GEWISSEN UND NORMEN

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GEWISSEN UND
NORMEN
subjektive Einsicht und allgemeine
Gesetze
GEWISSEN UND NORMEN
 Worum geht es?
 Bis jetzt, im Gang durch die Philosophiegeschichte
wurde aufgezeigt, wie verschieden begründet wird,
was sittlich richtig ist, wie also allgemeine sittliche
Gesetze aufgestellt werden.
 Jetzt soll auf den einzelnen Menschen geschaut
werden, der seine persönlichen sittlichen
Überzeugungen hat, vielleicht im Gegensatz zu den
allgemein geltenden sittlichen Normen.
 Es geht um die Spannung zwischen Gewissen und
Norm.
Gewissen –sein Verständnis
 Im Denksystem von Immanuel Kant wäre
„Gewissen“ nicht anderes als die je-eigene
praktische Vernunft, die vor dem Anspruch
eines kategorischen Imperativs steht bzw. der
Ort, wo das Sittengesetz über die eigene
Vernunft dem einzelnen Menschen sich
meldet.
 In christlicher Tradition hat der Einzelne eine
größere Bedeutung
Gewissen bei Thomas von Aquin
(1225-1274)
 Thomas hat noch einen vor-modernen Ansatz, der
aber mit dem Ansatz von Immanuel Kant verbunden
werden kann, so dass deutlich wird, wie die beiden
Ansätze sich ergänzen können.
 Thomas hat seine ethischen Überlegungen vor allem
im Anschluss an den antiken Philosophen Aristoteles
entwickelt, auch wenn gerade in der Gewissenslehre
Akzente deutlich werden, die erst über das christliche
Gedankengut in die Geistesgeschichte gekommen
sind
Gewissen bei Thomas von Aquin
(1225-1274)
 Thomas verwendet den Ausdruck con-scientia, was
wörtlich Mit-wissen (im Griechischen: syn-eidesis), im
Deutsch Ge-Wissen (auch „Ge“ kann Gemeinschaft
bedeuten).
 Con-scientia wäre zuerst das allgemeine
Bewusstsein, das uns begleitet. Im sittlichen Bereich
müsste man genau genommen immer sagen
„conscientia moralis“ (=coscienza morale).
 Der deutsche Ausdruck Gewissen meint immer das
„sittliche Bewusstsein“.
 Thomas bezieht nun dieses sittliche Mitwissen immer
auf einzelne Akte, einzelne Handlungen.
Gewissen bei Thomas von Aquin
(1225-1274)
 Conscientia und Synderesis
 Thomas entfaltet die Gewissensproblematik
auf zwei Schienen, für die er auch
unterschiedliche Begriffe verwendet.
 Das aktuelle,eigentliche Gewissen (in der
Situation)
 Das Wissen im Gewissen (die
Voraussetzungen dafür)
Das aktuelle Gewissen
 Thomas definiert das Gewissen als Anwendung eines
(sittlichen) Wissens auf den einzelnen Akt.
 Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
 Die Überlegung, ob der Akt moralisch richtig
gewesen sei oder nicht; das wäre das nachfolgende
Gewissen, das sich besonders stark meldet, wenn
die Handlung böse war, dann plagt uns dieses
Wissen, es wird zu „Gewissensbissen“.
 Vor dem Handeln aber kann das Gewissen auch
bedeuten, dass ich erst überlege, wie ich richtig
handeln soll, welche von den verschiedenen
Möglichkeiten die sittliche richtige ist. Das wäre das
vorausgehende Gewissen.
Das Wissen im Gewissen
 Wie geht besonders beim vorausgehenden
Gewissen nun der Prozess der Überlegung?
Hier unterscheidet Thomas wiederum
verschiedene Ebenen, um zum richtigen
Wissen im Gewissen zu kommen:
 a) Synderesis
 a) Sapientia (=Weisheit)
 c) Scientia (= Wissen)
Synderesis oder Urgewissen



Der Ausdruck kommt von einem Schreibfehler eines
Textes von Hieronymus (4. Jh.). Im Deutschen wird
jetzt hauptsächlich der Ausdruck „Urgewissen“
verwendet, im Italienischen könnte man sagen
„coscienza fondamentale“.
Es ist nach Thomas das Wissen um die
allgemeinen moralisch-praktischen Prinzipien, dass
also das Gute zu tun und das Böse zu lassen ist.
