Arbeitgruppe mit S. Meier und K. Kobert

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Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Ethisches Konsil
in lebensbedrohlichen Situationen Eine neue Herausforderung für Betreuerinnen und Betreuer
Arbeitgruppe mit S. Meier und K. Kobert
11. Vormundschaftsgerichtstag
Freitag, 14. November 2008
Erkner
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Struktur der AG
• Einführung „Klinische Ethik“
• Fallbesprechungen
• Rechtliche Aspekte
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Warum Ethikarbeit ?
• medizinischer Fortschritt
• pluralistische Gesellschaft
• selbst bestimmtes Leben und
Sterben
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Patientenverfügungen im KH
Angebot an Patienten
• an zentralen Punkten auf Nachfrage
• online
• Pflegeanamnese
Kopie bzw.
Beratungsangebot
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Umsetzung des Patientenwillens
• Pflegepersonal, Stationsarzt
•Ansprechpartner
Patientenfürsprecher, Klinischer Ethiker
• Ethikberatung im Einzelfall
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Strukturierte Ethikarbeit
• 1996 Workshops top-Down
• 1997 Arbeitsgruppen der Kliniken
• 2001 Koordinatorin
• 2002 Visiten auf Intensiv
• 2003 Ethikkomitee
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
KEK Arbeitsfelder
• patientenbezogen
• Krankenhaus
• nicht Organisations- oder
Wirtschaftsethik
• temporäre Arbeitsgruppen
Hospizarbeit, Ökonomie,
Ethikkonsil, seropositive Befunde
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
KLINISCHES ETHIKKOMITEE (KEK)
2001/2003
Struktur
• Satzung
• Vorsitzender
• Berufung der Mitglieder
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
KEK
AUFGABEN
• Richtlinien, Patientenverfügung
• beratendes Gremium der Geschäftsführung
und Abteilungen
gefragt und ungefragt
• Ausbildung (Mitglieder, Personal)
• Hospizarbeit
• Fallbesprechungen
bei uns: ausgegliederter Dienst
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
KLINISCHES ETHIKKOMITEE
ad hoc Arbeitsgruppen
• Hospizarbeit
Kooperation mit Hospizverein
Koordinatorinnen
Ehrenamtliche explizit für KH
• Ethikkonsildienst
Ausbildung der Berater
Workshops
Rufdienst
• Ökonomie und Ethik, seropositive Befunde
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Ethikberatung
• 1996 Workshops top-Down
• 1997 Arbeitsgruppen der Kliniken
• 2001 Koordinatorin
• 2002 Visiten auf Intensiv
• 2003 Ethikkomitee
• 2005 Klinischer Ethiker
• 2007 Ethikkonsiliardienst
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
ETHIKKONSIL
• vor Ort, kurzfristig, freiwillig
• prospektiv
• strukturierter Gesprächsablauf
• externer Moderator, Ko-Moderator
• interdisziplinäres, interprofessionelles
Vorgehen
• empfehlungsentscheidungsorientiert
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
ETHIKKONSIL
Methode
• Wie lautet das moralische Problem?
• Datensammlung
• Abwägung der Argumente
• Fallbeispiele, verschiedene
Handlungsoptionen
• Entscheidung im Konsens ?
Vertraulichkeit
• Verantwortung bei den behandelnden
Ärzten und gesetzlichen Vertretern
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Externer Moderator
Vorteile
• emotional nicht involviert
keine Beziehung zum Patienten
• keine therapeutische Rolle
loslassen
Schuld
• nicht Teil der Abteilungshierarchie
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
ETHIKKONSIL mit Angehörigen
• Informationsquelle
• Belastung vermeiden
Verantwortlichkeit klären
Sonderfall Betreuer
Unterstützung nach dem Konsil
durch Seelsorge
• Einbeziehung in den Prozess
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
"Erkläre mir, und ich werde
vergessen.
Zeige mir, und ich werde mich
erinnern.
Beteilige mich, und ich werde
verstehen."
Konfuzius
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Ethikkonsildienst
• 13 in Ethikberatung ausgebildete
Personen
• Ärzte, Ethiker, Sozial- und Milieupäd.,
Pflege, Psychologie, Seelsorge
• zum nächsten Werktag
• Dokumentation
• Evaluation
• Rückmeldung an das KEK
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
ETHIKKONSIL Indikation
• Konflikte zwischen beteiligten
Personen
• divergierende Wertvorstellungen
• Unsicherheiten über den
Patientenwillen
• juristische Überprüfung
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 1
• Selbstmordversuch 41 J.
