Zukunftsorientierte Versorgung - Strahlentherapie in Flensburg

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Zukunftsorientierte Versorgung
Strahlentherapie
in
Schleswig-Holstein
Eine gemeinsame Veranstaltung von
Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V.
und
Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
Ist-Zustand
Leistungen Strahlentherapie 1995 - 2000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Ist-Zustand
Gesetze
(Strahlenschutzverordnung,
ArbZtG, etc. ...)
Betriebswirtschaftliche
Kosten
Kostendeckung ?
Medizinischer/
technischer Fortschritt
Geld für
Versorgung
Lösung
Zusammenschluß aller Strahlentherapeuten
mit den Zielen:

Sicherung der Versorgung von Krebspatienten.

Kostenstabilität durch langfristige Investitionsplanung.

Einheitliche Behandlungsrichtlinien bei überprüfter und
überprüfbarer Qualität.
Lösung
Partner:

Krankenkassen

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Landesplanung
Zukunftsorientierte Versorgung
Investitionsplanung
Eine gemeinsame Veranstaltung von
Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V.
und
Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
Beschleuniger-Standorte
 KH Flensburg
: 1,5
2002
 KH Rendsburg
:1
1996
 Uni Kiel
: 2 1996/1999
: 1 Kobalt
(2000 neue Quelle)
 Praxis Uni Kiel
:1
1989
 Praxis Kiel
:1
1998
 Praxis NMS
:1
1999
 Uni Lübeck
: 2 1994/1996
 Praxis Lübeck
:1
1994
 KH Heide
:1
1996
 Praxis Pinneberg : 1
1998
Einzugsbereiche

Flensburg

Rendsburg

Heide

Kiel

Pinneberg

Lübeck

Neumünster
Beschleuniger / Einwohner
Einzugsbereich
Einwohner
Geräte
2002
Plan (1996)
Flensburg
294.000
1,5
1,2 - 1,8
Rendsburg
267.100
1
1,3 - 1,9
Heide
271.200
1
1,0 - 1,4
Kiel
545.900
5
Pinneberg
374.900
1
1,0 - 1,4
Lübeck
656.100
3
2,8 - 4,2
Neumünster
265.200
1
1,1 - 1,4
2.700.300
(-2*)
13,5 (-2*)
1,3 - 1,9
9,7 - 14,1
*) Stehen der allgemeinen Versorgung nicht zur Verfügung.
Investitionsbedarf
Lebensdauer Beschleuniger: 10 - 15 Jahre
abhängig von:  täglicher Auslastung
 technischer Ausstattung
 technischen Anforderungen
Lebensdauer übriger Geräte:
 Simulator
:
 Planungssystem
:
 Phys. Messsysteme :
10 - 15 Jahre
10 - 15 Jahre
10 Jahre
Investitionsbedarf 2002 - 2006
Fälligkeiten der Ersatzbeschaffung:
Beschleuniger:




2004
2005
2005
2006
Praxis an der Uni Kiel
Uni Kiel
Praxis Lübeck
KH Heide
Sonstiges:
 2004
Investitionsvolumen:
 1 Beschleuniger ca. 1 Mio. €
 1 Kollimator ca. 250.000 €
Rendsburg, Kollimator
Investitionsvolumen ca. 4.25 Mio. €
Investitionsbedarf 2006 - 2010
Fälligkeiten der Ersatzbeschaffung:
Beschleuniger:







2006
2006
2007
2007
2008
2008
2010
Praxis Kiel
Uni Kiel
Uni Lübeck
KH Rendsburg
Praxis Kiel
Praxis Pinneberg
Praxis Neumünster
Investitionsvolumen ca. 7 Mio. €
Benchmarking
Schleswig-Holstein
Norddeutschland
Einwohner/ Arzt
69.650
68.885
Patienten/ Arzt
158
170
Ärzte/ Gerät
3.1
3.2
213.615
218.625
566
550
Einwohner/ Gerät
Serien/ Gerät
Quelle: Datenbank der Kliniken und Praxen für Strahlentherapie in Norddeutschland
Schlussfolgerung
Die vorgestellte Investitionsplanung ist:

kalkulierbar,

transparent und

haushalterisch planbar.
Zukunftsorientierte Versorgung
Leitlinien, Therapiekonzepte und
Qualitätssicherung in der
Strahlentherapie
Eine gemeinsame Veranstaltung von
Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V.
und
Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
Leitlinien
Leitlinien sind systematisch entwickelte
Entscheidungshilfen über die angemessene
ärztliche Vorgehensweise der Krankenversorgung
bei typischen Krankheitsbildern.
Leitlinien verbessern

