Gewalt gegen Frauen – ein weltweites Phänomen Vortrag von Susanne von Hehl amnesty international Sektionskoordinationsgruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen am 25.09.2006 in Gladbeck Das Ausmaß familiärer Gewalt an Frauen weltweit Vergleichbar durchgeführte Befragungen (1990-er Jahre): %-Sätze von Frauen, die schon Gewalt im häuslichen Bereich erfahren haben:* Äquatorial Guinea 30 Malaysia 39 Australien 20 Niederlande 21 Chile 26 Pakistan 80 China 20 Südafrika 43 Costa Rica 54 Taiwan 35 Dänemark 21 Tansania 60 Deutschland 25 USA 28 (Laut Bielefelder Studie 2004) Guatemala 49 *) Joni Seager: Der Fischer Frauen- Japan 59 Atlas. Fischer Taschenbuch Verl. Kenia 42 1998 (vergr.) Litauen 33 Gewalt gegen Frauen . . . • ist eine sehr weit verbreitete Menschenrechtsverletzung, aber auch eine sehr versteckte. • kennt keine kulturellen, regionalen, religiösen oder ökonomischen Grenzen, betrifft Frauen jeder Schicht, Ethnie, Nationalität, Religion, sexueller Identität und jeden Alters. • geschieht öffentlich und privat, in „Friedenszeiten“ wie im Krieg. • geht oft mit Straffreiheit für die Täter einher: Ein Großteil der Gewaltakte bleibt hinter einer Mauer der Gleichgültigkeit und Straflosigkeit verborgen. Ursachen von Gewalt gegen Frauen Wurzel ist eine weltweite Tradition, die Frauen nicht die gleichen Rechte zugesteht wie Männern und die die Vereinnahmung des weiblichen Körpers zum Zwecke der persönlichen Befriedigung oder aus politischen Gründen legitimiert. Anhaltende Diskriminierung von Frauen verhindert, dass sie ihre politischen und wirtschaftlichen Rechte in vollem Umfang und den Männern gleichgestellt wahrnehmen können. Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck dieser Diskriminierung und zugleich ihr Nährboden: Wo Frauen in der Haft misshandelt, von Soldaten als „Kriegsbeute“ vergewaltigt oder in ihrem häuslichen Umfeld durch ständige Gewaltakte terrorisiert werden, manifestieren sich die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Formen von Gewalt gegen Frauen • Häusliche oder familiäre Gewalt • Verbrechen im Namen der Ehre („Ehrenmorde“) • Frauenhandel und Zwangsprostitution • Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) • Frauen in Haft • Folter an Frauen in bewaffneten Konflikten • Folter an Frauen auf der Flucht Versagen des Staates beim Schutz der Frauen • Existenz unzulänglicher Mechanismen zur Verhütung von Übergriffen • Gleichgültigkeit in den Reihen der Polizei gegenüber den Anliegen der Opfer • fehlende Definition von Menschenrechtsverstößen als Straftaten • geschlechtsspezifische Diskriminierung durch das Justizsystem • rechtliche Verfahren, die einer fairen Strafverfolgung im Wege stehen Strategieansätze von amnesty international gegen Gewalt gegen Frauen Öffentliches Bewusstsein für diese Menschenrechtsverletzung schaffen! Konkrete Ziele am Beispiel der Kampagne > HINSEHEN & HANDELN: Gewalt gegen Frauen verhindern < 1. Gesetze, die Frauen diskriminieren, müssen abgeschafft werden. 2. Die Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht von Staaten/ der internationalen Gemeinschaft bei familiärer Gewalt muss eingefordert werden: Prävention und Schutz für Frauen, Bestrafung der Täter. 3. Ein Ende der Straflosigkeit von bewaffneten Gruppen, die Gewalt gegen Frauen in Konflikten begehen, wird angestrebt. amnesty international fordert die Bundesregierung auf... 1. nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgründe anzuerkennen und eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen. 2. die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes durch geeignete Maßnahmen wie Aufklärung über das Gesetz, Beratung der betroffenen Frauen und akute Hilfe für sie zu fördern. Maßnahmen, die die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes erschweren, wie z.B. die Reduzierung oder Streichung der finanziellen Unterstützung von Frauenhäusern, sind zurückzunehmen. Diese Forderung richtet sich auch an die Landesregierungen. 3. Menschenrechtsverteidigerinnen in ihrem Einsatz für die Menschenrechte vor Ort zu unterstützen. Sollte eine Ausreise wegen Gefahren für Leib und Leben notwendig sein, muss die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen die Einreise nach Deutschland schnell und unbürokratisch ermöglichen und ihnen in Deutschland vorübergehend Schutz gewähren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden allerdings nur dann Erfolg haben, wenn auch das Problem der geschlechtsspezifischen Diskriminierung erkannt und dagegen angekämpft wird. Dies ist eine Aufgabe, die alle angeht – Regierungen, politische Parteien, Religionsgemeinschaften, alle Teile der Zivilgesellschaft und Einzelpersonen. Für die Gleichheit aller Menschen ungeachtet ihres Geschlechts, Alters oder sozialen Status, ihrer rassischen, nationalen oder ethnischen Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung einzutreten, liegt in der Verantwortung eines jeden und einer jeden von uns. Vielen Dank! Weitere Informationen: www.amnesty-frauen.de