Es hat apriorischen Charakter, d. h. es kommt der
Vernunft natürlicherweise zu.
Praktisch bedeutet dies die Annahme, dass es so
etwas wie eine Vernunft in sittlichen Dingen gibt,
dass also das Handeln in sittlichen Dingen immer
von der allgemeinen Überlegung ausgeht: Das Gute
ist zu tun, das Böse zu lassen.
Sapientia (=Weisheit)
 Es ist die erworbene Grundhaltung, also jenes
menschliche Wissen, das sich auf die höchsten und
letzten Gründe des Wirklichen bezieht.
 Es ist die weltanschauliche Grundeinstellung, wie der
Mensch also Stellung bezieht zu den zentralen
Fragen der Existenzerhellung, der Weltorientierung
und der Transzendenzproblematik.
 Diese Grundorientierungen sind schon kulturell
bedingt. Ein Chinese, der in einer ganz anderen
kulturellen Tradition aufgewachsenen ist, setzt
wiederum andere Prioritäten als ein Afrikaner oder
ein Mensch der industrialisierten westlichen
Gesellschaften.
Scientia (= Wissen)
 Was man über die Erziehung und die
Lebenserfahrung gelernt hat. Es ist jenes
empirische Wissen, jener faktischer
Kenntnisstand, der dem Menschen zur
Verfügung steht.
 Man bedenke, wie viel Sachwissen in den
heute anstehenden Fragen der Medizin, der
Umwelt, des Umgangs mit den Technologien
usw. erfordert ist.
Das Gewissen im Vollzug
 Das aktuelle Gewissen appliziert nun die drei
Ebenen des Wissens auf die bestimmte
Handlung, die es zu vollziehen gilt.
 Es ist dies oft ein unmittelbares Urteil, wo auch die
Affektivität eine große Rolle spielt. Besonders die
Synderesis, aber auch die Sapientia ruhen in tiefen
Personschichten.
 Man kann dieses dreistufige Gefüge im Gewissen
auch den Motivationshorizont eines Menschen
nennen, wobei im Gesamten sich diese
Motivationshorizonte vielfach unterscheiden, weil
eben viel erworbenes Wissen mit einfließt.
 Beispiel: Ableiten von gifthaltigen Industrieabwässern
in einen Fluss
Das Gewissen im Vollzug
 Es ergibt sich auch eine eigentümliche Dualität im
Gewissen:
 das Ich (Gewissen) beurteilt sich selbst als
Handelnden (aktive Rolle);
 zugleich erfährt es den Anruf des eigenen Gewissens
–passive Rolle (Thomas und die christliche Tradition
nennt diesen Anruf als Stimme Gottes, gemeint ist
letztlich, dass es hier keine Beliebigkeit ist, sondern
im Gewissen drängt sich eine Sinnstruktur der
Wirklichkeit auf, über die Stimme der Vernunft).
Gewissen bei Thomas und Kant
 Bei der Beschreibung des Vollzug s des Gewissens
besteht eine Analogie zu Kants Argumentation:
Moralprinzip, Maximen, Regeln, Situation.
 Beim erworbenen Wissen kann es Unterschiede
(Fehler) geben, insofern gibt es unterschiedliche
Gewissensurteile (Beispiel: Samariter und
Brahmane).
 Für die moralische Qualität ist es ausschlaggebend,
ob die Handlung dem eigenen Gewissensurteil
entspricht, ob also der Wille gut oder böse ist. Auch
hier stimmt Thomas mit Kant überein.
Gewissen bei Thomas und Kant
 Man kann aber zwischen Thomas und Kant unterschiedliche
Akzentuierungen sehen, vor allem in der Frage, wie der
sittliche Anspruch im Gewissen begründet wird.
 Kant steht in der Tradition der „Wende zum Subjekt“, insofern
steht im Zentrum der Universalisierung die wechselnde
Anerkennung personaler Autonomie, was für alle Subjekte ein
Gesetz sein kann – es bleibt so im Formalen (die Inhalte sind
erst festzulegen).
 Thomas geht mehr von dem aus, was das Gute für den
Menschen ist, er schaut auf die Neigungen der Menschen, die
sich bei allen vorfinden, die als natürlich angesehen werden
können (also naturale Unbeliebigkeiten), er fragt, was dem Wohl
der Menschen dient. Insofern wird hier stärker auf die Inhalte
reflektiert, die aber im Lichte der Erfahrung und der Vernunft
dann immer wieder überprüft werden müssen.
