Arbeit und Einkommen nach der Vollbeschäftigung. Über - FH-Kiel

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Sooke Dittbrenner
Soziale Arbeit (B.A.)
Arbeit und Einkommen nach der Vollbeschäftigung. Über den Fetisch
Erwerbsarbeit und den Mythos Vollbeschäftigung
Politik und Gewerkschaften fordern und versprechen sie, das Kapital fürchtet sie und Unternehmer
begnügen sich mit dem leeren Versprechen für sie. Vollbeschäftigung – ein aus der Zeit geratener
Mythos. Vollbeschäftigung ist eine historische Ausnahme, trotzdem soll sie, glaubt man der
Politik, unser aller Seelenheil bringen. Doch ist dies überhaupt möglich, allen einen Arbeitsplatz zu
verschaffen? Und welche Art von Arbeit könnte das sein, wäre sie gut bezahlt? Die
Vollbeschäftigung der späten 1960'er und der frühen 1970'er Jahre wird wohl nicht wieder Einzug
in die deutsche Gesellschaft halten. Vollbeschäftigung ist auf der politischen Agenda der
Bundesrepublik ebenso ein Thema wie Arbeitslosigkeit es ist, stellt doch Vollbeschäftigung das
Gegenteil der Massenarbeitslosigkeit dar. In der Politik wie auch im wissenschaftlichen Diskurs ist
dieses Thema höchst umstritten. Weder herrscht Einheitlichkeit bezüglich der Definition, noch
darüber wie und ob dieses Ziel überhaupt erreicht werden kann. In jedem Fall war der Begriff
'Vollbeschäftigung' lange Zeit fester Bestandteil der politischen Rhetorik und diente eher dem
Wahlkampf, denn als realistisches, sozialpolitisches Ziel. Zwar hat die Bedeutung für die
politische Rhetorik leicht abgenommen, das Thema aber ist brisanter geworden und hat sich in
Richtung „mehr Beschäftigung“ gewandelt. Doch gibt es noch diesbezügliche Versprechungen; so
versichert im November 2011 der SPD Fraktionschef Frank Walter Steinmeier bis 2020
Vollbeschäftigung hergestellt haben zu wollen
(http://www.spd.de/aktuelles/News/8178/20110114_spdfraktion_klausur_ziele.html;
Download
am 24.04.2012). Eine kühne Behauptung oder unlauterer Stimmenfang?
Der Titel dieses Aufsatzes impliziert, dass es mit der Vollbeschäftigung vorbei sei. Im Folgenden
werde ich daher darlegen, dass Vollbeschäftigung nicht nur seit Langem bestenfalls die
Geschichtsbücher schmückt, sondern darüber hinaus Interessenlagen an der Vollbeschäftigung
beleuchten. Wer will überhaupt Vollbeschäftigung? Anknüpfend daran wird diskutiert werden, wie
Vollbeschäftigung herzustellen ist und wie die Chancen für eine zeitnahe Erreichung dieses Ziels
stehen.
Wenn Vollbeschäftigung nicht zu haben ist, stellen sich für den deutschen Sozialstaat
fundamentale Fragen. Wie kann es mit der sozialen Sicherung weitergehen, wenn unsere
Gesellschaft sich vom Ziel der Vollbeschäftigung verabschiedet, bzw. den Fakten ins Auge sieht?
Die Fakten, das sind ein wachsender Niedriglohnsektor, zunehmende Teilzeitbeschäftigung, die
zunehmende Bedeutung von Werkverträgen, die „neue“ Selbstständigkeit, kurz: prekäre und sozial
schwach abgesicherte Arbeitsverhältnisse. Die Struktur von Erwerbsarbeit verändert sich, das
Normalarbeitsverhältnis schwindet und mit ihm die Grundlage des deutschen Sozialstaates. Wie
kann es nach der Vollbeschäftigung weitergehen?
I. Die Vollbeschäftigung und ihr Ende
Es gibt verschiedene Wege sich dem Phänomen der Vollbeschäftigung zu nähern.
Alltagssprachlich bedeutet das Wort Vollbeschäftigung, dass es keine nennenswerte
Arbeitslosigkeit gibt. Alle, die können und wollen, gehen einer Erwerbsarbeit nach. Aufgrund
einer jedoch stets vorhandenen sog. friktionellen- oder Sucharbeitslosigkeit oder aber freiwilliger
Arbeitslosigkeit sei von Vollbeschäftigung die Rede, wenn die Arbeitslosenquote nicht über drei
Prozent liege, die sog. Beveridge-Definition. Andere schlagen vor von Vollbeschäftigung zu
sprechen, wenn die Zahl der offenen Stellen das Arbeitsangebot übersteige. Eine weitere
Definition fasst Vollbeschäftigung als das zu den gegebenen institutionellen Bedingungen
beobachtbare
Beschäftigungsmaximum
zusammen.
Dieses
Maximum
wird
als
Gleichgewichtsarbeitslosigkeit bezeichnet (vgl. Promberger 2012, S. 31).
Vollbeschäftigung ist eine historische Ausnahmeerscheinung. Zu Zeiten der Nationalsozialisten
herrschte in Deutschland aufgrund der massiven militärischen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung
Vollbeschäftigung, ja sogar ein Mangel an Arbeitskräften, der mit dem Einsatz von
Zwangsarbeitern kompensiert wurde.
Im Nachkriegsdeutschland gab es eine Periode der Vollbeschäftigung in den Jahren zwischen 1958
und 1974. Die Arbeitslosigkeit war damals aufgrund der historischen Umstände weit unter die
Drei-Prozent-Marke gefallen. Der nachholende Konsum nach den Entbehrungen der Kriegs- und
Nachkriegsjahre, die Massenmotorisierung und der Einzug von immer mehr technischen Geräten
in die deutschen Haushalte machte diese Vollbeschäftigung möglich. Der Staat griff in dieser Zeit
gemäß der keynesianischen Theorie nachfragestärkend ein und ermöglichte so das damalige
Wirtschaftswachstum.
Ein jähes Ende fand diese Periode Mitte der 1970'er Jahre, ausgelöst durch die Ölkrise. Diese
führte zu einem Anstieg der Erwerbslosenzahlen und Vollbeschäftigung im Sinne von Beveridge
wurde seither nie wieder erreicht. Die Gründe dafür liegen im Übergang von einer Industrie- in
eine Dienstleistungswirtschaft wie in Rationalisierungen und der globalen Arbeitsteilung (vgl.
Promberger 2012, S. 33f.).
Seitdem hat sich die Arbeitslosigkeit stetig nach oben entwickelt und erreichte im Jahr 2005 ihren
bisherigen Höhepunkt. Die damals eingeleiteten Reformen, im Rahmen der Agenda 2010, brachten
die Zahlen zwar deutlich zum Sinken, jedoch ist Deutschland auch heute mit einer
Arbeitslosenquote von 8,6 Prozent noch weit von einer Situation der Vollbeschäftigung entfernt
(vgl. Asef; Wingerter 2011, S. 106). Die folgende Grafik veranschaulicht zum einen die stetig
steigende Sockelarbeitslosigkeit, zum anderen die kurze Periode der Vollbeschäftigung Ende der
1960'er Jahre:
Arbeitslosigkeit und offene Stellen im
Jahresdurchschnitt in Deutschland
3500
3000
in Tsd.
2500
2000
1500
1000
500
0
Eigene Darstellung nach Asef; Wingerter 2011, S. 105f.
registrierte
Arbeitslose
offene Stellen
Es ist zu erwarten, dass die Arbeitslosenquote auch in den folgenden Jahrzehnten auf diesem
Niveau bleiben wird, da zum einen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die sog. Stille Reserve und die Gruppe der Unterbeschäftigten nicht mitgerechnet werden und zum anderen heute etwa zwei Drittel der Arbeitslosen Empfänger von
Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, den sog. „Hartz IV Leistungen“ sind, unter denen
sich überproportional viele Personen mit Bildungsnachteilen, Langzeitarbeitslose und Menschen
mit schlechtem Gesundheitszustand befinden, die auch ohne konjunkturelle Schwächen
Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben.
Vollbeschäftigung ist in der deutschen Geschichte entweder mit großer Not und prekären
Lebenslagen verbunden gewesen oder aber mit der Vorbereitung von Kriegen sowie
Nachkriegsfolgen und steht damit gewissermaßen als deren Folge mit Katastrophen in
Zusammenhang (vgl. Promberger 2012, S. 34f.). Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, wer
überhaupt Vollbeschäftigung will, denn die Interessen der verschiedenen Arbeitsmarktakteure
stimmen durchaus nicht überein und werden daher im folgenden Abschnitt näher beleuchtet.
Wer will Vollbeschäftigung?
Vollbeschäftigung ist, wie bereits angeführt, fester Bestandteil politischer Rhetorik, wird jedoch
zunehmend, wahrscheinlich aufgrund der Unwahrscheinlichkeit sie tatsächlich zu erreichen, durch
die Forderung nach „mehr Beschäftigung“ ersetzt. Die Politik in Deutschland scheint sich damit
abgefunden zu haben, dass Arbeitslosigkeit vorhanden ist und dass dies auch weiterhin der Fall
sein wird. In regelmäßigen Abständen von etwa vier Jahren werden die politischen Stimmen nach
mehr Beschäftigung lauter, da dies nach wie vor ein Argument ist, mit dem man Wahlen für sich
entscheiden kann. Die Frage, die sich für Politiker stellt, ist also, ob Massenarbeitslosigkeit eine
Gefahr für den Gewinn bzw. Erhalt der Regierungsmacht darstellt.
In diesem Kontext sind zwei Faktoren von besonderer Bedeutung, zum einen die
Arbeitslosenquote
zum
anderen
die
Inflationsrate,
also
die
Geldwertstabilität.
Die
Arbeitslosenquote betrifft, zumindest auf den ersten Blick, nur diejenigen Menschen, die
unmittelbar davon betroffen sind, eine Minderheit im Vergleich zu allen abhängig Beschäftigten.
Die Inflationsrate hingegen betrifft die gesamte Bevölkerung und dementsprechend wird ihr ein
politisch besonders großer Wert beigemessen. Bemerkenswert ist an dieser Stelle eine Messgröße
für die inflationsstabile, und damit notwendige und akzeptable, Arbeitslosigkeit, die NAIRU
(non-accelerating inflation rate of unemployment). Hiermit wird das Maß an Arbeitslosen
angegeben, das für einen stabilen Geldwert sorgt und Inflation verhindert. Erstaunlicherweise ist
die NAIRU keine feststehende Größe, wie zu vermuten wäre, sondern die Schätzungen der
Experten
bezüglich
der
erforderlichen
Höhe
korrespondieren
mit
den
tatsächlichen
Arbeitslosenzahlen, weshalb zuvor von „akzeptabler Arbeitslosigkeit“ die Rede war (vgl. Bleses;
Vetterlein 2002, S. 15ff.; Vobruba 2000, S. 43ff.).
