Meret Strothmann. Augustus - Vater der : Zur Funktion der drei Begriffe - - im augusteischen Principat. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2000. 320 S. : Kt. (broschiert), ISBN 978-3-515-076968. Reviewed by Monika Schuol Published on H-Soz-u-Kult (November, 2001) M. Strothmann: Augustus Ziel dieser Untersuchung ist die Erfassung und Erklärung der Struktur des frühen Principats, der nicht als feststehendes Herrschaftskonzept, sondern als stetiger Prozeß charakterisiert wird. Als Schlüsselbegriffe für diese längere Entwicklung werden die in der zeitgenössischen Überlieferung zur Bezeichnung der Stellung des Augustus und seiner Leistungen benutzten Begriffe restitutio, saeculum und pater patriae definiert. menhang mit saeculum: pax Augusta, damit verbunden iustitia und Erhebung des Apoll zum Staatsgott (Ergänzung zur Trias durch Diana und Ceres); im Zusammenhang mit pater patriae: Ausweitung der Begriffe familia und domus, die Nachfolgeregelung sowie die Fortführung und Neuschaffung personaler Bindungen an den Princeps (amicitia, Patronatsformen, Loyalitätsbekundungen, Herrscherkult). Diese Begriffe in ihrer traditionellen Auffassung skizziert M. Strothmann in der Einleitung (S. 13-22, bes. 1720). Der zeitliche Rahmen der Untersuchung, eine bei Professor Walter Eder in Bochum entstandene Dissertation, orientiert sich an dem Bericht über den Aufstieg des Augustus in seinen res gestae, der im wesentlichen die Jahre 43-2 v. Chr. umfaßt. In Kapitel B (S. 109-267) untersucht M. Strothmann die Rezeption und Akzeptanz augusteischer Ideologie in Italien sowie in den westlichen und östlichen Provinzen des Römischen Reiches. Dabei werden unterschiedliche soziale und politische Gegebenheiten (etwa der Grad der Romanisierung sowie griechische und hellenistische Traditionen) berücksichtigt, die dann auch verantwortlich sind für Abweichungen in der zeitlichen Abfolge der In Kapitel A (S. 23-108) arbeitet M. Strothmann die Übermittlung der augusteischen Herrschaftsidee gegenBedeutung der drei Ordnungsprinzipien für die Durch- über Rom. setzung der augusteischen Herrschaftsidee in Rom heraus. Abgesehen von der Konstituierung des neuen saecuDie Ergebnisse der Untersuchung werden in der Zulum bereits im 17 v. Chr - die Wahl dieses Zeitpunktes sammenfassung (S. 269-277) resümiert. Daran schließen wird mit der Adoption des L. Caesar durch Augustus in sich das Literaturverzeichnis (S. 279-300) und das RegisVerbindung gebracht - erscheinen die Begriffe in chrono- ter (S. 301-320) an. logischer Abfolge: 43-12 v. Chr. restitutio, 17-2 v. Chr. saUnter Berücksichtigung des gesamten Imperium Roeculum, 2 v. Chr. Verleihung des Titels pater patriae. Gemanum bietet M. Strothmann einen anerkennenswert meinsam mit diesen Begriffen werden auch die dazugeweitgefaßten ideologiegeschichtlichen Überblick; dabei hörigen Aspekte beleuchtet, im Zusammenhang mit rebleiben allerdings zuweilen die kritische Betrachtung eistitutio der Bezug des Augustus zu Caesar, die geminderniger in diesem Zusammenhang relevanten Einzelproblete Stellung des in der Republik ranghöchsten Gottes Jupiter und die wiederbelebten Werte der virtutes, im Zusam- me und die Auseinandersetzung mit neuerer (Standard) Literatur auf der Strecke. Nur wenige Beispiele sollen 1 H-Net Reviews hier genannt werden. eines neuen Portrait-Typs des Augustus, dem Saeculumaureum-Typ (S. 49f.). Bei dem Saeculum-aureum-Typ handelt es sich um die üblicherweise als Nebentypus oder Forbes-Typus bezeichneten Augustus-Portraits, die gegenüber dem Actium- (Octavian-) und dem PrimaPorta-Typus (Haupttypus) zahlenmäßig vergleichsweise schwach vertreten sind und auch nur geringe Abweichungen in der Ausführung des Bildnisses aufweisen. Zu der Typologie der Augustus-Bildnisse vgl. E. Simon, Augustus. Kunst und Leben