Die Autonomie des Gewissens und
der Gewissensirrtum
 Ob ein Wille gut oder böse ist, hängt von seiner
Gewissensgemäßheit ab, also davon, ob er sich
„nach bestem Wissen und Gewissen“ auf das
bezieht, was er in seiner Vernunft qua Gewissen als
Pflicht erkannt hat.
 Nach Kant zeigt sich hier die Selbstgesetzgebung der
aus sich selbst praktisch werdenden Vernunft im
Unterschied zur naturkausalen Heteronomie der
Lust-Unlust-Motivation.
 Von daher kommt es, dass wir die Moralität anderer
Menschen nur beschränkt erkennen können, sie also
nicht richten dürften.
Die Autonomie des Gewissens und
der Gewissensirrtum
 Wie kommt es aber, dass die einen
Menschen in ihrem Gewissen so urteilen und
die anderen anders, insofern sich
widersprechen?
 Wahrheit und Irrtum richten sich doch nach
dem Widerspruchsprinzip.
 Gibt es also einen Gewissensirrtum?
 Welche Rechte hat ein irrendes Gewissen?
Der Gewissensirrtum
 Kant würde sagen: In strikt moralischer Hinsicht kann
das Gewissen niemals irren, weil es der
ausschließliche Maßstab der Moralität ist.
 Nach Thomas Sicht müsste man sagen:
Irrtumsfreiheit liegt vor in der Synderesis, also im
Bewusstsein um die letzten moralischen Prinzipien
und auch im Bewusstsein, dass ich so handeln muss,
wie ich es in meinem Gewissen erkannt habe.
 Ein Irrtum kann sich aber ergeben in der Sapientia,
also in den weltanschaulichen Auffassungen, und in
der Scientia, in der Einschätzung der empirischen
Zusammenhänge der Situation, in dem was ich in
meinem Gewissen als zu tun erkenne.
Der Gewissensirrtum
 Im Grunde ist dies immer ein theoretischer Irrtum,
der durch entsprechende Gewissensbildung behoben
werden kann. Gewissensbildung ist dauernde Pflicht
des von der Vernunft geleiteten Menschen.
 Ein moralischer Irrtum ist dies nicht, d.h. wenn ich
nach meinem, unter einer objektiven Rücksicht
irrigen Gewissen handle, bin ich dadurch nicht böse.
Auch der im Gewissen irrende Mensch behält somit
seine Rechte.
 Böse ist der Mensch nur, wenn er gegen sein
Gewissen ungeordneten Neigungen und Präferenzen
nachgibt und zugleich weiß, dass er dies nicht tun
dürfte. Böse kann er auch sein, wenn er sträflich
seine Gewissensbildung vernachlässigt.
NORM UND SITTLICHKEIT
 Normen sind soziale Handlungsregeln; während




rechtliche Normen erzwingbar sind, leben sittliche
Normen von ihrer Akzeptanz in sozialen Gebilden.
Warum genügt es nicht, die Praxis dem Urteil der
individuellen Gewissen zu überlassen? Warum
brauchen wir Normen?
Aus 2 Gründen:
Das Gewissen selbst in seiner Dialektik verweist auf
dass Desiderat von Normen (es will die „scientia“ der
Regeln und Normen auf den Einzelfall anwenden)
Ohne ein Mindestmaß sozial akzeptierter Normen
kann kein soziales Gebilde bestehen.
Notwendigkeit von Normen
 Im Gewissen sind wir überzeugt, dass das, wovon wir im
Gewissen überzeugt sind, objektiv wahr bzw. gut und richtig ist
– dies ergibt sich aus der Vernunftstruktur des Gewissens.
Zugleich wissen wir, dass dies mein Gewissensurteil ist. Wir
haben also hier einen subjektiven Objektivitätsanspruch.
 Wenn wir aber nun mit abweichenden Gewissensurteilen von
anderen konfrontiert werden, dann werden wir gedrängt, den
Gegensatz aufzuarbeiten, in den Diskurs mit den anderen
einzutreten, um so zu Urteilen kommen, die allgemein gültig
sind. Wir werden also zur Bildung des eigenen Gewissens
gedrängt, hin auf die Ausbildung von sittlichen Normen.
