direkte Demokratie - Eichsfeld

Werbung
Demokratietheorien
Demokratie (griech. =Volksherrschaft)
Kennzeichen:
- die Volkssouveränität (Volk ist oberstes
Souverän, übt jedoch nicht direkt die Macht aus)
-geregelte Teilhabeverfahren (Wahlen) sichern
die Teilhabe des größten Teils der Bevölkerung
-repräsentative oder direkte Demokratie
(Repräsentation durch Parlamente und
Volksvertreter)
-Rechtsstaatsprinzip: Grund-und
Menschenrechte sind in Verfassungen garantiert
und beschränken somit die Ausübung politischer
Herrschaft.
-horizontale Gewaltenteilung (Exekutive,
Judikative, Legislative) sichern die Kontrolle
politischer Machtausübung
-die sog. Vierte Gewalt (Medien) und Freiheit zu
politischem Engagement in Parteien
beschränken politische Machtausübung
Identitätstheorie


geht auf politische Philosophie von JeanJacques Rousseau (1712-1787) zurück
seine Schrift: „du contrat social (1763)“
„Wie kann im gesellschaftlichen Zusammenleben
Herrschaft von Menschen über Menschen
ausgeschlossen und damit die ursprüngliche natürliche
Freiheit des einzelnen gesichert werden?“
der gesellschaftliche Wille darf kein anderer sein als der
des natürlich freien Menschen es muss Identität
zwischen Einzel- und Gemeinwillen bestehen!
Volkssouveränität (Souveränität liegt allein beim Volk)
ist unteilbar, unveräußerlich und sollte möglichst nicht an
Volksvertreter abgegeben werden. Somit lehnt Rousseau
Repräsentationsprinzip und Gewaltenteilung (zwei
grundlegende Kennzeichen moderner Demokratie!) ab.
direkte Demokratie, Gesetze sollen also
durch Volksabstimmung verabschiedet werden,
jedoch nicht durch das Mehrheitsprinzip, sondern
durch die Grundlage des Gemeinwillens (volonté
générale), der über dem egoistischen
Einzelwillen steht (volonté particulières)
Kleinräumigkeit, soziokulturelle Homogenität,
sozioökonomische Gleichheit der
gesellschaftlichen Stellung und bürgerliche
Tugend sind Bedingungen für identitäre
Demokratie
Beschlüsse und
Entscheidungen
Ziel: Identität von
Gemeinwille und
Einzelinteressen
Gemeinwille=Gemeinwohl
Filter
Gesamtwille = Summe aller Einzelinteressen
Volk
Konkurrenzdemokratisches Modell
(liberale angelsächsische
Demokratietheorie)
-geht auf die politische Philosophie von John
Lockes (1632-1704) zurück
-James Madison (1751-1836),John Jay (17451829), Alexander Hamilton (1755-1804) „The
Federalist Papers (1787/88)“
„Der Staat hat im Wesentlichen die Aufgabe,
Leben, Freiheit und Eigentum seiner Bürger zu
schützen.“
den Liberalen ging es vorerst darum, dass der
Staat seine Macht nicht missbraucht, sei es
durch Monarchen oder einzelne Gruppen
politische Beteiligung der Bürger in
Parlamenten und Institutionalisierung der
Gewaltenteilung
Repräsentationssystem
System „checks und balance“,
Gewaltenkontrolle und Gewaltenbalance
Freiheit der Einzelnen soll durch
Gruppenpluralität gesichert werden
ob Entscheidungen richtig sind und dem
Gemeinwohl dienen, kann man erst im
Nachhinein (a posteriori) erkennen
Entscheidung
Institutionalisierung, z.B.
Parlament
Repräsentanten
Konkurren
z
Partei 1
Partei 2
Volk
Partei 3
Pluralismustheorie
Pluralismus: gleichberechtigtes, durch grundrechtliche
Garantien geschütztes Wirken einer Vielzahl von Parteien
und Interessengruppen; Willensbildungsprozess ist dabei
eine Art „Wettkampf der Meinungen“, wobei das Ergebnis
oft in einem Kompromiss liegt.
Bei dem Pluralismus bzw. bei aller Meinungsvielfalt muss
ein Grundkonsens über bestimmte Werte und Regeln
bestehen.
Pluralismustheorie
Pluralismustheorie = Weiterentwicklung der
Konkurrenztheorie.
Verfechter der Pluralismustheorie plädieren für
politische Willensbildungs- und
Entscheidungsprozesse.
→ laufen durch Abgeordnete und das
Mehrheitsprinzip ab.
Minderheiten werden durch die Grundrechte
geschützt.
Neopluralismus



