IRIS 2007 Universität Salzburg Der Beitrag der Rechtstheorie zur Rechtsinformatik Dr. Friedrich Lachmayer - Dr. Harald Hoffmann 22. Februar 2007 Technisierung der Rechtspraxis Rechts-Informatik Die Rechtsinformatik trägt bei zur Technisierung der Rechtspraxis. Rechts-Theorie Technisierung der Rechtspraxis Rechts-Informatik Eine Frage ist, welcher Einfluss der Rechtstheorie auf die Rechtsinformatik zukommt. Rechts-Theorie Technisierung der Rechtspraxis Rechts-Informatik Die Rechtsinformatik wie die neue Rechtspraxis haben Rückwirkungen auf die Rechtstheorie. Rechts-Theorie Rechts-Informatik Insbesondere geht es um die Wechselwirkung von Rechtstheorie und Rechtsinformatik. Sieht man die Relationen, so ergibt sich diese Struktur. „Nil“ „Fluss“ Workflow Ein zentraler Einstieg in die Informatik-Konzeption ist der Begriff des „Workflow“. „Fluss“ Workflow Der Workflow hat zumindest indirekte Auswirkung auf die Organisation, vgl.: eGov-Workshop auf der DEXA 06 in Krakau Rechtstheorie: Hans KELSEN: Recht im dynamischen Sinne Niklas LUHMANN: Legitimation durch Verfahren Monica PALMIRANI: Zeit und Recht „Fluss“ Workflow Der Aspekt der Dynamik im Recht ist immer wieder Gegenstand rechtstheoretischer Untersuchungen, von KELSEN über den Rechtssoziologen LUHMANN bis hin zu den bereits sich explizit mit der Rechtsinformatik auseinandersetzenden Arbeiten von PALMIRANI. Dokumente „Schiffe mit Ladung“ Workflow Ein weiterer wichtiger Begriff der Rechtsinformatik sind die Dokumente. Sie sind gleichsam die Schiffe mit den Ladungen. Dokumente Workflow Es geht vor allem um die Strukturierung von Dokumenten. Der interoperable Austausch von Dokumenten ist ein Thema des EU-Projektes „R4eGov“. Ein Praxisthema bei der Dokumenterzeugung ist die Frage, ob diese von den Juristen in MS Word erstellt werden oder bereits mit einem XML-Editor. Dokumente Workflow In diesem Zusammenhang ist auch das EU-Projekt „ESTRELLA“ zu erwähnen. Rechtstheorie: Hans KELSEN: Rechtsakte Rechtsnormen, Rechtsaussagen Robert ALEXY: juristischer Diskurs Dokumente Workflow Die Rechtsakte (Sprechakte) sind relevante Einheiten (Container) des Rechtes. Die Frage ist, woraus deren Inhalt (Content) besteht, nur aus Rechtsnormen oder auch aus Rechtsaussagen? Auch der argumentative juristische Diskurs kann über das Workflow-Modell interpretiert werden. ex ante Metadaten ex post Metadaten Workflow ex ante ex post Es macht einen ganz wesentlichen Unterschied, ob Metadaten bereits ex ante in den primären Phasen oder dann erst ex post, etwa bei der dokumentalistischen Berarbeitung, eingefügt werden. ex ante Metadaten ex post Metadaten Workflow ex ante ex post Die Strukturierung ex ante und/oder ex post war insbesondere ein Thema bei dem Legislative XML – Meeting in Florenz 06. Auch die Klagenfurter Legistik-Gespräche im November 06 haben dieses Thema zur Sprache gebracht. Philosophie: UNIVERSALIA ANTE REM UNIVERSALIA IN RE UN IVERSALIA POST REM ex ante Metadaten ex post Metadaten Workflow ex ante ex post Das Universalienthematik des Mittelalters erfährt in der modernen Technik-RealisierungsProblematik eine neue (unerwartete) Aktualität, so wie auch der Begriff der Ontologie der jahrhundertelangen philosophischen Tradition entstammt. Dokumente Workflow IT Technik Die Einführung der Computertechnik in Staat und Recht hat die bisherigen Auffassungen des Rechtsvollzuges und der Rechtsanwendung zumindest in Frage gestellt.. Dokumente Workflow IT Technik Technische Themen sind etwa: XML, Editoren, Portale, Links … Rechtstheorie: Theodor GEIGER: Gewohnheitsrecht Thomas