Erhebungsbogen Nephrologische Schwerpunktabteilung

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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie
Inkraftsetzung am 01.01.2015
durch die Zertifizierungskommission der DGfN – Nephrologische Schwerpunktabteilung
Vorsitz:
Kommissionsmitglieder:
Prof. Dr. med. Christiane Erley
Dr. med. Manfred Grieger (Mayen)
Prof. Dr. med. Markus Ketteler (Coburg)
Prof. Dr. med. Andreas Kribben (Essen)
Prof. Dr. med. Gerhard Lonnemann (Langenhagen)
Dr. med. Markus Schmidt (Marl)
In Abstimmung mit den Arbeitsgruppen
Nephrologische Schwerpunktkliniken
Erley (Berlin), Alscher (Stuttgart), Daschner (Saarbrücken), Heemann (München), Kunzendorf
(Kiel), Riegel (Darmstadt)
Interdisziplinäre Zentren für Dialysezugänge
Daschner (Saarbrücken), Haage (Wuppertal), Hollenbeck (Bottrop), Metzler (Hann. Münden),
Mündlein (Offenburg), Ranft (Bottrop), Scholz (Berlin)
Präsident DGfN:
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Prof. Dr. med. Jürgen Floege (Aachen)
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Präambel
Das Thema Zertifizierung in Medizinischen Einrichtungen hat in den letzten Jahren eine große
Dynamik entwickelt. Nach anfänglich zögerlicher Haltung in diesem Bereich gibt es inzwischen ein
riesiges Spektrum an Qualitätsmanagementsystemen und Zertifizierungsverfahren. Dabei gibt es
verschiedene treibende Kräfte für das gesteigerte Interesse an Qualitätsmanagement im
Gesundheitswesen generell und an entsprechenden Zertifizierungsverfahren. Die entsprechenden
Vorgaben im Sozialgesetzbuch V, §137 sind eine davon. Gemäß §137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind
alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von 2 Jahren, erstmals
im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu
veröffentlichen. Dies führt dazu, dass natürlich auch im Bereich der Nephrologie zunehmend Daten
erfasst werden und entsprechend Qualitätsanforderungen gestellt werden.
Eine Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN) ist eine Einrichtung an einer Klinik unter Leitung
eines hauptamtlich in dieser Einrichtung tätigen Nephrologen, die die Inhalte des Teilgebietes
Nephrologie in der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung in Aus- und Weiterbildung und in der
klinischen Versorgung betroffener Patienten anbietet und vertritt, und gemäß den Vorgaben der DGfN
über eine aktuelle Zertifizierung verfügt.
Das Ziel ist die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten die einer
nephrologischen Therapie bedürfen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung definierter Kriterien in
Bezug zur Struktur- und Prozessqualität, um letztendlich die Ergebnisqualität steigern zu können. Zum
Erreichen dieses Zieles ist Voraussetzung, dass alle extrakorporalen Therapieverfahren durch die
zertifizierte Nephrologische Schwerpunktabteilung durchgeführt werden. Dies schließt die
sektorübergreifende
Kooperation
zwischen
der
zu
zertifizierenden
Nephrologischen
Schwerpunktabteilung (DGfN) und ambulanten nephrologischen Behandlungseinrichtungen und
zertifizierten Nephrologischen Schwerpunktkliniken ein.
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Strukturangaben
Nephrologische
Schwerpunktabteilung
Leiter
Koordinator
Behandlungseinheiten / Kooperationen
Einrichtung
Leitung
(Titel, Vorname,
Nachname)
Anschrift
(Straße, PLZ, Ort)
Nephrologische
Schwerpunktabteilung
Intensivmedizin
Ambulante
nephrologische
Einrichtung(en)
Nephrologische
Schwerpunktklinik(en)
Weitere internistische
Abteilung(en)
Shuntchirurgie
ggf. Chirurgie (PDKatheter)
Radiologie /
Angiologie
Interventionelle
Radiologie
Weitere Abteilung(en)
Gegebenenfalls Erweiterung der Tabelle.
Erstellung /Aktualisierung
Der elektronisch erstellte Erhebungsbogen dient als Grundlage für die Zertifizierung. Die hier
gemachten Angaben wurden hinsichtlich Korrektheit und Vollständigkeit überprüft.
Die Daten zur Ergebnisqualität beziehen sich auf das Kalenderjahr
Erstellung-/Aktualisierungsdatum des Erhebungsbogens
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Inhaltsverzeichnis
1. Struktur
2. Diagnostik
3. Verfahren
4. Organisation
5. Kennzahlenbogen
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
1.
