PRESSEMITTEILUNG - Deutsche Säge

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PRESSEINFORMATION
Berlin, 02.04.2014
Kartellamtsbeschluss in Baden-Württemberg
Stellungnahme des DeSH: „Privat wo
möglich, Staat wo nötig“
Die Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) hat fristgerecht Stellung zur
Beschlussvorlage des Bundeskartellamts bezüglich
waldbesitzartübergreifender Rundholzvermarktung durch den
Landesbetrieb ForstBW in Baden-Württemberg bezogen. Der Verband sieht
erhebliche Risiken, aber auch Chancen für die gesamte Branche.
Laut der Beschlussvorlage des Bundeskartellamts vom 17.12.2013 dürfte die
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg in Zukunft die Vermarktung von
Privat- und Körperschaftswäldern aus Wettbewerbsgründen nicht mehr mit
übernehmen. Als beigeladene Partei des Verfahrens war der DeSH mit Frist zum
31.03.2014 zur Stellungnahme aufgerufen. In dieser warnt der Verband nun vor
möglichen Konsequenzen einer übereilten Entscheidung.
DeSH sieht Rundholzversorgung gefährdet
Zwar teile man die Kritik des Bundeskartellamts am Marktverhalten einzelner
staatlicher Akteure in bestimmten Punkten, heißt es in der Einleitung zur
Stellungnahme, die gemeinsam mit der auf Kartellrecht spezialisierten Frankfurter
Kanzlei COMMEO ausgearbeitet wurde. Dies sei aber kein Anlass, notwendige
und sinnvolle Strukturen grundsätzlich infrage zu stellen.
Insbesondere mit Blick auf die angespannte Rundholzversorgung sieht der
Verband Risiken in der derzeitigen Beschlussvorlage: Ein erzwungenes Verbot
der bewährten gebündelten Vermarktung führe zu einer überstürzten
Zerschlagung bestehender forstlicher Betreuungsstrukturen.
In seiner Argumentation beruft sich der DeSH auf die Ergebnisse einer
Marktstudie der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.V. (AGR). In dieser
haben rund 120 Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft ihre
Einschätzung zum Kartellamtsbeschluss kundgetan. Das Ergebnis: Viele
Betriebe wünschen sich eine Bündelung des Rohstoffangebots.
Bündelung in Baden-Württemberg verstößt gegen Kartellverbot
Die der waldbesitzartübergreifenden Bündelung von Nadelstammholz
zugrundeliegenden Verträge des Landes Baden-Württemberg mit privaten und
kommunalen Waldbesitzern verstoßen nach Ansicht des Bundeskartellamtes als
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen jedoch gegen das Kartellverbot.
Hintergrund ist die der Bündelung immanente Vereinheitlichung der
Verkaufspreise von zueinander im Wettbewerb stehenden Anbietern von
Nadelstammholz. „Dabei ist nach Auffassung des Bundeskartellamtes
unerheblich, ob die Bündelung des landeseigenen Stammholzes mit dem
Stammholz privater und kommunaler Waldbesitzer durch das Land Baden1
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Württemberg zentral durch ForstBW oder dezentral durch die der ForstBW
unterstehenden unteren Forstbehörden erfolgt“, erläuterte die beratende
COMMEO-Rechtsanwältin Dr. Dominique Wagener.
Lösungsansatz: „Privat wo möglich, Staat wo nötig“
Um das laufende Rechtsverfahren fachlich zu begleiten und die Entwicklung in
weiteren Bundesländern konstruktiv zu unterstützen, haben der DeSH und die
AGR ein 10-Punkte-Papier erarbeitet, das die Anforderungen an eine effiziente
und wirtschaftliche Rundholzbereitstellung aus sich der Praxis formulieren soll.
Hierbei plädieren die Verbände für den Grundsatz „Privat wo möglich, Staat wo
nötig“.
