Jugendgemeinderat Reutlingen [email protected] An die Vorsitzende des Gemeinderats Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch Beratungs- und Infostelle JGR Rathausstraße 6 72764 Reutlingen Tel. 303-2231 oder 2355 Reutlingen, 05.12.2012 Anträge des Jugendgemeinderats zum Doppelhaushalt 2013/14 1. Fahrkarten für Menschen mit Behinderung 2. Kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek bis zum 21. Lebensjahr 3. Unterstützung des Antrags „Arbeitskreis Leben (Amt 51, Lfd. Nr.28) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Bosch, der Jugendgemeinderat stellt zum Doppelhaushalt 2013/14 folgende Anträge: 1. Fahrkarten für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung (insbesondere Schülern) soll es ermöglicht werden den Reutlinger Nahverkehr anstatt mit ihrem Schwerbehindertenausweis mit einer normalen Fahrkarte kostenlos nutzen zu können. Um dies zu ermöglichen sollen entsprechende Mittel im Doppelhaushalt 2013/14 bereitgestellt werden. Begründung: Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es dem angesprochenen Personenkreis nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im §145 Abs.1 unentgeltlich die Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch zu nehmen. Bisher war es so, dass ein Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke, welche nach dem SGB 9 §148 Abs.1 Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung ist, mit einer Busfahrkarte gleichgestellt war. Dies soll helfen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen vermeiden (SGB 9 §1). Diese Regelung ist zwar bürokratisch die einfachste Lösung, hat jedoch zur Folge, dass die Betroffenen ihren Behindertenausweis bei jeder Nutzung eines öffentlichen Nahverkehrsmittels vorzeigen und somit zwangsläufig ihr Handicap der Öffentlichkeit preisgeben müssen. Seite 1 von 2 Dabei gibt es bei viele Behinderungen keine von außen erkennbaren Einschränkungen. Viele Menschen mit Behinderung haben Probleme sich in der Öffentlichkeit mit ihren körperlichen und geistigen Besonderheiten zu stigmatisieren. Der Jugendgemeinderat befindet es für unhaltbar, dass Menschen mit Behinderung in die unangenehme Lage versetzt wird, ihr „Anderssein“ täglich öffentlich zu machen und sich damit bösen Bemerkungen oder Schlimmerem auszusetzen. Der Umgang mit, und das Maß des nach Außentragens einer Behinderung sollte jedem Menschen selbst überlassen werden und nicht durch bürokratische Gegebenheiten vorgegeben sein. Aus all diesen Gründen sieht der Jugendgemeinderat in der momentanen Regelung eine eindeutige Benachteiligung für Mitmenschen mit Behinderung. Da laut Grundgesetz, Art. 3 Abs. Satz 3: „Niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.“, bitten wir die Stadt Reutlingen diesen Umstand umgehend dadurch zu ändern, dass auch Bürger mit einer Behinderung mit einer normalen Fahrkarte den öffentlichen Nahverkehr nutzen dürfen. Mit diesem Antrag setzten wir uns dafür ein, dass niemand mehr gezwungen ist seine Behinderung in der Öffentlichkeit anzuzeigen und trotzdem sein Recht auf unentgeltliche Beförderung wahrnehmen kann – und so auch die Teilhabe in der Gesellschaft, wie in der UNKonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung gefordert, tatsächlich sattfinden kann. 2. Kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek bis zum 21. Lebensjahr: Die Nutzung der Stadtbibliothek sollte für alle Jugendlichen bis einschließlich dem 21. Lebensjahr kostenlos sein. Begründung: Viele Jugendliche besuchen auch noch nach vollendetem 18. Lebensjahr Schulen und Ausbildungseinrichtungen unterschiedlicher Art. Um ihre Qualifikationen zu erreichen, müssen sie immer auch auf Bildungs- und Informationsmedien zurückgreifen. Aus Sicht des JGR sollte die Stadt die Jugendlichen in ihren Ausbildungs- und Bildungsbestrebungen unterstützen, indem sie die Nutzung der Stadtbibliothek bis zum 21. Lebensjahr kostenlos ermöglicht. 3. Unterstützung folgender Anträge von Institutionen: Arbeitskreis Leben (Amt 51, Lfd. Nr.28) Ausbildung und Supervision bürgerschaftlich engagierter Jugendlicher (Peers) durch Hauptamtliche Mit freundlichen Grüßen der Jugendgemeinderat Reutlingen Seite 2 von 2