STADT INGOLSTADT BESCHLUSSVORLAGE Referat Referat VI V0126/12 öffentlich Amt Hochbauamt Kostenstelle (UA) 3213 Sachbearbeiter/in Telefon Telefax E-Mail Herr Nißl 3 05-21 60 3 05-21 66 [email protected] Datum 29.02.2012 Gremium Sitzung am Beschlussqualität Ausschuss für Stadtentwicklung, Ökologie und Wirtschaftsförderung Kultur- und Schulausschuss 13.03.2012 Vorberatung 14.03.2012 Vorberatung Stadtrat 28.03.2012 Entscheidung Abstimmungsergebnis Beratungsgegenstand Museum für Konkrete Kunst und Design – VOF-Verfahren 2. Stufe - Grundsatzbeschluss (Referenten: Herr Scherer, Herr Engert, Frau Presslein-Lehle) Antrag: Der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise für die Durchführung der zweiten Stufe des VOF-Verfahrens für den Bau des Museums für Konkrete Kunst und Design wird zugestimmt. Wolfgang Scherer Berufsmäßiger Stadtrat Gabriel Nißl Amtsleiter Jürgen Köhler stv. Kulturreferent Renate Preßlein-Lehle Berufsmäßige Stadträtin Finanzielle Auswirkungen: Entstehen Kosten: wenn ja, Einmalige Ausgaben ja nein Mittelverfügbarkeit im laufenden Haushalt Jährliche Folgekosten Euro: im VWH bei HSt: im VMH bei HSt: Objektbezogene Einnahmen (Art und Höhe) Deckungsvorschlag Euro: von HSt: von HSt: Zu erwartende Erträge (Art und Höhe) von HSt: Anmeldung zum Haushalt 20 Euro: Die Aufhebung der Haushaltssperre/n in Höhe von Euro für die Haushaltsstelle/n (mit Bezeichnung) ist erforderlich, da die Mittel ansonsten nicht ausreichen. Die zur Deckung herangezogenen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle (mit Bezeichnung) in Höhe von Euro müssen zum Haushalt 20 wieder angemeldet werden. Die zur Deckung angegebenen Mittel werden für ihren Zweck nicht mehr benötigt. Kurzvortrag: Wie in der Auslobung des Wettbewerbs für das Museum für Konkrete Kunst und Design bereits vorgegeben, stehen nach Abschluss des Wettbewerbes nun fünf Preisträger fest. Es handelt sich dabei um folgende Büros: 1. Preis: Stanton Williams, London 1. Preis: Dinse Feest Zurl Architekten, Hamburg 3. Preis: Querkraft Architekten, Wien 4. Preis: Zaha Hadid Architects, Hamburg 5. Preis: Dömges + Fischer Generalplanung GmbH, Regensburg Das VOF-Verfahren sieht nun vor, dass mit diesen fünf Preisträgern ein sog. Verhandlungsverfahren (zweite Stufe des VOF-Verfahrens) durchzuführen ist. Hierbei ist es erforderlich, alle fünf Preisträger zum Verhandlungsverfahren einzuladen. Neben einer angemessenen Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts wird den Bewerbern im Verhandlungsverfahren die Gelegenheit gegeben, zu den im Protokoll der Preisgerichtssitzung aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Ferner sollen im Verhandlungsverfahren die Wettbewerbsbeiträge konkretisiert bzw. Fragestellungen zu einzelnen inhaltlichen Punkten beantwortet werden. Weiterer Bestandteil des Verhandlungsverfahrens ist die Abgabe eines verbindlichen Honorarangebotes. Die Bewertung der Beiträge der einzelnen Büros erfolgt dabei an Hand vorher festgelegter Kriterien, die entsprechend einer ebenfalls vorher festgelegten Gewichtung in die Gesamtbeurteilung einfließen. Zur Bewertung der Beiträge der einzelnen Büros schlagen wir folgende Bewertungskriterien und Wichtungen vor: 1. Wettbewerbsbeitrag 20 % 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Architektur + Städtebau + Funktion • Städtebau und Architektur • Museumsfunktion • Baukonstruktion und Technik • Denkmalschutz [6 %] [12 %] [5 %] [12 %] 3. 3.1 3.2 3.3 Kosten • Investitionskosten • Honorar • Unterhaltskosten [12 %] [8 %] [5 %] 4. 4.1 4.2 4.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Methode zur Gewahrleistung der Einhaltung der Qualitat der vorgesehenen Arbeit Kosten (Aufstellung/Uberwachung u. Kontrolle) Organisation der Präsenz vor Ort 5. Gesamteindruck 35 % 25 % 10 % [3 %] [3 %] [4 %] 10 % Summe 100 % Für die Beurteilung der einzelnen Kriterien wird den Bewerbern ein Fragenkatalog übersandt, der im Rahmen des Verhandlungsgesprächs zu beantworten ist. Die Beurteilung erfolgt dann unmittelbar im Anschluss an die Verhandlungsgespräche durch ein Gremium, dessen Zusammensetzung wie folgt vorgeschlagen wird: A) Teilnehmer Verwaltung = 1 Stimme: - Oberbürgermeister Dr. Alfred Lehmann oder Vertreter - Referentin Frau Preßlein-Lehle, AL Frau Brand - Referent Herr Engert, Leiter Herr Dr. Hofmann - Referent Herr Scherer, AL Herr Nißl, Projektleiter Herr Sauter B) Teilnehmer Politik - CSU - Fraktion 4 Stimmen FW - Fraktion 2 