Geht auf Ernst Fraenkel (1898 – 1975) zurück.
Weist dem Staat eine herausragende Rolle im
Wettstreit der Interessen zu.
Aufgabe: Benachteiligung schwacher, weil
allgemeiner Interessen auszugleichen.
Pluralistische Demokratie nach
Ernst Fraenkel
Pluralistische Demokratie nach
Ernst Fraenkel


Bedarf, damit sie funktionieren kann, nicht nur
Verfahrensvorschriften und Spielregeln eines
Fair Play, sondern ebenfalls einen allgemein
anerkannten Wertekodex, der ein Minimum
abstrakter Ideen generellen Charakters
enthalten muss.
Die pluralistische Demokratie glaubt jedoch
nicht, dass diese Ideen in politisch relevanten
Fällen ausreichend inhaltlich gefüllt sind, um für
die Lösung aktueller politischer Probleme
verwendungsfähig zu sein.
Pluralistische Demokratie nach
Ernst Fraenkel

Pluralismus beruht auf der Hypothese, dass in
einer differenzierten Gesellschaft im Bereich
der Politik das Gemeinwohl im Nachhinein als
das Ergebnis eines delikaten Prozesses der
divergierenden Ideen und Interessen der
Gruppen und Parteien erreicht werden könne.
→ die generell akzeptierten, abstrakten Ideen
sozialen Verhaltens müssen respektiert und die
Rechte und Regeln eines Fair Play müssen
beachtet werden.
Pluralistische Demokratie nach
Ernst Fraenkel


Pluralistische Staatslehre lehnt Identitätstheorie
ab; sie sei eine Fiktion.
Theoretischer Standpunkt:
Identitätslehre lässt Phänomen der differenzierten
Gesellschaft unbeachtet.

Identitätslehre stehe im Widerspruch zu den
Grundprinzipien einer repräsentativen
Demokratie.
Demokratiemodell des
Grundgesetzes


Baut auf Theorie der Konkurrenzdemokratie
auf.
Zwei – Kammer – Parlament zentrale Rolle.
→ alle anderen höchsten Staatsorgane werden
von ihm gewählt.



Deutschland gilt als repräsentative Demokratie
mit parlamentarischem Regierungssystem.
Grundgesetz ist die Lehre aus den Fehlern der
Weimarer Reichsverfassung.
Wichtige Änderung betraf die Befugnisse des
Demokratiemodell des
Grundgesetzes
Grundgesetz entmachtete den Präsidenten
weitgehend.
→ nahm ihm Einfluss auf Regierungsbildung.
Präsident besitzt nur noch repräsentative
Aufgaben.


Position des Kanzlers wurde vom
parlamentarischen Rat gestärkt.
Parlament hat nicht mehr die Möglichkeit,
einzelne Mitglieder aus der Regierung
„herauszuschießen“.
Demokratiemodell des
Grundgesetzes
→ Diese werden allein vom Kanzler ausgesucht.
→ bedürfen weder der Bestätigung des
Parlaments noch können sie vom Bundestag
einzeln abgewählt werden.


Misstrauensvotum durch „konstruktives
Misstrauensvotum“ ersetzt.
Durch „Ewigkeitsklausel“ wird der „Kern“ der
Verfassung geschützt. → Art. 1 und Art. 20. Die
Grundsätze dieser Artikel dürfen auch durch
Mehrheitsbeschlüsse nicht abgeschafft oder
verändert werden.
Wehrhafte Demokratie



„Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit.“ oder
„Keine Toleranz gegenüber denjenigen, die
selber intolerant sind.“
Staat ist nicht nur berechtigt, gegen
rechtswidrige Angriffe auf die Verfassung
vorzugehen, sondern hat ebenfalls die
Möglichkeit, Bestrebungen abzuwehren, die auf
„legalem“ Wege durch Übernahme der
Regierungsgewalt die Verfassung in ihren
Grundsätzen ändern oder außer Kraft setzen
wollen.
Es gilt:
Wehrhafte Demokratie



