Anlage zur Bereitschaftserklärung Wahl zu den IHK

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zurück per Fax: 0931 4194-333 oder per Post an
IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustr. 33, 97082 Würzburg
IHK-Wahl 2014
Gremialausschüsse
Wahl zum IHK-Gremialausschuss
der IHK Würzburg-Schweinfurt
für die Wahlperiode 2015 bis 2018
für die Wahlgruppe
Persönliche Erklärung:
Gemäß § 14 Abs. 2 und § 20 der Wahlordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt erkläre ich
hiermit in Kenntnis der Vorschriften über die Wählbarkeit (§ 5 i.V.m. §§ 3 und 4 der WahlO,
siehe Anlage), dass ich im Fall meiner Wahl bereit bin, das Amt anzunehmen und mir keine
Tatsachen bekannt sind, die meine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.
Ort, Datum
Firmenstempel und Unterschrift
Name, Vorname, Titel*
Geburtsdatum*
Beruf / Funktion im Unternehmen*
genaue Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens*
Straße*
PLZ, Ort*
Hinweis zur Veröffentlichung:
* Diese Angaben werden bei einer Kandidatur und dem Falle der Wahl in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft in Mainfranken“ und auf den Wahlseiten der IHK im Internet veröffentlicht (weitere Anmerkungen dazu auf der Rückseite).
Daneben bitten wir Sie, folgende weitere freiwillige Angaben für unsere interne Datenpflege
zu machen. Diese Angaben werden nicht ohne Ihre Zustimmung von uns veröffentlicht.
Telefon-Nr. geschäftlich
Telefon-Nr. privat
Handy-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
Internetseite Ihres Unternehmens
Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift / im Internet
Alle Kandidatinnen und Kandidaten werden mit den durch * gekennzeichneten Daten der
persönlichen Erklärung in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft in Mainfranken“ und im Internet veröffentlicht.
Für die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten ist eine Veröffentlichung mit einem
Foto wünschenswert. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns ein Foto bis zum 25. Juli 2014
per E-Mail ([email protected]) oder Post (IHK Würzburg-Schweinfurt, Frau Natalie
Easter, Mainaustr. 33, 97082 Würzburg) zuzusenden. Bitte kennzeichnen Sie das Mail bzw.
Foto mit dem Stichwort „IHK-Wahl“ und Ihrem Namen und beachten Sie folgende Hinweise:
Für alle Fotos gilt:
Bitte senden Sie uns Einzelportraits.
Es sollte sich nach Möglichkeit um Farbfotos handeln.
Vorgabe für digitale Bilder:
Digitale Bilder sollten immer die höchste Auflösung haben, die Auflösung von mind. 300 dpi ist ein
Richtwert, die Pixelzahl sollte wenigstens 3 Millionen betragen.
Mögliche Arten der Fotoanlieferung: per E-Mail, auf CD-ROM
Format: jpg, gif, tif
Vorgabe für Fotoabzüge:
Nach Möglichkeit Hochglanzfotos in der Qualität von Bewerbungsfotos, mind. Passfotogröße
Achtung:
Verwenden Sie bei Fotoabzügen bitte keine Stifte die durchdrücken oder auf der Fotorückseite nicht
haften und daher verwischen.
Einwilligung:
Hiermit versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. Ich bin damit einverstanden, dass
meine Angaben und mein Passfoto im Rahmen der IHK-Wahl 2014 in der IHK-Zeitschrift
„Wirtschaft in Mainfranken“ und im Internetauftritt der IHK veröffentlicht werden.
Ort, Datum
Firmenstempel und Unterschrift
Anlage zur Bereitschaftserklärung
Wahl zu den IHK-Gremialausschüssen
Auszug aus der Wahlordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt
in der Fassung vom 25. Juli 2013
§ 3 Wahlberechtigung
(1)
Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen.
(2)
Jeder IHK-Zugehörige hat nur eine Wahlstimme.
(3)
Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
§ 4 Ausübung des Wahlrechts
(1)
Das Wahlrecht wird ausgeübt
a)
für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung
besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
b)
für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige
Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung
befugt ist.
(2)
Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.
(3)
Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen
Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im IHK-Bezirk gelegene Betriebsstätte von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird.
(4)
In den Fällen der Absätze 1 Buchstabe b, 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.
(5)
Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des § 3 Abs. 3 vorliegt.
(6)
Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem
Zweck ausgestellten Vollmacht.
§ 5 Wählbarkeit
(1)
Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen
Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG.
(2)
Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Für jeden IHKZugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen.
(3)
Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.
§ 14 Wahlvorschläge
(2)
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des
IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Kandidaten
beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.
§ 20 Wahlmodus (Gremialausschüsse)
(1)
Die IHK-Zugehörigen wählen in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl jeweils auf die
Dauer von vier Jahren fünfzehn Mitglieder der Gremialausschüsse. Die unmittelbar gewählten Gremialausschussmitglieder können als Wahlmänner während der Wahlperiode bis zu zwei weitere Mitglieder hinzuwählen. Vorschlagsberechtigt sind jeweils drei Mitglieder des Gremialausschusses.
(2)
Jeder IHK-Zugehörige kann in einem Gremialausschuss nur einmal vertreten sein.
(3) Für die Wahlen zu den Gremialausschüssen gemäß Artikel 10 der Satzung gelten die Bestimmungen für die Wahlen zur Vollversammlung entsprechend, soweit die folgenden Bestimmungen keine anderen Regelungen treffen.
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