Bundesregierung und Gewaltenteilung

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Wahl der Bundeskanzlerin
• Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des
Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes
(GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des
Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache
gewählt.
• Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin
oder der Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der
Stimmen der Mitglieder des Bundestages. Das heißt die
Hälfte plus mindestens eine Stimme. Man spricht auch von
der "Kanzlermehrheit".
• Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit
absoluter Mehrheit - also mit der Mehrheit der Mitglieder
des Bundestages - gewählt, so muss der Bundespräsident
sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.
Welche Koalitionen sind möglich?
z.B.
Ampelkoalition: Rot- Gelb- Grün
Jamaika ( „Schwarz-Gelb-Grün“)
Große Koalition: Rot- Schwarz
Welche Politik ist von den
unterschiedlichen Koalitionen zu
erwarten? Wer würde Kanzler werden?
Wer ist 2005 Kanzler geworden ?
Bundeskanzleramt
Die Bundeskanzlerin
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
1991 - 1998
Stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands
Seit 1993
Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern
1991 - 1994
Bundesministerin für Frauen und Jugend
1994 - 1998
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
1998 - 2000
Generalsekretärin der CDU Deutschlands
Seit 2000
Vorsitzende der CDU Deutschlands
Seit 2002
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
November 2005
Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Vizekanzler und Außenminister
Innenminister und Finanzminister
Minister für Verteidigung und
Wirtschaft
Ministerinnen für Justiz und Bildung
Ministerinnen für Familie und
Gesundheit
Minister/in für Entwicklung und
Umwelt
Kanzleramts- und Verkehrsminister
Minister für Landwirtschaft und Arbeit
Die Hauptstadt Berlin
Das politische System
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, föderaler und
sozialer Rechtsstaat. Diese Prinzipien bilden zusammen mit den
Grundrechten den unantastbaren Kern der Verfassung, über dessen
Einhaltung das Bundesverfassungsgericht wacht
Bundespräsident Horst Köhler
Gewaltenteilung in Deutschland
Legislative
Exekutive
Judikative
Gewaltenteilung- Machtkontrolle
Das Grundgesetz legt in Art. 20 fest, die Staatsgewalt werde durch
"besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und
der Rechtsprechung ausgeübt".
Es knüpft damit an die klassische Gewaltenteilung in Legislative,
Exekutive und Judikative an, die von dem französischen
Staatsphilosophen Montesquieu formuliert worden ist.
Die drei Gewalten sind streng getrennt, können aber ihre Macht nicht
allein ausüben.
Durch ein System von "Hemmungen und Gegengewichten" (checks
and balances) sind sie bei der Ausübung ihrer Funktionen aufeinander
angewiesen.
Bundesverfassungsgericht
Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Die
Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen ist auf beide
Senate verteilt. In allen übrigen Verfahren entscheidet ausschließlich der Zweite
Senat.
1.Senat
2.Senat
von links nach rechts: Schluckebier | Prof. Dr.
Eichberger | Dr. Hohmann-Dennhardt | Prof. Dr. Steiner
(ausgeschieden)
Prof. Dres. Papier | Prof. Dr. Hoffmann-Riem | Dr. Gaier | Prof. Dr.
Bryde
Es fehlt: Prof. Dr. Kirchhof
von links nach rechts: Prof. Landau | Dr. h.c.
Mellinghoff | Prof. Dr. Osterloh | Prof. Dr. Lübbe-Wolff
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hassemer | Dr. Gerhardt | Prof.
Dr. Broß | Prof. Dr. Dr. Di Fabio
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan. Es untersteht nicht
der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Die Präsidentin oder der Präsident
leitet die Verwaltung des Gerichts.
• Das
Bundesverfassungsgericht
besteht aus sechzehn
Richterinnen und
Richtern.
• Die eine Hälfte wählt der
Bundestag, die andere
der Bundesrat, jeweils mit
Zweidrittelmehrheit.
• Die Amtszeit beträgt
zwölf Jahre. Eine
Wiederwahl ist
ausgeschlossen.
• Das Plenum besteht aus
allen sechzehn
Mitgliedern des Gerichts.
• Es entscheidet, wenn ein
Senat von der
Rechtsauffassung des
anderen Senats
abweichen will.
• Es regelt im Rahmen des
Gesetzes die
Zuständigkeit der Senate.
Aufgabe des
Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet.
Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen
werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind
alle übrigen Staatsorgane gebunden. Z.B. darf ein entführtes Flugzeug abgeschossen werden?
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das
wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig
erklärt.
Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das
Grundgesetz. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des
Rechtsstaats.
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hatte von Anfang an seinen Sitz in Karlsruhe. Es war
zunächst im Prinz-Max-Palais in der Karlstraße untergebracht.
1969 zog es in sein heutiges Amtsgebäude, das sich in unmittelbarer Nähe des
Karlsruher Schlosses (zwischen Schlossplatz und Botanischem Garten) befindet. Das
Haus wurde in den Jahren 1965 bis 1969 nach Entwürfen des Berliner Architekten
Paul Baumgarten errichtet.
Baumgarten plante bewusst keinen Justizpalast. Die offene Bauweise soll den
Eindruck demokratischer Transparenz vermitteln.
Das höchste Teilgebäude ist für die Öffentlichkeit bestimmt. In ihm befindet sich auch
der Sitzungssaal.
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