Demokratische Legitimation der internationalen Rechnungslegung

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Ralf P. Schenke
24.11.2010
Demokratische Legitimation der internationalen Rechnungslegung
- Gliederungsübersicht -
A. Einleitung: Ziele und Organisationsstruktur der IASCF
B. Demokratie als Rechtsprinzip
C. Rechtsetzung als demokratischer Prozess am Beispiel der Bundesgesetzgebung
D. Einbeziehung externer Akteure als Demokratieproblem
I.
Einbindung externen Sachverstandes in das Gesetzgebungsverfahren
II. Einbindung privaten Sachverstandes durch Outsourcing von
Gesetzgebungsentwürfen
III. Einbindung externen Sachverstandes durch offene Normsetzung
IV. Einbindung externen Sachverstandes durch Inkorporation privater Regelwerke
E. Chancen und Risiken der Inkorportion der IAS/IFRS
F. Konkordanzmuster und Regulierungsstrategien
G. Ausblick
Prof. Dr. Ralf P. Schenke
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Deutsches,
Europäisches u. Internationales Steuerrecht
Demokratische Legitimation der
internationalen Rechnungslegung?
- Sitzung vom 24.11.2010 -
A. Einleitung
A. Einleitung
About the IFRS Foundation and the IASB
The IFRS Foundation is an independent, not-for-profit
private sector organisation working in the public interest.
Its principal objectives are:
- to develop a single set of high quality, understandable, enforceable
and globally accepted international financial reporting standards
(IFRSs) through its standard-setting body, the IASB;
- to promote the use and rigorous application of those standards;
- to take account of the financial reporting needs of emerging
economies and small and medium-sized entities (SMEs); and
- to bring about convergence of national accounting standards and
IFRSs to high quality solutions.
A. Einleitung
Funktion des betrieblichen Rechungswesen
– Definition aus Rittershofer,
Wirtschaftslexikon:
• Unter der Bezeichnung betriebliches
Rechnungswesen wird die zahlenmäßige
(mengen- und wertmäßige) Aufzeichnung
aller betrieblichen Vorgänge, die sich auf die
Beschaffung, Produktion, Absatz und
Finanzierung ergeben, verstanden
A. Einleitung
I. Funktion
Investoren
Arbeitnehmer
Regierungen und
ihre Institutionen
Adressaten der Rechnungslegung
nach IAS/IFRS
Lieferanten und
andere Gläubiger
Öffentlichkeit
Kreditgeber
Kunden
B. Demokratie als Rechtsprinzip
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des EP und des
Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
Demokratie ?
- Art. 20 I GG: Die Bundesrepublik ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat
- Art. 2 EUV n.F.: Die Werte, auf die sich die
Union gründet, sind die Achtung der
Menschwürde, Freiheit, Demokratie …
B. Demokratie als Rechtsprinzip
Demokratie ?
=> Alle Staatliche Entscheidungen müssen auf
den Souverän zurückführbar sein
- Art. 20 II 1 GG: Alle Staatsgewalt geht vom
Volke aus („Volksdemokratie“)
- Art. 10 III EUV: Alle Bürgerinnen und Bürger
haben das Recht, am demokratischen Leben
der Union teilzunehmen. Alle Entscheidungen
werden so offen und bürgernah wie möglich
getroffen („Bürgerdemokratie“).
C. Rechtsetzung als demokratischer Prozess
D. Einbindung externer Akteure als Demokratieproblem
Einbeziehung externen Wissens ist bei der
Rechtssetzung unverzichtbar:
- Wissensproblem
Aber:
Wie kann der dies so rechtlich organisiert
werden, dass
• sachgerechte Ergebnisse erzielt
• Interessenkollisionen vermieden werden
• die Normen hinreichend demokratisch
legitimiert sind
D. Einbindung externer Akteure als Demokratieproblem
Modus 1: Einwirkung auf das Gesetzgebungsverfahren
I. Einbindung externen Sachverstandes in das
Gesetzgebungsverfahren
II. Outsourcing von Gesetzentwürfen
D. Einbindung externer Akteure als Demokratieproblem
Modus 2: Inkorporation externer Regelwerke
III. Offene Normsetzung (z.B. Verweis auf die GoB)
IV. Inkorporation (IAS-VO)
D. Einbindung externer Akteure als Demokratieproblem
E. Chancen und Risiken
Chancen:
– Beschleunigung
– Kostensenkung
– blame avoidance
– Transparenz
– Sachgerechtigkeit
– Betroffenenpartizipation
– Akzeptanzsicherung
E. Chancen und Risiken
Risiken:
– Interessenkollisionen
– Demokratiedefizit
– Intransparenz
– Mangelnde Berücksichtigung von Allgemeininteressen
– Mangelnde Grundrechtsbindung der externen Akteure
– Risiko der Einigung zu Lasten Dritter
– Publikationsdefizite
F. Konkordanzmuster und Regulierungsstrategien
Überblick über das Endorsement-Verfahren:
Quelle: Königsgruber, IRZ 2008, 245
F. Konkordanzmuster und Regulierungsstrategien
Abstufung der
Rechtsverbindlichkeit privater
Standards
- Voll- oder Teilübernahme
-Begrenzung auf eine Vermutungswirkung
der Standards (§ 342 II HGB)
- Statische oder dynamische Verweisung
Parlamentarisierung und
Demokratisierung der
Standardsetter
- Zusammensetzung der Gremien
- Verfahrensweise (due process)
- Publizitätsanforderungen
Ergebnissicherung
- Abstrakt (Endorsement nach der IAS-VO)
- Konkret im Einzelfall (§ 342 II HGB)
Evalution
„Goldener Zügel“:
(Ko-)Finanzierung
Materielle
Programmierung des
Standardsetter
- Inhaltliche Vorgaben
- Umfang der Inkorporation
Rückholoption
G. Ausblick
Artikel 10 EUV
(1) Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie.
(2) Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament
vertreten. Die Mitgliedstaaten werden im Europäischen Rat von ihrem jeweiligen Staats- oder
Regierungschef und im Rat von ihrer jeweiligen Regierung vertreten, die ihrerseits in demokratischer
Weise gegenüber ihrem nationalen Parlament oder gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern
Rechenschaft ablegen müssen.
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen.
Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen.
(4) Politische Parteien auf europäischer Ebene tragen zur Herausbildung eines europäischen politischen
Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei.
Artikel 11 EUV
(1) Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter
Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu
geben und auszutauschen.
(2) Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen
Verbänden und der Zivilgesellschaft.
(3) Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die
Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.
G. Ausblick
Außenpolitische
Sachzwänge
Betroffenenpartizipation
Deliberation
Effizienz
Repräsentation
Demokratie iSd. Art. 10, 11 EUV?
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