• schwerste Verletzungen
• Patientenverfügung mit
Ausschluss jeglicher Behandlung
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 1
Vorgehensweise
• Ethikvisiten
• Konsil: Beschluss der
Maximaltherapie
• 2. Konsil mit Therapierückzug
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Praktische Relevanz der Ethikberatung
• Evangelische und Katholische KH-Verbände empfehlen
1997 die Einrichtung von Ethikkomitees
• Alle Krankenhäuser sind aufgefordert klinische
Ethikberatung zu implementieren
Zentrale Ethikkommission der BÄK Januar 2006 in
Deutsches Ärzteblatt 2006; Jg. 103: A 1455-1459 Heft 21
• zur Zeit ca. 250 Krankenhäuser in Deutschland mit
unterschiedlichen Angeboten
• bei uns 12 Ethikkonsile in 2006, 14 in 2007, bislang 21 in
2008
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Praktische Relevanz der Ethikberatung
• Bosbachentwurf: „Bei der Beratung von Betreuer
und behandelndem Arzt über die Nichteinwilligung
oder den Widerruf der Einwilligung in eine
lebenserhaltende Maßnahme ist
in der Regel ...“ein beratendes Konsil sinnvoll.
• in den USA verpflichtender Qualitätsstandard
seit 1993 Voraussetzung für die Akkreditierung von
Krankenhäusern
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Häufigkeit von Therapiezieländerungen
14000 nicht plötzliche Todesfälle in sechs europäischen Staaten
B
DK
I
NL
S
CH
59,0 %
61,1 %
32,5 %
65,4 %
50,9 %
75,0 %
van der Heide A.End-of-life decision making in six European countries.
The Lancet. 2003; 362 (9381):345-350
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Therapiebegrenzungen auf ITS
westliche Staaten
• 35-87 % aller Todesfälle (USA – Südafrika)
• 6-10 % aller Intensivpatienten
Sprung CL, Worldwide similarities an differences in the forgoing of life-sustaining treatments.
Intensive Care Med. 1996; 22:1003-1005
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 2
Pat. 60 J. weiblich
Diagnosen: UB Tumor von 25 cm
Durchmesser, MRSA
Verlauf: 60 d, Notaufnahme, 40 l Aszites, 2x
Chemother. ohne Erfolg, Zustand jetzt stabil,
Pat. Vigilanz gemindert
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Kontextuelle Faktoren
bei Aufnahmen hat sie eine OP abgelehnt
Tumor im UB immer verdrängt
seit 20 J am selben Arbeitsplatz
keine persönlichen Kontakte
Betreuerin ist RA mit Bedenken
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Entscheidung
keine erfolgversprechenden Behandlungsoptionen, Pat.
hat OP abgelehnt und Bauchumfang negiert
Intensivtherapie entspricht nicht dem Pat. Willen
konsequentes weaning, weiterhin ass. Beatmung
Verlegung auf Palliativstation
DNR
keine Rückverlegung, BIPAP, Antibiose
erneute Einschaltung der Polizei: Angehörige?
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Verlauf
nach drei Tagen klart die Patientin auf
organisiert auf der Palliativstation ihr
Leben in seiner Endlichkeit
wünscht erneute Chemotherapie
belebt ihre persönlichen Beziehungen
wird nach einigen Wochen in ihren
Heimatort verlegt, will dort so lange wie
möglich arbeiten
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Ethisches Fundament der
Behandlung
• Patientenwille
• medizinische Indikation
Effektivität
Proportionalität
Nutzen/Risiko
Prognose
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Prognoseunsicherheit
• Scores
• ggf. wird eine Chance vergeben
• Entscheidungs-Vermeidungsstrategien
• stets Maximaltherapie
 (nicht) auf der sicheren Seite
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Prognoseunsicherheit + in dubio pro vita
stets Maximaltherapie
• moralisch: dem Patienten wird Unrecht
getan
• juristische: Missachtung der
Patientenautonomie
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Aktive Beteiligung an der Entscheidungsfindung
• Betreuer wird oft erst mit passiver
Sterbehilfe konfrontiert, wenn es
real um einen Klienten geht
• Vorbereitung und
Auseinandersetzung 
verantwortungsvolle Beteiligung
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Passive Sterbehilfe
• abhängig von Patientenwillen und
Prognose
• Verzicht auf oder Entzug von bereits
begonnen medizinischen Maßnahmen
• in Deutschland legal
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Indirekte Sterbehilfe
• Durchführung einer medizinischen Intervention mit
Inkaufnahme des erhöhten Risikos eines früheren
Todeseintritts – erwünschte/unerwünschte
Wirkung
• Absicht des Arztes ist entscheidend
• in Deutschland zulässig
Grauzone zu aktiver Sterbehilfe
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Aktive Sterbehilfe
• beabsichtigte Tötung eines Menschen
auf dessen Wunsch
• in Deutschland in jedem Fall verboten
Tötung auf Verlangen , § 216 StGB
bzw. Mord § 211StGB
• Euthanasie in NL und B
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 3
• Patientin, 85 Jahre
• Schenkelhals- und Ellenbogenbruch
komlizierter Verlauf : Beatmung,
Intensivstation seit zwei Wochen
• PV: keine medizinischen Maßnahmen
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 3
• notarielle PV (2001) und Vorsorgevollmacht:
DNR absolut. Keine künstliche Ernährung,
PM, Dialsye und künstliches Koma.
