Sozialgeographie: Räumliche Strukturen der Gesellschaft 290118 VO © Peter Weichhart 3 Std., 4 ECTS-Punkte Dienstag, 17:00 –18:00 HS 4C und Mittwoch, 12:00 – 14:00; Hs. 5A, Kapitel 29.01; 29.02; 29.05; (B11-3.2) (B07-3.2) (L2-b2, L2-b3, L2-b-zLV) Modul 01/01 Die Begründung der Sozialgeographie: Der Entwurf von Hans BOBEK WS 2013/14 Sozgg01/01/01 Die Sozialgeographie im „logischen System der Geographie“ L ä n d e r k u n d e L a n d s c h a f t s k u n d e N a t u r Nach H. BOBEK, 1957 Verkehrsgeographie Sozialgeographie Siedlungsgeographie Tiergeographie Hydrogeographie Klimageographie Landschaftsökologie K u l t u r Sozgg01/01/02 „Organisationsplan“ der Geographie nach H. UHLIG, 1970 LÄNDERKUNDE Integrierte Landschaftsgeographie Geo-Ökologie (= Landschaftsökologie) regionale Systeme Kräftelehre der Sozialgeographie Geofaktorenlehren der Physischen Geographie Anthropogeographie (= Allgemeine Geographie) Nachbarwissenschaften SozGg01/01/03 Folgerung: Wenn die Sozialgeographie eine derart herausragende Stellung in der organisatorischen Struktur des Gesamtfaches aufweist, müsste doch eigentlich ein umfassendes und inhaltlich ausdifferenziertes Lehrgebäude mit gesicherten Forschungsergebnissen vorliegen, die auch in zahlreichen Lehrbüchern dokumentiert sein sollten. Sozgg01/01/04 Disziplinäre Realität: Das erste deutschsprachige Lehrbuch der Sozialgeographie erschien erst 1977 (J. MAIER et al.), das zweite 1993 (D. FLIEDNER), das dritte 2000 (B. WERLEN). Von einem theoretisch begründeten „Lehrgebäude“ kann bis Mitte der 1990er Jahre keine Rede sein. Sozgg01/01/05 Auffälligkeiten der deutschen Sozialgeographie bis Anfang 1980 • Beschränkung auf periphere und marginale Sachbereiche; Konzentration auf Randgruppen und agrarische Bevölkerungssegmente („Hüterbuben“); • Trotz grundsätzlicher Anerkennung der Bedeutung permanente Kritik an der Sozialgeographie. Sozgg01/01/06 Extrempositionen der Kritik • Grenzüberschreitung in Richtung Soziologie, Gefahr der „Verpolitisierung“ der Geographie; • „Die gemütlichste Soziologie, die es je gab“ (G. HARD); Vorwurf einer allzu oberflächlichen Behandlung sozialer Fragen, Mangel an gesellschaftlichem Engagement. Sozgg01/01/07 Methodische Kritik • Warnung vor einer Übernahme von Methoden und Theorien der Soziologie; • die Rezeption sozialwissenschaftlicher Methoden und Konzepte gehe nicht weit genug. SozggI01/01/08 Die Begründung der Sozialgeographie durch H. BOBEK Ignoranz der Gesellschaft durch die Geographie „Es ist eigentümlich, welch geringe Rolle der Begriff der ,Gesellschaft‘ und alle die mit ihm verbundenen oder von ihm abgeleiteten Begriffe und Lehren in der deutschen Geographie bislang spielen.“ H. BOBEK, 1948, S. 118 Sozgg01/01/09 Ausgangsthesen BOBEKs Abschottung gegenüber der Soziologie „Ernsthafte Versuche, eine Bresche und Brücke hinüber zur Gesellschaftswissenschaft, zur Soziologie zu schlagen, sind bisher kaum gemacht worden, trotzdem man sich hüben und drüben mit den Menschen und ihren Betätigungen befasst.“ H. BOBEK, 1948, S. 118 Sozgg01/01/10 Ausgangsthesen BOBEKs II „Der Weg (zur Sozialgeographie) führt über die landschaftskundliche Betrachtungsweise...“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 47 Entscheidender Ansatzpunkt: die funktionelle Perspektive der Landschaftskunde: „Denn jede Funktion bedarf eines Trägers“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 47 Sozgg01/01/11 Ausgangsthesen BOBEKs III „Man erkennt allmählich, dass dieser (der Träger von Funktionen) nicht ,der Mensch‘ schlechthin ist, ... sondern dass es sich dabei um menschliche Gruppen handelt, die sich im Raum betätigen.