Struktur
Kap.
1.1
Anforderungen / Erhebungen
Art des Krankenhauses / Abteilung
Erläuterungen Einrichtung
1.2
Anzahl der für die Nephrologische
Schwerpunktabteilung zur Verfügung
stehenden Betten(-äquivalente)
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
1.2.1
Mittlere Verweildauer gesamt (bezogen
auf 1.2).
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
1.2.2
Durchschnittlicher CMI in der Abteilung
(bezogen auf 1.2).
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
1.2.3
Zahl der Belegungstage im Jahr
(bezogen auf 1.2)
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
1.3
Anzahl der stationären nephrologischen
Patienten (Haupt- oder Nebendiagnose
muss nephrologisch sein) pro Jahr
(bezogen auf 1.2)
Mindestanforderung:
200 stat. nephrologische Patienten pro
Jahr
1.3.1
Übersicht der behandelten Fälle nach
den Top-ICD (3-stellig) als Haupt- oder
Nebendiagnose der behandelnden Klinik
mit Nennung der Diagnosen (bezogen
auf 1.2).
Nr.
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
Nephrologische
Anzahl der Fälle
ICD-10
1
2
Nephrologische Haupt- und
Nebendiagnosen sind aufgeführt in der
jeweils aktuellen Version des
Kodierleitfadens Nephrologie der DGfN.
3
4
5
6
7
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
1.
Struktur
Kap.
Anforderungen / Erhebungen
Erläuterungen Einrichtung
8
9
10
1.4
Beschreibung der Struktur mit Nennung der Anzahl in Vollzeitäquivalenten (VK)
1.4.1
Ärztliche Besetzung
Mindestens 2 Nephrologen (in Summe 2
VK angestellt in der Klinik, müssen keine
Vollstellen sein) und 1
Weiterbildungsassistent (mind. 0,5 VK)
Nephrologie in der Nephrologischen
Abteilung (DGfN).
Gewährleistung eines Rund-um-die-UhrRufdiensts durch Fachärzte für
Nephrologie (ggf. in Kooperation mit
ambulanten Einrichtungen)
Mindestanforderung:
Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft (ggf. als
Hintergrunddienst) durch einen Nephrologen ist
zwingend erforderlich und muss nachgewiesen
werden.
Rund-um-die-Uhr-Vorhandensein eines
in der Anlage von Gefäßzugängen /
Katheter für extrakorporale
Therapieverfahren erfahrenen Arztes
1.4.2
Weiterbildungsermächtigung im
Schwerpunkt Nephrologie muss
vorhanden sein und gefördert werden
(ggf. in Kooperation mit ambulanten
Einrichtungen)
Monate angeben:
1.4.3
Nichtärztliche Besetzung
(Pflegepersonal, Dialysefachpersonal,
Med. Fachangestellte)
Anzahl Fachpflegekräfte (mit Angabe der
Qualifikation):
Die extrakorporale Therapie muss
nachweislich von in diesen Verfahren
geschultem Pflegepersonal erbracht
werden.
1.5
Patienten pro Jahr, deren Versorgung
durch die Nephrologische
Schwerpunktabteilung sichergestellt sein
muss:
1
2
1. Anzahl der stationär behandelten NTX-
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
1.
Struktur
Kap.
Anforderungen / Erhebungen
Fälle
Erläuterungen Einrichtung
3
2. Anzahl der stationär behandelten PDFälle
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
3. Anzahl Fälle Akutes Nierenversagen
mit Dialysepflicht
Mindestanforderung:
Die Betreuung von PD-Patienten in der
Nephrologischen Schwerpunktabteilung muss
gewährleistet sein (Fälle müssen nachgewiesen
werden).
20 Fälle mit Akutem Nierenversagen mit
Dialysepflicht pro Jahr
1.6
1.7
Alle extrakorporalen Therapieverfahren
unterliegen der Verantwortung eines
Facharztes/einer Fachärztin für
Nephrologie. Dies schließt die
Indikationsstellung, Durchführung,
Dokumentation sowie Qualitätssicherung
ein.
☐
Ja
☐
Nein (Begründung erforderlich)
Die intermittierenden extrakorporalen
Therapieverfahren erfordern während der
gesamten Therapie die Verfügbarkeit im
Krankenhaus eines in das Verfahren
eingewiesenen Arztes und einer
entsprechend eingewiesenen Pflegekraft.
