HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER Die Insolvenzgründe „Überschuldung“ und „Zahlungsunfähigkeit“ Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. Michael Thierhoff Wirtschaftsprüfer Berlin, 02. März 2001 1 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER INHALTSÜBERSICHT 1. 2. 3. 4. 5. Einleitung Zahlungsunfähigkeit Überschuldung 3-Wochen-Frist Zusammenfassung 2 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 1. EINLEITUNG Das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen und der Zeitpunkt ihres Eintrittes hat für die Verantwortlichen eines Unternehmens, das Unternehmen selbst und dessen Geschäftspartner weitreichende Folgen, klare Regeln zu deren Feststellung dienen daher der Rechtssicherheit. Fehlende gesetzliche Vorgaben zur Feststellung der Insolvenzeröffnungsgründe und die ex ante-Betrachtung im Vorfeld einer Insolvenz im Vergleich zur ex post-Betrachtung eines vom Insolvenzgericht beauftragten Gutachters führen zu Unsicherheiten in der Bewertung. 3 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT a) b) c) Definition rechnerische Übersicht Feststellung (1) Indizien (2) Liquidationsbilanz (3) Finanzplan (4) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und Plan-Bilanz 4 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT a) Definition, § 17 Abs. 2 S. 1 InsO “Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.” 5 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT b) rechnerische Übersicht Liquiditätsplanung Monate 1. 2. 3. 4. 5. 6. Einzahlungen 200,0 180,0 190,0 170,0 180,0 190,0 Auszahlungen 180,0 200,0 180,0 220,0 250,0 210,0 20,0 0,0 10,0 -40,0 -110,0 -130,0 freie Linie (0,00=KK-Linie) drohende Zahlungsunfähigkeit 6 Zahlungsunfähigkeit HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Zahlungsstockung Zahlungsunfähigkeit Zahlungseinstellung 7 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT c) Feststellung (1) Indizien (2) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (3) Finanzplan (4) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und Plan-Bilanz 8 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT (1) Indizien eidesstattl. Versicherung, häufige Pfändungen (Fruchtlosbescheinigungen), wiederholte Wechselproteste, rückständige existentielle Betriebskosten über mehr als einen Monat (Energie, Miete, Sozialversicherungsbeiträge, Lohn und Gehalt), wesentliche Steuerrückstände, Überziehen von Kreditlinien, Kündigung von Krediten nicht: bloße Zahlungsstockungen 9 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT pessimistisch realistisch optimistisch ob wann wieviel 10 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT business as usual business unusual ( - going concern -) - kreditwürdig - volle Manövrierfähigkeit ( - growing concern - ) - Vorkasse - keine Avale - mangelnde Akzeptanz bei Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmern einzelne jur. Person Unternehmensgruppe 11 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN Einzahlungen erhöhen - dauerhaft - zusätzliches Geschäft - höhere Preise - temporär - Verwertungen - Einzahlungen vorziehen Auszahlungen senken - dauerhaft - Erlasse, Kosten abbauen (Mitarbeiter, Dauerschuldverhältnisse) - Bezugspreise reduzieren - temporär - Stundungen - Moratorien Kapital zuführen - Eigenkapital - Fremdkapital 12 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT (3) Finanzplan - - Finanzplan berücksichtigt die künftige Entwicklung des Unternehmens durch Erfassung aller Ein- und Auszahlungen im Planungszeitraum mögliche Basis sind die Werte der aktuellen Bilanz/ Summen-Saldenliste und der letzten GuV auf Monatsbasis Werte sind auf Grund eines nachvollziehbaren Unternehmenskonzeptes zumindest für die nächsten 6 Monate monatsweise fortzuschreiben 13 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER Bilanz Ist (TDM) Jahr 1999 A. B. C. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Grundstücke Technische Anlagen und BGA Finanzanlagen Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Erzeugnisse und Waren Ford. aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Bankguthaben Rechnungsabgrenzungsposten Ist (TDM) Jahr 1999 Hochrechnung Jahr 2000 A. 5.673 20.121 24.757 10 50.561 0 19.250 21.507 10 40.767 7.809 15.001 42.627 0 4.514 0 69.951 11.071 17.351 38.057 166 6.241 0 72.886 87 87 B. C. D. Summe Aktiva 120.599 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Rücklagen Bilanzergebnis Rückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Langfristige Bankdarlehen Verbindlichkeiten LuL Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe Passiva 113.740 14 Hochrechnung Jahr 2000 14.405 25.124 -31.230 8.299 14.405 25.124 -55.298 -15.769 0 9.641 9.641 0 21.456 21.456 48.331 21.212 28.544 4.567 102.654 43.117 20.955 41.963 2.013 108.048 5 5 120.599 113.740 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER Gewinn- und Verlustrechnung (TDM) Ist Hochrechnung Jahr 1999 Jahr 2000 Nettoerlöse Wareneinsatz 309.172 201.717 302.216 202.647 Rohertrag 107.455 99.569 Personalaufwand Logistikkosten So. betr. Aufwendungen So. betr. Erträge -38.085 -22.702 -37.041 4.223 -37.724 -21.708 -35.546 1.401 EBDIT 13.850 5.992 Abschreibungen Grdstck. Abschreibungen BGA Abschreibungen FinAV -1.227 -9.160 0 -796 -6.835 0 3.463 -1.639 -889 -371 2.574 -2.010 Zinsaufwand -4.881 -5.461 EBT -2.307 -7.471 A. o. Aufwand A. o. Ertrag Ertragssteuern -4.036 0 -201 -17.127 530 0 Jahresüberschuss/ (Jahresfehlbetrag) -6.544 -24.068 EBIT vor Abschr. imm. VG Abschreibungen imm. VG EBIT 15 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER Kunden- und Produktionsstruktur Muttergesellschaft Gesamtumsatz TDM 288.010 Werk A Werk B Werk C „Kleinserien“ Produkt x Produkt y Umsatz: TDM 16.634 Umsatz: TDM 49.520 Kunde 4 18% Sonstige 17% Kunde 4 4% Kunde 37% Kunde 1 28% Sonstige 27% Kunde 2 16% Kunde 1 30% Produkt z Umsatz: TDM 37.477 Sonstige Kunde 4 10% 4% Kunde 3 8% Sonstige 25% Kunde 4 2% Handelsware Umsatz: TDM 31.211 Kunde 1 73% 16 Kunde 1 34% Kunde 2 44% Kunde 2 42% Kunde 3 11% Werk D Umsatz:TDM 153.168 Sonstige 42% Kunde 1 28% Kunde 2 14% Kunde 4 9% kunde 3 7% HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Szenario I: Entwicklung ohne Unterstützung Dritter Die Schließung des Standortes ... zum ... und Reduzierung der Verwaltungsmitarbeiter um ... Arbeitnehmer sowie Umsetzung des ursprünglichen Sozialplans vom ... (Kosten: DM 6,8 Mio.) Verkauf ... Maschinen und Gebäude für DM 4,9 Mio. Ende 2002 Veräußerung des Standortes ... inkl. der ...sparte für DM 10 Mio. zum 31. Dezember 2001 sowie Überführung der ...produktion nach ... Optimierung innerbetrieblicher Abläufe durch notwendige Investitionen in den Standort ..., davon in die Fertigungslinie 2 in Höhe von ca. DM 6 Mio. und in ein Logistikzentrum in Höhe von ca. DM 11,8 Mio. 17 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Szenario II: Entwicklung mit Sanierungsbeiträgen von dritter Seite Verzichte / Übernahme Verbindlichkeiten: Poolbanken ... PSV DM DM DM 16,0 Mio. 2,0 Mio. 4,0 Mio. (wegen bislang nicht zurückgestellter Pensionsverbindlichkeiten von DM 5,6 Mio. führt die Übernahme durch den PSV nur zu einer ermäßigten Rückstellung von DM 1,6 Mio.) Gesellschafterbeitrag DM 5 Mio. Preiserhöhung ... ab ... in Höhe von DM 7 Mio. p.a. und Verkürzung des Zahlungsziels von 42 auf 25 Tage 