ppt

Werbung
12. Einheit: Übergang von Klassischem zu „neuem
Humanitarismus“: das internationale
Flüchtlingsregime
A – Grundsätzliches
1. Wer ist ein Flüchtling?
Vier mögliche Zugänge, Flüchtlinge zu definieren :
• Allgemeiner Gebrauch des Begriffs im öffentlichen
Diskurs
• Variiert stark je nach Kontext (historisch,
politisch)
• Gleichzeitig unterschiedliche Begriffsvarianten im
öffentlichen Diskurs
• Ist stark von spezifischen, z.B. rechtlichen oder
religiösen (historisch sehr wichtigen) Diskursen
• Völkerrechtliche Definition
• Als ansatzweise universelle Definition erst seit
der Satzung des UNHCR (1950). 6. Lit A (2):
Flüchtling ist...
jede Person, die sich infolge von Ereignissen, die vor dem
1.1.1951 eingetreten sind, und aus begründeter Furcht vor
Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder
wegen ihrer politischen Meinung außerhalb des Landes
befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und nicht im
Stande oder, infolge dieser Furcht oder aus anderen Gründen
als persönlichem Belieben, nicht gewillt ist, den Schutz dieses
Landes in Anspruch zu nehmen, oder jede Person, die nicht im
Besitz einer Staatsangehörigkeit ist und sich außerhalb des
Landes ihres früheren gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und
die nicht im Stande oder, infolge dieser Furcht oder aus
anderen Gründen als persönlichem Belieben, nicht gewillt ist,
dorthin zurückzukehren.
• Rein normative und eingeschränkt (z.B.
Kriegsflüchtlinge keine Flüchtlinge im Sinne
der Satzung/ der GFK)
• Selbstdefinition:
• lehnen sich teilweise stark an hegemoniale
(normative) Diskurse an und spiegeln somit globale
Machtverhältnisse wider.
• Formulieren Ansprüche in bezug auf hegemoniale
Diskurse, geben aber nicht unbedingt das
„wirkliche“ Selbstverständnis von Personen wieder
und gehen mit der Rekonstruktion der eigenen
Biographie im Lichte normativer Erfordernisse
einher (vgl. Debatte um die Bestrafung von falschen
Angaben von Asylsuchenden“
• Soziologische Definition
• Definition von Kategorien aufgrund gemeinsamer
Charakteristika
Dimensionen des Begriffs „Flüchtling“
• Der Begriff „Flüchtling“, so wie er etwa in
sozialwissenschaftlichen Texten, aber teilweise
vom UNHCR und anderen relevanten Institionen
gebraucht wird, ist ein „Mischbegriff“,
• Er bezieht sich auf empirische, „soziologische“,
vor allem aber auf normative Kriterien und
verweist und ist damit in gewisser Weise
konstruiert: Er macht nur Sinn, wenn von einer
gewissen Art und Weise von „Staatlichkeit“,
internationalem System und globalen
Menschenrechtsstandards ausgegangen wird.
• Letztlich ist der Begriff „Flüchtling“ ein
politischer Begriff ist (wie im Grunde die meisten
Konzepte, die für die Beschreibung von
internationaler Migration verwendet werden). Der
Begriff erhält seinen spezifischen Sinn erst durch
die Geschichte seines Gebrauchs, der in der
Spätmoderne jedenfalls hauptsächlich ein
politischer/ völkerrechtlicher ist. Da der Begriff
letztlich ein politischer bzw. juristischer ist,
verweist er auf eine Nationalstaatsordnung sowie
einer (oder mehrerer) damit zusammenhängender
normative Ordnungen auf nationalstaatlicher und
internationaler Ebene.
• Implikation: Weil der Begriff politisch fundiert
ist, erscheint seine Interpretation im Kontext der
Theoretisierung von Staatlichkeit naheliegend.