Dementsprechend ist die NAIRU ein Indikator für etwas, womit sich ökonomische Theorien und
Politik abgefunden haben. Wenn sich jedoch die Politik mit der immer weiter steigenden Arbeitslosigkeit abgefunden hat, warum dann die Forderung nach einem Mehr an Beschäftigung, oder gar
Vollbeschäftigung? Welchen Sinn verfolgt die Aufrechterhaltung des Primats der Vollbeschäftigung? Wie ist es also um die Interessen der Akteure am Arbeitsmarkt, der Arbeitnehmern
und Arbeitnehmerinnen, der Arbeitgeber und deren jeweiligen Vertretungen sowie des Staates
bestellt? Die Positionen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen sind keinesfalls eindeutig
und um der Frage nachzugehen, werden nun Kosten und Nutzen von Vollbeschäftigung oder
vollbeschäftigungsorientierter Politik näher betrachtet.
Die Interessenlage des Staates oder besser gesagt der Regierungspartei bzw. -koalition wurde im
oben Dargestellten umrissen – weil Arbeitslosigkeit und Inflationsrate eng zusammenhängen,
sind sie von großer politischer Bedeutung für die Regierungsparteien. Ferner hat der Staat ein
Interesse am Abbau von Arbeitslosigkeit, da Arbeitslosigkeit hohe Kosten für die ohnehin
gebeutelte Staatskasse bedeutet. Auf der einen Seite ist die Leistung von Transferzahlungen mit
hohen Kosten verbunden, auf der anderen Seite schlagen sich die Mindereinnahmen durch
entgangene Steuern und Abgaben stark nieder (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 15ff.). Eine hohe
Arbeitslosigkeit bedeutet Vertrauensverlust in der Bevölkerung und stellt ein sozialpolitisches
Problem dar, einer niedrigen Arbeitslosigkeit jedoch folgt eine höhere Inflationsrate. Die
Regierung steht einer Vollbeschäftigung damit in gewisser Weise ambivalent gegenüber. Als
nächstes werden die Interessenlagen der übrigen Arbeitsmarktparteien betrachtet.
Auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes werden zwei Gruppen unterschieden, nämlich die
Unternehmer, die darauf angewiesen sind Kapital von den Kapitaleignern zu erhalten, um
wirtschaftlich handlungsfähig zu sein. Die Position der Kapitaleigner ist in diesem Kontext relativ
klar. Vollbeschäftigung bedeutet für diese Gruppe, dass die Position von Arbeitskraftanbietern
gestärkt würde, Lohnsteigerungen leichter durchsetzbar wären und infolgedessen. für die Kapitaleigner Kostensteigerungen entständen. Kostensteigerungen wiederum wirken sich auf das
allgemeine Preisniveau aus und damit auch auf das Zinsniveau der Notenbanken und schließlich
können sich höhere Preise auf den globalisierten Absatzmärkten nachfrageschwächend auswirken.
Für Kapitaleigner wären also ihre Gewinne in Gefahr und sie würden sich deshalb klar gegen
Vollbeschäftigung positionieren (vgl. Vobruba 2000, S. 48).
Für Unternehmer stellt sich die Lage anders dar. Unternehmer sind im Gegensatz zu ihren
Kapitalgebern viel stärker lokal gebunden (Kapitaleigner können ihr Geld weltweit anlegen) und
erheblich auf den sozialen Frieden angewiesen. Eine hohe Arbeitslosigkeit und hohe soziale
Desintegration ist damit konträr zu ihren Interessen. Allerdings bedeutet Vollbeschäftigung auch
für sie Kostensteigerung. Diese Kostensteigerung, die in der Folge zinssteigernd wirkt, hätte auch
Auswirkungen auf die Unternehmen, die ja auf das Kapital der Kapitaleigner angewiesen und
daran interessiert sind, dieses möglichst günstig erhalten. Die gestärkte Position der Arbeitnehmer
würde nicht nur für leichtere Durchsetzbarkeit von Lohnsteigerungen sorgen, sondern auch die
Machtposition der Arbeitgeber untergraben. Disziplinierende Maßnahmen in Form von
Kündigungen beispielsweise verlören im Zustand der Vollbeschäftigung ihre Wirkung.
Arbeitgeber profitieren also auch von Arbeitslosigkeit. Dazu kommt, dass die Kosten für
Arbeitslosigkeit nicht von den Unternehmen direkt getragen werden. Zwar zahlen die
Unternehmen einen Teil der Arbeitslosenversicherung und auch Steuern, die u.a. für die
Finanzierung von Arbeitslosigkeit verwendet werden. Diese Kosten gehen jedoch durch die
Kostenrechnung direkt in die Preiskalkulation ein und so könnte Vollbeschäftigung für
Arbeitgeber auch bedeuten, dass die Abgabenlast des Unternehmens sänke, was wiederum
preissenkende Wirkung haben könnte.
Auch die Unternehmerverbände sehen die zwei Seiten der Vollbeschäftigung. Auf der einen Seite
lassen sich die Interessen ihrer Mitglieder in Kontexten wie etwa Verkehrs-, Umwelt-, oder
Technologiepolitik bei relativ hoher Arbeitslosigkeit viel besser durchsetzen, da sie der Politik
gegenüber ein starkes Argument haben, nämlich das des drohenden Stellenabbaus. Auf der anderen
Seite darf das Ziel der Erreichung von Vollbeschäftigung nicht gänzlich erfolglos bleiben, da
dieses sonst aufgegeben werden könnte und die positiven Wirkungen, wie etwa die gestärkte
Machtposition, dieses Ziels hinfällig würden (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 15f; Vobruba 2000,
S. 49f.). Unternehmerverbände sind daher eher an vollbeschäftigungsorientierter Politik
interessiert als an der Erreichung des Ziels. Dies gilt zumindest bei preisstabiler Arbeitslosigkeit.
Gewerkschaften sind grundsätzlich an Vollbeschäftigung und vollbeschäftigungsorientierter
Politik interessiert, schließlich wird dadurch ihre Position massiv gestärkt und damit steigt auch die
Durchsetzungskraft der Gewerkschaften. Dies dürfte zu mehr Zufriedenheit der Mitglieder führen,
was eine stärkere Bindung dieser an die Gewerkschaft nach sich zieht. Allerdings sei gesagt, dass
vollbeschäftigungsorientierte Politik – also Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage
– für Gewerkschaften auch Grenzen hat. Maßnahmen, die zwar der Gesamtbeschäftigungslage
dienlich sind, den einzelnen Mitgliedern aber Zugeständnisse abverlangen, könnte ebendiese
Bindung brüchig werden lassen. Beispielweise könnten Arbeitszeitverkürzungen auf der einen
Seite zwar mehr Beschäftigte bedeuten, geschieht dies jedoch ohne Lohnausgleich, sinkt das
Vertrauen der Mitglieder. Dieser Umstand sorgt dafür, dass Gewerkschaftsinteressen, ohne das es
explizit gewollt wäre, den Interessen der Unternehmer und deren Verbände entsprechen (vgl.
Bleses; Vetterlein 2002, S. 19; Vobruba 2000, S. 50).
Schließlich bleibt noch die Gruppe der Empfänger von Arbeitslosengeld II. Welche Interessen
haben diese? Hier ist die Situation nicht so eindeutig wie vielleicht angenommen. Menschen, die
nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, ihre Chancen auf eine Beschäftigung jedoch positiv
einschätzen, haben ein klares Interesse an Vollbeschäftigung, denn auch sie würden von der
verbesserten Position profitieren. Die Gruppe derer, die ihre Chancen auf Beschäftigung dagegen
eher pessimistisch einschätzen, gehören nicht zu den Profiteuren. Da sich Vollbeschäftigung
wahrscheinlich lohnsteigernd auswirken und dieses sich wiederum auf das allgemeine Preisniveau
niederschlagen würde, gehörten sie zu den Verlierern einer Vollbeschäftigungsgesellschaft. Für sie
bedeutet dieser Umstand, dass ihre Kaufkraft sinkt und die gesellschaftliche Integration erneut
erschwert würde (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 19; Vobruba 2000, S. 50).
Die Interessen der Arbeitsmarktakteure sind also keinesfalls identisch. Aufgrund ihrer Auswirkung
auf die Inflationsrate erfährt Arbeitslosigkeit großes politisches Interesse und ist ihre Bedeutung
als Wahlkampfthema enorm hoch. Unter dem Strich bleibt: Unternehmer, deren Verbände und
Finanziers sehen das Primat Vollbeschäftigung gerne, da sich ihre Interessen dadurch deutlich
besser formulieren und durchsetzen lassen. Realisiert werden sollte sie aber trotz einiger
gesamtfiskalischer Vorteile nicht, da sie die Machtposition gegenüber den Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen untergraben würde.
Auf der Arbeitnehmerseite ist das Interesse an Vollbeschäftigung deutlich höher, jedoch fehlt es an
Macht. Die Gewerkschaften sind in einer Gemengelage von Interessen be- und gefangen. Die
Interessenverfolgung in Richtung Vollbeschäftigung könnte sogar zum Verlust der Mitglieder
führen, ginge diese mit Einkommenseinbußen einher.
Insgesamt stellt sich Vollbeschäftigung für die Arbeitsmarktakteure als wenig attraktiv dar. Als
inhaltsleeres Postulat scheint sie dagegen willkommen, da sie die Durchsetzung anderer Interessen
erleichtert, wobei auch gelegentliche Erfolgsmeldungen nicht ausbleiben sollten. Die Erreichung
von Vollbeschäftigung jedoch würde die Machtposition der Akteure auf der Nachfrageseite
schwächen und die Position der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stärken. Dies sinnvoll und
wünschenswert, jedoch zeigt sich hier die Machtasymmetrie auf dem Arbeitsmarkt deutlich.
Im folgenden Abschnitt werde ich der Frage nachgehen, ob und wie Vollbeschäftigung trotz der
widrigen Umstände erreichbar ist.
Ist Vollbeschäftigung möglich?
Der Arbeitsmarkt besteht aus zwei sich bedingenden Faktoren, der Nachfrageseite, also den
Arbeitgebern und der Angebotsseite, den Arbeitnehmern. Auf beiden Seiten kann nach Lösungen
zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gesucht werden. Grundsätzlich wird der Arbeitsmarkt durch
drei Einflussgrößen bestimmt. Das ist zum ersten das Erwerbspersonenangebot, zum zweiten die
Nachfrage nach Arbeitskraft und zum dritten die Arbeitsproduktivität. Welche Möglichkeiten hat
unsere Gesellschaft Arbeitslosigkeit zu überwinden bzw. Vollbeschäftigung herzustellen?
