1. Auftraggeber

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I. Der/Die Auftraggeber:*
1. Name, Vorname, Geb.-Datum bzw. Unternehmen (Firma), Rechtsform
2. Name, Vorname, Geb.-Datum bzw. Unternehmen (Firma), Rechtsform
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort bzw. Sitz d. Unternehmens
E-Mail-Adresse(n)
- mehrere Auftraggeber werden nachstehend gemeinschaftlich „Auftraggeber“ genannt -
II. Auftrag
Der/Die Auftraggeber betraut/en
1. die campusmap GmbH, Poller Hauptstr. 25-27, 51105 Köln
und
2. den Geschäftspartner, Kraus und Partner, Marbacher Straße 12, 78086 Brigachtal
- nachstehend gemeinschaftlich „Makler“ genannt -
auf Grundlage nachstehender Regelungen und der umseitigen Allgemeinen Mandatsbestimmungen mit

der Vermittlung und Betreuung von Versicherungen für vertragsgegenständliche Risiken und Verträge,

der Vermittlung und Betreuung von Investment-/Kapitalanlageprodukten (wie z.B. Investmentfonds, Schiffs/Immobilienfonds, Bausparverträge) und

mit dem Nachweis oder der Vermittlung eines Immobilienkauf- oder Kreditvertrages
in dem vertragsgegenständlichen Umfang, wie er in der Anlage zu diesem Vertrag beschrieben und in dem protokollierten Kundenauftrag dokumentiert wird. Insoweit wird der Makler im Alleinauftrag tätig. Während der Laufzeit dieses Vertrages wird der Auftraggeber also keinen weiteren Makler mit der vertragsgegenständlichen Tätigkeit beauftragen.
III. Leistungen des Maklers
Nach dem Umfang des erteilten Auftrages analysiert der Makler die persönliche Versicherungs- und Finanzlage des Auftraggebers und ermittelt dessen individuellen Vorsorge-, Anlage-, Versicherungs- und Finanzbedarf. Darauf aufbauend erstellt der Makler entsprechende Angebote aus dem Produktangebot der kooperierenden Produktanbieter zur Optimierung der Finanz- und
Versicherungsverhältnisse des Auftraggebers und vermittelt die jeweiligen Produkte bzw. weist die Gelegenheit zum Abschluss
von Finanzierungsverträgen nach. Ferner betreut der Makler den Auftraggeber und nimmt dessen Interessen in Bezug auf
die vertragsgegenständlichen Versicherungsrisiken nach Absprache mit dem Auftraggeber gegenüber dem vertragsführenden Versicherer wahr. Zur Überprüfung des Versicherungsschutzes und zur Feststellung möglichen Handlungsbedarfes
führt der Makler mit dem Auftraggeber jeweils nach Absprache mit dem Auftraggeber, mindestens jedoch turnusmäßig alle 24
Monate, eine Vertragsbesprechung durch.
IV. Vergütung
Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Makler von den Produktanbietern. Bei Versicherungen ist die Vergütung Bestandteil
der Versicherungsprämie. Für den Auftraggeber entstehen daher keine zusätzlichen Kosten, soweit im Einzelfall nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart wird.
Aus Vereinfachungsgründen wird die männliche Form „Auftraggeber“ auch für die weibliche Form „Auftraggeberin“ verwendet.
Maklervertrag I/8
*
V. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert den Makler über alle Umstände, die für die Bedarfsanalyse und die Erfüllung des Maklervertrages
von Belang sind. Änderungen der versicherten Risiken oder Änderungen seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation zeigt
er umgehend schriftlich an. Unterlassene, unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben können Rechtsnachteile für den Auftraggeber nach sich ziehen wie z.B. den Verlust des Versicherungsschutzes oder die Berechtigung des Darlehensgebers, vom
Kreditvertrag zurückzutreten oder das Darlehen außerordentlich zu kündigen.
VI. Kontaktaufnahme per Telefon, Telefax oder elektronischer Post
Zur Vereinfachung der Geschäftsabwicklung einschließlich des Angebots weiterer Maklerleistungen erklärt sich der Auftraggeber
damit einverstanden, dass der Makler ihn telefonisch, per Telefax oder elektronischer Post kontaktiert.
