Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Jahreswachstumsbericht 2016
Brüssel, den 25. Januar 2016
VORENTWURF EINER STELLUNGNAHME
des Unterausschusses SC/042
zum
Jahreswachstumsbericht 2016
COM(2015) 690 final
und dem
Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates –
Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2016
COM(2015) 700 final
_____________
Berichterstatter: Juan MENDOZA CASTRO
_____________
Mitglieder des Unterausschusses "Jahreswachstumsbericht 2016"
NB:
Dieses Dokument wird in der Sitzung am 3. Februar 2014 um 9.30 Uhr erörtert.
Weitergabe an die Übersetzung: 20. Januar 2016
Verwaltungsrat: Jüri Soosaar
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 1/14
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Unterausschuss SC/042
Jahreswachstumsbericht 2016
Vorsitzender:
Krzysztof Balon (PL-III)
Berichterstatter:
Juan Mendoza Castro (ES-II)
Mitglieder:
Krzysztof Balon (PL-III)
Etele Baráth (HU-III)
Dimitris Dimitriadis (EL-I)
Udo Hemmerling (DE-I)
Juan Mendoza Castro (ES-II)
Ellen Paula Nygren (SV-II)
Adam Rogalewski (PL-II)
Dilyana Slavova (BG-III)
Joost van Iersel (NL-I)
Sachverständiger:
Sergio Santillán Cabeza
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 2/14
Die Europäische Kommission beschloss am 22. Dezember 2015, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgenden Vorlagen zu ersuchen:
Jahreswachstumsbericht 2016 und Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts
der Kommission und des Rates – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission
zum Jahreswachstumsbericht 2016
COM(2015) 690 final, COM(2015) 700 final.
Der mit den Vorarbeiten beauftragte Unterausschuss SC/042 nahm seine Stellungnahme am ... an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner … Plenartagung am … (Sitzung vom …) mit … gegen …
Stimmen bei … Enthaltungen folgende Stellungnahme:
*
*
*
1.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1
Sieben Jahre nach Einsetzen der Krise bekräftigt der Ausschuss seine Besorgnis über die hohe
Arbeitslosigkeit, die insbesondere in bestimmten Mitgliedstaaten herrscht. Auch bei der
Jugendarbeitslosigkeit, der Zahl junger Menschen, die sich weder in einer schulischen oder
beruflichen Ausbildung befinden noch eine Arbeit haben (NEETs), und bei der
Langzeitarbeitslosigkeit sind jeweils hohe Ziffern zu verzeichnen.
1.2
Der Jahreswachstumsbericht (JWB) 2016 enthält mehr Analysen, Ziele und Vorgaben im
sozialen Bereich, wobei dieser neue Ansatz, damit er wirklich greift, nicht auf der
Bekräftigung der politischen Empfehlungen aus früheren Jahren beruhen sollte.
1.3
Neben den von der Kommission angeführten Impulsen für private Investitionen sind auch
umfassende öffentliche Investitionen für die stagnierende Wirtschaft und Beschäftigung
erforderlich.
1.4
Europäisches Semester:



Es gibt innerhalb der EU ein großes soziales und wirtschaftliches Gefälle, das darauf
zurückzuführen ist, dass die einzelnen Mitgliedstaaten die EU-Maßnahmen und ihre
Vereinbarungen mit der Kommission mit mehr oder weniger Ehrgeiz umsetzen.
Der Schwerpunkt sollte hier auf der Steuerung im Hinblick auf die Integration der Märkte
und die Modernisierung der Wirtschaft liegen.
Ein weiterer Schwerpunkt sollte die Entwicklung des Pakets zur wirtschaftspolitischen
Steuerung und eines wirksamen Rahmens der Steuerung in den Mitgliedstaaten sein.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 3/14

Zu begrüßen ist die Entscheidung zur besseren Kontrolle der Europa-2020-Ziele und zur
Aufteilung in zwei Stufen – eine europäische und eine nationale Komponente.
