PlanungsProzesse und BauProjektManagement 2 BLOCK 4 Planung+Ausführungsvorbereitung PPH3+4 Ausschreibung und Vergabe Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Reismann © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 1 zum Abschluss von Block 2 Was macht eigentlich der PM? © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 2 zum Abschluss von Block 2 Was macht eigentlich der PM? “good PM” costs “bad PM” quality quality project management user citizens, environment contractor safety community, authorities owner, operator rentability bank © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 3 und spätestens am Ende des Projektes wissen Sie welche Rolle Sie hatten? © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 4 Zur Erinnerung … VORAUSSETZUNG für PPH 3 ZIELE, ERGEBNIS der PPH 2 Die Planung erreicht eine Qualität, Tiefe und Schärfe, dass die Ausführung ausgeschrieben werden kann, ohne allzu hohe Risiken für AG und AN. Kosten und Termine, wie sie sich jetzt darstellen, halten bis Projektende (wenn die erforderlichen Sicherheiten, Reserven) enthalten sind. Q © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 5 PPH 3 - Ausführungsvorbereitung PPH 3 – die entscheidende Phase für die Umsetzung. Ausschreibung-Vergabe-Vertrag – und dann der Bau, die Errichtung. Spätestens jetzt muss alles klar sein, müssen wir an alles gedacht haben. Was wir jetzt vergessen … Was wir jetzt unklar formulieren, vereinbaren … Was wir jetzt unter den Tisch kehren, weil es uns unangenehm ist … … führt zu gravierenden vertraglichen, finanziellen und terminlichen Problemen. Q © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 6 Projektphasen und Handlungsbereiche Leistungen nach HO-PS in PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Handlungsbereich Organisation, Information, Koordination, Dokumentation Fortschreiben Organisationshandbuchs (OHB) und des Projekthandbuchs (PHB) Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten Laufende Information und Abstimmung Einholen der erforderlichen Zustimmungen Durchführen von Angebotseröffnungen Streitbetreuung einschließlich dafür notwendiger Unterlagen © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 7 Projektphasen Leistungen nach HO-PS in PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Handlungsbereich Qualitäten und Quantitäten Überprüfen der Planungsergebnisse (Planungsänderungen) auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen, evtl. besondere Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Freigeben der Firmenliste für Ausschreibungen Überprüfen der Ausschreibungsunterlagen für die Vergabeeinheiten und Anerkennen der Versandfertigkeit, evtl. Versand der Ausschreibungsunterlagen Überprüfen der vollständigen Angebotsauswertungen in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht Beurteilen der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Alternativangeboten auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur Unterschriftsreife Fortschreiben des Gebäude- und Raumbuches unter Einbeziehung der Ergebnisse der Ausführungsplanung Änderungsmanagement © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 8 Projektphasen Leistungen nach HO-PS in PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Handlungsbereich Kosten und Finanzierung Vorgabe der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung Überprüfen der Kostenanschläge der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen Vorgabe der Deckungsbestätigungen für Aufträge Vergleich der Soll-Werte mit den Angebotssummen. Je nach Differenz (pos. od. neg.) entsprechende Handlungsoptionen Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Kostenziele Zusammenstellen der aktualisierten Baunutzungskosten Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung, der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss Fortschreiben der Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Anforderungen (z.B. Renditevorgaben) © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 9 Projektphasen Leistungen nach HO-PS in PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Handlungsbereich Termine und Kapazitäten Aufstellen und Abstimmen der Steuerungsablaufplanung für die Ausführung Fortschreiben der Ablaufplanung für Planung und Ausführung Steuerung das Ablaufes der Planung Vorgabe der Vertragstermine und -fristen für die Ausführung Besondere Vertragsbedingungen der Ausführungs- und Lieferleistungen Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf vorgegebene Terminziele Führen und Protokollieren von Ablaufbesprechungen der Ausführungsvorbereitung sowie vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen Ermitteln von Ablaufdaten zur Bieterbeurteilung (erforderlicher Personal-, Maschinen- und Geräteeinsatz nach Art, Umfang und zeitlicher Verteilung) © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 10 PPH 3 – Ausführungsvorbereitung Ausschreibung > Vergabe > Vertrag ZIELE, ERGEBNIS der PPH 3 Alle wesentlichen Gewerke der Ausführung (oder GU) unter Vertrag. Vertrag (aus Sicht AG) so gut, dass es zu keinen wesentlichen Nachforderungen kommt. Die von Planer und PS geschätzten Kosten haben gehalten, d.h. die Vergabesumme liegt in dieser Größenordnung. Terminplan ist akzeptiert. Q © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 11 PPH 3 – Ausführungsvorbereitung, VORAUSSETZUNG für Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe - Vertrag Q Wichtig ist, dass die Planung vor Abschluss der Ausschreibungsunterlegen so weit gediehen ist, dass die Ausführenden kalkulieren können, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen. Ist die Planung zur Ausschreibung unvollständig oder fehlerhaft, werden die Ausführenden dies (zu Recht) nützen, um später Mehrkosten für Änderungen zu fordern. Da die ÖBA später die Umsetzung der Planung, d.h. die Ausführung bzw. die Ausführenden zu beaufsichtigen hat, sollte sie die Ausschreibungsunterlagen prüfen. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 12 PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe – Vertrag Planer und PS bereiten die Ausschreibungsunterlagen vor • Allgemeine Vertragsbedingungen anpassen • besondere Vertragsbedingungen für dieses Projekt • Ausschreibungspläne • technische Beschreibungen, Erläuterungen • Massenberechnungen • Kostenschätzung als Kontrollinstrument zum Vergabeergebnis • Leistungsverzeichnisse für positionsweise Ausschreibungen • (siehe auch „funktionale Ausschreibung“) • Beschreibung des gewählten Vergabeverfahrens PS, Verfahrensbetreuer steuern das Verfahren Juristen verfassen die rechtlichen Texte Die Ausschreibungsunterlegen werden aufgelegt (zur Abholung durch die Bieter) oder versandt. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 13 PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe – Vertrag Unter Kalkulation (lat. calculus = Steinchen, Rechnung) von Baupreisen wird die rechnerische Ermittlung von Kosten und Preisen für Bauleistungen vor Leistungserstellung, im Rahmen eines Angebotes, verstanden. Kosten: der Werteinsatz von Gütern und Dienstleistungen zur Leistungserstellung nicht direkt marktabhängig Preis: den beim Erwerb einer Ware oder Dienstleistung zu zahlenden Betrag direkt marktabhängig © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 14 PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe – Vertrag Die Prüfung der Angebote ergibt einen Bestbieter. Der Zuschlag wird dem technisch und wirtschaftlich günstigsten oder dem billigsten (bei technischer Gleichwertigkeit) Angebot erteilt. Niederschrift über die Gründe der Vergabeentscheidung. Form des Zuschlages, schriftlich: • Verständigung des Bieters über die Annahme des Angebotes • Schlussbrief des AG und Gegenschlussbrief des AN • Schriftliche Vereinbarung, von beiden unterzeichneter Vertrag Stillhaltefrist von 14 Tagen