Spanien und Portugal folgen fünf Jahre später. 1986 wird die

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Das Wahlsystem
Die Wahlgrundsätze
- Allgemein
Unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen, Beruf, Bildung und Konfession
können alle deutschen Staatsbürger die mindestens 18 Jahre alt sind, Ihre Stimme bei der
Bundestagswahl abgeben
- Unmittelbar
Die Wähler Wählen die Bundestagsabgeordneten direkt
- Frei
Der Wähler darf in keiner Weise bedrängt oder genötigt werden, zugunsten eines
Kandidaten, einer Partei zu stimmen oder der Wahl ganz fern zu bleiben
- Gleich
Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für das Wahlergebnis
- Geheim
Die Entscheidung des einzelnen Wählers darf nicht erkennbar sein. Dazu begibt man sich zur
Stimmenabgabe in eine Wahlkabine und wirft den amtlichen einheitlichen Stimmzettel dann
in eine versiegelte Wahlurne ein
Die Wähler
Das Wahlrecht steht jedem deutschen Staatsbürger zu, der am Wahltag mindestens 18 Jahre
alt ist und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnt. Auch Deutsche, die im
Ausland leben, können wählen, wenn sie einmal für drei Monate im Bundesgebiet gewohnt
haben.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt
oder wer nicht mehr im Besitz seiner geistigen Kräfte ist.
Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter
erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt
Die Wahlkreise
Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten. Diese Zahl kann sich durch Überhangmandate
verändern. Die Hälfte der Abgeordneten wird direkt gewählt. Folglich ist das Bundesgebiet in
299 Wahlkreise aufgeteilt.
Die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern muss deren Bevölkerungsanteil soweit wie
möglich entsprechen.
Die Ländergrenzen sind einzuhalten
Der Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden
Die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte sollen nach Möglichkeiten
eingehalten werden
Überhangmandate
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr
Wahlkreismandate mittels Erststimmen erringt, als ihr nach dem proportionalen Verhältnis
der in diesem Bundesland abgegebenen Zweitstimmen an Sitzen zustehen
Das Wahlsystem in Deutschland
Der Bundespräsident
- Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung (Bundestag +
Volksvertretungen der Länder) gewählt
- Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht besitzt und das vierzigste Lebensjahr
vollendet hat
- Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig
- Bundesversammlung wir spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit vom Präsidenten des
Bundestages einberufen
- Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des
Bundes oder eines Landes angehören
- Die Hauptaufgaben des Bundespräsidenten:
o Vertritt den Bund völkerrechtlich
o Ernennt / Entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere, Unteroffiziere
o Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen
o Ernennung / Entlassung d. Bundeskanzlers und deren Minister
o Repräsentiert BRD im Aus- und Inland
- Zusätzliche Aufgaben
o Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
o Auflösung des Bundestages
o Begnadigungsrecht
Drei Arbeitsgrundsätze der Regierung:
- Kanzlerprinzip
o Bundeskanzler bestimmt Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung
- Ressortprinzip
o Bundesminister bestimmt selbständig und unter eigener Verantwortung
- Kollegialprinzip
o Bundeskanzler und Minister entscheiden gemeinsam, wobei der Bundeskanzler die
größere Gewichtung seiner Stimme besitzt
Der Bundesrat
- Vertretung der Länder als föderatives Bundesorgan
- Präsident des Bundesrates wird aus den Ministerpräsidenten der Länder bestimmt und
jährlich neu gewählt
- Aufgaben:
o Einberufung und Leitung der Plenarsitzung des Bundesrates
o Rechtliche Vertretung der BRD in allen Angelegenheiten des Bundesrates
o Mitwirkung an Gesetzgebung
o Mitwirkung in Bundesangelegenheiten in der EU
o Beteiligung an der Gesetzgebung, wenn das zu beschließende Gesetz die Länder
direkt betrifft
Gang der Gesetzgebung
Medien in der Demokratie
-
Pressefreiheit
Massenmedien
Gefahren für die politische Meinungsbildung
Passive Art des Medienkonsums
TV
Radio
Zeitungsabonnement
Aktive Art des Medienkonsums
Internet
Leserbrief
Diskussionsrunden (im Radio)
Einzelne Zeitungskäufe (gezielt)56
Wie wirkt der jeweilige Medienkonsum?
Indirekt, ungenau
Direkt , genau
„Fetzen“ / Schlagzeilen bleiben hängen
Meinungsbildend
Eigene Meinungsbildung
Nachrichten gehen nicht so leicht verloren
Zielgerichtete Suche ist aktiver Konsum!
Wie können Sie mit Hilfe des Internets teilhaben an der politischen Meinungsbildung?
Foren, Blogs, Chaträume, soziale Netzwerke, Twitter, Kommentare, Oppositionswebsite
 interaktiver Austausch, frei zugänglich, sehr aktuell, freie Schwerpunktwahl
Welche Funktionen haben die Massenmedien in der Demokratie?
Nennen Sie vier Funktionen und erklären sie diese mit je einem Satz.