1.5
Es gibt Anzeichen für eine günstigere Wachstumsentwicklung der Wirtschaft mit einem
Rekordüberschuss bei den Ausfuhren. Die wirtschaftliche Erholung hängt zunehmend von der
Binnennachfrage ab, diese wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren beeinträchtigt.
1.6
Wegen der großen Zahl der von Armut oder Ausgrenzung bedrohten Menschen gibt es
Fragezeichen in Bezug auf das Erreichen eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020.
1.7
Angesichts des Rückgangs der Investitionen hat der Europäische Rat festgestellt, dass es
dringend erforderlich ist, das allgemeine Investitionsklima (zur Unterstützung der
wirtschaftlichen Erholung), die Produktivität und das Wachstumspotenzial zu verbessern.
1.8
Die Instrumente des mehrjährigen Finanzrahmens und der Fazilität "Connecting Europe"
spielen für die Überwindung der Krise und die Rückkehr auf einen Wachstumspfad eine
entscheidende Rolle. Die Investitionsoffensive für Europa ist gut angelaufen, was der EWSA
begrüßt.
1.9
Besonders hervorheben möchte der Ausschuss die Bedeutung von Investitionen in
Energieeffizienz, Verbesserungen bei der Finanzierung der Realwirtschaft (wobei die KMU,
die mit den größten Schwierigkeiten konfrontiert sind, eine effiziente Kapitalmarktunion
brauchen) und Investitionen in Humankapital.
1.10
Die Mitgliedstaaten haben Strukturreformen fortgeführt und die Haushaltskonsolidierung
befindet sich auf einem guten Weg.
1.11
Zum Bereich Beschäftigung wird festgestellt:




Es gibt eine gewisse Verbesserung mit einer Segmentierung des Arbeitsmarktes.
Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen fort, wobei zu dieser
Problematik keine Vorschläge unterbreitet werden.
Im Jahreswachstumsbericht 2016 wird das Konzept der "Flexicurity" wieder aufgegriffen.
Es gibt Bemühungen um eine (noch nicht erreichte) Ausrichtung des Wachstums der
Löhne an der Entwicklung der Produktivität.
1.12
Der EWSA befürwortet die Maßnahmen zur Verbesserung der Produkt- und
Dienstleistungsmärkte, der Rahmenbedingungen für die Unternehmen und des öffentlichen
Beschaffungswesens sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft.
1.13
Die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte – insbesondere der öffentlichen
Defizite – ist dank der Maßnahmen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiter
vorangeschritten.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 4/14
1.14
Der EWSA fordert stärkere Bemühungen um eine Koordinierung zur Bekämpfung der
Steueroasen und des im großen Umfang begangenen Steuerbetrugs.
1.15
Die demografische Entwicklung stellt die Altersversorgungs- und Gesundheitssysteme vor
Herausforderungen.
1.16
Der Ausschuss betont, dass eine Einigung über eine solidarische Aufteilung der Belastungen
im Zusammenhang mit der hohen Zahl von Flüchtlingen notwendig ist.
1.17
Angesichts des Demokratiedefizits gilt es, die der Europäischen Union zugrunde liegenden
Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zu konsolidieren und ein soziales Europa zu stärken,
das die soziale Ausgrenzung bekämpft und die Solidarität wahrt.
2.
Einleitung
2.1
Gemäß dem JWB 2016:



verzeichnet die Wirtschaft der Europäischen Union eine moderate Erholung; dürfte sich
die Wirtschaftstätigkeit schrittweise beschleunigen;
ergibt sich sowohl bei der Wirtschaftsleistung und den sozialen Bedingungen als auch bei
der Umsetzung von Reformen ein sehr uneinheitliches Bild in der EU;
sollte die Politik vor diesem Hintergrund auf eine Konsolidierung der wirtschaftlichen
Erholung und eine Angleichung an die leistungsfähigsten Mitgliedstaaten ausgerichtet
sein.
