PRESSEINFORMATION Hamburg, 22. Juni 2015 Viele Erfüllungsoptionen für Ölheizer Neues Wärmegesetz tritt am 1. Juli in Kraft Ab 1. Juli gilt in Baden-Württemberg das novellierte ErneuerbareWärme-Gesetz (EWärmeG). Hausbesitzer müssen dann nach Einbau einer neuen Heizung mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Bislang waren nur zehn Prozent gefordert. Die Erfüllung dieser Auflage ist für Besitzer einer Gas- oder Ölheizung in Form verschiedener Varianten möglich. Das Landesgesetz greift beim Austausch einer zentralen Heizungsanlage, für Neubauvorhaben gilt ein anderes Wärmegesetz des Bundes. Wer seine Ölheizung durch ein neues Brennwertgerät ersetzen will, kann das Wärmegesetz zum Beispiel durch die Nutzung von Bioheizöl und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erfüllen. Denn Bioheizöl wird mit zehn Prozentpunkten angerechnet, während der Sanierungsfahrplan fünf Prozentpunkte bringt. Ein solcher Fahrplan, der eine ausführliche Energieberatung darstellt, soll Hausbesitzern aufzeigen, mit welchen Schritten sie künftig den Energiebedarf ihrer Immobilie noch weiter verringern können. Eine weitere Erfüllungsoption bei Installation einer Öl-Brennwertheizung ist beispielsweise der Einbau einer kleinen Solarthermieanlage zur Warmwassererzeugung sowie wahlweise die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, die Dämmung der Kellerdecke oder das Tanken von Bioheizöl. Auch die Kombination einer ÖlBrennwertheizung mit einer größeren Solaranlage zur zusätzlichen Heizungsunterstützung wird den Vorgaben gerecht. Fördergelder nutzen! „Mithilfe der Erfüllungsoptionen gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik durchzuführen und dabei den Gesetzesauflagen mit überschaubarem Aufwand zu genügen“, erklärt Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO). „Dies ist wichtig, da die Erfahrungen zeigen, dass Kosten bei der energetischen Sanierung ein entscheidender Faktor sind.“ Die für viele Ölheizungsbesitzer günstigste Variante stellt nach IWOBerechnungen ein neues Öl-Brennwertgerät in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan und der Verwendung von Bioheizöl dar. Die Investitionskosten belaufen sich in diesem Fall auf ca. 10.000 Euro. Um den finanziellen Aufwand einer Heizungserneuerung zu senken, empfiehlt das IWO zudem die Inanspruchnahme entsprechender Fördermittel. So wird die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit mindestens 2.000 Euro aus dem Marktanreizprogramm (MAP) bezuschusst. Zusätzlich können für einen Öl-Brennwertkessel noch rund 1.200 Euro aus der aktuellen Aktion „Deutschland macht Plus!“ und dem KfW-Förderprogramm genutzt werden. Daraus ergibt sich für die Installation einer Öl-Brennwertheizung mit Solarthermieanlage ein Gesamtzuschuss von rund 3.200 Euro oder mehr. Nähere Informationen hierzu und eine Übersicht möglicher Sanierungsvarianten unter www.deutschland-macht-plus.de. IWO, 2015 Über IWO: Das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) ist eine Einrichtung der deutschen Mineralölwirtschaft mit Fördermitgliedern aus der Heizgeräteund Komponentenindustrie. Mit dem Ziel einer technologieoffenen, effizienten und sicheren Wärmeversorgung setzt sich das IWO für die langfristige Nutzung von Heizöl in Kombination mit erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ein. Etwa ein Drittel der in Deutschland benötigten Wärmeenergie wird durch Heizöl abgedeckt. Rund 5,6 Millionen Ölheizungen versorgen ca. elf Millionen Haushalte in der Bundesrepublik mit Raumwärme und Warmwasser. Allein in Baden-Württemberg werden rund 960.000 Ölheizungen betrieben. Pressekontakt: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) Rainer Diederichs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Süderstraße 73 a 20097 Hamburg Tel +49 40 235113-0 Fax +49 40 235113-29 [email protected] www.zukunftsheizen.de/presse