Der Kaufvertrag (Band I) 1. Vertragstypen – Begriff Ein Vertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechtsgeschäft. Vertragstypen: Kaufvertrag: Tausch von Ware gegen Geld Werkvertrag: Werkunternehmer erbringt ein „Werk“ (z.B. Reparatur) für Werkbesteller Arbeitsvertrag: Dienstnehmer erbringt Arbeitsleistung für Dienstgeber Miet- und Pachtvertrag: Mietvertrag: Vermieter überlässt Mieter gegen Entgelt eine Sache zum Gebrauch (z.B. Auto, Wohnung) Pachtvertrag: Verpächter überlässt Pächter gegen Entgelt eine Sache und deren Ertrag zum Gebrauch (z.B. Verpachtung eines Gasthauses) weitere Vertragstypen: Kreditvertrag, Versicherungsvertrag usw. Wie kommt ein Kaufvertrag zustande? Er kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden über Ware und Preis zustande. Aus einem Vertrag entstehen für den Käufer und Verkäufer Rechte und Pflichten. (Annahme, Bezahlung, Lieferung, Rechungserstellung) Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen Vertragsabschluss Antrag Annahme Vertragserfüllung Leistung Gegenleistung „übereinstimmende Willenserklärung“ Worüber werden Kaufverträge abgeschlossen? Sachgüter: körperliche Produkte, man kann sie „angreifen“ Dienstleistungen: können nicht „angegriffen“ werden; weitere Merkmale: o können nicht gelagert werden; o Erstellung und Verbrauch erfolgen häufig gleichzeitig Digitale Produkte (Informationen) : z.B. Musik, Computerprogramme Wie werden Kaufverträge abgeschlossen? offline (z.B. Supermarkt) online (z.B. Internet) Electronic Commerce (E-Commerce) = wenn Waren online gekauft bzw. verkauft werden; wichtigste Geschäftsbeziehungen: B2B (business to business) – Käufer und Verkäufer sind Unternehmer B2C (business to consumer) – Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater Mobile Commerce (M-Commerce) =wenn Waren über das Handy gekauft bzw. verkauft werden. Seite 1 2. Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages (S 44-47) Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sind in den nachfolgenden Gesetzen geregelt: Käufer und Verkäufer sind Unternehmen lt. UGB: Unternehmensgesetzbuch (UGB), Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), E-Commerce-Gesetz (ECG) Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater: Konsumentenschutzgesetz (KSchG), ABGB, ECG (E-Commerce-Gesetz) Käufer und Verkäufer sind privat (bzw. Käufer ist Unternehmer): ABGB, ECG Bedingungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen: Übereinstimmende Willenserklärung o ausdrücklich mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung, elektronisch (online) o durch Stillschweigen Geschäftsfähigkeit der Partner o o o o 3. Unmündige Minderjährige: beschränkt geschäftsfähig: Diese können (0-7 und 7-14 Jahre) nur geringfügige Sachen mit eigenem Taschengeld erwerben Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können über das Taschengeld frei verfügen Voll Geschäftsfähige (ab 18 Jahren) keine Einschränkungen, wenn geistig handlungsfähig Kinder (0-6 Jahre): Geschäftsunfähig: können geringfügige Geschäfte abschließen Möglichkeit des Geschäfts o Geschäfte die unmöglich oder sinnlos sind Freiwilligkeit o Das Geschäft darf nicht durch Zwang oder Drohung herbei geführt werden Erlaubtheit o Darf nicht gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze verstoßen Bestandteile des Kaufvertrages und weitere regelmäßige Bestandteile 3.1 Gesetzliche Bestandteile 3.2 Verkäufer Käufer Warenart, Qualität Menge Preis Weitere regelmäßige Bestandteile Lieferbedingungen Lieferzeit Lieferort Seite 2 Kostenübergang (Wer