Das Arbeitskräfteangebot
Zunächst kann sich dem Problem statistisch genähert werden. Die Zahl derer, die auf den
Arbeitsmarkt streben, ist politisch beeinflussbar. So kann beispielsweise die Grenze für das
Renteneintrittsalter angehoben oder abgesenkt werden. Auch auf das Erwerbseintrittsalter kann die
Politik Einfluss nehmen, etwa durch Bildungszeiten. Die Politik kann also die Zahl der
Erwerbspersonen mitgestalten, Veränderungen am Arbeitsmarkt herbeiführen und so das
Arbeitsangebot senken oder steigern (vgl. Asef; Wingerter 2011, S. 107f; Pilz 2009, S. 111). Die
Bildungszeiten sind seitens der Politik in der jüngeren Vergangenheit nach unten korrigiert
worden, das Renteneintrittsalter hingegen nach oben. Des Weiteren ist in diesem Kontext auch auf
die Gruppe der ausländischen ArbeitnehmerInnen hinzuweisen, deren Zahl wie auch Erwerbsorientierung anhand entsprechender Gesetze beeinflusst werden kann. Durch die gestiegene
Mobilität innerhalb der EU ist solche Regulierung jedoch nicht mehr besonders aussichtsreich.
Auch ist fraglich, wie es um die Bereitschaft der ausländischen Arbeitssuchenden bestellt ist, bei
sinkendem Arbeitsbedarf in ihre Heimat zurückzukehren.
Auch die Erwerbsbeteiligung der Frauen wird als wiederkehrende Größe in der Literatur immer
wieder genannt. Schließlich hat sich die gestiegene weibliche Erwerbsbeteiligung deutlich auf den
Arbeitsmarkt ausgewirkt. Diese jedoch in die tradierten Bahnen zu lenken ist gesellschaftlich nicht
wünschenswert.
Ansonsten unterliegt die Situation auf der Angebotsseite des Arbeitsmarktes demografischen
Gesichtspunkten, also arbeitsmarktfernen Kalkülen. Sie ist abhängig davon, wie sich die
generationale Zusammensetzung unserer Gesellschaft entwickelt. Bis 2020, so die Prognosen, soll
sich die Zahl der Erwerbspersonen um 1,8 Millionen verringern, was für sich genommen zu einer
statistischen Entlastung des Arbeitsmarktes führen könnte. Es bleibt jedoch ebenso abzuwarten wie
sich die Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt 2020 darstellen wird. Eine zahlenmäßige
Verkleinerung der Angebotsseite macht noch keine hinreichende Entlastung aus. Die
Angebotsseite lässt sich jedoch nicht bloß über die Zahl der Erwerbspersonen steuern. Vielmehr
stellt das Arbeitsvolumen eine alternative Steuerungsmöglichkeit dar. Diese Möglichkeit zielt auf
die
Verteilung
der
vorhandenen
Arbeitszeit,
die
Arbeitsstunden
pro
Kopf.
Durch
Arbeitszeitverkürzung könnte hier ebenfalls eine Entlastung des Arbeitsmarktes herbeigeführt
werden, wenn die vorhandene Arbeit auf mehr Menschen verteilt würde. Dies jedoch hätte
vermutlich lediglich eine Chance auf Akzeptanz bei den Arbeitnehmern, geschähe dies bei vollem
Lohnausgleich (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 26f.). Angesichts der Tatsache, dass die Löhne
bereits heute den Unternehmern zu hoch erscheinen, ist eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem
Lohnausgleich unwahrscheinlich.
Produktivität und Nachfrage
Die Nachfrage nach Arbeit richtet sich nach der Nachfrage nach Gütern und der Produktivität.
Werden viele Güter abgesetzt, wird auch viel Arbeit nachgefragt. Das Wachstum der deutschen
Wirtschaft hat sich jedoch durch externe Einflüsse aus anderen Volkswirtschaften – im Rahmen
der Globalisierung – verschlechtert und auch in Zukunft ist nicht mit Wachstumsraten zu rechnen,
die einen Anstieg der Arbeitskraftnachfrage zur Folge haben werden, sondern maximal
beschäftigungssichernd
wirken.
Prognos
sagt
ein
zukünftiges
Wachstum
des
Bruttoinlandsproduktes von durchschnittlich zwei Prozent bis 2020 voraus, das deutlich höher
ausfallen müsste, wollte man Vollbeschäftigung erreichen (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 21f.).
Jeremy Rifkin sieht die Ursache von Arbeitslosigkeit in der fortschreitenden Technologisierung
und der daraus folgenden Rationalisierung und Optimierung von Prozessabläufen in der
Produktion (vgl. Rifkin 2004). Um dem steigenden internationalen Wettbewerb zu begegnen, sind
Unternehmer gezwungen, stets ihren Umsatz zu steigern. Dies geschieht in der Regel durch drei
Mechanismen: Zum einen können Unternehmer die Preise ihrer Produkte erhöhen, um so den
Umsatz zu steigern. Doch sorgt der heutige Konkurrenzdruck für das Gegenteil und die Preise
entwickeln sich eher nach unten als nach oben, denn Preiserhöhungen einzelner Anbieter würden
letztere sonst aus dem Markt werfen. Zögen andere Anbieter in puncto Preiserhöhungen mit, wäre
dauerhaft Inflation die Folge. Eine andere Möglichkeit stellt die Steigerung der produzierten
Stückzahlen dar. Neue Absatzmärkte müssten gefunden und erschlossen werden, was sich positiv
auf die Beschäftigung auswirken könnte. Jedoch sind in der heutigen Welt viele Absatzmärkte,
z.B. der der Automobilindustrie, weitestgehend gesättigt und die Produktion bzw. der Verkauf von
Waren nicht beliebig erweiterbar.
Deswegen ist es für Unternehmer wichtig, in Produktinnovationen zu investieren. Dies kann durch
Erweiterungsinvestitionen oder Rationalisierungsinvestitionen geschehen. Erweiterungsinvestitionen zielen auf Produktinnovationen ab. Das bedeutet, dass ein Unternehmen versuchen wird,
den Lebenszyklus eines Produktes kurz zu halten und ständig neue Varianten eines Produktes auf
den Markt zu bringen (im Falle der Automobilindustrie sind das die beinahe jährlich neu
entwickelten
Modelle).
Diese
Variante
hätte
einen
positiven
Effekt
auf
die
Beschäftigungssituation, da erstens der Forschungs- und Entwicklungssektor der Unternehmen
ausgebaut würde und zweitens die Produktion erweitert werden müsste, was mehr Nachfrage nach
Arbeit zur Folge hätte. Dies ist jedoch lediglich im Anfangsstadium der Produktion der Fall. Ist die
Produktion eines Gutes zum Standard geworden, können auch diese Produktionsabläufe
technologisiert werden und Entlassungen wären erneut die Folge.
Rationalisierungsinvestitionen sind im Wesentlichen auf Produktionsprozesse gerichtet. Diese
wirken sich negativ auf die Beschäftigungssituation aus, da hier Arbeitsschritte optimiert werden
und zumeist menschliche Arbeit durch maschinelle ersetzt wird. Die Folge ist die Möglichkeit mit
weniger Personal größere Stückzahlen zu produzieren und damit die Lohnstückkosten zu senken.
Steigen die Lohnstückkosten schneller als die Produktivität, werden Prozessinnovationen
notwendig. Das wirkt sich wiederum positiv auf den Unternehmergewinn aus, was die Bedeutung
von Rationalisierungsinvestitionen deutlich macht (vgl. Baur 2001, S. 48ff.).
In der Industrie ist die Umstellung von menschlicher auf maschinelle Arbeit seit langem Alltag, für
den Dienstleistungssektor wird sich die zunehmende Computerisierung ebenfalls zum Nachteil der
Beschäftigten auswirken. So seien die Unternehmer aufgrund der ständig steigenden Lohnkosten
bestrebt, neue Informations- und Kommunikationstechnologien zu Ungunsten der Beschäftigten
einzusetzen und so dauerhaft Kosten zu sparen, so Rifkin. Weltweit, so argumentiert er weiter,
haben neueren Untersuchungen zufolge nicht einmal fünf Prozent der Unternehmen damit
begonnen diese neuen Technologien einzuführen, was darauf schließen lasse, welch ungeheures
Potenzial noch in weiteren Rationalisierungsprozessen stecke. In den kommenden 20 Jahren, so
prophezeit Rifkin, werde die Zahl der Beschäftigten im Industriesektor, die heute noch 35% aller
Beschäftigten betrage, auf gerade einmal 15% absinken (vgl. Rifkin 2004, S. 57ff.).
Staatliche Strategien
Analog zu den Ursachen der Arbeitslosigkeit nach den zwei prominentesten ökonomischen
Theorien lassen sich nun zwei grundsätzliche Strategien zur Überwindung der Arbeitslosigkeit
finden.
Die eine Strategie lässt sich der neoliberalen/neoklassischen Theorie zuordnen. Demnach ist
Arbeitslosigkeit als Folge von Tarifverhandlungen und staatlichen Interventionen in das Marktgeschehen eingetreten. Die neoklassische Theorie geht davon aus, dass ein perfekter Markt immer
zu einem Gleichgewicht tendiert und ohne staatliche Eingriffe sich die Arbeitslosigkeit mittels
Lohnsenkungen einstellen und der Markt geräumt würde. Demnach muss der Staat die
Unternehmen von Abgaben und Steuern entlasten und für eine möglichst angebotsorientierte
Wachstumspolitik sorgen. Die Stärkung der unternehmerischen Investitionsfähigkeit sorge dann
für mehr Beschäftigung.
Dem
Argument
entgegenzuhalten
ist
die
Tatsache,
dass
Arbeitskraftanbieter
auf
Einkommensverluste invers reagieren und nicht, wie in diesem Modell angenommen, das geringe
Einkommen einfach hinnehmen. Sie werden um den Verlust auszugleichen ihr Angebot erhöhen.
In Folge dessen wird sich die Position der Arbeitnehmer weiter schwächen und weitere Lohnsenkungen können das Resultat sein, was die Situation noch verschärft statt sie zu lindern. Dieses
Dilemma ist vergleichbar mit dem Gefangenendilemma. Für den einzelnen Arbeitnehmer ist es
rational sein Angebot zu erhöhen, für die Gesamtheit der Arbeitnehmer wirkt sich das jedoch am
Ende negativ aus (vgl. Vobruba 2000, S. 35; Bleses; Vetterlein 2002, S. 23). Des Weiteren lautet
eine Kritik an dieser Strategie, dass es keinesfalls gewiss ist, dass durch Lohnsenkungen mehr
Arbeitsplätze geschaffen werden, da durch die Lohnsenkung das gesamtwirtschaftliche
Kostenniveau ebenfalls sinkt, was wiederum die Preise sinken lässt. In diesem Fall sinkt die
Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, denn die Kaufkraft der Lohnempfänger lässt nach
und die Ersparnisse der Unternehmen durch die Lohnsenkungen verpuffen in Preissenkungen (vgl.
Vobruba 2000, S. 34ff.).