- Informationsfunktion
Die Massenmedien sollen so vollständig, sachlich und verständlich wie möglich
informieren, damit Nutzer in der Lage sind, das öffentliche Geschehen
nachzuvollziehen.
- Meinungsbildungsfunktion
Fragen von öffentlichem Interesse sollten in freier und offener Diskussion
erörtert werden.
- Kontroll- und Kritikfunktion
Diese Funktion der Massenmedien unterstützt die Aufgaben der Opposition.
Ohne Presse, Hörfunk und Fernsehen, die Missstände aufspüren und durch ihre
Berichte unter anderem parlamentarische Anfragen und
Untersuchungsausschüsse anregen, liefe die Demokratie Gefahr, der Korruption
oder der bürokratischen Willkür zu erliegen.
- Politische Funktion
Die Medien sollen die politische Vielfalt an die breite Öffentlichkeit weiterleiten
und diese auch anregen aktiv tätig zu werden. Ob sie ihrer demokratischen
Aufgaben ausreichend nachkommen, damit das politische System so funktioniert,
wie es soll, ist letztlich eine politische Ermessensfrage.
Welche zwei Arten des Medienkonsums gibt es und warum ist es schwer diese eindeutig zu
unterscheiden?
- Aktiver Medienkonsum
z.B. Internet, Leserbrief, Diskussionsrunden, einzelner gezielter Zeitungskauf
- Passiver Medienkonsum
z.B. TV, Radio, Zeitungsabonnement
Unterscheidungen fallen schwer, da die Grenzen zwischen passivem und aktivem
Konsum sehr schwammig sind
Wie werden die Informationen bei der jeweiligen Art des Medienkonsums aufgenommen,
was bleibt „hängen“ und welche Meinungen können dabei entstehen?
- Aktiver Medienkonsum
Direkt, Genau
Eigene Meinungsbildung, Nachrichten gehen nicht so leicht verloren
Vertrautheit mit der Thematik, Fundierte Meinungsbildung
- Passiver Medienkonsum
Indirekt, Ungenau
„Fetzen“/Schlagzeilen bleiben hängen
Meinungen entstehen dadurch auf gefährlichem Halbwissen
Meinungsbildung durch das Internet
Wie können Sie Einfluss nehmen auf die politische Meinungsbildung durch das Internet?
- z.B. durch Oppositionswebsite, Blogs, Foren, Twitter, Kommentarfunktion zu
Berichten
- Durch zunehmende Vielfalt der genutzten Onlinemediendienste ist eine größere
Einflussnahme auf die Meinungsbildung möglich (vgl. Suchalgorithmen der
Suchmaschinen)
Interessenwahrnehmung in Staat und Gesellschaft
Nennen Sie vier verschiedene Interessengruppierungen mit Ihren Schwerpunkten
- z.B. Gewerkschaften
Schwerpunkt: Vertretung der Rechte der Arbeitnehmer
- z.B. Deutscher Anwaltverein
Schwerpunkt: Sammeln und Vertreten der Interessen des Berufszweiges der
Anwälte unter dem Dach eines Verbandes
- z.B. ADAC
Schwerpunkt: Sammeln und Vertreten der Interessen der Automobilhalter und fahrer
- z.B. Ärzteverband
Schwerpunkt: Sammeln und Vertreten der Interessen des Berufszweiges der
Ärzte unter dem Dach eines Verbandes
Erklären Sie anhand eines Beispiels die wichtigen Aufgaben und Funktionen einer
Interessengruppe.
- Beispiel: ADAC
- Sammeln der Interessen der Automobil-, Motorrad- und Bootfahrer
- Bündelung der Interessen und weiterleiten an Entscheidungsgremien
Deutschland in der EU
Entstehung und Geschichte der EU, warum ist die EU entstanden?
1950 – 1959
Ein friedliches Europa – die Anfänge der Zusammenarbeit
Die Europäische Union wurde mit dem Ziel gegründet, den häufigen und blutigen Kriegen
zwischen Nachbarn ein Ende zu bereiten, die ihren Höhepunkt im Zweiten Weltkrieg
gefunden hatten. Ab 1950 begann die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die
Länder Europas wirtschaftlich und politisch zu vereinen, um einen dauerhaften Frieden zu
gewährleisten. Die Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,
Luxemburg und die Niederlande.
1960 – 1969
Die „wilden 60er“ – eine Zeit des Wirtschaftswachstums
Der Wirtschaft geht es gut – dazu trägt bei, dass die EU-Länder im Handel miteinander keine
Zölle mehr erheben. Auch beschließen sie, die Lebensmittelerzeugung gemeinsam zu
kontrollieren, so dass jetzt jeder genug zu essen hat – und bald herrscht sogar ein Überschuss
an Agrarerzeugnissen.
1970 – 1979
Eine wachsende Gemeinschaft – die erste Erweiterung
Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten der Europäischen Union am 1. Januar
1973 bei und bringen die Zahl der Mitgliedstaaten damit auf neun. Der kurze, aber blutige
arabisch-israelische Krieg im Oktober 1973 führt zu einer Energiekrise und
Wirtschaftsproblemen in Europa.
