”Das Ende des Kalten Krieges und der Weg in die deutsche Einheit. Sichtweisen in europäischen Nachbarländern” Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte Veranstalter: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Michael Schumann-Stiftung, Verlag WeltTrends Finnlands Überraschung - ”Operation Pax” im September 1990 Prof. Dr. Seppo Hentilä Universität Helsinki 18. Juni 2014 Die politischen Rahmenbedingungen von Finnlands Neutralitätspolitik während des Kalten Krieges Der Pariser Friedensvertrag vom 10. Februar 1947 zwischen Finnland, der Sowjetunion und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland. (Zusätzliche Parteinen des Vertrags waren noch die Ukraine, Weissrussland, Australien, Indien, Kanada, Neuseeland und Südafrika Der finnisch-sowjetische Beistandsapakt vom 6.4.1948 Der finnisch-sowjetische Beistandspakt vom 6.4.1948 - Art. 1 ”Im Falle, daβ Finnland oder die Sowjetunion über finnisches Gebiet Objekt eines bewaffneten Angriffs von Seiten Deutschlands oder eines anderen mit diesem im Bündnis stehenden Staates wird, wird Finnland getreu seinen Verpflichtungen als selbständiger Staat kämpfen, um den angriff abzuwehren. Finnland konzentriert dabei alle ihm zur Verfügung stehenden Kräfte auf die Verteidigung der Unverletzlichkeit seines Gebietes zu Lande, zu Wasser und in der Luft und führt dies innerhalb der finnischen Grenzen gemäß seiner von diesem Vertrag bestimmten Verpflichtungen erforderlichenfalls mit Unterstützung der Sowjetunion oder zusammen mit dieser aus. In den oben erwähnten Fällen leistet die Sowjetunion Finnland die im Bedardsfalle erforderliche Hilfe, über deren Gewährung die Veretragspareteien sich untereinander vereinbaren.“ Laut Art. 10. des Pariser Friedensvertrags war Finnland verpflichtet, ”Verträge und Regelungen, die die Alliierten und Assoziierten Mächte geschlossen haben oder im Hinblick auf Österreich, Deutschland und Japan zur Wiederherstellung des Friedens schlieβen werden”, anzuerkennen. In der Präambel des FZB-Paktes wurde ”auf das finnische Bestreben, auβerhalb der Interessenkonflikte der Groβmächte zu bleiben” Rücksicht genommen. (Aus dem Pariser Friedensvertrag) Teil III. Bestimmungen über die Landstreitkräfte, Kriegsflotte und Luftwaffe Art. 13. Die Bewaffnungzu Lande, zu Wasser un in der Luft und dieBefestigungen sind strikt auf die Durchführung von Aufgaben innenpolitischer Natur und zur lokalen Verteidigung der Grenzen zu beschränke. Dementsprechend ist Finnland nicht berechtigt, grössere bewaffnete Streitkräfte zu unterhalten als: a) Landstreitkräfte, Grenzsschutztruppen und Luftwehrartillerie eingeschlossen mit einer Gesamtsstärke von 34 400 Mann; b) eine Kriegsflotte, deren Mannschaftsstärke 4 500 und deren Gesamttonnage 10 000 Tonnen beträgt: c) Luftstreitkräfte, eingeschlossen die Marinefliegerei und die Reserveflugzeuge, deren Gesamtstärke 60 Flugzeuge und 3 000 Mann umfasst. Finnland soll weder Flugzeuge unterhalten oder beschaffen, die in erster Linie als Bombenflugzeuge mit innenliegenden Bombentransporteinrichtungen geplant sind. Art 17. Finnland darf Atomwaffen, irgenwelche mit eigener Antriebskraft fliegend oder zu lenkende Geschosse oder solche Anlagen, die mit deren Abschuss zusammenhängen (ausser solchen Torpedoabschussanglagen, die zur gewönlichen Bewaffnung gehören), ohne Berührung explodierende, mit Hilfeeines Empfindlichkeitsmechanismus zündende Seeminen oder Torpedos, bemannte Torpedos, Unterseeboote oder andere unter Wasser fahrende Fahrzeuge, Motortorpedoboote oder Spezialtypen von Sturmfahrzeugen weder herstellen noch erproben. Art 18. Finnland soll nicht für sich Kriegsmaterial unterhalten, herstellen oder sonst beschaffen oder Produktionskapazitäten zur Herstellung von Kriegsmaterial über das hinaus unterhalten, was zur Aufrechterhaltung der in Art 13 dieses Vertrages zugestandenen Verteidigungsstreitkräfte notwendig ist. Die obengenannten Artikel des Pariser Friedensvertrags und des FSB-Pakts haben durch Jahrzehnte Finnlands Neutralität und Souverenität beschränkt Weil der Beistandspakt dreimal (1955, 1970 und 1983) und wortwörtlich in der ursprünglichen Form, jeweils auf 20 Jahre, und jedes Mal vorfristig verlängert wurde, verlor der Pakt keineswegs seine Bedeutung In den auβenpolitischen Krisen zwischen Finnland und der Sowjetunion, sowohl in der sog. Nachtfrostkrise 1958/59 als auch in der sog. Notenkrise 1961, spielte die gleichzeitige Spannung in der deutschen Frage, die beiden Berliner Krisen, auf jeden Fall eine Rolle im Hintergrund In seiner Deutschlandpolitik war Finnland jahrzehntelang zwischen dem FSB-Pakt und Hallstein-Doktrin steckengeblieben und konnte erst 1973 volle diplomatische Beziehungen zu beiden deutschen Staaten aufnehmen Das Ende des Kalten Krieges und die Einheit Deutschlands öffneten für Finnland eine Chance, sich von den Fesseln der Begrenzungen seiner Näutralität zu befreien Den Startschuss gab der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, der sog. 4 + 2 Vertrag, der am 12.9.1990 in Moskau unterzeichnet wurde Weil Deutschlands volle Souverenität nun von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges anerkannt worden war, erklärte Finnlands Staatspräsident Mauno Koivisto am 21.9. 1990, dass sowohl die Artikel des Pariser Friedensvertrags, die die Stärke der finnischen Streitkräfte begrenzten, als auch die sog. Deutschland-Artikel des FSBPaktes ihre Bedeutung verloren hatten, und deswegen kündige Finnland sie einseitig Präsident Koivisto hatte sein Manöver ”Operation Pax” genannt; damit hatte auch Finnland den endgültigen Friedensvertrag schliessen können. Natürlich hatte die finnische Regierung diesen Zug schon sorgfältig vorbereitet und die zwei wichtigsten Parteien des Pariser Friedensvertrtags, die Sowjetunion und Grossbritannien, zumindest im Prinzip gleichzeitig informiert In Moskau weckte der finnische Vorschlag keine Einwände; in London sachlich auch keine, aber das Vorgehen der Finnen protestierten die Engländer heftig; sie hatten nämlich von der Operation zuerst von einem hohen sowjetischen Diplomat erfahren; in der Tat hatte Koivisto selbst den Plan in einer Begegnung mit Gorbatschow geleckt Als diplomatisches Manöver war die Operation Pax jedoch überraschend – und noch mehr, weil Präsident Koivistos Aussenpolitik sonst äusserst vorsichtig gewesen war