Neues Wärmegesetz tritt am 1. Juli in Kraft

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PRESSEINFORMATION
Hamburg, 22. Juni 2015
Viele Erfüllungsoptionen für Ölheizer
Neues Wärmegesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Ab 1. Juli gilt in Baden-Württemberg das novellierte ErneuerbareWärme-Gesetz (EWärmeG). Hausbesitzer müssen dann nach Einbau
einer neuen Heizung mindestens 15 Prozent der Wärme aus
erneuerbaren Energien beziehen. Bislang waren nur zehn Prozent
gefordert. Die Erfüllung dieser Auflage ist für Besitzer einer Gas- oder
Ölheizung in Form verschiedener Varianten möglich. Das
Landesgesetz greift beim Austausch einer zentralen Heizungsanlage,
für Neubauvorhaben gilt ein anderes Wärmegesetz des Bundes.
Wer seine Ölheizung durch ein neues Brennwertgerät ersetzen will, kann
das Wärmegesetz zum Beispiel durch die Nutzung von Bioheizöl und die
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erfüllen. Denn Bioheizöl
wird mit zehn Prozentpunkten angerechnet, während der
Sanierungsfahrplan fünf Prozentpunkte bringt. Ein solcher Fahrplan, der
eine ausführliche Energieberatung darstellt, soll Hausbesitzern aufzeigen,
mit welchen Schritten sie künftig den Energiebedarf ihrer Immobilie noch
weiter verringern können. Eine weitere Erfüllungsoption bei Installation
einer Öl-Brennwertheizung ist beispielsweise der Einbau einer kleinen
Solarthermieanlage zur Warmwassererzeugung sowie wahlweise die
Erstellung eines Sanierungsfahrplans, die Dämmung der Kellerdecke oder
das Tanken von Bioheizöl. Auch die Kombination einer ÖlBrennwertheizung mit einer größeren Solaranlage zur zusätzlichen
Heizungsunterstützung wird den Vorgaben gerecht.
Fördergelder nutzen!
„Mithilfe der Erfüllungsoptionen gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine
Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik durchzuführen und
dabei den Gesetzesauflagen mit überschaubarem Aufwand zu genügen“,
erklärt Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und
Oeltechnik (IWO). „Dies ist wichtig, da die Erfahrungen zeigen, dass
Kosten bei der energetischen Sanierung ein entscheidender Faktor sind.“
Die für viele Ölheizungsbesitzer günstigste Variante stellt nach IWOBerechnungen ein neues Öl-Brennwertgerät in Verbindung mit einem
Sanierungsfahrplan und der Verwendung von Bioheizöl dar. Die
Investitionskosten belaufen sich in diesem Fall auf ca. 10.000 Euro. Um
den finanziellen Aufwand einer Heizungserneuerung zu senken, empfiehlt
das IWO zudem die Inanspruchnahme entsprechender Fördermittel. So
wird die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung
mit mindestens 2.000 Euro aus dem Marktanreizprogramm (MAP)
bezuschusst. Zusätzlich können für einen Öl-Brennwertkessel noch rund
1.200 Euro aus der aktuellen Aktion „Deutschland macht Plus!“ und dem
KfW-Förderprogramm genutzt werden. Daraus ergibt sich für die
Installation einer Öl-Brennwertheizung mit Solarthermieanlage ein
Gesamtzuschuss von rund 3.200 Euro oder mehr. Nähere Informationen
hierzu und eine Übersicht möglicher Sanierungsvarianten unter
www.deutschland-macht-plus.de.
IWO, 2015
Über IWO:
Das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) ist eine Einrichtung der
deutschen Mineralölwirtschaft mit Fördermitgliedern aus der Heizgeräteund Komponentenindustrie. Mit dem Ziel einer technologieoffenen,
effizienten und sicheren Wärmeversorgung setzt sich das IWO für die
langfristige Nutzung von Heizöl in Kombination mit erneuerbaren Energien
im Gebäudebereich ein. Etwa ein Drittel der in Deutschland benötigten
Wärmeenergie wird durch Heizöl abgedeckt. Rund 5,6 Millionen
Ölheizungen versorgen ca. elf Millionen Haushalte in der Bundesrepublik
mit Raumwärme und Warmwasser. Allein in Baden-Württemberg werden
rund 960.000 Ölheizungen betrieben.
Pressekontakt:
Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)
Rainer Diederichs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Süderstraße 73 a
20097 Hamburg
Tel +49 40 235113-0
Fax +49 40 235113-29
[email protected]
www.zukunftsheizen.de/presse
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