2.2
Die im Jahreswachstumsbericht 2015 enthaltenen politischen Prioritäten, die auf die
Schaffung eines ausgewogenen Rahmens zwischen strukturellen Veränderungen, Solidität der
öffentlichen Haushalte und Investitionen abzielen, werden beibehalten. Der
Jahreswachstumsbericht 2016 enthält konkretere Überlegungen in Bezug auf den
Arbeitsmarkt, u.a. zu Aspekten wie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Eingliederung in den
Arbeitsmarkt, Gefälle zwischen Frauen und Männern und Jugendbeschäftigung.
2.3
Gefordert wird eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung als Voraussetzung für
schnelle und hochwertige Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger.
2.4
Der Ansatz ist auch auf die Verbesserung der Qualität, die Unabhängigkeit und Effizienz der
Justiz der Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung eines günstigen Umfelds für
Investitionen und Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet.
2.5
Dem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts seinerseits kann als wichtigstes Fazit
entnommen werden, dass es ein großes Gefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 5/14
und sich die soziale Situation und die Beschäftigungslage nur langsam verbessern. Weitere
Schlussfolgerungen sind:





Fortführung der Arbeitsmarktreformen;
Steuersysteme, die die Schaffung von Arbeitsplätzen stärker begünstigen;
Investitionen in das Humankapital durch allgemeine und berufliche Bildung mit
Schwerpunkt vor allem auf junge Menschen;
Fortsetzung der maßvollen Lohnentwicklung;
Maßnahmen für Jugendbeschäftigung und in Bezug auf die große Zahl von Menschen,
die sich weder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden noch Arbeit
haben (NEETs).
3.
Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit
3.1
Sieben Jahre nach Einsetzen der Krise bekräftigt der Ausschuss seine Besorgnis über die
Beschäftigungslage, die insbesondere in bestimmten Mitgliedstaaten des EuroWährungsgebietes herrscht. In der EU sind 22,5 Mio. Menschen arbeitslos (davon 17,2 Mio.
im Euro-Raum), wobei eine spürbare Verbesserung in diesem Bereich für die kommenden
zwei Jahre nicht absehbar ist. Neben den sozialen und wirtschaftlichen Folgen ist dies ein
weiterer Faktor für die Verdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der
europäischen Integration.
3.2
Der JWB 2016 enthält mehr Analysen, Ziele und Vorgaben im sozialen Bereich. Damit dieser
neue Ansatz wirklich greift und die Vorschläge keine leeren Worte bleiben, darf er nicht auf
der Bekräftigung der politischen Empfehlungen aus früheren Jahren – vornehmlich der
strukturellen Arbeitsmarktreformen – beruhen, sondern muss wahrhaft koordinierte Impulse
für Wachstum und Beschäftigung geben.
3.3
Positiv zu werten ist die Tatsache, dass im Jahreswachstumsbericht 2016 besonderer
Nachdruck auf die Bedeutung von Investitionen in beschäftigungs- und sozialpolitische
Maßnahmen gelegt und damit einer Empfehlung des EWSA entsprochen wird, was einen
ehrgeizigen Ansatz seitens der Kommission erforderte.
3.4
Neben den von der Kommission angeführten Impulsen für private Investitionen, die die
Grundlage ihres Vorschlags bilden, sind auch umfassende öffentliche Investitionen für die
stagnierende Wirtschaft und Beschäftigung erforderlich.
4.
Europäisches Semester: bessere Kontrolle
4.1
Die Erwartungen, die Krise zu überwinden, haben sich noch nicht erfüllt.
4.2
Es gibt innerhalb der EU ein großes soziales und wirtschaftliches Gefälle, was darauf
hindeutet, dass die einzelnen Mitgliedstaaten die EU-Maßnahmen und ihre Vereinbarungen
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 6/14
mit der Kommission mit mehr oder weniger Ehrgeiz umsetzen. Im Jahreswachstumsbericht
2016 sollte der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Kontrolle liegen, um die Maßnahmen
in den Kernfeldern der EU-Politik zur Marktintegration und Modernisierung der Wirtschaft
(digitale Agenda, Energiebinnenmarkt, Rahmen für den audiovisuellen Sektor,
Telekommunikationsmarkt) wirksam umzusetzen.