Qualität des ärztlichen Handelns
(Qualitätssicherung)

Versorgung des einzelnen Patienten

Kalkulation von Kosten

Transparenz des Gesundheitswesens
Vereinheitlichung der Behandlungsprotokolle
Zielvorstellung

Effektive Behandlungsprotokolle für den Patienten.

Ökonomisches Behandlungskonzept für den
Kostenträger.
Bestrahlung: Bronchialkarzinom
Kurative Bestrahlung
Früher:
Heute:
Gesamtdosis:
69 Gy
70 Gy
Fraktionen:
46 x 1,5 Gy
35 x 2,0 Gy
EBM-Punkte:
55.200
42.000
Ergebnis: bis zu 13.200 Punkte Einsparung
Bestrahlung: Bronchialkarzinom
Palliative Bestrahlung
Früher
Heute
Gesamtdosis:
40 Gy
8 - 40 Gy
Fraktionen:
20 x 2,0 Gy
20 x 2,0 Gy
10 x 3,0 Gy
5 x 4 Gy
1 x 8 Gy
EBM-Punkte:
55.200
42.000
Check-Liste
Strahlentherapie-Audits*

Krankenakte und Bestrahlungsprotokoll

Diagnose und Verordnung

Bestrahlungsplanung

Bestrahlungsverlauf und Nachsorge
*) www.strahlentherapie-nord.de
Zukunftsorientierte Versorgung
Versorgungskonzept Strahlentherapie
in
Schleswig-Holstein
Eckwerte einer Modellvereinbarung
gemäß § 63 Abs. 1 und 6, 64 SGB V
Dreiseitiger Vertrag mit den Vertragspartnern:

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein.

Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. und seine
Mitglieder – eine Leistungserbringergemeinschaft, die
alle Beschleunigerbetreiber in Schleswig-Holstein zu
ihren Mitgliedern zählt.

Krankenkassen und Krankenkassenverbände in
Schleswig-Holstein.
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung

Einheitliches Therapiekonzept

Einheitliche Qualitätsrichtlinien
Mit dem Modellvertrag wird von den Leistungserbringern die
flächendeckende optimale strahlentherapeutische
Versorgung von Krebspatienten im Rahmen von
vereinheitlichten ambulanten strahlentherapeutischen
Behandlungen in Schleswig-Holstein sichergestellt.
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren für die
Strahlentherapie in Schleswig-Holstein
ein einheitliches Therapiekonzept.
Für alle Leistungserbringer auf dem
Gebiet der Strahlentherapie ist das
einheitliche Therapiekonzept verbindlich
(Anlage 1 – Einheitliches
Therapiekonzept).
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren einheitliche
Qualitätsrichtlinien und die Verbindlichkeit von
Qualitätsstandards, und zwar sowohl für die kurative
Strahlentherapie als auch für die
Palliativstrahlentherapie. Alle Strahlentherapeuten in
Schleswig-Holstein erkennen das Regelwerk zur
Qualitätssicherung als verbindlich an (Anlage 2 –
Regelwerk zur Qualitätssicherung (Richtlinien,
verbindliche Leitlinien und eigene
Qualitätsstandards)).
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
2.3 Qualitätsausschuß
Ein Qualitätsausschuß (Strahlentherapiekommission/
Ärztliche Stelle) überwacht die Einhaltung des
einheitlichen Therapiekonzeptes und der
Qualitätsrichtlinien.
(Checkliste - Strahlentherapie - Audits).
2.4 Wissenschaftliche Begleitung
Aktualisierung der Qualitätsrichtlinien
Investitionsplan für Bestrahlungsanlagen
Die Vertragsparteien stellen den sich aus dem
Investitionsplan I. ergebenden Gerätebestand
(Linearbeschleuniger und andere Bestrahlungsanlagen, wie z.B.
Afterloading-Geräte, die im Hochvolt-Bereich arbeiten)
verbindlich fest. Die Vertragsparteien vereinbaren die
Verbindlichkeit der Investitionsplanung für die Dauer der
Modellvereinbarung. Der Investitionsplan ist für zehn Jahre
festgelegt. Die verbindlichen Festlegungen ergeben sich aus:
Investitionsplan I. (2002 bis 2005)
 Investitionsplan II. (2006 bis 2010)

