Deutsche_Version_German_child_and_youth_services_09

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1.1.1a
Rahmenbedingungen
Strukturen
Aufgaben und Ziele
© 2007
Impressum
Verantwortlich:
Marie-Luise Dreber
(Direktorin, IJAB)
Herausgegeben von
Koordination und Redaktion:
Dr. Dirk Hänisch
Gefördert vom
Beratung:
Prof. Ullrich Gintzel (Dresden)
Dr. Erwin Jordan (Münster)
Dr. Reinhold Schone (Dortmund)
Hartmut Schulz (Berlin)
Reinhard Schwalbach (Bonn)
Norbert Struck (Berlin)
Internet:
www.kinder-jugendhilfe.info
Gestaltung:
Bohm, Nonnen, Urhahn
Darmstadt
2009 D
©
© 2007
www.kinder-jugendhilfe.info
Inhalt
1. Allgemeine Rahmenbedingungen
1.1 Gesellschaft
1.2 Staat
1.1.1 und 1.1.1.1
Familie
1.2.0
Grundrechte
1.1.2
Kinder
1.2.1
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat
1.1.3 – 1.1.4
Demografie
1.1.5 – 1.1.7 und 1.1.7.1
Migration
1.1.8
Junge Menschen leben im Spannungsfeld
1.1.9
Schule (Bildung)
1.2.2
Sozialstaat kann als normativer Begriff oder als beschreibender
Begriff verwandt werden.
1.2.3
Demokratie
1.2.4 – 1.2.5
Föderativer Aufbau
1.1.10, 1.1.10.1 und 1.1.10.2
Anzahl der Schüler/-innen in Deutschland
1.2.6
Kommunale Selbstverwaltung
1.1.11
Bildungssystem
1.2.7
Finanzverfassung
1.1.12 – 1.1.13, 1.1.13.1
Ausbildung hat hohen Wert
1.2.8
Standort des Kinder- und Jugendhilfegesetzes innerhalb
des Bundesrechts
1.1.14
Beteiligung/Partizipation
1.1.15
Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
2009 D
1.2.9
Eltern- und Kinderrechte
1.2.10
Datenschutz
©
© 2007
www.kinder-jugendhilfe.info
Inhalt
2. Strukturen
2.1 Institutionen
2.1.1.1
Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (I)
2.1.1.2
Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (II)
2.1.2
Träger der nicht-staatlichen Jugendarbeit/Jugendpflege
2.1.3
Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in der
Bundesrepublik Deutschland
2.1.4
Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene
2.1.5
Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes
2.2.3
Gender Mainstreaming
2.3 Finanzierung
2.3.1
Sozialleistungen 2006
2.3.2
Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007
2.3.3
Finanzierungsquellen
2.3.4.1 – 2.3.4.3
Kinder- und Jugendplan des Bundes
2.3.5
Ausgabenstruktur des Kinder- und Jugendplans
2.2 Verfahren und Organisation
2.2.0
Jugendhilfe im Kräftespiel
2.2.1
Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe
2.2.2.1
Partizipation (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
2.2.2.2
Rechte auf Beteiligung bei konkreten Leistungen
2009 D
©
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Inhalt
2.4 Mitarbeiter/-innen
2.4.1
Arbeitsfelder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinderund Jugendhilfe
2.4.2
Bürgerengagement – Ehrenamt
2.4.3
Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und
Jugendhilfe
2.4.4
Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte
2.4.5
Tendenzen, Entwicklungen, Probleme
2009 D
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Inhalt
3. Aufgaben und Ziele
3.1 Auftrag und Anspruch
3.2.6
Förderung der Erziehung in der Familie
3.1.1
§ 1 KJHG
3.2.7
Aufgaben der Tagesangebote für Kinder
3.1.2
Aufgaben der Jugendhilfe §§ 11- 60 KJHG
3.2.8, 3.2.8.1 – 3.2.8.2
Tagesangebote für Kinder
3.1.3
Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und
Intervention
3.3 Hilfen
3.2 Förderung und Unterstützung
3.3.2
Verfahrensgrundsätze
3.2.1
Jugendarbeit ist ein eigener Sozialisations- und
Bildungsbereich neben Familie, Schule und Berufsbildung
3.3.3
Formen der Hilfe
3.2.2
Jugendsozialarbeit ist eine Integrationshilfe
für junge Menschen
3.2.3
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
3.3.1
Anspruchsgrundlagen
3.3.4
Familienunterstützende und –ergänzende Hilfen
3.3.5
Formen der Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie
3.4 Andere Aufgaben
3.2.4
Jugendmedienschutz
3.4.1
Inobhutnahme
3.2.5
Jugendmedienschutzeinrichtungen
3.4.2
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
2009 D
©
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Inhalt
3.4.3
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Trennung
und Scheidung
3.4.4.1 – 3.4.4.2
Vormundschaften und Pflegschaften (I)
3.4.5
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
3.4.6
Adoptionen
3.5 Trends
3.5.1
Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
3.5.2
Perspektiven für eine offensive Jugendhilfe
2009 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Familie als Lebensgemeinschaft
von Erwachsenen (Eltern) und Kindern …
 erfährt - auch bei jungen Menschen - eine hohe Wertschätzung,
 ist für Kinder ein zentraler Lebensort,
 ist einem Wandlungsprozess unterworfen,
 steht unter dem besonderen Schutz des Staates.
Tendenzen
 Zwei-Generationen-Familie
 Weniger Kinder / Ein-Kind-Familie
 Ausdifferenzierung familialer Lebensformen
 Veränderte Wertorientierungen
1.1.1 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Familienformen 1996 – 2006 in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 28
1.1.1.1
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Kinder heute ...
 sind (zumeist) gewünschte Kinder,
 haben seltener Geschwister (sind häufiger Einzelkinder) und weniger Verwandte,
 verbringen mehr Zeit in pädagogischen Institutionen,
 sind den Einflüssen vielfältiger Medien ausgesetzt,
 leben häufiger in Ballungsräumen (Stadtkindheit).
 haben Rechte und Ansprüche u.a. auf:
- elterliche Fürsorge und Betreuung,
- freie Meinungsäußerung,
- Chancengleichheit,
- Information und rechtliches Gehör,
- Gesundheit,
- gewaltfreie Erziehung,
- Bildung,
- Schutz vor wirtschaftlicher und
sexueller Ausbeutung.
- Spiel und Freizeit,
1.1.2 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Demografische Entwicklung (I)
In Deutschland lebten Ende 2006 (in Mio.):
Junge Erwachsene bis 27 Jahre
Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre
Jugendliche von 14 bis 18 Jahre
5.9
2.9
3.6
6.4
Kinder von 6 bis 14 Jahre
4.2
Kinder unter 6 Jahre
Insgesamt waren 28 Prozent der Bevölkerung unter 27 Jahre alt,
bei einer Gesamtbevölkerung von 82,3 Millionen.
1.1.3 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Demografische Entwicklung (II)
 Seit 1997 gibt es in Deutschland mehr ältere (Personen über 60 Jahre)
als jüngere Einwohner (Personen unter 20 Jahre).