• Patienenwille von HÄ und Nichte bestätigt
• Prognose sehr eingeschränkt, nicht infaust
• Pat. ist zeitweise wach, wehrt sich gezielt und
vehement gegen Anlage einer MS, sonst kooperativ
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Achtung des Patientenwillens
oder
Weiterhin wahrnehmen der Fürsorgepflicht, da
noch geringe Aussichten auf Therapieerfolg
bestehen
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 3
• Rückzug aus der Intensivtherapie
bei klarem Patientenwillen
• Wenn wir den Patientenwillen ernst
nehmen, müssen wir nach sorgfältiger
Prüfung Entscheidungen akzeptieren,
die nicht unseren Vorstellungen
entsprechen
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Kompetenzen des Betreuers
• § 1904 BGB
• BJM B. Zypris:
- vor Therapieeinschränkung ist ein Etikkonsil
sinnvoll
- Vormundschaftsgericht, wenn Konflikt
zwischen Arzt und gesetzlichem Vertreter
Deutsches Ärzteblatt 2006; Jg. 103: A 1219 Heft 21
Frage nach
Beendigung/Nichteinleitung
Dr. Klaus Kobert, Klinischer
lebenserhaltender Maßnahmen
ja
Entscheidungswege
Ethiker
Patient
einwilligungsfähig ?
nein
Betreuer/
Bevollmächtigter
bestellt?
nein
Akutsituation ?
ja
nein
ja
Gemeinsame
Ermittlung des
tatsächlichen
Patientenwillens
(Arzt/Patient/
Angehöriger)
Gemeinsame
Ermittlung des
vorausverfügten
oder mutmaßlichen
Patientenwillens
(Arzt/Betreuer/
Angehörige)
Gemeinsame
Ermittlung des
vorausverfügten
oder mutmaßlichen
Patientenwillens
(Arzt/Angehörige)
Einrichtung einer
Betreuung
veranlassen
Lebensverlängernde
Maßnahmen zunächst
durchführen
nein
Konsens ?
nein
Konsens ?
ja
Dokumentation,
Festlegung des
Therapieziels und
Indikationsstellung
Behandlung entsprechend
dem Patientenwillen
Überprüfung durch
Vormundschaftsgericht
ja
aus:
B Borasio, W Putz, W Eisenmenger
Dtsch Arztebl 2003;
100:A 2062-2065
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Über den Umgang mit todesnahen
Situationen unserer Klienten
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Kompetenzen des Betreuers
• BGH März 2003 Az.: XII ZB 2/03
- Patientenwille und Selbstbestimmungsrecht gestärkt
- ärztlich angebotene, lebensverlängernde Maßnahme
ablehnen  Vormundschaftsgericht einschalten
- Behandlung ärztlicherseits als nicht mehr sinnvoll
eingeschätzt  nicht mehr einwilligungsbedürftig
aber: Therapieziel wird gemeinsam von Arzt und
Betreuer festgelegt
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Offene Fragen
• Wer darf an einem Konsil teilnehmen?
• Schwiegepflicht
Bosbach: vorher schriftlich vom
Verfügenden festzulegen
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Entwicklungen
N=
12 Fallgespräche in 2006, 14 in 2007 und 21 in 2008
%
60
50
2006
40
2007
30
2008
20
10
0
Angehörige
Andere
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Offene Fragen
• Wer darf an einem Konsil teilnehmen?
