begriffe 12.1

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Geschichtliche Grundbegriffe der Jahrgangstufe 12 (1. Halbjahr)- nach der Behandlung im Unterricht sind sie für Leistungskontrollen
verbindlich
DIE POLIS ATHEN
Archonten
Höchste Amtsträger in Athen; zunächst zuständig für religiöse Angelegenheiten, Kriegführung und Rechtsprechung, seit dem 5.
Jahrhundert im Wesentlichen nur noch für Rechtsprechung.
Areiopag
Adelsrat und Gerichtshof in Athen; ihm gehörten die Archonten auf Lebenszeit an. Sein Einfluss wurde mit den Reformen des Ephialtes
und Perikles (461 n. Chr.) stark reduziert.
Aristokratie
wörtl. „Herrschaft der Besten“; zum einen ein Sammelbegriff für den Adelsstand, zum anderen eine griechische Verfassungsform, in der
der Adel dominierte oder eine Gruppe von Bürgern, die sich durch besondere Qualitäten auszeichnete.
Demagoge
von griechisch demagogós (Volksführer); zunächst wertneutrale Bezeichnung für einen führenden Politiker und Redner in der attischen
Demokratie; mit deren Radikalisierung und der gleichzeitigen Entwicklung neuer Stile in der Rhetorik gewann das Wort schon im 5.
Jahrhundert eine negative Bedeutung.
Demokratie
wörtl. Herrschaft des Volkes. Eine Demokratie besteht, wenn die Bürger eines Staates an wichtigen politischen Entscheidungen (z. B.
über Krieg und Frieden, Wahlen, Festsetzung von Steuern, Gesetzgebung) entweder direkt in der Volksversammlung oder indirekt über
eine Versammlung gewählter Vertreter (Parlament) mitwirken können. In Athen waren dazu nur die „Vollbürger“, ca. 10% der
Bevölkerung berechtigt.
Diäten
wörtl. Tagegelder; Geldzahlungen (in Athen in geringer Höhe) als Entgelt für politische Tätigkeit, bes. in Gremien (für Ratsherren und
Geschworenen, später auch für Teilnahme an der Volksversammlung); die Einführung dieser Zahlungen, die auch ärmeren Bürgern die
aktive politische Tätigkeit erleichterte, galt als wesentliches Kennzeichen der radikalen Demokratie.
Hippeis
wörtl. Reiter, Ritter; zweite Klasse in Solons Ordnung, d.h. Personen, die mehr als 300 Scheffel jährlich an Getreide erwirtschaf teten;
sie konnten sich damit in der Regel mindestens ein Pferd leisten und in der Reiterei dienen.
Hoplit
von griechisch hópla (Waffen); schwer bewaffneter Infanterist, der sich seine Rüstung selbst zu leisten hatte, also relativ begütert war.
Metöken
wörtl.: Mitbewohner; freie Personen mit ständigem Wohnsitz in Athen, aber ohne Bürgerrecht. Sie genossen einen gewissen
Rechtsschutz, hatten aber neben der Wehrpflicht zusätzliche Steuern zu bezahlen und keine Recht auf den Erwerb von Grund und
Boden. Auch politisch ohne Rechte auf Mitbestimmung, hatten sie jedoch, vor allem als Kaufleute und Bankiers, eine starke
ökonomische Position und damit auch großen Einfluss.
Oligarchie
wörtl. „Herrschaft von Wenigen“; griechische Verfassungsform, in der die Ausübung der politischen Rechte nur einem Teil der
Bürgerschaft zustand, in der Regel den Reicheren.
Phyle
wörtl. „Stamm“; Untergliederung der Polis, zunächst nach Kriterien der Abstammung, in Athen seit den Reformen des Kleisthenes nach
dem Wohnsitz.
Plebiszit
Bei einem Plebiszit stimmen die wahlberechtigten Bürger selbst (im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie) über eine einzelne
Sachentscheidung ab. Plebiszite sind daher ein zentrales Element in einer direkten Demokratie, z.B. antikes Athen, moderne Schweiz.
