Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere

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IV Universität Hamburg
Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene
Allgemein
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Hintergrund: Fortbildungsauftrag der Uni (Hochschulgesetz, Leitbild)
Angebot seit dem Wintersemester 1993/94
Zwei Säulen des Angebots:
– Normale“ Universitätsveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) mit
den ausbildenden Studierenden
– Veranstaltungen (Vorl., Sem., Studienreisen, zertif. viersem. Kontaktst.
Kunstgeschichte, Regionalgeschichte) ausschließl. für Kontaktstudierende
– Gedrucktes Programm für jedes Semester
– Beispiel Sommersemester 2010: insgesamt 200 Veranstaltungen (Vorlesungen,
Seminare) in allen universitären Fachbereichen
– daneben: Möglichkeit, ebenso viele „nicht abgedruckte“ Seminare nach
Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten zu besuchen
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keine Zugangsvoraussetzungen
Besuch beliebig vieler Vorlesungen
Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek und sonstiger Bibliotheken
Semestergebühr in Höhe von 110 €
Durchschnittliche Teilnehmerzahlen
– Sommersemester 1.800
– Wintersemester 2.000
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Semesterauftaktveranstaltung mit dem für Fortbildung zuständigen UniVizepräsidenten
Organisation des Kontaktstudiums durch die Arbeitsstelle für
wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg
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Selbstverwaltung
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Grundlage der Selbstverwaltung:
Grundordnung der Universität Hamburg vom 17.08.2006,
veröffentlicht am 08.12.2006
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Auszug
§ 2 Mitglieder und Angehörige der Universität
(1) Mitglieder der Universität mit aktivem und passivem Wahlrecht sind:
1. die in der Universität hauptberuflich Beschäftigten …
2. Professorinnen und Professoren, …
3. …
4. die immatrikulierten Studierenden …
(2) Mitglieder der Universität ohne aktives und passives Wahlrecht (Angehörige)
sind, …
1. die entpflichteten oder in den Ruhestand getretenen Professorinnen und
Professoren,
2. – 7. …
8. die Lehrbeauftragten, …
10. Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium,
11. die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren,
12. – 14. …
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Rücktritt
(1) – (3) …
(4) Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium sind
berechtigt, an der Selbstverwaltung ihrer Studiengänge mitzuwirken.
(5) – (7) …
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Ordnung für die Interessenvertretung (1)
vom Akademischen Senat am 16.04.2009 beschlossen
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Inhalt
– Präambel
– § 1 Kontaktstudierende
– § 2 Mitwirkung an der Selbstverwaltung
– § 3 Vollversammlung
– § 4 Sprecherrat
– § 5 Zusammensetzung des Sprecherrates
– § 6 Beisitzer, kooptierte Mitglieder, Erweiterter Sprecherrat
– § 7 Wahl der Sprecherrates und der Beisitzer
– § 8 Gegenseitige Informationspflicht
– § 9 Ehrenamt und Unterstützung durch die AWW
– § 10 Änderungen dieser Ordnung
– § 11 Inkrafttreten
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Ordnung für die Interessenvertretung (2)
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Informationspflichten von Universität und Interessenvertretung
– Gegenseitige Informationspflicht (§ 8 Ordn.)
– Über Beschlüsse des Sprecherrates ist das Präsidium über die Leitung der AWW
zu informieren.
– Über wesentliche Entwicklungen und Beschlüsse der Universität, die das
Kontaktstudium betreffen, informiert das Präsidium den Sprecherrat über die
Leitung der AWW.
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Praxis
– Übersendung der jeweiligen Niederschriften über die Sitzungen des Erweiterten
Sprecherrates an die Leitung der AWW
– Fallweise Information des Sprecherrats durch die Leitung der AWW
– Wunsch nach regelmäßigem Informationsaustausch zwischen Sprecherrat und
Leitung der AWW
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Organe der Interessenvertretung
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Laut Ordnung
– Vollversammlung
Alle Kontaktstudierenden eines Semesters bilden die Vollversammlung
(§ 3 (1) S. 1 Ordn.)
– Dreiköpfiger Sprecherrat, durch bis zu sechs Beisitzer_innen ergänzt
zum Erweiterten Sprecherrat (§§ 5 und 6 Ordn.)
• Gewählt werden drei Sprecher_innen und drei Beisitzer_innen durch
Briefwahl/Personenwahl für zwei Jahre:
• 1.12. bis zum 30.11. des übernächsten Jahres (§ 7 (9) Ordnung)
• Der Sprecherrat kann bis zu drei Beisitzer_innen in den Erweiterten
Sprecherrat kooptieren
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Praxis
– Wahl des dreiköpfigen Wahlvorstandes in der Vollversammlung SoSe 2009:
13.05.2009
– Anmeldung zur Kandidatur für die drei Sprecher_innen und die drei
Beisitzer_innen: spätestens bis zum 18.07.2009 beim Wahlvorstand
– Briefwahl der drei Sprecher_innen und der drei Beisitzer_innen im Zeitraum vom
25.09.2009 bis 13.11.2009
– Amtsperiode des gewählten Sprecherrats und der Beisitzer_innen: 01.12.2009
bis 30.11.2011
– Sprecherrat: Wolfgang Poppelbaum (Erster Spr.), Dr. Karl-Heinz Höfken,
Gabriele Wesemann
– Beisitzer_innen: Christine Birgfeld, Günther Pätzke, Ingrid-H. Verch, Margit
Ricarda Rolf (koopt.)
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Aufgaben der Vollversammlung
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Laut Ordnung
– Beratung grundsätzlicher Belange des Kontaktstudiums
– Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Sprecherrats
– Wahl eines Wahlvorstands für die Wahl der drei Sprecher_innen und
von drei Beisitzer_innen
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Praxis
– Einladung zur Vollversammlung auf der Semesterauftakttagung, durch
Schwarze Bretter und über Mail
– Durchführung einer Vollversammlung pro Semester
– Neben der normalen Tagesordnung Vortrag über ein Hamburger
kulturelles Thema (z. B. Vorstellung der Hamburger Museen)
– Ca. 40 bis 60 Teilnehmer_innen
– Fragen und Wünsche zum Veranstaltungsangebot, zur Raumsituation,
zur Information bei kurzfristig ausgefallenen Veranstaltungen
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Aufgaben des Sprecherrats
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Vertretung der Belange der Kontaktstudierenden gegenüber der
– Universität, insbesondere der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung
(AWW)
– Behörde für Wissenschaft und Forschung
– Öffentlichkeit
– Praxis
• Häufige Gespräche mit der AWW
• Jahresgespräch mit dem/der Uni-Präsidenten/in und dem zuständigen
Vizepräsidenten
• Fallweise Veröffentlichungen in der Tagespresse
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Wahrnehmung der Interessen der Kontaktstudierenden bezüglich
– der Studienbedingungen
– der Zulassung und Entgelte
– einem umfassenden Veranstaltungsangebot, Aufgreifen der entsprechenden
Wünsche der Kontaktstudierenden
– Praxis
• die genannten Stichworte sind die Themen der Gespräche mit der AWW und
dem Uni-Präsidium
• der Sprecherrat schlägt Themen für das Veranstaltungsangebot vor
• Befragung der Kontaktstudierenden, Auswertung durch Sprecherrat
• Auswertung der statistischen Unterlagen der AWW zu den von den
Kontaktstudierenden belegten Veranstaltungen
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