Eine andere Strategie dagegen verfolgen die Vertreter der keynesianischen Tradition. Arbeitslosigkeit ist demnach die Folge von einer Nachfrageschwäche nach Waren und Dienstleistungen. Diese
soll vom Staat behoben werden, indem er durch Schuldenaufnahme die Nachfrage durch
öffentliche Ausgaben ankurbelt. Dies führe zu vermehrter Investitionstätigkeit seitens der
Unternehmen und sorge so für eine verstärkte Nachfrage nach Arbeitskraft. Insbesondere in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten solle der Staat also Schulden machen, um diese in
konjunkturellen Spitzenzeiten wieder abbauen. Diese Strategie ist insofern problematisch, als dass
gerade in der aktuellen Finanzkrise die Neuverschuldung von Staaten keine akzeptable Lösung
darstellt und außerdem ist nicht jede Form der Arbeitslosigkeit durch Konjunkturbelebung zu
beheben. Beispielsweise die Problematik der sog. Mismatch-Arbeitslosigkeit kann mit solchen
Mechanismen nicht gelöst werden.
Des Weiteren, so argumentiert Antje Vetterlein, ist das Wissen seitens der Unternehmer um die
keynesianische Methode auch ihr Problem. Denn Unternehmer hätten in der Vergangenheit bereits
gelernt, dass der Staat trotz wirtschaftlich günstigen Zeiten seine Verschuldung nicht abbaut und
daher das Defizit mit Steuererhöhungen auszugleichen versucht. Dies führte dann zu erneuten
Erhöhung der Abgabenlast für die Unternehmer und daher hielten sie sich mit Investitionen in
Beschäftigung zurück und der Mechanismus greift nicht in der gewünschten Form (vgl. Bleses;
Vetterlein 2002, S. 24f).
Beiden Strategien ist also vorzuwerfen, dass keinesfalls die gewünschten Beschäftigungseffekte
eintreten müssen, denn zum einen ist nicht klar, dass das erhoffte Wachstum auch eintritt, zum
anderen können finanzielle Spielräume seitens der Unternehmen auch in Rationalisierungsinvestitionen aufgehen, welche die Arbeitslosigkeitsproblematik verschärfen würde. Insofern ist
die staatliche Steuerung des Arbeitsmarktes auf der Nachfrageseite fragwürdig.
Daher werden nun die möglichen Handlungsalternativen der beiden Arbeitsmarktparteien zu
untersuchen sein, denn diese sind aufgrund der Tarifautonomie die entscheidenden
Verhandlungspartner.
Die Akteursebene
Wie
können
nun
die
beiden
Arbeitsmarktparteien,
die
Gewerkschaften
und
die
Arbeitgeberverbände auf die Arbeitslosigkeit einwirken und ihre Interessen durchsetzen? Wie
sehen die Verhandlungspositionen aus, besteht Egalität zwischen den Vertragspartnern?
Die Macht- und Ressourcenverteilung auf dem Arbeitsmarkt sind höchst ungleich, was die
gewerkschaftliche Interessenvertretung deutlich erschwert. Die Anbieter von Arbeitskraft nämlich
sind im Gegensatz zu Unternehmern und Kapitaleignern nicht von ihrer Ware Arbeitskraft
trennbar. Auch stellt der Preis dieser Ware, der Lohn, die Existenzgrundlage der Arbeitnehmer dar.
Demzufolge sind Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt angewiesen und Arbeit auf Kapital.
Die Kapitaleigner hingegen sind räumlich und zeitlich nicht vom Arbeitsmarkt abhängig. Zum
einen haben diese mehr Zeit und können eine eventuelle Arbeitszurückhaltung „aussitzen“. Zum
anderen können sie durch Rationalisierungsinvestitionen ihr Kapital gänzlich vom Arbeitsmarkt
lösen.
Die Machtverhältnisse und damit die Möglichkeiten auf den Arbeitsmarkt einzuwirken sind also
sehr unterschiedlich und können auf Seite der Arbeitnehmer nur mittels kollektiven Auftretens
verkleinert werden. Arbeitnehmer sind in Verhandlungen mit den Arbeitgebern durch das
beschriebene Machtgefälle auf Organisationen angewiesen, die kollektive Bedürfnisse durchsetzen
können. Gewerkschaften übernehmen diese Aufgabe, haben jedoch das Problem, dass die
Interessen ihrer Mitglieder sehr heterogen sind, da jedes der Mitglieder in einer anderen sozialen
Lage ist und sich die Lebensbedingungen stark unterscheiden können. Gewerkschaften haben also
das Problem überhaupt kollektive Interessen zu formulieren (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 27ff.).
Die Arbeitgeberseite hingegen verfolgt sehr spezifische Interessen, wie z.B. die Abwendung von
Mindestlöhnen, und hat damit einen Vorteil in der Artikulation ihrer Interessen. Außerdem sind in
Arbeitgeberverbänden keine Individuen organisiert, sondern Unternehmen. Die Zahl der
Interessen sinkt damit potenziell gegenüber denen der Gewerkschaften. Ein Diskurs über
gemeinsame Interessen ist damit auf Arbeitgeberseite deutlich erleichtert (vgl. ebd.).
Verlieren die Gewerkschaften ihre Mitglieder, da diese sich vielleicht nicht gut vertreten fühlen,
verlieren sie an Argumentationskraft, womit sich ihre Verhandlungsposition schwächt.
Arbeitgeberverbände haben zwar das gleiche Problem, allerdings hat die Flucht aus den
Arbeitgeberverbänden für den Unternehmer nicht dieselben Nachteile wie für die Arbeitnehmer.
Denn die Konsequenzen der Flucht aus den Tarifverträgen können negative Folgen für die
Arbeitnehmer haben. Gewerkschaften sind demnach darauf angewiesen, im Sinne ihrer Mitglieder
und der Wirksamkeit der Verhandlungen, dass Unternehmer sich in Wirtschaftsverbänden
organisieren und damit an die verhandelten Tarifverträge gebunden sind. Die Forderungen der
Gewerkschaften müssen sich also auch immer an den Interessen der Arbeitgeberverbände
orientieren. Außerdem sind Arbeitnehmer natürlich an der Prosperität der ihnen Arbeit gebenden
Unternehmen interessiert, da sie von deren wirtschaftlich guten Lage des Unternehmens abhängig
sind.
Generell ist eine gute wirtschaftliche Lage für alle Gesellschaftsmitglieder von Wichtigkeit. So hat
auch der Staat ein großes Interesse daran, schließlich hängen seine Einnahmen daran und damit
auch die Möglichkeit der Umverteilung. Auch die Rolle des Staates bei den Tarifverhandlungen ist
wegen der Tarifautonomie stark eingeschränkt. Die Regulierung des Arbeitskräfteangebots wie
auch der Nachfrage nach Arbeit ist, wie oben beschrieben, keine erfolgversprechende Strategie und
auch die Lohnpolitik obliegt den Tarifparteien und steht damit außerhalb direkter staatlicher
Kontrolle (vgl. Bleses; Vetterlein 2002, S. 27ff.).
Aufgrund der Machtasymmetrie auf der einen Seite, der gesamtgesellschaftlichen Relevanz der
Beschäftigungspolitik auf der anderen und der Notwendigkeit von Arbeitszeitverkürzung plädiert
Bernd Guggenberger dafür, die Hoheit der Beschäftigungspolitik nicht bei den Tarifparteien zu
belassen, die damit schlichtweg überfordert seien, sondern die Thematiken auf der
staatlich-politischen Ebene zu behandeln um gesamtgesellschaftliche Fortschritte zu erzeugen
(vgl. Guggenberger 1988, S. 65ff.).
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und damit die Herstellung von Vollbeschäftigung scheint
eine kaum zu lösende Aufgabe zu sein. Die beiden gewichtigsten ökonomischen
Theorierichtungen geben diesbezüglich zwei Auswege vor: Liberalisierung des Arbeitsmarktes
und Senkung der Transferleistungen oder massive Staatsverschuldung. Die Idee der sozialen
Gerechtigkeit ist in beiden Ansätzen schwer wiederzufinden und daher scheiden sie im deutschen
Sozialstaat als akzeptable Lösungen aus.
Wenn
Vollbeschäftigung
also
nicht
zu
erreichen
ist,
dann
fußt
das
deutsche
Sozialversicherungssystem auf den falschen Paradigmen und bedarf der Verbesserung. Es scheint
also notwendig zu sein, die richtige Therapie auf die eben gestellten Diagnosen zu verordnen und
die sozialen Sicherungssysteme der Zeit anzupassen. Die Möglichkeiten und die Machtverteilung
auf dem Arbeitsmarkt sind ungleich und damit Teil des Problems. Arbeitnehmer sind zur
Durchsetzung ihrer Interessen auf Gewerkschaften angewiesen und diese haben einen sehr
schmalen Korridor für die Interessenvertretung zur Verfügung. In erster Linie sind sie ihren
beschäftigten Mitgliedern verpflichtet, was die Möglichkeit für Forderungen stark einschränkt.
Zielführend könnte sich also eine Angleichung der Teilnahmevoraussetzungen am Arbeitsmarkt
auswirken. Um Möglichkeiten, diese Voraussetzungen zu egalisieren, soll es daher im folgenden
Kapitel gehen.
II. Was kommt nach der Vollbeschäftigung?
Die Entkopplung von Arbeit und Einkommen
Das Verhältnis von Arbeit und Einkommen ist problematisch. Der deutsche Sozialstaat und dessen
Finanzierung beruhen auf Vollbeschäftigung und stellen die normale Erwerbsbiographie ins
Zentrum aller Bemühungen und das in scheinbar völliger Ignoranz der Tendenzen heutiger
Arbeitsverhältnisse und Arbeitswirklichkeiten. Zur Verdeutlichung: Noch in den 1960'er Jahren
galt das Postulat des Normalarbeitsverhältnisses. Zu dieser Zeit befanden sich etwa 97 Prozent der
Beschäftigten in festen Arbeitsverhältnissen. Das bedeutet, dass eine Person in ihrem erlernten
Beruf in Vollzeit bis zum Erreichen des Ruhestandes arbeitete. Gerhard Willke stellt 1998 fest,
dass dieser Zustand damals noch für etwa zwei Drittel der Beschäftigten zuträfe, ein wachsender
Anteil der Beschäftigten aber in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu finden
sei. Dazu zählt er eine Zunahme der Teilzeitarbeitsstellen, der vermehrte Abschluss von befristeten
Arbeitsverträgen, Minijobs (damals 610 DM, heute 400 Euro Jobs), Arbeit die von zu Hause
erledigt werden kann, ein sich ausweitender Leiharbeitssektor und die sog. „neue“
Selbstständigkeit, die Scheinselbstständigkeit. Willke prognostiziert den Anstieg dieser atypischen
Arbeitsverhältnisse und weist somit darauf hin, dass diese in Zukunft eher als normal, denn als
atypisch anzusehen seien (vgl. Willke 1998, S. 146). 2009 waren bereits etwa ein Viertel der
Beschäftigten in Deutschland atypisch beschäftigt (vgl. Asef; Wingerter 2011, S. 100).
Mit
dem
Aufbrechen
des
Normalarbeitsverhältnisses
bröckelt
auch
die
normale
Erwerbsbiographie. Die neuen „fragmentierten Erwerbsbiographien“ zeichnen sich durch
zerstückelte Erwerbsbiographien aus, die durch Weiterbildung, Umschulung, Wechsel von Vollauf Teilzeitbeschäftigung oder in geringfügige Beschäftigung (Minijobs) gekennzeichnet sind.