M. SEIBERT: Rechtssemiotik Colette BRUNSCHWIG: Bild im Recht Dokumente Workflow IT Die rechtstheoretische Literatur bildet eher in ihrer Peripherie neue Ansätze aus, doch gerade diese sind weiterführend als die konventionellen und daher höchst interessant. Regelungen, Standards Dokumente Workflow IT Metaebene Ohne an die neue Situation angepasste Regelungen lässt sich die innovative Änderung auf der Objektebene nicht stabilisieren. Dazu gehören auch neue Standards. Regelungen, Standards Dokumente Workflow IT Metaebene Im Kontext von CEN ist hier das METALEX Standardisierungsprojekt zu erwähnen (bisherige Meetings in Brüssel und Amsterdam 06, in Bolgona 07) Rechtstheorie: Peter NOLL, Heinz SCHÄFFER,Theo ÖHLINGER: Gesetzgebungslehre Herbert FIEDLER, Fritjoft HAFT: Expertensysteme Regelungen, Standards Dokumente Workflow IT Metaebene In der Rechtstheorie sind es vor allem die Ansätze der Gesetzgebungslehre, die sich mit der Neugestaltung von Metaebenen beschäftigen. Aber auch die Entwicklung von Expertensystemen im Recht kommt ohne die Einführung von Metaebenen nicht aus. Regelungen, Standards Dokumente Workflow IT eGov Nicht zu vergessen ist die Begegnungsebene mit den Bürgerinnen und Bürgern, die mit eGovernment ein neues Antlitz erhält. Regelungen, Standards Dokumente Workflow IT eGov Hier ist es vor allem das EU Projekt „eGov 2020“ (Univ. Koblenz ua), welches sich der Analyse der Trends widmet. Rechtstheorie: Staats-Theorie, Demokratie-Theorie NPM, Governance, Theorie poststataler Entitäten, Verwaltungsinformatik: Roland TRAUNMÜLLER Regelungen, Standards Dokumente Workflow IT eGov Aus der Sicht der Rechtstheorie ist interessant, dass sich im globalen Kontext neue Entitäten gebildet haben und alte vergehen, wie etwa das Souveränitätskonzept. kommunikativer Stellenwert der Rechtsdokumente Dokumente Die Rechtsdokumente sind nicht isoliert zu sehen, sondern kommen als Produkte aus einem Herkunftsbereich und beziehen sich referentiell auf die Gesellschaft. Herkunftsbereich der Rechtsdokumente EU Bund Land Gemeinden Unternehmen Dokumente Der Herkunftsbereich wird vor allem aus der EU, dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gebildet. Aber auch die Vertragskultur der Bürgerinnen und Bürger ist ebenso zu erwähnen wie die Rechtsfortbildung durch die Unternehmen und ihre Vertragswerke. EU Bund Land Gemeinden Unternehmen Dokumente Zielgruppe sind die Menschen in ihren Situationen LebensSituationen Die Lebenssituationen der Menschen sind der finale Referenzbereich des Rechts. Rechtstheorie: Grundnorm EU Bund Land Gemeinden Unternehmen Dokumente LebensSituationen Die Grundnorm selbst ist nicht Teil des Rechtes und kann daher auch keine Rechtsgeltung verleihen. Sie ist vielmehr eine wissenschaftliche Annahme zur Umgrenzung des Gegenstandes der Wissenschaft, also eine wissenschaftsökonomische Arbeitshypothese, keinesfall aber ein Surrogat des Naturrechtes. Rechtstheorie: Rene MARCIC: Naturrechtslehre Ilmar TAMMELO: Philosophie des Überlebens EU Bund Land Gemeinden Unternehmen Dokumente LebensSituationen Als bedeutende Salzburger Rechtsphilosophen und Rechtstheoretiker des 20. Jahrhunderts sind MARCIC und TAMMELO zu erwähnen. Letzterer hat mit seinen Arbeiten zur Normenlogik und mit seinen Symposien wesentlich zur Entwicklung der Rechtsinformatik in Österreich beigetragen. Rechtstheorie: MARCIC: Naturrechtslehre TAMMELO: Philosophie des Überlebens EU Bund Land Gemeinden Unternehmen Dokumente LebensSituationen Danke für die Aufmerksamkeit! Harald.Hoffmann @ metadat.com Friedrich.Lachmayer @ metadat.com