Polis
ursprünglich „Burg“; später die geläufige Bezeichnung für die Hauptform des griechischen Staates (eine Stadt mit ihrem Umland) und
dessen Bürgerverbandes.
Rat
griech. bulé; Gremium zur Organisation der Sitzungen der Volksversammlung und zur Vorberatung. Seit Kleisthenes gehörten dem Rat
500 Bürger an, je 50 aus jeder der 10 Phylen. Die Ratsherren wurden durch Los ermittelt und erhielten seit den Reformen des Perikles
Diäten. Sie amtieren ein Jahr und jeder Athener durfte maximal zweimal Ratsherr sein.
Schuldknechtschaft
Form der Abhängigkeit im frühen Athen; wer eine Schuld nicht abtragen konnte, hatte dem Gläubiger als abhängige Arbeitskraft zu
dienen und konnte sogar in die Sklaverei verkauft werden; von Solon verboten.
Sklave, Sklaverei
Die strikteste Form der persönlichen Unfreiheit und Abhängigkeit; Sklaven und Sklavinnen waren ihren Herren gegenüber weitgehend
recht- und schutzlos. Zwar gab es mache familiäre und emotionale Verbindungen, z.B. zu Ammen und Erziehern, aber die Herren und
Herrinnen konnten über ihre Sklaven frei verfügen und Sklaven durften vor Gericht gefoltert werden. Im Altertum führten vor allem
Kriegsgefangenschaft, Schuldknechtschaft, Strafen für Verbrechen in die Sklaverei; die Nachkommen von Sklaven blieben unfrei.
Strategen
wörtl. „Feldherren“; ein Gremium von 10 hochrangigen Beamten, die in Athen seit dem Ende des 6. Jahrhunderts für militärische
Angelegenheiten zuständig waren und als Feldherren die athenischen Truppen kommandierten.
Theten
Angehörige der Unterschichten in Athen, vor allem Personen, die sich eine Hoplitenausrüstung nicht leisten konnten. Militärisch
gesehen stellten sie deshalb vor allem die Ruderer der athenischen Kriegsschiffe (Trieren).
Timokratie
politische Ordnung, in der die Rechte nach dem Vermögen (timé = Zensus, d.h. Einschätzung des Vermögens) abgestuft waren. In
Athen Bezeichnung für die Ordnung Solons.
Trittyen
wörtl. „Drittel“; Untergliederung der Phylen, die sich seit den Reformen des Kleisthenes auf jeweils drei Regionen Attikas (asty = Stadt
und Umgebung, mesogeia = Binnenland, paralia = Küstenzone) verteilten.
Tyrann
von griechisch tyrannos; Alleinherrscher, der wesentliche Funktionen gemeinschaftlichen Handelns in seiner Person monopolisierte.
Verfassung
Als Verfassung bezeichnet man die Grundordnung für das Zusammenleben in einem Staat, in der die Rechte der Bürger, die Aufgaben
der Staatsorgane und die Regeln für das politische Handeln festgelegt sind. Sie beruht auf der Zustimmung möglichst aller Bürger.
Volksgericht
griechisch heliaía; Gerichtshof aus Laienrichtern (Geschworenen, Heliasten) mit weit reichenden Zuständigkeiten; die Geschworenen
wurden aus einer Liste von 6000 Bürgern für die einzelnen Prozesse ausgelost und erhielten seit den Reformen des Perikles Diäten.
Volksversammlung
griechisch ekklesía; wichtigstes Beschlussgremium der attischen Demokratie mit nahezu unbegrenzter Zuständigkeit. Teilnahme-,
Rede- und Antragsrecht hatten alle athenischen Bürger ab 20 Jahren, die Entscheidungen wurden nach der Mehrheitsregel gefällt,
wobei jede Stimme gleich zählte.