 Man kann die sittlichen Normen auch als verallgemeinerte
Gewissensurteile ansehen, als Gewissensüberzeugungen, die
in einer bestimmten Gesellschaft als allgemeingültig und
insofern für alle verpflichtend angesehen werden.
Notwendigkeit von Normen
 Es geht darum, dass eine Gesellschaft sich ausbildet,
in der es möglich ist, auf humane Weise als freie
Subjekte miteinander zu leben. Eine vollständige ANomie, d.h. eine Gesetzlosigkeit würde das
Zusammenleben unmöglich machen, wäre eine totale
Verwirklichung des Faustrechts, wobei die
Schwächeren den Starken total ausgeliefert wären.
 Es braucht so ein gemeinsam akzeptiertes Ethos
verstanden als Gefüge von akzeptierten sittlichen
Normen. Was normiert werden muss, und was frei
bleibt, das ist flexibel. Eine total bis in alle
Einzelheiten normierte Gesellschaft wäre wiederum
inhuman und widerspräche der Autonomie der
Vernunftpersonen.
Gewissen und Ethos
 Wir stehen auch hier in einer Dialektik:
 Einerseits bildet sich das Gewissen am
vorgegebenen Ethos, indem es dieses verinnerlicht
(internalisiert), sich mit auseinandersetzt, bis es zu
einer autonomen Begründung des eigenen
Standpunktes kommt. Hierfür sind die
entwicklungspsychologischen Studien wichtig.
 Andererseits beeinflussen die
Gewissensüberzeugungen der Einzelnen wiederum
das Ethos und die darin vorhandenen Normen, es
gibt also einen dauernden Wertewandel.
 Dies ist wiederum unterschiedlich in homogenen
Gesellschaften und in heterogenen pluralistischen
Gesellschaften.
 Cf. Folie: Gewissen und Ethos
Beurteilung der Praxis
 Moralität ist nicht der einzige Gesichtspunkt,
um eine Praxis zu beurteilen. Zur Klärung ist
es wichtig die verschiedenen Ebenen zu
unterschieden:
 Übereinstimmung mit dem Ethos
 Übereinstimmung mit dem Recht
 Übereinstimmung mit der Moralität
 Übereinstimmung mit der Religion
Beurteilung der Praxis
 Übereinstimmung mit dem Ethos:
 In diesem Sinne wird umgangssprachlich
etwas als sittlich bzw. unsittlich bezeichnet,
also im Sinne einer Konformität bzw. NichtKonformität mit sozial akzeptierten
normativen Standards.
 Dies ist beschreibend. Beispiel: Unsittliche
Kleidung
Beurteilung der Praxis
 Übereinstimmung mit dem Recht: Was dem Recht




entspricht ist legal, was ihm widerspricht ist illegal.
Das Verhältnis zwischen Recht und Moral kann
man sich am Bild von zwei sich überschneidenden
Kreisen vorstellen.
Es gibt Normen des Rechts, die zugleich auch
sittliche Normen sind (z.B. Tötungsverbot),
es gibt sittliche Normen, die aber rechtlich nicht
(mehr) geregelt sind (Beispiel: Ehebruch),
es gibt rechtliche Normen, die nicht sittliche Relevanz
haben, deren Übertretung nur rechtliche Strafen zur
Folge hat (z.B. Verpackungsvorschriften von Gütern
usw.) – die sittliche Relevanz dieser Regelungen ist
hier nur entfernt gegeben.
Beurteilung der Praxis
 Übereinstimmung mit der Moralität, d.i. ob
eine Handlung für den Einzelnen gut oder böse
ist.
 Das ausschlaggebende Urteil hängt hier vom
persönlichen Gewissen ab, ob die gesetzte
Handlung im Einklang mit dem persönlichen
Gewissenurteil gestanden ist oder nicht. Nach
diesem Urteil muss sich der Mensch als gut böse
verstehen.
 Von außen her kann man eine Handlung nur
danach beurteilen, ob sie objektiv den Normen
entspricht oder nicht.
Beurteilung der Praxis
 Übereinstimmung mit der Religion:
 Die meisten Religionen sehen einen Bezug zwischen
dem persönlichen sittlichen Handeln und dem
Gottesbezug.
 Wer sittlich gut handelt, ist im Einklang mit Gott, ist
heilig. Wer unsittlich handelt, verstößt auch gegen
Gottes Gebot und hat insofern eine Sünde
begangen. Sünde ist nichts anderes als sittliche
Schuld bezogen auf Gott.