 Wegen ständig sinkender Geburtenraten wachsen immer
weniger Kinder in die einzelnen Stufen des Bildungssystems hinein.
 In den östlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist der
Geburtenrückgang noch drastischer.
 Hinzu kommt eine beträchtliche Abwanderung junger Menschen in die
westlichen Bundesländer aus wirtschaftlichen Gründen.
1.1.4 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Migration (I)
Der Migrationsanteil in der gesamten Bevölkerung betrug 2007 18,7 Prozent.
Bei den unter 25-Jährigen ist dieser Anteil höher: 27,3 Prozent (5,7 Mio. Personen).
Die Anteile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2007 nach Altersgruppen:
0÷5
1.1.5 D
5 ÷ 10
10 ÷ 15
15 ÷ 25 25 ÷ 45
≥45
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Migration (II)
Der Migrationsanteil in der gesamten Bevölkerung betrug 2007 18,7 Prozent.
Bei den unter 25-Jährigen ist dieser Anteil höher: 27,3 Prozent (5,7 Mio. Personen).
Migrationstypen (2005):
10 % Ausländer/-innen
3,1 % (Spät)Aussiedler/-innen
72,7 %
27,3 %
6,7 % Eingebürgerte Kinder und Jugendliche
7,5 % Deutsche der 2. Generation
mit einem Elternteil mit
Migrationshintergrund
1.1.6 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Eigenschaften von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
 Ungleiche sozialräumliche Verteilung und Konzentration auf bestimmte
Regionen und Stadtteile (sozialräumliche Segregation).
 Beträchtliche Heterogenität dieser Kinder- und Jugendpopulation nach
nationaler Herkunft.
 Unterschiedliche Zuwanderungserfahrungen bei den jugendlichen
Migrantengruppen.
 Große Unterschiede im Bildungsstand zwischen Personen mit und ohne
Migrationshintergrund.
 Ein Drittel der Migranten der 2. und 3. Generation ist ohne Berufsabschluss.
 Die Chancen deutscher Jugendlicher auf eine qualifizierte Berufsausbildung
ist (statistisch gesehen) mindestens doppelt bis fünfmal so hoch.
 Die Jugendarbeitslosigkeit ist deutlich höher als unter Jugendlichen ohne
Migrationshintergrund.
1.1.7 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Bundesländern
Hamburg
26,3
Bremen
25,6
Baden-Württemberg
25,3
Hessen
24,1
Berlin
23,8
Nordrhein-Westfalen
23,4
Bayern
19,2
Deutschland
18,4
Rheinland-Pfalz
18
Saarland
17,7
Niedersachsen
17,1
Schleswig-Holstein
12,6
Neue Länder zusammen (ohne Berlin)
4,8
0
5
10
15
20
25
30
Anteil der Gesamtbevölkerung in %
Quelle: Mikrozensus 2007
1.1.7.1
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Junge Menschen leben im Spannungsfeld von ...
 günstigen Entwicklungsbedingungen und verschärfter Konkurrenz,
 kommerzialisierter Freizeit und Selbstorganisation,
 Integration/Emanzipation und Ausgrenzung ,
 Tradition und Moderne.
Für junge Menschen ist wichtig:
... ist weniger wichtig:
- finanzielle Sicherung
- politisches Engagement
- guter Beruf / interessante Arbeit
- Glauben
- Partnerschaft
- Religion
- Familie und Kinder
- mit anderen in Harmonie leben
- im Leben etwas zu leisten
1.1.8 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Schule (Bildung) soll ...
 Wissen vermitteln,
 Leistungen bewerten,
 soziale Kompetenzen fördern,
 den Übergang in Ausbildung und Beruf vorbereiten,
 soziale Benachteiligung ausgleichen (Chancengleichheit),
 gesellschaftliche Probleme durchsichtig machen und
Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
1.1.9 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Anzahl der Schüler/-innen in Deutschland nach Schultypen
2006 (in Mio.):
Grundschule:
3,16
Gymnasium:
2,45
Realschule:
1,30
Hauptschule:
1,05
Gesamtschule: 0,59
Verteilung der Schüler/-innen auf
weiterführende Schulformen:
10,9%
19,5%
45,5%
1.1.10 D
Gymnasium
45,5%
Realschule
24,1%
Hauptschule
19,5%
24,1%
Gesamtschule 10,9%
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Schulabsolventen/-abgänger im Schuljahr 2005/2006 aus
allgemeinbildenden Schulen (in %):
50
42,5
39,7
40
30,5
27,6
30
23,0
21,1
20
10
9,7
5,9
10,9%
19,5%
0
Ohne Abschluss
Hauptschulabschluss Realschulabschluss
Hoch- oder
Fachhochschulreife
Weiblich
45,5%Männlich24,1%
Quelle: Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 2008
1.1.10.1
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Bevölkerung 2007 nach Migrationsstatus, Geschlecht und
höchstem schulischen Abschluss
Gymnasiale
Oberstufe
Anteil in %
Gymnasium
19,7
22,9
19,9
25,4
Gesamtschule
40,6
38,2
10,4
Realschule
Grundschule
Kindergarten
Frauen ohne
Migrationshintergrund
Pädagogische
Hochschule
Hochschulreife
Kunsthochschule
Mittlere Reife
31,4 Musikhochschule
Hauptschulabschluss
Ohne Schulabschluss
Fachhochschule
Noch in Ausbildung
8,1
1,5
1,4
15,4
Hochschule
17,9
27,2
Technische
Universität
19,2 Technische
13,6
15,4
Universität
Berufsakademie
27,1
17,1
27,7
Fachschule
Frauen
mit
Hauptschule
Migrationshintergrund
Männer ohne
Migrationshintergrund
Männer mit
Migrationshintergrund
Sonderschulen
Anm.: Ohne Personen mit Abschluss polytechnische Oberschule
1.1.10.2
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Bildungssystem
Primarbereich
Sekundarbereich I
Sekundarbereich II Tertiärer Bereich
Universität
Gymnasiale
Oberstufe
Gymnasium
Technische
Universität
Technische
Hochschule
Pädagogische
Hochschule
Kunsthochschule
Musikhochschule
Gesamtschule
Fachhochschule
Verwaltungsfachhochschule
Grundschule
Kindergarten
Realschule
Hauptschule
2 3 4
1.1.11 D
5 6
7
Fachoberschule
Berufsakademie
Berufsfachschule
Fachschule
Abendgymnasium/
Kolleg
Berufsschule
und Betrieb
Sonderschulen
8
9 10
11
12
13
14
15
16
17
18
Weiterbildung
19
Allgemeine, berufliche und wissenschaftliche
Weiterbildung
in vielfältigen Formen
Elementarbereich
Lebensjahr
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Ausbildung hat hohen Wert (I)
57,0 % der Schulabgänger 2006 möchten nach der allgemeinbildenden Schule
eine duale Berufsausbildung (Betrieb/Berufsschule) absolvieren,
5,0 %
eine berufliche Vollzeitschule (Berufsfachschule) und
11,6 % ein Studium (Hoch- oder Fachhochschule).