“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 47 Gruppen: Aggregate gleichartig handelnder Menschen, schließen sich zu Gesellschaften zusammen. Sozgg01/01/12 Wie soll die Geographie mit dem sozialen Kräftefeld umgehen? Die Geographie soll eine Auswahl treffen,indem sie nur die landschaftsbildenden und länderkundlich belangreichen Aspekte sozialer Erscheinungen herausgreift. Dies erfordert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Sozialwissenschaften. Sozgg01/01/13 Begründung: „Um freilich die Untersuchung der Wirk- und Seinszusammenhänge im geographischen Raum mit einiger Aussicht auf Erfolg durchführen zu können, bedarf die Geographie eines genügend vertieften Einblicks in das Wesen der betreffenden Erscheinungen. Diesen Einblick können ihr nur die zuständigen systematischen Wissenschaften vermitteln ...“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 49 Sozgg01/01/14 Begründung: „Ihre Wesenskenntnis von den sozialen Erscheinungen muss die Geographie daher aus den systematischen Sozialwissenschaften holen, wenn anders sie auf diesem Gebiet nicht in einem unerfreulichen Dilettantismus stecken bleiben will.“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 49 Sozgg01/01/15 Ausgangsthesen BOBEKs IV Präzisierung des klassischen Erkenntnisobjekts der Geographie: Erkenntnisobjekt ist die Frage nach den Beziehungen zwischen Gesellschaften oder sozialen Gruppen und „Raum“. Sozgg01/01/16 Die Entscheidung zum Kollektivismus und die Folgen „Damit soll selbstverständlich nicht abgeleugnet werden, dass es auch eine Betätigung gibt, bei der die Gruppenbestimmtheit gegenüber der individuellen Bestimmtheit zurücktritt. Von dieser kann jedoch in der Geographie weitgehend abgesehen werden...“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 48/49 (Hervorhebung P. W.) Sozgg01/01/17 Das Konzept der „Sozialfunktionen“ • biosoziale Funktionen (Fortpflanzung und Aufzucht zwecks „Erhaltung der Art“), • oikosoziale Funktionen (Wirtschafts-Bedarfsdeckung und Reichtumsbildung), • politische Funktionen (Behauptung und Durchsetzung der eigenen Geltung), • toposoziale Funktionen (Siedlungs-Ordnung des bewohnten und genutzten Landes, Sozgg01/01/18 Das Konzept der „Sozialfunktionen“ • migrosoziale Funktionen (Wanderung, Standortsänderungen), • Kulturfunktionen (soweit landschafts- oder länderkundlich belangreich). „Diese Funktionen bilden das „anthropogene“ oder „soziale“ Kräftefeld...“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 50 !Notiz! Sozgg01/01/19 Der Gruppenbegriff bei H. BOBEK Genuin „geographisches“ Gruppenkonzept: „Lebensformengruppe“ („genre de vie“, P. Vidal de la Blache, 1911) Zur Analyse der „Funktionsweise“ konkreter Gruppen muss ergänzend eine soziologische Typisierung eingesetzt werden. Sozgg01/01/20 Der Gruppenbegriff bei H. BOBEK Typologie nach W. SOMBART (1931): • Merkmalsgruppen: Menschen, die durch gemeinsame Merkmale verbunden erscheinen, ohne dass ein „bejahendes Bewusstsein“ davon besteht (Bergbauern, Talbauern). • Verbände: Mitglieder sind sich ihrer Zugehörigkeit „bejahend bewusst“. Sozgg01/01/21 Der Gruppenbegriff bei H. BOBEK Typologie nach W. SOMBART (1931): Verbände: • Intentionale Verbände: Vereinheitlichung des Individualhandelns durch gemeinsame Interessen. • Finale Verbände (Zweckverbände): Zweckbedingtes, rationales Kollektivhandeln; „Gründungsakte“, definierte Organisationsstruktur (Vereine etc.). Sozgg01/01/22 Der Gruppenbegriff