 Im christlichen Verständnis ist die letzte Referenz die
Liebe.
Die Begründung der einzelnen
Normen
 In der Geschichte der philosophischen Ethik haben




wir die Kriterien für Normbegründung je nach den
großen Systemen besprochen. Jetzt geht es um die
Begründung der einzelnen Normen.
Normenprobleme entstehen:
Durch Verlust sozialer Akzeptanz gewisser Normen
(z.B. in der Sexualethik)
Durch neue Fragestellungen (z.B. ökologische
Fragen)
Durch Kollision zwischen sektoralen Ethosformen
(z.B. Binnenethos der Unternehmer versus Ethos der
Gewerkschaften; nationales Interesse versus
internationales Interesse).
Die Begründung der einzelnen
Normen
 Prinzipiell bieten sich zwei Möglichkeiten der
Normenbegründung an:
 durch Rekurs auf eine Autorität, die aber ihrerseits in
ihrem Anspruch begründet sein muss,
 oder durch Prozesse eines auf Vernunft gegründeten
Diskurses, durch den die Menschen dann von der
Stimmigkeit der Normen überzeugt werden können.
 Zwischen diesen zwei Grundmöglichkeiten gibt es
dann je verschiedene Mischformen, d.h. der Anteil
der durch Autorität ungefragt vorgelegten Normen
und jener, die erst über einen Begründungsvorgang
Anerkennung gelangen, kann variieren.
1. Normenbegründung durch
Autorität
 Über Personen
 Über Texte
 Über Traditionen
 Über das Recht
 Über die Wissenschaft
Normbegründung über Personen
 Personen können aufgrund ihrer außerordentlichen
persönlichen Eigenschaften (heiligmäßige oder
charismatische Persönlichkeiten) in einer
Gesellschaft so großes Ansehen erlangen, dass
ihnen normensetzende Autorität zuerkannt wird.
Informelle Autorität über die Vorbildfunktion.
 Diese Autorität können die Personen aber auch
haben auf Grund ihres innegehabten Amtes –
formale Autorität (man denke an die Autorität des
Papstes innerhalb der katholischen Kirche).
Normbegründung über Texte
 Hier geht es um die Autorität Heiliger Schriften, die
den Anspruch erheben, kraft göttlicher Autorität
Normen vorzulegen.
 Man denke an den Koran oder an die Bibel.
 Je nach Gesellschaft bzw. Entwicklung der
Religionen ist man dabei bereit, sich hermeneutische
Problemen, d.h. Problemen der Auslegung zu stellen.
Denn geschichtliche Texte müssen aus ihrem Kontext
interpretiert werden, wobei erst geklärt werden muss,
inwieweit sie auch für die heutige Zeit noch gelten
können.
Normbegründung über Traditionen
 In statischen, homogenen Gesellschaften
haben Überlieferungen, Sitten und
Gebräuche schon auf Grund ihres Alters das
Ansehen von Normen, an die man sich
ausrichtet.
 Je differenzierter und dynamischer eine
Gesellschaft aber ist, umso mehr verlieren
diese Traditionen ihre normenbegründende
Relevanz.
Normbegründung über das Recht
 Gesetzliche Regelungen können
Ethosbereiche stabilisieren, aber auch
destabilisieren – es gibt so eine
sittenbildende Kraft der Gesetze.
 Wenn etwas nicht mehr bestraft wird, folgert
man gerne, dass die Handlung auch sittlich
erlaubt sein muss (Beispiel Straffreiheit des
Schwangerschaftsabbruchs).
 Das Recht hat einen sehr großen Einfluss auf
das sittliche Verhalten – Problem des
„slippery slope“ = der schiefen Ebene.
Normbegründung über die Wissenschaft
 Für die Regelung komplexer Sachbereiche braucht
es die Informationen durch die entsprechenden
Experten, die oft unterschiedlich sein können.
 Dabei muss aber immer auch unterschieden werden
zwischen den übermittelten empirischen Tatsachen
und den daraus gezogenen sittlichen Forderungen.
 Eine noch große Gefahr besteht darin, dass
Wissenschaftler die Kompetenz für ihr Fach auf
andere Sachbereiche übertragen und dazu Aussagen
machen.
 Auch Philosophie und Theologie verstehen sich als
Wissenschaften. Ihre Chance besteht aber vor allem
darin, ein Vernunft- und Problembewusstsein in die
normenethischen Diskurse einzubringen.