Die Bedeutung des Privat- und Kommunalwaldes habe in den vergangenen
Jahren deutlich zugenommen, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Die
aktuelle Diskussion biete daher auch die Chance, den notwendigen
Entwicklungsprozess im Nichtstaatswald hin zu effizienten und zukunftsfähigen
Strukturen im Konsens zwischen Waldbesitz, Forst- und Holzwirtschaft
voranzutreiben. Im Vordergrund stehen insbesondere die flächendeckende
Betreuung kleinteiliger Eigentumsstrukturen sowie die Sicherung des
Marktzugangs nicht marktfähiger Angebotsmengen durch ForstBW als
dauerhafte Option für Waldbesitzer.
Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der Strukturen läge die weitere Priorität auf der
dynamischen Weiterentwicklung unabhängiger forstlicher Zusammenschlüsse zu
professionellen Vermarktungsorganisationen. Nach Ansicht des DeSH könne das
Bundeskartellamt diese Entwicklung durch Festsetzung sinnvoller
Schwellenwerte im Rahmen der kartellrechtlich zulässigen Grenzen unterstützen.
Zunächst müssten die Zusammenschlüsse jedoch ausreichend groß gewählt
sein, um diese bis zur Eigenständigkeit führen zu können. Übergangsfristen mit
abnehmenden Schwellenwerten könnten den Prozess steuern.
Staatliche Betreuung der Waldbesitzer soll unangetastet bleiben
Unabhängig von der Vermarktung sieht der DeSH die Betreuung der
Waldbesitzer durch den staatlichen Revierleiter. Selbst professionell aufgestellte
und für die eigenständige Vermarktung ausreichend große Zusammenschlüsse
könnten die flächendeckende Beratung und Betreuung nicht gewährleisten, heißt
es in der Stellungnahme des DeSH. Die Praxis zeuge zudem von
hervorragenden Beispielen für eine nutzbringende Kooperation zwischen
Revierleiter und Vermarktungsorganisation.
Verbände beraten weiter über faire Lösung
Die Holzindustrie befindet sich aktuell weiter im Dialog mit Vertretern von
Forstwirtschaft und Waldbesitz, um ein bundesweit zukunftsfähiges Konzept für
die Betreuung und Vermarktung von Holz aus nichtstaatlichen Wäldern zu
entwickeln. Ziel sei eine Lösung im Sinne des fairen Wettbewerbs und der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Clusters, so die Verbändevertreter. Die
erarbeitete Position soll auch als Leitfaden für die weitere politische Arbeit auf
Landes- und Bundesebene dienen.
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Vorsitzender: Steffen Rathke - Eintragung im Vereinsregister:
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Pressefoto:
Deutsche Säge- und
Holzindustrie gibt Stellungnahme
zur Beschlussvorlage des
Bundeskartellamts ab
Download:
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Pressekontakt
Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH)
Lars Schmidt
Dorotheenstraße 54
10117 Berlin
Tel.: +49 30 223204-90
Fax: +49 30 223204-89
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saegeindustrie.de
Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie
Die Deutsche Säge- und Holzindustrie ist ein Zusammenschluss zwischen dem Bundesverband Sägeund Holzindustrie Deutschland (BSHD) und dem Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.
V. (VDS). Gemeinsam vertreten sie die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dabei stehen die Verbände ihren Mitgliedern,
darunter mehr als 600 Unternehmen aus ganz Deutschland, in wirtschafts- und branchenpolitischen
Angelegenheiten zur Seite und unterstützen die kontinuierliche Verbesserung der wirtschaftlichen und
politischen Rahmenbedingungen für die Verwendung des Rohstoffes Holz. Um dies zu erreichen,
treten beide Verbände seit dem 1.1.2013 offiziell unter dem Dach „Die Deutsche Säge- und
Holzindustrie - Bundesverband“ gemeinschaftlich in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft,
Politik und Forschung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele steht Die Deutsche Säge- und Holzindustrie für
eine umweltverträgliche und wertschöpfende Nutzung des Werkstoffs und Bioenergieträgers Holz.
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