Im Auditverfahren muss die personelle
Struktur im ärztlichen und pflegerischen
Bereich während der Durchführung des
Verfahrens dargelegt werden.
☐
Ja
☐
Nein (Begründung erforderlich)
Bereitstellung der nötigen maschinellen Voraussetzungen zur Durchführung der extrakorporalen
Therapieverfahren
1.8
1.9
1.10
Apparative Ausstattung
a) Anzahl der Hämodia-/Filtrationsgeräte
b) Anzahl der Geräte zur
Plasmaseparation
c) Anzahl der Geräte zu kontinuierlichen
Verfahren
d) Anzahl der PD-Cycler
Zur Behandlung von Notfällen ist das
Vorhandensein einer
Intensivmedizinischen
Behandlungseinheit Voraussetzung
a
b
c
d
☐
Ja
☐
Nein (Begründung erforderlich)
Anzahl der zur Verfügung stehenden
Dialyseplätze gesamt
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
1.11
Anzahl der Patienten aus der eigenen
Betreuung auf der Warteliste zur
Nierentransplantation (NTX)
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
1.
Struktur
Kap.
1.12
Anforderungen / Erhebungen
Patienten in Transplantationsnachsorge
Erläuterungen Einrichtung
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
1.13
Anzahl der Fälle in der
Sprechstunde/Ambulanz pro Quartal
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
2.
Diagnostik
Kap.
2.1
Anforderungen / Erhebungen
Stationäre Diagnostik von Patienten die
ein extrakorporales Therapieverfahren
benötigen und nicht in einer
Schwerpunktklinik für Nephrologie
behandelt werden
☐
Erläuterungen Einrichtung
Ja (Beschreibung)
☐
Nein (Begründung erforderlich)
Mindestanforderung:
Vorhaltung von :
 Labor einschl. Point-of-care
 Ultraschall einschl. Doppler
 Röntgen
3.
Verfahren
Kap.
3.1.1
Anforderungen / Erhebungen
Mindestens eines der folgenden
Verfahren muss durchgeführt werden:
Erläuterungen Einrichtung
Mindestanforderung: 1.125
vollstationäre Behandlungen bzw.
Behandlungstage pro Jahr
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
[Hinweis: Die Zahl basiert auf den Richtwerten zur
Weiterbildung – 2000 pro Weiterbildungsassistent
in 3 Jahren.
Weiterbildungsassistent ist auch im Urlaub, etc.
Zahl daher etwas höher.]
Therapieverfahren
a) Hämodialyse, intermittierend
OPS Anzahl der Behandlungen/Behandlungstage
8-854
b) Verlängerte intermittierende
Hämodialyse (EDD, SLED)
c) Hämodialyse, kontinuierlich,
venovenös (CVVHD)
d) Hämofiltration, intermittierend 8-853
3.1.2
e) Hämofiltration, kontinuierlich,
venovenös (CVVH)
f) Hämodiafiltration,
8-855
intermittierend
g) Hämodiafiltration,
kontinuierlich, venovenös
(CVVHDF)
h) Isolierte Ultrafiltration,
intermittierend
(Aquapherese)
Gesamt
mind. 1.125
Stationäre Hämodialyse-Fälle gesamt pro 
Jahr ()
a)
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Stationäre Fälle mit Abrechnung
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
3.
Verfahren
Kap.
Anforderungen / Erhebungen
der DRG für die Hauptleistung und
Zusatzentgelte für die Dialyse
b)
Stationäre Fälle mit Abrechnung
der DRG für die Hauptleistung
Nierenversagen (L60, L71 oder L61). Bei
diesen Fällen ist der Erlös für die Dialyse
im DRG-Erlös enthalten.
3.1.3
b
c)
Stationäre Fälle mit Abrechnung c
der Dialyse außerhalb des DRGSystems, wenn der Patient vor dem
Krankenhausaufenthalt schon
dialysepflichtig war, ein Zusammenhang
mit der Krankenhausbehandlung nicht
besteht und das Krankenhaus keine
eigene Dialyseeinrichtung gemäß § 2
Abs. 2 Satz 2 KHEntgG hat.
Anzahl ambulanter / teilstationärer

Hämodialyse-Behandlungen pro Jahr ():
a) in der im Haus ansässigen Abteilung
b) Kooperation mit Niedergelassenen
c) Kooperation mit weiteren Zentren
(namentliche Nennung des
Kooperationspartners, Anzahl der
Pat.)