2. Normenbegründung durch
Diskurs
 Es geht hier darum, durch von allen nachvollziehbare
Argumente Überzeugung und so Zustimmung zu den
vorgelegten Normen zu erzielen.
 Die Orte, wo solche Diskurse stattfinden gehen von
der Familie und dem Klassenzimmer bis zur
Gesellschaft als ganze.
 Große Bedeutung haben in unserer Zeit eigene
Ethikkommissionen erlangt. Die darin vorgelegten
und über Diskurs hergestellten Konklusionen können
dann durch eine Mehrheit vertreten werden, während
eine Minderheit oft noch eine gesonderte Position
(eine „opinion“) abgibt. Dies ist besonders die Praxis
in Fragen der Bioethik
Normenbegründung durch Diskurs
 Große Bedeutung für das Gelingen von Diskursen
haben in unserer heutigen Gesellschaft vor allem die
Medien. Sie beeinflussen weitgehend die sittlichen
Einstellungen und Überzeugungen (z.B. über Talk
Shows). Allerdings muss ihre spezifische Dynamik
beachtet werden.
 Vor allem wird ein Klima der Sachlichkeit verlangt. Es
müssen so emotionale Aufschaukelungen, speziell in
den Medien vermieden werden (durch sogenannte
„Totschlag-Argumente“, wenn zum Beispiel
Abtreibung mit dem Holocaust verglichen wird oder
wenn jemandem, der für die Rechte der Embryonen
eintritt, gleich Frauenfeindlichkeit unterschoben
wird).
Normenbegründung durch Diskurs
 Für die Argumentation können drei wichtige




Formen hervorgehoben werden.
1) Die utilitaristische
Argumentationsform
2) Die gerechtigkeitstheoretische
Argumentationsform
3) Die klassisch-naturrechtliche
Argumentation
Cf. Folie: Argumentationsformen der
Normenbegründung
Die utilitaristische Argumentation
 Ihr Vorteil besteht darin, dass sie aufgrund ihrer
schwachen Voraussetzungen mit breiter Zustimmung
rechnen kann, wenn das Gute hedonistisch
verstanden und das Richtige im Sinne eines sozialen
Nutzenkalküls vorgestellt wird. (z.B. wirtschaftliche
Vorteile).
 Sie hat aber auch gravierende Nachteile: Sie verfügt
über kein Gerechtigkeitsprinzip. Das Leid des einen
kann gegen ein größeres Maß an Lust des anderen
aufgewogen werden.
 Das Nutzenkalkül hat seine Grenzen, sowohl wenn er
rein quantitativ verstanden wird als auch wenn er
qualitativ versucht wird.
 Das Nutzenkalkül ist aber für viele Bereiche als erste
Basis für einen Kompromiss sehr wichtig.
Die gerechtigkeitstheoretische
Argumentation
 Auch hier gibt es unterschiedliche Positionen, die
aber alle darin übereinkommen, dass sie von einem
deontologischen Moralprinzip, nämlich von der
gleichen Freiheit und Unverfügbarkeit
(Selbstzweckhaftigkeit) der Personen ausgehen.
 Sie müssen prinzipiell konsensfähig sein, so dass
ihnen jede betroffene Person zustimmen kann. Nur
solche Normen können zugelassen werden, die
prinzipiell vorteilhaft für jeden Betroffenen sind.
 Diese Argumentationsform ist in ihrer Ausprägung
typisch neuzeitlich, indem sie von der Idee des freien
sittlichen Subjekts ausgeht (Autonomie).
Die gerechtigkeitstheoretische
Argumentation
 Wir finden sie bei den modernen
Vertragstheorien (Hobbes, Locke, Rousseau),
 vor allem bei Kant in seiner Theorie vom
Reich der Zwecke.
 Für die modernen Gerechtigkeitstheorien
möchte ich vor allem erwähnen John Rawls,
aber auch Jürgen Habermas, Karl-Otto Apel
und Otfried Höffe.
Die gerechtigkeitstheoretische
Argumentation
 Es zeigt sich bei dieser Argumentation eine
„moderne“ Tendenz, welche die Fragen des „guten
Lebens“ mehr dem Privaten überlässt und das sittlich
Normative auf den Raum vernünftig machbarer
Koordinationsregelungen beschränkt. Wegen der
pluralistischen Einstellungen bleibt dann nur ein
schmaler Raum für den Konsens.
