Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis Die Labordiagnostik der akuten Erkrankung erfolgt vorrangig über die PCR. Die PCR ist hochsensitiv und Erreger-spezifisch. Indikation Dauer der Auftragsbearbeitung Verdacht auf Keuchhusten (Pertussis) Bei Kindern typischer Verlauf in 3 Stadien: I. S. catarrhale II. S. convulsivum (stakkatoartiger Husten tlw. mit anschließendem Erbrechen, inspiratorischer Stridor) III. S. decrementi Bei Jugendlichen/ Erwachsenen: meist unspezifischer chronischer (länger als 2-3 Wochen anhaltender) Husten Untersuchungsmaterial Respiratorische Materialien: Nasopharyngealabstrich, Nasopharyngealbzw. Bronchialsekret Ein Nachweis ist innerhalb von 2-3 Werktagen nach Einsendung möglich. Nachweisverfahren PCR Bordetella pertussis Verfahren: multiplex nested PCR (B. pert. / parapert. in einem Ansatz) Zielgen: Insertionselement IS484 PCR Bordetella parapertussis Verfahren: multiplex nested PCR (B. pert. / parapert. in einem Ansatz) Zielgen: Insertionselement IS1001 Bemerkungen FÜR DIE PCR-DIAGNOSTIK SIND AM BESTEN DIE ENTNAHMEBESTECKE DER ZENTRALAPOTHEKE GEEIGNET! Eventuelle antibiotische Vortherapien senken die Sensitivität der PCR etwas; Nukleinsäurenachweise sind jedoch unabhängig von der Erregervitalität (siehe Allgemeine Bemerkungen zur Molekularbiologische Diagnostik). Die kulturelle Anzüchtung Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 1 von 3 Stand: 03.2007 Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis ist weniger sensitiv und zeitaufwändiger (mind. 3 Tage Bebrütungszeit). Der indirekte Infektionsnachweis über Antikörperbildung (IgG/IgM/IgA) mittels ELISA ist frühestens in der 2. Woche des Stadium convulsivum sinnvoll. Die derzeit verwendeten azellulären Impfstoffe gegen B. pertussis induzieren nie eine IgA-Antwort, was eine serologische Unterscheidung einer Impfantwort von einer Infektion ermöglicht. Spektrum nachgewiesener Erreger Bordetella pertussis (IS484) Bordetella holmesii (IS484) Bordetella parpertussis (IS1001) Sensitivitätsgrenze des Verfahrens Bordetella pertussis ≥ 100 Genomäquivalente Bordetella parapertussis ≥ 100 Genomäquivalente siehe Infektionsserologie „Bordetella pertussis/ parapertussis,“ siehe auch Hygienemerkblatt „Pertussis (Keuchhusten)“ ICD10-Kodierung Keuchhusten durch Bordetella pertussis: A37.0 Keuchhusten durch Bordetella parapertussis: A37.1 Interpretation Die Interpretation hat immer im Kontext mit dem klinischen Bild zu erfolgen. Ein positiver Nachweis von Bordetella pertussis oder Bordetella parpertussisspezifischen DNA-Sequenzen in hoher Kopienzahl Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 2 von 3 Stand: 03.2007 Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis (= positive 1. PCR) ist nahezu beweisend für eine Infektion. Positive Nachweise in geringer Kopienzahl aus Respiratorischen Material (= positive nested PCR) können im Frühstadium oder bei einer kürzlich zurück liegenden Infektion vorkommen. Hier kann über die Serologie eine Klärung des Befundes möglich sein. siehe Infektionsserologie – „Bordetella pertussis/ parapertussis“ Meldepflicht Bei Verdacht auf eine akute Infektion von Bordetella pertussis ist nach § 2 der Infektionsmelde-Verordnung (IFMeldeVO M-V) in Mecklenburg-Vorpommern der direkte oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis (Kultur, PCR, Serologie) durch das die Patienten-Materialien bearbeitende Labor meldepflichtig. Für den behandelden Kliniker ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod durch Pertussis nach § 1 der Infektionsmelde-Verordnung (IFMeldeVO M-V) in Mecklenburg-Vorpommern meldepflichtig! Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 3 von 3 Stand: 03.2007