Besondere Bewilligungsbedingungen für die Einrichtungen der

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Internationale
Katholische
Seelsorge
Besondere Bewilligungsbedingungen
für die Einrichtungen der
Internationalen Katholischen
Seelsorge (IKS)
Beginn der neuen
Bewilligungsbedingungen
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Die neuen Bewilligungsbedingungen greifen ab dem
01.01.2009 für alle Missionen und Seelsorgestellen,
die nach den kirchlichen Richtlinien „Instructio de
Pastorali Migratorum Cura“ vom 22.08.1969,
eingerichtet wurden.
Bezuschussungsfähig sind (1.2):
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Reisekosten (Punkt: 1.3.2.2)
Telefonkosten (Punkt: 1.3.2.4)
Porto und Bürobedarf (Punkt: 1.3.2.3)
Pastoralkosten (Punkt: 1.3.2.1)
Raumnutzungskosten (Punkt: 1.3.1)
Pastoralkosten (1.3.2.1):
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Diese Kosten werden als Pauschalzuschuss gewährt.
Sie werden nach folgenden Kriterien aufgeteilt:
Katholiken bis
2.500
2.400,00 €
Katholiken bis
5.000
2.900,00 €
Katholiken bis
12.500
3.400,00 €
Katholiken bis
20.000
3.900,00 €
Katholiken über
20.000
4.400,00 €
Sonderzuschuss für
Pastoralaktivitäten (1.3.3):
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Zusätzlich können Sie Sonderzuschüsse für pastorale Aktivitäten
beim Bischofsvikar für die Internationale Katholische Seelsorge
beantragen.
Der Sonderzuschuss muss mindestens 6 Wochen vor der
Veranstaltung oder vor der Durchführung der Maßnahme bei der
IKS beantragt werden.
Die Veranstaltung muss unter www.iksebk.de im Jahreskalender
eingetragen werden. Dann kann der Antrag direkt über E-Mail
gestellt werden.
Die voraussichtlichen Kosten und einen Kostendeckungsplan
müssen der Stelle des Bischofsvikars für die IKS mitgeteilt
werden.
Der Zuschuss kann nur für die entsprechende Veranstaltung oder
Maßnahme verwendet werden. Eine Übertragung auf andere
Maßnahmen oder Veranstaltungen sind nicht möglich.
Nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Maßnahme muss diese
mit der Stelle des Bischofsvikars der IKS abgerechnet werden.
Sonderzuschuss für Pastoralaktivitäten
(1.3.3):
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Die Sonderzuschüsse können unter anderem für folgende
Anliegen gewährt werden:
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Wallfahrten (In- und Ausland)
Vorträge
Feste der Missionen oder der Seelsorgestellen
Internationale Gottesdienste
Maßnahmen aus Anlass des Besuchs von Heimatbischöfen
Exerzitien
Besondere Kinder- und Jugendveranstaltungen und
-maßnahmen
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Jubiläumsfeierlichkeiten
Kirchenmusikalische Aktivitäten
Seelsorglich bedeutsame kulturelle Aktivitäten
Maßnahmen und Materialien für die Katechese und
Glaubensverkündigung
Missionarische Aktivitäten.
Raumnutzungskosten (1.3.1):
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werden direkt von der IKS an die dt. Gemeinde
überwiesen.
Sie müssen somit der dt. Gemeinde nichts mehr für
die Nutzung der Räume sowie der Kirche zahlen und
auch keine Kollekten an diese mehr abgeben.
Jede Änderung der Zahl der Gottesdienste sowie der
Nutzung der Räume der deutschen Gemeinde durch
die Mission bzw. Seelsorgestelle, ist dem
Bischofsvikariat der IKS sofort mitzuteilen. Eine
Erweiterung der Zahl der Gottesdienste oder das
Raumangebot muss von Bischofsvikariat für die IKS
genehmigt werden.
Reisekosten (1.3.2.2)
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Diese Kosten werden als Pauschalzuschuss gewährt.
Die Reisekosten orientieren sich an den Kosten und
Erfahrungswerten des Vorjahres.
Telefonkosten (1.3.2.4)
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Diese Kosten werden als Pauschalzuschuss gewährt.
Für Festnetzanschluss werden pro Monat pauschal
55,00 € gewährt.
Für Diensthandys werden pro Monat und Vertrag
pauschal 40,00 € gewährt.
Alle Beträge, die darüber hinausgehen, müssen
privat vom Leiter der Mission oder Seelsorgestelle
getragen werden.
Porto und Bürobedarf (1.3.2.3)
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Dazu gehören folgende Ausgaben:
 Büro- und Schreibbedarf
 Bücher, Zeitschriften, Informationsmaterial
 Reinigungsmittel
 Porto
Diese Kosten werden als Pauschalzuschuss gewährt.
Nach folgenden Kriterien aufgeteilt:
Katholiken bis
2.500
1.500,00 €
Katholiken bis
5.000
1.700,00 €
Katholiken bis
12.500
1.900,00 €
Katholiken bis
20.000
2.000,00 €
Katholiken über
20.000
2.500,00 €
Rücklagen (3.2.2)
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Vom 01.01.2009 an können Rücklagen in den
Missionen und Seelsorgestellen gebildet werden.
Diese dürfen nicht mehr als die Hälfte der
Pauschalzuschüsse betragen.
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Beispiel:
Mission X bekommt als Pauschalzuschuss für 2009
10.000,00 €
Somit darf diese Mission eine Rücklage bis 5.000,00 €
bilden.
Diese Höhe überschreitende Gelder müssen an das
Erzbistum Köln zurückgezahlt werden.
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