Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis

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Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen
Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis
Die Labordiagnostik der akuten Erkrankung erfolgt vorrangig über die PCR.
Die PCR ist hochsensitiv und Erreger-spezifisch.
Indikation
Dauer der Auftragsbearbeitung
Verdacht auf Keuchhusten
(Pertussis)
Bei Kindern typischer Verlauf in 3
Stadien:
I. S. catarrhale
II. S. convulsivum
(stakkatoartiger Husten tlw.
mit anschließendem
Erbrechen, inspiratorischer
Stridor)
III. S. decrementi
Bei Jugendlichen/ Erwachsenen:
meist unspezifischer chronischer
(länger als 2-3 Wochen
anhaltender) Husten
Untersuchungsmaterial
Respiratorische
Materialien:
 Nasopharyngealabstrich,
 Nasopharyngealbzw.
 Bronchialsekret
Ein Nachweis ist innerhalb von 2-3
Werktagen nach Einsendung möglich.
Nachweisverfahren
PCR
Bordetella pertussis
Verfahren:
multiplex nested PCR (B.
pert. / parapert. in einem
Ansatz)
Zielgen:
Insertionselement IS484
PCR
Bordetella
parapertussis
Verfahren:
multiplex nested PCR (B.
pert. / parapert. in einem
Ansatz)
Zielgen:
Insertionselement IS1001
Bemerkungen
FÜR DIE PCR-DIAGNOSTIK SIND AM
BESTEN DIE ENTNAHMEBESTECKE DER
ZENTRALAPOTHEKE
GEEIGNET!
Eventuelle antibiotische
Vortherapien senken die
Sensitivität der PCR
etwas;
Nukleinsäurenachweise
sind jedoch unabhängig
von der Erregervitalität
(siehe Allgemeine Bemerkungen zur Molekularbiologische Diagnostik).
Die kulturelle Anzüchtung
Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen
Symptomatik erfolgen!
© Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene
Auszug Einsenderhinweise
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Stand: 03.2007
Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen
Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis
ist weniger sensitiv und
zeitaufwändiger
(mind. 3 Tage
Bebrütungszeit).
Der indirekte Infektionsnachweis über Antikörperbildung (IgG/IgM/IgA) mittels ELISA ist frühestens in
der 2. Woche des Stadium
convulsivum sinnvoll.
Die derzeit verwendeten
azellulären Impfstoffe gegen B. pertussis induzieren nie eine IgA-Antwort,
was eine serologische
Unterscheidung einer
Impfantwort von einer Infektion ermöglicht.
Spektrum
nachgewiesener Erreger



Bordetella pertussis
(IS484)
Bordetella holmesii
(IS484)
Bordetella parpertussis (IS1001)
Sensitivitätsgrenze des
Verfahrens
Bordetella pertussis
≥ 100 Genomäquivalente
Bordetella parapertussis
≥ 100 Genomäquivalente
siehe Infektionsserologie
„Bordetella pertussis/ parapertussis,“
siehe auch Hygienemerkblatt „Pertussis (Keuchhusten)“
ICD10-Kodierung
Keuchhusten durch
Bordetella pertussis:
A37.0
Keuchhusten durch
Bordetella parapertussis:
A37.1
Interpretation
Die Interpretation hat immer im Kontext mit dem klinischen Bild zu erfolgen.
Ein positiver Nachweis von Bordetella pertussis oder Bordetella parpertussisspezifischen DNA-Sequenzen in hoher Kopienzahl
Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen
Symptomatik erfolgen!
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Stand: 03.2007
Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen
Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis
(= positive 1. PCR) ist nahezu beweisend für eine Infektion.
Positive Nachweise in geringer Kopienzahl aus Respiratorischen Material (= positive
nested PCR) können im Frühstadium oder bei einer kürzlich zurück liegenden Infektion vorkommen.
Hier kann über die Serologie eine Klärung des Befundes möglich sein.
siehe Infektionsserologie – „Bordetella pertussis/ parapertussis“
Meldepflicht
Bei Verdacht auf eine akute Infektion von Bordetella pertussis ist nach § 2 der Infektionsmelde-Verordnung (IFMeldeVO M-V) in Mecklenburg-Vorpommern der direkte
oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis (Kultur, PCR, Serologie) durch das
die Patienten-Materialien bearbeitende Labor meldepflichtig.
Für den behandelden Kliniker ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der
Tod durch Pertussis nach § 1 der Infektionsmelde-Verordnung (IFMeldeVO M-V) in
Mecklenburg-Vorpommern meldepflichtig!
Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen
Symptomatik erfolgen!
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