1980 – 1989
Das Gesicht Europas wandelt sich – Fall der Berliner Mauer
1981 wird Griechenland das zehnte Mitglied der EU; Spanien und Portugal folgen fünf Jahre
später. 1986 wird die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet. Dieser Vertrag bildet die
Grundlage für ein umfangreiches Sechsjahresprogramm mit dem Ziel, die Probleme des
freien Handels über die EU-Binnengrenzen hinweg zu lösen, und führt zur Schaffung des
„Binnenmarktes“. Am 9. November 1989 kommt es mit dem Fall der Berliner Mauer zu einer
größeren politischen Umwälzung.
1990 – 1999
Ein Europa ohne Grenzen
1993 wird der Binnenmarkt durch die „vier Freiheiten“ vollendet – den freien Verkehr von
Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Prägend für die 90er Jahre sind auch zwei
Verträge – 1993 der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union und 1999 der
Vertrag von Amsterdam. Auch sorgen sich die Menschen über den Schutz der Umwelt und
machen sich Gedanken darüber, wie Europa in Sicherheits- und Verteidigungsfragen
gemeinsam handeln kann. 1995 treten der EU mit Finnland, Österreich und Schweden drei
neue Länder bei.
2000 – Heute
Ein Jahrzehnt der weiteren Ausdehnung
Der Euro wird die neue Währung für zahlreiche Europäer. Die Länder der EU verstärken ihre
Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung. Mit dem Beitritt von nicht weniger als zehn
neuen Ländern zur EU im Jahre 2004 wird die politische Spaltung zwischen Ost- und
Westeuropa für überwunden erklärt.
Listen Sie die Beitrittsländer und Ihre Zugehörigkeit zur
Euro-Region
EU-Mitgliedsstaaten mit Euro als Währung
A = Österreich
GR = Griechenland
B = Belgien
I = Italien
CY = Zypern
IRL = Irland
D = Deutschland
NL = Niederlande
E = Spanien
P = Portugal
F = Frankreich
SK = Slowakei
FIN = Finnland
SLO = Slowenien
EU-Mitgliedsstaaten ohne Euro als Währung
BG = Bulgarien
LT = Litauen
CZ = Tschechien
LV = Lettland
DK = Dänemark
PL = Polen
EST = Estland
RO = Rumänien
GB = Großbritannien
S = Schweden
H = Ungarn
Maastrichter-Verträgen, erklären Sie dabei kurz was die Maastrichter Verträge beinhalten
Als Vertrag von Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union (EUV) bezeichnet,
der am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet
wurde. Er stellt den bis dahin größten Schritt der europäischen Integration seit der Gründung
der Europäischen Gemeinschaften (EG) dar. Mit diesem Vertragswerk, das an die Seite der
1957 geschlossenen Römischen Verträge trat, wurde die Europäische Union (EU) als
übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet.
Was sind Vorteile für eine Erweiterung?
Die Demokratie soll gefördert, die Marktwirtschaft stabilisiert und die Lebensstandards der
verschiedensten Länder und sozialen Kulturen gehoben werden. Die Osterweiterung ist vor
allem ein politisches Projekt, welches die politische Gestaltungs- und wirtschaftliche
Leistungskraft der EU fördern soll. Wenn die Europäische Union das Ziel hat, einmal die
weltweit wirtschaftliche Vormachtstellung zu erreichen, ist eine Erweiterung meiner
Meinung nach unumgänglich. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in naher Zukunft alle
Beteiligten von dieser Gemeinschaft profitieren werden, sei es nun wirtschaftlich, politisch
oder sozial. In einem Europa des 21. Jahrhunderts sollte es einfach keine so
unterschiedlichen Verhältnisse mehr geben.
Welche Voraussetzungen müssen die Beitrittsländer erfüllen?
Die Beitrittsländer müssen die Kopenhagener Kriterien erfüllen:
- institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche
Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den
Schutz von Minderheiten,
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
sowie
- die Übernahme des Acquis Communautaire (=gemeinschaftlicher Besitzstand).
Darüber hinaus gab es eine vierte Beitrittsbedingung, die sich die EU selbst stellte: Vor der
Aufnahme neuer Mitglieder sollte sich die Gemeinschaft reformieren und damit
erweiterungsfähig werden.
Bürgerbegehren (Gemeinden / Städte)
Zulassung: Unterschriften
- 10% bis 10.000*
- 9% bis 20.000*
- 3% bei Großstädten*
Wenn genügend Unterschriften gesammelt wurden, dann wird das Begehren zu einem Entscheid
Quorum:
- 20% bis 20.000*
- in München 3%*
Volksbegehren (Freistaat Bayern)
Zulassung: Unterschriften
- 10% * in Bayern
Wenn genügend Unterschriften gesammelt wurden, dann wird das Begehren zu einem Entscheid
Quorum:
- 25%
 Wenn's durchgeht, dann ist es ein Gesetz!
* = wahlberechtigte Bürger/innen
Quorum = Wahlbeteiligung, die mindestens erreicht werden muss, damit es auch repräsentativ und
anerkannt ist
Zulassung = Ausgehängt in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Rathaus, etc.)
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