Beschlussvorlage

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STADT
INGOLSTADT
BESCHLUSSVORLAGE
Referat
Referat VI
V0126/12
öffentlich
Amt
Hochbauamt
Kostenstelle (UA)
3213
Sachbearbeiter/in
Telefon
Telefax
E-Mail
Herr Nißl
3 05-21 60
3 05-21 66
[email protected]
Datum
29.02.2012
Gremium
Sitzung am
Beschlussqualität
Ausschuss für Stadtentwicklung,
Ökologie und Wirtschaftsförderung
Kultur- und Schulausschuss
13.03.2012
Vorberatung
14.03.2012
Vorberatung
Stadtrat
28.03.2012
Entscheidung
Abstimmungsergebnis
Beratungsgegenstand
Museum für Konkrete Kunst und Design – VOF-Verfahren 2. Stufe
- Grundsatzbeschluss
(Referenten: Herr Scherer, Herr Engert, Frau Presslein-Lehle)
Antrag:
Der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise für die Durchführung der zweiten Stufe
des VOF-Verfahrens für den Bau des Museums für Konkrete Kunst und Design wird
zugestimmt.
Wolfgang Scherer
Berufsmäßiger Stadtrat
Gabriel Nißl
Amtsleiter
Jürgen Köhler
stv. Kulturreferent
Renate Preßlein-Lehle
Berufsmäßige Stadträtin
Finanzielle Auswirkungen:
Entstehen Kosten:
wenn ja,
Einmalige Ausgaben
ja
nein
Mittelverfügbarkeit im laufenden Haushalt
Jährliche Folgekosten
Euro:
im VWH bei HSt:
im VMH bei HSt:
Objektbezogene Einnahmen
(Art und Höhe)
Deckungsvorschlag
Euro:
von HSt:
von HSt:
Zu erwartende Erträge
(Art und Höhe)
von HSt:
Anmeldung zum Haushalt 20
Euro:
Die Aufhebung der Haushaltssperre/n in Höhe von
Euro für die
Haushaltsstelle/n (mit Bezeichnung) ist erforderlich, da die Mittel ansonsten nicht
ausreichen.
Die zur Deckung herangezogenen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle (mit Bezeichnung)
in Höhe von
Euro müssen zum Haushalt 20
wieder angemeldet
werden.
Die zur Deckung angegebenen Mittel werden für ihren Zweck nicht mehr benötigt.
Kurzvortrag:
Wie in der Auslobung des Wettbewerbs für das Museum für Konkrete Kunst und Design bereits
vorgegeben, stehen nach Abschluss des Wettbewerbes nun fünf Preisträger fest. Es handelt sich
dabei um folgende Büros:
1. Preis: Stanton Williams, London
1. Preis: Dinse Feest Zurl Architekten, Hamburg
3. Preis: Querkraft Architekten, Wien
4. Preis: Zaha Hadid Architects, Hamburg
5. Preis: Dömges + Fischer Generalplanung GmbH, Regensburg
Das VOF-Verfahren sieht nun vor, dass mit diesen fünf Preisträgern ein sog.
Verhandlungsverfahren (zweite Stufe des VOF-Verfahrens) durchzuführen ist. Hierbei ist es
erforderlich, alle fünf Preisträger zum Verhandlungsverfahren einzuladen.
Neben einer angemessenen Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts wird den Bewerbern im
Verhandlungsverfahren die Gelegenheit gegeben, zu den im Protokoll der Preisgerichtssitzung
aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Ferner sollen im Verhandlungsverfahren die Wettbewerbsbeiträge konkretisiert bzw. Fragestellungen zu einzelnen inhaltlichen Punkten beantwortet
werden. Weiterer Bestandteil des Verhandlungsverfahrens ist die Abgabe eines verbindlichen
Honorarangebotes.
Die Bewertung der Beiträge der einzelnen Büros erfolgt dabei an Hand vorher festgelegter
Kriterien, die entsprechend einer ebenfalls vorher festgelegten Gewichtung in die Gesamtbeurteilung einfließen. Zur Bewertung der Beiträge der einzelnen Büros schlagen wir folgende
Bewertungskriterien und Wichtungen vor:
1.
Wettbewerbsbeitrag
20 %
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Architektur + Städtebau + Funktion
• Städtebau und Architektur
• Museumsfunktion
• Baukonstruktion und Technik
• Denkmalschutz
[6 %]
[12 %]
[5 %]
[12 %]
3.
3.1
3.2
3.3
Kosten
• Investitionskosten
• Honorar
• Unterhaltskosten
[12 %]
[8 %]
[5 %]
4.
4.1
4.2
4.3
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Methode zur Gewahrleistung der Einhaltung der
Qualitat der vorgesehenen
Arbeit
Kosten (Aufstellung/Uberwachung u. Kontrolle)
Organisation der Präsenz vor Ort
5.
Gesamteindruck
35 %
25 %
10 %
[3 %]
[3 %]
[4 %]
10 %
Summe
100 %
Für die Beurteilung der einzelnen Kriterien wird den Bewerbern ein Fragenkatalog übersandt, der
im Rahmen des Verhandlungsgesprächs zu beantworten ist. Die Beurteilung erfolgt dann unmittelbar im Anschluss an die Verhandlungsgespräche durch ein Gremium, dessen Zusammensetzung
wie folgt vorgeschlagen wird:
A) Teilnehmer Verwaltung = 1 Stimme:
- Oberbürgermeister Dr. Alfred Lehmann oder Vertreter
- Referentin Frau Preßlein-Lehle, AL Frau Brand
- Referent Herr Engert, Leiter Herr Dr. Hofmann
- Referent Herr Scherer, AL Herr Nißl, Projektleiter Herr Sauter
B) Teilnehmer Politik
-
CSU - Fraktion 4 Stimmen
FW - Fraktion 2 Stimmen
SPD - Fraktion 2 Stimmen
Bündnis90 / Die Grünen - Fraktion 1 Stimme
ÖDP + FDP - Ausschussgemeinschaft 1 Stimme
Als Berater sollte ferner ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege anwesend sein. Hierfür
wird Herr Dr. Koch vorgeschlagen.