„Staatlichkeit“ umfasst dabei nicht nur die
„empirische“ Seite – Staatsapparate, Institutionen,
staatliche Praxis, Recht usw. Empirisch
existierende Staaten bzw. die Tatsache der
Aufteilung der Welt in staatsförmig organisierte
„Gesellschaften“ („Durchstaatlichung) zeitig
umgekehrt auch normative Effekte: (bestimmte
Formen von) Staatlichkeit dien(t)(en) als Modell
für Minderheiten, für den Staatsbau im Falle neuer
Staaten; Staatlichkeit impliziert letztlich auch eine
gewisse Weltsicht.
Soziologische Konzeptualisierung von
Flüchtlingen
Aristide Zolberg, Astri Surhke, SergioAguayo
(1989): Escape from Violence. Oxford: OUP
Drei Kategorien von Flüchtlingen:
Aktivisten (meist Individuen und deren Familien)
„Zielscheiben“ (Targets) – Massenströme (z.B.
ethnische, religiöse, politische Minderheiten)
„Opfer“: „unbeabsichtigte“ Opfer generalisierter
Gewalt
Massenflucht, Staatlichkeit und die
Entstehung neuer Staaten
• Besonderer Legitimitätsbasis moderner Staaten
• Veränderter Charakter von Staatlichkeit
(Wohlfahrtsstaat, Entwicklungsstaat) macht
Inhabe staatlicher Macht zu einer wertvollen
Ressource, die für breitere Gruppen der
Bevölkerung relevant ist
• Besonderer Charakter des Kampfs um Macht in
der Postkolonie in der Tradition kolonialer
Staatlichkeit
B
Der UNHCR und die Herausbildung eines
globalen Flüchtlingsregimes
• Gründung des UNHCR 1950 ein Kompromiss im
Rahmen des kalten Krieges
• Interesse aller Parteien, seine Rolle zu minimieren
• Mandat lediglich für „übriggebliebene“
Weltkriegs-Flüchtlinge; allerdings spätere
Expansion des UNHCR in 3. Welt im Statut von
1950 angelegt (universelle Definition von
Flüchtlingen); Gegensatz: Genfer Konvention
1951
.... „unpolitische“ Rolle des UNHCR
„Die Tätigkeit des Hohen Kommissars hat
völlig unpolitisch zu sein; sie soll humanitär
und sozial sein und sich in der Regel auf
Gruppen und Kategorien von Flüchtlingen
erstrecken.“
Vorläuferorganisationen/
Konkurrenzorganisationen
• United Nationals Relief- and Rehabilitation Organization
(1943-1947): Hauptaufgabe  Repatriatiierung v.a. auch
in die Sovietzonen (deshalb massive Kritik von Seiten der
USA)
• International Refugee Organization (1947-1950):
Hauptaufgabe Resettlement
• Spezielle UN Organisationen für spezielle Gruppen von
Flüchtlingen (UNRWA, UNKRA)
• Provisional Intergovernmental Committee for the
Movement of Migrants from Europe (PICMME), später:
Intergovernmental Committee for European Migration
(ICEM) und seit 1989: IOM
• US-Escapee Programme (USEP, 1952)
• UNHCR: extremes Misstrauen von seiten der
USA, ebenso von Seiten der Sowjetunion.
• Direkte Konkurrenz mit ICEM (ähnliche
Ausrichtung) sowie USEP (politisch vs. Neutrale
Ausrichtung)
• Wichtige institutionelle Neuerung: UN Refugee
Emergency Fund (UNREF), allerdings
unterfinanziert, v.a. aufgrund fehlender US
Unterstütztung bzw. direkter Opposition
• Wichtige Weichenstellung: Ford Foundation
Stiftungsgeld (erlaubte Ausbau des Tätigkeitsfelds
+ Konsolidierung)
• Erste „Popularität“ (bewusste Vermarktung der
Tätigkeit) mit Berlin-Blockade 1953
• Durchbruch 1956 mit Ungarnkrise und
Führungsrolle des UNHCR in der
Linderung der Flüchtlingskrise
• Expansion in die dritte Welt (vorerst:
Afrika) über „Good Office“ Approach
Herunterladen