Auch Phasen der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsplatz- oder Arbeitgeberwechsel zerspalten heute
die Biographien mehr als früher.
Das sog. „Outsourcing“ trägt seinen Teil dazu bei, dass die Arbeitsverhältnisse sich stark
verändern. Unternehmen widmen sich mehr und mehr nur noch ihrem Kerngeschäft und erledigen
dies mit ihrer Kernbelegschaft. Teile des Unternehmens, wie etwa die Pflege der Räumlichkeiten,
Serviceangelegenheiten, EDV, Verpflegung der Belegschaft etc. werden in zunehmenden Maße
ausgelagert und somit durch wirtschaftlich eigenständige Firmen erbracht. Vielen Unternehmen
gelang es durch diese „Verschlankung“ ihre Geschäftsbilanz aus der Verlust- in die Gewinnzone
zu bewegen. Innerhalb dieser Unternehmen mit ihren Tochterunternehmen besteht dadurch die
Gefahr,
dass
sich
eine
Art
Zweiklassengesellschaft
zwischen
Kernbelegschaft
und
Randbelegschaft der ausgelagerten Firmen bildet (vgl. Willke 1998, S. 146f.).
Ausgelagert werden zudem auch einzelne Angestellte. Werkverträge haben Hochkonjunktur. Seit
der zunehmenden Regulierung der Zeitarbeit setzen Unternehmer verstärkt auf dieses Mittel der
Beschäftigung. Hotels, Supermärkte, Kurierdienste beschäftigen häufig Menschen mittels
Werkverträgen, das Werk ist dann in diesem Fall zum Beispiel das volle Supermarktregal. Dadurch
ist es möglich, sich nicht über längere Zeit an Mitarbeiter zu binden, also auf konjunkturelle
Veränderungen reagieren zu können und darüber hinaus die Bezahlung zu senken (vgl. Böckler 8/
2012, S. 7).
Mit den strukturellen Veränderungen in den Beschäftigungsverhältnissen einhergehend steigen
auch die Mehrfachbeschäftigungen von Menschen. Vielfach wird mit einem sog. Minijob das
Einkommen aus der Haupteinkommensquelle aufgebessert, dazu ist auch die Schwarzarbeit zu
zählen. Dieser Umstand birgt die Gefahr, dass ganze Erwerbsverläufe sich außerhalb der
Sozialversicherungspflicht bewegen und das Risiko für Altersarmut damit steigt. Individuell
scheint die Strategie des Dazuverdienens sinnvoll, gesamtgesellschaftlich jedoch schwächt dies die
Position der Arbeiter noch weiter und ermöglicht weitere Lohnsenkungen. In wirtschaftlich
schwierigen Zeiten jedoch setzen Unternehmer vermehrt auf befristete Arbeitsverträge (vgl.
Willke 1998, S. 148f.). 2011 waren 9,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse zeitlich befristet. Etwa 45 Prozent der in 2011 Neueingestellten
erhielten lediglich einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Dies trifft insbesondere auf die
Bereiche zu, die vornehmlich durch Frauen besetzt werden, da hier Schwangerschaften und
Erziehungszeiten den Bedarf an Vertretungen erhöhten. Außerdem trifft dieser Umstand Stellen,
die projektbezogen entstanden sind (vgl. Böckler 5/2012, S. 6).
Durch die Kopplung von Einkommen an Arbeit jedoch gelangte Arbeit ins Zentrum der
gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und Bedeutung. Dieses Konzept stößt heute jedoch an seine
Grenzen. Durch die lohnzentrierte Organisation der sozialen Sicherungssysteme bedingt, wird
Arbeit so auch zum Motor für Lohnersatzleistungen. Erodiert jedoch die Grundlage des Systems,
nämlich die Normalerwerbsbiographie und das Normalarbeitsverhältnis für die Mehrzahl der
Menschen, stehen die Säulen der Sozialversicherung auf wackeligen Beinen. Es stellt sich also die
Frage wie die Idee sozialer Gerechtigkeit und die Sicherung der Existenz einer jeden und eines
jeden in unserem politischen Gemeinwesen aufrechterhalten werden können. Kann der deutsche
Sozialstaat so weitermachen wie bisher oder müssen sich die Grundparadigmen essentiell ändern?
Die Politik muss die sich verändernden und veränderten Bedingungen von Arbeit erkennen und
akzeptieren, um die Geduld und die soziale Sicherheit der Menschen in Deutschland nicht
weiterhin auf die Probe zu stellen.
Unter den aktuellen Bedingungen ergibt sich für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme
ein
Problem.
Noch
sind
die
Hälfte
der
Arbeitsverhältnisse
in
Deutschland
sozialversicherungs-pflichtige Vollzeitbeschäftigungen. Die Tendenz hierfür zeigt jedoch nach
unten. Atypische Beschäftigungen in Form von Minijobs, Werkverträgen, Scheinselbstständigkeit
und der Sektor der Niedriglöhne stellen den Sozialstaat in Frage. Wenn die Löhne sinken und sich
die Beschäftigungsverhältnisse in Richtung nichtversicherungspflichtig verschieben, gerät die
Finanzierung der Sicherungssysteme ins Wanken.
Innovative
Lösungen
jenseits
von
Symptombekämpfung
müssen
gefunden
werden.
Kostenerhöhungen um das bestehende System am Leben zu halten, ignorieren nicht nur die
aktuellen Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt und verschärfen so das Problem, sie verstellen auch
den Blick dafür, dass Vollbeschäftigung ein aus der Zeit geratener Mythos ist.
Vollbeschäftigung war eine historische Ausnahme. Manche halten jedoch weiterhin an ihr fest. Die
Gründe der verschiedenen Akteure hierfür habe ich erläutert. Unter dem Primat der
Vollbeschäftigung lässt sich eine neoliberale, gänzlich auf den Markt ausgerichtete Politik besser
an das Volk bringen. Argumentationen mit zu verlierenden oder neuen Arbeitsplätzen verfehlen
ihre Wirkung so nicht. Ich habe die neoliberale und die keynesianische Steuerungspolitik dargelegt
und gefolgert, dass Vollbeschäftigung möglicherweise erreichbar sei, jedoch unter Aufgabe von
sozialer Gerechtigkeit. Denn wenn die zu hohen Löhne die Ursache für Arbeitslosigkeit sind,
müssten sie weiter sinken oder der Staat müsste sich weiter verschulden. Beide Strategien lassen
jedoch die Erfolgsaussichten offen. Dies führt jedoch zu vorhersehbaren Problemen für die
sozialen Sicherungssysteme. Die Tarifparteien sind diejenigen, denen die Aushandlungsprozesse
auf dem Arbeitsmarkt obliegen. Ich habe das Machtgefälle zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern, wie auch deren Vertretungen aufgezeigt und damit deutlich gemacht, dass sich die
Teilnahmebedingungen für den Arbeitsmarkt ändern müssen, damit dieser zu einem tatsächlichen
Markt werden kann. 1 Die Bedingungen müssen egalisiert werden, um dieses Machtgefälle
abzusenken. Welche Möglichkeiten für einen Paradigmenwechsel gibt es?
Eine Möglichkeit stellt die Entkopplung von Arbeit und Einkommen dar. Durch die Entkopplung
von Arbeit und Einkommen wird soziale Sicherheit jenseits der Marktgesetze ermöglicht, denn die
Sicherung der Existenzgrundlage setzt dann keine Marktbeteiligung mehr voraus. Aufgrund der
Krise der Erwerbsarbeit und damit verbunden die Krise des Sozialstaates gilt es die Existenzsicherung der Menschen an andere Prämissen zu koppeln.
Arbeit ist nicht gleichzusetzen mit entlohnter Erwerbsarbeit. Arbeit ist vieles mehr. Auch deshalb
ist die Entkopplung von Arbeit und Einkommen eine anzustrebende Variante von Sozialstaat. Sie
trägt der Diversität der Biographien Rechnung und akzeptiert die veränderten Bedingungen des
Wirtschaftens. Wenn eine Gesellschaft in der Lage ist, die wichtigen und die unwichtigen Güter
mit immer weniger Menschen herzustellen, dann kann sie sich zu Recht bereit machen für
alternative Formen des Miteinanders und der sozialen Sicherung. Ein Festhalten an der zentralen
Stellung der Arbeit verstellt den Blick für gesellschaftlich wertvolle Chancen.
Freisetzung von der Arbeit durch maschinelle Arbeit ist keine Niederlage, es ist ein Sieg und zwar
der Sieg des technischen Fortschritts. Soll die Wirtschaft nicht die Menschen von der Arbeit
befreien (vgl. Werner 2005)? Und es ist eine Chance zugleich die Weichen des sozialen
Zusammenlebens umzustellen. Menschen, die keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen, können von
dem institutionellen und gesellschaftlichen Druck befreit werden und Tätigkeiten jenseits von
Rationalitätserwägungen nachgehen. Heute stehen neun registrierte Arbeitslose einer gemeldeten,
offenen Stelle gegenüber (vgl. Asef; Wingerter 2011, S. 98). Damit verliert beim „Fördern und
Fordern“ insbesondere das „Fordern“ an Legitimation und fällt aus der Zeit.
1
Zur Frage ob der Arbeitsmarkt ein Markt ist siehe auch: Vobruba 2006
Die Schuld für Arbeitslosigkeit bei den Menschen zu suchen, ist nicht nur faktisch falsch, es
entbehrt auch jeglicher Menschlichkeit. Institutionell wurde den Arbeitslosen durch die
Einführung der Arbeitslosenversicherung bereits die Schuldlast von den Schultern genommen,
denn die Implementierung dieser Versicherung unterstellt ja gerade die Notwendigkeit einer
gesellschaftlichen Abdämpfung des Risikos arbeitslos zu werden und weist den Arbeitsmarkt und
den industriellen Kapitalismus selbst als Verursacher des Problems aus.
Menschen wollen arbeiten. Die individuellen Folgen von Arbeitslosigkeit sind keine
wissenschaftliche Neuigkeit mehr. Ein Zwang zur Arbeit ist nicht zeitgemäß und zwar aus
zweierlei Hinsicht: Zum einen ist nicht für jeden Arbeitsfähigen ein bezahlter Arbeitsplatz
vorhanden und zum anderen streben Menschen nach Selbstwert, den sie durch ihre Handlungen,
also auch durch Arbeit erhalten. Repressive Arbeitsmarktpolitik verstellt unter diesen
Vorstellungen die Möglichkeiten, die die eigene Motivation bietet. Vielmehr gilt es nun Arbeit
überhaupt wieder möglich zu machen und zwar jenseits von Wachstumszwang und Produktivität.