3.2
Erläuterungen Einrichtung
a
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
a
b
c
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
Peritonealdialyse:
Für diese Behandlungen werden keine
Mindestmengen vorgegeben. Die
Qualifikation wird im Auditverfahren
anhand der eingereichten Daten beurteilt.
Werden die Verfahren nicht eigenständig
durchgeführt muss eine Kooperation mit
einer ambulanten Einrichtung, einer
anderen Nephrologischen
Schwerpunktabteilung oder einer
Nephrologischen Schwerpunktklinik
Angabe auch unter
nachgewiesen werden.
„5. Kennzahlenbogen“
Therapieverfahren
OPS Anzahl der Behandlungen/Behandlungstage
a) kontinuierlich, nicht
8-857
maschinell unterstützt
(CAPD)
b) täglich maschinell unterstützt
(APD)
c) intermittierend maschinell
unterstützt (IPD)
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
3.
Verfahren
Kap.
Anforderungen / Erhebungen
Gesamt
Erläuterungen Einrichtung
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
3.3
Für diese Behandlungen werden keine
Mindestmengen vorgegeben. Die
Qualifikation wird im Auditverfahren
anhand der eingereichten Daten beurteilt.
Angabe auch unter
Werden die Verfahren nicht eigenständig
„5. Kennzahlenbogen“
durchgeführt muss eine Kooperation mit
einer ambulanten Einrichtung, einer
anderen Nephrologischen
Schwerpunktabteilung oder einer
Nephrologischen Schwerpunktklinik
nachgewiesen werden.
Therapieverfahren
OPS Anzahl der Behandlungen/Behandlungstage
a) Hämoperfusion
8-856
b) Extrakorporale
Leberersatztherapie
c) Photopherese
8-858
d) LDL-Apherese
8-822
e) Therapeutische
Plasmapherese
f) Immunadsorption
8-820
g) Doppelfiltrationsapherese
8-826
h) Apherese der löslichen,
FSM-ähnlichen
Tyrosinkinase
i) Zellapherese zu
therapeutischen Zwecken
Gesamt
8-827
8-824
8-821
8-823
8-825
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Folgende Anforderungen an die apparative Ausstattung sind in Abhängigkeit von den an der
Nephrologischen Schwerpunktabteilung durchgeführten Verfahren zu erfüllen und nachzuweisen:
3.4
Intermittierende Hämodialyse
Die Hämodialysegeräte müssen mit einer
Volumenbilanzierung ausgestattet sein.
Die Durchführung orientiert sich an dem
Dialysestandard (s. auch
http://www.dgfn.eu/index.php?id=33)
Leistungszahlen der Nephrologischen
1
Schwerpunktabteilung pro Jahr:
3.5
1. Anzahl der nicht getunnelten
Dialysekatheteranlagen
2
2. Anzahl der getunnelten (akut /
permanent)
Hämodialysekatheteranlagen
3
3. Anzahl der Nierenpunktionen
4
4. Anzahl der duplexsonographischen
Shuntuntersuchungen
5
5. Anzahl der Nierensonographien
6. Anzahl der
Nierenarterienduplexuntersuchungen
7. Anzahl der
Phasenkontrasturinuntersuchung
6
7
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
3.6
Implantation
Anzahl
a
a) passagerer und
b) permanenter zentralvenöser
Dialysezugänge
c) PD-Katheter
b
c
Angabe auch unter
„5. Kennzahlenbogen“
4.
Organisation
Kap.
4.1
4.2
4.3
Document1
Anforderungen / Erhebungen
Beschreibung der Art und Organisation
des Prozesses „Patientenaufnahme“ in
die Nephrologische
Schwerpunktabteilung
Beschreibung der Prozesse
Patientenaufklärung, Prävention und
Vorsorgemaßnahmen
z.B. durch Broschüren, Zusammenarbeit
mit Selbsthilfegruppen
Beschreibung der Art und Organisation
zur vorgeschalteten KV-Sprechstunde,
Institutsambulanz
Erläuterungen Einrichtung
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
4.
Organisation
Kap.