trägt Kosten der Lieferung) Risikoübergang (Wer trägt das Risiko bei Lieferung) Zahlungsbedingungen Zahlungszeit Zahlungsort Art der Zahlung (Überweisung, bar,…) Sonstige Verpackung Transport Nebenleistungen (Wer trägt Kosten für Montage) Gewährleistung und Garantie (Schäden Haftung) Folgen, bei nicht Lieferung oder Zahlung Qualitätsangabe in Kaufverträgen Es gibt „vertretbare“ und „nicht vertretbare“ Waren. Bei „vertretbaren“ Waren erfolgt die Qualitätsangabe durch: Muster, Proben, Marken (Nike), Typen (VW-Golf TDI), Normen (Heft DIN A 4) und Handelsklassen. Bei „nicht vertretbaren“ Waren sind Besichtigungen und Beschreibungen notwendig. (Antiquitäten, Gebrauchtwagen) 1. Besichtigung wird immer seltener; häufig wird nicht die Ware selbst besichtigt, sondern Waren gleicher Marke, gleichen Typs. 2. Beschreibung Rationale Beschreibung: Es werden zahlenmäßig erfassbare Merkmale beschrieben. (Feinheit bei Edelmetallen, Fettgehalt von Molkereiprodukten) Irrationale Beschreibung: Es werden Eigenschaften, die zahlenmäßig nicht erfasst werden können, beschrieben. (Kleider in kariertem Design) 3. Muster und Proben Kauf nach Muster: z.B.: Auftragsmuster Käufer sendet Verkäufer Muster zu, um die Ware danach anfertigen zu lassen. Kauf auf Probe: Kauf wird abgeschlossen, kann die Ware aber zurückgeben, falls Qualitätsanforderungen nicht entsprechen. Kauf zur Probe: Es wird eine kleine Menge zu günstigen Preisen gekauft, damit Käufer die Ware prüfen kann. Kein Rückgaberecht. 4. Marken Fabriksmarken Erzeuger lässt schützen (Philips) Seite 3 Handelsmarken Handel lässt schützen („Privileg“ Elektrogeräte bei Quelle) 5. Typen, Normen, Handelsklassen Typen: nur Gültigkeit für die Erzeugnisse eines Unternehmens oder eines Konzerns (zB. Kraftfahrzeugtypen, wie Polo 1600 GTi) Normen: sind Richtlinien aller Art, die Vereinheitlichung von Begriffen, Formen, Eigenschaften, … Normen werden meist für ein gesamtes Staatsgebiet geschaffen. ÖNORM Handelsklassen: stellen die Qualität on Lebensmittel vor allem im Einzelhandel fest. Beispiel: Eier Qualitätsklassen: extra, I, II, III (bezeichnen das Alter der Eier) Gewichtsgruppen: 1 (Gewicht 70 g und darüber) bis 7 (unter 45 g) 6. Sonderregelungen der Qualität Kauf in Bausch und Bogen: Käufer übernimmt Ware ohne Rücksicht auf etwaige Fehler, Verkäufer haftet für keine bestimmte Qualität (Ware darf jedoch nicht verfault sein) Spezifikationskauf: Im Kaufvertrag wird zunächst nur Gattung der Ware beschlossen. Käufer hat das Recht, die Ware innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist die Ware zu prüfen (spezifizieren). Spezifikationskauf tritt häufig mit der Sukzessivlieferung auf, d.h. der Käufer kann Teillieferungen abrufen und dabei die Qualität näher bestimmen. Die Preisangabe im Kaufvertrag Preis – wichtiger Aspekt bei Kauf und Verkauf. Der Preis im Kaufvertrag: Fester Preis: Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben. Freibleibender Preis: - Basiskauf: Preis wird nach Basisqualität festgelegt. Vorgangsweise wird bei Spezifikationskäufen eingehalten. Kostenschwankungsklausel: es ermöglicht zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen. Grundlage ist eine detaillierte Kostenaufstellung Indexklauseln: gibt an, wie sich die Preise in einem bestimmten Bereich verändern. Es muss ein detailliertes Berechnungsschema angegeben werden. Preisabzüge und Preisnachlässe („Skonto und Rabatt“) Skonto: Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin. Seite 4 Gründe für Skonto: Zinsvergütung, Risikoprämie, Verwaltungsaufwandvergütung