lt. BVergG. Möglicher Einspruch beim BVA, Bundesvergabeamt © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 15 PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe – Vertrag Mit Zuschlag, Vertragsunterzeichnung beginnt für dieses Gewerk, für das Projekt die Ausführungsphase. Jetzt wird sich herausstellen, ob die Ausschreibungsunterlagen gut abgefasst waren, ob die Vertragsklauseln fair sind, so dass keine großen Streitigkeiten entstehen und keiner über den Tisch gezogen wird. In manchen Projekten beginnt sofort das „Claimen“, das möglichst weit gehende gegenseitige Ausnützen der Vertragsbestimmungen. Dringende Empfehlung: ausgewogene Verträge vereinbaren und die Energie ins Projekt, nicht in den Streit zu stecken. Und weil man es vorher nicht immer weiß: Achten Sie auf die Streitbeilegungsklauseln. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 16 typischer Ablauf einer Vergabe Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe - Vertrag Auftraggeber Planer, PS AG + Konsulenten (PS, PLA) bereiten die Ausschreibung vor Abgabe der Angebote Prüfung der Anbote Entscheidung Bestbieter Auftraggeber © Achammer, Reismann Auftragnehmer Bieter Übergabe, Behebung der Unterlagen Bieter kalkulieren, formulieren Anbot Vertrag kommt zustande Auftragnehmer Stand: 01/10/2009 Block 4 17 Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen Planer Verfahrensbetreuer PS, Bauwirtschafter, Jurist bereiten die technischen Ausschreibungsunterlagen, Pläne, Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse (LVs) vor PS oder Auftraggeber bereiten die Verfahrensbestimmungen und vertraglichen Ausschreibungsunterlagen vor geben vor, prüfen und geben frei ÖBA sollte bereits unter Vertrag sein und Ausschreibungsunterlagen prüfen machen bekannt und versenden bzw. stellen zur Verfügung © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 18 öffentliche und private Auftraggeber EU-Recht, Richtlinien freier Dienstleistungs- und Warenverkehr BVergG, Bundesvergabegesetz öffentliches Vergabewesen in Bund, Ländern, Gemeinden, Öffentliche AG wie BIG, ÖBB, ASFINAG, Flughafen Wien manche interne Regelung strenger als Gesetze Freie Vereinbarung, Zivilrecht Bürgerliches Gesetzbuch Unternehmensgesetzbuch Vertragsfreiheit, Privatautonomie © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 19 Zur Erinnerung ... PPH 1 –OIKD … Projektstruktur, Projektorganisation grundsätzlich festlegen In der Frühphase werden alle grundsätzlichen Weichen gestellt. Was jetzt nicht strategisch angelegt, gut durchdacht wird, kann später immer schwerer geändert, verbessert werden. Vorausschauendes Denken und hohe Imaginationsgabe (für kommende Probleme, Bedürfnisse) sind wesentlich. Das Projekt ist zu strukturieren • in Bauteile, Baulose (örtlich, funktional) • in Phasen der Abwicklung (zeitlich) Copyright Universität Graz © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 20 Projektorganisation, Leistungen der Beteiligten Projektstruktur, Aufbau- und Ablauforganisation Grundsätzliche Überlegung des Bauherren, des AG zu Beginn: • Gibt es Vorteile, kleinteilig zu strukturieren? • Gibt es Zwänge, kleinteilig zu strukturieren? • Gibt es Vorteile, wenig zu strukturieren? Argumente? • Transparenz • Risiko • Aufwand © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 21 Öffentliches Vergabewesen Wichtige Regelwerke für Österreich ÖNORM A 2050 (früher) Verfahrensnorm, Vergabe von Aufträgen über Leistungen ÖNORM A 2060 Werkvertragsnorm, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen ÖNORM B 2110 Werkvertragsnorm, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen ÖNORM B 2118 Werkvertragsnorm, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten BVergG, Bundesvergabegesetz nationale Umsetzung der EU Vergaberichtlinie und Sektorenrichtlinie Wichtig: immer Letztstand, Gültigkeit beachten. Es gelten die Regelungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. der Angebotsabgabe bzw. des Vertragsabschlusses, je nach Phase. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 22 Verfahrens- und Vertragsbestimmungen Verfahrensbestimmungen regeln den Ablauf, hier des Vergabeverfahrens, die Erstellung von Angeboten und das Zuschlagsverfahren. Sie werden nicht Vertragsbestandteil Vertragsbestimmungen werden aus den Ausschreibungsbedingungen übernommen, verhandelt und zuletzt vereinbart. Sie gelten nach Inkrafttreten (Unterschrift beider Parteien oder andere Festlegung wie Datum, Erfüllung von Bedingungen, …) © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 23 Arten von (öffentlichen) Vergabeverfahren Offenes Verfahren (1-stufig) AG Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung (2-stufig) ohne vorheriger Bekanntmachung (1-stufig) Bieter Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (2-stufig) ohne vorheriger Bekanntmachung (1-stufig) Vereinfachte Verfahren unterhalb von Schwellenwerten Direktvergaben Rahmenvereinbarungen AG AN Wettbewerbe Alles Nähere zu den Regelwerken bei Prof. Kropik © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 24 Offenes Verfahren Der AG (PS) gibt die Ausschreibung im Amtsblatt, national und EU bekannt. AG Alle Bieter können teilnehmen, unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Anbotsabgabe aufgefordert. Bieter stellen Teilnahmeantrag. AG/PS versenden daraufhin die Ausschreibungsunterlagen. Bieter Anbote der Bieter zur festgesetzten Uhrzeit am bekanntgegebenen Ort, beim Notar? Klar gekennzeichnet: ANBOT, nicht öffnen. Bewertung Anbotseröffnung, mit/ohne Bieter. Bewertung der Angebote, allenfalls Aufklärung, keine Verhandlung. Auftragserteilung an Bestbieter, Vertragsabschluß. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 AG AN Block 4 25 Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Der AG (PS) gibt die Ausschreibung im Amtsblatt, national und EU bekannt. AG Alle Bieter können teilnehmen, stellen TN-Anträge. Bieter AG wählt aus, nach Eignungs- und Auswahlkriterien Bieter der 2.Stufe erhalten detaillierte Ausschreibungsunterlagen. Anbote der Bieter zur festgesetzten Uhrzeit am bekanntgegebenen Ort, beim Notar? Klar gekennzeichnet: ANBOT, nicht öffnen. Bieter Anbotseröffnung, mit/ohne Bieter. Bewertung Bewertung der Angebote, allenfalls Aufklärung, keine Verhandlung. Auftragserteilung an Bestbieter, Vertragsabschluß. AG AN © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 26 Nicht offenes Verfahren ohne vorheriger Bekanntmachung Der AG (PS) darf in bestimmten Fällen davon ausgehen, dass er ausreichend Marktüberblick hat (vorangegangene Ausschreibungen, ..) AG AG fordert eine ausreichende Anzahl geeigneter Unternehmer zur Angebotsabgabe auf. Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen. Bieter Anbote der Bieter zur festgesetzten Uhrzeit am bekanntgegebenen Ort, beim Notar? Klar gekennzeichnet: ANBOT, nicht öffnen. Bewertung Anbotseröffnung, mit/ohne Bieter. Bewertung der Angebote, allenfalls Aufklärung, keine Verhandlung. Auftragserteilung an Bestbieter, Vertragsabschluß. AG AN © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 27 Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Der AG (PS) gibt die Ausschreibung im Amtsblatt, national und EU bekannt. AG Alle Bieter können teilnehmen, stellen TN-Anträge. AG wählt aus, nach Eignungs- und Auswahlkriterien. Wie viele er wählen wird, muss er in der 1.Stufe allen bekanntgeben Bieter Bieter der 2.Stufe erhalten detaillierte Ausschreibungsunterlagen. Alle Bieter geben gleichzeitig ein verbindliches Angebot ab. Der AG verhandelt mit allen Bietern über Qualität und Preis. Bieter Gleichbehandlung: Alle zusätzlichen Informationen aus den Verhandlungen sind allen Bietern mitzuteilen. Abgabe des „LAFO“, des Last and Final Offers Verhandlung Auf dessen Basis wird der Bestbieter ermittelt. Zuschlagskriterien. Vertrag wird abgeschlossen, er wurde im Zuge der Verhandlungen vereinbart. AG AN © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 28 Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung Der AG (PS) darf in bestimmten Fällen davon ausgehen, dass er ausreichend Marktüberblick hat (vorangegangene Ausschreibungen, ..) AG AG fordert eine ausreichende Anzahl geeigneter Unternehmer zur Angebotsabgabe auf. Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen. Bieter Alle Bieter geben gleichzeitig ein verbindliches Angebot ab. Der AG verhandelt mit allen Bietern über Qualität und Preis. Gleichbehandlung: Alle zusätzlichen Informationen aus den Verhandlungen sind allen Bietern mitzuteilen. Verhandlung Abgabe des „LAFO“, des Last and Final Offers AG Auf dessen Basis wird der Bestbieter ermittelt. Zuschlagskriterien. Vertrag wird abgeschlossen, er wurde im Zuge der Verhandlungen vereinbart. AN © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 29 Kriterien AG Eignungskriterien: Wer ist grundsätzliche geeignet, den Auftrag zu übernehmen? Bieter Auswahlkriterien: Wer ist besser geeignet, sodass er/sie in die 2. Stufe kommt, auf die „Short-List“? Bieter Zuschlagskriterien: Wer erhält den Zuschlag? Bewertung AG Kriterien sind in der Ausschreibung klar festzulegen. AN © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 30 Bietergemeinschaft, ARGE Subunternehmer Bietergemeinschaft gibt gemeinsam ein Anbot ab. Ergänzung in Sparten, z.B: Bau+TGA Gemeinsam größere Chancen, etc. BG wird ARGE, Arbeitsgemeinschaft im Falle des Zuschlages, der Auftragserteilung Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Solidarische Haftung insbesondere wenn ein Partner seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt oder illiquid wird, in Konkurs geht. Innenverhältnis kann vertraglich frei gewählt werden. Subunternehmer können der ARGE oder einem ARGE Mitglied zugeteilt sein. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 31 Leistungsbeschreibung Konstruktiv: Leistungsverzeichnis in Einzelleistungen gegliedert, In Plänen dargestellt, im LV-Text beschrieben Positionen mit Bezeichnung, Mengen Vom Bieter werden Einheitspreise angeboten Standardisierte Leistungsbeschreibung: Zur Vereinfachung für AG und Bieter, Klarheit für alle, soweit Positionen verfügbar, ansonsten im Einzelfall (Projekt) zu definieren Funktional: Beschreibung der zu erbringenden Leistung mit (allgemeinen) Leistungs- und Funktionsanforderungen, Zweck der fertigen Leistung, technische, wirtschaftliche, gestalterische, funktionale, etc. Anforderungen © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 32 Konstruktive vs. Funktionale Leistungsbeschreibung Konstruktive Leistungsbeschreibung Funktionale Leistungsbeschreibung Leistung wird unter Angabe der Konstruktionsart, der zu verwendenden Materialien, der Maße und der Menge eindeutig beschrieben Die zu erfüllende Funktion einer Leistung wird beschrieben, ohne dass nähere Angaben über die Qualität, Quantität, Konstruktionsart usw. gemacht wird Quelle: Handwörterbuch der Bauwirtschaft (Oberndorfer / Jodl) Quelle: Handwörterbuch der Bauwirtschaft (Oberndorfer / Jodl) zur Diskussion: + klassisch, bewährt - hoher Aufwand + wenn gut durchdacht, wenig Risiko für AG - Einladung zu Claims zur Spekulation + gut abzurechnen, transparent, nachvollziehbar © Achammer, Reismann zur Diskussion: - in Österreich weniger üblich + Design+Build, FIDIC Yellow Book, PPP, BOT - auch hoher Aufwand, wenn man es sorgfältig macht + Optimierungspotenzial der Unternehmer wird gefordert, Leistungsanreize bieten + Risiko auf Seiten AN, weniger Claims für AG - hohes Risiko, wenn schlecht gemacht Stand: 01/10/2009 Block 4 33 Sicherstellungen Vadium, Bietgarantie, damit der Bieter nicht von seinem Angebot zurücktritt Kaution, Durchführungsgarantie, damit der Unternehmer nicht seine vertragslichen Pflichten verletzt Deckungsrücklass, Damit es bei Abschlagsrechnungen nicht zu Überzahlungen kommt. Abschlagsrechnung