1_ausarbeitung_kaufvertrag

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Der Kaufvertrag (Band I)
1.
Vertragstypen – Begriff
Ein Vertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft.
Vertragstypen:
 Kaufvertrag: Tausch von Ware gegen Geld
 Werkvertrag: Werkunternehmer erbringt ein „Werk“ (z.B. Reparatur) für Werkbesteller
 Arbeitsvertrag: Dienstnehmer erbringt Arbeitsleistung für Dienstgeber
 Miet- und Pachtvertrag:
Mietvertrag: Vermieter überlässt Mieter gegen Entgelt eine Sache zum Gebrauch (z.B. Auto,
Wohnung)
Pachtvertrag: Verpächter überlässt Pächter gegen Entgelt eine Sache und deren Ertrag zum
Gebrauch (z.B. Verpachtung eines Gasthauses)
 weitere Vertragstypen: Kreditvertrag, Versicherungsvertrag usw.
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Er kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietenden und dem
Nachfragenden über Ware und Preis zustande. Aus einem Vertrag entstehen für den Käufer und
Verkäufer Rechte und Pflichten. (Annahme, Bezahlung, Lieferung, Rechungserstellung)
Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen
Vertragsabschluss
Antrag
Annahme
Vertragserfüllung
Leistung
Gegenleistung
„übereinstimmende Willenserklärung“
Worüber werden Kaufverträge abgeschlossen?
 Sachgüter: körperliche Produkte, man kann sie „angreifen“
 Dienstleistungen: können nicht „angegriffen“ werden;
weitere Merkmale:
o können nicht gelagert werden;
o Erstellung und Verbrauch erfolgen häufig gleichzeitig
 Digitale Produkte (Informationen) : z.B. Musik, Computerprogramme
Wie werden Kaufverträge abgeschlossen?
 offline (z.B. Supermarkt)
 online (z.B. Internet)
Electronic Commerce (E-Commerce)
= wenn Waren online gekauft bzw. verkauft werden; wichtigste Geschäftsbeziehungen:
 B2B (business to business) – Käufer und Verkäufer sind Unternehmer
 B2C (business to consumer) – Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater
Mobile Commerce (M-Commerce) =wenn Waren über das Handy gekauft bzw. verkauft werden.
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2.
Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages (S 44-47)
Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sind in den nachfolgenden Gesetzen geregelt:
Käufer und Verkäufer sind Unternehmen lt. UGB: Unternehmensgesetzbuch (UGB), Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), E-Commerce-Gesetz (ECG)
Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater: Konsumentenschutzgesetz (KSchG), ABGB, ECG
(E-Commerce-Gesetz)
Käufer und Verkäufer sind privat (bzw. Käufer ist Unternehmer): ABGB, ECG
Bedingungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen:

Übereinstimmende Willenserklärung
o ausdrücklich  mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung, elektronisch (online)
o durch Stillschweigen

Geschäftsfähigkeit der Partner
o
o
o
o



3.
Unmündige Minderjährige: beschränkt geschäftsfähig: Diese können (0-7 und 7-14
Jahre) nur geringfügige Sachen mit eigenem Taschengeld erwerben
Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können über das Taschengeld frei verfügen
Voll Geschäftsfähige (ab 18 Jahren) keine Einschränkungen, wenn geistig
handlungsfähig
Kinder (0-6 Jahre): Geschäftsunfähig: können geringfügige Geschäfte abschließen
Möglichkeit des Geschäfts
o Geschäfte die unmöglich oder sinnlos sind
Freiwilligkeit
o Das Geschäft darf nicht durch Zwang oder Drohung herbei geführt werden
Erlaubtheit
o Darf nicht gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze verstoßen
Bestandteile des Kaufvertrages und weitere regelmäßige Bestandteile
3.1
Gesetzliche Bestandteile





3.2
Verkäufer
Käufer
Warenart, Qualität
Menge
Preis
Weitere regelmäßige Bestandteile
Lieferbedingungen
 Lieferzeit
 Lieferort
Seite 2
 Kostenübergang (Wer trägt Kosten der Lieferung)
 Risikoübergang (Wer trägt das Risiko bei Lieferung)
Zahlungsbedingungen
 Zahlungszeit
 Zahlungsort
 Art der Zahlung (Überweisung, bar,…)
Sonstige