VII. Laufzeit, Kündigung, Bestätigung
Dieser Vertrag beginnt am 15.05.2016 und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Wird der Vertrag rückdatiert, ersetzt er alle
etwaigen in dem rückdatierten Zeitraum getroffenen Abreden. Der Vertrag kann von dem Auftraggeber jederzeit ohne Einhaltung
einer Frist, vom Makler jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Brief- oder Textform (Fax oder E-Mail) gekündigt werden. Die
Kündigung wird wirksam mit Zugang. Soweit der Vertrag nicht die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen zum Gegenstand hat, endet er mit dem Zustandekommen des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts. Näheres regelt § 9 der Allgemeinen Mandatsbestimmungen.
Dieser Vertrag endet im Verhältnis zur campusmap GmbH, wenn die Tätigkeit des Geschäftspartners für die campusmap GmbH
endet. Die campusmap GmbH unterrichtet den Auftraggeber über ihr Ausscheiden aus dem Vertrag. Der Geschäftspartner stellt
die weitere Betreuung sicher.
Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Erstinformation, einer Vertragsausfertigung sowie Kopien der Einwilligungserklärung
zur Datenverarbeitung, der Vollmacht und der Anlage zu diesem Vertrag.
Diese Vertragserklärung kann der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich
widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
14.03.2012
Ort, Datum
1. Auftraggeber
2. Auftraggeber
14.03.2012
Datum, Ort
Kraus und Partner
Geschäftspartner
Maklervertrag I/8
§ 1 Status
Die campusmap GmbH ist ein Versicherungs- und Finanzmaklerunternehmern i.S. der §§ 93 HGB,
59 Abs. 3 VVG. Der Geschäftspartner vertritt die campusmap GmbH und nimmt deren Aufgaben
aus diesem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber wahr, soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist.
§ 2 Pflichten und Befugnisse
1. Gemäß diesem Auftrag wird der Makler
1.1 im Versicherungsgeschäft
1.1.1 den Bedarf, vertragsgegenständliche Risiken zu versichern, auf Grund einer Risikoanalyse
nach den Angaben des Auftraggebers ermitteln;
1.1.2 den Versicherer auswählen aus dem Kreis der Unternehmen, mit denen der Makler direkt
oder indirekt (z.B. über Abwicklungsplattformen, Maklerpools oder andere Dienstleister) kooperiert;
berücksichtigt werden dabei nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind, ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben;
1.1.3 dem Auftraggeber bedarfsgerechte Versicherungen, einschließlich von dem Makler nutzbarer
Deckungs- und Spezialkonzepte, aus dem Angebot der vorbeschriebenen Versicherer vermitteln;
1.1.4 die im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Auftraggeber vereinbarten Kriterien für die
Auswahl des Versicherers und des Versicherungsprodukts (z.B. Preis-/Leistungsverhältnis,
Regulierungsverhalten, Spezialisierungsgrad), beachten;
1.1.5 alle 24 Monate oder auf Anfrage des Auftraggebers dessen Versicherungen überprüfen
und den Auftraggeber über eine etwaige erforderliche Anpassung des Versicherungsschutzes oder
der Konditionen beraten;
1.1.6 eine Vertragsbesprechung mit dem Auftraggeber initiieren oder ihm eine Vertragsübersicht
zur eigenen Sicherheit und Überprüfung des Versicherungsschutzes übermitteln, soweit für den
Makler erkennbar ein Anlass hierzu gegeben ist;
1.1.7 den Auftraggeber im Schadenfall bei der Schadenmeldung unterstützen.