51,6 % derjenigen, die eine Berufsausbildung im „dualen System“ (Betrieb und
Berufsschule) anstrebten, gelang dies im gleichen Jahr.
Die Einmündungsquote von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
betrug sogar nur 42,0 %, während Schulabgänger ohne
Migrationshintergrund dies zu 54,1 % verwirklichen konnten.
Quelle: Berufsbildungsbericht 2007
1.1.12 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Ausbildung hat hohen Wert (II)
Probleme:
Ausgleich durch:
 unzureichendes
Ausbildungsplatzangebot
 Berufsgrundbildungsjahr,
Berufsvorbereitungsjahr
 unzureichende
Qualifikationsvoraussetzungen
 überbetriebliche Ausbildungen
 zielgruppenspezifische
Benachteiligungen
 geschlechtsspezifische
Berufswahlen
 Förderprogramme der Bundesagentur
für Arbeit
 Jugendsozialarbeit etc.
 Jugendarbeitslosigkeit
1.1.13 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Bevölkerung 2006 nach Migrationsstatus, Geschlecht und
höchstem beruflichen Abschluss
Anteil in %
Gymnasium
8,5
8,5
13,8
27,4
Gymnasiale
Oberstufe
9,2
32,9
53,5
Universität
Technische
Universität
Technische
Hochschule
Pädagogische
Hochschule
Kunsthochschule
56,9
Gesamtschule
36,8
29,7
Hochschulabschluss
Musikhochschule
Berufsbildender Abschluss
Ohne Abschluss
Fachhochschule
Noch in Ausbildung
Realschule
Grundschule
Kindergarten
23,1
15,0
Frauen ohne
Migrationshintergrund
Sonderschulen
1.1.13.1
12,3
Berufsakademie
28,3
27,2
17,0
Fachschule
Hauptschule
Frauen
mit
Männer ohne
MigrationsMigrationshintergrund
hintergrund
Männer mit
Migrationshintergrund
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Beteiligung/Partizipation
Probleme/Grenzen
Beteiligung ...
 Dominanz privater Interessen
 ist von zentraler Bedeutung für ein
demokratisches politisches
Gemeinwesen,
 Kluft zwischen persönlicher
Betroffenheit und der
Komplexität parlamentarischdemokratischer
Entscheidungsprozesse.
 setzt konkrete Möglichkeiten der
Beeinflussung gesellschaftlicher und
politischer Vorgänge für junge
Menschen voraus.
Vorherrschend ist...
 Engagement in überschaubaren
Gruppen und Initiativen.
1.1.14 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Gesellschaft
2009
Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
 Demografische Entwicklung
 Zunahme biographischer Krisen junger Menschen
 Anstieg von Belastungen und Überforderungen von Familien
 Ausweitung von Arbeitslosigkeit auch von jungen Menschen
 Einschränkung der Sozialleistungen für Familien
 Wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems
Deshalb:
Der Partizipation junger Menschen und der Weiterentwicklung der Demokratie
werden zur Überwindung der gesellschaftlichen Probleme und Krisen zentrale
Bedeutung zukommen.
1.1.15 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Grundrechte
Artikel 1 Grundgesetz:
1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
2. „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt.“
3. „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Einige Grundrechte sind:
 Freiheitsrechte
 Gleichheit vor dem Gesetz
 Glaubensfreiheit
 Meinungsfreiheit
 Koalitionsfreiheit
 Erziehungsrecht der Eltern ...
Artikel 19 Absatz 4
„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der
Rechtsweg offen ... “
1.2.0
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat
Grundlegende Gestaltungsprinzipien des Rechtsstaates sind:
 das Prinzip der Gewaltenteilung:
- Legislative (Gesetzgebung): Parlament
- Exekutive (vollziehende Gewalt): Regierung/Verwaltung
- Judikative (Rechtsprechung): Justiz
 das Prinzip der Bindung der gesetzgebenden Gewalt an die
verfassungsmäßige Ordnung,
 das Prinzip der Bindung von Exekutive und Judikative an Recht und Gesetz.
Gegen rechtswidriges Handeln der Verwaltung genießen die Bürger/-innen den
Schutz unabhängiger Gerichte
1.2.1 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Sozialstaat kann als normativer Begriff oder als
beschreibender Begriff verwandt werden.
Normativ bezeichnet der Begriff einen Staat sozialer Gerechtigkeit, wie er sein soll:
 Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.“
 Art. 28 Abs. 1 GG: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den
Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im
Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen...“.
Beschreibend bezeichnet der Begriff Struktur und Umfang der staatlichen
Maßnahmen, die zur Verwirklichung größerer sozialer Gerechtigkeit (soziale
Sicherheit und sozialer Ausgleich) ergriffen wurden. Wesentliche Elemente des
Sozialstaates sind die Sozialpolitik und die durch sie bereitgestellten
Sozialleistungen.
1.2.2 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Demokratie
Demokratie als Staatsform der Bundesrepublik Deutschland
 Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.“
 Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Demokratie als Parteienpluralismus
 Art. 21 Abs. 1 GG: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung
des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen
Grundsätzen entsprechen ...“
Demokratie als Frage nach Selbstbestimmung, Beteiligung und Entscheidungsmacht
der Bürger/-innen (Mitwirkungsrechte, Mitbestimmung, Bürgerinitiativen).
1.2.3 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Föderativer Aufbau (I)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Ländern besteht,
die jeweils eigene Staaten sind.
 Artikel 30 Grundgesetz
„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der
staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz
keine andere Regelung trifft oder zulässt.“
 Artikel 31 Grundgesetz
„Bundesrecht bricht Landesrecht.“
Mit dem europäischen Integrationsprozess gewinnen Themen und Regelungen der
Europäischen Union immer mehr an Bedeutung.
1.2.4 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Föderativer Aufbau (II)
Schleswig-Holstein
Staat
2009
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Bremen
Niedersachsen
Berlin
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Rheinland-Pfalz
Thüringen
Hessen
Saarland
Baden-Württemberg
1.2.5 D
Bayern
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Kommunale Selbstverwaltung
Zur Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung muss die Bevölkerung auch
in Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen,
unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei
diesen Wahlen sind auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Es gibt vier Formen von Gemeindeverwaltungsaufgaben:
 Eigener Wirkungskreis:
1. freiwillige Aufgaben (z.B. Theater, Sportstätten ...)
2. Pflichtaufgaben in Selbstverwaltung (z.B. Jugend-/Sozialhilfe ...)
 Übertragener Wirkungskreis:
3. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z.B. Feuerwehr, Wohngeld ...)
4. Staatliche Auftragsangelegenheiten (z.B. Durchführung von
Bundestagswahlen, Volkszählungen ...)
1.2.6 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Finanzverfassung
 Der Bund erhält seine Mittel im wesentlichen aus Bundessteuern und
Bundesanteilen an Gemeinschaftssteuern.
 Die Länder erhalten ihre Mittel im wesentlichen aus Ländersteuern und den
Länderanteilen der Gemeinschaftssteuern sowie aus dem
Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.
 Die Gemeinden erhalten ihre Mittel im wesentlichen aus Gemeindesteuern,
dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer und der
Gewerbesteuer sowie aus Landeszuweisungen.
