umgang mit traumatischen Erfahrungen und Vermeidung Retraumatisierung Gegebenenfalls Anbahnung externer therapeutischen Hilfen Eingreifen und Stabilisierung bei persönlichen Krisen von Sicherheit und Schutz, Stabilisierung und die Begleitung einer realistischen Entwicklung von Lebensperspektiven gehören ebenso zu unserem Auftrag, wie die Aufarbeitung möglicherweise traumatischer Erlebnisse. 3.5 Methodische Ausrichtung Eine akzeptierende, einfühlsame und aufrichtige Haltung aller Erzieher/innen sind für den jungen Menschen die Voraussetzung für eine positive Entwicklung innerhalb des Gruppenalltags. Zusätzlich verstärkt wird dieser Grundsatz durch das Bezugsbetreuersystem, bei dem jedem Jugendlichen eine Erzieherin oder ein Erzieher aus dem Team zur Seite gestellt wird, die/der sich in besonderer Weise um dessen Wohl annimmt und eine besondere Bezugsperson darstellt. Die Beziehung zwischen Erzieher/in und Jugendlichen stellt Nähe, Zuverlässigkeit und Vertrauen her, was für die laut Hilfeplan erwünschten Verhaltensveränderungen unverzichtbare Ausgangsbedingungen sind. Der/die Bezugserzieher/in führt wöchentlich Einzelgespräche mit dem Bezugsjugendlichen. Dieser erlebt einen wertschätzenden Umgang, er kann hier seine Wünsche und Probleme besprechen und bearbeiten. Er erhält Rückmeldung über sein Verhalten und über erreichte Entwicklungsziele in Bezug auf die individuellen Vereinbarungen aus dem Hilfeplan. Die Themen und Inhalte werden bei Bedarf und im Interesse des Jugendlichen im Teamgespräch nachbesprochen. Aufgaben des/der Bezugsbetreuers/in: Pädagogische Hauptverantwortlichkeit für ein oder mehrere Jugendliche nach einer Kennenlernphase Intensiver Kontakt zum Jugendlichen und zu seinem Umfeld Protokollierung bei Fallbesprechungen und Dokumentationen der Entwicklung aufgrund von Verhaltensbeobachtungen Regelmäßige Perspektiv-, Zielfindungs- und Reflexionsgespräche Vorbereitung des Hilfeplanverfahrens durch Erstellung eines Entwicklungsberichts in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Leitung sowie Teilnahme am Hilfeplangespräch Garantie für Vollständigkeit der Akte mit Nachholen fehlender Dokumente, Diagnosen und Testergebnisse Erforderlichenfalls Verantwortlichkeit für Arztbesuche und Behördengänge Seite 8 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Seite 9 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Im verhaltenstheoretischen Verständnis ermöglichen wir den Jugendlichen innerhalb klar umrissener Strukturen verschiedenartige Erfahrungen, die sie dem Ziel der Lebenstüchtigkeit und Selbständigkeit näher bringen. Diese Erfahrungsmöglichkeiten werden je nach Entwicklungsalter differenziert sowie in Einzel- und Gruppenarbeit reflektiert. Persönliche Defizite können somit im sozialen Lernen kompensiert werden. Dabei stellen wir die Stärken und Ressourcen der Jugendlichen in den Vordergrund, wir leben ein positives, nach vorne schauendes Menschenbild und sehen die Vermittlung von Erfolgserlebnissen und positive Verstärkung als zentrale Maxime unseres Handelns. Unserem Selbstverständnis folgend, arbeiten wir mit Belohnungssystemen, um positives Verhalten zu verstärken. Erforderliche negative Konsequenzen orientieren sich immer an der Persönlichkeit und am Entwicklungsstand des Jugendlichen und nehmen soweit wie möglich zeitnah Bezug auf das gezeigte Fehlverhalten. In jeder Situation ist Verhältnismäßigkeit zu wahren und Willkür auszuschließen. In einem Schadensfall ist, sofern irgend möglich, die Wiedergutmachung das oberste Ziel. Das Verhalten der Erzieher/innen wird von den jungen Menschen genau wahrgenommen. Letztendlich beruht auch das aus verhaltenstheoretischer Sicht so bedeutsame Modelllernen nicht nur in der Nachahmung einzelner Gruppenmitglieder, sondern auch auf dem Vorbild erwachsener Bezugspersonen. Junge Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern, Kulturen, Religionen, Sozialisationen und Familienstrukturen können sich - zumindest anfänglich – nicht auf dem Weg des verbalen Ausdrucks verlässlich verständigen beziehungsweise wir können uns ihnen gegenüber nicht in erster Linie durch Sprache verständlich machen. Zur Kommunikation und Interaktion sind Körpersprache, Gebärden und zeichnerische Ausdruckskraft unabdingbar. So werden bereits für die Orientierung durch den Tag die Tätigkeiten, Zeiten oder Orte zusätzlich visualisiert. Da bei der Visualisierung das geschriebene Wort und bei Interaktionen das gesprochene Wort stets dabei ist, handeln wir ganz im allgemeinen Sinne einer Unterstützten Kommunikation und der Sprachförderung. Eine Sensibilität, Flexibilität und Kreativität im Umgang mit nonverbalen Medien zur Kommunikation steht durchaus im Vordergrund in einem Miteinander, damit Verständlichkeit und Verlässlichkeit entstehen können. Der methodische Einsatz von Malen, Zeichnen, Musik und Bewegung dient im Alltag einerseits der Verständigung, andererseits als Grundlage zu einem weiterführenden therapeutischen Prozess zur Verarbeitung von belastenden Erlebnissen. Die Mitarbeiter/innen sind durch die einrichtungsinterne insbesondere in folgenden Punkten grundliegend geschult: Traumafachberatung Definition: Traumata / Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) Symptome und Auswirkungen Traumazentrierte Psychotherapie / Traumapädagogik Stabilisierungsarbeit / Ressourcenmobilisation Distanzierungstechniken / Stress-Coping („Notfallmaßnahmen“) Seite 10 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Eine traumaspezifische Sichtweise ist bereits bei der Einrichtung der Zimmer beziehungsweise im Schlafbereich der Jugendlichen tragend. Einer aktiven Beteiligung des jungen Menschen