Eric J. Hobsbawm ja ”Äärimmäisyyksien aika”

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”Das Ende des Kalten Krieges und der Weg in die deutsche
Einheit. Sichtweisen in europäischen Nachbarländern”
Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte
Veranstalter: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Michael Schumann-Stiftung, Verlag
WeltTrends
Finnlands Überraschung - ”Operation Pax” im
September 1990
Prof. Dr. Seppo Hentilä
Universität Helsinki
18. Juni 2014
Die politischen Rahmenbedingungen von Finnlands
Neutralitätspolitik während des Kalten Krieges
Der Pariser Friedensvertrag
vom 10. Februar 1947 zwischen Finnland, der Sowjetunion
und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und
Nordirland. (Zusätzliche Parteinen des Vertrags waren
noch die Ukraine, Weissrussland, Australien, Indien,
Kanada, Neuseeland und Südafrika
Der finnisch-sowjetische Beistandsapakt
vom 6.4.1948
Der finnisch-sowjetische Beistandspakt vom 6.4.1948 - Art. 1
”Im Falle, daβ Finnland oder die Sowjetunion über finnisches Gebiet
Objekt eines bewaffneten Angriffs von Seiten Deutschlands oder
eines anderen mit diesem im Bündnis stehenden Staates wird, wird
Finnland getreu seinen Verpflichtungen als selbständiger Staat
kämpfen, um den angriff abzuwehren. Finnland konzentriert dabei
alle ihm zur Verfügung stehenden Kräfte auf die Verteidigung der
Unverletzlichkeit seines Gebietes zu Lande, zu Wasser und in der
Luft und führt dies innerhalb der finnischen Grenzen gemäß seiner
von diesem Vertrag bestimmten Verpflichtungen erforderlichenfalls
mit Unterstützung der Sowjetunion oder zusammen mit dieser aus.
In den oben erwähnten Fällen leistet die Sowjetunion Finnland die im
Bedardsfalle erforderliche Hilfe, über deren Gewährung die
Veretragspareteien sich untereinander vereinbaren.“
Laut Art. 10. des Pariser Friedensvertrags war Finnland
verpflichtet, ”Verträge und Regelungen, die die Alliierten
und Assoziierten Mächte geschlossen haben oder im
Hinblick auf Österreich, Deutschland und Japan zur
Wiederherstellung des Friedens schlieβen werden”,
anzuerkennen.
In der Präambel des FZB-Paktes wurde ”auf das
finnische Bestreben, auβerhalb der Interessenkonflikte
der Groβmächte zu bleiben” Rücksicht genommen.
(Aus dem Pariser Friedensvertrag) Teil III.
Bestimmungen über die Landstreitkräfte, Kriegsflotte und Luftwaffe
Art. 13. Die Bewaffnungzu Lande, zu Wasser un in der Luft und
dieBefestigungen sind strikt auf die Durchführung von Aufgaben
innenpolitischer Natur und zur lokalen Verteidigung der Grenzen zu
beschränke. Dementsprechend ist Finnland nicht berechtigt, grössere
bewaffnete Streitkräfte zu unterhalten als:
a) Landstreitkräfte, Grenzsschutztruppen und Luftwehrartillerie
eingeschlossen mit einer Gesamtsstärke von 34 400 Mann;
b) eine Kriegsflotte, deren Mannschaftsstärke 4 500 und deren
Gesamttonnage 10 000 Tonnen beträgt:
c) Luftstreitkräfte, eingeschlossen die Marinefliegerei und die
Reserveflugzeuge, deren Gesamtstärke 60 Flugzeuge und 3 000 Mann
umfasst. Finnland soll weder Flugzeuge unterhalten oder beschaffen, die
in erster Linie als Bombenflugzeuge mit innenliegenden
Bombentransporteinrichtungen geplant sind.
Art 17. Finnland darf Atomwaffen, irgenwelche mit eigener
Antriebskraft fliegend oder zu lenkende Geschosse oder solche
Anlagen, die mit deren Abschuss zusammenhängen (ausser
solchen Torpedoabschussanglagen, die zur gewönlichen
Bewaffnung gehören), ohne Berührung explodierende, mit
Hilfeeines Empfindlichkeitsmechanismus zündende Seeminen
oder Torpedos, bemannte Torpedos, Unterseeboote oder andere
unter Wasser fahrende Fahrzeuge, Motortorpedoboote oder
Spezialtypen von Sturmfahrzeugen weder herstellen noch
erproben.
Art 18. Finnland soll nicht für sich Kriegsmaterial unterhalten,
herstellen oder sonst beschaffen oder Produktionskapazitäten
zur Herstellung von Kriegsmaterial über das hinaus unterhalten,
was zur Aufrechterhaltung der in Art 13 dieses Vertrages
zugestandenen Verteidigungsstreitkräfte notwendig ist.
Die obengenannten Artikel des Pariser Friedensvertrags
und des FSB-Pakts haben durch Jahrzehnte Finnlands
Neutralität und Souverenität beschränkt
Weil der Beistandspakt dreimal (1955, 1970 und 1983)
und wortwörtlich in der ursprünglichen Form, jeweils auf
20 Jahre, und jedes Mal vorfristig verlängert wurde, verlor
der Pakt keineswegs seine Bedeutung
In den auβenpolitischen Krisen zwischen Finnland und
der Sowjetunion, sowohl in der sog. Nachtfrostkrise
1958/59 als auch in der sog. Notenkrise 1961, spielte die
gleichzeitige Spannung in der deutschen Frage, die
beiden Berliner Krisen, auf jeden Fall eine Rolle im
Hintergrund
In seiner Deutschlandpolitik war Finnland
jahrzehntelang zwischen dem FSB-Pakt und
Hallstein-Doktrin steckengeblieben und konnte erst
1973 volle diplomatische Beziehungen zu beiden
deutschen Staaten aufnehmen
Das Ende des Kalten Krieges und die Einheit
Deutschlands öffneten für Finnland eine Chance, sich
von den Fesseln der Begrenzungen seiner Näutralität
zu befreien
Den Startschuss gab der Vertrag über die
abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland,
der sog. 4 + 2 Vertrag, der am 12.9.1990 in Moskau
unterzeichnet wurde
Weil Deutschlands volle Souverenität nun von
den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges
anerkannt worden war, erklärte Finnlands
Staatspräsident Mauno Koivisto am 21.9. 1990,
dass sowohl die Artikel des Pariser Friedensvertrags, die die Stärke der finnischen Streitkräfte
begrenzten, als auch die sog. Deutschland-Artikel des FSBPaktes ihre Bedeutung verloren hatten, und deswegen kündige
Finnland sie einseitig
Präsident Koivisto hatte sein Manöver ”Operation Pax” genannt;
damit hatte auch Finnland den endgültigen Friedensvertrag
schliessen können.
Natürlich hatte die finnische Regierung diesen Zug schon
sorgfältig vorbereitet und die zwei wichtigsten Parteien des
Pariser Friedensvertrtags, die Sowjetunion und
Grossbritannien, zumindest im Prinzip gleichzeitig
informiert
In Moskau weckte der finnische Vorschlag keine Einwände;
in London sachlich auch keine, aber das Vorgehen der
Finnen protestierten die Engländer heftig; sie hatten
nämlich von der Operation zuerst von einem hohen
sowjetischen Diplomat erfahren; in der Tat hatte Koivisto
selbst den Plan in einer Begegnung mit Gorbatschow
geleckt
Als diplomatisches Manöver war die Operation Pax jedoch
überraschend – und noch mehr, weil Präsident Koivistos
Aussenpolitik sonst äusserst vorsichtig gewesen war
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