Einnahmen 2007 in Mrd. €:
286,589 €
Bund
1.2.7 D
272,626 €
Länder
169,303 €
Gemeinden
Die beiden wichtigsten Steuerquellen sind
die beiden großen Gemeinschaftssteuern.
Sie machten 2007 63% des gesamten
Steueraufkommens aus.
Lohn- und Einkommenssteuer: 170,5 Mrd. €
Umsatzsteuer:
169,6 Mrd. €
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Standort des Kinder- und Jugendhilfegesetzes innerhalb des
Bundesrechts
 Grundgesetz
 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch:
Allgemeine Vorschriften
 Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch:
Verfahrensrecht
 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch:
Arbeitsförderung
 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
 Adoptionsvermittlungsgesetz
 Jugendschutzgesetz
 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
 Jugendarbeitsschutzgesetz
Sozialgesetzbuch VIII
(Artikel 1 KJHG)
 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch:
Sozialhilfe
 Berufsbildungsgesetz
 Bürgerliches Gesetzbuch
 Jugendgerichtsgesetz
 Unterhaltsvorschussgesetz
 Tagesbetreuungsausbaugesetz
 Bundeskindergeldgesetz
 Gesetz zur Weiterentwicklung der
Jugendhilfe
 Bundeserziehungsgeldgesetz
1.2.8 D
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Eltern- und Kinderrechte
Kinder sind Träger von Grundrechten.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (GG)
Über die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung wacht die staatliche
Gemeinschaft (staatliches Wächteramt).
Eltern- und Kinderrechte sind in folgenden Rechtsgebieten festgelegt:
Rechtsgrundlage
Privatrecht (Familienrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch)
Öffentliches Recht (z.B.
KJHG und SGB X)
Beteiligung von
Kindern und
Jugendlichen
§ 50b FGG bestimmt, dass Kinder in
sie betreffenden Verfahren angehört
werden sollen. Ab 14 Jahren müssen
sie angehört werden.
Kinder und Jugendliche sind
an allen sie betreffenden
Entscheidungen der
öffentlichen Jugendhilfe zu
beteiligen (z.B. § 8 KJHG).
Das FGG setzt damit innerstaatlich
Artikel 12 der UNKinderrechtskonvention um.
1.2.9
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Allgemeine Rahmenbedingungen
Staat
2009
Datenschutz
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht.
Vertrauensschutz und Verschwiegenheit sind eine Grundbedingung helfender
Beziehungen.
Kernpunkte des Sozialdatenschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe:
Erhebung von Sozialdaten:
Nutzung und Übermittlung von
Sozialdaten:
 Nur erforderliche Daten
 Nur für den Erhebungszweck (§ 64 KJHG)
 Erhebung grundsätzlich beim Betroffenen
(§ 62 Abs. 2 KJHG)
 Nur, wenn dadurch der Erfolg einer zu
gewährenden Leistung nicht in Frage
gestellt wird (§ 64 Abs. 2 KJHG)
 Ohne Mitwirkung des Betroffenen nur,
wenn dies ein Gesetz erlaubt oder in
§ 62 Abs. 3 und 4 abschließend
festgelegte Bedingungen gegeben sind.
 Für die Jugendhilfeplanung dürfen
Sozialdaten anonymisiert verwendet werden
(§ 64 Abs. 3 KJHG).
Speicherung von Sozialdaten:
• Nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe (§ 63 KJHG).
1.2.10
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Strukturen
Institutionen
2009
Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (I)
 Bund: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG); Anregung und Förderung der
länderübergreifenden Jugendhilfe; Bundesjugendkuratorium; Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung alle vier Jahre.
 Länder fördern die Jugendhilfeträger mit dem Ziel der Weiterentwicklung und
des gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe, unterstützen die örtlichen Träger
der Jugendhilfe durch Beratung und Fortbildung.
 Städte und Landkreise errichten ein Jugendamt: Verantwortung, Planung
und Förderung der örtlichen Jugendhilfe in kommunaler Selbstverantwortung.
2.1.1.1 D
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Strukturen
Institutionen
2009
Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (II)
Bund
Länder
Städte und Kreise
Bundesministerium für
Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
16 Landesministerien
für Kinder und Jugend
Landesjugendämter
Jugendämter in allen
Landkreisen und
kreisfreien Städten
Grundlagen
SGB VIII
Kinder- und
Jugendhilfegesetz
Ausführungsgesetze
zum SGB VIII
Mittelfristige
Jugendhilfepläne
Instrumente
Überregionale
Anregung und
Förderung
Anregung, Förderung,
Weiterentwicklung der
öffentlichen und freien
Jugendhilfe
Örtliche Planung und
Förderung in
kommunaler
Selbstverantwortung
Förderung
und Berichterstattung
Kinder- und
Jugendplan (KJP)
Kinder- und
Jugendbericht
Landesjugendpläne
Kinder- und
Jugendberichte
Örtliche Einrichtungen
und Angebote in freier
und öffentlicher
Trägerschaft
Zuständigkeit
2.1.1.2 D
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Strukturen
Institutionen
2009
Träger der nicht-staatlichen Jugendhilfe
Jugendhilfe wird überwiegend von nicht-staatlichen gemeinnützigen Trägern
angeboten:
Bund
Länder
Städte und Kreise
Bundesjugendring
Landesjugendringe
Jugendringe
Jugendverbände
auf Bundesebene
Jugendverbände
auf Landesebene
Örtliche Jugendorganisationen
und Gruppen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege
Landesarbeitsgemeinschaften der
Wohlfahrtsverbände
Ligen der
Wohlfahrtsverbände auf
Stadt und Kreisebene
Spitzenverbände der
Wohlfahrtspflege und
Zusammenschlüsse
von Verbänden
Spitzenverbände der
Wohlfahrtspflege und
Zusammenschlüsse
von Verbänden
Wohlfahrtsverbände
Religionsgemeinschaften
andere Vereinigungen und
Träger, Initiativgruppen
2.1.2 D
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Strukturen
Institutionen
2009
Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
Deutscher
Bundestag
Deutsches Nationalkomitee für
internationale Jugendarbeit
Deutscher
Bundesjugendring
Deutsche
Sportjugend
(dsj)
Ring Politischer
Jugend
(RPJ)
Andere zentrale
Verbände und
Institutionen
Wohlfahrts- z.B. AGJ, AdB,
verbände BKJ, DJH, DJI,
IJAB
Bundesrat
Bundesregierung
Bundestagsausschuss für
Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Kinderkommission
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen
und Jugend
Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesjugend- und
Familienbehörden
Kommunale
Spitzenverbände
auf Bundesebene
Bundesebene
Bundesebene
Freie Kinder- und Jugendhilfe
Bundesjugend
-kuratorium
Landesebene
Stadt- oder
Kreisjugendringe
2.1.3 D
dsj-Landessportverbände
Landesausschüsse
des RPJ
Wohlfahrtsverbände
Land
Andere
Verbände
auf Landesebene
Landesjugendhilfeausschüsse
Oberste
Jugendbehörde des
Landes
Stadtrat,
Kreistag
Gemeinderat
Stadt- oder
Kreisjugendhilfeausschüsse
Örtliche
Sportvereine
Stadt- oder WohlfahrtsKreisaus- verbände
schuss des Ortsebene
RPJ
Andere
Verbände
auf Ortsebene
Landesverbände
der kommunalen
Spitzenverbände
Landesjugendamt
Stadt
Landkreis
Gemeinde
Stadt-, Kreis-,
Gemeindeverwaltung
Stadt- oder
Kreisjugendamt
Erläuterung:
Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich
Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien
Berufung
©
Kommunale
Ebene
Kommunale
Ebene
Landesjugendringe
Landesregierung
oder Senat
Landesebene
Landtag, Abgeordnetenhaus oder
Bürgerschaft
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Strukturen
Institutionen
2009
Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene
Jugendamt
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der JHA befasst sich mit allen
Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit:
 der Beratung von Problemlagen
junger Menschen und Familien
Verwaltung
Laufende Verwaltung im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der
Vertretungskörperschaft und des
Jugendhilfeausschusses.