1.2 im Investment-/Kapitalanlagegeschäft
1.2.1 ein Anleger- und Bedarfsprofil des Auftraggebers erstellen;
1.2.2 auf Basis des Anlegerprofils ein individuelles Konzept für Vermögensplanung und -anlage
erarbeiten - die Anlageberatung und/oder -vermittlung bezieht sich ausschließlich auf Investmentfonds, Empfehlungen zur Risikodiversifizierung mit Fonds sowie andere Kapitalanlagen, für die es
keiner Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf.; insbesondere Aktien, Zertifikate und
Derivate sind nicht Inhalt der Anlageberatung und –vermittlung;
1.2.3 den Produktanbieter aus dem Kreis der mit dem Makler kooperierenden Produktanbieter oder
über mit ihm kooperierenden Unternehmen (Investment-/ Abwicklungsplattformen) zur Verfügung
stehenden Produktanbieter auswählen und die vom Auftraggeber ausgewählten Anlageprodukte
vermitteln;
1.2.4 die im Rahmen der Bedarfsermittlung vereinbarten Kriterien und Merkmale des Anlegerprofils
bei der Auswahl der Produktanbieter und der Produkte beachten;
1.2.5 Anfragen des Auftraggebers beantworten und den Auftraggeber alle 24 Monate oder auf
dessen zwischenzeitliche Anfrage über etwaige Anpassungen oder Neuordnungen seines Kapitalanlagenbestandes beraten.
1.3 Immobilien-/Finanzierungsgeschäft
1.3.1 den Immobilien- und/oder Finanzierungsbedarf des Auftraggebers auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers ermitteln, ggf. einen bestehenden Kreditvertrag im Hinblick auf die Konditionen prüfen und ein geeignetes Finanzierungskonzept erstellen;
1.3.2 den Kreditanbieter aus dem Kreis der mit dem Makler kooperierenden Unternehmen auswählen und sich bemühen, dem Auftraggeber den Kredit zu vermitteln bzw. dem Auftraggeber eine
bedarfsgerechte Immobilie nachzuweisen oder zu vermitteln;
1.3.3 den Auftraggeber bei der Erlangung der Finanzierung unterstützen und gegebenenfalls
erforderliche Verhandlungen mit den Kreditanbietern führen.
2. Produktanbieter, die ihre Produkte ohne Einschaltung von Vermittlern anbieten und Produktanbieter, die grundsätzlich nicht mit Maklern zusammenarbeiten oder dem Makler keine Vergütung
gewähren, werden von dem Makler bei der Beratung und Betreuung nicht berücksichtigt, es sei
denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart.
3. Die Vermittlung von Versicherungen und von Investment-/Kapitalanlagen sowie die Vermittlung
oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Immobilienkauf-/Kreditvertrages obliegen
dem Makler als Hauptleistung, die übrigen Leistungen stellen Nebenleistungen dar.
4. Der Makler protokolliert die Beratungsleistung und den Auftrag; der Auftraggeber erhält eine
Kopie und prüft die inhaltliche Richtigkeit (§ 7 Abs. 4 dieses Vertrages). Ergebnisse oder Zwischenergebnisse seiner Bemühungen teilt der Makler dem Auftraggeber auf dessen besonderen Wunsch
mit.
5. Der Makler ist befugt, Abwicklungsplattformen, Maklerpools oder andere Dienstleister einzuschalten, um seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
§ 3 Vollmacht
Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber Produktanbietern ergeben sich aus der ihm vom
Auftraggeber mit gesonderter Urkunde erteilten Vollmacht. Von erteilten Vollmachten wird der
Makler nur zur Erfüllung der mit diesem Maklervertrag übernommenen Aufgaben und grundsätzlich
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Gebrauch machen.
AMB I/8
§ 4 Geschäftsabwicklung, elektronische Medien
1. Von dem Schriftverkehr zwischen dem Produktanbieter und dem Auftraggeber erhält der Makler
jeweils eine Kopie. Ebenso informiert der Auftraggeber den Makler über seinen Schriftwechsel mit dem Produktanbieter.
2. Die Abwicklung des Schriftverkehrs oder Datenaustauschs zwischen dem Makler und dem
Auftraggeber erfolgt auch mittels E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmedien.
§ 5 Vergütung
Der Anspruch auf Vergütung besteht, solange der jeweilig vermittelte Vertrag läuft. Kündigt der
Auftraggeber den Maklervertrag, bleibt der Vergütungsanspruch hierdurch unberührt, es sei denn,
er kündigt aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Maklers.