18 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Finanzplan (TDM) Forecast Jahr 2000 Plan Jahr 2001 1.Quartal Jahr 2001 2.Quartal Jahr 2001 3.Quartal Jahr 2001 4.Quartal Jahr 2001 Plan Jahr 2002 Plan Jahr 2003 I. CASH FLOW Bilanzergebnis n. Steuern +/-Afa/Zuschreibung +/-Steuer-RSt +/-So RSt +/-Rücklagen Saldo Cash Flow -24.068 13.871 0 11.815 0 1.618 -9.786 6.841 0 -7.060 0 -10.005 -1.353 1.825 0 -3.760 0 -3.288 -4.521 1.704 0 -2.000 0 -4.817 -1.556 1.656 0 -1.300 0 -1.200 -2.356 1.656 0 0 0 -700 -5.857 5.212 0 -554 0 -1.199 -4.307 5.616 0 -478 0 831 II. WORKING CAPITAL +/-Forderungen LuL +/-Verbindlichkeiten LuL +/-Warenlager +/-H/F-Lager +/-So Ford Erträge +/-So Verb Aufwendungen +/-So Umlaufvermögen +/-ARAP +/-PRAP Saldo Working Capital 4.570 13.419 -3.262 -2.350 -166 -2.554 -1.727 0 0 7.929 442 -9.847 1.662 118 166 1.076 0 0 0 -6.384 -6.080 -5.510 339 -475 166 297 0 0 0 -11.264 7.164 -4.374 1.169 854 0 196 0 0 0 5.009 -1.408 366 -215 -1.079 0 21 0 0 0 -2.314 766 -329 369 818 0 561 0 0 0 2.185 4.483 -3.414 -800 -283 0 -68 0 0 0 -82 0 -189 774 1.511 0 -164 0 0 0 1.932 III LANGFRISTBEREICH +/-Investitionen (Saldo) +/-Darlehen Saldo Langfristbereich -4.077 -257 -4.334 1.179 -2.275 -1.096 -5.450 -344 -5.794 -2.650 -344 -2.994 -452 -1.044 -1.496 9.731 -543 9.188 -2.190 -2.275 -4.465 -6.700 -2.275 -8.975 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.214 -17.485 -20.346 -2.802 -5.011 10.673 -5.746 -6.211 -43.117 -60.603 -63.463 -66.265 -71.276 -60.603 -66.349 -72.561 IV. EIGENTÜMERSPHÄRE +/-Eigenkapital Saldo Eigentümersphäre =Bedarf/Überschuß Bankkontokorrent 19 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Gewinn- und Verlustrechnung Ist Hochrechnung (TDM) Jahr 1999 Jahr 2000 Plan Plan Plan Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003 Nettoerlöse Wareneinsatz 309.172 201.717 100% 65% 302.216 202.647 Rohertrag 107.455 35% 99.569 Personalaufwand Logistikkosten So. betr. Aufwendungen So. betr. Erträge -38.085 -22.702 -37.041 4.223 -12% 1% -37.724 -21.708 -35.546 1.401 0% -37.021 -19.730 -34.982 0 0% -24.215 -17.061 -29.276 0 0% -24.215 -17.056 -27.087 0 EBDIT 13.850 4% 5.992 2% 2.955 1% 5.815 2% 8.009 3% Abschreibungen Grdstck. Abschreibungen BGA Abschreibungen FinAV -1.227 -9.160 0 0% -3% - 2% 0% -452 -5.164 0 - 2% 0% -452 -4.760 0 - 2% 0% -685 -6.156 0 - 2% 0% -796 -6.835 0 3.463 1% -1.639 - 1% -3.886 - 1% 603 0% 2.393 1% -889 0% -371 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2.574 1% -2.010 - 1% -3.886 - 1% 603 0% 2.393 1% Zinsaufwand -4.881 -2% -5.461 - 2% -5.900 - 2% -6.460 - 3% -6.700 - 3% EBT -2.307 -1% -7.471 - 2% -9.786 - 3% -5.857 - 2% -4.307 - 2% A. o. Aufwand -4.036 -1% -17.127 - 6% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 530 0% 0 0% 0 0% 0 0% -201 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% -6.544 -2% -24.068 - 8% -9.786 - 3% -5.857 - 2% -4.307 - 2% EBIT vor Abschr. imm. VG Abschreibungen imm. VG EBIT A. o. Ertrag Ertragssteuern Jahresüberschuss/ (Jahresfehlbetrag) -7% -12% 20 67% 303.339 208.651 33% 94.688 100% - 12% - 7% - 12% 0% 69% 256.511 180.144 31% 76.367 100% - 12% - 7% - 12% 0% 70% 256.511 180.144 30% 76.367 100% - 9% - 7% - 11% 0% 100% 70% 30% - 9% - 7% - 11% 0% 0% 0% HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Aktiva (TDM) A. B. C. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Grundstücke Technische Anlagen und BGA Finanzanlagen Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Erzeugnisse und Waren Ford. aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Bankguthaben Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva Ist Jahr 1999 Hochrechnung Jahr 2000 Plan Jahr 2001 Plan Jahr 2002 Plan Jahr 2003 5.673 20.121 24.757 10 50.561 0 19.250 22.508 10 41.768 0 20.565 23.358 10 43.933 0 16.588 22.763 10 39.361 0 15.976 22.999 10 38.985 7.809 15.001 42.627 0 4.514 0 69.951 10.950 17.377 39.922 166 5.736 0 74.150 9.288 17.259 33.396 0 5.736 0 65.679 10.088 17.542 33.102 0 5.736 0 66.468 9.314 16.031 33.105 0 5.736 0 64.185 87 87 87 87 87 120.599 116.005 109.699 105.916 103.257 21 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT Passiva (TDM) A. B. C. E. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Rücklagen Bilanzergebnis Rückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Langfristige Bankdarlehen Verbindlichkeiten LuL Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe Passiva Ist Jahr 1999 Hochrechnung Jahr 2000 Plan Jahr 2001 Plan Jahr 2002 Plan Jahr 2003 14.405 25.124 -31.230 8.299 14.405 25.124 -36.485 3.044 14.405 30.124 -38.698 5.831 14.405 30.124 -36.741 7.788 14.405 30.124 -32.876 11.653 0 9.641 9.641 0 17.176 17.176 0 10.566 10.566 0 10.112 10.112 0 9.584 9.584 48.331 21.212 28.544 4.567 102.654 32.080 20.955 40.136 2.608 95.779 39.775 18.680 32.074 2.767 93.296 39.144 16.405 29.339 3.123 88.010 35.560 14.130 29.195 3.131 82.015 5 5 5 5 5 120.599 116.005 109.699 105.916 103.257 22 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG a) Definition b) rechnerische Übersicht c) Feststellung (1) Indizien (2) Fortführungsprognose (3) Bewertung zu Fortführungswerten (4) Bewertung zu Liquidationswerten 23 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG a) Definition, § 19 Abs. 2 InsO “Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unter-nehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.” 24 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG b) rechnerische Übersicht Überschuldungsstatus Aktiva L-Wert F-Wert Passiva L-Wert F-Wert Anlagevermögen 150,0 180,0 Verb. aus L.u.L. 200,0 200,0 Umlaufvermögen 50,0 200,0 Bankverbindl. 150,0 150,0 80,0 20,0 430,0 370,0 sonstiges Vermögen 10,0 20,0 sonstige Verbindlichkeiten Summe 210,0 400,0 Summe 25 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG c) Feststellung (1) Indizien (2) Fortführungsprognose (3) Bewertung zu Fortführungswerten (4) Bewertung zu Liquidationswerten 26 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (1) Indizien • außerordentliche Verluste • Zahlungsunfähigkeit droht oder liegt bereits vor • buchmäßige Überschuldung liegt vor • längerer Zeitraum mit Verlusten oder marginalen Gewinnen 27 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (2) Fortführungsprognose Ausgangspunkt der Überschuldungsprüfung ist die Prüfung und Feststellung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Diese ergibt sich aus den Feststellungen zur Zahlungsunfähigkeit (Finanzplan) für das laufende und nächste Geschäftsjahr. Fällt die Prognose positiv aus, ist eine Fortführung “überwiegend wahrscheinlich” (> 50 %) und für den dargestellten Zeitraum ausreichend Liquidität vorhanden, so ist eine Bewertung zu Fortführungswerten vorzunehmen. Fällt die Prognose negativ aus, ist der Überschuldungsstatus nach Liquidationsgesichtspunkten aufzustellen. 28 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG AKTIVA PASSIVA Buchwerte Fibu Fortführungswerte Liquidationswerte Buchwerte Fibu Anlagevermögen 34.227 39.196 19.654 Rückstellungen Umlaufvermögen 99.622 105.665 68.777 Verbindlichkeiten 46 46 0 133.895 144.907 88.431 (9.016) (9.855) 52.308 124.879 135.052 140.739 RAP Überschuldung/ (Eigenkapital) 29 Fortführungswerte Liquidationswerte 12.604 22.304 26.739 112.275 112.748 114.000 124.879 135.052 140.739 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu Immaterielle Vermögensgegenstände Fortführungs- Liquidationswerte werte 61 10.061 10.000 Sachanlagen (vgl. nachfolgende Erläuterungen) 21.794 19.118 8.000 Finanzanlagen (vgl. nachfolgende Erläuterungen) 12.372 10.017 1.654 34.227 39.196 19.654 Immaterielle Vermögenswerte beinhalten z.B. eigene Patente und Lizenzen 30 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu Fortführungswerte Liquidationswerte 2.298 858 0 16.363 15.478 7.