Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten

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Die Verankerung
der Menschrechtsidee
in internationalen Abkommen
Sommersemester 2011
Menschenrechtsbildung in der
außerschulischen Jugendarbeit
Dr. Meron Mendel
Lea Kaiser, Simone Stock, Susanne Grimm, Sevim Taskin
und Micheal Gad
Gliederung
• Einführung: Die rechtliche Verankerung von
Menschenrechten
• Bill of Rights England 1689
• Die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ 1789
• Bill of Rights der Vereinigten Staaten 1791
• Die Erste Genfer Konvention 1864
• Die Vereinten Nationen
• Die Charta der Vereinten Nationen 1945
• Die Allgemeine Erklärung der Menschrechte 1948
• Die Europäische Menschrechtskonvention 1950
• Menschenrechtsituation in einzelnen Ländern
Die rechtliche Verankerung von
Menschenrechten
• 1776 Virginia Bill of Rights der Vereinigten
Staaten
• 1789 französische „Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte“  beruht u.a. auf Vorschriften der
Bill of Rights von England 1689
• 1791 Bill of Rights der Vereinigten Staaten
• 1864 Genfer Konvention
• Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg 
Verankerung der Menschenrechte im Völkerrecht
Die rechtliche Verankerung von
Menschenrechten
•
•
•
•
1945 Charta der Vereinten Nationen
1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
1966/1967 VN-Zivilpakt & VN-Sozialpakt
AEMR + VN-Pakte = Art „Internationale
Menschenrechtscharta“  Grundlage sämtlicher
universeller Menschenrechtsnormierungen
Die rechtliche Verankerung von
Menschenrechten
• Hierzu gehören u. a.:
das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung
jeder Form von Rassendiskriminierung (1966/1969)
das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (1979/1981)
das Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe (1984/1987)
das Übereinkommen über die Rechte des Kindes
(1989/1990)
Die rechtliche Verankerung von
Menschenrechten
das Internationale Übereinkommen zum Schutz der
Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien
(1990/2003)
Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung (2006/2008)
• regionale Menschrechtsschutz in Europa am
stärksten ausgeprägt
• Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Bill of Rights England 1689
• 1689 englische Parlament lässt Rechte für den
Bürger und das Parlament bestätigen
• wichtigste Etappen zur Ausgestaltung der
Erklärung:
die „Magna Charta Liberatatum“ (1215)
Petition of Rights (1628)
Agreement of the People (1647)
Habeas-Corpus Akte (1679)
Bill of Rights England 1689
• ohne Zustimmung des Parlaments keine
Steuereinhebungen, Erlass oder Aufhebung von
Gesetzen sowie Unterhalt eines Heeres in
Friedenszeiten
• dem Volk, vertreten durch Parlament, wurde eine
Anzahl von Rechten zugestanden
• eines der wichtigsten  Verhinderung des
Einflusses des Königs auf Rechtsprechung
• bis heute  Staatsgrundgesetz und als die
Grundlage der parlamentarischen Demokratie in
England
Die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte 1789
• fundamentales Dokument der französischen
Revolution
• Rechte des Einzelnen und die Gesellschaftsrechte
 Universalrechte
• wurde zu einem der bestimmendsten Vorläufer
der Menschenrechtsdeklarationen des 20. Jahrh.