bei H. BOBEK Typologie nach W. SOMBART (1931): • Idealverbände: Das Kollektivhandeln erstreckt sich über alle Funktionsbereiche (Familie, Staat, Nation, Religionsverband). Bedeutsam für die sozialgeographische Perspektive ist die Verschneidung von Lebensformen und Gruppentyp. Sozgg01/01/23 Die Bedeutung der Lebensformen „Auf der einen Seite erscheinen sie als handelnde Glieder des Sozialkörpers, auf der anderen, soweit sie sich der Landnutzung im weitesten Sinne widmen, als Anpassungsform der Gesellschaft an die Gegebenheiten des Naturraumes und gleichzeitig als Agenten von dessen Umgestaltung. Indem sie so gleichzeitig in der Natur verankert und in der Gesellschaft beheimatet sind, bilden sie das wichtigste Bindeglied zwischen diesen beiden Bereichen, damit zwischen Natur und Geist.“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 53 Sozgg01/01/24 Vorteile einer sozialgeographischen Perspektive • Systematische Einbindung und Ordnung der bisher unkoordinierten anthropogenen Kräfte (Pendant zur „Kräftelehre“ der Physischen Geographie). Dabei handelt es sich um eine autonome, soziologische Ordnung. Sozgg01/01/25 „Erhebung zur Wissenschaftlichkeit“ Die Ordnung der anthropogenen Kräfte „...wird vom autonomen menschlichen Geist bestimmt und kennt dementsprechend keine Kausalitäten sondern nur Motivationen. In ihr gelten jene Regeln, Grundsätze und Gesetzmäßigkeiten, die die Soziologie ... herausgearbeitet hat. Die Geographie des Menschen muss, wenn sie sich zur Wissenschaftlichkeit erheben will, von diesen Grundprinzipien Kenntnis nehmen und sie in das Kräftespiel der Landschaft einführen.“ H. BOBEK, 1969 (1948), S. 54 Sozgg01/01/26 Vorteile einer sozialgeographischen Perspektive • Sozialökologische Betrachtungsweise Analyse der Anpassung gesellschaftlicher Strukturen an landschaftliche Gegebenheiten. (Stimmt nicht mit neueren Auffassungen von Sozialökologie überein!) Sozgg01/01/27 Vorteile einer sozialgeographischen Perspektive • Neue Aufgaben und Probleme für die Humangeographie: Analyse der regionalen Struktur von Gesellschaft („Regionalsoziologie“); „Sozial-Landschaften“ Analyse der Auseinandersetzung von Gesellschaften mit dem „verfügbaren Raum“ (Expansion, Kolonisation,Migration) Sozgg01/01/28 Das leidige Problem der „Abgrenzung“ zu den Nachbarfächern Wird das Programm der Sozialgeographie nicht schon von anderen Wissenschaften erfüllt? „Zur Aufstellung einer eigenen Sozialgeographie bedarf es allerdings einer eigenen Fragestellung.“ (S. 60/61) Sozgg01/01/29 Das Erkenntnisobjekt der Sozialgeographie nach BOBEK Die neue Fragestellung „... ist ...keine andere als die alte ..., die abzielt auf die Erfassung von Landschaften und Ländern, auf ihre Gliederung, auf die Erkenntnis der funktionellen oder historisch-genetischen Zusammenhänge ihrer Einzelelemente. Zu diesen gehört die menschliche Gesellschaft. Sie muss in den landschaftlichen Zusammenhang gestellt werden.“ S. 61 Sozgg01/01/30 Das Konzept von H. BOBEK: • Sozialgeographie als eigenständige Teildisziplin mit Sonderstatus; • Träger der Prozesse sind Gruppen, Individuen sind ohne Bedeutung; • die Erkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen sind zu berücksichtigen; • „Daseinsgrundfunktionen“ als Schlüsselkonzept der Sozialgeographie; Sozgg01/01/31 Das Konzept von H. BOBEK: • soziologische Gruppenkonzepte beachten; • Primat der Lebensformengruppen; • Berücksichtigung sozialer Gesetzlichkeiten; • Abgrenzungskriterium zu den anderen Sozialwissenschaften sei das Landschaftskonzept. Sozgg01/01/32