Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/6315
21. Wahlperiode
18.10.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 11.10.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG)
Das Tierwohl hat in Deutschland einen hohen Stellenwert und ist demgemäß
Staatsschutzziel gemäß Artikel 20a unseres Grundgesetzes.
Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen der Tierhalter oder
andere Personen den Tieren bewusst oder unbewusst Schaden zufügen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat es in
den Jahren 2010 – 2016 jeweils gegeben?
Die Überwachung der Vorgaben des Tierschutzrechts obliegt den Fachämtern für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter. Aufgrund der durchgeführten
Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen sind durch die Bezirksämter die nachfolgend genannte Anzahl von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden:
2010
526
Anzahl
*
2011
651
2012
661
2013
653
2014
668
2015
645
2016*
449
1. Januar bis 30. September 2016
Eine statistische Erfassung hinsichtlich der Art der Verstöße findet nicht statt. Eine
nachträgliche Auswertung aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
2.
Wie viele und welche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren hat es in
den Jahren 2010 – 2016 wegen Verstößen gegen das TierSchG gegeben?
Durch die Bezirksämter wurde im Zeitraum 2010 bis 2016 für die nachfolgend genannte Anzahl von Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet beziehungsweise
der Verdacht einer Straftat bei der für die Verfolgung von Straftaten zuständigen Polizei angezeigt. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da
Straf- und Ordnungswidrigkeiten statistisch nicht getrennt werden. Eine nachträgliche
Auswertung aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Anzahl
*
2010
22
2011
52
2012
44
2013
47
2014
58
2015
54
2016*
47
1. Januar bis 30. September 2016
Unabhängig von den durch die Bezirksämter gemeldeten Zahlen ist in der für die statistische Erfassung von Straftaten maßgeblichen Polizeilichen Kriminalstatistik die
nachfolgende Anzahl von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz erfasst:
Drucksache 21/6315
2010
91
Anzahl
*
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
2011
120
2012
117
2013
107
2014
120
2015
114
2016*
83
1. Januar bis 30. September 2016
Für die Beantwortung der Fragestellungen zu Straftaten wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte
zuständigen Dienststelle bei der Wasserschutzpolizei (WSP 51) aus den letzten fünf
Jahren erforderlich; darüber hinaus liegen der Polizei Unterlagen aufgrund gesetzlicher Aktenaufbewahrungsfristen nicht mehr vor. Die manuelle Auswertung von mehreren Tausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
3.
Welche Ordnungsgelder wurden jeweils insgesamt in den Jahren 2010 –
2016 verhängt?
Die Verhängung von Ordnungsgeldern wird durch die zuständigen Bezirksämter statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Durchsicht aller Fälle ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
4.
In wie vielen Fällen wurden die betroffenen Tiere dem Halter entzogen?
Wo sind diese Tiere verblieben?
Die Bezirksämter Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Harburg und Wandsbek ordneten insgesamt in der folgenden Anzahl von Fällen die Fortnahme von Tieren
an:
2010
21
Anzahl
*
2011
21
2012
16
2013
23
2014
24
2015
19
2016*
18
1. Januar bis 30. September 2016
Darüber hinaus sind den Haltern durch das Bezirksamt Hamburg-Nord in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2016 insgesamt 14 Tiere fortgenommen worden.
Sämtliche fortgenommenen Tiere wurden im Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins untergebracht.
Während die Beantwortung im Sinne dieser Fragestellung die Anzahl der dauerhaften
Wegnahme darstellt, beinhalten die Angaben in der Drs. 21/1800 dauerhafte und kurzfristige Wegnahmen.
5.
Welche Tierarten sind hauptsächlich betroffen?
In der Hauptsache sind Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel betroffen.
6.
2010
2011
2012
2013
2014
1 Tier (Art kann nachträglich nicht mehr ermittelt werden)
2 Tiere (Arten können nachträglich nicht mehr ermittelt werden)
Keine
Keine
1 Kaninchen
1 Meerschweinchen
2 Ratten
Keine
2015
2016*
*
Mussten Tiere aufgrund der Verstöße getötet werden? Wie viele waren
dies jeweils in den Jahren 2010 – 2016? Bitte mit Angabe der Tierart.
1. Januar bis 30. September 2016
7.
Wie finanzieren sich die Stellen, in denen die Tiere unterbracht wurden?
Werden die ehemaligen Halter für die entstehenden Unterbringungskosten herangezogen?
Die in Anspruch genommene Stelle wird durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz finanziell unterstützt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1800.
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