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12
4.13
Document1
Anforderungen / Erhebungen
Prozessbeschreibungen zu:
 Erstellung und Vermittlung
Interner Leitlinien
 Nutzung externer Leitlinien
Erläuterungen Einrichtung
Darstellung der Patientenpfade zu den
Hauptdiagnosen
Beschreibung der Organisation der
Zusammenarbeit in der Nephrologischen
Schwerpunktabteilung, Interdisziplinäre
Fallbesprechungen, deren Häufigkeit
(Frequenz) und die Protokollanz
Beschreibung der Zusammenarbeit mit
weiteren Fachdisziplinen /
Fachabteilungen
Teilnahme oder Organisation von
Qualitätszirkeln unter Beteiligung der
Mitarbeiter der Nephrologischen
Schwerpunktabteilung und der
Kooperationspartner
Mindestanforderung:
4 QZ pro Jahr
Fortbildung, Lehre, Forschung
 Planung,
 Durchgeführte Veranstaltungen,
 Evaluation
Externe und interne Qualitätssicherung
 Teilnahme an folgenden QSProgrammen:
Weitere Zertifizierungen, z.B. KTQ,
Diabeteszentrum, Dialysezentrum
Ergebnisqualität
Ergebniszahlen aus der
Qualitätssicherung
Allgemeine Struktur- und Leistungsdaten
des Krankenhauses / der Abteilung
Sozialdienst (Inanspruchnahme möglich)
Kooperation mit einer auf
Dialysepatienten spezialisierten RehaEinrichtung
☐
Ja (Beschreibung)
☐
Nein
Die Daten zur Ergebnisqualität werden im Audit
betrachtet.
☐
Ja (Beschreibung)
☐
Nein (Begründung erforderlich)
☐
Ja (Beschreibung)
☐
Nein (Begründung erforderlich)
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
5. Kennzahlenbogen
1.
Struktur
2.
Diagnostik
3.
Verfahren
4.
Organisation
Alle Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr vor dem Auditjahr.
Den Anforderungen und Erhebungen entsprechend werden die Items teilweise nicht mit
Minimalanforderungen oder Richtwerten versehen. Das Vorhandensein der grundsätzlich den
Nephrologischen Schwerpunktabteilungen zuzuordnenden Module gilt jedoch als Voraussetzung zur
Zertifizierung als Nephrologische Schwerpunktabteilung.
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Kennzahlendefinition / Sollvorgabe
Nephrologische Schwerpunktabteilung
1. Struktur
Nr.
EB
Kennzahl
Anzahl / Zähler
Vorgaben
1.
1.2
Betten(-äquivalente)
Anzahl Betten
Keine Vorgaben
2.
1.2.1
Mittlere Verweildauer gesamt
(bezogen auf 1.2)
Mittlere Verweildauer
Keine Vorgaben
3.
1.2.2
Durchschnittlicher CMI (bezogen auf
1.2)
CMI
Keine Vorgaben
4.
1.2.3
Zahl der Belegungstage (bezogen auf
1.2)
Belegungstage
Keine Vorgaben
5.
1.3
Anzahl stationärer nephrologischer
Patienten (bezogen auf 1.2)
Anzahl Pat.
Mindestens 200
stat. nephr.
Patienten/a
6.
1.5.1
Anzahl der stationär behandelten
NTX-Fälle
Anzahl/a
Keine Vorgaben
7.
1.5.2
Anzahl der stationär behandelten PDFälle
Anzahl/a
n>0
8.
1.5.3
Anzahl Fälle Akutes Nierenversagen
mit Dialysepflicht
Anzahl/a
Mindestens 20
Fälle/a
9.
1.8 a
Hämodia-/Filtrationsgeräte
Anzahl Geräte
Keine Vorgaben
10.
1.8 b
Plasmaseparationsgeräte
Anzahl Geräte
Keine Vorgaben
11.
1.8 c
Geräte zu kontinuierlichen Verfahren
Anzahl Geräte
Keine Vorgaben
12.
1.8 d
PD-Cycler
Anzahl Geräte
Keine Vorgaben
13.
1.10
Anzahl der Dialyseplätze gesamt
Anzahl Plätze
Keine Vorgaben
14.
1.11
Anzahl Patienten aus der eigenen
Betreuung vor Nierentransplantation
(NTX) - Warteliste
Anzahl/a
Keine Vorgaben
15.
1.12
Patienten in
Transplantationsnachsorge
Anzahl/a
Keine Vorgaben
16.
1.13
Anzahl der Fälle in der
Sprechstunde/Ambulanz pro Quartal
Anzahl/a
Keine Vorgaben
Anzahl /
Zähler
Nephrologische Schwerpunktabteilung
3. Verfahren
Nr.
EB
Kennzahl
Anzahl / Zähler
Vorgaben
17.
3.1
Anzahl aller Behandlungen unter 3.1
Anzahl
Behandlungen
Mindestens:
1.125/a
18.