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.012 1.712 1.000 Anlagen im Bau 1.121 1.070 0 21.794 19.118 8.000 Grundstücke und Bauten Maschinen und techn. Anlagen Fortführungswerte: • Mietereinbauten und die AiB in ... von TDM 1.490 auf Null herabgesetzt wegen geplanter Schließung • Maschinen und Anlagen in … gemäß Wertgutachten ... vom ... Wert TDM 2.500 , Abwertung um TDM 1.000 wegen voraussichtlicher Abbruch- und Aufräumkosten sowie Reparaturkosten (gemäß Gutachten) auf TDM 1.500 • BGA ... von TDM 600 um 50% auf TDM 300 wegen geplanter Schließung herabgesetzt Liquidationswerte: • Mietereinbauten und AiB aller Standorte mit Null bewertet • Maschinen, technischen Anlagen und BGA von ... (TDM 10.814) und ... (TDM 3.978) um ca. 50% herabgesetzt; Maschinen und technische Anlagen ... unter Zerschlagungsgesichtspunkten auf Null herabgesetzt 31 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu Fortführungswerte Liquidationswerte Besitzgesellschaft 100 7.273 0 Lizenzgesellschaft 6.583 0 0 Vertriebsgesellschaft - Frankreich 89 0 0 Vertriebsgesellschaft - England 98 500 500 Vertriebsgesellschaft - Österreich 11 244 154 5.491 2.000 1.000 Vertriebsgesellschaft - Niederlande 12.372 10.017 1.654 Fortführungswerte: • Anteil Lizenzges. und Vertriebsges.-Frankreich wegen Überschuldung auf Null herabgesetzt • Anteil Besitzges. und Vertriebsges.-Österreich (93%) entsprechend ihres Vermögenswertes nach Abzug aller Verbindlichkeiten bewertet • Anteil Vertriebsges.-England trotz Vermögensüberschuß von TDM 2.156 um ca. 77% abgewertet, da unselbständ. Vertriebsges. • Anteil Vertriebsges.-Niederlande trotz Vermögensüberschuß von TDM 10.566 um ca. 80% herabgesetzt wegen Abhängigkeit von der Konzern-Gruppe (Verwaltung, Absatz) Liquidationswert: • Anteile an Vertriebsges.-England und Vertriebsges.-Österreich beibehalten wegen Vermögensüberschuß • Anteile an Vertriebsges.-Niederlande um 50% abgewertet TDM 1.000, da wirtschaftlicher Wert trotz Überschuldung (TDM 1.813) vorhanden 32 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu Fortführungswerte Liquidationswerte 22.263 23.630 16.798 0 20.000 0 Forderungen aus L.u.L. 31.842 31.842 25.000 Forderungen gegen verb. Unternehmen 36.958 22.876 20.000 Sonstige Vermögensgegenstände 4.813 3.571 3.233 Liquide Mittel 3.746 3.746 3.746 Vorräte Aufträge / Kundenbeziehungen 99.622 105.665 68.777 Fortführungswert: • Fertigwaren Buchwert TDM 10.519 um Gewinnspanne (Multiplikator 1,13) erhöht auf TDM 11.886 • Forderungen gegen Lizenzges. von TDM 19.273 auf TDM 6.500 und Vertriebsges.-Frankreich von TDM 4.280 auf TDM 3.000 (Wert der Sicherheiten für Banken) herabgesetzt • Forderung gegenüber ... von TDM 933 wegen Rechtsstreit mit Null bewertet • Auftragsbestand und langjährige Kundenbeziehungen/-verträge Liquidationswert: • RHB von TDM 7.596 um 50% auf TDM 3.798, Halbfertigwaren von TDM 4.148 auf TDM 3.000, Fertigwaren von TDM 11.886 auf TDM 10.000 herabgesetzt wegen erschwertem Absatz • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Abwertung um ca. 20% wegen erschwerter Realisierbarkeit • Forderung gegen Besitzgesellschaft von TDM 13.259 auf TDM 12.000 und gegen Lizenzges. auf TDM 5.000 (Höhe der Grundstückswerte) herabgesetzt 33 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu Fortführungswerte Liquidationswerte Pensionsrückstellungen 2.865 8.165 8.000 Kundenboni 3.096 3.096 3.096 Altersteilzeit 832 832 832 Abfindungen 881 881 881 Sozialplan Werk … 0 4.400 0 Sozialplan für übrige AN 0 0 5.000 4.930 4.930 4.930 0 0 4.000 12.604 22.304 26.739 Sonstige Rückstellungen Verfahrenskosten Fortführungswerte: • Pensionsrückstellungen um TDM 5.300 wegen nicht passivierter Pensionsverpflichtungen erhöht • Sozialplan für Schließung ... berücksichtigt Liquidationswerte: • Pensionsrückstellungen um TDM 165 verringert wegen verfallbarer Pensionsverpflichtungen • Sozialplan für alle Arbeitnehmer berücksichtigt mit TDM 5.000 bei Annahme der Kündigung des Sozialplans ... durch den Insolvenzverwalter (§ 124 InsO) 34 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu Fortführungs- Liquidationswerte werte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.303 35.303 35.303 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.956 14.429 15.681 62.394 62.394 62.394 622 622 622 112.275 112.748 114.000 (vgl. Erläuterungen) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige Verbindlichkeiten 35 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG Buchwerte Fibu 0 Fortführungswerte 0 Liquidationswerte 1.252 1.347 1.347 1.347 96 96 96 Lizenzgesellschaft 1 5.239 5.712 5.712 Lizenzgesellschaft 2 1.921 1.921 1.921 Vertriebsgesellschaft - Niederlande 5.353 5.353 5.353 13.956 14.429 15.681 Besitzgesellschaft Vertriebsgesellschaft - England Vertriebsgesellschaft - Österreich Fortführungswerte: • Verbindlichkeiten gegenüber Lizenzgesellschaft 1 um TDM 473 auf TDM 5.712 wegen am Jahresende 2000 abgerechneter Lizenzabgaben erhöht Liquidationswerte: • Verbindlichkeiten gegenüber Besitzgesellschaft in Höhe Ergebnisabführungsvertrag zur Beseitigung der Überschuldung 36 von TDM 1.252 begründet wegen HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (3) Bewertung zu Fortführungswerten (1) Auf der Aktivseite werden die Vermögenswerte i.d.R. zu Wiederbeschaffungswerten bewertet, stille Reserven aufgelöst, nicht betriebsnotwendige Vermögensteile können mit Liquidationswerten angesetzt werden. Ausstehende Einlagen und beschlossene Nachschüsse sind anzusetzen, soweit sie einbringlich sind. Immaterielle Vermögensgegenstände, die selbständig verkehrsfähig sind (Patente, Know-how, Konzessionen), können angesetzt werden, die übrigen sind schwer zu ermitteln Für Sachanlagen sind ggf. Wertgutachten einzuholen 37 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (3) Bewertung zu Fortführungswerten (2) Zur Bewertung der Finanzanlagen insb. Beteiligungen an verb. Unternehmen sind für diese Unternehmen gesonderte Überschuldungsprüfungen/Ertragswertermittlungen anzustellen. Forderungen aus LuL sind hinsichtlich ihrer Altersstruktur, Verität und Bonität zu prüfen, ggf. Abschläge vorzunehmen, bei schwebenden Geschäften (insb. langfristiger Auftragsfertigung) eine Gewinn- und Verlustrealisierung nach jeweiligem Auftragsfortschritt vorzunehmen Bei Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Resultate der dort vorgenommenen Überschuldungsprüfungen zu berücksichtigen 38 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (3) Bewertung zu Fortführungswerten (3) Auf der Passivseite wird kein Eigenkapital angesetzt, anzusetzen sind alle Verbindlichkeiten, die im Falle einer Verfahrenseröffnung Insolvenzforderungen (auch nachrangige) begründen. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind entsprechend der Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zu passivieren, unverfallbare Versorgungsanwartschaften und Arbeitnehmeransprüche aus laufenden Pensionsverpflichtungen zu bestimmen. Rückstellungen für abgeschlossene oder geplante Interessenausgleiche, Sozialplan, Nachteilsausgleichs- oder Abfindungsvereinbarungen sind zu bilden. Rückstellungen für Schließungs- und Abbaukosten, Garantien, Gewährleistungen, Rechtsstreiten, Steuern sind einzustellen. 39 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (3) Bewertung zu Fortführungswerten (4) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zu passivieren, selbst wenn eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen, § 32 a GmbHG vorliegen sollten. Rangrücktrittserklärungen mit Forderungsverzicht zur Beseitigung einer Überschuldung sollten erörtert werden. Bei verbundenen Unternehmen sind harte Patronatserklärungen u.a. Erklärungen zu berücksichtigen, deren Überschuldungsstatus zu erstellen. 40 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (4) Bewertung zu Liquidationswerten (1) Die Bewertung zu Liquidationswerten wirkt sich insb. auf der Aktivseite aus. Vor einer Bewertung steht die Prüfung, ob eine Gesamtveräußerung im Rahmen eines asset deal, eine übertragende Sanierung an ein fremdes Unternehmen oder eine Auffanggesellschaft in Betracht kommt, Veräußerungen von Betriebsteilen oder eine vollständige Zerschlagung. Je nach der vorgenannten Prüfung können Werte für immaterielle Vermögenswerte anzusetzen sein oder nicht. Bei selbständig verwertbaren Rechten wie Patenten, Lizenzen, Markenrechten, Konzessionen ist zu prüfen, ob deren Verwertbarkeit an die Gesellschaft oder bestimmte Personen gebunden ist. Sachanlagen sind meist auf das jeweilige Unternehmen speziell ausgerichtet und verlieren bei einer Zerschlagung erheblich an Wert Finanzanlagen, inbs. Anteile an verbundenen Unternehmen sind bei einer Liquidation häufig wertlos, Ansprüche aus Konzernverflechtungen (bspw. harten Patronatserklärungen) sind falls werthaltig einzustellen. 41 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (4) Bewertung zu Liquidationswerten (2) Bei den Vorräten sind an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Halbfertigwaren erhebliche Abschläge vorzunehmen, während bei Fertigwaren ein Abverkauf zu Sonderkonditionen geprüft werden sollte. Bei Forderungen aus LuL sowie gegen verbundene Unternehmen kann auf die Bewertung zu Fortführungswerten verwiesen werden, allerdings sinkt i.d.R. mit Kenntnis der Krise bei Schuldnern die Zahlungsbereitschaft, Aufrechnungen werden vorgenommen, Mängeleinreden geltend gemacht etc., so daß Abschläge vorzunehmen sind. 42 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 3. ÜBERSCHULDUNG (4) Bewertung zu Liquidationswerten (3) Für die Bewertung der Passivseite ist hinsichtlich der Rückstellungen und Verbindlichkeiten auf die Bewertung zu Fortführungswerten zu verweisen. Für die Berücksichtigung von Rückstellungen für Dauerschuldverhältnisse (Dienst-, Miet-, Leasing-, Serviceverträge etc.) und Schadenersatzforderungen aus ggf. vorzeitig beendigten Verträgen ist die Art und Dauer der geschätzten Abwicklung von Bedeutung (Abwicklungskosten, Ausbaukosten, Erhaltungsaufwendungen etc.). Dies gilt auch für Schadensersatzforderungen oder Verlusten aus nicht beendeten langfristigen Aufträgen. 43 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 4. 3-WOCHEN-FRIST a) Definition b) Folgen 44 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 4. 3-WOCHEN-FRIST a) Definition, §§ 92 Abs. 2 AktG, 64 Abs. 2 GmbHG, ähnlich §§ 99 Abs. 1 GenG, 130 a Abs. 1 S. 1 u. 3 HGB “Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so hat der Vorstand (haben die Geschäftsführer) ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.” 45 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 4. 