Die UN Konvention

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Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre
Umsetzung in Österreich
Gehalt statt Taschengeld
Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011
Franz Wolfmayr
Präsident EASPD
Gliederung des
Vortrags
1. Begriffe erklären: UN, Konvention
2. Die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
3. Das soziale Modell von Behinderung
4. Begleitung und Unterstützung von
Menschen mit Lernschwierigkeiten
am Weg zur Inklusion
5. Das Recht auf Arbeit
Was bedeutet „UN“?
• UN bedeutet auf Englisch „United
Nations“. Das bedeutet auf Deutsch
„Vereinte Nationen“.
• Der Name kommt von den Mitgliedern
der UN. Das sind fast alle Staaten (192
Länder) der Welt.
• Die UN ist also eine sehr große
Organisation.
Was ist eine UNKonvention?
• Eine Konvention ist ein Übereinkommen
oder Vertrag.
• Ein UN-Übereinkommen bedeutet:
Verschiedene Staaten der Welt einigen sich
auf einen Text und ein Dokument.
• Das ist oft schwierig und dauert lange. Weil
es unterschiedliche Meinungen gibt.
• In diesem Dokument geht es zum Beispiel
um die Rechte von Menschen mit
Behinderungen.
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
• In diesem Dokument der Vereinten
Nationen geht es also um MenschenRechte von Menschen mit
Behinderungen.
• Was bedeuten Menschen-Rechte?
– Jeder Mensch hat diese Rechte.
– Weil er oder sie eben ein Mensch ist.
– Diese Rechte sind bei allen Menschen
gleich.
– Diese Rechte gelten überall auf der Welt.
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
• In dieser Konvention ist das "Recht
auf Anderssein und auf Vielfalt"
festgeschrieben.
• Das bedeutet:
– Menschen mit Behinderungen sollen
ihr Leben nach
– ihren Wünschen mit ihrer Behinderung
führen können.
Aber der Weg dahin ist noch weit.
Die Grundideen der
UN-Konvention
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Respekt der Würde der Person: Jeder Mensch
muss wie ein Mensch behandelt werden
Nicht-Diskriminierung: Menschen mit
Behinderungen müssen gleich wie alle
anderen Menschen behandelt werden
Inklusion und volle Teilhabe in der Gesellschaft
Respekt für das Anderssein (Vielfalt)
Barrierefreiheit (jeder Mensch soll überall
ungehindert hinkommen und teilhaben
können)
Gleichheit von Männern und Frauen
Kinder haben die gleichen Rechte
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
• Bereits 149 Staaten der Welt haben die
UN-Konvention unterschrieben
(November 2009).
• Aber erst 101 Staaten der Welt haben die
Konvention rechtlich gültig gemacht
(November 2009). Das nennt man
Ratifikation.
• Österreich gehört zu diesen 101 Staaten.
• Für uns ÖsterreicherInnen ist das sehr
wichtig. Aber es müssen mehr Staaten
werden.
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
Die wichtigsten Artikel (Punkte) der
Konvention:
Artikel 1 – Zweck:
Das bedeutet:
• Warum wurde diese Konvention
geschrieben?
• Damit endlich alle Menschen mit
Behinderungen
• gleiche Rechte wie andere Menschen ohne
• Behinderungen bekommen.
Die UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit
Behinderungen
Artikel 4 – Allgemeine Verpflichtungen /
Pflichten
Das bedeutet: Was müssen Staaten/Länder
wie Österreich tun?
– Die Staaten müssen Gesetze für alle
Menschen machen.
– Die Staaten müssen alle Menschen gleich
behandeln.
– Die Staaten müssen die Bevölkerung
informieren. Dann wissen alle Menschen
über Behinderung Bescheid.
– Das bedeutet: Es muss sich sehr viel ändern!
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und
Einbeziehung in die Gemeinschaft:
Das bedeutet:
– Menschen mit Behinderungen müssen
selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben
können.
– Menschen mit Behinderungen müssen überall
leben dürfen und sich das selber aussuchen
können.
