PowerPoint-Präsentation - IG Metall Bezirk Berlin

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Kein Ausstieg ohne Einstieg!
Altersteilzeitgesetz
Wir brauchen Perspektiven für Alt und Jung!
Was ist eigentlich Altersteilzeit?
Chance für Ältere, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszusteigen.
Chancen auf Beschäftigung besonders für Junge und Arbeitslose durch die
Förderung der Wiederbesetzung frei werdender Stellen
Die zwei Hauptarten der Altersteilzeit:
Kontinuierliches Modell
die tägliche Arbeitszeit wird halbiert.
Blockmodell (Wird fast ausschließlich genutzt)
Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt: die Arbeitsphase und die
Freistellungsphase. Über die Gesamtdauer ergibt sich ebenfalls die Halbierung der
Arbeitszeit.
Finanzielle Förderung von der Agentur für Arbeit: 20 %
Tarifvertragliche Aufstockung auf 82 %
Altersteilzeit
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Gesetzliche Altersteilzeit und die
Förderung bei Wiederbesetzung
Arbeitszeit
Einkommen
Arbeitszeit
59
61
Und so funktionierts:
Beispiel: langjährig Versicherter,
Renteneintritt mit 63 Jahren, Blockmodell
Altersteilzeit
63
Renteneintritt
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Warum brauchen wir das Altersteilzeitgesetz?
Wenn Betriebe für einen Altersteilzeitler jemand Neues einstellen, erhalten sie eine
Förderung von der Bundesagentur für Arbeit.
Das ist gut für die Älteren, weil...
viele nicht bis zum Renteneintrittsalter von 65 (bald 67) arbeiten können oder wollen
physisch / psychisch schonende Arbeitsplätze immer seltener werden Z.B. Arbeiten ohne hohen
Leistungsdruck, ohne Schichten ...
ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben für viele die einzige Chance ist, gesund den
Ruhestand zu erreichen.
Das ist gut für die Jüngeren, weil...
mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen
Einstiegschancen
in den Beruf nach der Ausbildung verbessert werden
.
Arbeitslose in Arbeit kommen
Altersteilzeit
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Gesetzliche Altersteilzeit und die
Förderung bei Wiederbesetzung
volles
Arbeitsentgelt:
100 Prozent
Anteil der Bundesagentur
für Arbeit
(20 Prozent bei
Wiederbesetzung)
soll entfallen
(Ende 2009)
Absenkung auf
82 Prozent
netto
Aufstockung* auf
82 Prozent des
bisherigen
Nettoeinkommens
halbes
Arbeitsentgelt
(für 50 Prozent
Arbeitszeit)
*gemäß Tarifvertrag Altersteilzeit Metall- und Elektroindustrie (Altersteilzeitgesetz: Aufstockung um mindestens 20 Prozent)
Altersteilzeit
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Gesetzliche Altersteilzeit und die
Förderung bei Wiederbesetzung
400.000 Mal geförderte Altersteilzeit seit 1996:
Großbetriebe über 500 Beschäftigte: jeder 2. Betrieb erhält Förderung
Mittelgroße Betriebe 50 bis 499 Beschäftigte: mehr als ein Drittel erhält Förderung
Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigten: nur 1% erhält Förderung
Die geförderte Altersteilzeit läuft zum 31.12. 2009 aus
Regierungskoalition strebt nicht nach einer Verlängerung
Einige Tarifverträge laufen dann ins Leere, weil sie an der Förderung gekoppelt sind
Durch Kündigung von Tarifverträgen ist in einigen Tarifgebieten die tariflich geregelte
Übernahme nach der Ausbildung oder auch die Arbeitszeit in Gefahr!
Altersteilzeit
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Was können wir tun?
bis Juni 2008
Druck auf die Politik ausüben, um gesetzliche
Nachfolgeregelung zu erreichen
Los
bewegt
Euch!
Gespräche mit Parteien und Regierung
Postkarten an Bundestagsmitglieder
Anschreiben an Bundestagsmitglieder
...
Azubis und Belegschaften informieren
Aktionen von Betriebsräten / JAVis
betriebliche Aktivitäten
OJA / BJA – Aktivitäten
...
Altersteilzeit
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Übernahme ist auch im TV
Beschäftigungsbrücke geregelt
Bei Auslaufen der Förderung im Altersteilzeitgesetz greifen unsere
Tarifverträge ins Leere und müssen neu verhandelt werden. Wenn
dafür der Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke gekündigt würde, steht
nicht nur die Altersteilzeitregelung, sondern in einigen Tarifgebieten
auch die 12monatige Übernahme nach der Ausbildung auf dem
Spiel!
TV zur Altersteilzeit (TV ATZ) -> läuft aus
Tarifvertrag Bruttoaufstockungsmodell (TV BA) -> läuft leer
TV Beschäftigungsbrücke (TV BB) -> läuft leer
Altersteilzeit
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IG Metall Tarifverträge zu Altersteilzeit
Tarifvertrag Altersteilzeit (zuletzt geändert 2000)
Altersteilzeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung
Laufzeit gekoppelt an Wiederbesetzungsförderung der BA
Tarifvertrag Bruttoaufstockungsmodell (2004)
Änderung der Finanzierungsmodalitäten wg. Änderungen im Rentenrecht
Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke (2000)
Anspruch auf Altersteilzeit ab 57. Lebensjahr
Quotierung bei 5 % der Beschäftigten (plus Jahrgangsquotierungen)
Verbunden mit Übernahmeregelung Azubis
Altersteilzeit
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In welchen Tarifgebieten ist die
12monatige Übernahme in der
Beschäftigungsbrücke geregelt?
Tarifgebiet
NRW
TV BB
12 Monate Mindestübernahme
Thüringen
12 Monate Mindestübernahme
TV Besch.S.
6 Monate Mindestübernahme,
Verweis auf TV BB,
„Verweisungsnorm“ bleibt wirksam
6 Monate Mindestübernahme
Sachsen
12 Monate Mindestübernahme
6 Monate Mindestübernahme
Berlin-Brdbrg (TG I und
TG II)
Küste
Mittelgruppe
(Hessen/Rlp/Saar)
Bayern
BaWü
Sachsen-Anhalt
Niedersachsen/Osnabr
ück/ Emsland
12 Monate Mindestübernahme
6 Monate Mindestübernahme
12 Monate Mindestübernahme
12 Monate Mindestübernahme
6 Monate Mindestübernahme
12 Monate Mindestübernahme
Altersteilzeit
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12 Monate Mindestübernahme
12 Monate Mindestübernahme
12 Monate Mindestübernahme
12 Monate Mindestübernahme
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Anforderungen der IG Metall- Jugend an
eine neue Altersteilzeit
! Unabhängig vom Gesetz: bei Regelungen zum Ausstieg den
Einstieg fördern!
! Keine Kompensation zu Lasten der Ausbildungsvergütungen
oder der Arbeitszeit!
! Wir brauchen weiterhin unsere tariflich geregelte Übernahme
nach der Ausbildung in allen Tarifgebieten!
! Keine Übernahme in Leiharbeit!
Altersteilzeit
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Rettet die Übernahme!
Altersteilzeit
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