ist monatliche Baufortschrittsrechnung auf Basis überschlägiger Abrechnungsmengen. Erst die Schlußrechnung ist endgültig. Haftungsrücklass, Damit alle Pflichten aus Gewährleistung und Schadenersatz erfüllt werden. Sicherstellungen in bar (Bargeld, Sparbuch) oder als Bürgschaft, Bankgarantie © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 34 Projektphasen und Handlungsbereiche Leistungen nach HO-PS in PPH 3 - Ausführungsvorbereitung Ausschreibung - Kalkulation - Vergabe – Vertrag © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 35 LV-Position bei konstruktiver Leistungsbeschreibung über Leistungsverzeichnis (LV) Quelle: VO Preisbildung und Vergabewesen DDI Magdalena Suppan „Kleinste, als verrechenbare Leistung festgelegte Zusammenfassung von Einzelleistungen“ © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 36 Standardleistungsbeschreibung (STLB) Sammlung standardisierter Texte die einzelne Positionen und die zu erbringenden Leistungen beschreiben. Je nach Projekt kann man aus diesem Standardkatalog entsprechende Positionen auswählen. Standardisierte Leistungsbeschreibung siehe www.bmwfj.gv.at/bauservice Lückentexte: Sind jene Textpassagen in der Ausschreibung die durch den Planer zu ergänzen sind um die Position projektspezifisch zu definieren. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 34 Block 37 Standardleistungsbeschreibung (STLB) © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 34 Block 38 Standardleistungsbeschreibung (STLB) Muster, Gliederung © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 34 Block 39 Zusammensetzung der Kosten Kalkulation einer Baufirma Baustelle Einzellohnkosten Einzelmaterialkosten Einzelgerätekosten Unternehmen Einmalige Kosten der Baustelle Zeitgebundene Kosten der Baustelle Geschäftsgemeinko. Gewinn Sonstige Gemeinko. Wagnis Bauzinsen Gerätekosten der Baustelle Sonstige Kosten der Baustelle Einzelkosten Baustellengemeinkosten HERSTELLKOSTEN Gesamtzuschlag lt. ÖN B 2061 SELBSTKOSTEN PREIS bzw. ENTGELT © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 40 Was ihr immer schon wissen wolltet … BWL Begriffe zum (NICHT) verwechseln Kosten und Erlös werden als Begriffspaar im internen Rechnungswesen, d. h. insbesondere in der Kosten- und Leistungsrechnung verwendet. Es ist jedoch zu beachten, dass Erlöse nicht mit Leistung zu verwechseln sind. Kosten und Erlös sind gegen ähnliche Begriffspaare wie folgt abgegrenzt: Aufwand und Ertrag bilden das analoge Begriffspaar im externen Rechnungswesen und werden zur Erstellung einer periodisierten Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Ausgaben und Einnahmen sind Schlüsselbegriffe der Buchführung. Sie entstehen, wenn etwas gekauft bzw. verkauft wurde, unabhängig davon ob es schon bezahlt wurde oder nicht. Sobald effektive Zahlungen erfolgen, werden Ausgaben und Einnahmen zu Auszahlung und Einzahlung. Aus- und Einzahlungen sind die grundlegenden Rechengrößen der Investitionsrechnung und des Treasury. Die genannten Begriffspaare überschneiden sich größtenteils inhaltlich. Die Verwendung des Begriffes richtet sich primär nach dem angestrebten Rechnungszweck. Unterschiede zwischen Kosten und Aufwand können aber beispielsweise entstehen, wenn Vorgänge unterschiedlich bewertet werden, wie etwa kalkulatorische Abschreibung und bilanzielle Abschreibung (ersteres stellt Kosten dar, letzteres Aufwand) Kosten angesetzt werden, die im externen Rechnungswesen keine Entsprechung haben (beispielsweise kalkulatorische Zinsen oder Unternehmerlöhne) Der Ansatz kalkulatorischer Kostenelemente (z. B. von Wagniskosten) ist, wie auch die begriffliche Unterscheidung zwischen Kosten und Aufwand überhaupt, ein Phänomen der deutschen Kostentheorie und hat in anderen Ländern und Sprachen keine Entsprechung. So werden etwa im Englischen die Begriffe cost und expense weitestgehend synonym verwendet. © Achammer, Reismann Stand: 01/10/2009 Block 4 41