 Vorschlägen für die
Weiterentwicklung der Jugendhilfe
 der Jugendhilfeplanung
 der Förderung der freien Jugendhilfe.
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses:
Zu 2/5 freie Träger: Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine
Zu 3/5 Vertreter des Kommunalparlaments.
2.1.4 D
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Strukturen
Institutionen
2009
Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes
Jugendamt
Amtsleitung
Verwaltung
Kindertagesbetreuung
Steuerung
Planung
Förderung
und Betrieb
Controlling
von EinrichOrganisation
tungen
Personal
Tagespflege
Finanzen
Fachberatung
Öffentlichkeitsarbeit
2.1.5 D
Jugendhilfeausschuss
Allgemeine
Förderung
Förderung
und Betrieb
von Einrichtungen
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
Familienförderung
Soziale
Dienste
Zentrale
Einrichtungen
Hilfe zur
Erziehung
Adoptionen
Familien- und
Jugendgerichtshilfe
Amtsvormundschaft/
Pflegschaft
©
Beratungsstelle
Jugendbildungsstätte
Heim
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Strukturen
Verfahren und Organisation
2009
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Jugendhilfe im Kräftespiel
2.2.0
Strukturen
Verfahren und Organisation
2009
Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe
 Grundsatz
Öffentliche und freie Jugendhilfe sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten.
 Vorrang der freien Jugendhilfe (Subsidiaritätsprinzip)
Wenn die freie Jugendhilfe Aufgaben übernehmen kann, soll die öffentliche
Jugendhilfe davon absehen.
 Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe
Die öffentliche Jugendhilfe - das Jugendamt - ist für die Jugendhilfe insgesamt
verantwortlich.
 Förderung der freien Jugendhilfe
Die öffentliche Jugendhilfe ist zur ideellen und finanziellen Förderung der freien
Jugendhilfe verpflichtet.
2.2.1 D
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Strukturen
Verfahren und Organisation
2009
Partizipation (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Grundsatz:
 Eltern und junge Menschen sind Bürger und Leistungsberechtigte.
 Sie haben Rechte auf Beteiligung.
 Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben die Pflicht, sie zu beteiligen.
2.2.2.1 D
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Strukturen
Verfahren und Organisation
2009
Rechte auf Beteiligung bei konkreten Leistungen
 Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 KJHG) = Recht, zwischen Einrichtungen und
Diensten zu wählen.
 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 KJHG) = Recht auf
Information, Beratung und Mitsprache entsprechend dem Entwicklungsstand.
 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und
Jungen (§ 9 KJHG) = Recht auf Berücksichtigung geschlechtsspezifischer,
sozialer und kultureller Eigenarten.
 Beteiligung in der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) = Recht zur Mitgestaltung und
Mitbestimmung ist Grundlage der Jugendarbeit.
 Beteiligung von Eltern in Kindertageseinrichtungen (§ 22 KJHG) = Recht
auf Mitwirkung bei allen wesentlichen Entscheidungen.
 Beteiligung bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung (§ 36 KJHG) = Recht auf
gemeinsame Aufstellung des Hilfeplanes, mit dem Bedarf, Art und Umfang der
Hilfe festgelegt wird.
2.2.2.2 D
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Strukturen
Verfahren und Organisation
2009
Gender Mainstreaming
 will …
... bei allen gesellschaftlichen Vorhaben und Entscheidungen die
unterschiedlichen Lebenssituationen und -interessen von Frauen und
Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigen.
 wurde …
... im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konzipiert und über die
Vereinten Nationen, die Europäische Union auch für das Handeln der
Bundesregierung verbindlich gemacht.
 soll …
... Gleichstellungspolitik nicht ablösen sondern verallgemeinern,
konkretisieren und effektivieren.
2.2.3 D
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Strukturen
Finanzierung
2009
Sozialleistungen 2006
Insgesamt ca. 702 Milliarden €.
In %:
Wohngeld
0,2
Ausbildungsförderung
0,3
Sonstiges
21,8
Rentenversicherung
34,2
Erziehungsgeld
0,4
Kinder- und
Jugendhilfe
2,7
Sozialhilfe
3,2
Arbeitsförderung
12,3
2.3.1 D
Unfallversicherung
1,6
Pflegeversicherung
2,6
Krankenversicherung
20,8
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Strukturen
Finanzierung
2009
Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007
2007 insgesamt fast 22,8 Milliarden
Euro = 3 Prozent der
Sozialleistungen
Struktur der Ausgaben (in %):
5,9%
0,5%
Ausgaben in Milliarden Euro:
8,0%
22.79
20.67
19.21
17.7
26,6%
59,0%
Tageseinrichtungen für Kinder
Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
allg. Förderung der Erziehung in der Familie
1998
2.3.2 D
2001
2004
2007
Sonstige
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Strukturen
Finanzierung
2009
Finanzierungsquellen
Öffentliche Mittel für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zu 84,7 %
von den Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreisen) aufgebracht
1.0 % Oberste Bundesbehörden
14.3 %
Landesjugendämter
und oberste
Landesjugendbehörden
84.7 %
2.3.3 D
Jugendämter und
kreisangehörige Gemeinden
ohne eigenes Jugendamt
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Strukturen
Finanzierung
2009
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Förderziele und -programme:
 Politische Bildung
 Kulturelle Bildung
 Jugend und Sport
 Kinder- und Jugendhilfe in der freien
Wohlfahrtspflege
 Fortbildung
 Soziale Bildung
 Neue Wege der Kinder- und Jugendhilfe,
Evaluation, Innovation
 Jugendsozialarbeit
 Internationale Jugendarbeit
 Gleichstellung von Mädchen
und Jungen, Mädchen- und
Jungenarbeit
 Internationale Studienprogramme für Fachkräfte
der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen
Arbeit
 Junge Menschen mit Behinderung
 Eingliederung junger Menschen mit
Migrationshintergrund
 Hilfe für junge Menschen und Familie
 Hilfen für Kinder
 Schutz von Kindern und Jugendlichen
 Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhalt von
Stätten der Kinder- und Jugendhilfe
 Stärkung im Umgang mit Medien
 Entwicklung und Chancen für junge Menschen
in sozialen Brennpunkten
 Jugendverbandsarbeit
 Sonstige Fördermaßnahmen
2.3.4.1 D
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Strukturen
Finanzierung
2009
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Förderungsverfahren:
Direktverfahren für Empfänger institutioneller Förderung
Anträge direkt beim BMFSFJ
Zentralstellenverfahren
Antragstellung über zentrale Zusammenschlüsse freier Träger
Länderverfahren
Anträge über die Obersten Landesjugendbehörden
Förderungsarten:
 Projektförderung
 institutionelle Förderung
2.3.4.2 D
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Finanzierung
2009
Ausgabenstruktur des Kinder- und Jugendplans
Für 2009 sind für den Kinder- und Jugendplan des Bundes 140 Millionen Euro
vorgesehen.