daran, wie er zunächst „äußere Sicherheit“ in der Form von Rückzugsmöglichkeit oder Schlafruhe empfinden kann, wird direkt bei der Aufnahme höchste Priorität beigemessen. Am Schutzempfinden als Solches wird stetig weitergearbeitet. Die Erkennung von Symptomen, die sich aufgrund von belastenden Erlebnissen im auffälligen Verhalten wiederspiegeln sowie ein Umgang mit Anzeichen von Posttraumatischer Belastungsstörung sind Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit. Alle individuelle Entwicklungen, so auch traumaspezifische Beobachtungen werden bei Bedarf täglich mit dem Psychologischen Fachdienst beziehungsweise der Pädagogischen Leitung reflektiert und es werden angemessene Stabilisierungsmöglichkeiten erarbeitet. Sollten sich die unterstützenden Maßnahmen aus interner Zusammenarbeit, als nichtausreichend erweisen, werden externe therapeutische Hilfen hinzugezogen. Desweiteren wird eine Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie angebahnt. In Extremfällen der Selbst- und Fremdgefährdung werden selbstverständlich die Möglichkeiten der Notversorgung (Notarzt, Polizei) in Anspruch genommen. 3.6 Einbindung des Psychologischen Fachdienstes Die heilpädagogische Förderung der Jugendlichen wird mit zwei Fachleistungsstunden pro Jugendlichen intensiv begleitet und unterstützt. Mindestens die Hälfte der individuellen Fachleistungsstunden wird durch den Psychologischen Fachdienst abgedeckt, wobei der Überhang der geplanten Fachleistungsstunden entweder durch einen Pädagogischen Fachdienst mit beispielsweise sozialpädagogischen, heilpädagogischen, erlebnispädagogischen oder therapeutischen Angeboten kurz-, mittel-, oder langfristig und unter Konsens der Hilfeplanung zugeschrieben werden kann. Der Psychologische Fachdienst wird von Anfang an eng in das Aufnahmeverfahren einbezogen. Er bearbeitet die vorliegenden Aufnahmeunterlagen unter fachlichen Gesichtspunkten, begleitet den Vorstellungsprozess und erstellt für die endgültige Aufnahmeentscheidung durch die Pädagogische Leitung eine Empfehlung. Nach erfolgter Aufnahme ist der Psychologische Fachdienst verantwortlich für eine umfassende Anamnese. Dazu werden die vorhandenen Unterlagen zusammenfassend aufgearbeitet, es werden eigene anamnestische Beratungsgespräche geführt und bei Notwendigkeit ergänzende psychologische Erhebungen durchgeführt. Daraus leiten sich erste Empfehlungen für die die Förderplanung ab. Durch den Psychologischen Fachdienst wird in der Folgezeit die Ausgestaltung der Hilfe kritisch reflektiert und beratend begleitet. Er ist dabei mitverantwortlich für die Erstellung von Entwicklungsberichten zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche. Zudem erstellt er in eigener Zuständigkeit angeforderte psychologische Stellungnahmen und Berichte. Seite 11 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Die Jugendlichen erhalten wöchentliche fachdienstliche Betreuungsstunden. In Abhängigkeit von der erstellten psychologischen Diagnostik werden neben verhaltenstherapeutischen Hilfestellungen insbesondere auch psychotherapeutische Methoden zur Steigerung des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls eingesetzt. In besonderen Belastungs- und Krisensituationen und zur Aufarbeitung traumatisierender Erlebnisse vor, während und nach der Flucht wird eine intensive Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen gestaltet. Ein wesentliches Merkmal der fachdienstlichen Methodik ist die aktive Einbindung in den Gruppenalltag. Gerade den jugendlichen Flüchtlingen steht die Möglichkeit der sprachlichen Verständigung, die in der psychologischen Arbeit ansonsten eine zentrale Rolle spielt, nur im geringen Maße zur Verfügung. Gleichzeitig sind sie einer komplexen psychischen Belastung ausgesetzt. Beeinträchtigt durch Traumatisierung aufgrund von Erlebnissen in der Heimat und auf der Flucht, müssen sie sich gleichzeitig in einer fremden Kultur einfinden. Die jungen Flüchtlinge bemerken häufig, dass es ihnen schlecht geht, können diese Stimmung aber schwer in Worte fassen. Hinzu kommt, dass das Konzept "Psychologe/Psychologin" in den Ursprungskulturen kaum verbreitet ist. Um den Jungen den Zugang zu erleichtern und die Kompetenzen des Fachdienstes trotz erschwerter Bedingungen möglichst effizient zu nutzen, ist es erforderlich den/die Psychologen/in in den Gruppenalltag einzubinden. Die Beobachtung der Jugendlichen im Alltagsgeschehen soll es dem Fachdienst ermöglichen, Einblick in die innerpsychischen Vorgänge zu erlangen, sowie Traumatisierungen und Anpassungsschwierigkeiten zu erkennen. Auch ein direkter Blick auf die Dynamiken in der Gruppe, wie beispielsweise Konflikte oder Allianzen, ist möglich. Auf Basis dieser Erkenntnisse kann dem pädagogischen Personal gezielte Hilfestellung im Umgang mit den Jugendlichen geben werden. Traumatische Erlebnisse kommen oft spontan hoch. Hier kann der Fachdienst im Alltag sofort eingreifen und dem pädagogischen Personal Unterstützung bei der Krisenintervention bieten. Das Kennenlernen des Fachdienstes als Begleiter in der Alltagsgestaltung erleichtert es den jungen Menschen, auch von sich aus den Kontakt und das Gespräch mit diesem zu suchen und Hilfen anzunehmen. 4 Bausteine der Eingewöhnung und Integration 4.1 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren dient von Beginn an der Verbindlichkeit und Qualität der gesamten Jugendhilfemaßnahme und stellt gleichzeitig eine Selbstverpflichtung des aufzunehmenden Jugendlichen dar. Gleichwohl werden für dem Jugendlichen Perspektiven für einen erfolgreichen Betreuungsprozess eröffnet und die konzeptionelle Verankerung der Partizipation in der Jugendhilfe sichergestellt. Das Aufnahmeverfahren wird – nach abgeschlossenem Clearingverfahren - durch eine Anfrage des Jugendamtes an die Pädagogische Leitung des Josefsheims eingeleitet. Alle Unterlagen aus der Clearingphase (Hilfeplan, Ergebnisse der physischen und psychischen Gesundheitsfürsorge, …) werden an die Pädagogische Leitung des Josefsheims übermittelt. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt die Koordinierung weiterer Schritte. Seite 12 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Eine Aufnahme setzt die Beteiligung und Zustimmung des Psychologischen Fachdienstes sowie des Betreuerteams im Josefsheim, des gesetzlichen Vertreters und dem Jugendlichen selbst voraus. Hierzu wird jeweils und zuerst ein Erstkontakt möglichst aller Beteiligten, also ein Treffen vor Ort vereinbart. Inhalte des Erstkontakts mit dem Jugendlichen in Begleitung sind: Persönliches Kennenlernen Begehung der Einrichtung und des nahen Sozialraums Eruierung von Perspektiven und Zielen für den und mit dem Jugendlichen Erläuterung der Rahmenbedingungen der Jugendhilfe Eine weitere Grundvoraussetzung Kostenübernahmeerklärung. 4.2 zu einer Aufnahme ist das Vorliegen einer Schule und Ausbildung Die schulische Förderung hat im Hinblick auf die soziale und berufliche Integration der Jugendlichen einen großen Stellenwert. Um den Ansprüchen eines differenzierten Förderangebots zu entsprechen, ist eine Vernetzung der Einrichtung mit unterschiedlichen Schulund Ausbildungsformen, von der Förderschule, über die Regelbeschulung, bis hin zu weiterführenden Schulen und Berufsschulen erforderlich. Die Anknüpfung an vorhandenen Bildungs- und Arbeitskompetenzen sowie sozialen und interkulturellen Fähigkeiten ein geeignetes Instrument, um mitgebrachte Motivation zu erweitern und späteren Fehlentwicklungen und Integrationsschwierigkeiten vorzubeugen. Die kontinuierliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch zwischen Schule beziehungsweise Ausbildungsbetrieb und der pädagogischen Fachkräfte sind die Basis für eine optimale Förderung. Neben aktiver, sinnvoller, lebensnaher und pädagogisch zielführender Freizeitgestaltung wird in der Gruppe also auch der Bildung und Ausbildung ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Jugendlichen werden im Rahmen einer Lernzeit von den pädagogischen Mitarbeitern/innen individuell begleitet und arbeiten entweder in Kleingruppen oder alleine in ihren Zimmern. Die schulische oder berufliche Entwicklung der Jugendlichen ist Gegenstand des Hilfeplanverfahrens und des vorbereitenden Entwicklungsberichts. Lehrkräfte und Ausbilder werden in Form von Stellungnahmen in das Hilfeplanverfahren einbezogen. Für die weitere Zusammenarbeit werden verbindliche und bedarfsorientierte Regelungen getroffen. Seite 13 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 4.3 Sprachbildung Die individuelle und gruppeninterne Sprachförderung der jungen Menschen nimmt im Gruppenalltag breiten Raum ein und wird durch strukturierte Zusatzangebote im Gruppenleben erreicht. Dazu zählen einerseits herkömmliche Sprachübungen im Zusammenhang mit Lesen interessanter, bebilderter Bücher, Lernen einfacher Gedichte oder in Form der täglichen Hausaufgabenbetreuung mit Deutsch als Fremdsprache, die in der Wohngruppe fester Bestandteil des Tagesablaufs ist. Die Bewohner werden gleichwohl unterstützt, ihre eigene Sprache zu sprechen und zu pflegen. Bücher, Musik und Filme in jeweiliger Sprache sind durch den globalen Handel und das Internet erreichbar und Teil des Lebens in einer komplexen, kulturell differenzierten Gesellschaft. 4.4 Kulturelle und soziale Integration Das Zurechtfinden in einem neuen Kultur- und Sozialraum stellt die Jugendlichen vor die besondere Herausforderung der Auseinandersetzung mit neuen Denk- und Verhaltensweisen bei gleichzeitigem Bewahren der eigenen kulturellen Identität. Um einer starken Identitätsdiffusion zu begegnen und gleichzeitig eine neue, gesunde kulturelle Lebensform zu befördern, bieten wir die nötigen Hilfestellungen zur Synthese zwischen Aufnahme- und Herkunftskultur. Die kulturellen Integrationsleistungen werden unterstützt, indem der Kultur- und Sozialraum versteh- und erlebbar gemacht wird. Dies geschieht beispielsweise über die Anbindung zu Sportund Kulturvereinen, strukturierten Städte- und Kulturstättenbesuchen, die Teilnahme an einheimischen Festen oder Veranstaltungen bis hin zu Restaurantbesuchen. Gleichwohl wird die Einbindung in die soziale Umgebung einheimischer Alters- und Interessensgleicher gefördert. 4.5 Strukturen und Regeln Die Aufnahme des jungen Menschen in eine Heilpädagogische Gruppe bedarf auch klarer Strukturen und Regeln. Diese tragen im Wesentlichen dazu bei, dass eine Vielzahl von Menschen möglichst ohne größere Probleme zusammenleben kann. So hat auch die Hausordnung des Josefsheims für alle Kinder, Jugendliche, Erzieher/innen und Lehrkräfte Gültigkeit. Innerhalb dieser gemeinsamen Bestimmungen sind allerdings individuelle Regelungen und Absprachen nicht nur erlaubt, sondern je nach Alter des Jugendlichen, dessen Persönlichkeitseigenschaften und pädagogischer Schwerpunktsetzung sogar erforderlich. Gruppenintern wird die Hausordnung in Form von Gruppenregeln noch näher differenziert. Auch Regeln zum wertschätzenden Umgang miteinander werden mit den Jugendlichen erarbeitet und in der Gruppe für alle sichtbar ausgehängt. Gruppenregeln werden mit den Jugendlichen nach Bedarf in Erinnerung gerufen, erläutert und aktualisiert. Im Hausforum sind die Kinder und Jugendlichen des Josefsheims gruppenübergreifend an der Vereinbarung von Regeln und Übereinkünften beteiligt. Seite 14 