Zeugiten
Gespannbauern; dritte Klasse in Solons Ordnung, d.h. Personen, die mehr als 200 Scheffel jährlich an Getreide erwirtschafteten. Sie
konnten sich in der Regel eine Hoplitenausrüstung leisten.
DAS RÖMISCHE REICH
Bürgerrecht
Allgemein: Besondere Rechtsstellung, die der Bürger innerhalb seines Gemeinwesens genießt. Im Römischen Reich: durch Geburt
verliehen, wenn beide Eltern röm. Bürger waren, ferner durch Freilassung sowie Verleihung an Einzelne, Gemeinden oder Völker; nach
dem Bundesgenossenkrieg (91-88 v. Chr.) schrittweise auf alle Freien Italiens ausgedehnt, 212 n. Chr. auf alle freien Bürger des
Reichs. Es umfasst: Pflicht zum Kriegsdienst, Stimmrecht in Volksversammlungen, passives Wahlrecht, Provokationsrecht (Recht, eine
von einem Magistrat verhängte Todesstrafe durch Komitien prüfen zu lassen).
In der Antike und im Mittelalter unterschied das Bürgerrecht den freien Bürger einer Stadt vom
gewöhnlichen Einwohner. Bis in die Gegenwart wird in vielen Ländern Menschen das volle Bürgerrecht
aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen vorenthalten. Dagegen steht das
Bürgerrecht in den modernen Rechtsstaaten allen Bürgern ungeteilt zu.
Diktator
Magistrat, der in Ausnahmesituationen für sechs Monate die gesamte Exekutivgewalt in seiner Person vereinigte. Die Einsetzung
erfolgte durch Senatsbeschluss. Ursprünglich wurde er zur Abwehr äußerer Gefahren oder z.B. zur Durchführung von Wahlen bei
Abwesenheit beider konsuln ernannt. von diesen frühen Formen unterschieden sich die Diktaturen Sullas (82-79) und Caesars (mit
Unterbrechungen seit 49 v.Chr.), die der Errichtung einer innenpolitischen Vormachtstellung dienten. – Der moderne Begriff der
Diktatur bezeichnet ein auf Gewalt beruhendes, uneingeschränktes Herrschaftssystem eines Einzelnen, einer Gruppe oder einer Partei
(z.B. NS-Herrschaft, Stalinismus, SED-Herrschaft).
Freigelassener
(libertus, libertinus): ein Sklave der von seinem Patron freigelassen wurde, erhielt unmittelbar das Bürgerrecht, das allerdings
eingeschränkt war I der Regel wurden Freigelassene nicht zum Militärdienst eingezogen und blieben von Magistraturen, Senat und
Ritterstand ausgeschlossen. Auch als Freigelassene standen sie unter dem Patronat ihres ehemaligen Herrn und gehörten zu seiner
Klientel.
Magistrate
Beamte; man unterschied in Rom zwischen den patrizischen Ämtern, die von Patriziern und Plebejern bekleidet werden konnten
(Zensur, Konsulat, Prätur, kurulische Ädilität, Quästur), und plebejischen Magistraten (Volkstribunat, plebejische Ädilität).
Nobilität
der aus dem Senatorenstand herausgehobene kleine Kreis der führenden patrizischen und plebejischen Familien, die unter ihren
vorfahren mindestens einen Konsul hatten; seit Ende der Ständekämpfe (3. Jh. v.Chr.) war der Kreis praktisch geschlossen; danach
gelang es nur noch wenigen homines novi (z.B. Cicero, Marius), in diese politische Elite aufzusteigen.
Patrizier
die Adeligen der röm. Königszeit und der frühen Republik (im Gegensatz zur Plebs); waren die Nachkommen der patres, der
Oberhäupter der alten adeligen Geschlechter. Im Verlauf des Ständekampfes verloren sie wichtige politische Privilegien; als neue
politische Elite entstand aus den führenden patrizischen und plebejischen Familien die Nobilität.