– Menschen mit Behinderungen müssen Assistenz
bekommen (in allen Bereichen des Lebens).
Was bedeutet
Assistenz
• Assistenz bedeutet Unterstützung und
Hilfe. Zuhause. Am Arbeitsplatz. In der
Freizeit.
• Aber Menschen mit Behinderungen
bestimmen dabei selbst! Wo, wann, wie
und von wem Assistenz angeboten wird.
• Assistenz ist in Österreich noch nicht
selbstverständlich.
• Assistenz ist aber die Voraussetzung für ein
selbstbestimmtes Leben in der
Gesellschaft.
Selbstbestimmung
• Was bedeutet Selbstbestimmtes
Leben? Kontrolle über das eigene
Leben!
• Selbstbestimmtes Leben und
Assistenz sind eng verbunden.
• Die Selbstbestimmt Leben
Bewegung entstand vor etwa 40
Jahren in den USA (Vereinigte
Staaten von Amerika).
• Menschen mit Behinderungen sind
ExpertInnen in eigener Sache.
ExpertInnen in eigener
Sache
• Das bedeutet: Selbstvertretung
• Menschen mit Behinderungen
können ihr Leben alleine meistern.
• Unterstützung ist gut. Aber: Die
Entscheidung und die Wahl liegt
bei Menschen mit Behinderungen.
• Andere Menschen sollen das
unterstützen. Aber andere
Menschen sollen nicht alles
bestimmen.
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
Es geht um den Blickwinkel!
• Herausforderungen an die Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen:
– Wie hilft man „richtig“? Wie unterstützt man sinnvoll?
• Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
selbst:
– Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
• Wahlmöglichkeit!
Die UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit
Lernschwierigkeiten
Menschen mit Lernschwierigkeiten
müssen Chancen wie alle
anderen Menschen haben:
– bei der Arbeit
– in der Freizeit
– im Leben insgesamt
Dafür gibt es eben Unterstützung.
Ausgangspunkt der UNKonvention: Das soziale Modell
von Behinderung
Wie kann die UN-Konvention dabei
helfen?
Das soziale Modell von Behinderung führt
gesellschaftliche Benachteiligung auf
gesellschaftliche Vorgänge zurück.
Nicht die Funktionsbeeinträchtigung
behindert die Menschen. Sondern: Die
Gesellschaft und das Lebensumfeld
behindert die Menschen.
Ausgangspunkt der UN Konvention: Das soziale
Modell von Behinderung
Das wird zwar schon lange gesagt. Aber:
Die meisten Menschen ohne
Behinderungen wissen nicht, was das
bedeutet.
Und die PolitikerInnen leider auch nicht.
Die UN-Konvention ist das erste Dokument in
diese Richtung. Das „zwingt“ PolitikerInnen
und alle Menschen zum Nachdenken
darüber. Und die Konvention zwingt zum
Handeln!
Ausgangspunkt in Österreich:
Ansichten zu Behinderung
Welche Ansichten zu Behinderung gibt es in
Österreich?
Woher kommen in Österreich die Ansichten
zu Behinderung? Wer hat sie geprägt?
Mit welchen Absichten und warum?
In welchem Zusammenhang wurden sie
entwickelt?
Ansichten zu Behinderung
in Österreich
Die Ansichten zu Behinderung in Österreich haben
sich im Laufe der Zeit entwickelt.
Zuerst ging es um so genannte „Kriegsinvalide“. Es
ging um die medizinische Versorgung und um die
Versorgung mit Geld.
Diese Menschen sollten wieder in die Gesellschaft
eingegliedert werden. Sie sollen „gesund“
gemacht werden.
Behinderung ist aber keine Krankheit!
Ansichten zu Behinderung
in Österreich
Das bedeutet:
Es ging anfangs darum, was bei
Menschen „nicht funktioniert“ „Funktionsbeeinträchtigungen).
behinderten
Das ist auch heute grossteils immer noch so.
Behinderung wird immer noch als
„Beeinträchtigung“ und „Schädigung“
verstanden.
Menschen mit Behinderungen werden deshalb
immer noch aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
Es muss sich etwas
ändern:
Der Weg zu Inklusion ...
… geht nur über Selbstbestimmt leben
und Assistenz
Das Zusammenleben von Menschen
mit und ohne Behinderungen:
– Integration: Anderssein als Maßstab
(“Anpassung” und “Normalisierung”)
– Inklusion: Anerkennung von
Anderssein (“Akzeptanz”)
Inklusive Begleitung“: Ein
Weg zum Ziel.
Aber nicht das Ziel.
Änderung des so genannten Gesundheitsund Krankenpflegegesetzes:
Ausbildung für so genannte Basisversorgung:
Das bedeutet:
• Unterstützung beim Waschen, beim Essen und
beim Anziehen (nicht nur durch Pflegepersonal).
• Das ist wichtig (Lebensqualität!). Aber dabei
darf es nicht bleiben.
Die UN-Konvention fordert mehr ein!
Inklusion und „selbstbestimmte
Unterstützung“
Inklusion bedeutet die Anerkennung von Anderssein.
Unterstützung ist ein Teilbereich von Inklusion.
Dabei muss Unterstützung jedoch als Assistenz
verstanden werden.
Es geht also um “selbstbestimmte Unterstützung” –
Unterstützung zum Selber-Machen
Es geht um die persönliche Lebensplanung aller
Menschen und um die selbständige Umsetzung.
Es geht um ...
... Selbstbestimmung,
Selbstvertretung und volle
Teilhabe an der Gesellschaft
Selbstbestimmung statt
Fremdbestimmung: Das ist ein sehr
wichtiges politisches Anliegen von
Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen
übernehmen selbst die Verantwortung
für ihr Leben.
Es geht um Inklusion!
Was muss noch getan
werden? Viel.
Wichtige Gesetze wurden in letzter Zeit
beschlossen (Behindertengleichstellungsgesetz).
Es gibt immer mehr Angebote für Assistenz.
Das Bild behinderter Menschen muss sich jedoch
noch weiter ändern (zum Beispiel bei
Arbeitgebern oder auch im Schulsystem).
Davon hängt die Anwendung der Gesetze ab.
Die UN-Konvention hilft dabei!
Die UN-Konvention
hilft dabei!
Wie?
• Unter anderem mit Hilfe des so genannten
Monitoring-Ausschusses (Gruppe) für die
Konvention.
• Monitoring bedeutet: Man beobachtet, was in
einem Land passiert und was sich ändert. Und
man überwacht, dass sich etwas ändert.
Der Monitoringausschuss für die UN-Konvention
arbeitet bereits seit drei Jahren.
Die UN-Konvention
hilft dabei!
Der Monitoring-Ausschuss bearbeitet unter
anderem Anfragen von Menschen mit
Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss gibt dazu
Stellungnahmen ab.
Das bedeutet: Man gibt Antworten auf Fragen.
– Warum hat jemand ein bestimmtes Problem?
– Wie kann man es mit Hilfe der UN-Konvention
lösen? Beispiel: Beschäftigung und Arbeit
Die UN-Konvention
und Österreich
Was ändert sich durch die Konvention in
Österreich?
 Der gesamte Lebens-Alltag.
• Was muss sich noch ändern?
• Was muss noch getan werden?
 Die Umsetzung und Anwendung
verschiedener Gesetze.
 Die gesellschaftliche Haltung Menschen
mit Behinderungen gegenüber.
Notwendige
Veränderungen in der
Politik in Österreich
Durch die Politik:
Die Gleichstellung und NichtDiskriminierung von Menschen mit
Behinderungen muss selbstverständlich
werden. Das muss politische Praxis werden
werden.
In der Politik:
Die Beteiligung (Teilhabe) von Menschen
mit Behinderungen an der Politik muss
ebenso selbstverständlich werden.
Danke
EASPD
Av. d'Auderghem/ Oudergemlaan 63
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+32 22 82 46 10
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