§ 6 Verschwiegenheit
Der Makler sichert Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt
werdenden Umstände auch über das Vertragsende hinaus zu, soweit der Zweck und die Durchführung des Vertrages dem nicht entgegenstehen oder nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 7 Obliegenheiten des Auftraggebers
1. Entsprechend des Umfanges des erteilten Maklerauftrages informiert der Auftraggeber den
Makler vollständig und wahrheitsgemäß über seine Versicherungs-, Anlage- und Finanzierungswünsche/-bedürfnisse sowie über alle für die Beurteilung seiner Versicherungs-, Vorsorge- und
Vermögenssituation, die Erstellung des Bedarfsprofils, die Feststellung der Risikoneigung und die
Erarbeitung eines Lösungskonzepts relevanten Verhältnisse. Dazu gehört auch die Information
über bereits bestehende oder angebahnte Verträge. Diesbezüglich stellt er die in seinem Besitz
vorhandenen Unterlagen oder entsprechende Kopien zur Verfügung.
2. Gesundheitsfragen und risikorelevante Fragen beantwortet der Auftraggeber jeweils selbst
wahrheitsgemäß und vollständig.
3. Unverzüglich informiert der Auftraggeber den Makler schriftlich oder per E-Mail über Änderungen der betreuten Risiken und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie über die
Aufgabe seiner Finanzierungsabsicht, eine anderweitige Kreditaufnahme oder sonstige Umstände,
die für den Versicherungsschutz der versicherten oder die Deckung noch unversicherter Risiken
oder für die für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des gewünschten Kreditvertrages von Belang sind.
4. Verletzt der Auftraggeber seine Informationsobliegenheiten, kann dies Rechtsnachteile nach sich
ziehen (z.B. Verlust des Versicherungsschutzes) und berechtigt den Makler, den Maklervertrag
aus wichtigem Grund zu kündigen.
5. Das Beratungsprotokoll (§ 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Mandatsbestimmungen) sollte der
Auftraggeber zur eigenen Sicherheit über die sachlich und inhaltlich richtige Dokumentation der
Beratung grundsätzlich unterzeichnen. Sind Gegenstand der Beratung Zweige der Personenversicherung oder wird im Beratungsgespräch die Betreuung weiterer Risiken oder die Kündigung der
Betreuung vertragsgegenständlicher Risiken vereinbart oder der Makler vom Auftraggeber beauftragt, bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, ist das Beratungsprotokoll auf jeden Fall
vom Auftraggeber zu unterzeichnen.
6. Einwände gegen das Beratungsprotokoll macht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach
dessen Erhalt geltend.
§ 8 Haftung
1. Der Makler steht dem Auftraggeber nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ein,
sofern ihm nicht die Verletzung von Pflichten zur Last fällt, die für den Vertrag so wesentlich sind,
dass deren Verletzung den Vertragszweck gefährden (Kardinalpflichten). Zu den Kardinalpflichten
zählen die in § 2 Abs. 1 1.1. bis 1.1.4, 1.2.1 bis 1.2.4 und 1.3 dieser Allgemeinen Mandatsbestimmungen genannten Pflichten.
2. Die Haftung für einen von dem Makler nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schaden ist auf den Betrag von 1 Mio. Euro je Schadenfall beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung
auf vorhersehbare vertragstypische Schäden beschränkt.
3. Soweit für die vertragsgegenständlichen Leistungen eine gesetzliche Versicherungspflicht
besteht, ist die Haftung für einen von dem Makler nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden abweichend von § 8 Abs. 2 auf die jeweils zum Zeitpunkt der schadenbegründenden
Handlung geltende gesetzliche Pflichtversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beschränkt.
Dies gilt auch, wenn die Versicherungspflicht erst nach Abschluss des Maklervertrages entsteht. Bis
zum 14. Januar 2013 beträgt die Pflichtversicherungssumme im Versicherungsgeschäft 1,13 Mio.