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Die Vermittlung von Regeln, Rechten und Umgangsformen in der Gruppe mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist zumindest anfangs nicht ganz einfach. Ob sich die jungen Menschen auf Struktur und Rahmen einer Jugendwohngruppe einlassen können, ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen die geleistete Erziehung und Wertevermittlung in ihrer eigenen Familie, Zugang zu Bildung im Herkunftsland oder von Tradition geprägte Verhaltensmuster. Aber auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Bevölkerungsgruppe kann prägend und mitentscheidend für eine gelingende Integration sein. 4.6 Aktive Freizeitgestaltung Im Rahmen der Freizeitgestaltung versuchen wir, auf die individuellen Interessen und Fähigkeiten einzugehen durch differenzierte Angebote im Gruppenalltag, durch frei wählbare gruppenübergreifende Projekte bis zur Einbindung der Jugendlichen in den „Sozialraum“ Wartenberg. Im Rahmen unseres erzieherischen Auftrags wollen wir den Jugendlichen ein „Zuhause auf Zeit“ bieten und ihnen unterschiedliche Lern- und Handlungsfelder ermöglichen, sozial, kreativ, handwerklich, musisch, besinnlich, hauswirtschaftlich oder sportlich tätig zu werden. Diese ganzheitliche Förderung gibt Potentialen und Begabungen den notwendigen Raum, um individuelle Kompetenzen zu entwickeln. Die konkrete Freizeitgestaltung regeln die Erzieher/innen in Absprache mit den Jugendlichen. In der wöchentlichen Gruppenkonferenz können diese ihre Ideen und Wünsche dazu einbringen. Ebenso soll dem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung durch Gewährung von Rückzugsmöglichkeiten entsprochen werden. Eine eigene Zielsetzung von Aktionen am Wochenende und von Ausflügen während der Ferien besteht darin, sich abseits vom Alltagsrhythmus als Gruppe zu erleben sowie die Beziehungen zu Erziehern/innen und Gruppenmitgliedern zu vertiefen. Nach Abwägung im Team fördern wir es auch, wenn sich die jungen Menschen örtlichen Vereinen anschließen. Auf diese Weise können sie zum Beispiel über den Sportverein soziale Kontakte zu Altersgleichen pflegen. Vereinsstrukturen können Geborgenheit, Orientierung und individuelle Förderung bieten. Die externen Kontakte werden durch den/die Bezugserzieher/in eingeleitet und begleitet. Jedem Jugendlichen steht freier Ausgang in überschaubaren Zeiten zu, um sich nach eigenem Belieben außerhalb der Einrichtung oder der Umgebung Wartenbergs aufzuhalten. Die Ausgehzeiten sind abhängig vom Alter, persönlicher Reife und Zuverlässigkeit. Für Ausflüge und andere Projekte außerhalb des Josefsheims stehen der Gruppe ein heimeigener Bus und ein PKW zur Verfügung. Bestehende Kontakte zu Angehörigen in Deutschland (oder im nahen Ausland) werden als Förderung positiver Beziehungen, der eigenen Identität und der Muttersprache verstanden, somit auch durch sogenannte „Heimfahrten“ unterstützt. Ob diese Kontakte zu den Angehörigen sich auf lange Sicht als positiv und ausschließlich zum Wohle des Kindes bewähren, erfordert eine hohe Sensibilität der Betreuer/innen und eine regelmäßige Überprüfung im Zusammenwirken mit dem Jugendamt und dem gesetzlichen Vertreter. Seite 15 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Seite 16 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 4.7 Unterstützung bei Problemen und Konflikten Wir versuchen, Problemen möglichst offen, zeitnah und lösungsorientiert zu begegnen. In Form von Einzelgesprächen und Selbstreflexionen bieten wir Hilfestellungen, Orientierung und Lösungswege an. Wir ermutigen die Jugendlichen, eigenständig Lösungen zu finden. Bei gruppendynamischen Konflikten suchen wir gemeinsam mit der Gruppe nach Möglichkeiten und im Erzieherteam nach hilfreichen Strategien. Grundsätzlich bestärken wir die jungen Menschen darin, gewaltfrei zu kommunizieren und ihre Standpunkte und Gefühle zu verbalisieren. Der Psychologische Fachdienst und die Pädagogische Leitung stehen als zusätzliche Berater/innen oder Moderatoren/innen zur Verfügung, wenn Probleme innerhalb der Gruppe nicht gelöst werden können. Ein wichtiger Aspekt im Leben zwischen zwei Kulturen ist das Auseinandersetzen mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Sofern diese nachvollziehbar und konsistent zu erleben und verstehen sind, können die Jugendlichen authentisch entscheiden, was sie annehmen oder ablehnen und somit als „neuen“ Teil ihrer selbst verinnerlichen. Im alltäglichen Miteinander kann es somit immer wieder zu Herausforderungen in Bezug auf den Umgang mit Affekten, Rollenbildern, Ess- und Trinkkultur, religiösen und kulturellen Anschauungen und Bräuchen, Werte- und Moralverständnis oder Nähe- und Distanzverhalten kommen. 4.8 Beteiligung und Beschwerderecht Nach den Maßgaben der §§ 8 und 9 SGB VIII sind „Kinder und Jugendliche, entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe“ zu beteiligen. § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dazu, dass „zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden“. Im Sinne der UN – Kinderrechtskonvention gestalten wir die Beteiligung der jungen Menschen alters-, alltags-, handlungs- und lebensweltorientiert und bieten Raum für die eigenverantwortliche Ausgestaltung. Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Mitwirkung am Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII Teilnahme an Gruppenkonferenzen und Reflexionsrunden Einbindung in die Ausgestaltung und Umsetzung von Regeln sowie Konsequenzen von Regelverletzung Einbringen in die Verwendung von Gruppengeldern Mitgestaltung der Zimmer und Gemeinschaftsräume nach eigenen Vorstellungen Mitverantwortung bei der Planung und Organisation des Abendessen Mitsprache bei der Gestaltung von Freizeitmaßnahmen und Ferienfahrten Planung, Vorbereitung und Gestaltung von gruppeninternen sowie gruppenübergreifenden Festen, Feiern und Gottesdiensten Wählen von Sprechern/innen als Vertreter/innen in den übergreifenden Gremien Seite 17 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Gruppe wird jeder Jugendliche über sein Recht informiert, Beschwerden vorzubringen und sich beraten zu lassen. Als Ansprechpartner/innen stehen neben den Gruppenmitarbeitern/innen die Pädagogische Leitung und der Psychologische Fachdienst der Einrichtung zur Verfügung. Auf Trägerebene sind aus den sieben Einrichtungen des Seraphischen Liebeswerks Vertrauenspersonen benannt, die den Jugendlichen als übergeordnete Ansprechpartner/innen helfen können. Diese Vertrauensleute sollen möglichst nur in Fällen angesprochen werden, die einrichtungsintern nicht zu klären sind. Die Namen und Kontaktdaten werden den Jugendlichen bei der Aufnahme in das Josefsheim in Form eines Flyers mitgeteilt. Die regelmäßigen Gruppengespräche haben einen festen Platz in der Wochenplanung und sind eine weitere Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung des Gruppenalltags, die Freizeitplanung oder die Entwicklung der Gruppenregeln einzubringen. Darüber hinaus lernt der junge Mensch, seine Gefühle zu verbalisieren und Konfliktlösungsstrategien gemeinsam zu entwickeln. Jede Gruppe im Josefsheim wählt zwei Gruppensprecher/innen. Im Hausforum, ergänzt durch Hausleitung, Vertrauenserzieher/in, Vertrauenslehrkraft und Klassensprecher/innen, vertreten die Gruppensprecher/innen die Interessen ihrer Gruppe. Sie beteiligen sich an der Planung und Gestaltung von Festen und machen Vorschläge für Änderungen in der Gesamteinrichtung. Das Hausforum findet mindestens viermal im Jahr statt. Einmal jährlich treffen sich die jugendlichen Sprecher/innen der Einrichtungen zu einem stiftungsweiten Partizipationstreffen. Zum Schulhalbjahr werden alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klasse im Rahmen einer im Qualitätsmanagement standardisierten, schriftlichen und anonymen Befragung nach ihrer Meinung, ihren Wünschen und ihrer Zufriedenheit mit der Betreuung gefragt. Die Ergebnisse der Befragung werden in der Gruppenleiterkonferenz sowie mit den Jugendlichen besprochen. Eine besondere Partizipation besteht bei Rechts- und Amtsangelegenheiten der Jugendlichen. Die pädagogische Fachkraft stellt sicher, dass der Jugendliche an allen ihn betreffenden rechtswirksamen Vorgängen, insbesondere beim Asylverfahren, beteiligt wird. Dazu bedarf es eines engen Kontakts zum jeweiligen Vormund und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Sind Informationen unverständlich, sollen diese in Anwesenheit eines Dolmetschers geklärt werden. Partizipation und Beschwerdemanagement sind neben weiteren wichtigen Standards im Qualitätsmanagementhandbuch der pädagogischen Gruppen geregelt. Seite 18 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 5 Qualität der Leistungen 5.1 Personelle Besetzung Die Jugendlichen werden in der heilpädagogischen Heimgruppe ganzjährig und rund um die Uhr von pädagogischen Mitarbeitern/innen betreut. In den Kernbetreuungszeiten von 14.00 bis 20.00 Uhr sowie an Wochenenden und in den Ferien sind in der Regel mindestens zwei pädagogische Mitarbeiter/innen anwesend. Randzeiten und Nachtbereitschaftsdienste werden gewöhnlich von einer/einem Kollegen/in abgedeckt. In der Gruppe arbeiten ausschließlich pädagogische Fachkräfte gemäß dem Stellenplan nach jeweils aktueller Personalberechnung. Zusätzlich können Blockpraktikantinnen der Fachakademien für Sozialpädagogik und Praktikanten von fachaffinen Hochschulstudiengängen eingesetzt werden. Das gesamte pädagogische Team ist der Pädagogischen Leitung unterstellt und wird zudem durch den psychologischen und pädagogischen Fachdienst beraten und unterstützt. Verwaltung, Haustechnik und Hauswirtschaft ergänzen als Stützprozesse die pädagogische Arbeit. 5.2 Dokumentation der pädagogischen Arbeit An der täglichen Dokumentation beteiligen sich alle pädagogischen Kräfte des Gruppenteams. Im Gruppentagebuch werden tagesaktuell alle relevanten Informationen vermerkt, um einen gegenseitigen und lückenlosen Informationsfluss zu gewährleisten. Die Handhabung von Akten- und Gesprächsnotizen regelt das Qualitätsmanagement in einer eigenen Verfahrensanweisung. Auch Entwicklungsberichte zur Vorbereitung von Hilfeplangesprächen sowie Abschlussberichte während oder nach Beendigung einer Jugendhilfemaßnahme sind in ihren formalen Ansprüchen standardisiert. Die Protokollierung von Dienstbesprechungen ist obligatorisch und erfolgt nach einer einheitlichen Vorgabe für Verlaufsprotokolle. Im Rahmen von Teambesprechungen wird unter Federführung der Gruppenleitung und mit Unterstützung des Psychologischen Fachdienstes ein individueller Förderplan erstellt, der die im Hilfeplan formulierten Ziele näher differenziert, die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festlegt sowie auch eine Bewertung der Zielerreichung vorsieht. Der Förderplan wiederum liefert wertvolle Fakten für den Entwicklungsbericht an das Jugendamt. Neben den im Qualitätsmanagement definierten meldepflichtigen Vorkommnissen zählt auch ein umfassender Nachweis über die Medikamentenvergabe zur pädagogischen Dokumentation. Die Pädagogische Leitung bewahrt alle relevanten Dokumente unter den Vorgaben der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) im Leitungsbüro auf. Besondere datenschutzrechtliche Be-stimmungen gelten für Aufzeichnungen des Psychologischen Fachdienstes, der seinerseits