die intstitutionen der europaischen union

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Deutschland in Europa
Zur Europäischen Union (EU) gehören fünfundzwanzig Staaten, nämlich: Belgien, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Groβbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die
Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Weitere Länder Europas stehen auf der
Warteliste und möchten gerne Mitglieder der EU werden. Am 1. Mai 2004 würden an die EU noch zehn
Staaten angeschlossen , nämlich folgende: Polen, Ungarn, Bulgarien, die Slowakei, die Tschechische
Republik, Slowenien, Litauen, Lettland.
Die EU hat ein gemeinsames Parlament. Dort sitzen Abgeordnete aus den Mitgliedstaaten, die von den
jeweiligen Bürgern gewählt werden. An der Spitze der EU steht der Ministerrat, der sich in Brüssel in
Belgien trifft.
Der Zusammenschluss dieser 25 Staaten zur EU hat das Ziel, im gemeinsamen Gebiet bestimmte Dinge
für alle verbindlich zu regeln. Und zwar Dinge, die sich besser im groβen – also auf europäischer Ebene –
regeln lassen als im Kleinen – also in den einzelnen Staaten.
Dazu gehören zum Beispiel Umweltgesetze. Denn weder Abgase noch Abwasser lassen sich an einer
Grenze stoppen; sie sind kein Problem eines einzelnen Landes. Auch der Verbraucherschutz ist ein
europäisches Problem. Das hat sich in den letzten Jahren am Beispiel der BSE – Erkrankung von Rindern
gezeigt.
Häufig versucht die EU auch Gesetze einzelner Länder zu vereinheitlichen. So geschieht es jetzt im Fall
des Verbots von Tabakwerbung. Die EU will auβerdem gemeinsam gegen Verbrecherbanden vorgehen,
sie plant Programme zur Bildungspolitik, zur Gesundheitspolitik und vieles andere mehr.
Das wichtigste aber ist eine gemeinsame Wirtschaftspolitik. Die Mitgliedsstaaten haben innerhalb der
EU die Möglichkeit, ihre Waren überall zu verkaufen. Bald soll auch eine gemeinsame Währung, der
Euro, eingeführt werden, damit die Abwicklung von europäischen Geschäften noch einfacher wird.
Die Bundesrepublik Deutschland liegt im Herzen Europas. Diese Mittellage ist ausgeprägter seit der
Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990.
Die BRD besteht aus 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Territorium der BRD ist 357.048 Quadratkilometer groβ.
Deutschland zählt rund 80 Millionen Einwohner und ist somit nach Russland der bevölkerungsreichste
Staat Europas.
In der BRD leben weit über fünf Millionen ausländischer Arbeitnehmer mit ihren Familien. Davon:
Türken – 30 Prozent, Jugoslawen – 12 %, Italiener – 10%. Fast 60 % der Ausländer halten sich schon zehn
Jahre und länger in Deutschland auf.
Die Hauptsäule der deutschen Wirtschaft ist die Industrie. Allein in den alten Bundesländern gibt es
heute 46.700 Betriebe. Nur etwa zwei % der Industriebetriebe sind Groβunternehmen mit mehr als
1000 Beschäftigten etwa die Hälfte sind dagegen Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern. Die
Industrie in der BRD ist also vorwiegend mittelständisch strukturiert. Nach wie vor beschäftigt die
Industrie mit Abstand die meisten Menschen in Deutschland.
Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen und transatlantischen Partnern weltweit
für Frieden, Demokratie und Menschenrechte ein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union. Deutschland trägt
mit 26,6 Milliarden Euro etwa 20 Prozent zum EU-Haushalt bei und ist damit größte Beitragszahler.
Seit 1973 ist Deutschland Vollmitglied der Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen.
Seit 1955 ist Deutschland Mitglied in dem Verteidigungsbündnis NATO, der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Weltbank und dem Internationalen
Währungsfonds (WF).
Das Auswärtige Amt mit seiner Zentrale in Berlin und seinem Netz von 229 Auslandvertretungen
repräsentiert Deutschland in der Welt. Derzeit unterhält Deutschland diplomatische Beziehungen zu
mehr als 190 Staaten.