Euro je Schadenfall.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden infolge einer Verletzung
des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
5. Für Schäden infolge einer Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers steht der Makler nicht
ein. Der Makler übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber
entstehen, weil er den Makler unzureichend unterrichtet hat.
§ 9 Kündigung, Teilbeendigung
§ 11 Herausgabe/Vernichtung von Unterlagen
1. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam. Sie kann auf einzelne betreute Risiken oder Verträge
beschränkt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
2. Der Maklervertrag endet auch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, hinsichtlich der Risiken, für
die eine Versicherung nicht binnen sechs Wochen nach Deckungsanfrage bei den Versicherern zu
Stande gekommen ist und für die der Makler keine vorläufige Deckung eingeholt hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der zunächst ausgewählte Versicherer die Deckung des Risikos
abgelehnt hat und der Makler nachweislich zwei weitere Versicherer erfolglos angefragt hat, das
Risiko zu versichern.
3. Wird ein nicht von dem Makler vermittelter Versicherungsvertrag, der auf Wunsch des Auftraggebers künftig von dem Makler betreut werden soll, vom Versicherer nicht zur courtagepflichtigen
Betreuung für den Makler freigegeben, ist der Makler berechtigt, den Maklervertrag bezogen auf
diesen Versicherungsvertrag zu kündigen.
Bei Beendigung dieses Vertrages wird der Makler sämtliche Unterlagen, die er aus der Tätigkeit
erhält, aufbewahrt und nicht elektronisch archiviert (gescannt) hat, auf dessen schriftliches Verlangen an den Auftraggeber herausgeben bzw. die elektronisch archivierten Dokumente vernichten.
Die Maklervollmacht gibt der Makler unaufgefordert an den Auftraggeber heraus. Nicht von dem
Makler herausgegeben werden dieser Vertrag, Vertragsergänzungen, Policen-/Nachtragskopien,
Beratungsprotokolle sowie sonstige Unterlagen bzw. deren elektronische Archivierung, zu deren
Aufbewahrung der Makler gesetzlich verpflichtet ist. Die Unterlagen werden gesperrt. Der Makler
behält sich das Recht vor, diese Unterlagen bzw. deren elektronische Archivierung später zu
vernichten.
§ 10 Verjährung
1. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt, in
dem der Schaden entstanden ist und der Berechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen
und dem Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
müssen.
2. Die vorstehende Regelung gilt ebenso wenig für Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens,
Körpers oder der Gesundheit wie für vorsätzlich herbeigeführte Haftungsansprüche.
AMB I/8
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag ersetzt frühere Fassungen mit Wirkung ab dem Tag des Abschlusses.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen des Maklers ist dessen Sitz.
3. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen, nicht unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Der/Die Auftraggeber
1. Name, Vorname, Geb.-Datum bzw. Unternehmen (Firma), Rechtsform
2. Name, Vorname, Geb.-Datum bzw. Unternehmen (Firma), Rechtsform
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort bzw. Sitz d. Unternehmens
- mehrere Auftraggeber werden nachstehend gemeinschaftlich „Auftraggeber“ genannt bevollmächtigt/bevollmächtigen hiermit
1. die campusmap GmbH, Poller Hauptstr. 25-27, 51105 Köln
und
2. den Geschäftspartner, Kraus und Partner, Marbacher Straße 12, 78086 Brigachtal
- nachstehend gemeinschaftlich „Makler“ genannt 1. den Auftraggeber gegenüber Versicherern rechtsgeschäftlich zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen in seinem
Namen gegenüber dem Versicherer abzugeben und entgegenzunehmen;
2. Versicherungsverträge abzuschließen, zu kündigen oder zu ändern;
3. Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen und ergänzende Informationen des Versicherers für den
Auftraggeber entgegenzunehmen, die der Versicherer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 7 Abs. 1, 2 VVG, VVGInfoV) dem Auftraggeber (Versicherungsnehmer) rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung auszuhändigen verpflichtet ist;
4. schriftliche oder fernmündliche Auskünfte abzugeben oder einzuholen gegenüber bzw. bei Versicherern, Rentenversicherungsträgern, Trägern betrieblicher Versorgungswerke oder Steuerberatern, zu denen der Auftraggeber in Geschäftsverbindung steht, soweit die Auskünfte Versicherungen, deren Verläufe oder daraus resultierende Leistungs- bzw. Versorgungsansprüche zum Gegenstand haben; der Auftraggeber befreit die Vorgenannten bzw. den Makler insoweit ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht;
5. zur Erteilung von Untervollmachten und
6. zur Erfüllung der ihm nach dem Maklervertrag übertragenen Aufgaben Abwicklungsplattformen, Maklerpools oder sonstige
Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.