Verpackung
Transport
Nebenleistungen (Wer trägt Kosten für Montage)
Gewährleistung und Garantie (Schäden  Haftung)
Folgen, bei nicht Lieferung oder Zahlung
Qualitätsangabe in Kaufverträgen
Es gibt „vertretbare“ und „nicht vertretbare“ Waren.
Bei „vertretbaren“ Waren erfolgt die Qualitätsangabe durch: Muster, Proben, Marken (Nike), Typen
(VW-Golf TDI), Normen (Heft DIN A 4) und Handelsklassen.
Bei „nicht vertretbaren“ Waren sind Besichtigungen und Beschreibungen notwendig. (Antiquitäten,
Gebrauchtwagen)
1. Besichtigung
wird immer seltener; häufig wird nicht die Ware selbst besichtigt, sondern Waren gleicher
Marke, gleichen Typs.
2. Beschreibung
Rationale Beschreibung: Es werden zahlenmäßig erfassbare Merkmale beschrieben. (Feinheit
bei Edelmetallen, Fettgehalt von Molkereiprodukten)
Irrationale Beschreibung: Es werden Eigenschaften, die zahlenmäßig nicht erfasst werden
können, beschrieben. (Kleider in kariertem Design)
3. Muster und Proben
Kauf nach Muster:
z.B.: Auftragsmuster  Käufer sendet Verkäufer Muster zu, um die
Ware danach anfertigen zu lassen.
Kauf auf Probe: Kauf wird abgeschlossen, kann die Ware aber zurückgeben, falls
Qualitätsanforderungen nicht entsprechen.
Kauf zur Probe: Es wird eine kleine Menge zu günstigen Preisen gekauft, damit Käufer die
Ware prüfen kann. Kein Rückgaberecht.
4. Marken
 Fabriksmarken Erzeuger lässt schützen (Philips)
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 Handelsmarken Handel lässt schützen („Privileg“ Elektrogeräte bei Quelle)
5. Typen, Normen, Handelsklassen
Typen: nur Gültigkeit für die Erzeugnisse eines Unternehmens oder eines Konzerns (zB.
Kraftfahrzeugtypen, wie Polo 1600 GTi)
Normen: sind Richtlinien aller Art, die Vereinheitlichung von Begriffen, Formen,
Eigenschaften, …
Normen werden meist für ein gesamtes Staatsgebiet geschaffen. ÖNORM
Handelsklassen: stellen die Qualität on Lebensmittel vor allem im Einzelhandel fest.
Beispiel: Eier
Qualitätsklassen: extra, I, II, III (bezeichnen das Alter der Eier)
Gewichtsgruppen: 1 (Gewicht 70 g und darüber) bis 7 (unter 45 g)
6. Sonderregelungen der Qualität
Kauf in Bausch und Bogen: Käufer übernimmt Ware ohne Rücksicht auf etwaige Fehler,
Verkäufer haftet für keine bestimmte Qualität (Ware darf jedoch nicht verfault sein)
Spezifikationskauf: Im Kaufvertrag wird zunächst nur Gattung der Ware beschlossen.
Käufer hat das Recht, die Ware innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist die Ware zu
prüfen (spezifizieren).
Spezifikationskauf tritt häufig mit der Sukzessivlieferung auf, d.h. der Käufer kann
Teillieferungen abrufen und dabei die Qualität näher bestimmen.
Die Preisangabe im Kaufvertrag
Preis – wichtiger Aspekt bei Kauf und Verkauf.
Der Preis im Kaufvertrag:

Fester Preis: Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben.

Freibleibender Preis: - Basiskauf: Preis wird nach Basisqualität festgelegt. Vorgangsweise
wird bei Spezifikationskäufen eingehalten.

Kostenschwankungsklausel: es ermöglicht zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den
vereinbarten Preis zu erhöhen. Grundlage ist eine detaillierte Kostenaufstellung