Plebs
die nicht-adelige, freie römische Bevölkerung
Republik
In dieser Staatsform werden die Herrschaftsorgane nur auf begrenzte Zeit bestellt (z.B. Konsul in der römischen Republik). In der
Republik bestimmt das Volk oder ein Teil des Volks die Politik. Republik ist das Gegenmodell zur absoluten Monarchie. Eine
republikanische Ordnung kann aber auch einen aristokratischen oder oligarchischen Charakter tragen.
Res publica
(wörtl. „die öffentliche Sache“): das röm. Gemeinwesen; wird häufig mit „Staat“ übersetzt; Hauptmerkmale:
- Bürgerversammlungen (nach Besitz geschieden),
- Rat, Senat (mit Senatoren auf Lebenszeit),
- Magistrate (als Ehrenämter mit begrenzter Amtsdauer),
- Ausschluss der Frauen aus der Politik,
- Sklaverei.
Davon abgeleitet wurde die neuzeitliche Staatsbezeichnung „Republik“ (im Gegensatz zur „Monarchie“).
Senat
(„Rat der Alten“, von senex = der Greis): Rat, dem ursprünglich wohl 100, dann 300, unter Sulla 600, unter Caesar 900 und unter
Augustus wieder 600 männliche Mitglieder angehörten. Die Senatoren wurden auf Lebenszeit berufen – bis zu Sulla durch die
Zensoren, danach rekrutierten sie sich aus gewesenen Magistraten (vom Quästor an), in der Kaiserzeit wurden sie vom Kaiser ernannt;
seit dem 1. Jh. v.Chr. gelangten auch Familienoberhäupter aus den Provinzen in den Senat Einberufen und geleitet wurde er von
Konsuln, Prätoren oder Volkstribunen. Innerhalb der Senatorenschaft gab es eine Rangliste, die sich z.B. nach dem Alter oder der
Zugehörigkeit zum Patriziat bzw. zur Plebs richtete. Formal hatte der Senat nur das Recht, Magistraten auf Anfrage einen Ratschlag
(senatus consultum) zu erteilen. Zusammensetzung und umfassende Zuständigkeit machten ihn aber zum wichtigsten
Herrschaftsorgan.
Volkstribun
im Ständekampf ein Sonderbeamter der Plebs, der diese vor Übergriffen patrizischer Magistrate und vor Senatsbeschlüssen durch sein
Einspruchsrecht (veto = ich verbiete) schützte. Auch nach den Ständekämpfen blieben die zehn Volkstribune plebejische Beamte, die
von der Versammlung der Plebs gewählt wurden. Ihre Macht (tribunicia potestas) erwuchs aus dem Recht, die Plebsversammlung zu
leiten und ihr Gesetze zur Abstimmung vorzulegen.
Volksversammlungen (comiti a)
In Rom gab es drei Volksversammlungen. Einberufen und geleitet wurden sie von einem Magistrat, die Versammlungen hatten kein
Initiativrecht.
Die aus der Heeresversammlung hervorgegangenen Zenturiatskomitien (comitia centuriata) bildeten die wichtigste Versammlung: Sie
bestimmte über Krieg und Frieden, die Wahl der höheren Magistrate (Konsuln, Zensoren, Prätoren) und Gesetzesanträge. Das
Abstimmungsverfahren begünstigte die wohlhabenden Schichten, denn es beruhte darauf, dass das Volk nach Vermögen in 193
Zenturien (18 für Reiter, 175 für Fußsoldaten) eingeteilt war. Da die erste Vermögensklasse (die nach den Rittern wohlhabendsten
Bürger) auf 80 bzw. (seit Mitte des 3.Jh. v. Chr.) 70 Zenturien verteilt war, erreichten sie zusammen mit den 18 Ritterzenturien und
einem Teil der zweiten Zensusklasse immer die absolute Mehrheit. Die Mehrzahl der ärmeren Bevölkerung war nur in den letzten 5
Zenturien vertreten; da die Abstimmung mit den höchsten Zensusklasse begann, kamen sie meist gar nicht mehr zur Stimmabgabe.