3-WOCHEN-FRIST b) Folgen (1) Nach Feststellung eines Insolvenzeröffnungsgrundes sind die Verantwortlichen über die Folgen einer Insolvenzantragspflicht aufzuklären wie bspw. · Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, §§ 401 Abs. 1 Nr. 2 AktG, 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG, 148 Abs. 1 Nr. 2 GenG, 130 b Abs. 1 HGB · Haftung der Vorstandsmitglieder, des Geschäftsführers, §§ 93 Abs. 2 S. 1 AktG, 64 Abs. 2 S. 1 GmbHG, 130 a Abs. 3 S. 1 HGB · Zahlungsverbot, §§ 92 Abs. 3 S. 1 AktG, 64 Abs. 2 S. 1 GmbhG, 99 Abs. 2 S. 1 GenG, 130 a Abs. 2 S. 1 HGB · Insolvenzanfechtung, §§ 129 ff. InsO 46 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 4. 3-WOCHEN-FRIST b) Folgen (2) Erfahrungsgemäß ist Überschuldung längst eingetreten, 3-Wochen-Frist bereits abgelaufen, so daß für Sanierungsmaßnahmen keine Frist mehr verbleibt Innerhalb von 3-Wochen-Frist sind Sanierungsmaßnahmen (Verhandlungen mit Gläubigern über Teilverzichte, Moratorien, mit Banken über zusätzliche Kreditlinien, mit Kunden über Aufträge zu anderen Konditionen, mit Betriebsräten über Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich, Abfindungen etc.) kaum zu führen. Gesellschafter sind regelmäßig wegen eigenkapitalersetzenden Leistungen nach § 32 a und b GmbHG zu Rangrücktrittserklärungen, Forderungsverzichten und falls möglich zum Einbringen neuen Kapitals zum Zwecke einer Beseitigung der Überschuldung bereit. Gläubiger sind nach Hinweisen auf anfechtbare Rechtsgeschäfte nach §§ 129 ff. InsO zu Teilverzichten bereit, da diese im Insolvenzfalle ohnehin angefochten würden. 47 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 4. 3-WOCHEN-FRIST b) Folgen (3) Auf der Grundlage der Bereitschaft von Gesellschaftern und Gläubigern sind alle Beteiligten, wie bspw. · Gesellschafter · Lieferanten · Banken · Arbeitnehmer/Betriebsrat/Gewerkschaft · Kunden in ein Sanierungskonzept einzubeziehen, anteilig zu realistischen Teilbeiträgen aufzufordern 48 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 4. 3-WOCHEN-FRIST alle Angaben in Mio. DM Poolbanken Gesellschafter Pensionssicherungsverein (PSV) Verband Exposure Art des Beitrags 25,0 Verzicht 16,2 16,2 ? Kapitalerh. 5,0 5,0 8,0 Übern. Pensionsverbindl. 4,0 5,8 Verzicht/ Rangrücktritt 4,0 Preiserhöhung 7,0 Verzicht Sozialplan 2,0 Kunde Arbeitnehmer Land Bilanzauswirkung Sanierungs2000 beitrag 4,5 Landesbürgschaft Investionsfinanzierung 49 1,3 1,3 5,0 4,0 7,0 7,0 2,0 9,0 20,0 58,2 GESAMT operative Auswirkung Liquiditätszufuhr 2001 2001 27,2 8,3 22,3 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER 5. ZUSAMMENFASSUNG Da die Feststellung der Insolvenzeröffnungsgründe mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist und an den Zeitpunkt des Vorliegens der Gründe wirtschaftlich bedeutsame Rechtsfolgen für die Verantwortlichen des gefährdeten Unternehmens und deren Geschäftspartner geknüpft sind, bedarf es bereits im Vorfeld einer sorgfältigen und sachkundigen Prüfung. Dem Berater kommt eine ausführliche Aufklärungspflicht zu, um seinem Mandanten die Auswirkungen dieser Feststellungen und evtl. Fehlinformationen aufzuzeigen. Da Haftungsansprüche nur im Insolvenzfall drohen ist das Risiko einer kritischeren ex post-Betrachtung zu berücksichtigen. 50 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER DANK Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Auf Wiedersehen 51 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER Michael Thierhoff Wirtschaftsprüfer Haarmann, Hemmelrath & Partner Neumarkt 9 A 04109 Leipzig Telefon (0341) 1263-0 Telefax (0341) 1263-133 e.mail: [email protected] 52 HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER