der Präsentation

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Der Aufstieg der NSDAP
1932
1932
1930
1928
196 Mandate
230 Mandate
107 Mandate
12 Mandate
30.1.33 Hitler
Reichskanzler
Redeverbot für Hitler bis
1927/28
8./9.11.1923
Putschversuch der
NSDAP in München
ab Feb. 1920
1924 Hitler in Haft
„Mein Kampf“
NSDAP
5.1.1919 Gründung der DAP
Die NS-Ideologie
Führerprinzip
Sozialdarwinismus
Antisemitismus
Lebensraum im
Osten
Rassenlehre
Nationalismus
Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.1.1933
1.12.33 „Gesetz zur Sicherung der Einheit von
Partei und Staat“
17.7.33 „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“
NSDAP einzige Partei
Juni/Juli 33 Verbot der SPD (22.6.) und Selbstauflöung
der anderen Parteien
2.5.33 Auflösung der Gewerkschaften
DAF
7.4.33 Gesetz „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
7.4.33 Zweites Gleichschaltungsgesetz
31.3.33 Erstes Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder mit dem
Reich“
5.3.33 RT-Wahlen 43,9%
288 Mandate
23.3.33 „Gesetz zur Behebung d. Not von Volk und Staat“
21.3.33
Ermächtigungsgesetz
Potsdam“
28.2.33 „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“
Reichstagsbrandverordnung
„ Tag von
„Zur Abwehr kommunistischer, staatsgefährdender
Gewaltakte“: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche
Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und
Versammlungsfreiheit, Eingriffe in Brief- und Fernsprechgeheimnis, Haussuchungen und Beschränkung des Eigentums
sind zulässig).
Reichsgesetze können von der Regierung
beschlossen werden und dürfen von der
Verfassung abweichen.
Alle Landtage und kommunalen
Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst
und entsprechend dem RT-Wahlergebnis
neu zusammengesetzt.
„Reichsstatthalter“ sind für die
Durchführung der Richtlinien
des Reichskanzlers
verantwortlich in den Ländern.
Beamte können entlassen werden, wenn sie
„nichtarischer Abstammung sind“ und
wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen
Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten,
dass sie jederzeit rückhaltlos für den
nationalen Staat eintreten“.
Als „einzige politische Partei in
Deutschland“ wird die NSDAP zugelassen.
Die NSDAP wird „nach dem Sieg der
nationalsozialistischen Revolution“ als
„die Trägerin des deutschen
Staatsgedankens und mit dem Staat
unlöslich verbunden“ anerkannt;
„Stellvertreter des Führers“ und SA-Chef
werden Mitglieder der Reichsregierung.
Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.1.1933
1.8.34 Gesetz über das Staatsoberhaupt des
Deutschen Reiches
30.6.34 Mordaktion unter Vorwand des
„Röhm-Putsches“
14.2.34 Gesetz „über die Aufhebung des
Reichsrates“
30.1.34 Gesetz „über den Neuaufbau des Reiches“
Volksvertretungen der Länder werden
aufgehoben, die Hoheitsrechte der
Länder gehen auf das Reich über, die
Landesregierungen unterstehen der
Reichsregierung, die neues
Verfassungsrecht setzen kann.
Der Reichsrat als Verfassungsorgan wird
aufgehoben.
„Das Amt des Reichspräsidenten
wird mit dem des Reichskanzlers
vereinigt.“ Die „bisherigen
Befugnisse des Reichspräsidenten
gehen auf den Führer und
Reichskanzler Adolf Hitler über.“
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