für die korrekte Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich ist. Seite 19 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 5.3 Fallbesprechungen und Teamberatung Im Zuge der wöchentlichen Teambesprechungen werden neben der Erörterung der aktuellen Situation der Gruppe in erster Linie Fallbesprechungen durchgeführt, wobei die regelmäßige Fortschreibung der Förderplanung hier eingebunden ist. Dabei wird auch die jeweilige fachdienstliche Sicht des psychosozialen Entwicklungsstandes in die sozialpädagogische Planung einbezogen. Die einzelnen Teammitglieder werden in ihrem pädagogischen Handeln aus psychologischer Sicht beraten und unterstützt. Darüber hinaus werden im Zusammenwirken mit der Pädagogischen Leitung hausinterne Informations- oder Fortbildungsangebote zur sozialpädagogischen und psychologischen Weiterentwicklung der Mitarbeiter/innen durchgeführt. Alle am Hilfe- und Betreuungsprozess beteiligten Personen stehen dem jungen Erwachsenen mit höchster Integrität gegenüber. Alle personenrelevanten Daten und Dokumentationen werden nur mit und zwischen berechtigten Stellen geteilt. Dieser Umstand ist den Jugendlichen bekannt, er gewährleistet die Möglichkeit einer Öffnung des Jugendlichen gegenüber den Fachkräften und ist somit Basis einer tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungsgestaltung. 5.4 Einrichtungsinterne Zusammenarbeit Die Arbeit aller Mitarbeiter/innen des Josefsheims dient dem gemeinsamen Ziel des Kindeswohls und strebt das Erreichen der im Interesse des Kindes gesetzten Ziele im ganzheitlichen Verbund an. Folgende hausinterne Dienstbesprechungen stellen den fachlichen Austausch sicher: Mitarbeiter/innen- Versammlungen Dienstrechtliche Belehrungen und Unterweisungen Bereichsleiter/innen- Konferenz Gruppenleiter/innen- Konferenz Erzieher/innen- Konferenz Teambesprechungen Intensive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule im Josefsheim beziehungsweise Berufsschule Erding Einrichtungssteuergruppe des Qualitätsmanagements Qualitätszirkel Kontinuierliche und zielgerichtete Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter/innen sind ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal der Einrichtung und tragen auch zur Erhöhung der persönlichen Arbeitszufriedenheit bei. Neue Mitarbeiter/innen werden nach einer durch das Qualitätsmanagement festgelegten Checkliste eingearbeitet. Der Einarbeitungsprozess wird durch alle Beteiligten wiederholt reflektiert. Durch das Angebot unterschiedlicher Praktikumsplätze engagiert sich das Josefsheim auch in der Ausbildung von Mitarbeitern/innen. Seite 20 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 5.5 Qualitätsmanagement Die Arbeit in der Heilpädagogischen Heimgruppe orientiert sich maßgeblich an einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008, welches in die übergreifende QMSystematik des Josefsheims integriert ist. Das Qualitätsmanagement der Gesamteinrichtung Josefsheim orientiert sich wiederum an den Trägervorgaben der gesamten Stiftung, mit dem Vorteil einer stiftungsweiten Zusammenarbeit in allen Management-, Kern- und Stützprozessen. Damit einhergehend ist auch eine Verbindlichkeit für die Erarbeitung und Weiterentwicklung pädagogischer Standards. Ziel ist es, Handlungsabläufe zu vereinheitlichen und nachvollziehbar zu gestalten, aber auch Entscheidungswege transparent zu machen. Für die Bearbeitung des Qualitätsmanagementhandbuchs im Bereich „Pädagogik“ ist die Pädagogische Leitung verantwortlich. Der/die Qualitätsmanagementbeauftragte der Gesamteinrichtung berät die Pädagogische Leitung vor allem hinsichtlich struktureller und formaler Aspekte. Aufbewahrungsort des pädagogischen Qualitätsmanagementhandbuchs in ausgedruckter Version ist das Büro der Pädagogischen Leitung. Außerdem hat jede Gruppe digitalen Zugriff auf das Handbuch im Intranet. Die Pädagogische Leitung ist festes Mitglied der Einrichtungssteuergruppe, in der Informationen aus dem stiftungsweiten Qualitätsmanagement kommuniziert werden, die anschließend über Gruppenleiter/innen- oder Erzieher/innen- Konferenzen an die jeweiligen Mitarbeiter/innen weiter zu geben sind. Neue oder überarbeitete Dokumente aus dem Qualitätsmanagement der Pädagogik werden in der Einrichtungssteuergruppe vorgestellt, geprüft und durch die Gesamtleitung frei gegeben. Die Entwicklung von Dokumenten wird durch die von der Einrichtungssteuergruppe beauftragten Qualitätszirkel unterstützt. Die heilpädagogische Wohngruppe orientiert sich an den allgemeinen Zielen des Qualitätsmanagementsystems: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Orientierung an den Grundsätzen aus Leitbild und Stiftungssatzung des SLW Förderung von Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeitern/innen Kundenorientierung Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung „Kundenorientierung“ bezeichnet die Berücksichtigung der Erwartungen und Bedürfnisse von Seiten der Jugendlichen, der gesetzlichen Betreuer und der auftraggebenden Jugendämter. Zur Sicherung des Kindeswohls stehen im Rahmen des Qualitätsmanagements unter anderem folgende Standards zur Verfügung: Stellen- und Aufgabenbeschreibungen aller Mitarbeiter/innen Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Aufnahmeverfahren, Entlassung und Nachbetreuung Berichtswesen und Dokumentation Seite 21 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Dienstbesprechungsplan Erziehungs- und Förderplanung Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationspartnern Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII Partizipation und Beschwerdemanagement Sexualpädagogik und Prävention vor sexueller Gewalt Meldepflichtige Vorkommnisse Medikamentenausgabe nach BtMG Krisen- und Notfallplanung Als regelmäßige Maßnahmen der Evaluation dienen die jährlich stattfindenden schriftlichen Befragungen der Jugendlichen mit Analyse der Ergebnisse, Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen und Rückmeldung an die Befragten. Die praktische Umsetzung obiger Standards wird im zweijährigen Turnus durch stiftungsweite Systemaudits überprüft. 