Die Verhandlungsgespräche sollen am 15.06.12 stattfinden. Die konkreten Teilnehmer aus den
Fraktionen und Gruppen sind der Verwaltung namentlich bis spätestens 18.05.2012 mitzuteilen.
Das Verhandlungsverfahren soll folgendermaßen ablaufen:
1. Nachdem die Beantwortung der Fragen durch die Bewerber vorab schriftlich zu erfolgen
hat, wird die Verwaltung eine Beurteilung der eingegangenen Antworten vornehmen. Die
Beiträge der Bewerber sowie die Beurteilung der Verwaltung (ohne Bepunktung) werden
den Gremiumsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.
2. Am Tag der Verhandlungsgespräche hat jeder Bewerber ca. 30 Minuten Zeit, seinen
Beitrag dem Wertungsgremium vorzustellen. Anschließend können Fragen an den
Bewerber gestellt werden. Nach Beendigung der jeweiligen Vorstellung kann der Beitrag im
Gremium diskutiert werden. Anschließen ziehen sich die Verwaltung sowie die einzelnen
politischen Fraktionen und Gruppierungen zur Beratung und Bewertung des jeweiligen
Beitrages zurück.
3. Nach Abschluss der Beratungen erfolgt die Bewertung des jeweiligen Beitrags durch die
einzelnen Stimmberechtigten.
Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens steht somit voraussichtlich der Bewerber mit den
meisten Punkten fest. Sollte sich zeigen, dass der Punktunterschied der vordersten Bewerber nur
sehr gering ist, bestünde die Möglichkeit, diese mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen
(LP 3), um erst nach Vorliegen einer fundierten Entwurfsplanung (und damit auch einer höheren
Kostenschärfe) eine abschließende Entscheidung zu treffen. Dies würde allerdings auch bedeuten,
dass diese Planungsleistungen mehrfach zu vergüten wären.
Zeitablauf:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zum vorgeschlagenen Vorgehen könnte sich der
weitere Ablauf wie folgt darstellen:
Versand Aufgabenbeschreibung
29.03.2012
Bearbeitung durch Preisträger (über
Ostern!)
4 Wochen
27.04.2012
Vorprüfung durch die Verwaltung
3 Wochen
18.05.2012
Abstimmung der Verwaltungsempfehlung
25.05.2012
Verhandlungsgespräche [nach Pfingsten]
15.06.2012
Auftragsvergabe
PLA
KSA
FPA
StR
Beauftragung
Planung LPH 1-3 [4]
Projektgenehmigung
bis
bis
Planung der LPH 5-6
Ausschreibung [EU-weit]
Vergabe Hauptgewerke
bis
52 KT
Baubeginn
frühestens
03.07.2012
04.07.2012
12.07.2012
26.07.2012
Ende September 2012
Februar 2013
März 2013
September 2013
November 2013
Frühjahr 2014
Nachdem die Planungszeit ab Beauftragung der Planer von sehr vielen Einflussfaktoren abhängt,
bergen die o.g. Termine (ab September 2012) eine gewisse Unschärfe. Es kann daher bei der
Realisierung der Maßnahme durchaus noch zu Verschiebungen kommen.
Sollten nach Abschluss der Verhandlungsgespräche, wie oben bereits erwähnt, doch mehrere
Büros mit weiteren Planungsleistungen beauftragt werden, wird auch dies Auswirkungen auf den
Zeitablauf haben. Wir gehen davon aus, dass in diesem Fall die Entscheidung über die endgültige
Beauftragung und die Projektgenehmigung frühestens im Mai 2013 erfolgen kann.
In die Überlegungen zum weiteren Vorgehen sind die Erfahrungen der letzten beiden VOFVerfahren im Zusammenhang mit der Sanierung des Theaters sowie dem Neubau des
Gymnasiums am Schulzentrum Südwest mit eingeflossen. Es wurde dabei versucht, die bei den
bisherigen Verfahren aufgetretenen Probleme zu vermeiden. Die Besetzung des
Auswahlgremiums spiegelt aus unserer Sicht sehr gut die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates
wieder, so dass die Wertung des Gremiums eine gute Grundlage für die Vergabeentscheidung, die
in letzter Konsequenz der Stadtrat trifft, bietet. Das vorgeschlagene Verfahren bestätigt ferner,
dass die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Auftrages nicht durch das Preisgericht
des Wettbewerbs getroffen wird, sondern durch den Stadtrat selbst. Aus Sicht der Verwaltung
handelt es sich bei dem gewählten VOF-Verfahren, mit dazwischen geschalteten Wettbewerb, um
ein ideales Vorgehen für die Vergabe von anspruchsvollen Bauvorhaben.
Sofern sich jedoch der Stadtrat mehrheitlich nicht mit der abschließenden Empfehlung des Bewertungsgremiums identifizieren könnte, müsste die 2. Stufe des VOF-Verfahrens wiederholt werden.
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