Stimmen SPD - Fraktion 2 Stimmen Bündnis90 / Die Grünen - Fraktion 1 Stimme ÖDP + FDP - Ausschussgemeinschaft 1 Stimme Als Berater sollte ferner ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege anwesend sein. Hierfür wird Herr Dr. Koch vorgeschlagen. Die Verhandlungsgespräche sollen am 15.06.12 stattfinden. Die konkreten Teilnehmer aus den Fraktionen und Gruppen sind der Verwaltung namentlich bis spätestens 18.05.2012 mitzuteilen. Das Verhandlungsverfahren soll folgendermaßen ablaufen: 1. Nachdem die Beantwortung der Fragen durch die Bewerber vorab schriftlich zu erfolgen hat, wird die Verwaltung eine Beurteilung der eingegangenen Antworten vornehmen. Die Beiträge der Bewerber sowie die Beurteilung der Verwaltung (ohne Bepunktung) werden den Gremiumsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt. 2. Am Tag der Verhandlungsgespräche hat jeder Bewerber ca. 30 Minuten Zeit, seinen Beitrag dem Wertungsgremium vorzustellen. Anschließend können Fragen an den Bewerber gestellt werden. Nach Beendigung der jeweiligen Vorstellung kann der Beitrag im Gremium diskutiert werden. Anschließen ziehen sich die Verwaltung sowie die einzelnen politischen Fraktionen und Gruppierungen zur Beratung und Bewertung des jeweiligen Beitrages zurück. 3. Nach Abschluss der Beratungen erfolgt die Bewertung des jeweiligen Beitrags durch die einzelnen Stimmberechtigten. Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens steht somit voraussichtlich der Bewerber mit den meisten Punkten fest. Sollte sich zeigen, dass der Punktunterschied der vordersten Bewerber nur sehr gering ist, bestünde die Möglichkeit, diese mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (LP 3), um erst nach Vorliegen einer fundierten Entwurfsplanung (und damit auch einer höheren Kostenschärfe) eine abschließende Entscheidung zu treffen. Dies würde allerdings auch bedeuten, dass diese Planungsleistungen mehrfach zu vergüten wären. Zeitablauf: Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zum vorgeschlagenen Vorgehen könnte sich der weitere Ablauf wie folgt darstellen: Versand Aufgabenbeschreibung 29.03.2012 Bearbeitung durch Preisträger (über Ostern!) 4 Wochen 27.04.2012 Vorprüfung durch die Verwaltung 3 Wochen 18.05.2012 Abstimmung der Verwaltungsempfehlung 25.05.2012 Verhandlungsgespräche [nach Pfingsten] 15.06.2012 Auftragsvergabe PLA KSA FPA StR Beauftragung Planung LPH 1-3 [4] Projektgenehmigung bis bis Planung der LPH 5-6 Ausschreibung [EU-weit] Vergabe Hauptgewerke bis 52 KT Baubeginn frühestens 03.07.2012 04.07.2012 12.07.2012 26.07.2012 Ende September 2012 Februar 2013 März 2013 September 2013 November 2013 Frühjahr 2014 Nachdem die Planungszeit ab Beauftragung der Planer von sehr vielen Einflussfaktoren abhängt, bergen die o.g. Termine (ab September 2012) eine gewisse Unschärfe. Es kann daher bei der Realisierung der Maßnahme durchaus noch zu Verschiebungen kommen. Sollten nach Abschluss der Verhandlungsgespräche, wie oben bereits erwähnt, doch mehrere Büros mit weiteren Planungsleistungen beauftragt werden, wird auch dies Auswirkungen auf den Zeitablauf haben. Wir gehen davon aus, dass in diesem Fall die Entscheidung über die endgültige Beauftragung und die Projektgenehmigung frühestens im Mai 2013 erfolgen kann. In die Überlegungen zum weiteren Vorgehen sind die Erfahrungen der letzten beiden VOFVerfahren im Zusammenhang mit der Sanierung des Theaters sowie dem Neubau des Gymnasiums am Schulzentrum Südwest mit eingeflossen. Es wurde dabei versucht, die bei den bisherigen Verfahren aufgetretenen Probleme zu vermeiden. Die Besetzung des Auswahlgremiums spiegelt aus unserer Sicht sehr gut die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates wieder, so dass die Wertung des Gremiums eine gute Grundlage für die Vergabeentscheidung, die in letzter Konsequenz der Stadtrat trifft, bietet. Das vorgeschlagene Verfahren bestätigt ferner, dass die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Auftrages nicht durch das Preisgericht des Wettbewerbs getroffen wird, sondern durch den Stadtrat selbst. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem gewählten VOF-Verfahren, mit dazwischen geschalteten Wettbewerb, um ein ideales Vorgehen für die Vergabe von anspruchsvollen Bauvorhaben. Sofern sich jedoch der Stadtrat mehrheitlich nicht mit der abschließenden Empfehlung des Bewertungsgremiums identifizieren könnte, müsste die 2. Stufe des VOF-Verfahrens wiederholt werden.