4.3
Im Rahmen des Europäischen Semesters sind auch Fortschritte bei der Entfaltung des im
Oktober 2015 überarbeiteten Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung notwendig. Es
bedarf jeweils effizienter nationaler Steuerungsrahmen, um mehr Vertrauen zu schaffen, und
es gilt, die erforderlichen Haushaltsspielräume (fiscal buffers) wiederherzustellen und eine
prozyklische Fiskalpolitik zu vermeiden1. Die Finanzinstrumente der EU und die nationalen
Haushalte sollten zu diesen Zielen beitragen.
4.4
Der EWSA begrüßt die Entscheidung für eine bessere Kontrolle der Europa-2020-Ziele im
Rahmen des Europäischen Semesters, wie sie im Bericht der fünf Präsidenten vorgeschlagen
wurde2. Parallel zu der besseren Anwendung und Überwachung der bestehenden Strategie
wird die Entwicklung einer über den Zeithorizont 2020 hinausgreifenden Vision angekündigt,
die auch die von den Vereinten Nationen für 2030 vereinbarten neuen Ziele für die
nachhaltige Entwicklung berücksichtigt.
4.5
Die Aufteilung des Semesters in zwei klarer voneinander unterschiedene Stufen, eine
europäische Komponente (von November bis Februar) und eine nationale Komponente (von
Februar bis Juni) ist richtig, da damit die Zuständigkeitsbereiche besser voneinander
abgegrenzt werden und die Sozialpartner umfassender zu den Reformprozessen in Europa
konsultiert werden können.
5.
Anzeichen für eine günstigere Wirtschaftslage
5.1
Ungeachtet der deutlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es
Anzeichen für eine günstigere Wirtschaftsentwicklung, nämlich ein BIP-Wachstum von 1,9%
im Jahr 2015 und Wachstumserwartungen von 2,0% für 2016 und von 2,1% für 20173.
5.2
Der EWSA hebt hervor, dass der Export – mit einem Rekordüberschuss vor 3,5% des BIP im
Euro-Raum (1,9% des BIP in der EU-28) – die treibende Kraft der wirtschaftlichen Erholung
war. In aggregierter Betrachtung weist das Euro-Währungsgebiet einen der weltweit höchsten
Leistungsbilanzüberschüsse auf, der wohl auch 2015 weiter anwachsen wird. Während
sinkende Rohstoffpreise und die Abwertung des Euro zur positiven Entwicklung der
1
2
3
Tagung des Europäischen Rates vom 15.1.2016.
Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, 22. Juni 2015. Siehe Mitteilung "Schritte zur Vollendung der
Wirtschafts- und Währungsunion" (COM(2015) 600 final).
Wirtschaftsprognose – Herbst 2015.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 7/14
Handelsbilanz beigetragen haben, spiegelt der Überschuss vor allem die im Verhältnis zu den
Investitionen zu hohen inländischen Ersparnisse im Euro-Währungsgebiet wider4.
5.3
Die Lohnzurückhaltung, die sinkenden Erdölpreise, die niedrigen Zinssätze und die
Wechselkursentwicklung wirken sich günstig auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft aus. Die wirtschaftliche Erholung hängt zunehmend von der Binnennachfrage ab,
diese wird jedoch durch die Haushaltszwänge, die hohe Saisonabhängigkeit der
Beschäftigung, die Lohnzurückhaltung und die unzureichende Verfügbarkeit von Krediten für
private Haushalte und Unternehmen, insbesondere KMU, beeinträchtigt.
6.
Bemerkungen zum Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts
6.1
Ausrichtung der Lohnentwicklung an der Produktivität und Aufbesserung des verfügbaren
Einkommens der Haushalte unter besonderer Berücksichtigung der Mindestlöhne: Der EWSA
weist jedoch darauf hin, dass die Lohnentwicklung im Zeitraum 2008-2015 in mindestens
18 Mitgliedstaaten hinter dem Wachstum der Produktivität zurückblieb5. Zudem sanken im
Jahr 2014 die Lohnstückkosten (LSK) in einer Reihe von besonders stark von der Krise
betroffenen Ländern des Euro-Raums. In Ländern, in denen sich die Arbeitsmarktsituation
verbessert, trägt die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden nun positiv zur Entwicklung der
Lohnstückkosten bei6.