6 Lebensumfeld, Ausstattung und Verpflegung 6.1 Örtliche Lage Die Marktgemeinde Wartenberg liegt zwischen Landshut und Erding an der Grenze zwischen Ober- und Niederbayern unweit des Franz- Josef- Strauß- Flughafens: Sie ist mit dem PKW über die Autobahn München - Deggendorf gut erreichbar. Wartenberg verfügt außerdem über eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch die Buslinie 501, welche sowohl den SBahnhof Erding (S- Bahnnetz München) als auch den Bahnhof Moosburg (Regionalzüge) anfährt. Das Josefsheim befindet sich nahe des Ortskerns der Marktgemeinde Wartenberg am Fuße des Nikolaibergs. Angelegenheiten und Besorgungen des täglichen Bedarfs lassen sich zu Fuß in wenigen Minuten erledigen. 6.2 Wohngruppe Die Wohngruppe ist im Wesentlichen auf zwei Stockwerken angelegt. In der Etage befindet sich ein geräumiges Wohnzimmer, das mit einer Couch, Billardtisch, einem Spielschrank sowie TVund Musikanlage ausgestattet ist. Einer vollständig ausgestatteten Küche mit gemütlicher Eckbank schließt sich ein großzügiges Esszimmer mit drei Esstischen an. Persönliche Lebensmittel können die Jugendlichen hier auch in einem eigenen Schrank mit Eigentumsfächern aufbewahren. Der Eingangsbereich mit Infotafel, die Garderobe, ein Raum mit Schuhfächern, Gemeinschaftstoiletten und das Personalbüro vervollständigen das räumliche Angebot im Erdgeschoss. Seite 22 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 Im ersten Stock befinden sich drei Doppelzimmer und drei Einbettzimmer. Für jeden Jugendlichen stehen jeweils Bett, Schrank, Schreibtisch und Stuhl zur Verfügung, jedes Zimmer soll von den jungen Menschen darüber hinaus individuell eingerichtet werden. Ebenso wie bei der Gestaltung der Zimmer haben die Jugendlichen auch Mitspracherecht bei der Einrichtung der Gemeinschaftsräume. Grundsätzlich werden alle Räume der Gruppe freundlich und altersgemäß gestaltet. Zu den sanitären Anlagen zählen vier Duschen, vier Toiletten, ein Waschraum mit Einzelwaschbecken. Ein Bereitschaftszimmer mit Nasszelle komplettiert das Raumangebot im ersten Stock. Im zweiten Stock steht ein Aufenthaltsraum für Spiel-und Beschäftigungsangebote bzw. für psychologische oder pädagogische Einzel- und Gruppengespräche zur Verfügung. In einem Wirtschaftsraum mit Waschmaschine und Wäschetrockner im Keller werden die jungen Menschen mit dem Ziel der Selbstversorgung an hauswirtschaftliche Tätigkeiten herangeführt. 6.3 Weiteres Raumangebot und Außenanlagen Das Josefsheim verfügt weiterhin über eine eigene Turn- und Mehrzweckhalle, eine Bibliothek und einen Werkraum. Für die Lernzeiten oder für Projektarbeiten dürfen die Räumlichkeiten der Schule auch am Nachmittag genutzt werden. In der eigenen Kirche werden zu besonderen Anlässen auch Gottesdienste gefeiert, die in projektorientierter Arbeit gemeinsam mit den Jugendlichen vorbereitet und gestaltet werden. Ein eigener kleiner Fußballplatz und ein Streetballplatz gehören ebenfalls zur Ausstattung des Josefsheims. Für sportliche Betätigung ist auch eine witterungsbeständige Tischtennisplatte istalliert. Der großzügig angelegte Innenhof kann mit den zur Verfügung stehenden Fahrrädern, Skateboards und Seifenkisten befahren werden. Desweiteren bieten weitläufige Grünflächen, eine Vogelnestschaukel, eine Lagerfeuerstelle und der hauseigene Obstgarten die Möglichkeit zur Entspannung. Außerhalb der Einrichtung stehen uns die öffentlichen Freizeitmöglichkeiten der Marktgemeinde Wartenberg zur Verfügung. Hierzu zählen unter anderem der nahe gelegene Spielplatz, ein Skater- Park, ein Dirtbike- Platz sowie der angrenzende Nikolaiberg mit Wald und Grünflächen. Im Sommer bietet ein nahegelegener Badesee Gelegenheit zum Erfrischen. Im Winter besteht die Möglichkeit des Schlittenfahrens. Seite 23 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 6.4 Verpflegung Die Erzieher/innen der Wohngruppe kümmern sich unter Beteiligung der Jugendlichen um ein abwechslungsreiches und ausgewogenes Frühstück. Der Träger des Josefsheims liefert mit dem Catering aus der eigenen Großküche werktags ein ernährungsphysiologisch ausgewogenes, gesundes und Glutamat freies Mittagessen. Es werden auf Wunsch zusätzlich Gerichte für Vegetarier und Muslime angeboten. Generell wird den kulturellen und religiösen Gepflogenheiten sowie den individuellen Wünschen der jungen Erwachsenen weitestgehend Rechnung getragen. Das Abendessen wird gemeinsam mit den Jungen geplant, eingekauft und zubereitet. Mehrmals pro Woche bereiten sich die Jugendlichen mit Unterstützung der Erzieher/innen ein warmes Abendessen. Selbst gekocht wird auch an den Wochenenden. Das Bewusstsein für ausgewogene und gesunde Ernährung ergänzt die obige Auflistung an Entwicklungszielen. 7 Umfeldarbeit und Vernetzung 7.1 Einbeziehung der Herkunftsfamilie In Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird es in der Regel nicht möglich sein, die Familien der Jugendlichen unmittelbar einzubeziehen. Sofern dies angemessen möglich ist, unterstützen wir die Jugendlichen bei der Kontaktsuche beziehungsweise Kontaktaufnahme mit Familienangehörigen oder nahen Verwandten entweder im Herkunftsland oder in anderen Ländern, falls diese unterschiedliche Migrationsziele hatten. Dabei sind Mobiltelefon oder Internet wichtige Medien. 