 In den Hintergrund tritt die Frage, ob es naturalunbeliebige Sinnperspektiven des Menschseins gibt.
 Z.B. wird der größte Bereich der Sexualethik, wo
Sinnperspektiven für ein geglücktes menschliches
Leben diskutiert werden, im Reich des Privaten
belassen.
Die klassisch-naturrechtliche
Argumentation
 Diese Argumentation hat ihre Grundlagen in der
Philosophie des Thomas von Aquin und in der
Weiterentwicklung durch die Scholastik; sie ist auch
heute noch relevant in der Moralbegründung, auf
welche unter anderem die Katholische Kirche sich
bezieht.
 Vorausgeschickt werden muss, dass unter Natur hier
nicht die außermenschliche Natur verstanden wird,
sondern wenn vom sittlichen Naturgesetz
gesprochen wird, wird der Mensch verstanden,
insofern er durch seine Vernunft Gesetzmäßigkeiten
erkennt, die in einer sogenannten Seinsordnung
vorfindbar sind.
 Vorausgesetzt wird auch, dass alles, was geschaffen
ist, zurückgeht auf einen vernünftigen Schöpferwillen.
Die klassisch-naturrechtliche
Argumentation
 Für die theoretische Vernunft ist es so, dass sie sich
vom Prinzip des Nicht-Widerspruchs leiten lässt.
 Die praktische Vernunft des Menschen geht aus vom
Prinzip, dass das Gute zu tun und das Böse zu
lassen ist, und geht bei der näheren Definierung
dessen, was für den Menschen gut ist, davon aus,
dass er in seinem Wesen gewisse naturale
Unbeliebigkeiten vorfindet, deren Sinn es zu
erkennen gilt.
 Z.B. dass der Mensch eine Einheit ist, ein GeistLeibwesen, das sich als Ganzes verwirklichen will
(jeder Dualismus, dass also nur das Leibliche wichtig
ist oder das Seelische, wäre abzulehnen); ebenso
dass der Mensch als Mann und Frau gleiche Würde
hat und welchen Sinn die Anziehung von Mann und
Die klassisch-naturrechtliche
Argumentation
 Das Charakteristische dieser Argumentation ist es
also, dass sie die Wahrheitsfrage stellt und eine
bestimmte Anthropologie vertritt bzw. immer wieder
argumentativ erörtert.
 Der Mensch findet so über seine Vernunft in dem
eigenen Menschsein gewisse Gesetzmäßigkeiten
vor, die er auch sittlich zu achten hat (sittliches
Naturgesetz), woraus sich auch bestimmte Rechte
ergeben (Naturrecht als Grundgedanke des
Völkerrechts und der Menschenrechte).
 Es gibt materiale Bestimmungen des
Menschenwürdigen im Sinne relevanter Wert- und
Sinnoptionen, die diskursfähig und rational
entscheidbar sind.
Die klassisch-naturrechtliche
Argumentation
 Man kann keinen Praxisbereich des
Menschen einfach beliebig durch Diskurs
über Mehrheitsbescheide festlegen, sondern
es gibt unhintergehbare anthropologische
Sachverhalte, z.B. dass bei allen
menschlichen Kulturen die Sexualität
bestimmte Normierungen kennt, dass unser
Triebleben immer kulturell überformt ist, dass
der Mensch endlich und sterblich ist, dass
auch Leiden und Krankheit zum Menschsein
gehört usw.
Die klassisch-naturrechtliche
Argumentation
 Dabei muss man wiederum achten, dass diese
Argumentationsform nicht naturalistisch oder
biologistisch missverstanden wird. Alles, was uns die
Humanwissenschaften aufweisen, ist einer ständigen
Überprüfung durch die Vernunft unterworfen. Wir
haben als Menschen gewisse Vorgaben und
unterscheiden uns von den Tieren, andererseits ist
die Frage nach dem Wesen des Menschen nie
schlechthin beantwortet. Der Mensch ist ein
geschichtliches Wesen und bleibt sich trotz vieler
vernünftiger Antworten immer auch eine offene
Frage.
Normenbegründung durch Diskurs
 Konklusion:
 Es muss versucht werden, alle drei
Argumentationsformen (die utilitaristische, die
gerechtigkeitstheoretische und die
naturrechtlicher) auf vernünftige Weise zu
einander in Beziehung zu bringen und zu
integrieren.
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