Rabatt: Preisnachlässe, ohne Rücksicht auf den zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen. Rabatte: Mengenrabatt, Schlussrabatt, Umsatzbonus, Treuerabatt, Einführungsrabatt, Ausverkaufsrabatt, Mängelrabatt Preisangaben und Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) Zu unterscheiden sind: Preise ohne Umsatzsteuer und Preise einschließlich Umsatzsteuer Preisangaben für den Konsumenten müssen die Umsatzsteuer enthalten. Preisangaben zwischen Unternehmern erfolgen meist ohne Umsatzsteuer. Preiskalkulation und Marktpreis Bruttoeinkaufspreis -Preisnachlässe =Nettoeinkaufspreis +Bezugskosten =Einstandspreis +Kosten der betrieblichen Leistungserstellung =Selbstkosten +Gewinn =Nettoverkaufspreis +Sonderkosten =Bruttoverkaufspreis ohne USt +Umsatzsteuer =Bruttoverkaufspreis mit USt Der kalkulierte Preis gibt dem Unternehmer einen Anhaltspunkt für seine Preisforderung. Es muss jedoch überprüft werden, ob jemand bereit ist, den kalkulierten Preis zu bezahlen. Das Kalkulationsschema kann daher auf verschiedene Art für die Preisentscheidung des Unternehmers herangezogen werden Progressive Kalkulation: Einkaufspreis ist am Beschaffungsmarkt vorgegeben. Der Unternehmer rechnet progressiv vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis und kontrolliert, ob der ermittelte Verkaufspreis am Absatzmarkt zu erzielen ist. Retrograde Kalkulation: Der Verkaufspreis ist am Absatzmarkt vorgegeben. Der Unternehmer geht vom erzielbaren Verkaufspreis aus und ermittelt „Rückschreitend“ den zulässigen Einkaufspreis. Sodann untersucht er, ob er um diesen Preis einkaufen kann. Seite 5 4. Incoterms- Lieferbedingungen - Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen bestimmen Lieferort (=Erfüllungsort) Liefertermin (=Erfüllungszeit) Transportkosten und Risiko Liefertermin: ohne Vereinbarung (es muss sofort geliefert werden.) mit Vereinbarung (Zeitpunkt oder Zeitspanne wird angegeben) Lieferort: ohne Vereinbarung (der Ort, an dem der Verkäufer seine Handelsniederlassung hat) mit Vereinbarung (kann frei vereinbart werden) Transport und Risiko ohne Vereinbarung (Der Verkäufer trägt alle Kosten und das Risiko bis zum Lieferort) mit Vereinbarung (Hier wird über Kosten- und Risikoübergang eine Abmachung getroffen, diese werden meist mit Lieferklauseln geregelt). Lieferklausel Lieferklausel Transportkosten trägt Risiko trägt „ab Werk“ Käufer Käufer „frei Haus“ „frei …“ Verkäufer Verkäufer bis zum genannten Ort Verkäufer bis zum genannten Ort Verkäufer Verkäufer bis zum genannten Ort Käufer ab Übergabe an den ersten Frachtführer) „frachtfrei …“ Risiko-(Eigentums-) und Kostenübergang an … Einem Ort (=Einpunktklausel) Einem Ort Einem Ort Verschiedenen Orten (=Zweipunktklausel) Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen: ohne Vereinbarung (geschieht sofort) mit Vereinbarung (meist mit einer gewissen Frist, innerhalb der gezahlt werden muss zB 14,30 oder 60Tage) Wann und wo gezahlt werden muss, ist besonders wichtig. Seite 6 Wo muss gezahlt werden (Erfüllungsort der Zahlung)? Wann muss gezahlt werden (Erfüllungszeit der Zahlung, Zahlungstermin)? Wer trägt die Kosten für die Zahlung? Erfüllungsort: Ist Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Käufers. Erfüllungszeit: Erfüllungszeit der Zahlung Vorauszahlung (vor der Lieferung Prompte Zahlung (bei Lieferung/ Rechnungserhalt) Spätere Zahlung „Kauf auf Ziel“ (nach der Lieferung) Sonderformen, wie -Anzahlung -Ratenzahlung -Abzahlungsgeschäft lt. KSchG Vorauszahlung o Anzahlung: Kaufpreis wird teilweise