• Schwiegepflicht
Bosbach: vorher schriftlich vom
Verfügenden festzulegen
• Welche Qualifikation muss ein Moderator
haben?
• Wer bezahlt für das Konsil?
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Verantwortung - Haftung
• juristisch verantwortlich bleiben Betreuer
und Arzt
• Haftung breiter angelegt?
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Ziele der Intensivtherapie
„..ist das eigentliche Ziel, dem Patienten
ein Leben zu erhalten, zu dem er nach
überstandener Bedrohung
Ja sagen kann.“
Salomon F. Leben erhalten und Sterben ermöglichen.
Der Anästhesist. 2006; 55:64-69
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 4
Pat. 9J. weiblich
Diagnosen: geistig schwerstbehindert, immer
häufiger Lungenentzündungen mit ITS
Aufnahmen
Verlauf: 55 d, AZ, keine antibiotische
Therapierbarkeit
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Kontextuelle Faktoren
leidet auf ITS, im Kinderheim nicht
EC mit 4 Mitarbeitern des Heimes + HA
+ Vormund
Sterbeprozess noch nicht begonnen
Prognose sehr schlecht
Kinderheim würde mit Unterstützung
palliative Versorgung anbieten
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Entscheidung
Ärzte und Pflege halten ein palliatives Therapiekonzept
für angemessen
Verlegung in das Kinderheim - möglichst schnell
Unterstützung der Mitarb. durch HA, Ethiker,
Hospizdienst usw.
Vormund wird zuvor Entscheidung des Amtsgerichtes
einholen, um seine Kompetenzen nicht zu
überschreiten
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Verlauf
Die Patientin ist nach einem Monat im
Schlaf im Heim verstorben
Amtsgericht war noch nicht einbezogen
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 5
Pat. 40 J. weiblich
Bagatellverletzung, über ein Jahr
Selbstbehandlung mit Schmerzmitteln
Diagnosen: schwerer Hirnschaden durch
Sauerstoffmangel nach Magendurchbruch
vor 3 Monaten
Verlauf: jetzt beidseitige US-Amputation
erforderlich
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Kontextuelle Faktoren
hat nie ärztliche Hilfe gesucht, immer aktiv
keine, PV aber klarer mutmaßlicher Wille
Angehörige fordern im Sinne der Patientin eine
Einstellung der künstlichen Ernährung und
Flüssigkeitszufuhr
kurzer Verlauf, junge Patientin, aktive Sterbehilfe?
Pflegeteam kann einen solchen Weg nicht mitgehen
Betreuer ist der Vater
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Entscheidung
klarer Patientenwille
Reduktion von Flüssigkeit und Kalorien nach Äbwägung
der Argumente richtig
Pflege soll nicht übergangen werden
Teamgespräch mit OA und Ehiker terminiert
danach Entscheidung über praktische Umsetzung
Hospiz?
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 6
Pat. 38 J. weiblich
Diagnosen: seit 19 J. Bulimie BMI 10
Lebensgefahr ( 20%)
Verlauf: viele frustrane Therapieversuche
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Kontextuelle Faktoren
PV mit RA: bei eigener
Entscheidungsunfähigkeit keine künstliche
Ernährung
kommt in die Ambulanz, lässt sich aber nicht
effektiv behandeln
Einwilligungsfähigkeit?
Betreuer ist RA
Team ist sehr gespalten bezüglich der
weiteren Vorgehensweise
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Entscheidungsoptionen
konsequente Zwangsmaßnahmen
keine weiteren Therapieangebote
Verlegung in das stationäre Hospiz
weiter wie bisher
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Entscheidung
Behandlungsangebot bleibt bestehen
keine weiteren psychotherapeutischen Interventionen,
keine Gewichtskontrollen
keine Zwangsmaßnahmen
Gespräch mit der Patientin über alle Inhalte des
Ethikkonsils
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 7
• Patient, 26 Jahre
• Rauchgasvergiftung
• PV: keine Beatmung
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Fallbeispiel 8
• Patient, 78 Jahre
• Demenz, bei Pneumonie
Schluckstörungen und Somnolenz
• PV: keine medizinischen Maßnahmen
Dr. Klaus Kobert, Klinischer Ethiker
Stärke der Ethikarbeit
• der Mensch wird in all seinen
Dimensionen wahrgenommen
• Rehabilitierung der Bedeutung in einer
Welt der Fakten
FJ Illhardt,1998.
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