Die Vollmacht gilt nicht für den Abschluss, die Kündigung oder Änderung von Kranken-, Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen.
Es entspricht dem Wunsch des Auftraggebers, dass der dem Vertragsschluss folgende Geschäftsverkehr zwischen ihm und
dem Versicherer, insbesondere die Korrespondenz, in der Weise abgewickelt wird, dass der Versicherer dem Auftraggeber
das Original von allen Schriftstücken zusendet und der Makler durch eine Kopie hierüber unterrichtet wird. Von der Unterrichtung durch Überlassung einer Kopie ausgenommen sind Prämien- oder Beitragsrechnungen des Versicherers.
(Änderungs-)Angebote oder Deckungsbestätigungen sind ausschließlich dem Makler zu übermitteln.
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der
Schriftform und wird mit Zugang wirksam.
,den 15.05.2016
__________________________________
Unterschrift 1. Auftraggeber
__________________________________
Unterschrift 2. Auftraggeber
Vollmacht I/8
Sehr geehrter Auftraggeber,
vielen Dank, dass Sie sich dafür entschieden haben, unsere Versicherungsmaklerdienstleistungen in Anspruch
zu nehmen.
Aufgaben aus dem mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag können wir als Versicherungsmakler heute leider nur
noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nehmen wir auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Danach ist
die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Daten (Datenverwendung) zulässig, wenn das Gesetz sie erlaubt
oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverwendung stets, wenn dies im Rahmen
der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht.
Ebenfalls erlaubt es die Datenverwendung, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden
Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen
an dem Ausschluss der Datenverwendung überwiegt.
Wir möchten für unseren Maklervertrag mit Ihnen klare Verhältnisse schaffen und bitten Sie daher, eine Einwilligungserklärung in die Datenverwendung abzugeben. Zunächst möchten wir Sie jedoch darüber informieren, wie
wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden.
Um die mit dem Maklervertrag Ihnen gegenüber übernommenen Pflichten wahrnehmen zu können, erheben und
speichern wir die folgenden Daten:
 Personenstammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Anschrift,
Familienstand, Beruf, Gesundheits-, Objekt- , Unternehmens-, Einkommens-, Umsatz- und steuerliche Daten,
sonstige persönliche bzw. wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgungswünsche, Bankverbindungsdaten etc.;
 Vertragsstammdaten, etwa Antragsdaten (Daten, die mit dem Antrag auf Abschluss einer Versicherung vom
Auftraggeber gemacht werden), Vertragsdaten zu einem konkreten Vertrag (wie Versicherungsscheinnummer,
Versicherungssumme, Laufzeit, Beitrag, Kreditsummen, Bankverbindung) und Leistungsdaten (Daten bei Eintritt des Schadens- oder Leistungsfalles).