7.2 Zusammenarbeit mit dem Vormund Der Erstkontakt mit dem Vormund als gesetzlichen Betreuer findet in der Regel im Rahmen des Aufnahmegespräches statt. Gemeinsam werden hier der Hilfebedarf ermittelt und die Ziele der Maßnahme festgelegt. Eine Überprüfung der Entwicklung des Jugendlichen erfolgt regelmäßig im Rahmen des Hilfeplangespräches. Der Kontakt zu dem gesetzlichen Vertreter ist einerseits abhängig von dessen zeitlichen Kapazitäten (Amtsvormund), andererseits von dessen Engagement (Privatvormund, möglicherweise Angehöriger). Allerdings werden auf diese Weise positive Ereignisse, wie Entwicklungsfortschritte des Jugendlichen, als auch negative Vorkommnisse im Alltagsgeschehen, an den Vormund zeitnah weitergeleitet. Eine Einbeziehung des Vormundes in die Betreuungsarbeit ist bereits durch dessen Zustimmungspflicht in Sachen Fernaufenthalt oder Zusatzmaßnahmen (mit entsprechender Finanzierung) grundlegend gegeben. Der Informationsfluss zwischen Vormund und Wohngruppe ist eine Notwendigkeit. Seite 24 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 7.3 Weitere Kooperations- und Vernetzungspartner Vernetzung im Interesse unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge dient der kontinuierlichen Zusammenarbeit und dem fachlichen Austausch mit Institutionen und Einrichtungen, die im regionalen Verbund für Migrations- und Asylangelegenheiten kooperieren. Situationsbezogen sind auch Übersetzer/innen einzubeziehen, sofern diese für die Verständigung formaler und offizieller Prozesse und Verfahren notwendig sind, erforderlichenfalls aber auch im Laufe pädagogischer und therapeutischer Prozesse. Auch schulische und berufsbildende Einrichtungen sowie externe Fachdienste, im Bedarfsfall auch die medizinisch- stationäre Hilfe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, zählen zu den Kooperationspartnern des Josefsheims. Im weiteren Sinne gelten auch unterschiedliche soziale Organisationen, Vereine, Institutionen oder Initiativen vor Ort als Kooperationspartner, um einer Isolation oder Gettoisierung der jungen Menschen entgegenzuwirken. 7.4 Öffentlichkeitsarbeit Der erste Schritt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist bereits durch die vorbehaltslose und transparente Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Betreuern und dem näheren sozialen Umfeld der Jugendlichen getan. Auch die Kooperation mit den Jugendämtern, verbunden mit einer kontinuierlichen Information nicht nur über die individuelle Entwicklung des einzelnen jungen Menschen, sondern auch über die pädagogischen und konzeptionellen Schwerpunkte der Heimgruppe stellt einen Einstieg in die Öffentlichkeitsarbeit dar. Desweiteren ist für das Josefsheim als Ausbildungsbetrieb eine gute Zusammenarbeit mit Fachhochschulen, mit Fachakademien für Sozialpädagogik oder mit Berufsfachschulen für Kinderpflege von großer Bedeutung. In diesen Belangen schließt sich die heilpädagogische Wohngruppe mit den anderen pädagogischen Angebotsformen des Josefsheims zusammen. Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen oder auch Presseberichte im öffentlichen Interesse werden in der Regel im Verbund der pädagogischen Gruppen mit der privaten Mittelschule organisiert. Zu Festen und Feiern oder auch zu Gottesdiensten werden auch Wartenberger Bürger/innen, insbesondere auch unsere Nachbarn, eingeladen. Die Homepage des Josefsheims wird immer zeitnah auf dem aktuellen Stand präsentiert. Nahezu alle Eltern unserer pädagogischen Gruppen geben an, unseren Internetauftritt zu kennen und auch für aufschlussreich zu befinden. Bewerber/innen auf öffentliche Stellenausschreibungen informieren sich meist auf der Homepage über unsere Einrichtung. Seite 25 von 26 Konzeption HP Wohngruppe UmF 13.10.2015 8 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage einer Aufnahme in unserer Wohngruppe ist §27 SGB VIII in Verbindung mit §§34 und 35a SGB VIII. Junge Erwachsene können nach den Maßgaben des § 41 SGB VIII und entsprechender Vereinbarung im Hilfeplanverfahren ebenfalls betreut werden. Die Maßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Grundlagen auf der Basis der jeweils aktuell gültigen Pflegesatzvereinbarung mit den belegenden Ämtern für Kinder, Jugend und Familien abgerechnet. Diese bilden als Träger der Jugendhilfemaßnahme den wichtigsten Partner der Heilpädagogischen Wohngruppe. Im Idealfall zweimal pro Jahr treffen sich der/die Vertreter des Jugendamts, der Jugendliche, der/die Bezugserzieher/in, die Pädagogische Leitung sowie bei Bedarf der Psychologische Fachdienst oder weitere wichtige Personen zu Hilfeplangesprächen, bei denen die bisherige Entwicklung des jungen Menschen besprochen, die Eignung der Maßnahme überprüft und eventuell neue Ziele formuliert werden. Ist eine Beendigung der Heimunterbringung angezeigt oder absehbar, so wird der Ablöseprozess des Jugendlichen und die abschließende, gezielte und strukturierte Vorbereitung auf ein Leben nach der Jugendhilfemaßnahme initiiert. 9 Schlussbemerkung Vorliegende Konzeption soll kein ein für allemal festgeschriebenes Regelwerk abgeben, sondern eine an den Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtete Handlungsgrundlage, die mit der Zeit geht und somit auch veränderbar ist. Die Revision der Konzeption erfolgt in jährlichen Abständen. Und noch ein Gedanke: „Man braucht die Sicherheit nicht erst am Ziel, sondern auch auf dem Weg“ Janusz Reiter Möglicherweise ist aber die Sicherheit das Ziel. Weil, nicht nur in der Pädagogik, der Weg oft das Ziel ist, möchten wir diesen Weg (Sicherheit bietend) begleiten. Seite 26 von 26