6.2
Der EWSA stimmt zu, dass Modernisierung, bessere Abstimmung des Qualifikationsangebots
auf den Arbeitsmarktbedarf und nachhaltige Investitionen in die allgemeine und berufliche
Bildung, z.B. digitale Kompetenzen, für die Beschäftigung, das Wirtschaftswachstum und die
Wettbewerbsfähigkeit in der EU unabdingbar sind.
6.3
Derzeit liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der Gesamtarbeitslosigkeit bei 50%.
Für dieses Problem sind "Sofortmaßnahmen" und hier vorrangig Arbeitsmarktmaßnahmen
erforderlich. Besonderes Augenmerk sollte auch der hohen Jugendarbeitslosigkeit und den
jungen Menschen gelten, die weder eine schulische oder berufliche Ausbildung
absolvieren noch eine Arbeit haben (NEETs).
6.4
Bezeichnenderweise haben aktuelle Untersuchungen zum Missverhältnis zwischen
Qualifikationsangebot und –nachfrage gezeigt, dass weniger als die Hälfte der
Stellenbesetzungsschwierigkeiten mit echten Qualifikationslücken zu tun hat; fast ein Drittel
lässt sich auf eine unattraktive Bezahlung zurückführen.
4
5
6
Warnmechanismus-Bericht 2016, COM(2015) 691 final.
https://www.etuc.org/sites/www.etuc.org/files/document/files/08-en_ags2015_annex_3_-_wages_as_an_engine_of_growth.pdf.
Warnmechanismus-Bericht 2016, COM(2015) 691 final.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 8/14
6.5
Angesichts der großen Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten
Menschen im Jahr 2014 (24,4% oder 122 Millionen Menschen in der EU-28) und der
Entwicklung dieses Anteils in den letzten Jahren gibt es viele Fragezeichen im Hinblick auf
das Erreichen eines der Kernziele der Europa-2020-Strategie.
6.6
Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor unterrepräsentiert, obgleich sie zunehmend
besser qualifiziert sind und bei den formalen Bildungsabschlüssen die Männer sogar
übertreffen. Das geschlechtsspezifische Rentengefälle von 40% ist das Ergebnis einer
kürzeren Erwerbstätigkeitsdauer und niedrigerer Gehälter. Der EWSA bedauert, dass der
Beschäftigungsbericht 2016 keine Vorschläge zu dieser Frage enthält. Er betont ferner, dass
die Kommission noch keine umfassende Strategie zur Geschlechtergleichstellung mit
spezifischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der bestehenden politischen
Verpflichtungen und der Forderungen der organisierten Zivilgesellschaft vorgelegt hat7.
6.7
Der EWSA hält die Beteiligung der Sozialpartner an den sozialpolitischen Maßnahmen, den
Verhandlungen und den nationalen Reformprogrammen (NRP) für eine notwendige
Voraussetzung im Hinblick auf deren größere Wirksamkeit. Er stellt jedoch fest, dass diese
Beteiligung in einigen Mitgliedstaaten nicht stattfindet.
7.
Prioritäten für 2016
7.1
Dringend notwendige Wiederbelebung der Investitionstätigkeit
7.1.1
Angesichts des deutlichen Rückgangs der Investitionen ist es dringend notwendig, das Klima
für längerfristige Investitionen zu verbessern, um die wirtschaftliche Erholung zu
unterstützen, die Produktivität zu steigern und das Wachstumspotenzial zu verbessern8.
7.1.2
Den Instrumenten des mehrjährigen Finanzrahmens (u.a. den Struktur- und Investitionsfonds)
kommt entscheidende Bedeutung zu, um die Krise zu bewältigen und zu nachhaltigem
Wachstum zurückzukehren. Dies gilt insbesondere für die Fazilität "Connecting Europe", die
transeuropäischen Infrastrukturnetze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und
Energie.