Parteien, die die freiheitlich – demokratische
Grundordnung abschaffen wollen, können
durch das Bundesverfassungsgericht verboten
werden.
Bürgern, die ihre Grundrechte zum Kampf
gegen die freiheitlich – demokratische
Grundordnung missbrauchen, können diese
Rechte aberkannt werden.
Die Beamten, Richter und Angestellten des
öffentlichen Dienstes dürfen nicht Gegner der
Grundlagen der Verfassung sein.
Rechtsstaat

Prinzip der Rechtsstaatlichkeit = bedeutenster
Pfeiler der freiheitlich – demokratischen
Grundordnung

Merkmale:

Rechtssicherheit

Rechtsgleichheit

Rechtsschutz


Bindung der Gesetzgebung an das
Grundgesetz
Rechtsweggarantie
Rechtsstaat

Unabhängigkeit der Richter
Was versteht man unter einem
Rechtsstaat?


Staat, in dem die Rechte jedes Bürgers,
insbesondere die Grund- und Menschenrechte,
gewährleistet sind.
Die Bürger können sich frei und sicher fühlen
→ können sich darauf verlassen, dass sich die
Regierung, jede staatliche Behörde und Polizei
bei ihrem Handeln und ihren Entscheidungen
an die bestehenden Gesetze halten. → Keine
Willkür oder diktatorische Mittel.

Gesetze müssen auf demokratische Weise
entstanden sein.
Was versteht man unter einem
Rechtsstaat?
→ müssen vom Volk selbst oder durch ein vom
Volk frei gewähltes Parlament mehrheitlich
beschlossen sein.
→ Mehrheitswille des Volkes wurde verwirklicht.

Die Mehrheit darf in einem Rechtsstaat jedoch
nicht alles!
→ Gesetze wurden zwar mehrheitlich
beschlossen, dürfen allerdings der Minderheit
nicht bestimmte Grundrechte nehmen.

Grundrecht zieht also Grenzen für den
Mehrheitswillen.
Grenzen und Probleme des
Rechtsstaates


Reine Rechtsgleichheit gewährt noch keinerlei
soziale Gleichheit.
Rechtsstaatliche Garantien sind wirkungslos,
wenn Menschen aufgrund ihrer schlechten
sozialen Situation nicht in der Lage sind, ihre
rechte wahrzunehmen.
→ Rechtsstaat wird durch Sozialstaatsprinzip
ergänzt.

Rechtsstaatsprinzip = immer stärkere
Verrechtlichung des privaten, öffentlichen und
wirtschaftlichen Lebens.
Grenzen und Probleme des
Rechtsstaats
→ um Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden
immer mehr und detailliertere
Rechtsvorschriften erlassen und vor Gericht
geltend gemacht.
→ führt zu Unübersichtlichkeit und Inflexibilität
des gesellschaftlichen Lebens.


Komplexere Vorhaben werden oft jahrelang
durch Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen
Instanzen blockiert.
Politische Auseinandersetzungen werden meist
auf juristischer Ebene ausgetragen.
Grenzen und Probleme des
Rechtsstaats
→ Entscheidungen werden schwerfälliger oder
inkonsequent.
Sozialstaat
-Lebensbedingungen schaffen, die sozialer Gerechtigkeit
entsprechen
-Prinzipien:

Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder
unverschuldeter Bedürftigkeit (Sozialhilfe)

Rechte der sozialen Teilhabe (Koalitionsfreiheit)

Berücksichtigung sozialer Belange (Wohnungsbaupolitik,
Steuerpolitik)

Daseinsvorsorge zugunsten d. Einzelnen (Schulbildung,
Gesundheitsvorsorge)

Pflichtversicherung (Altersvorsorge, Pflegebedürftigkeit)

-Problem am Beispiel Deutschland: Festgelegt
ist, dass es soziale Absicherung geben muss,
jedoch nicht worin diese Sozialleistungen
bestehen und wie hoch sie sein müssen
Herunterladen