3.1 a)
Anzahl intermittierender
Hämodialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
19.
3.1 b)
Anzahl verlängerter intermittierender
Dialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
20.
3.1 c)
Anzahl kontinuierlicher venovenöser
Hämodialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
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Zähler
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Erhebungsbogen
Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Nephrologische Schwerpunktabteilung
3. Verfahren
Nr.
EB
Kennzahl
21.
3.1 d)
Anzahl intermittierender
Hämofiltrationen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
22.
3.1 e)
Anzahl kontinuierlicher venovenöser
Hämofiltrationen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
23.
3.1 f)
Anzahl intermittierender
Hämodiafiltrationen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
24.
3.1 g)
Anzahl kontinuierlicher venovenöser
Hämodiafiltrationen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
25.
3.1 h)
Anzahl isolierter intermittierender
Ultrafiltrationen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
26.
3.1.2
Hämodialysefälle - gesamt
Anzahl Fälle/a
Keine Vorgaben
27.
3.1.2 a
Fälle mit OPS Code Dialyse
(Zusatzentgelt)
Anzahl Fälle/a
Keine Vorgaben
28.
3.1.2 b
Stationäre Fälle mit DRGs inklusive
Dialyse
Anzahl Fälle/a
Keine Vorgaben
29.
3.1.2 c
Fälle mit interkurrenter Dialyse
Anzahl Fälle/a
Keine Vorgaben
30.
3.2
Anzahl aller Peritonealdialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
31.
3.2 a)
Anzahl kontinuierlicher, nicht
maschinell unterstützter
Peritonealdialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
32.
3.2 b)
Anzahl täglich maschinell
unterstützter Peritonealdialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
33.
3.2 c)
Anzahl intermittierend maschinell
unterstützter Peritonealdialysen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
34.
3.3
Anzahl aller Behandlungen unter 3.3
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
35.
3.3 a)
Anzahl Hämoperfusionen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
36.
3.3 b)
Anzahl extrakorporaler
Leberersatztherapien
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
37.
3.3 c)
Anzahl Photopheresen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
38.
3.3 d)
Anzahl LDL-Apheresen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
39.
3.3 e)
Anzahl therapeutischer
Plasmapheresen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
40.
3.3 f)
Anzahl Immunadsorptionen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
41.
3.3 g)
Anzahl Doppelfiltrationsapheresen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
42.
3.3 h)
Anzahl Apheresen der löslichen,
FSM-ähnlichen Tyrosinkinase
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
43.
3.3 i)
Anzahl Zellapheresen
Anzahl
Behandlungen
Keine Vorgaben
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Anzahl / Zähler
Vorgaben
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Anzahl /
Zähler
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Nephrologische Schwerpunktabteilung (DGfN)
Nephrologische Schwerpunktabteilung
3. Verfahren
Nr.
EB
Kennzahl
Anzahl / Zähler
Vorgaben
44.
3.5.1
Anzahl der nicht getunnelten
Dialysekatheteranlagen
Anzahl/a
Keine Vorgaben
45.
3.5.2
Anzahl der getunnelten (akut /
permanent) Dialysekatheteranlagen
Anzahl/a
Keine Vorgaben
46.
3.5.3
Anzahl der Nierenpunktionen
Anzahl/a
Keine Vorgaben
47.
3.5.4
Anzahl der duplexsonographischen
Shuntuntersuchungen
Anzahl/a
Keine Vorgaben
48.
3.5.5
Anzahl der Nierensonographien
Anzahl/a
Keine Vorgaben
49.
3.5.6
Anzahl der
Nierenarterienduplexuntersuchungen
Anzahl/a
Keine Vorgaben
50.
3.5.7
Anzahl der
Phasenkontrasturinuntersuchungen
Anzahl/a
Keine Vorgaben
51.
3.6 a
Implantation passagerer
zentralvenöser Dialysezugänge
Anzahl/a
Keine Vorgaben
52.
3.6 b
Implantation permanenter
zentralvenöser Dialysezugänge
Anzahl/a
Keine Vorgaben
53.
3.6 c
Implantation von Peritonealkathetern
Anzahl/a
Keine Vorgaben
Anzahl /
Zähler
Nephrologische Schwerpunktabteilung
1. Struktur
Nr.
54.
EB
4.7
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Kennzahl
Anzahl / Zähler
Teilnahme oder Organisation von
Qualitätszirkeln
Anzahl/a
Vorgaben
Anzahl /
Zähler
Mindestens: 4/a
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