7
8
Monserrat Mir, Why is the Commission ignoring women? http://www.euractiv.com/sections/social-europe-jobs/why-commissionannoying-half-population-320379.
Europäischer Rat vom 15. Januar 2016.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 9/14
7.1.3
Der EWSA begrüßt, dass die Investitionsoffensive für Europa gut angelaufen ist. Der EIB
zufolge wurden im Jahr 2015 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR
gefördert und profitierten 71 000 KMU und Midcaps von Investitionsvorhaben des EFSI. Um
das Ziel von einem Investitionsvolumen in Höhe von 315 Milliarden Euro bis 2017 zu
erreichen, ist es erforderlich:

mehr institutionelle Investoren (aus der EU und Drittstaaten) zu gewinnen. Bisher haben
nur neun Mitgliedstaaten finanzielle Beiträge zugesagt, wobei einige der Länder mit dem
größten Modernisierungsbedarf in der Wirtschaftsstruktur nicht darunter sind;

bessere Information über die Möglichkeiten einer EFSI-Finanzierung, da die Behörden
und privaten Investoren in einigen Fällen diese Möglichkeiten noch nicht ausreichend
kennen.
7.1.4
Mehr als die Hälfte der EFSI-Projekte betreffen die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare
Energien und Innovation. Die Erfüllung des Pariser Abkommens über den Übergang von
fossilen Brennstoffen (derzeit 86% des Gesamtvolumens) auf saubere Energieträger und die
Erhaltung der Wälder stellt die EU vor eine riesige Herausforderung und erfordert eine
erhebliche Senkung ihrer Emissionen. Die Investitionen in die Energiewende sollten zu einer
Quelle für neue Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung werden. Sie können zudem zu
einer Senkung der Energiepreise mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf sozialer
und wirtschaftlicher Ebene beitragen.
7.1.5
Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass sich die Bedingungen für die Finanzierung der
Realwirtschaft erheblich verbessert haben, auch wenn nach wie vor Unterschiede zwischen
den Mitgliedstaaten bestehen. Dieses Problem betrifft vor allem kleine und mittlere
Unternehmen, die in hohem Maße auf eine Kreditfinanzierung durch die Banken angewiesen
sind. Die Kapitalmarktunion, eine der Flaggschiff-Initiativen der EU, sollte vor allem darauf
abzielen, den Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu erleichtern9.
7.1.6
Investitionen in das Humankapital Der EWSA bedauert den Rückgang der öffentlichen
Ausgaben für Bildung10, denn Europa braucht ja gut ausgebildete und qualifizierte
Arbeitskräfte, um sein wirtschaftliches Potenzial entfalten zu können. Die Reformmaßnahmen
sollten vorrangig darauf ausgerichtet sein, den Kenntnisstand zu erhöhen und die Fähigkeiten
und Kompetenzen zu verbessern, um die wachsende Kluft zwischen Gering- und
Hochqualifizierten zu schließen.
9
10
Véase: http://www.savings-banks.com/press/positions/Pages/Common-position-on-Capital-Markets-Union-.aspx.
Siehe Beschäftigungsbericht.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 10/14
7.2
Strukturreformen
7.2.1
Strukturreformen in Verbindung mit einer unterstützenden Währungspolitik und einer
wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung – das sind die drei Säulen für eine solide
wirtschaftliche Erholung und bessere langfristige Wachstumsperspektive. Das Werk ist zwar
noch nicht vollbracht, doch die EU befindet sich auf einem guten Weg, da sich die
Mitgliedstaaten an den Kurs der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen annähern11. Die
Kommission schlägt vor, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den maßgeblichen Akteuren
die Strukturreformen besser zu koordinieren und zu unterstützen und regt vergleichende
Studien (Benchmarking) vor.
