Vertiefungsveranstaltung Europarecht

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Vertiefungsveranstaltung
Europarecht
EU-Grundfreiheiten
Soziale Rechte
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
Vorwort

Abgrenzung des sozialen Bereichs
 Primärrecht
 Sekundärrecht



VO 1408/71/EWG zur Anwendung der Systeme der sozialen
Sicherheit auf Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und
abwandern
RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern ergänzt
durch RL 2006/123/EG
Zweiseitige Auswirkung der Grundfreiheiten
 Erweiterung der Rechte
 Gewährung des Wettbewerbs
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
1. Grundfreiheiten und soziale Leistungen
1.1 Das Prinzip der Umrahmung
„Mangels einer Harmonisierung auf der Ebene der [Union] sind die
Mitgliedstaaten daher zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme
der sozialen Sicherheit zuständig, jedoch müssen sie dabei gleichwohl das
[Unions]recht und insbesondere die Bestimmungen des [AEUV] über die
Freizügigkeit der Arbeitnehmer beachten“
C-228/07 Petersen 11.09.08
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
1.2 Ausprägungen des Diskriminierungsverbots
1.1.1 Das allgemeine Diskriminierungsverbot
o Art. 18 Abs. 1 AEUV
o RL 2004/38/EG
1.1.2 Artikel 45 AEUV
o Grundsatz der Inländergleichstellung
o Ausgangs-/ Rückkehrbeschränkungen
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
1.3 Fallkonstellation aus der Rechtsprechung
Beispiel 1: der ausgewanderte Arbeitnehmer
C-213/05 Geven 18.07.07
MS
A
B
X
SA
AS-WS
Beispiel 2: der Grenzgänger
C-352/06 Bosmann 20.02.08
MS
A
X
ST-WS
B
AS
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
Beispiel 3: der ausgewanderte Arbeitnehmer
C-287/05 Hendrix 11.09.07
MS
A
X
SA-AS
B
WS
Beispiel 4: der Pensionierte
C-450/05 Habelt 18.12.07
MS
A
X
SA-AS
B
WS
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
Beispiel 5: der Dienstleistungsempfänger
C-76/05 Schwarz 11.09.07
MS
A
X
SA-AS-WS
B
DL
Beispiel 6: der Rückkehrer
C-291/05 Eind 11.12.07
MS
A
X
SA-WS
B
AS-WS
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
2. Grundfreiheiten und Arbeitsrecht
2.1 Artikel 45 AEUV und Arbeitnehmerschutz


Artikel 45 Abs. 2 AEUV
Diskriminierungs-/Beschränkungsverbot
2.2 Artikel 56 AEUV und Entsendung (RL96/71)


Der Arbeitnehmerschutz als Rechtfertigung
C-515/08 dos Santos Palhota 07.10.10
Kollektive Maßnahmen als Beeinträchtigungen
C-341/05 Laval un Partneri 18.12.07
C-438/05 International Transport Workers‘ Federation
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
3. Einfluss der Grundfreiheiten auf die
sozialen Gesundheitssystemen
Organisation
der
3.1 Grundsatz
“Das [Unions]srecht [lässt] die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die
Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere
für den Erlass von Vorschriften zur Organisation und Erbringung von
Dienstleistungen im Gesundheitswesen und der medizinischen
Versorgung unberührt. Jedoch [muss] bei der Ausübung dieser
Zuständigkeit
das
[Unions]srecht
und
insbesondere
die
Verkehrsfreiheiten einschließlich der Niederlassungsfreiheit beachtet
werden. Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten,
ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im
Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten”
C-169/07 Hartlauer 10.03.09
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
3.2 Gewährung der nationalen Gesundheitspolitik
3.2.1 Wettbewerb und Vorsorgeorganismen
 “Jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit,
unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer
Finanzierung”
C-437/09 AG2R 03.03.11
 Pflichtversicherung/Höhe der Beiträge/Solidarität
3.2.2 Wettbewerb und Tätigkeiten des allgemeinen Interesses
 Aufteilungsmechanismen des Pflegeangebotes
C-171/07 Apothekerkammer des Saarlandes 19.05.09
 Gewährung ausschließender Rechte
C-457/99 Ambulanz Glockner 25.10.01
GRUNDFREIHEITEN
Soziale Rechte
3.3 Aktive Umrahmung durch die Grundfreiheiten
3.3.1 Gesundheitswesen und Artikel 56/63 AEUV
„Nach ständiger Rechtsprechung fallen entgeltliche medizinische
Leistungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen über den
freien Dienstleistungsverkehr ohne dass danach zu unterscheiden wäre,
ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines solchen
erbracht wird“
C-372/04 Watts 16.05.06
3.3.2 Anerkannte Rechtfertigungen



Schwerwiegende Gefahr für das finanzielle Gleichgewicht
Anstrebung einer gewissen Qualität des Pflegeangebots
Gewährung einer für alle zugängliche medizinischen Versorgung
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