in Rom um die Zeitenwende, München 1986, 57-67; M. Hofter (Hrsg.), Kaiser Augustus und die verlorene Republik. Eine Ausstellung im MartinGropius-Bau, Berlin 7. Juni - 14. August 1988, Mainz 1988, 298f. 309-326 (Nr. 146-170); K. Galinsky, Augustan Culture. An interpretive Introduction, Princeton 1996, 164-179. M. Strothmann erweckt den Eindruck, als ob es sich um eine chronologisch exakt auszumachende Abfolge verschiedener Bildnistypen handeln würde. Die Datierung der Augustusbildnisse ist jedoch in der Forschung nach wie vor umstritten: Die These von der Entstehung des Saeculum-aureum-Typus im Jahr 17 v. Chr. wird in der einschlägigen Literatur sehr vorsichtig formuliert, zumal der Prima-Porta-Typus auch nach 17 v. Chr. immer wieder kopiert und keineswegs durch den neuen Typus ersetzt wurde; K. Fittschen/P. Zanker, Katalog der römischen Porträts in den Capitolinischen Museen und den anderen kommunalen Sammlungen der Stadt Rom, Band I: Kaiser- und Prinzenbildnisse, Mainz 1985 (= Beiträge zur Erschließung hellenistischer und kaiserzeitlicher Skulpturen 3), 9; G. Grimm, Die Porträts der Triumvirn C. Octavius, M. Antonius und M. Aemilius Lepidus. Überlegungen zur Entstehung und Abfolge der Bildnistypen des Kaisers Augustus, in: MDAI(R) 96 (1989) 347-364 (bes. 361f.); K. Fittschen, Die Bildnisse des Augustus, in: G. Binder (Hrsg.) Saeculum Augustum, Band III, Darmstadt 1991, 172f. mit Anm. 10; D. Boschung, Die Bildnisse des Augustus, Berlin 1993 (= Das römische Herrscherbild I/2), 63. E. Simon verbindet den neuen Portrait-Typ mit der Wahl des Augustus zum pontifex maximus (12 v. Chr.). E. Simon, Augustus, 66. [6] Zu der Entsendung der Partherprinzen nach Rom vgl. E. Dabrowa, Les premiers “otages” parthes à Rome, in: Folia Orientalia 24 (1987), 65-71; E. Nedergaard, The Four Sons of Phraates IV in Rome, in: T. Fischer-Hansen (Hrsg.), Acta Hyperborea 1. East and West: Cultural Relations in the Ancient World, Copenhagen 1988, 102-115. Demzufolge ist zu fragen, ob hier nicht die Bedeutung des “Saeculartypus” überbewertet wird. So ist für die weitgehende Beibehaltung der einheimischen richterlichen Kompetenzen bei der Einrichtung neuer Provinzen (vgl. S. 137f.) nicht allein ein Entgegenkommen Roms gegenüber den hinzugewonnenen Untertanen verantwortlich zu machen; vielmehr war die Aufrechterhaltung der selbständigen Gerichtsbarkeit der lokalen Behörden nach eigenem Recht notwendig, um die statthalterlichen Gerichte zu entlasten. Vgl. dazu F. M. Ausbüttel, Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches, Darmstadt 1998, 54-57; D. Nörr, Zu den Xenokriten (Rekuperatoren) in der römischen Provinzialgerichtsbarkeit, in: W. Eck (Hrsg.), Lokale Autonomie und römische Ordnungsmacht in den kaiserzeitlichen Provinzen vom 1.-3. Jahrhundert, München 1999 (=Schriften des Historischen Kollegs 42), 257-301 (bes. 260-262); H. Horstkotte, Die Strafrechtspflege in den Provinzen der römischen Kaiserzeit zwischen hegemonialer Ordnungsmacht und lokaler Autonomie, ebd., 303-318 (bes. 313316). - Für die römische Rechtspflege in den Provinzen wäre auch neuere Literatur heranzuziehen, z. B. J. Bleicken, Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches, Band 1, 4. Aufl., Paderborn 1995; Ders., Die Verfassung der römischen Republik. Grundlagen und Entwicklung, 7. Aufl., Paderborn 1995; M. Kaser, Ius gentium, Köln 1993 (= Forschungen zum römischen Recht, Abhandlung 40); Ders., Das römische Zivilprozeßrecht, neu bearbeitet von K. Hackl, 2. Aufl., München 1996 (= HdA 10,3,4); W. Kunkel (fortgeführt von R. Wittmann), Staatsordnung und Staatspraxis in der römischen Republik, Zweiter Abschnitt: Die Magistratur, München 1995 (= HdA 10,3,2/2). Mittlerweile in zweiter Auflage erschienen: M. Bretone, Geschichte des römischen Rechts. Von den Anfängen bis zu