Die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte 1789
• Ancièn Regime  wirtschaftlich und moralisch
am Ende
• Nationalversammlung neue Verfassung zu
erarbeiten und dieser eine „Allgemeine Erklärung
der Menschen-und Bürgerrechte“ voranzustellen
• Marie Joseph de Lafayette legte am 11. Juni 1789
den Entwurf einer Menschenrechtserklärung vor
Die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte 1789
• im Mittelpunkt der Erklärung:
Freiheit vom Staat
Aufhebung der Stände,
Festlegung einer „Sicherungssphäre“
• vor dem Gesetz besteht Gleichheit aller
(männlichen) Bürger
• alle Bürger haben das Recht an Gesetzgebung
mitzuwirken
Die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte 1789
• von wirtschaftlicher Gleichheit eben so wenig die
Rede wie von gleichen Rechten für Frauen
• Grenzen der Freiheit werden soweit wie möglich
hinausgeschoben
• fand Eingang in die erste französische Verfassung
• hebt sich von Vorgängern ab
http://de.humanrights.com
Déclaration des Droits de l'Homme
Bill of Rights der
Vereinigten Staaten 1791
• 10 Zusatzartikel der Verfassung
• sollten persönlichen Rechte der Bürger regeln
• keine Gesetzeskraft  aber Fundament der
Rechtsprechung in den USA
• Verfasser  James Madison aus Virginia
• nahm drei Schriften und Gesetze als Vorbild:
Erörterung von John Locke
Bill of Rights von England
Bill of Rights seines Heimatstaates Virginia
Bill of Rights der
Vereinigten Staaten 1791
• Ausarbeitung der Bill of Rights  am 08. Juni
1789 an den Kongress übermittelt
• Bill of Rights bestand aus 12 Zusätzen
• am 25. September 1789 vom amerikanischen
Kongress beschlossen
• von 11 Bundesstaaten ratifiziert
• Ratifizierung  am 15. Dezember 1791
abgeschlossen
Bill of Rights der
Vereinigten Staaten 1791
• Die Bill of Rights deckt Rechte von drei
Grundfreiheiten ab:
Recht des eigenen Gewissens mit der Freiheit von
Rede und Religion
Recht, bei Anschuldigungen ein faires
Gerichtsverfahren zu bekommen
Recht auf Besitz, nach dem niemand ohne gerichtliche
Verfügung enteignet werden kann
• Besonderheit der Bill of Rights  im Grundsatz
der Verfassungsgerichtsbarkeit
Bill of Rights der
Vereinigten Staaten 1791
• Artikel 1 - Trennung von Staat und Kirche,
Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit,
Versammlungsfreiheit
• Artikel 2 - Recht zum Tragen von Waffen durch das Volk
bzw. durch organisierte Milizen
• Artikel 3 - Keine Zwangseinquartierung von Soldaten in
Privathäusern
• Artikel 4 - Keine Durchsuchung ohne richterlichen
Durchsuchungsbefehl
Bill of Rights der
Vereinigten Staaten 1791
• Artikel 5 - Kein Prozess ohne ordentliche Anklage, kein
neuer Prozess gegen Freigesprochene,
Zeugnisverweigerungsrecht, Kompensationsrecht
• Artikel 6 - Recht auf öffentlichen Geschworenenprozess
in Strafsachen, Recht auf Hinzuziehung von
Entlastungszeugen, Recht auf einen Anwalt
• Artikel 7 - Recht auf ordentlichen
Geschworenenprozess in Zivilsachen
Bill of Rights der
Vereinigten Staaten 1791
• Artikel 8 - Verbot überhöhter Kaution und besonders
grausamer Strafen
• Artikel 9 - In der Verfassung nicht erwähnte Grundrechte
bleiben bestehen
• Artikel 10 - In der Verfassung nicht genannte Rechte liegen
bei Einzelstaaten
Die Erste Genfer Konvention 1864
• zwischenstaatliche Abkommen und essentielle
Komponente des humanitären Völkerrechts
• zehn Artikel  der Schutz der Verwundeten und
der sie Pflegenden
• Ergänzungen  Haager Friedenskonferenz ,
weitere Genfer Abkommen und deren
Zusatzprotokolle
Vereinte Nationen
• VN  Vereinte Nationen
• UN  United Nations
• UNO  United Nations Organization
Vereinte Nationen
• Aufgabe der UNO:
Sicherung des Weltfriedens
Einhaltung des Völkerrechts
Schutz der Menschrechte
Förderung der internationalen Zusammenarbeit
Vereinte Nationen
Die Charta der
Vereinten Nationen 1945
• Gründungsvertrag der Vereinten Nationen,
bestehend aus 19 Kapiteln
• Ziele und Grundsätze  Verfassung der
Staatengemeinschaft, zu der sich alle 192
Mitgliedstaaten bekennen
• am 26. Juni 1945 in San Franzisco von 50
Gründungsstaaten unterschrieben
• trat am 24. Oktober 1945 in Kraft
Die Charta der
Vereinten Nationen 1945
• Hauptorgane: Generalversammlung,
Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat,
Treuhandrat, Internationaler Gerichtshof,
Sekretariat
• Änderungen der Charta erfordern
Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der
Generalversammlung
Menschenrechts-Abkommen
• Charta der Vereinten Nationen & die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte = Grundlage der
ersten völkerrechtlich verbindlichen
Menschenrechts-Abkommen auf universeller
Ebene
• 1966 Menschenrechtspakete über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bzw.