7.2.2
Förderung von Beschäftigung und inklusiver Sozialpolitik
7.2.2.1 In mehreren Mitgliedstaaten haben sich die Reformen positiv in einer gewissen Verbesserung
der Beschäftigungsquoten niedergeschlagen. Stabile Beschäftigung ist zwar für die
wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung, doch ist eine tiefgreifende
Segmentierung des Arbeitsmarktes als Folge dieser Reformen zu beobachten12. Es gilt, die
notwendige Anpassung in einer im Umbruch befindlichen Arbeitswelt mit der Sicherheit der
Beschäftigung, der Identifizierung der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen und der
Entfaltung ihrer Fähigkeiten in Einklang zu bringen.
7.2.2.2 Der EWSA begrüßt die Entscheidung der Euro-Gruppe, die steuerliche Belastung des
Faktors Arbeit zu evaluieren, um Hindernisse für Investitionen und die Schaffung von
Arbeitsplätzen abzubauen13.
7.2.2.3 Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen, dass das Konzept der Flexicurity, das die
Kommission im Jahreswachstumsbericht 2016 wieder aufgreift – nicht für eine einseitige und
ungerechtfertigte Beschneidung der Arbeitnehmerrechte steht, sondern ein Konzept zur
Gestaltung des Arbeitsrechts, der Beschäftigungsschutzsysteme und – gemeinsam mit den
Sozialpartnern – der Methoden der Tarifverhandlungen ist und der Gewährleistung eines
optimalen Verhältnisses zwischen Flexibilität und Sicherheit für alle Arbeitsverhältnisse und
angemessener Sicherheit für Arbeitnehmer in allen Vertragsverhältnissen zur Bekämpfung
segmentierter Arbeitsmärkte dient14.
7.2.2.4 Der EWSA unterstützt die Vorschläge zur Verbesserung der Produkt- und
Dienstleistungsmärkte und der Rahmenbedingungen für die Unternehmen, insbesondere
11
12
13
14
OECD. Structural reforms in Europe. Achievements and Homework. April 2015.
Siehe Beschäftigungsbericht.
Erklärung der Euro-Gruppe zur Agenda für Strukturreformen – Thematische Beratungen über Wachstum und Beschäftigung:
Benchmarking betreffend die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit (638/15 vom 12. September 2015).
SOC/283, 22. April 2008.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 11/14
die Vorschläge zum Einzelhandel. Dies gilt auch für die Vorschläge im Bereich des
öffentlichen Beschaffungswesens (auf das 19% des BIP der EU entfallen) für die Erhöhung
der Transparenz, die Verbesserung der Effektivität der öffentlichen Verwaltung, die
verstärkte Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe und die Korruptionsbekämpfung.
7.2.2.5 Der Ausschuss unterstützt den Übergang zu einer grünen Wirtschaft15 und begrüßt das Paket
zur Kreislaufwirtschaft, bezweifelt jedoch, dass die von der Kommission beschlossenen
ehrgeizigen Ziele mit der geplanten Mittelausstattung (650 Mio. EUR) vollständig erreicht
werden können16.
7.3
Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
7.3.1
In den letzten Jahren haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eine ganze
Palette von Maßnahmen (Bankenunion, Strukturreformen u.a.m.) im Rahmen des Stabilitätsund Wachstumspakts auf den Weg gebracht. In deren Ergebnis gab es Fortschritte bei der
Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte. Unter den Bedingungen einer sehr
niedrigen Inflation (0% im Jahr 2015 und prognostizierte 1,7% im Jahr 2017) ist das
öffentliche Defizit erheblich zurückgegangen (auf derzeit 2,5% des BIP, mit einer Prognose
von 1,6% des BIP im Jahr 201717). Die Maßnahmen zur Senkung der hohen staatlichen
Verschuldung (86,8% BIP) und privaten Schulden (private Haushalte: 57,9%; nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften: 79,5%) bringen Einschränkungen für die Investitionstätigkeit und den
Konsum mit sich.
7.3.2
Wirksamere und wachstumsfreundlichere Steuersysteme: Der EWSA spricht sich dafür
aus, die ungerechtfertigten Verzerrungen durch steuerliche Begünstigung von
Fremdkapital (debt bias) wie in den Berichten des IWF empfohlen zu beseitigen. Dies wird
Finanzierungsalternativen zu Bankkrediten, insbesondere auf den Kapitalmärkten, eröffnen.