Anlage 3.
Leistungsumfang/Vergütung/
Bereinigung der Gesamtvergütung
1. Die Vertragsparteien vereinbaren auf der Grundlage des einheitlichen
Therapiekonzeptes Leistungskomplexe (Anlage 4).
2. Die Vertragsparteien vereinbaren als Honorar für die
Leistungskomplexe Leistungspauschalen (Anlage 5)
3. Die Gesamtvergütung wird von den Partnern des Gesamtvertrages
bereinigt (Bereinigungsgrundsätze – Anlage 6).
4. Die Vergütungsregelung ist anzupassen, wenn im EBM die Bewertung
strahlentherapeutischer Leistungen angehoben wird.
5. Die Vergütungen aufgrund des Modellvertrages werden außerhalb der
Gesamtvergütung gezahlt.
Geplante Mehrstufigkeit
(integrierte Versorgung)
Diese Modellvereinbarung ist die erste Stufe zur Entwicklung eines
mehrstufigen Behandlungskonzeptes, das unterschiedliche Therapieformen
miteinander verbinden und die Kooperation mit onkologisch tätigen Ärzten
und den Hausärzten in Basisbetreuung und Nachsorge regeln soll.
Die Modellvereinbarung verbessert die Verzahnung zwischen ambulanter
und stationärer Versorgung

zur Verkürzung stationärer Aufenthalte.

zur Vermeidung der Unterbrechung der Therapie durch stationäre
Aufnahme.
Die Neuorganisation der Strahlentherapie im Rahmen der Modellvereinbarung soll der Anfang zu breiter angelegten Therapiekonzepten in der
gesamten Onkologie sein.
Zukunftsorientierte Versorgung
Vertrag Strahlentherapie
Was ist das Besondere?
Was ist das Neue?
Besonderheit der Behandlung

Die Behandlung ist notwendig und unterliegt keiner
Kosten-Nutzen-Überlegung (wie z. B. Screening,
Prävention).

Die Behandlung ist nicht aufschiebbar.

Alternativen sind kostenträchtiger

Die Behandlung fordert einen hohen
Abstimmungsbedarf mit anderen Fachspezifitäten
(Tumorchirurgie – Chemotherapie).
Besonderheit des Patienten

Aufgrund Krebsinzidenzen ist die Fallzahl
abschätzbar

Der Patient setzt sich hohen physischen und
psychischen Belastungen aus. Er hat deshalb Anrecht
auf ein Höchstmaß an Sicherheit.

Behandlungsergebnis ist meßbar hinsichtlich
– Verlängerung der Überlebenszeiten
– Steigerung der Lebensqualität bei palliativer
Indikation
Neu für Leistungserbringer

Keine falschen Dynamiken aufgrund
„konkurrierender Angebote“ – Konkurrenz verbietet
sich bei dieser Therapie.

Abgestimmte Investitionsentscheidungen verleiten
nicht zur leistungsinduzierenden Amortisation

Erhöhte Transparenz durch einheitliche
Therapiekonzepte

Der Verein Strahlentherapie stärkt seine Immunität
gegen Verlockungen der Industrie
Neu für Krankenkassen

Lückenlose Versorgung der Versicherten für die
Zukunft

Gemeinsame Planung von Niedergelassenen und
Klinikärzten vermeiden redundante Strukturen

Einheitliche Therapiekonzepte machen
Leistungsumfang und Mitteleinsatz transparent

Morbidität und kalkulierte Kosten machen
Behandlungsausgaben planbar

Vermeidung von Medizintourismus – Reduzierung
von Ausgaben
Vertrag mit Vorteilen für alle

Patient wird auch zukünftig mit allen notwendigen
Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau versorgt.

Arzt kann sich zukünftig auf die Behandlung
konzentrieren, wenn Kapitaleinsatz abgesichert ist.