Auch kann mit der Entkopplung von Arbeit und Einkommen die Problematik der Armutsfalle
gelöst werden, wenn nämlich Markteinkommen und arbeitsunabhängiges Einkommen einfach
miteinander kombinierbar sind, führt das nicht in die Armutsfalle. Die Entkopplung von Arbeit und
Einkommen zeigt Möglichkeiten auf, den Arbeitsmarkt zu einem Markt zu machen, der seinen
Namen zu Recht trägt, denn es stärkt die Position der Anbieter auf dem Markt. Die gerechtere
Verteilung von Arbeit durch Arbeitszeitverkürzungen wäre so möglich, was mehr Menschen auf
den Arbeitsmarkt bringen könnte. Wenn Arbeitszeitverkürzungen keine Einbußen in der Sozialversicherung mehr mit sich bringen, wäre dies der Akzeptanz der Arbeitnehmer sicherlich
zuträglich.
Im kommenden Abschnitt werde ich eine Möglichkeit darstellen, wie Arbeit und Einkommen
voneinander zu entkoppeln sind: das bedingungslose Grundeinkommen. Dieses garantierte
Mindesteinkommen soll Menschen ihre Zeitsouveränität zurückgeben und sie befähigen, über Art
und Umfang der Arbeit, welcher sie nachgehen wollen oder eben auch nicht, selbst zu entscheiden.
Ich werde im kommenden Abschnitt diesen nicht neuen, aber an Aktualität gewinnenden
Reformvorschlag aus Sicht verschiedener politischer Lagern vorstellen, diskutieren und nochmals
darlegen, wieso ich ihn für die richtige Antwort auf die Krise der Erwerbsarbeit halte.
Das bedingungslose Grundeinkommen
Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Einkommen, welches von einem politischen
Gemeinwesen an alle seine Mitglieder individuell ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne
Gegenleistung ausgezahlt wird (vgl. Vanderborght; van Parijs 2005, S. 14).
Das Grundeinkommen stellt eine staatliche Transferleistung dar, die an jeden Bürger/jede Bürgerin
ohne eine Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zumutung jeglicher Arbeit ausgezahlt wird. Es bedarf
keines Antrages, sondern stellt einen individuellen Rechtsanspruch dar. Das Grundeinkommen
wird darüber hinaus bedingungslos, individuell gezahlt, was Übergriffe in die Privatsphäre
überflüssig und Betrachtungen der Lebensweise Einzelner und deren Beziehungen oder
Wohnsituationen hinfällig macht. Die Überprüfung von Bedarfsgemeinschaften entfällt damit.
Die Initiativen und Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens, wie etwa das
„Netzwerk Grundeinkommen“ oder die Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ und auch Götz
Werner stellen vier Kriterien auf, die ein bedingungsloses Grundeinkommen erfüllen muss, um
freiheitlich und emanzipatorisch wirken zu können. Demnach muss das Grundeinkommen 1.
zwingend
existenzsichernd
sein
und
darüber
hinaus
2.
Individuen
befähigen
am
gemeinschaftlichen, sozialen und kulturellem Leben teilhaben zu können. Dieser Punkt spricht
also insbesondere die Höhe der Auszahlung an. Des Weiteren muss es 3. einen individuellen
Rechtsanspruch darstellen und somit keinerlei Lebens- und Familienformen bevorzugen oder
benachteiligen. Außerdem darf keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden um, darauf komme ich
noch zurück, die Reichweite der sozialen Sicherung zu erhöhen. Zu guter Letzt darf es 4. keinen
Zwang zur Arbeit zur Folge haben und auch an keine sonstigen Gegenleistungen geknüpft sein
(vgl. Werner; Goehler 2011, S. 37-44).
Ähnlich,
und
diese
Punkte
noch
ergänzend,
lauten
auch
die
vom
Hamburger
Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) unter der Leitung von Thomas Straubhaar aufgestellten neun
Eckpfeiler zu einem bedingungslosen Grundeinkommen:
Alle Bürger, von der Wiege bis zur Bahre, erhalten ein individuelles, ohne Bedürftigkeitsprüfung
ausgezahltes Grundeinkommen, welches das sozio-kulturelle Existenzminimum sichern muss.
Alle Deutschen und alle Ausländer, die sich legal in Deutschland aufhalten, werden in das
Bezugssystem miteinbezogen.
Die Höhe des Grundeinkommens ist eine politische Entscheidung und kann je nach
Steuerbelastung der Bevölkerung variieren.
Das Grundeinkommen ist steuerfinanziert.
Das Grundeinkommen ist steuerfrei, zusätzlich erworbenes Einkommen ist in seinem gesamten
Umfang zu besteuern, ein Steuerfreibetrag entfällt, da dieser durch das Grundeinkommen bereits
vorhanden ist.
Das Grundeinkommen ersetzt Sozialtransfers wie etwa die Rente, die Arbeitslosenversicherung,
Sozialhilfe, Wohn- oder Kindergeld.
Alle
Sozialversicherungsabgaben
entfallen
durch
das
Grundeinkommen,
die
sog.
Lohnnebenkosten sinken damit. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld oder ähnliches
werden durch das Grundeinkommen nicht berührt.
Es besteht Versicherungspflicht für Kranken- und Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür
werden in Form eines Gutscheins ausgezahlt, welcher entweder vom Grundeinkommen verrechnet
oder dazu addiert wird.
Sozialpolitische Eingriffe in den Arbeitsmarkt werden einer kritischen Prüfung unterzogen und
ggf. durch zielführende Wirkmechanismen ersetzt (vgl. Hohenleitner.; Straubhaar 2007, S. 13).
Als erstes ist ein Grundeinkommen damit ein Sozialtransfer, der einfach und transparent
funktioniert. Durch das Wegfallen der Beitragsbemessungsgrenzen, der Bedürftigkeitsprüfungen,
der Ausübung des Arbeitszwangs sowie der Vermögens- und der Einkommensanrechnung ist es
bürokratisch schlank, verringert damit den bürokratischen Aufwand und kann sich somit
kostensparend auswirken, denn diese Prüfungen bedingen hohe Verwaltungskosten. Auch kann die
geringe bürokratische Hemmschwelle dazu beitragen, die Erreichbarkeit der ärmsten
Bevölkerungsschichten zu verbessern. Scham, Zurückhaltung oder gar der gänzlichen
Unwissenheit über Sozialleistungen und deren Beantragung wird so suffizient vorgebeugt (vgl.
Vanderborght; van Parijs 2005, S. 68f.).
Das Grundeinkommen macht aufgrund der individuell abgesicherten Existenz den Arbeitsmarkt zu
einem wirklichen Markt. Der Faktor Arbeit ist zwar weiterhin nicht von seinem Inhaber zu trennen,
dieser jedoch kann sich frei entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er seine Ware auf dem
Markt anbietet. Viele der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wirken sich negativ auf den Arbeitsmarkt oder seine Teilnehmer aus und verfehlen so ihr Ziel. Ein Grundeinkommen jedoch setzt an
den Marktvoraussetzungen an und senkt so die strukturelle Unterlegenheit der Arbeitnehmer.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer geraten so auf die gleiche Augenhöhe und das Machtgefälle
zwischen ihnen wird gemindert (vgl. Vobruba 2006, S. 112f.).
Das Grundeinkommen ist egalitär. Die individuelle Auszahlung an alle Mitglieder des politischen
Gemeinwesens verhindert die Aufteilung in bedürftig/nicht-bedürftig und nimmt so Diskriminierungspotenzial aus der Gesellschaft. Die Individualität der Auszahlung ist eines der wichtigsten
Merkmale des Grundeinkommens und führt nicht zuletzt für viele Frauen zu einer Verbesserung
ihrer Situation. Die haushaltsbezogene Auszahlung hingegen ist allein aufgrund der pluralisierten
Lebens- und Familienformen nicht zu befürworten, da dieser Modus Alleinlebende besser stellen
würde und haushaltsbezogene Abhängigkeiten begünstigen könnte.
Zu bestimmen ist natürlich, wer ein Mitglied des politischen Gemeinwesens ist und wer es nicht ist.
Einige Befürworter des Grundeinkommens nehmen die Trennung des Innen und Außen auf der
Grenzlinie des Staatsbürgerstatus vor, jedoch diskriminiere dies die zugezogenen Menschen
ausländischer Herkunft strukturell und erschwere deren gesellschaftliches Engagement damit
enorm. Als Mittel nicht nur zur Armutsbekämpfung sollte der Kreis der Empfänger deutlich weiter
gefasst sein und könnte beispielsweise an eine Mindestaufenthaltszeit gebunden sein. Das
entspräche auch in etwa der Forderung des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts.
Eine weitere Unterscheidung wird im wissenschaftlichen Diskurs vorgenommen, nämlich die
Differenzierung der Mitgliedschaft im politischen Gemeinwesen nach Lebensalter. Hier seien
Kinder oder Rentner als differente Gruppen zu nennen. Gemeinhin fordern die Befürworter des
Grundeinkommens eine Auszahlung von der Wiege bis zur Bahre. Die Auszahlungsgrößen für
Kinder und Rentner variieren jedoch im Diskurs. Für die einen reicht für Kinder lediglich die
Hälfte des Betrages, für die anderen soll ein Stufenschema den Betrag kontinuierlich bis zur
Volljährigkeit vergrößern. Auch für Rentner ist ein erhöhter Satz vorstellbar (vgl. Vanderborght;
van Parijs 2005, S. 46f.).
Dem Grundeinkommen wird ein enormes Potenzial zur Freisetzung von Kreativität unterstellt.
Selbstständige Unternehmungen können viel leichter in die Tat umgesetzt werden, da das
Grundeinkommen auch als Grundlohn für Selbstständige wirkt.
Grundeinkommensgegner führen häufig in Diskussionen an, dass ein Grundeinkommen dazu
führe, dass signifikant viele Menschen sich weniger dem Arbeitsmarkt zuwenden. Dieses
Argument kann jedoch insoweit entkräftet werden, als dass zum einen Menschen etwas tun
möchten, um ihrem Streben nach Selbstwirksamkeit und Selbstwert gerecht zu werden. Günter
Dux schreibt, dass der Mensch seine Selbsterhaltung nur durch die Organisationsform des Handels
erreichen könne und dass ebendiese die Arbeit darstelle. Gesellschaftliche Erwartungen und
persönliche Bedürfnisse finden also in der Arbeit zusammen (Dux 2008, S. 278). Zum anderen
zeigen Studien, dass die Arbeitsmarktbeteiligung gerade nicht sinkt, sondern steigt. In den USA ist
eine Studie mit einer negativen Einkommenssteuer2 durchgeführt worden. Die einzige Gruppe, die
sich signifikant vom Arbeitsmarkt entfernt hat, ist die der alleinerziehenden Mütter mehrerer
Kinder (Opielka 2007, S. 10). Das Grundeinkommen kann hier also als eine Art
Ermöglichungsspielraum betrachtet werden.
Durch den monetären Vertrauensvorschuss, den das Grundeinkommen darstellt, wird den
Menschen erst die Möglichkeit gegeben, sich gesellschaftlich verantwortungsvoll zu verhalten und
sich bürgerschaftlich zu engagieren. Es erlaubt eine gesellschaftliche Mindestteilhabe und setzt
sich damit deutlich vom „Fördern und Fordern“ des heutigen Sozialstaates ab (vgl. Hohenleitner;
Straubhaar 2007, S. 14).
Arbeit wird durch das Grundeinkommen von seinem verteuernden Faktor Lohnnebenkosten
befreit. Dadurch ermöglicht es, das Beschäftigungsproblem zu entschärfen. Das kommt
Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen entgegen. Wenn Arbeitslöhne zu hoch sind und
nach neoliberaler Denkweise Arbeitslosigkeit verursachen, dann gibt das Grundeinkommen die
Gelegenheit sozialverträgliche Entgelte zu zahlen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen zu bewahren. Auch die gesteigerte Möglichkeit der Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit
zu arbeiten, entspannt den Arbeitsmarkt und macht die Nachfragesteigerung nach Arbeit möglich.
2
Die negative Einkommenssteuer stellt eine der vorgeschlagenen und diskutierten Varianten eines
Grundeinkommens dar.
Darüber hinaus verhilft es den Menschen, sich gemäß ihrer eigenen Bedürfnisse und Erfordernisse
weiterzubilden und damit das gesamte Qualifikationsniveau langfristig zu steigern. Dies hätte
durchaus positive Effekte auf den Arbeitsmarkt, da weniger Geringqualifizierte auch bessere
Einkommensmöglichkeiten in den Marktsegmenten in denen geringe Qualifizierungen
nachgefragt werden bedeuten. Dies wiederum erhöht den Druck für Innovationen in diesen
Bereichen, was dauerhaft die Nachfrage nach gut ausgebildeten Menschen stärkt (vgl.
Hohenleitner; Straubhaar 2007, S. 18).
Die Höhe des Grundeinkommens variiert in der Literatur und auch die verschiedenen Befürworter
und Initiativen sind in dieser Hinsicht keinesfalls einheitlicher Meinung. Die Beträge bewegen sich
meist ein einem Raum zwischen 600 und 1500 Euro. Diese Frage ist politisch zu beantworten.
Wichtig ist allerdings, dass das Grundeinkommen aufgrund der zentralen freiheitlichen und
emanzipatorischen Idee keinesfalls zu niedrig angesetzt sein darf, denn dies würde einen
Arbeitszwang für alle nach sich ziehen, dabei geht es aber ja im Kern um die konkrete
Entscheidung der Menschen für oder gegen Erwerbsarbeit. Ferner ist bei der Auszahlungshöhe zu
beachten, dass je höher das steuerfinanzierte Grundeinkommen ausfällt, desto größer ist auch die
Steuerlast, die die Bürger zu tragen haben (vgl. Hohenleitner; Straubhaar 2007, S. 15). Die zu
tragende Steuerlast jedoch variiert mit den verschiedenen Grundeinkommensmodellen. Anders
ausgedrückt, unterscheiden sich die verschiedenen Modelle in dem Ort, bzw. dem Zeitpunkt des
Steueraufkommens.
Auf der einen Seite gibt es das Modell der negativen Einkommenssteuer, welches auf Besteuerung
der aus Erwerbsarbeit erwirtschafteten Einkommen setzt. Auf der anderen Seite steht die
Finanzierung durch eine erhöhte Konsum- bzw. Mehrwertsteuer. Nach diesem Modell würden
Einkommen gänzlich von Steuern befreit und lediglich eine hohe Konsumsteuer erhoben, welche
der heutigen Mehrwertsteuer entspricht, in der Höhe jedoch wesentlich höher ausfallen müsste.
Ferner gibt es noch Modelle einer Dividende, welche den z.B. aus Rohstoffen erlangte Gewinn zu
gleichen Teilen auf die Bevölkerung verteilt. Ein solches Modell ist seit mehreren Jahren in Alaska
Realität. Gewinne aus Rohstoffen allerdings dürften in Deutschland nicht enorm hoch ausfallen,
sodass hier andere Mechanismen zur Finanzierung zu bevorzugen wären. Beispielsweise ist es
auch vorstellbar, dass CO2 Emissionen, besser gesagt, die Rechte CO2 zu emissieren, meistbietend
verkauft würden und der erzielte Gewinn sozial umverteilt wird. Durch die Kopplung sozialer
Sicherheit an den Energieverbrauch würde wenigstens partiell den ökologischen Problemen
unserer Zeit Rechnung getragen (vgl. Vanderborght; van Parijs 2005, S. 124f.).
Es
gibt
also
vielfältige
Möglichkeiten
der
Ausgestaltung
eines
bedingungslosen
Grundeinkommens und alle haben, je nach Sichtweise, ihre Berechtigung sowie Vor- und
Nachteile. Eine detaillierte Darstellung der Finanzierung und der einzelnen Modelle kann ich an
dieser Stelle jedoch nicht leisten. Die Ausgestaltung und Umsetzung eines bedingungslosen
Grundeinkommens bedarf des gesellschaftlichen Diskurses und stellt in den Detailfragen eine
politische Aufgabe dar.
Durch seine Steuerfinanziertheit entkoppelt das bedingungslose Grundeinkommen die Faktoren
Arbeit und Einkommen suffizient voneinander und sichert soziale Existenz jenseits der
Marktgesetze und des Arbeitsmarktes. Erwerbsarbeit wird damit von einem Zwang für jeden zu
einem freiwilligen Gut transformiert. Das trägt dem erweiterten Arbeitsbegriff Rechnung, wertet
damit viele Tätigkeiten sozial auf und garantiert den Tätigen ihre soziale und monetäre
Absicherung. Mit der Flankierung durch ein bedingungsloses Grundeinkommen kann die deutsche
Arbeitsgesellschaft sich weiterentwickeln und ihre Lohnarbeitszentriertheit aufgeben. Die
Vollbeschäftigung verliert durch ein garantiertes Grundeinkommen an Brisanz und macht den Weg
für andere Aufgaben der Politik und der Gesellschaft frei.
Sicherlich schafft das bedingungslose Grundeinkommen keine neuen Arbeitsplätze, es schützt
auch nicht vor weiteren Rationalisierungen und dem Abbau von Arbeitsplätzen. Auch macht es die
Menschen nicht automatisch glücklich, lediglich akzeptiert es wirtschaftliche Tatsachen und
befreit Menschen vom Druck des Arbeitsmarktes. Selbstverantwortung und Eigeninitiative
wachsen mit dem Grundeinkommen und dies kann zur Stärkung der Demokratie beitragen. Durch
abgesicherte materielle Existenz wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, die so oft
eingeforderte Eigenverantwortung zu übernehmen und Initiative zu ergreifen, da es bei
verschiedensten Tätigkeiten nicht in erster Linie auf Wirtschaftlichkeit und Rentabilität ankommt.
Unserer Gesellschaft wird die Arbeit nicht ausgehen. Vollbeschäftigung ist jedoch unwahrscheinlich. Es wird also in Zukunft darauf ankommen, wie unsere Gesellschaft die vorhandenen
Ressourcen verteilt. Das betrifft sowohl die Einkommen als auch die Arbeit. Da immer mehr
Waren und Dienstleistungen von immer weniger Menschen hergestellt werden können und das
sog. Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist, müssen wir die vorhandene Arbeit
gerechter verteilen. Denn der Mensch ist bestrebt zu handeln, zu arbeiten und sich in die
Gemeinschaft einzubringen. Arbeit, darunter ist der erweiterte Arbeitsbegriff zu verstehen, kann
unter der Prämisse eines bedingungslosen Grundeinkommens suffizienter verteilt werden. Der
wirtschaftliche Trend in Form der Beschäftigungen zeigt deutlich, dass es eine Entwicklung hin zu
mehr Flexibilität, z.B. Zeitverträgen, Minijobs, Leiharbeit, etc. gibt. Diese Entwicklung gilt es
aufzugreifen, sie jedoch von ihrem prekären Charakter zu trennen. Soziale Sicherung durch ein
bedingungsloses Grundeinkommen vermag diesem Zustand zu gesellschaftlicher Tragfähigkeit zu
verhelfen. Arbeitszeitverkürzungen können außerdem dazu beitragen, die vorhandene
Erwerbsarbeit auf mehr Menschen zu verteilen. Das hätte den Effekt, dass Menschen von Objekten
zu Subjekten des Arbeitsmarktes werden und durch die erhaltene Zeitsouveränität sich ihre Zeit
wieder aneignen können. Wie kann die Tätigkeitsgesellschaft von Morgen beschaffen sein?
Bürgerarbeit und Bürgergeld
Das Konzept der „Bürgerarbeit“ stammt aus der Feder des deutschen Soziologen Ulrich Beck
(2000). Bürgerarbeit, so Beck, ist selbstorganisierter, schöpferischer Ungehorsam. Es ist die
Selbstbestimmung und -verwirklichung durch freiwilliges soziales Engagement. Im Kern geht es
darum, einen sog. „Dritten Sektor“ zu erschaffen, in dem ehrenamtliches, bürgerschaftliches,
soziales und politisches Schaffen autonom organisiert wird. Gesellschaftlich wertvolles Tun soll
belohnt werden. Dies erfolgt materiell und immateriell, z.B. könnte ein ehrenamtlich Tätiger seine
Kinder kostenlos in einen Kindergarten bringen und Rentenansprüche erwerben. Die materielle
Entlohnung, das „Bürgergeld“, soll mindestens dem heutigen Arbeitslosengeld II-Niveau (Hartz
IV)
entsprechen.
Bürgergeld
entspricht
zwar
nicht
der
Idee
des
bedingungslosen
Grundeinkommens, verweist jedoch ebenfalls auf den erweiterten Arbeitsbegriff und entkoppelt
Arbeit und Einkommen zumindest partiell voneinander. Das Bürgergeld ist sozusagen ein minimal
bedingtes Grundeinkommen für Engagierte. Arbeitslose sind dann jedoch keine Arbeitslosen
mehr, es sei denn sie entscheiden sich frei gegen Bürgerarbeit.
Es stellt sich aber die Frage, welche Tätigkeiten gesellschaftlich sinnvoll und notwendig sind. Ein
aus verschieden Institutionen zusammengesetzter „Ausschuss für Bürgerarbeit“ soll entscheiden,
für welche Tätigkeiten dies gilt und für welche nicht. Ein sog. „Gemeinwohlunternehmer“, eine
Sozialfigur, welche soziale und unternehmerische Tugenden miteinander vereinen soll, koordiniert
die unterschiedlichen Projekte und führt Regie (vgl. Beck 2000, S. 416-447).
Das Potential für Bürgerarbeit ist zweifelsfrei vorhanden. 1996 fiel das Verhältnis von
Erwerbsarbeit
(38,5%)
zu
Reproduktionsarbeit
(61,5%)
deutlich
zugunsten
der
Reproduktionsarbeit aus (vgl. Schäfer & Schwarz 1996 zit. n. Raehlmann 2004, S. 30). Viele
Menschen sind ehrenamtlich sozial in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Netzwerken
engagiert. Diese durch eine neue Kontrollinstanz, z. B. den Ausschuss für Bürgerarbeit, in Frage zu
stellen oder zu unterwandern, scheint aufgrund des menschlichen Wunsches zu Wirken und zu
Werken unnötig.
Das Konzept der Bürgerarbeit von Beck stellt eine teilweise Entkopplung von Arbeit und
Einkommen dar, indem es den Menschen die Entscheidung über ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt
selbst überlässt und macht durch das Bürgergeld den Weg für mehr soziales Engagement frei.
Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Faktor in einer Demokratie wie der deutschen,
könnte jedoch auch durch die Möglichkeiten, die ein bedingungsloses Grundeinkommen bietet,
begünstigt werden. Ein Vorschlag, welcher den Vertrauensvorschuss durch die Kopplung von
Bürgergeld an Bürgerarbeit von vornherein untergräbt, beleidigt den Menschen in seinem
schöpferischen Willen.
Multiaktivität
Von einer Utopie ganz anderer Art schreibt André Gorz in seinem Buch Arbeit zwischen Misere
und Utopie (1999). Von der „Multiaktivitätsgesellschaft“ ist hier die Rede. In seinem Konstrukt
der Multiaktivitätsgesellschaft geht es um eine gesellschaftliche Alternative, in der sich
verschiedene Tätigkeiten ablösen und Entlohnung und Rentabilität eine untergeordnete Rolle
spielen. Die Arbeitszeit soll nicht weiterhin die gesellschaftliche Hauptzeit bleiben und der
Mensch seine Zeitsouveränität und damit sein Recht auf sich selbst zurück erlangen. Diese Zeit soll
dem Kapital entrissen und den Menschen zurückgegeben werden. Es geht darum, den Menschen
Autonomie zu ermöglichen. Unternehmen sollen ihre übergroße Bedeutung verlieren. Dies ist
freilich nur unter der Bedingung der sozialen Absicherung, wie sie ein bedingungsloses
Grundeinkommen bietet, möglich. Die Menschen sollen sich ihre Zeit wieder aneignen und über
Art und Umfang ihrer Tätigkeiten frei entscheiden können. Gorz stellt den Drang der Menschen
auf Wirken und Werken stark in den Vordergrund und verweist dabei nochmals auf die Wichtigkeit
der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens. Die zukünftige Arbeitswelt ist von Wissen
geprägt. Die Menschen, also auch die Arbeitnehmer, sind die Inhaber dieses Wissens, der
Phantasie und der Kreativität. So haben die Arbeitnehmer einen Teil des Unternehmenskapitals
inne und löst sich das Kapital teilweise vom Eigentum des Unternehmens.
Gemeinsame Arbeit und ständige, gemeinsame Aushandlungen der Arbeitszeiten, aber auch der
strategischen Entscheidungen von Unternehmen werden künftig an Bedeutung gewinnen. Die
Erwerbsarbeit wird an Wert verlieren und damit geht ein Bruch einher, der die Individuen nicht
mehr durch Erwerbsarbeit integriert, Hierarchien abschafft und schließlich nicht ausgrenzt,
sondern Menschen ermutigt, sich im gegenseitigen Wettstreit und Zusammenspiel stetig neu und
selbst zu definieren. Arbeit ist dann nicht mehr die Arbeit, die wir heute als solche bezeichnen.
Arbeit, das sind dann neue Kooperationszusammenhänge, eine neue Form des gesellschaftlichen
Zusammenlebens und der Tauschbeziehungen. Wo wirtschaftliche Abhängigkeiten keinen Wert
mehr haben, lassen sich neue Räume für das Zusammenleben kreieren. Die Stadt muss sich
wandeln und den Menschen Räume bieten ihre selbstgewählten Aktivitäten in Hallen, Werkstätten,
Kinos, Vereinen, nachbarschaftlichen Netzwerden, Parks etc. auszuüben und so zu einem neuen
Miteinander zu finden. Es geht um künstlerische, politische, wissenschaftliche, sportliche, kurz:
um alle denkbaren Aktivitäten (vgl. Gorz 1997 S. 102-144).
Die Parallelen zum Konzept der Bürgerarbeit von Beck sind durchaus vorhanden, immerhin geht
es beiden um Fortschritte im sozialen Zusammenleben und der Überwindung der Rationalitätsansprüche an die menschliche Arbeit,. Jedoch stellt das Konzept der Multiaktivität in Verbindung
mit einem bedingungslosen Grundeinkommen die Bedingungslosigkeit insbesondere in den
Vordergrund und vertraut darauf, dass Menschen von sich aus tätig werden und es keiner
Kontrollinstanz bedarf. Die Multiaktivitätsgesellschaft von Gorz basiert auf der völligen
Entkopplung von Arbeit bzw. Tätigkeit und sozialer Sicherheit. Multiaktivität kann nicht staatlich
verordnet werden. Flankiert von einem bedingungslosen Grundeinkommen jedoch kann der Staat
und die Gesellschaft die Rahmenbedingungen, die eine solche begünstigen, herstellen und fördern.
Menschen wollen wirken und werken. In einer Gesellschaft, in der die Erwerbszeit nicht mehr die
gesellschaftliche Hauptzeit darstellt und für das Einkommen eines und einer jeden gesorgt ist,
entsteht Raum für eine „Kulturgesellschaft“, in der nachbarschaftliche Kooperations- und
Tauschnetzwerke entstehen können.
Schlussfolgerungen
Die Arbeitsgesellschaft steckt in einer Krise und mit ihr der Sozialstaat. Das Normalarbeitsverhältnis ist heute nicht mehr das, was es noch vor etwa 40 Jahren war. Damit hat sich auch die
Normalerwerbsbiografie verändert. Diskontinuierliche, atypische und fragmentierte Beschäftigungen lösen die lebenslange Vollzeiterwerbstätigkeit ab. Arbeit ist zwar die Quelle unseres
gesellschaftlichen Wohlstandes, jedoch kann dieser in zunehmenden Maße durch immer weniger
menschliche Arbeit erwirtschaftet werden. Einfache Arbeiten, für die nur geringe Qualifikationen
benötigt werden, werden immer mehr durch Maschinen erledigt und setzen so Menschen von der
Arbeit frei. Ein Sieg! Die Wirtschaft kann die Menschen von der Arbeit befreien, sagt Götz Werner
(vgl. Werner 2005), nur bringen diese Rationalisierungen mannigfaltige Problemstellungen mit
sich. Arbeit hat einen binären, integrierenden Charakter, sie ist Mittel und Zweck des Lebens
zugleich geworden. Durch sie wird Einkommen erwirtschaftet und sie erfüllt die Menschen.
Jedoch trifft das nicht auf jede Form der Arbeit zu. Moderne Arbeitsteilung hat nämlich auch eine
enorme Entgrenzung der Menschen von ihrer Arbeit zur Folge und der Sinn mancher Arbeit
erschließt sich nicht immer, ist sie doch nur ein winziger Teil eines großes Prozesses auf dem Weg
zur fertigen Ware.
Die neuartigen Beschäftigungsverhältnisse sind Ergebnisse des zunehmenden Flexibilisierungsdrucks der Unternehmen. Sie sorgen auf der einen Seite dafür, dass Unternehmen flexibler auf
konjunkturelle Spitzen und Schwächen reagieren können, auf der anderen Seite jedoch gehen mit
ihnen auch Einkommensproblematiken einher. Das betrifft zum einen die heutigen Einkommen,
denn der Niedriglohnsektor wächst und produziert viele der sog. „working poor“, zum anderen
jedoch auch die Einkommen der Zukunft. Die atypischen Beschäftigungsverhältnisse wirken sich
kurzfristig und auch langfristig prekär aus. Das tun sie nicht nur auf der individuellen, sondern
auch auf der gesellschaftlichen Seite. Einkommen und Arbeit müssen gerechter verteilt werden um
weniger Menschen aus der Gesellschaft zu drängen und somit wieder Politik jenseits von „mehr
Beschäftigung“ und „Vollbeschäftigung“ möglich zu machen.
Vollbeschäftigung, das habe ich gezeigt, ist unwahrscheinlich in Deutschland und damit kann
Frank Walter Steinmeier des unlauteren Stimmenfanges bezichtigt werden. Ohne die
Verabschiedung der sozialen Gerechtigkeit als oberste Messlatte scheint Vollbeschäftigung nicht
herzustellen zu sein. Es muss also eine alternative Verteilungspolitik gefunden werden, denn die
Einkommen in Deutschland sind höchst ungleich verteilt und diese Tendenz steigt. Ein weiteres
Festhalten an dem Primat der Vollbeschäftigung ignoriert nicht nur die aktuellen wirtschaftlichen
Möglichkeiten und Trends, es verstellt auch den Blick auf Chancen.
Aus Unternehmersicht sind weitere begrenzende Eingriffe in den Arbeitsmarkt nicht wünschenswert, da diese die Konkurrenzfähigkeit einschränken, es bleibt jedoch die Möglichkeit am anderen
Ende des Arbeitsmarktes anzusetzen und die Voraussetzungen für einen „echten“ Markt zu
schaffen. Dies kann erreicht werden, wenn die Seite der Arbeitskraftanbieter in die Lage versetzt
wird Arbeitsplatzangebote auch abzulehnen. Durch die Entkopplung von Arbeit und Einkommen,
also der sozialen Absicherung jenseits der Marktgesetze, kann dieser Zustand erreicht werden.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen beispielsweise bietet diese Chance. Es sichert den
Menschen die Existenz ohne Gegenleistungen einzufordern und stellt damit auf der Angebotsseite
gute Marktvoraussetzungen her. Des Weiteren stellt das bedingungslose Grundeinkommen ein
suffizientes Mittel die Armutsfalle zu entschärfen dar, denn der Markteintritt kann ohne
Behinderungen vorgenommen werden. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eben durch seine
Bedingungslosigkeit beliebig durch Markteinkommen zu ergänzen, damit ist auch der
Arbeitszeitverkürzung als Möglichkeit der gerechteren Arbeitsverteilung eine Tür geöffnet, da
diese so ihren prekären Charakter verliert.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann überdies dem erweiterten Arbeitsbegriff Rechnung
tragen, indem es Tätigkeiten abseits von Rationalitätsüberlegungen ermöglicht und so den Übergang in eine Multiaktivitätsgesellschaft begünstigt.
Der Diskurs, welcher über die Zukunft des Sozialstaates geführt werden wird und muss, wird auch
ein Wertediskurs sein. Es geht dabei um zentrale Werte der deutschen Gesellschaft. Können
Menschen materiell abgesichert werden ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten? Was ist dann
noch der Wert der Arbeit? Es wird darum gehen dem Kapital Zeit zu nehmen und es in die Pflicht
sozialer Sicherheit zu nehmen. Die Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist zwar eine Chance
für den Sozialstaat, aber von ihrer Notwendigkeit und Nützlichkeit müssen die Menschen erst
überzeugt werden. Ein Diskurs, der die üblichen parteilichen Verbindlichkeiten ohne faktisches
Fundament vermissen lässt und ideologiefrei geführt würde, wäre hier wünschenswert. Ohne die
Entkopplung der Arbeit an das lebenswichtige Einkommen sieht die deutsche Zukunft für viele
prekär aus.
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