Damit wir in der Lage sind, unsere Maklerdienstleistungen für Sie zu erbringen, können wir die Personen- und
Vertragsstammdaten an folgende Empfänger weitergeben:
 Mitarbeiter unseres Versicherungsmaklerbetriebes; diese sind nach § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren, und zwar auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus;
 Untervermittler oder Kollegenunternehmen, d.h. selbständige Gewerbetreibende, mit denen wir kooperieren, um unsere Pflichten aus dem Maklervertrag mit Ihnen zu erfüllen oder die Betreuungskontinuität in dem
Falle sicherstellen, dass uns die Wahrnehmung Ihrer Betreuung nicht mehr möglich ist; die Untervermittler und
die Kollegenunternehmen sind ebenso wie alle Mitarbeiter unseres Versicherungsmaklerbetriebes auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet;
 Versicherer; sie erhalten personenbezogene Daten, soweit dies erforderlich ist, um ein Angebot zu erstellen,
den Abschluss eines Versicherungsvertrages zu beantragen oder den Versicherungsvertrag durchzuführen,
etwa in Schadens- und Leistungsfällen;
 Rückversicherer; sie erhalten personenbezogene Daten, soweit dies erforderlich ist, um die von den Versicherern angefragten Risiken zu versichern oder den Versicherungsvertrag durchzuführen, etwa in Schadensund Leistungsfällen;
Vollmacht I/8

Kooperations- und Verbundpartner als externe Dienstleister; wir bedienen uns externer Dienstleistungsanbieter, die uns beispielsweise bei der Auswahl des geeigneten Produkts aus dem Marktangebot unterstützen;

Sonstige Stellen wie Aufsichts-, Finanz- und Justizbehörden, Sozialversicherungsträger, Versicherungsombudsmänner sowie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc., soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Als Auftraggeber haben Sie jederzeit das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
zu erhalten. Sollten Sie feststellen, dass die Ihre Person betreffenden Daten nicht korrekt sind, werden wir diese
auf Ihren Hinweis berichtigen. Auch bei der Löschung von Daten verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Steht einer Löschung die Pflicht zur Aufbewahrung von Daten entgegen, so werden die Daten gesperrt.
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG
Mit seiner Unterschrift erklärt der Auftraggeber, die vorstehenden Erläuterungen zur Datenverwendung
zur Kenntnis genommen zu haben und sich hiermit einverstanden zu erklären. Diese Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber ganz oder teilweise widerrufen. Insbesondere kann der Auftraggeber der
Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten widersprechen und jederzeit verlangen, dass eine Datenerhebung nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist. Der Widerruf kann
formlos erfolgen, also auch fernmündlich, per E-Mail oder auf sonstigem Weg.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Widerruf der Erklärung u.U. – abhängig vom Umfang des Widerrufs – zu Einschränkungen der ihm gegenüber zu erbringenden Versicherungsmaklerdienstleistungen
führen kann. Derartige Einschränkungen können daraus resultieren, dass eine Datenverwendung nur
noch aufgrund einer Rechtsvorschrift erfolgen darf und der gesetzlich zulässige Rahmen begrenzt ist.
Trotz Widerrufs oder vollständiger oder teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverwendung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen.
Ferner ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass die von dem Versicherungsmakler erhobenen und
gespeicherten Daten auch nach Beendigung des Auftrags beim Versicherungsmakler gespeichert bleiben, soweit und solange noch Ansprüche aus der Durchführung des Auftrages bestehen können. Das
Recht des Auftraggebers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten nach dem Datenschutzrecht bleibt unberührt.
, den 14.03.2012
__________________________________
Unterschrift 1. Auftraggeber
, den 14.03.2012
__________________________________
Unterschrift 2. Auftraggeber
Vollmacht I/8
Maklervertrag vom : 14.03.2012
1. Auftraggeber:
2. Auftraggeber:
Der dem Makler erteilte Auftrag bezieht sich auf die folgenden Sparten/Verträge:
Privatversicherungen
Betriebsversicherungen
Wohngebäudeversicherung
Gewässerschaden-Haftpflicht
Haus-, Grundstückshaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Hausverwalter-Haftpflicht
Rechtsschutzversicherung
Kfz-Versicherung
Unfallversicherung
Lebens- u. priv. Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Sonstige Versicherungen:
Gesellschaft /
Tarif
Anlage Risiken/ Verträge I/8
Sparte
VS-Nummer
Gebäudeversicherung
Gewässerschaden-Haftpflicht
Betriebsunterbrechungsversicherung
Inhaltsversicherung
Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung,
Rechtsschutzversicherung
Kfz-Versicherung
Unfallversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Transportversicherung
technische Versicherung
D&O Versicherung
Sonstige Versicherungen:
Beginn
Ablauf
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