Voraus bezahlt Vorteile für den Verkäufer: Teilweise Finanzierung durch den Käufer, gewisse Sicherheit, dass der Käufer die Ware übernehmen wird o Angeld: Ist eine teilweise Vorauszahlung des Kaufpreises. Prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura Kein Kassageschäft im engeren Sinn Spätere Zahlung (Zielkauf) o Gibt es vereinbarte Zielfristen o Verkäufer trägt Dubiosen und Geldwertrisiko o Käufer erhält Fremdfinanzierung o Kassafrist=Zahlung auf Ziel Teilzahlung Der Käufer hat das Recht, den Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu entrichten. 5. Gewährleistung – Garantie Gewährleistung Garantie Seite 7 Haftung des Verkäufers für Mängel, die bei der Übergabe entstehen (Produkt muss dem Vertrag entsprechen) Laut AGB bei beweglichen Sachen 2 Jahre, bei unbeweglichen 3 Jahre Arglistig verschwiegene Mängel - 30 Jahre Gewährleistung für Werbeaussagen: Gegenüber dem Konsumenten haftet der Verkäufer auch für Werbeaussagen über Eigenschaften, die das Produkt angeblich haben soll. Behebung von Mängeln durch den Ordnungsgemäßen Gebrauch . Der Verkäufer verpflichtet sich über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende „Garantie“, d.h., er verpflichtet sich die Mängel zu beheben, die durch den ordnungsmäßigen Gebrauch entstanden sind. Beweislast Die Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken und -obliegenheiten. Beweislastumkehr Von einer Beweislastumkehr spricht man, wenn nicht der Anspruchsinhaber die Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muss, sondern der Gegner deren Fehlen.(Käufer) Eine Beweislastumkehr beruht zumeist auf einer gesetzlichen Vermutung. Rechtsfolgen bei Mängeln Bei Mängeln gibt es folgende Rechtsfolgen: Austausch, Nachlieferung, Reparatur, Preisminderung und Rücktritt. Wenn diese nicht erfolgen sollte man juristische Schritte einleiten (Klage). Vorrangig sind schlicht und einfach Mängelrügen bei Mängeln zu verfassen. Möglichkeiten bei mangelhafter Ware: Austausch, Nachlieferung, Reparatur, Preisminderung, Rücktritt Es ist umstritten wie oft eine Ware repariert werden soll bis sie komplett ausgetauscht werden sollte, aber in der Regel nach dem zweiten Mal. Wann kann Preisminderung oder Wandlung verlangt werden? Wenn keine Verbesserung mehr möglich ist, sprich: Wenn alles andere nicht möglich ist, bei Unannehmlichkeiten für den Kunden bei Verbesserung oder Austausch. bei geringfügigen Mängeln gibt es keine Wandlung Produkthaftung: durch Gesetz geregelt, unabhängig von der Verschuldung haftet der Hersteller oder der Importeur, die aufgrund mangelhafter Produkte an Personen oder Gütern entstehen. Bei Unbekannten Importeur oder Hersteller haftet der Händler. Sonderangebot: Auch für reduzierte Ware gilt die volle Gewährleistung. Das Erstellen einer Mängelrüge Aufbau einer Mängelrüge 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Anlass des Schreibens Eigenes Anliegen Begründung für das Anliegen Erwartete Reaktion Mögliche Folgen bei Nichtbeachtung der Mängelrüge Telefonisch, per Fax, per E-Mail bei einfachem Fall Eingeschriebener Brief bei schwerem Fall (etwa Verdorbenes) 1.) Stellungnahme des Verkäufers 1.) Anlass des Schreibens Seite 8 2.) Entscheidung (Stellungnahme zum Anliegen des Schreibers) 3.) Begründung 4.) Erwartete Reaktion 5.) Mögliche Folgen Soll möglichst höflich sein und dazu führen, den Käufer als Kunden nicht zu verlieren 2.) Mangelhafte Rechnungen Mögliche Mängel: 1.) Schlechtere Bedingungen als vereinbart 2.) Rechenfehler 3.) Fehler bei den Bestimmungen des USt-Gesetz Bei Rechenfehlern reicht ein Telefongespräch, bei Meinungsverschiedenheiten ein Brief (Rabattsätze, alte Preislisten) Aufbau des Schreibens: 1.) Bezug auf die Rechnung 2.) Beschreibung und Bezeichnung der Mängel samt Beilagen 3.) Bitte um Richtigstellung Antwort des Verkäufers: Anerkennung mit entsprechenden Schritten oder Ablehnung der Beanstandung 6. Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen 6.1 Durch den Verkäufer Lieferung mangelhafter Ware (schlechte Qualität, Menge) Erstellung mangelhafter Rechnungen (falscher Preis, Zahlungsbedingung) Lieferverzug (keine bzw. verspätete Lieferung) 6.2 Durch den Käufer Annahmeverzug (keine bzw. verspätete Annahme) Zahlungsverzug (keine bzw. verspätete Zahlung) Lieferung mangelhafter Ware Offene Mängel: Sofort erkennbare Mängel. (z.B., zerkratzte Tischplatte, zerbrochenes Glas) Geheime Mängel: Mängel, die nicht sofort erkennbar sind (Kopierer funktioniert nicht) Arglistig verschwiegene Mängel: absichtlich verschwiegene Mängel Wesentliche Mängel: Sie hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware Unwesentliche Mängel: Sie hindern den Gebrauch nicht (Kratzer) Seite 9 Behebbare Mängel: Unbehebbare Mängel: Sie können beseitigt werden. Können nicht beseitigt werden (verzogener Fahrradrahmen) Feststellung und Bekanntgabe der Mängel Ist der Käufer Unternehmer, muss er dem Verkäufer Mängel in angemessener Frist anzeigen. In der Praxis erfolgt die Prüfung erst beim Letztverbraucher. ABGB: Bei Geschäften nach ABGB Inhalt der Mängelrüge: muss den Mangel genau beschreiben Arglistig verschwiegene Mängel: Frist ist 30 Jahre Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers *Verbesserung (Austausch) *Preisminderung *Wandlung (Rücktritt) Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Verbesserung Bei geringfügigen unbehebbaren Mängeln ist ein Rücktritt nicht möglich, jedoch kann eine Preisminderung gefordert werden. Produkthaftung Es bedeutet, dass der Hersteller oder der Importeur für Schäden haften, die aufgrund mangelhafter Produkte an Personen oder an anderen Gütern entstehen. Z.B. durch einen undichten Öltank. Der Lieferverzug Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die Ware übergibt. 1. Eintritt des Lieferverzuges und seine Rechtsfolgen Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen Kein Fixgeschäft („gewöhnliches Zeitgeschäft“) Fixgeschäft Mahnung mit angemessener Nachfrist erforderlich Sofort bei Überschreiten des Liefertermins Rechtsfolgen bei Lieferverzug Bestehen auf nachträglicher Lieferung Rücktritt vom Vertrag Seite 10 eventuell zusätzlich Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden Man unterscheidet zwischen gewöhnlichem Zeitgeschäft und Fixgeschäft. Fixgeschäft liegt dann vor, wenn - der Liefertermin ausdrücklich fix vereinbart wurde oder - der fixe Liefertermin aus der Art des Geschäftes hervorgeht Käufer muss den säumigen Verkäufer in Verzug setzen, d.h. Mahnung senden - angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen - mit Rechtsfolgen bei Nichterfüllung androhen Dieser Maßnahmen wird das gewöhnliche Zeitgeschäft zu einem Fixgeschäft. „angemessene Nachfrist“ bedeutet: - Ist so bemessen, dass es dem Verkäufer möglich ist doch noch zu liefern - Ist sie zu kurz, darf Verkäufer nicht damit rechnen, dass sie wirkungslos ist, sondern zeigen dass er sie erfüllen will. Käufer sollte immer das AGB genau durchlesen und gegebenenfalls Abänderungen verlangen und sie schriftlich bestätigen. Bei Fixgeschäft treten Rechtsfolgen ohne weitere Mahnung sofort bei Überschreiten der Lieferfrist ein. Besteht der Käufer auf die Lieferung und teilt sie nicht mit, gilt der Kaufvertrag als aufgelöst. 