Indexklauseln: gibt an, wie sich die Preise in einem bestimmten Bereich verändern. Es muss
ein detailliertes Berechnungsschema angegeben werden.
Preisabzüge und Preisnachlässe („Skonto und Rabatt“)
Skonto: Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin.
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Gründe für Skonto: Zinsvergütung, Risikoprämie, Verwaltungsaufwandvergütung
Rabatt: Preisnachlässe, ohne Rücksicht auf den zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen.
Rabatte: Mengenrabatt, Schlussrabatt, Umsatzbonus, Treuerabatt, Einführungsrabatt,
Ausverkaufsrabatt, Mängelrabatt
Preisangaben und Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“)
Zu unterscheiden sind: Preise ohne Umsatzsteuer und Preise einschließlich Umsatzsteuer
Preisangaben für den Konsumenten müssen die Umsatzsteuer enthalten.
Preisangaben zwischen Unternehmern erfolgen meist ohne Umsatzsteuer.
Preiskalkulation und Marktpreis
Bruttoeinkaufspreis
-Preisnachlässe
=Nettoeinkaufspreis
+Bezugskosten
=Einstandspreis
+Kosten der betrieblichen Leistungserstellung
=Selbstkosten
+Gewinn
=Nettoverkaufspreis
+Sonderkosten
=Bruttoverkaufspreis ohne USt
+Umsatzsteuer
=Bruttoverkaufspreis mit USt
Der kalkulierte Preis gibt dem Unternehmer einen Anhaltspunkt für seine Preisforderung.
Es muss jedoch überprüft werden, ob jemand bereit ist, den kalkulierten Preis zu bezahlen.
Das Kalkulationsschema kann daher auf verschiedene Art für die Preisentscheidung des
Unternehmers herangezogen werden
Progressive Kalkulation: Einkaufspreis ist am Beschaffungsmarkt vorgegeben. Der Unternehmer
rechnet progressiv vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis und kontrolliert, ob der ermittelte
Verkaufspreis am Absatzmarkt zu erzielen ist.
Retrograde Kalkulation: Der Verkaufspreis ist am Absatzmarkt vorgegeben. Der Unternehmer geht
vom erzielbaren Verkaufspreis aus und ermittelt „Rückschreitend“ den zulässigen Einkaufspreis.
Sodann untersucht er, ob er um diesen Preis einkaufen kann.
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4. Incoterms- Lieferbedingungen - Zahlungsbedingungen
Lieferbedingungen
bestimmen
Lieferort
(=Erfüllungsort)
Liefertermin
(=Erfüllungszeit)
Transportkosten
und Risiko
Liefertermin:
 ohne Vereinbarung (es muss sofort geliefert werden.)
 mit Vereinbarung (Zeitpunkt oder Zeitspanne wird angegeben)
Lieferort:
 ohne Vereinbarung (der Ort, an dem der Verkäufer seine Handelsniederlassung hat)
 mit Vereinbarung (kann frei vereinbart werden)
Transport und Risiko
 ohne Vereinbarung (Der Verkäufer trägt alle Kosten und das Risiko bis zum Lieferort)
 mit Vereinbarung (Hier wird über Kosten- und Risikoübergang eine Abmachung getroffen,
diese werden meist mit Lieferklauseln geregelt).
Lieferklausel
Lieferklausel
Transportkosten trägt
Risiko trägt
„ab Werk“
Käufer
Käufer
„frei Haus“
„frei …“
Verkäufer
Verkäufer bis zum
genannten Ort
Verkäufer bis zum
genannten Ort
Verkäufer
Verkäufer bis zum
genannten Ort
Käufer ab Übergabe an
den ersten
Frachtführer)
„frachtfrei …“
Risiko-(Eigentums-)
und Kostenübergang
an …
Einem Ort
(=Einpunktklausel)
Einem Ort
Einem Ort
Verschiedenen Orten
(=Zweipunktklausel)
Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen:
 ohne Vereinbarung (geschieht sofort)
 mit Vereinbarung (meist mit einer gewissen Frist, innerhalb der gezahlt werden muss zB
14,30 oder 60Tage)
Wann und wo gezahlt werden muss, ist besonders wichtig.



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Wo muss gezahlt werden (Erfüllungsort der Zahlung)?
Wann muss gezahlt werden (Erfüllungszeit der Zahlung, Zahlungstermin)?
Wer trägt die Kosten für die Zahlung?
Erfüllungsort: Ist Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Käufers.
Erfüllungszeit:
Erfüllungszeit der Zahlung
Vorauszahlung
(vor der Lieferung
Prompte Zahlung
(bei Lieferung/
Rechnungserhalt)
Spätere Zahlung
„Kauf auf Ziel“
(nach der Lieferung)
Sonderformen, wie
-Anzahlung
-Ratenzahlung
-Abzahlungsgeschäft lt. KSchG

Vorauszahlung
o Anzahlung: Kaufpreis wird teilweise Voraus bezahlt
Vorteile für den Verkäufer: Teilweise Finanzierung durch den Käufer, gewisse Sicherheit,
dass der Käufer die Ware übernehmen wird
o Angeld: Ist eine teilweise Vorauszahlung des Kaufpreises.

Prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura
Kein Kassageschäft im engeren Sinn

Spätere Zahlung (Zielkauf)
o Gibt es vereinbarte Zielfristen
o Verkäufer trägt Dubiosen und Geldwertrisiko
o Käufer erhält Fremdfinanzierung
o Kassafrist=Zahlung auf Ziel
Teilzahlung Der Käufer hat das Recht, den Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu entrichten.
5.
Gewährleistung – Garantie
Gewährleistung
Garantie
Seite 7
Haftung des Verkäufers für Mängel, die bei der Übergabe entstehen
(Produkt muss dem Vertrag entsprechen)
Laut AGB bei beweglichen Sachen 2 Jahre, bei unbeweglichen 3 Jahre
Arglistig verschwiegene Mängel - 30 Jahre
Gewährleistung für Werbeaussagen: Gegenüber dem Konsumenten haftet
der Verkäufer auch für Werbeaussagen über Eigenschaften, die das Produkt
angeblich haben soll.
Behebung von Mängeln durch den Ordnungsgemäßen Gebrauch .
Der Verkäufer verpflichtet sich über die gesetzliche Gewährleistung
hinausgehende „Garantie“, d.h., er verpflichtet sich die Mängel zu beheben,
die durch den ordnungsmäßigen Gebrauch entstanden sind.
Beweislast
Die Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken und -obliegenheiten.
Beweislastumkehr
Von einer Beweislastumkehr spricht man, wenn nicht der Anspruchsinhaber
die Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muss, sondern der Gegner
deren Fehlen.(Käufer) Eine Beweislastumkehr beruht zumeist auf einer
gesetzlichen Vermutung.
Rechtsfolgen bei
Mängeln
Bei Mängeln gibt es folgende Rechtsfolgen: Austausch, Nachlieferung,
Reparatur, Preisminderung und Rücktritt. Wenn diese nicht erfolgen sollte
man juristische Schritte einleiten (Klage).
Vorrangig sind schlicht und einfach Mängelrügen bei Mängeln zu verfassen.
Möglichkeiten bei mangelhafter Ware:
Austausch, Nachlieferung, Reparatur, Preisminderung, Rücktritt
Es ist umstritten wie oft eine Ware repariert werden soll bis sie komplett ausgetauscht werden sollte,
aber in der Regel nach dem zweiten Mal.
Wann kann Preisminderung oder Wandlung verlangt werden?
Wenn keine Verbesserung mehr möglich ist, sprich:
Wenn alles andere nicht möglich ist, bei Unannehmlichkeiten für den Kunden bei Verbesserung oder
Austausch.
 bei geringfügigen Mängeln gibt es keine Wandlung
Produkthaftung:
durch Gesetz geregelt, unabhängig von der Verschuldung haftet der
Hersteller oder der Importeur, die aufgrund mangelhafter Produkte an
Personen oder Gütern entstehen. Bei Unbekannten Importeur oder
Hersteller haftet der Händler.
Sonderangebot:
Auch für reduzierte Ware gilt die volle Gewährleistung.
Das Erstellen einer Mängelrüge
Aufbau einer Mängelrüge
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
Anlass des Schreibens
Eigenes Anliegen
Begründung für das Anliegen
Erwartete Reaktion
Mögliche Folgen bei Nichtbeachtung der Mängelrüge
Telefonisch, per Fax, per E-Mail bei einfachem Fall
Eingeschriebener Brief bei schwerem Fall (etwa Verdorbenes)
1.) Stellungnahme des Verkäufers
1.) Anlass des Schreibens
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2.) Entscheidung (Stellungnahme zum Anliegen des Schreibers)
3.) Begründung
4.) Erwartete Reaktion
5.) Mögliche Folgen
Soll möglichst höflich sein und dazu führen, den Käufer als Kunden nicht zu verlieren
2.) Mangelhafte Rechnungen
Mögliche Mängel:
1.) Schlechtere Bedingungen als vereinbart
2.) Rechenfehler
3.) Fehler bei den Bestimmungen des USt-Gesetz
Bei Rechenfehlern reicht ein Telefongespräch, bei Meinungsverschiedenheiten ein Brief (Rabattsätze,
alte Preislisten)
Aufbau des Schreibens:
1.) Bezug auf die Rechnung
2.) Beschreibung und Bezeichnung der Mängel samt Beilagen
3.) Bitte um Richtigstellung
Antwort des Verkäufers:
Anerkennung mit entsprechenden Schritten oder Ablehnung der Beanstandung
6.
Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen
6.1
Durch den Verkäufer
Lieferung mangelhafter Ware
(schlechte Qualität, Menge)
Erstellung mangelhafter Rechnungen
(falscher Preis, Zahlungsbedingung)
Lieferverzug
(keine bzw. verspätete Lieferung)
6.2
Durch den Käufer
Annahmeverzug
(keine bzw. verspätete Annahme)
Zahlungsverzug
(keine bzw. verspätete Zahlung)
Lieferung mangelhafter Ware
Offene Mängel:
Sofort erkennbare Mängel. (z.B., zerkratzte Tischplatte, zerbrochenes
Glas)
Geheime Mängel:
Mängel, die nicht sofort erkennbar sind (Kopierer funktioniert nicht)
Arglistig verschwiegene Mängel: absichtlich verschwiegene Mängel
Wesentliche Mängel:
Sie hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware
Unwesentliche Mängel:
Sie hindern den Gebrauch nicht (Kratzer)
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Behebbare Mängel:
Unbehebbare Mängel:
Sie können beseitigt werden.
Können nicht beseitigt werden (verzogener Fahrradrahmen)
Feststellung und Bekanntgabe der Mängel
Ist der Käufer Unternehmer, muss er dem Verkäufer Mängel in angemessener Frist anzeigen. In der
Praxis erfolgt die Prüfung erst beim Letztverbraucher.
ABGB: Bei Geschäften nach ABGB
Inhalt der Mängelrüge: muss den Mangel genau beschreiben
Arglistig verschwiegene Mängel: Frist ist 30 Jahre
Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers
*Verbesserung (Austausch)
*Preisminderung
*Wandlung (Rücktritt)
Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Verbesserung
Bei geringfügigen unbehebbaren Mängeln ist ein Rücktritt nicht möglich, jedoch kann eine
Preisminderung gefordert werden.
Produkthaftung
Es bedeutet, dass der Hersteller oder der Importeur für Schäden haften, die aufgrund mangelhafter
Produkte an Personen oder an anderen Gütern entstehen. Z.B. durch einen undichten Öltank.
Der Lieferverzug
Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die
Ware übergibt.
1. Eintritt des Lieferverzuges und seine Rechtsfolgen
Der Lieferverzug und seine
Rechtsfolgen
Kein Fixgeschäft
(„gewöhnliches Zeitgeschäft“)
Fixgeschäft
Mahnung
mit angemessener Nachfrist
erforderlich
Sofort
bei Überschreiten des Liefertermins
Rechtsfolgen bei Lieferverzug
Bestehen auf nachträglicher Lieferung
Rücktritt vom Vertrag
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eventuell zusätzlich Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden
Man unterscheidet zwischen gewöhnlichem Zeitgeschäft und Fixgeschäft.
Fixgeschäft liegt dann vor, wenn
- der Liefertermin ausdrücklich fix vereinbart wurde oder
- der fixe Liefertermin aus der Art des Geschäftes hervorgeht
Käufer muss den säumigen Verkäufer
in Verzug setzen, d.h. Mahnung senden
- angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen
- mit Rechtsfolgen bei Nichterfüllung androhen
Dieser Maßnahmen wird das gewöhnliche Zeitgeschäft zu einem Fixgeschäft.
„angemessene Nachfrist“ bedeutet:
- Ist so bemessen, dass es dem Verkäufer möglich ist doch noch zu liefern
- Ist sie zu kurz, darf Verkäufer nicht damit rechnen, dass sie wirkungslos ist, sondern zeigen
dass er sie erfüllen will.
Käufer sollte immer das AGB genau durchlesen und gegebenenfalls Abänderungen verlangen und sie
schriftlich bestätigen.
Bei Fixgeschäft treten Rechtsfolgen ohne weitere Mahnung sofort bei Überschreiten der Lieferfrist
ein. Besteht der Käufer auf die Lieferung und teilt sie nicht mit, gilt der Kaufvertrag als aufgelöst.
2. Rechtliche Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug
Liefert der Verkäufer bei einem Fixgeschäft nicht oder wird die gesetzte Nachfrist bei einem
Zeitgeschäft überschritten, hat der Käufer folgende Möglichkeiten:



sofort vom Vertrag zurücktreten
ist zweckmäßig, wenn
o Preis der Ware gesunken ist und daher billiger kaufen kann
o Waren gefunden hat die qualitativ besser entsprechen
o Lieferung zum späteren Zeitpunkt keinen Sinn hat
auf die Lieferung bestehen (wenn Rücktritt wirtschaftlich sinnlos ist)
und in beiden Fällen
den Ersatz eines nachweisbaren Schadens verlangen, wenn der Lieferverzug vom
Verkäufer verschuldet wurde
3. Schriftverkehr beim Lieferverzug
(1) Lieferverzug beim gewöhnlichen Zeitgeschäft
 Schreiben des Käufers
Käufer muss:
- auf Termin hinweisen und Nachfrist setzen,
- Verkäufer die Folgen weiteren Terminverzuges bekanntgeben
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Allgemeines Aufbauschema
1. Anlass des Schreibens
2. Eigenes Anliegen
Lieferverzug – Schreiben des Käufers
 Bezug auf die Bestellung und auf den vereinbarten
Liefertermin
 Lieferung bis spätestens … (Setzen einer Nachfrist)
3. Begründung

Eventuell Hinweis auf Dringlichkeit etc.
4. Erwartete Reaktion


Hoffnung, dass die Nachfrist eingehalten wird.
Folgen, wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird
(Rücktritt, Schadenersatz etc.)
5. Mögliche Folgen

Schreiben des säumigen Verkäufers
Wenn der Termin nicht eingehalten werden kann und dem Verkäufer bereits vor dem
Liefertermin bekannt ist, sollte er dies dennoch dem Käufer rechtzeitig mitteilen.
Auf jeden Fall sollte sofort geantwortet werden wenn die Mahnung des Käufers
eingetroffen ist, auch dann, wenn Lieferung unterwegs ist oder unmittelbar bevorsteht.
Der Verkäufer wird versuchen:
- den Kunden zu erhalten
- rechtzeitig die Lieferfrist zu verlängern
- Schadenersatzforderungen durch die Angabe geeigneter Gründe für die Verzögerung zu
vermeiden oder herabzumindern
Allgemeines Aufbauschema
1. Anlass des Schreibens
2. Eigenes Anliegen bzw.
Stellungnahme zum Anliegen
des Partners
3. Begründung
4. Erwartete Reaktion
5. Mögliche Folgen
Lieferverzug – Antwort des säumigen Verkäufers
 Hinweis auf die Liefermahnung bzw. wenn
noch nicht gemahnt wurde auf die
Lieferverpflichtung
 Bitte um Entschuldigung,
Versprechen, die Lieferung bis … auszuführen
bzw.
Bitte, die Frist bis … zu verlängern
 Unbedingt Gründe für die Verzögerung
angeben
 Bitte um Verständnis bzw.
Bitte, die Vorschläge zu akzeptieren
-
In einer „werbenden Schlussformel“ wird man nochmals um Entschuldigung bzw. um Verständnis
ersuchen.
(2) Lieferverzug beim Fixgeschäft
 Schreiben des Käufers
Gesetzlich muss Käufer nur dann Nachricht geben, wenn er
- auf Lieferung besteht und/oder
- Schadenersatz fordert
Ist aber jedoch üblich, Verkäufer auf jeden Fall zu verständigen.
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Schreiben ist wie beim gewöhnlichen Zeitgeschäft aufgebaut, jedoch
- wird ausdrücklich auf den vereinbarten fixen Liefertermin hingewiesen
- Sollte man auf Lieferung bestehen, muss selbstverständlich eine Nachfrist gesetzt
werden. Andernfalls erklärt man den Rücktritt vom Vertrag.

Schreiben des Verkäufers
Verkäufer wird im individuellen Schreiben versuchen:
- Kunden zu erhalten
- Schadenersatzforderungen zu verringern oder zu vermeiden
Sein Schreiben ist daher gleich aufgebaut, wie beim gewöhnlichen Lieferverzug.
Weitere Bereiche und Begriffe im Kaufvertrag:


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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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