Kein Ausstieg ohne Einstieg! Altersteilzeitgesetz Wir brauchen Perspektiven für Alt und Jung! Was ist eigentlich Altersteilzeit? Chance für Ältere, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Chancen auf Beschäftigung besonders für Junge und Arbeitslose durch die Förderung der Wiederbesetzung frei werdender Stellen Die zwei Hauptarten der Altersteilzeit: Kontinuierliches Modell die tägliche Arbeitszeit wird halbiert. Blockmodell (Wird fast ausschließlich genutzt) Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt: die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. Über die Gesamtdauer ergibt sich ebenfalls die Halbierung der Arbeitszeit. Finanzielle Förderung von der Agentur für Arbeit: 20 % Tarifvertragliche Aufstockung auf 82 % Altersteilzeit 2 Gesetzliche Altersteilzeit und die Förderung bei Wiederbesetzung Arbeitszeit Einkommen Arbeitszeit 59 61 Und so funktionierts: Beispiel: langjährig Versicherter, Renteneintritt mit 63 Jahren, Blockmodell Altersteilzeit 63 Renteneintritt 3 Warum brauchen wir das Altersteilzeitgesetz? Wenn Betriebe für einen Altersteilzeitler jemand Neues einstellen, erhalten sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit. Das ist gut für die Älteren, weil... viele nicht bis zum Renteneintrittsalter von 65 (bald 67) arbeiten können oder wollen physisch / psychisch schonende Arbeitsplätze immer seltener werden Z.B. Arbeiten ohne hohen Leistungsdruck, ohne Schichten ... ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben für viele die einzige Chance ist, gesund den Ruhestand zu erreichen. Das ist gut für die Jüngeren, weil... mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen Einstiegschancen in den Beruf nach der Ausbildung verbessert werden . Arbeitslose in Arbeit kommen Altersteilzeit 4 Gesetzliche Altersteilzeit und die Förderung bei Wiederbesetzung volles Arbeitsentgelt: 100 Prozent Anteil der Bundesagentur für Arbeit (20 Prozent bei Wiederbesetzung) soll entfallen (Ende 2009) Absenkung auf 82 Prozent netto Aufstockung* auf 82 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens halbes Arbeitsentgelt (für 50 Prozent Arbeitszeit) *gemäß Tarifvertrag Altersteilzeit Metall- und Elektroindustrie (Altersteilzeitgesetz: Aufstockung um mindestens 20 Prozent) Altersteilzeit 5 Gesetzliche Altersteilzeit und die Förderung bei Wiederbesetzung 400.000 Mal geförderte Altersteilzeit seit 1996: Großbetriebe über 500 Beschäftigte: jeder 2. Betrieb erhält Förderung Mittelgroße Betriebe 50 bis 499 Beschäftigte: mehr als ein Drittel erhält Förderung Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigten: nur 1% erhält Förderung Die geförderte Altersteilzeit läuft zum 31.12. 2009 aus Regierungskoalition strebt nicht nach einer Verlängerung Einige Tarifverträge laufen dann ins Leere, weil sie an der Förderung gekoppelt sind Durch Kündigung von Tarifverträgen ist in einigen Tarifgebieten die tariflich geregelte Übernahme nach der Ausbildung oder auch die Arbeitszeit in Gefahr! Altersteilzeit 6 Was können wir tun? bis Juni 2008 Druck auf die Politik ausüben, um gesetzliche Nachfolgeregelung zu erreichen Los bewegt Euch! Gespräche mit Parteien und Regierung Postkarten an Bundestagsmitglieder Anschreiben an Bundestagsmitglieder ... Azubis und Belegschaften informieren Aktionen von Betriebsräten / JAVis betriebliche Aktivitäten OJA / BJA – Aktivitäten ... Altersteilzeit 7 Übernahme ist auch im TV Beschäftigungsbrücke geregelt Bei Auslaufen der Förderung im Altersteilzeitgesetz greifen unsere Tarifverträge ins Leere und müssen neu verhandelt werden. Wenn dafür der Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke gekündigt würde, steht nicht nur die Altersteilzeitregelung, sondern in einigen Tarifgebieten auch die 12monatige Übernahme nach der Ausbildung auf dem Spiel! TV zur Altersteilzeit (TV ATZ) -> läuft aus Tarifvertrag Bruttoaufstockungsmodell (TV BA) -> läuft leer TV Beschäftigungsbrücke (TV BB) -> läuft leer Altersteilzeit 8 IG Metall Tarifverträge zu Altersteilzeit Tarifvertrag Altersteilzeit (zuletzt geändert 2000) Altersteilzeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung Laufzeit gekoppelt an Wiederbesetzungsförderung der BA Tarifvertrag Bruttoaufstockungsmodell (2004) Änderung der Finanzierungsmodalitäten wg. Änderungen im Rentenrecht Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke (2000) Anspruch auf Altersteilzeit ab 57. Lebensjahr Quotierung bei 5 % der Beschäftigten (plus Jahrgangsquotierungen) Verbunden mit Übernahmeregelung Azubis Altersteilzeit 9 In welchen Tarifgebieten ist die 12monatige Übernahme in der Beschäftigungsbrücke geregelt? Tarifgebiet NRW TV BB 12 Monate Mindestübernahme Thüringen 12 Monate Mindestübernahme TV Besch.S. 6 Monate Mindestübernahme, Verweis auf TV BB, „Verweisungsnorm“ bleibt wirksam 6 Monate Mindestübernahme Sachsen 12 Monate Mindestübernahme 6 Monate Mindestübernahme Berlin-Brdbrg (TG I und TG II) Küste Mittelgruppe (Hessen/Rlp/Saar) Bayern BaWü Sachsen-Anhalt Niedersachsen/Osnabr ück/ Emsland 12 Monate Mindestübernahme 6 Monate Mindestübernahme 12 Monate Mindestübernahme 12 Monate Mindestübernahme 6 Monate Mindestübernahme 12 Monate Mindestübernahme Altersteilzeit --------- 12 Monate Mindestübernahme 12 Monate Mindestübernahme 12 Monate Mindestübernahme 12 Monate Mindestübernahme 10 Anforderungen der IG Metall- Jugend an eine neue Altersteilzeit ! Unabhängig vom Gesetz: bei Regelungen zum Ausstieg den Einstieg fördern! ! Keine Kompensation zu Lasten der Ausbildungsvergütungen oder der Arbeitszeit! ! Wir brauchen weiterhin unsere tariflich geregelte Übernahme nach der Ausbildung in allen Tarifgebieten! ! Keine Übernahme in Leiharbeit! Altersteilzeit 11 Rettet die Übernahme! Altersteilzeit 12