2. Rechtliche Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug Liefert der Verkäufer bei einem Fixgeschäft nicht oder wird die gesetzte Nachfrist bei einem Zeitgeschäft überschritten, hat der Käufer folgende Möglichkeiten: sofort vom Vertrag zurücktreten ist zweckmäßig, wenn o Preis der Ware gesunken ist und daher billiger kaufen kann o Waren gefunden hat die qualitativ besser entsprechen o Lieferung zum späteren Zeitpunkt keinen Sinn hat auf die Lieferung bestehen (wenn Rücktritt wirtschaftlich sinnlos ist) und in beiden Fällen den Ersatz eines nachweisbaren Schadens verlangen, wenn der Lieferverzug vom Verkäufer verschuldet wurde 3. Schriftverkehr beim Lieferverzug (1) Lieferverzug beim gewöhnlichen Zeitgeschäft Schreiben des Käufers Käufer muss: - auf Termin hinweisen und Nachfrist setzen, - Verkäufer die Folgen weiteren Terminverzuges bekanntgeben Seite 11 Allgemeines Aufbauschema 1. Anlass des Schreibens 2. Eigenes Anliegen Lieferverzug – Schreiben des Käufers Bezug auf die Bestellung und auf den vereinbarten Liefertermin Lieferung bis spätestens … (Setzen einer Nachfrist) 3. Begründung Eventuell Hinweis auf Dringlichkeit etc. 4. Erwartete Reaktion Hoffnung, dass die Nachfrist eingehalten wird. Folgen, wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird (Rücktritt, Schadenersatz etc.) 5. Mögliche Folgen Schreiben des säumigen Verkäufers Wenn der Termin nicht eingehalten werden kann und dem Verkäufer bereits vor dem Liefertermin bekannt ist, sollte er dies dennoch dem Käufer rechtzeitig mitteilen. Auf jeden Fall sollte sofort geantwortet werden wenn die Mahnung des Käufers eingetroffen ist, auch dann, wenn Lieferung unterwegs ist oder unmittelbar bevorsteht. Der Verkäufer wird versuchen: - den Kunden zu erhalten - rechtzeitig die Lieferfrist zu verlängern - Schadenersatzforderungen durch die Angabe geeigneter Gründe für die Verzögerung zu vermeiden oder herabzumindern Allgemeines Aufbauschema 1. Anlass des Schreibens 2. Eigenes Anliegen bzw. Stellungnahme zum Anliegen des Partners 3. Begründung 4. Erwartete Reaktion 5. Mögliche Folgen Lieferverzug – Antwort des säumigen Verkäufers Hinweis auf die Liefermahnung bzw. wenn noch nicht gemahnt wurde auf die Lieferverpflichtung Bitte um Entschuldigung, Versprechen, die Lieferung bis … auszuführen bzw. Bitte, die Frist bis … zu verlängern Unbedingt Gründe für die Verzögerung angeben Bitte um Verständnis bzw. Bitte, die Vorschläge zu akzeptieren - In einer „werbenden Schlussformel“ wird man nochmals um Entschuldigung bzw. um Verständnis ersuchen. (2) Lieferverzug beim Fixgeschäft Schreiben des Käufers Gesetzlich muss Käufer nur dann Nachricht geben, wenn er - auf Lieferung besteht und/oder - Schadenersatz fordert Ist aber jedoch üblich, Verkäufer auf jeden Fall zu verständigen. Seite 12 Schreiben ist wie beim gewöhnlichen Zeitgeschäft aufgebaut, jedoch - wird ausdrücklich auf den vereinbarten fixen Liefertermin hingewiesen - Sollte man auf Lieferung bestehen, muss selbstverständlich eine Nachfrist gesetzt werden. Andernfalls erklärt man den Rücktritt vom Vertrag. Schreiben des Verkäufers Verkäufer wird im individuellen Schreiben versuchen: - Kunden zu erhalten - Schadenersatzforderungen zu verringern oder zu vermeiden Sein Schreiben ist daher gleich aufgebaut, wie beim gewöhnlichen Lieferverzug. Weitere Bereiche und Begriffe im Kaufvertrag: Seite 13 AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)