über bürgerliche und politische Rechte
Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)
• am 3. Januar 1976 in Kraft getreten
• verankert grundlegende wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Menschenrechte
• 160 Vertragsstaaten (Stand 20. Dezember 2010)
• Vertragsstaaten müssen einzeln und durch
internationale Hilfe Maßnahmen zur
schrittweisen Verwirklichung dieser Rechte
ergreifen
• dem Ausschuss  Berichte über Maßnahmen
Internationaler Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (UNO-Pakt II)
• am 23. März 1976 in Kraft getreten
• Pakt über bürgerliche und politische Rechte
• garantiert klassischen Menschenrechte und
Grundfreiheiten
• 167 Vertragsstaaten
• zur sofortigen Gewährleistung dieser Rechte
ohne jede Diskriminierung verpflichtet
• 73 Staaten verpflichten sich zur Abschaffung der
Todesstrafe
Internationales Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung
• am 4. Januar 1969 in Kraft getreten
• 174 Vertragsstaaten
• Antirassismus-Konvention verpflichtet
Vertragsstaaten  zu Politik der Beseitigung
jeder Form der Rassendiskriminierung
• jede Aufreizung zur Rassendiskriminierung und
Gewalttätigkeit  Vertragsstaaten unter Strafe
gestellt werden
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe
• am 26. Juni 1987 in Kraft getreten
• 147 Vertragsstaaten
• verpflichtet Vertragsstaaten geeigneten Maßnahmen
zur Verhinderung von Folter zu ergreifen, sowie
Personen vor Angriffen auf ihre körperliche und
seelische Integrität zu schützen
• die UNO-Generalversammlung  2002
Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention
zugestimmt
• von 67 Staaten unterzeichnet
Übereinkommen über die Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau
• am 3. September 1981 in Kraft getreten
• 186 Vertragsstaaten
• UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet
Vertragsstaaten zur Beseitigung der
Diskriminierung von Frauen
• Opfern von Diskriminierungen muss Zugang zu
Gericht ermöglicht werden
• staatliche Maßnahmen gegen:
diskriminierende Rollenverteilungen zwischen Mann
und Frau
Frauenhandel & Ausbeutung von Prostituierten
Kinderrechtskonvention (CRC)
• 20. November 1989
• gewährleistet Kindern Schutz und Unterstützung
• garantiert Rechte, die Kindern kraft ihres
Menschseins zukommen
• trägt dem besonderen Schutzbedürfnis von
Kindern Rechnung
• Ratifizierung von 193 Vertragsstaaten
Kinderrechtskonvention (CRC)
• Verpflichtungen der Vertragsstaaten:
Achtung und Gewährleistung der im Übereinkommen
verankerten Rechte jedes Kindes
Ergreifung aller geeigneten Gesetzgebungs-,
Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen
Wanderarbeiterkonvention (ICRMW)
• 18. Dezember 1990
• konkretisiert die Menschenrechte und formuliert,
welche Rechte den unterschiedlichen Kategorien
von Arbeitsmigrant/innen und Ihren Familien
zustehen
• Ratifizierung von 44 Vertragsstaaten
Wanderarbeiterkonvention (ICRMW)
• Verpflichtungen der Vertragsstaaten:
Gewährleistung von diskriminierungsfreien
Menschenrechten für alle Arbeitsmigranten
Präzisierung weiterer Rechte für Migranten, die sich
regulär im Aufnahmeland aufhalten
Anspruch auf Gleichbehandlung wie die
Staatsangehörigen
Einhaltung von Vorschriften, welche sich auf spezielle
Kategorien von ausländischen Arbeitskräften (Bsp.:
Grenzgänger) beziehen
Wanderarbeiterkonvention (ICRMW)
Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitsmigranten,
die sich ohne Aufenthaltsbewilligung illegal in einem
Land befinden
Behindertenrechtskonvention (CRPD)
• 13. Dezember 2006
• basiert auf den internationalen
Menschenrechtsabkommen und garantiert deren
Anwendung auf Menschen mit Behinderung
• verbietet die Diskriminierung von Behinderten in
allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die
bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte
Behindertenrechtskonvention (CRPD)
• Verpflichtungen der Vertragsstaaten:
Verpflichtung zur Unterbindung jeglicher Form der
Diskriminierung auf Grund einer körperlichen oder
geistigen Behinderung
Beseitigung von Gesetzen und Sitten, die behinderte
Menschen benachteiligen
Bekämpfung von Vorurteilen gegenüber behinderten
Menschen
Übereinkommen über Völkermord
• 9. Dezember 1948
• verpflichtet zur strafrechtlichen Verfolgung von
Individuen, die Völkermord begangen haben
• kein eigenes Überwachungsorgan  teilweise ist
der Internationale Gerichtshof damit betraut
• Ratifizierung von 141 Staaten
Flüchtlingskonvention
• 28. Juli 1951
• Schutzbestimmungen für Flüchtlinge auf
internationaler Ebene
• beinhaltet kein Recht auf Asyl, aber sagt, welche
Rechte einem Flüchtling zustehen, falls dieser in
einem Staat aufgenommen wird
• Artikel 33: kein Flüchtling darf in den
Herkunftsstaat zurückgeschickt werden
Internationales Abkommen gegen
Menschenhandel
• am Anfang des 20. Jahrhunderts  vier
internationale Abkommen ausgehandelt
(insbesondere zum Kampf gegen Frauen- und
Mädchenhandel)
• Das «Protokoll zum UNO-Übereinkommen:
 Gegen die transnationale organisierte Kriminalität
 Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauen- und Kinderhandels
 am 25. Dezember 2003 in Kraft getreten
• Ratifizierung von 142 Staaten
UNO-Konvention gegen das
Verschwindenlassen von Personen
• rechtsverbindliches Instrument gegen
Verschwindenlassen von Personen
• niemand darf Opfer einer solchen Praxis werden
• keine Ausnahmesituationen vorgesehen
• Krieg, Kriegsgefahr, politische Instabilität, anderer
öffentlicher Notstand  keine Rechtfertigung
• Vertrag wurde bisher von 87 Staaten
unterzeichnet
• von 21 ratifiziert
In Entstehung befindliche
UNO-Menschenrechtsinstrumente
• Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention
betreffend Individualbeschwerderecht
• United Nations Declaration on Human Rights
Education and Training
Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte 1948
•
•
•
•
30 Grundrechte
Leben frei von Furcht und Bedrohung
aus den Schrecken des 2. Weltkrieges entstanden
wirkte nicht national  sondern weltweit
angenommen
• Erklärung zu den Menschenrechten nach den
Vorstellungen der UNO
Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte 1948
• am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung angenommen
• Artikel 1 und 2  Würde, Freiheit, Gleichheit und
Brüderlichkeit
• Hauptteil formt 4 Säulen
Die Europäische
Menschenrechtskonvention 1950
• enthält Katalog von Grundrechten und
Menschenrechten
• über Umsetzung wacht der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
• am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet
• trat am 3. September 1953 in Kraft
• kann nur von Mitgliedern des Europarats
unterzeichnet werden
• 47 Staaten haben die Konvention unterzeichnet
Die Europäische
Menschenrechtskonvention 1950
• in drei Abschnitte gegliedert  diese wiederum
in Artikel
• die drei Abschnitte:
1. Rechte und Grundfreiheiten
2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
3. Verschiedene Bestimmungen
• Individualbeschwerde
• Staatenbeschwerde
Menschrechtssituation in einzelnen Länder
UN-Antifolterkonvention
Menschrechtssituation in einzelnen Länder
UN-Frauenrechte
Quellen
• http://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf
• http://dejure.org/gesetze/MRK
• http://www.humanrights.ch/home/de/Instrumente/UNOAbkommen/idcatart_27-content.html
• http://www.unric.org/de/menschenrechte
• http://handbuchmenschenrechte.fes.de/common/pdf/Han
dbuch_MR_2010-11_kap01.pdf
• Pohanka, Reinhard: Dokumente der Freiheit. Wiesbaden:
Marix Verlag GmbH 2009.
• Kühnhardt, Ludger: Die Universalität der Menschenrechte.
Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Auflage
1991, Studien zur Geschichte und Politik, Bd. 256.
• Heer, Friedrich: Die großen Dokumente der Weltgeschichte.
(unter Mitarb. von Xaver Schnieper) Frankfurt am Main:
Krüger.
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