Vertiefungsveranstaltung Europarecht EU-Grundfreiheiten Soziale Rechte GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte Vorwort Abgrenzung des sozialen Bereichs Primärrecht Sekundärrecht VO 1408/71/EWG zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwandern RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern ergänzt durch RL 2006/123/EG Zweiseitige Auswirkung der Grundfreiheiten Erweiterung der Rechte Gewährung des Wettbewerbs GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 1. Grundfreiheiten und soziale Leistungen 1.1 Das Prinzip der Umrahmung „Mangels einer Harmonisierung auf der Ebene der [Union] sind die Mitgliedstaaten daher zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig, jedoch müssen sie dabei gleichwohl das [Unions]recht und insbesondere die Bestimmungen des [AEUV] über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beachten“ C-228/07 Petersen 11.09.08 GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 1.2 Ausprägungen des Diskriminierungsverbots 1.1.1 Das allgemeine Diskriminierungsverbot o Art. 18 Abs. 1 AEUV o RL 2004/38/EG 1.1.2 Artikel 45 AEUV o Grundsatz der Inländergleichstellung o Ausgangs-/ Rückkehrbeschränkungen GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 1.3 Fallkonstellation aus der Rechtsprechung Beispiel 1: der ausgewanderte Arbeitnehmer C-213/05 Geven 18.07.07 MS A B X SA AS-WS Beispiel 2: der Grenzgänger C-352/06 Bosmann 20.02.08 MS A X ST-WS B AS GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte Beispiel 3: der ausgewanderte Arbeitnehmer C-287/05 Hendrix 11.09.07 MS A X SA-AS B WS Beispiel 4: der Pensionierte C-450/05 Habelt 18.12.07 MS A X SA-AS B WS GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte Beispiel 5: der Dienstleistungsempfänger C-76/05 Schwarz 11.09.07 MS A X SA-AS-WS B DL Beispiel 6: der Rückkehrer C-291/05 Eind 11.12.07 MS A X SA-WS B AS-WS GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 2. Grundfreiheiten und Arbeitsrecht 2.1 Artikel 45 AEUV und Arbeitnehmerschutz Artikel 45 Abs. 2 AEUV Diskriminierungs-/Beschränkungsverbot 2.2 Artikel 56 AEUV und Entsendung (RL96/71) Der Arbeitnehmerschutz als Rechtfertigung C-515/08 dos Santos Palhota 07.10.10 Kollektive Maßnahmen als Beeinträchtigungen C-341/05 Laval un Partneri 18.12.07 C-438/05 International Transport Workers‘ Federation GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 3. Einfluss der Grundfreiheiten auf die sozialen Gesundheitssystemen Organisation der 3.1 Grundsatz “Das [Unions]srecht [lässt] die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere für den Erlass von Vorschriften zur Organisation und Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen und der medizinischen Versorgung unberührt. Jedoch [muss] bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das [Unions]srecht und insbesondere die Verkehrsfreiheiten einschließlich der Niederlassungsfreiheit beachtet werden. Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten” C-169/07 Hartlauer 10.03.09 GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 3.2 Gewährung der nationalen Gesundheitspolitik 3.2.1 Wettbewerb und Vorsorgeorganismen “Jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung” C-437/09 AG2R 03.03.11 Pflichtversicherung/Höhe der Beiträge/Solidarität 3.2.2 Wettbewerb und Tätigkeiten des allgemeinen Interesses Aufteilungsmechanismen des Pflegeangebotes C-171/07 Apothekerkammer des Saarlandes 19.05.09 Gewährung ausschließender Rechte C-457/99 Ambulanz Glockner 25.10.01 GRUNDFREIHEITEN Soziale Rechte 3.3 Aktive Umrahmung durch die Grundfreiheiten 3.3.1 Gesundheitswesen und Artikel 56/63 AEUV „Nach ständiger Rechtsprechung fallen entgeltliche medizinische Leistungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr ohne dass danach zu unterscheiden wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines solchen erbracht wird“ C-372/04 Watts 16.05.06 3.3.2 Anerkannte Rechtfertigungen Schwerwiegende Gefahr für das finanzielle Gleichgewicht Anstrebung einer gewissen Qualität des Pflegeangebots Gewährung einer für alle zugängliche medizinischen Versorgung