Die Ausgaben verteilen sich prozentual wie folgt auf folgende wichtige
Aufgabenfelder:
14%
14%
4%
5%
8%
37%
7%
11%
Internationale Jugendarbeit
Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund
Jugendverbandsarbeit
Soziale und berufliche Integration
Politische Bildung
Kulturelle Bildung
Kindheit, Tageseinrichtungen
Sonstiges
2.3.4.3
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Strukturen
Mitarbeiter/-innen
2009
Arbeitsfelder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Kinder- und Jugendhilfe
Jugendämter/
Landesjugendämter 6%
Sonstige 5%
Anteil der Beschäftigten nach
Geschlecht 2006 (in %):
Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit 9%
12%
Hilfen zur
Erziehung;
14%
männlich
weiblich
88%
Kindertageseinrichtungen
66%
Stand: 2002
2.4.1 D
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Strukturen
Mitarbeiter/-innen
2009
Bürgerengagement – Ehrenamt
Ehrenamtliche soziale Arbeit: Mehr als 600.000 Menschen
 in praktischen Tätigkeitsfeldern: Jugendverbandsarbeit, offene
Jugendarbeit, Betreuungsaufgaben, Vormundschaften/ Pflegschaften,
 in Organisationen: Vereine, Selbsthilfegruppen, Vorstände,
politische Fachgremien.
Familiäres Engagement: Ca. 60.000 Pflegeeltern
 in Ersatzfamilien
Soziale Dienste junger Menschen: Ca. 13.000 Zivildienstleistende und ca.
4.700 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr
 in allen Arbeitsfeldern der Familienhilfe
2.4.2 D
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Strukturen
Mitarbeiter/-innen
2009
Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und
Jugendhilfe
Ausbild./ohne
11%
Fachschule
50%
Sonstige
27%
Fachhochschule
10%
2.4.3
Universität
2%
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Strukturen
Mitarbeiter/-innen
2009
Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte
Fachkräftegruppen
Arbeitsgebiete
Universität
Pädagog(inn)en
Psycholog(inn)en
Soziolog(inn)en
Sozialwissenschaftler/
-innen
Leitung
Organisation
Planung
Therapie
Pädagogik
alle Arbeitsfelder
Fachhochschule
Sozialpädagog(inn)en
Sozialarbeiter/-innen
Leitung
Pädagogik
Organisation
Planung
Verwaltung
alle Arbeitsfelder
Fachschulen
Erzieher/-innen
Heilpädagog(inn)en
Leitung (bei Kindertageseinrichtungen)
Pädagogik im Gruppendienst
(vorwiegend Kindertageseinrichtungen)
Erziehungshilfen
Berufsfachschule
Berufsausbildung
Kinderpfleger/-innen
Heilerziehungshelfer/-innen
Pädagogik im Gruppendienst
2.4.4
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Strukturen
Mitarbeiter/-innen
2009
Tendenzen, Entwicklungen, Probleme
Professionalisierung - Akademisierung
- Zunahme der ausgebildeten Fachkräfte,
- Zunahme der an Hochschulen ausgebildeten Fachkräfte
Notwendigkeit zur Fort- und Weiterbildung
- Professionalisierung, wissenschaftliche Durchdringung, gesellschaftlicher Wandel
verlangen permanente Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte
Innovationsdruck
- Gesellschaftlicher Wandel verlangt immer stärker Reflexivität,
- Souveränität und Innovationsmut bei den Mitarbeiter(inne)n
Prekäre Arbeitsverhältnisse
- Anstieg befristeter und ungesicherter Arbeitsverhältnisse,
- Abnahme von Arbeitsverhältnissen mit tariflicher Bezahlung
Frauenarbeit – Männerleitung
- Berufstätigkeit in der Jugendhilfe ist Frauensache (85,2 %) ,
- Je höher die Position, je größer der Anteil von Männern
Neue Studienabschlüsse und Fachanforderungen
- Bachelor- und Masterstudienabschlüsse werden die Regel,
- Anhebung der Erzieher(innen)ausbildung auf Fachhochschulniveau
2.4.5
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
§ 1 KJHG
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Bestätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts … insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen.
3.1.1 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 11- 60 KJHG)
Leistungen (§§ 11- 41 KJHG):
§§ 11 – 15
§§ 16 – 21
§§ 22 – 26
§§ 27 – 41
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Förderung der
Erziehung
in der Familie
Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege
Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche
Hilfe für junge Volljährige
 Internationale
Jugendarbeit
 Förderung
der Jugendverbände
 Familienbildung
 Familienberatung
 Familienerholung
 Trennungs- und
Scheidungsberatung
 Krippe
 Kindergarten
 Horte
 selbstorganisierte
Gruppe
 Ambulante Erziehungshilfen
 Pflegefamilie
 Heimerziehung
Andere Aufgaben (§§ 42-60 KJHG):
z.B. Inobhutnahme, Mitwirkung vor Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichten.
3.1.2 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und
Intervention
3.1.3
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Jugendarbeit
… ist ein eigener Sozialisations- und Bildungsbereich neben Familie, Schule
und Berufsbildung.
Angebote der Jugendarbeit
sind
 außerschulische Jugendbildung
 Jugendarbeit in Sport, Spiel
und Geselligkeit
 arbeitswelt-, schul- und
familienbezogene Jugendarbeit
 internationale Jugendarbeit
 Kinder- und Jugenderholung
sollen
 an den Interessen von jungen
Menschen anknüpfen,
 von ihnen mitgestaltet und
mitbestimmt werden,
 sie zur Selbstbestimmung befähigen,
 sie zur gesellschaftlichen
Mitverantwortung motivieren und
zum sozialen Engagement anregen.
 Jugendberatung.
Jugendarbeit wird angeboten von Jugendverbänden und anderen Trägern der
freien und öffentlichen Jugendhilfe.
3.2.1 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Jugendsozialarbeit
... ist eine Integrationshilfe für junge Menschen:
 zur Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung,
 zur Eingliederung in die Arbeitswelt und
 zur sozialen Integration.
Jugendsozialarbeit ist eine Brücke für den Übergang von
der Schule in den Beruf:
 in Werkstätten
 in Beratungsstellen
 in Ausbildungsprojekten
 in Jugendwohnheimen
 in Integrationsprojekten für Jugendliche mit Migrationshintergrund.
3.2.2 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives
Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, der
 junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu
schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und
Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen
Menschen führen soll,
 Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
 Elternarbeit (in Kindergärten),
 im Rahmen von Familienbildung,
 im Rahmen von Familienplanung,
 im Rahmen der Jugendarbeit oder
 durch allgemeine Aufklärungskampagnen (zu AIDS, Drogen etc.).
3.2.3 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Jugendmedienschutz
 Teilbereich des Jugendschutzes mit zunehmender Bedeutung
 Aufgabe: Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, die
dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern
zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen
 Spannungsverhältnis zwischen Meinungs-, Wissenschafts- und
Kunstfreiheit  Aufgaben und Ziele des Jugendschutzes
 Gesetzliche Grundlagen: Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind rechtliche
Rahmenbedingungen für Trägermedien und Online-Medien.
3.2.4 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Jugendmedienschutzeinrichtungen
 Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen Medieninhalte aufgrund ihres
Gefährdungs- oder Beeinträchtigungspotenzials und regeln deren öffentliche
Verbreitung
 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als Bundeseinrichtung
(auf Basis des JuSchG)
 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der
Landesmedienanstalten auf Länderebene (auf Basis des JMStV) und
zentrale Aufsichtsstelle; zugeordnet: jugendschutz.net (für Telemedien)
 Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, anerkannt durch die KJM (für
Rundfunk und Telemedien) bzw. durch die Obersten Landesjugendbehörden
(für Filme und Computerspiele)
3.2.5 D
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Aufgaben und Ziele
Auftrag und Anspruch
2009
Förderung der Erziehung in der Familie
 Erziehung in Familien ist in der modernen Gesellschaft Konflikten, Belastungen
und Risiken ausgesetzt.
 Familien/Eltern brauchen zur Bewältigung der Erziehung ihrer Kinder vielfältige
Formen der Beratung, Unterstützung und Entlastung.
 Es ist Aufgabe der Jugendhilfe Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder
zu fördern und zu unterstützen durch:
 Beratung in Erziehungsfragen
 Familienfreizeit und -erholung
 Familienbildung
 Unterstützung für Alleinerziehende
 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung.
3.2.6 D
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Aufgaben und Ziele
Förderung und Unterstützung
2009
Aufgaben der Tagesangebote für Kinder
Tagesangebote
für Kinder dienen der
Unterstützung von Eltern
Förderung von Kindern
Betreuung
Sicherstellung von Versorgung und
Aufsicht
Zentrale Aufgaben der
Tagesbetreuung sind
Erziehung
Vermittlung von Normen und Werten
und von sozialen Kompetenzen
Bildung
Vermittlung von Fähigkeiten
und Fertigkeiten
3.2.7 D
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Aufgaben und Ziele
Förderung und Unterstützung
2009
Tagesangebote für Kinder
3.2.8
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Aufgaben und Ziele
Förderung und Unterstützung
2009
Tagesangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr im
europäischen Vergleich (2006)
73
Dänemark
45
Niederlande
44
Schweden
40
Belgien
39
Spanien
33
Großbritannien
31
Frankreich
26
Italien
18
Deutschland
Litauen
4
Österreich
4
Polen
2
Tschechische Republik
2
26
EU-25
0
20
40
60
80
100
Anteil außerfamiliär betreuter Kinder (in Prozent). Quelle: Europäische Kommission
3.2.8.1
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Aufgaben und Ziele
Förderung und Unterstützung
2009
Tagesangebote für Kinder von drei Jahren an bis zur
Einschulung im europäischen Vergleich (2006)
98
Belgien
96
Dänemark
94
Frankreich
93
Deutschland
92
Schweden
91
Spanien
90
Italien
Großbritannien
89
Niederlande
89
Österreich
71
Tschechische Republik
67
Litauen
56
Polen
28
EU-25
84
0
20
40
60
80
100
Anteil außerfamiliär betreuter Kinder (in Prozent). Quelle: Europäische Kommission
3.2.8.2
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Aufgaben und Ziele
Hilfen
2009
Anspruchsgrundlagen
Wenn …
haben …
Anspruch auf …
eine dem Wohl des Kindes
entsprechende Erziehung nicht
gewährleistet ist,
Eltern
Hilfe zu Erziehung
(§27 KJHG)
sie seelisch behindert oder von
einer Behinderung bedroht sind,
Kinder und
Jugendliche
Mittelfristige
Jugendhilfepläne
die individuelle Situation und die
Persönlichkeitsentwicklung es
erforderlich machen,
junge
Volljährige
Hilfe für junge Volljährige
(§41 KJHG)
sie um Obhut bitten,
Kinder oder
Jugendliche
Inobhutnahme durch das
Jugendamt
(§42 KJHG)
3.3.1
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Aufgaben und Ziele
Hilfen
2009
Verfahrensgrundsätze
Die Gewährung und Durchführung von Hilfe in Belastungs-, Not- und
Krisensituationen erfolgt nach gesetzlich festgelegten Grundsätzen und
Verfahrensregeln
 Information und Beratung von Eltern
und Kindern/Jugendlichen bei der
Auswahl der Hilfe
 Berücksichtigung des Wunsch- und
Wahlrechts der Betroffenen (Eltern
und Kinder)
 Entscheidungen im Zusammenwirken
mehrerer Fachkräfte (kollegiale
Beratung im Fachteam)
 Aufstellen eines Hilfeplanes
 Regelmäßige
Entscheidungsüberprüfung
3.3.2
Bei Hilfe außerhalb der eigenen Familie
(Pflegefamilien, Heime, sonstige betreute
Wohnformen):
 Sicherung der Zusammenarbeit mit
den Eltern
 Weitere Unterstützung der
Herkunftsfamilie, Wiederherstellen der
Erziehungsfähigkeit (Rückkehroption
für das Kind)
 Mittelfristige Klärung und
Entscheidung, ob die Unterbringung
auf Zeit oder auf Dauer erfolgt
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Aufgaben und Ziele
Hilfen
2009
Formen der Hilfe
Arbeitsformen
Familienunterstützende
Hilfen
Familienergänzende
Hilfen
Familienersetzende
Hilfen
3.3.3
Angebote
 Erziehungsberatung
 Sozialpädagogische
Familienhilfe
 Soziale Gruppenarbeit
 Erziehungsbeistände
Hauptzielgruppe
 Eltern mit Kindern aller
Altersgruppen
 Familien mit jüngeren Kindern
 ältere Kinder und Jugendliche
 ältere Kinder und Jugendliche
 Gemeinsame Wohnformen für Väter/Mütter
und Kinder
 Tagesgruppen
 Sozialpädagogische
Tagespflege
 Alleinerziehende Eltern mit
Kindern unter 6 Jahren
 Vollzeitpflege
 Heimerziehung /
sonstige Wohnformen
 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
 insbesondere jüngere Kinder
 Kinder / Jugendliche / junge
Volljährige
 Jugendliche und Heranwachsende
 Kinder bis 14 Jahre
 Kinder im Vor- und
Grundschulalter
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Aufgaben und Ziele
Hilfen
2009
Familienunterstützende und –ergänzende Hilfen
3.3.4
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Aufgaben und Ziele
Hilfen
2009
Formen der Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie
3.3.5
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Inobhutnahme
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher
darum bittet oder eine dringende Gefahr
für das Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen es erfordert, ist das
Jugendamt verpflichtet, dieses oder
diesen in Obhut zu nehmen.
Über die Dauer der Inobhutnahme
entscheiden:
Dieses erfolgt …
 bei einer geeigneten Person
 in einer Einrichtung oder sonstigen
betreuten Wohnform
 in einer Jugendschutzstelle
 in einer Bereitschaftspflegefamilie
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind
nur in Ausnahmefällen (bei Gefahr für
Leib und Leben) zulässig.
 die Eltern
 Das Vormundschaftsgericht (wenn
das Kindeswohl gefährdet ist).
3.4.1
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
>> Pflege und Erziehung sind das
natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. <<
(Grundgesetz, Art. 6 Abs. 2)
Eingriffe in dieses Recht (Sorgerecht) sind
nach § 1666 BGB nur möglich,
wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist
(Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch)
Entscheidungen über Eingriffe ins
elterliche Sorgerecht können nur von
einem Gericht (Familiengericht) getroffen
werden!
und andere Maßnahmen (z.B. der Jugendhilfe)
erfolglos geblieben sind oder zur Abwendung der
Gefahr nicht ausreichen (§ 1666a BGB)
und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind,
diese Gefährdungssituation zu beenden
und die ergriffenen Maßnahmen (Ermahnungen,
Verwarnungen, Auflagen, Entzug der elterlichen
Sorge) eine geeignete und verhältnismäßige
Form der Gefahrenabwehr darstellen.
Das Jugendamt kann das Gericht
anrufen
3.4.2
Das Gericht muss das Jugendamt
anhören
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Trennung
und Scheidung
Auch nach der Scheidung einer Ehe können die Eltern weiterhin gemeinsam die elterliche
Sorge für ihre minderjährigen Kinder ausüben.
Das Gericht …
Das Jugendamt …
► entscheidet über die elterliche Sorge
nach der Scheidung oder (auf Antrag) bei
dauerhaft getrennten Eltern nur dann,
wenn ein Elternteil einen Antrag auf
Alleinsorge stellt;
► berät Eltern in Trennungs- und
Scheidungssituationen (§ 17 SGB VIII);
► hat nur in strittigen Fällen das
Jugendamt anzuhören;
► soll eine Regelung treffen, die dem
Wohl des Kindes am besten entspricht.
► wirkt in strittigen Fällen und bei Kindeswohlgefährdungen im Verfahren vor dem
Familiengericht mit;
► bringt sozialpädagogische Gesichtspunkte in
das Scheidungsverfahren ein;
► unterrichtet über angebotene und erbrachte
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Kinder sind entsprechend ihres Entwicklungsstandes zu beteiligen !
3.4.3
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Vormundschaften und Pflegschaften (I)
Wenn leibliche Eltern
 nicht in der Lage sind,
die elterliche Sorge für
ihr Kind
wahrzunehmen
oder
bestellt das Familiengericht
unter Mitwirkung des
Jugendamtes im Verfahren
für die/den
Minderjährigen
 einen Vormund
oder
 einen Pfleger.
 nicht bereit oder
willens sind, eine
Gefährdung des Wohls
des Kindes
abzuwenden
3.4.4.1
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Vormundschaften und Pflegschaften (II)
Vormünder
übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen im vollen Umfang (elterliche
Fürsorge)
Pfleger/-innen
übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen nur für den ihnen
übertragenen Wirkungskreis (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge,
etc.)
Vormünder und Pfleger/-innen
können sein
► Privatpersonen (Einzelvormünder/-pfleger)
► Fachkräfte freier Träger
(Vereinsvormünder/-pfleger)
► Fachkräfte des Jugendamtes
(Amtsvormünder/-pfleger)
In Deutschland lebten Ende 2007
► 30.500 Minderjährige unter bestellter Amtsvormundschaft
► 28.400 Minderjährige unter bestellter Amtspflegschaft
Von den Jugendämtern wurden 2007 ca. 12.800 Anträge auf vollständige oder teilweisen Entzug der
elterlichen Sorge gestellt.
3.4.4.2
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre) sind strafmündig. Das
Jugendamt wirkt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit (Jugendgerichtshilfe).
Jugendhilfe bewegt sich im Rahmen ihrer Mitwirkung vor dem Jugendgericht im Spannungsfeld
von Jugendgerichtshilfe und Jugendkonflikthilfe.
Jugendgerichtshilfe ...
Jugendkonflikthilfe ...
► wird schon im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche
oder Heranwachsende informiert
► hat die Aufgabe, die jungen Menschen
sozialpädagogisch zu beraten, zu
unterstützen und zu fördern
► hat Aufgaben der Erforschung der
Persönlichkeit, des Entwicklungsstandes des Jugendlichen
► macht Vorschläge zur Einstellung des
Verfahrens mit oder ohne Auflagen durch
Formulierung sozialpädagogischer
Maßnahmen (z.B. Wiedergutmachung)
► macht Sanktionsvorschläge, begleitet
und überwacht gerichtliche
Anordnungen
3.4.5
► unterstützt junge Menschen (nach Arrest oder
Jugendstrafe) bei der Wiedereingliederung
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Aufgaben und Ziele
Andere Aufgaben
2009
Adoptionen
4.509 Kinder und Jugendliche wurden 2007 in Deutschland adoptiert, davon ….
 … hatten 1.432 (32 %) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,
 ... wurden 55 % durch Stiefvater/Stiefmutter oder Verwandte angenommen,
 ... waren 45 % unter 6 Jahre alt.
Ende 2007 waren weitere 886 Kinder und Jugendliche für eine Adoption
vorgemerkt.
Bundesweit gibt es etwa 10-mal so viele an einer Adoption interessierte Familien
wie zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.306 vom 25.08.2008
3.4.6
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Aufgaben und Ziele
Trends
2009
Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
 Demographische Entwicklung
 Zunahme biographischer Krisen junger Menschen
 Anstieg von Belastungen und Überforderungen von Familien
 Ausweitung von Arbeitslosigkeit auch von jungen Menschen
 Einschränkung der Sozialleistungen für Familien
 Wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems
Deshalb:
Der Partizipation junger Menschen und der Weiterentwicklung der Demokratie
werden zur Überwindung der gesellschaftlichen Probleme und Krisen zentrale
Bedeutung zukommen.
3.5.1
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Aufgaben und Ziele
Trends
2009
Perspektiven für eine offensive Jugendhilfe
 Prävention
 lebensweltorientiertes Handeln der Träger der Jugendhilfe
 Alltagsorientierung in den Angeboten und Methoden
 Integration
 Existenzsicherung/Alltagsbewältigung
 Partizipation und Freiwilligkeit
 Einmischung
 Förderung von Selbsthilfe und sozialem Engagement
3.5.2
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