Justinian, 2. Aufl., München 1998. Für die Bestimmungen im 1. und 4. Edikt von Kyrene, daß die Geschworenen aus den Reihen der Einheimischen gewählt werden dürfen, sind mehrere Gründe anzuführen: Neben einem intendierten Entgegenkommen gegenüber den Bürgern der griechischen Poleis der Kyrenaika ist die Aufnahme von “Hellenen” in die Geschworenenliste zunächst sicherlich durch die Bevölkerungsstruktur der Provinz Kyrene bedingt: Zu dem fraglichen Zeitpunkt (7/6 v. Chr.) gab es in der gesamten Provinz nur 215 römische Bürger aller Altersklassen (vgl. 1. Kyrene-Edikt); die teilweise Besetzung des consilium iudicum mit einheimischen Bürgern war also unverzichtbar geworden für die Rechtspflege. D. Kienast, Augustus. Prinzeps und Monarch, 3. Aufl., Darmstadt 1999, 466f. Mißverständlich sind auch die Ausführungen über die Entsendung der Söhne des Partherkönigs Phraates IV. Im Zusammenhang mit dem Beginn des neuen saeculum 17 v. Chr. spricht M. Strothmann von der Schaffung 2 H-Net Reviews in das Römische Reich. Anm. 69 auf S. 212 ist folgendermaßen klarzustellen: Die parthischen Prinzen mit ihren Familien wurden zunächst dem Statthalter von Syrien, M. Titius, übergeben (Strab. 16, 1, 28); von dort gelangten sie nach Rom, was z. B. durch die res gestae divi Augusti (32, 1), Sueton (Aug. 43, 4) und die Grabinschrift aus Rom für zwei in Italien verstorbene Partherprinzen (CIL VI 1799 = ILS 842) gesichert ist. Mit der Entsendung seiner Söhne nach Rom zwischen 13 und 10 v. Chr. kam Phraates IV. einer bereits vor 20 v. Chr. (dem Jahr der Rückgabe der durch Crassus und Antonius verlorenen römischen - nicht der parthischen, wie M. Strothmann auf S. 212 schreibt ! - Feldzeichen) von Augustus an die Parther gestellten Forderung nach. Weitere Beweggründe des Partherkönigs ergeben sich aus der innenpolitischen Situation in seinem Reich: So ist durchaus denkbar, daß Phraates IV. angesichts drohender Machtkämpfe seine Familienangehörigen außer Landes bringen ließ, um ihnen das Leben zu retten. Demzufolge sind für den Aufenthalt der Parther in Rom in dem genannten Zeitraum sicherlich zu einem erheblichen Teil die innerparthischen Entwicklun- gen verantwortlich und weniger eine gerade im letzten Jahrzehnt vor der Zeitenwende beginnende Hofhaltung des Augustus. Wann und warum gelangten die Mitglieder anderer vom Princeps abhängiger Dynastien in die Hauptstadt des Reiches? Eine Erörterung dieser Frage wäre in dem Abschnitt “Die Königssöhne - Herrschaftssicherung der nächsten Generation” (S. 215f.) notwendig gewesen. In der Vielzahl der zum Themenbereich “Augustus und seine Zeit” verfügbaren und auch in jüngster Zeit erschienenen Untersuchungen ragt die insgesamt sehr zuverlässige Darstellung von M. Strothmann heraus: Erstmalig wird in dieser Ausführlichkeit die Entstehung und Verbreitung augusteischer Ideologie im gesamten Römischen Reich dargelegt, wobei sorgfältig differenziert wird zwischen den verschiedenen Regionen mit ihren unterschiedlichen historischen Entwicklungen und kulturellen Traditionen. Das Buch von M. Strothmann stellt zweifellos einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der augusteischen Zeit, aber auch zu den Mechanismen der Durchsetzung von Herrschaftsideologie allgemein, dar. If there is additional discussion of this review, you may access it through the network, at: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/ Citation: Monika Schuol. Review of Strothmann, Meret, Augustus - Vater der : Zur Funktion der drei Begriffe - - im augusteischen Principat. H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews. November, 2001. URL: http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=16390 Copyright © 2001 by H-Net, Clio-online, and the author, all rights reserved. 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