Vorrangiges Ziel der deutschen Außenpolitik ist der Erhalt von Frieden und Sicherheit in der Welt.
DIE INTSTITUTIONEN DER EUROPAISCHEN
UNION
DIE INTSTITUTIONEN DER EUROPAISCHEN UNION<>
Die Europaische Union grundet auf einem in der Welt einzigartigen institutionellen System.
Tatsachlich delegieren die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbstandige Institutionen, die die
gemeinschaftlichen, die nationalen und die Burgerinteressen vertreten. Die Kommission vertritt seit jeher die Interessen der
Gemeinschaft. Jede Regierung ist im Rat der Europaischen Union vertreten, und das Europaische Parlament wird von den
Burgern der Union direkt gewahlt. Recht und Demokratie sind somit die Grundpfeiler der Europaischen Union.
Dieses "institutionelle Dreieck" wird durch zwei weitere Organe erganzt: den Gerichtshof und den Rechnungshof. Das
institutionelle System besteht demnach aus funf Organen.
Das Europaische Parlament
Das Europaische Parlament wird alle funf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewahlt. Es ist die demokratische
Vertretung von 374 Millionen europaischen Burgern. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden grossen politischen Tendenzen
spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europaischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
1.
2.
Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europaischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen,
Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmassigkeit der
angenommenen Texte gewahrleistet.
Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausuben. Es
nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.
3.
Es ubt eine demokratische Kontrolle uber die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der
Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Ausserdem ubt es uber
samtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.
Der Rat der Europaischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europaischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf
Ministerebene, die regelmassig zusammentreten.
Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen andert sich die Zusammensetzung des Rats: auswartige
Angelegenheiten, Finanzen, Ausbildung, Telekommunikation ...
Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine
Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europaischen Parlament wahr.
Er sorgt fur die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
Er schliesst im Namen der Gemeinschaft internationale Vertrage zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten
oder weltweiten Organisationen.
Er teilt die Haushaltsbefugnis des Parlaments.
Er erlasst die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchfuhrung der Aussen- und Sicherheitspolitik
anhand der vom Europaischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Massnahmen im Bereich der polizeilichen und
justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Europaische Kommission
Die Europaische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Prasident und die Mitglieder der Kommission
werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europaischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
1.
2.
3.
4.
Sie besitzt das Initiativrecht und schlagt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet
werden.
Als Exekutivorgan sorgt sie fur die Ausfuhrung der europaischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen,
Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
Als Huterin der Vertrage sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof fur die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit
internationale Ubereinkommen aus.
Der Gerichtshof
Der europaische Gerichtshof sorgt fur die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet
uber Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein
konnen. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.
Der Europaische Rechnungshof
Der Europaische Rechnungshof uberpruft die Recht- und Ordnungsmassigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und
sorgt fur ein effizientes Finanzengagement auf europaischer Ebene.
Die Europaische Zentralbank
Die Europaische Zentralbank legt die europaische Geldpolitik fest und fuhrt diese aus. Sie fuhrt Devisengeschafte durch und
sorgt fur ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss wird von der Kommission, vom Rat und vom Europaischen Parlament z. B. zu Fragen
der Beschaftigung, der Funktionsweise des Binnenmarkts und der Verkehrspolitik gehort. Er besteht aus Mitgliedern der
verschiedenen Kreise des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen sorgt fur die Wahrung der lokalen und regionalen Identitaten und Vorrechte. Er muss in
Bereichen wie denen der Regionalpolitik, des Umweltschutzes und der Ausbildung gehort werden. Er besteht aus Vertretern
der Gebietskorperschaften.
Die Europaische Investitionsbank
Die Europaische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution der Europaischen Union. Sie finanziert Investitionsvorhaben,
um zu einer ausgewogenen Entwicklung der Union beizutragen.
Der Burgerbeauftragte
Der europaische Burgerbeauftragte kann von allen in der Union ansassigen naturlichen (Burger) und juristischen Personen
(Einrichtungen, Unternehmen) befasst werden, wenn diese meinen, dass sie von den Gemeinschaftsinstitutionen oder organen nicht korrekt behandelt wurden.<>
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