DIE STADT IM MITTELALTER
Adel
Bis um 180 (teilweise länger) war der Adel in Europa die mächtigste Führungsschicht. Sie besaß erbliche Vorrechte, hatte besondere
politische und militärische Pflichten, verfügte über ein ausgeprägtes Standesbewusstsein und besondere Lebensformen. Adel war in
der Regel verbunden mit Grundbesitz und daraus begründeten Herrschafts - und Einkommensrechten (siehe auch Grundherr).
Bürger
Eine mittelalterliche Bezeichnung für größere befestigte Siedlungen war „burgus“ (Burg), d. h. Stadt. Ihre Einwohner heißen Bürger. Sie
bilden seit dem 12. Jh einen eigenen Stand neben dem Adel und den Bauern. Vollberechtigte Bürger waren nur die Einwohner der
Stadt, die hier Grund und Boden besaßen. Sie unterstanden nur der städtischen Gerichtsbarkeit. Man unterscheidet die Patrizier (die
Oberschicht) und die Handwerker (Mittelschicht) von der Unterschicht (Arme), die nicht berechtigt war, an der Stadtregierung (dem Rat
der Stadt) mitzuwirken.
In der Neuzeit änderte sich die Bedeutung des Wortes „Bürger“. Einmal bedeutet es „Staatsbürger“, dann auch Angehöriger der
Mittelschicht, der „bürgerlichen“ Klasse.
Grundherr, Grundherrschaft
Der Grundherr konnte eine Person oder eine Institution sein, also z.B. ein Adliger oder ein Kloster. Er verfügte über das Obereigentum
an Grund und Boden und diesen an abhängige, oft unfreie Untereigentümer (Hörige) zur Bewirtschaftung aus. Für den Schutz, den der
Grundherr gewährte, waren die Hörigen zu Abgaben und unbezahlten Diensten (Frondienste: Säen, Ernten, Wegebau, Pflügen,
Transportieren) verpflichtet.
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Das deutsche Kaiserreich erhob im Mittelalter den Anspruch, den Königreichen übergeordnet zu sein. Die Kaiser sahen sich als
Nachfolger der römischen Kaiser und Oberherren der Christenheit; ihr Reich wurde daher als „Heiliges Römische Reich“ bezeichnet.
Es ging über die heutigen Grenzen Deutschlands hinaus. Im 15 Jh. kam der Zusatz „Deutscher Nation“ hinzu.
Hörige
Zu dieser sozialen Gruppe gehörten von einem Grundherrn abhängige Bauern, denen der Herr gegen Abgaben und Dienste
(Frondienste) Land zur selbständigen Bewirtschaftung überließ. Sie waren an den von ihnen bearbeiteten Boden gebunden und
konnten mit ihm zusammen verkauft oder verschenkt werden. Während des Mittelalters besserte sich die Stellung der Hörigen, die von
ihnen bewirtschafteten Höfe wurden erblich, die Dienste und Abgaben wurden festgelegt oder konnten durch Geldzahlungen
abgegolten werden.
Patrizier
Angehörige der bürgerlichen Oberschicht in der mittelalterlichen Stadt. Sie rekrutierten sich aus in den Städten lebende Adligen,
Ministerialen und Fernkaufleuten. bis ins 14. Jh. waren allein Patrizier ratsfähig und berechtigt, hohe städtische Ämter zu bekleiden.
Stadtrecht
Zunft
Städtische Vereinigung von Handwerkern eines Berufs. Jeder Meister musste der Zunft beitreten (Zunftzwang). Die Zunft beschränkte
die Zahl der Meister, Gesellen und Lehrlinge, regelte Produktionstechnik und Arbeitszeit, kontrollierten Erzeugnisse und Preise
(Zunftordnung).
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