7.3.3
Der EWSA begrüßt die Initiativen der Kommission in Bezug auf den Ort der
Wirtschaftstätigkeit und das Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz. Nötig ist hier ein
umfassenderes abgestimmtes Vorgehen der europäischen und nationalen Behörden gegen
Steueroasen und zur Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung, Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung, durch die in der EU Verluste in geschätzter Höhe von einer Billion
Euro entstehen18.
15
16
17
18
ABl. C 230/99 vom 14.7.2015.
Den Kreislauf schließen – ein EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. COM(2015) 614/2 final.
Ebenda.
("1 Billion") http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_fraud_evasion/missing-part_de.htm.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 12/14
7.4
Maßnahmen im Hinblick auf die demografische Herausforderung; Renten- und
Gesundheitssysteme
7.4.1
Die Mitgliedstaaten der EU haben Maßnahmen in Bezug auf ihre öffentlichen
Altersversorgungssysteme ergriffen, die einerseits auf eine Abmilderung der sozialen
Folgen der Krise und andererseits auf eine bessere langfristige Tragfähigkeit abzielen.
Letztere waren Sparmaßnahmen wie z.B. eine Anhebung des Renteneintrittsalters und die
strikte
Verknüpfung
zwischen
Beitragszahlungen
und
Leistungen.
Private
Altersvorsorgepläne haben eine wichtige soziale Funktion, dürfen jedoch nicht als bloße
Finanzinstrumente angesehen werden, wie der Ausschuss bereits erklärt hat19.
7.4.2
Der Ausschuss teilt den Standpunkt, dass eine solide finanzielle Grundlage der
Gesundheitssysteme geschaffen werden muss. Diese Systeme müssen auf den Grundsätzen
und Werten der sozialen Dimension Europas wie Universalität, Zugänglichkeit, Gerechtigkeit
und Solidarität fußen, um das Wohl der EU-Bürger zu gewährleisten20.
7.5
Der beispiellose Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist mit großen sozialen und
wirtschaftlichen Belastungen verbunden, insbesondere in bestimmten EU-Mitgliedstaaten. In
naher Zukunft müssen sehr schwierige Fragen wie soziale Integration, die Bereitstellung von
sozialen Dienstleistungen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt für eine große Zahl von
Menschen angegangen werden. Der EWSA plädiert hierfür von Solidarität geprägte
Verhandlungslösungen zwischen den Mitgliedstaaten. Gleichzeitig bringt er seine Solidarität
mit den Flüchtlingen und seine große Wertschätzung für die Mitgliedstaaten, Einrichtungen
und Menschen zum Ausdruck, die humanitäre Hilfe für die betroffenen Familien leisten.
7.6
Demokratische Legitimation
7.6.1
Das Demokratiedefizit hat zu einem Verlust an Vertrauen in die europäische Idee geführt. Der
Ausschuss betont, dass das Vertrauen der Bürger zurückgewonnen und die Vision eines
sozialen Europas wiederbelebt werden muss, da dies die gesellschaftliche Legitimität des
europäischen Einigungswerks stärken und unterstützen wird.
19
20
ABl. C 451/106 vom 16.12.2014.
ABl. C 242/48 de 23.7.2015.
SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 13/14
7.6.2
Derzeit mangelt es der Europäischen Union sowohl in der Theorie als auch in der Praxis an
gesellschaftlicher Legitimation. Die Kontroverse über das "Demokratiedefizit" der
Europäischen Union geht weiter und zugleich ist es bei diesem Begriff zu einer
Bedeutungsverschiebung hin zu einem "Defizit an Gerechtigkeit" und "Legitimationsdefizit"
im weitesten Sinn gekommen. Angesichts dessen gilt es, die der Europäischen Union
zugrunde liegenden Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zu festigen und ein soziales
Europa zu stärken, das sich zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und zu Solidarität
bekennt.
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SC/42 – EESC-2015-06764-00-00-APA-TRA (ES) 14/14
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