Krankenkassen erhalten Planbarkeit der Ausgaben
für eine lebensnotwendige Versorgung
Zukünftige Sicherheit
Gewonnen wird
Vermieden wird
kostenorientierte und
qualitätsbezogene
Behandlung durch
gefährliche Dynamik
durch
 Einheitliche
Therapiekonzepte
 Transparenz
 Planbarkeit
 Unkontrollierte
Neuinvestionen
 Doppelte Strukturen
 Angebote der Industrie
Zukunftsorientierte Versorgung
Onkologisches Versorgungskonzept
Onkologisches Versorgungskonzept
Nachsorge
Labor
Versorgungsebene 3
Krankenhaus
OP
*) bei speziellem
Qualifikationsnachweis
Psychosoziale
Begleitung
In Akutfällen
Schmerztherapie
Versorgungsebene 1*
Hausarzt
bzw.
primär
tätiger Facharzt
Strahlentherapie
Obligatorische
Überweisung an
onko. Arzt und
permanenter
Austausch
Sterbebegleitung
Versorgungsebene 2
**
onkologisch
verantwortlicher
Arzt
Chemotherapie
**)
bei speziellem
Qualifikationsnachweis
(Onkologie)
Zukunftsorientierte Versorgung
Analyse und Prognose der Entwicklung
der
Strahlentherapie in Schleswig-Holstein
Im Blickpunkt:

Warum muß gehandelt werden ?

Wo besteht Handlungsbedarf ?

Was wird für die Versorgung der
Patienten benötigt ?

Was kostet die Korrektur ?
Die Zunahme der Morbidität
Zahl der Behandlungsfälle
10.000
Prognose
Realität
8.000
7.428
6.778
7.128
6.378
5.928
6.000
5.428
4.947
4.534
4.000
3.974
2.000
0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Das Dilemma der Deckelung
Fallwert
Behandlungsfälle
6.000
1.500 DM
1.000 DM
1.532 DM
1.946 DM
2.000 DM
8.000
2.261 DM
2.500 DM
4.000
2.000
500 DM
0 DM
0
1998
1999
2000
Fallwert
2001
2002
2003
2004
2005
Zahl der Behandlungsfälle
2006
Der falsche Ausweg
Fallwert
ohne Leistungsausweitung
2.500 DM
1.500 DM
1.312 DM
1.752 DM
1.946 DM
2.261 DM
2.000 DM
mit Leistungsausweitung
1.000 DM
500 DM
0 DM
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Was bezahlt der Fallwert?
Strahlentherapeutische Einrichtung
( max. 800 Patienten, 1 Großgerät )
 Personalkosten
Mitarbeiter
MTRA
Physiker
Arzthelferin
Schreibkraft
Verwaltung
 weitere Kosten
-
Raumkosten
Betriebskosten
Gerätekosten
Kapitalkosten
 und, falls möglich, 3 Ärzte
Anzahl
6
1 ... 2
1
1
1
Was bleibt den Ärzten?
Verteilung der Kosten im Fallwert ( Beispielpraxis )
3.000 DM
DM 2.800,-
2.500 DM
163
135
2.000 DM
663
DM 1.897,-
108
552
442
1.500 DM
188
156
375
125
250
1.030
1.030
1.030
im Jahr 2000
im Jahr 2006 mit
Personalaufstockung
im Jahr 2006 mit Personal-,
Raum- und
Geräteaufstockung
313
1.000 DM
500 DM
0 DM
Personalkosten ( ohne Ärzte )
Raumkosten
Betriebskosten
Gerätekosten
Kapitalkosten
Was kostet die Korrektur ?
Eine vorsichtige Annäherung ( Beispielpraxis )
Festschreibung des Status Quo ( 2000 ) :

Mit 800 Fällen ein Überschuß von ca. DM 320.000,- also
etwa DM 110.000,- pro Arzt und Jahr.

Um im Jahr 2006 mit 1.200 Fällen den selben Überschuß
zu erzielen, müßte der Fallwert um etwa DM 550,- höher
sein.

Übertragen auf die Gesamtheit der Strahlentherapie liegt
dann der zusätzliche Finanzbedarf bei DM 4,2 Mio. im
Jahr 2006.
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