UID 1974 Nr. 39 Beilage: Dokumentation, Union in Deutschland

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UiD-DOKUMENTATION
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Biedenkopf vor dem IG-Metall-Kongreß:
Orientierung
am Allgemeinwohl
„Die unterschiedlichen Meinungen in einer freien Gesellschaft
über das, was das Allgemeinwohl ausmacht, und der Wettbewerb
dieser Meinungen um den Einfluß auf die politische Gestaltung
sind das Wesen einer freien Gesellschaft". Dies erklärte CDU-Generalsekretär Prof. Kurt Biedenkopf in seiner Rede auf dem IG-MetallKongreß in Hannover am 15. September, deren Wortlaut hier folgt.
Herr Bundeskanzler! Herr Loderer! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe, wenn auch etwas verstreute Freunde! (Heiterkeit — vereinzeltes Zischen.) Es ist mir eine besondere Ehre, Ihnen zur Eröffnung Ihres 11. Gewerkschaftstages in Hannover namens der Parteivorsitzenden und der Präsidien der
Christlich-Demokratischen Union und der Christlich-Sozialen Union die besten
Grüße zu überbringen und Ihrer Tagung ein gutes Gelingen wünschen zu dürfen.
Es ist dies für midi die zweite Gelegenheit, vor einem der höchsten Gremien Ihrer
Gewerkschaft zu sprechen. Die erste, die mir noch in sehr lebhafter Erinnerung ist,
war eine Einladung Ihres damaligen Vorsitzenden Otto Brenner, vor dem Beirat
Ihrer Gewerkschaft über die Ergebnisse der Arbeit- der Mitbestimmungskommission
der Bundesregierung zu berichten und an eine: Aussprache über dieses Thema
teilzunehmen.
Verehrung für Otto Brenner
Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, um noch einmal meiner besonderen Hochachtung und — das sage ich, ohne Mitglied Ihrer Gewerkschaft zu sein — Verehrung für Ihren verstorbenen Vorsitzenden Otto Brenner zum Ausdruck zu bringen.
Ich habe, wenn auch nicht in zahlreichen, so doch sehr intensiven Gesprächen —
das erste hat fast fünf Stunden gedauert — in ihm einen Gewerkschaftsführer und
Menschen kennengelernt, der mir damals als Arbeitsrechtler, später als Rektor
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einer Hochschule viel Rat und viel von seiner Einsicht in die Zusammenhänge
einer freien Gesellschaft mitgegeben hat.
Der Ernst und die Offenheit der Aussprache, die damals auf den Bericht, den ich
als ehemaliger Vorsitzender der Mitbestimmungskommission zu geben hatte, folgt,
der Ernst der Aussprache und die Suche nach sachgerechten Antworten auf brennende Fragen unserer Zeit haben dieses erste Zusammentreffen gekennzeichnet
und mich nachhaltig beeindruckt.
Ich schließe mich meinem Vorredner, dem Ministerpräsidenten, in der Enthaltsamkeit an, jetzt nicht in eine Diskussion über die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers einzutreten, obwohl für mich die Versuchung, Herr Ministerpräsident,
vielleicht noch größer wäre als für Sie, das zu machen. (Heiterkeit)
Ich möchte nur eines sagen: Ich habe selten eine so eloquente, zur Begeisterung
hinreißende Beschreibung der Leistungsfähigkeit der freien marktwirtschaftlichen
Ordnung gehört wie in diesem Referat (Heiterkeit — vereinzelt Beifall), vor allen
Dingen der Ergebnisse dieser Leistungsfähigkeit, und ich sage das in allem Ernst,
meine Damen und Herren.
Die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland in der Weltliga, wie der Bundeskanzler vorgetragen hat, in richtigem Sinne des Wortes an erster Stelle steht,
ist eben auf alle Faktoren dieser Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zurückzuführen, die eine Einheit darstellen und die — auch da stimme ich dem Bundeskanzler zu — das Ergebnis 25jähriger Aufbauarbeit sind — wobei 20 Jahre, wenn
ich daran erinnern darf, unter der Regierungsverantwortung der Christlich-Demokratischen Union gestanden haben. (Heiterkeit)
Bei der Diskussion, von der ich vorhin gesprochen hatte, ging es nicht nur um die
Frage der Mitbestimmung. Diese Frage, die die Kommission zu behandeln hatte
und zu der sie in einem einstimmigen Votum Stellung nahm, ist noch nicht abgeschlossen.
In der Tat haben sich in Prinzipien die Meinungen sehr stark angenähert. Beide
großen politischen Alternativen in der Bundesrepublik haben sich inzwischen
und das ist zweifellos zu einem erheblichen Teil auch ein Verdienst des gewerkschaftlichen Drängens und des Drängens der Sozialausschüsse meiner Partei
dazu bekannt, daß die Mitbestimmung im Unternehmen auf dem Grundsatz der
Gleichgewichtigkeit und der Gleichberechtigung gestaltet werden soll.
Wir sind allerdings in einigen sehr entscheidenden Fragen nicht einer Meinung.
Diese Fragen werden im Bundestag zu diskutieren sein. Zu ihnen gehört nach unserer Auffassung in der Mitte die Art und Weise, wie das demokratische Wahlrecht
der Arbeitnehmer zu organisieren ist.
Hier stellen wir Abweichungen von dem bewährten Wahlverfahren bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite nach dem Betriebsverfassungsgesetz in den neuen Gesetzentwürfen fest, für die wir noch keine ausreichende Erklärung erkennen können.
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Die gesellschaftliche Rolle der autonomen Verbände
Aber es geht nicht und es ging nicht in der großen Diskussion nur um die Frage
der Mitbestimmung. Hinter dieser Frage ebenso wie hinter der Frage nach einer
gesamtwirtschaftlichen Mitbestimmung, die Ihrem Gewerkschaftstag als ein Entschließungsantrag vorliegt, oder einer volkswirtschaftlichen Investitionslenküng,
zu der sich der Bundeskanzler bereits kritisch geäußert hat, steht vielmehr die
große Frage nach der politischen und gesellschaftlichen Rolle auch der großen
autonomen Verbände und damit auch der Gewerkschaften.
Wir alle, in einer Zeit des Wandels und der Veränderung der Gesellschaft, müssen
uns nach unseren gesellschaftlichen und politischen Funktionen befragen lassen.
Die Unternehmen, die politischen Parteien, die Kommunen, die Länder, das
föderative System und naturgemäß auch die Gewerkschaften. Daß starke und
unabhängige Gewerkschaften ein unverzichtbarer Bestandteil jeder „freien" industriellen Gesellschaft sind, ist in der Bundesrepublik Deutschland fast unbestritten.
Insbesondere die soziale Marktwirtschaft, wie wir sie uns vorstellen, ist ohne freie
und starke Gewerkschaften undenkbar. Sie tragen nicht nur zur Sicherung eines
angemessenen Anteils der Arbeitnehmer am Volkseigentum und zur Verwirklichung des sozialen Auftrages der freiheitlichen Wirtschaftsverfassung bei, sondern sie sind auch ein entscheidender Bestandteil des gesellschaftspolitischen
Gleichgewichts und der Ausgewogenheit, ohne welche Freiheit und Wohlstand
undenkbar sind.
Wie immer beim Studium gewerkschaftlicher Entwicklungen habe ich auch diesmal
die Anträge und Entschließungen studiert, die Ihnen zur Beratung und Entscheidung vorliegen. In der Sammlung und Publikation dieser Anträge kommt nicht
nur ein Stück innergewerkschaftlicher Willensbildung und Demokratie zum Ausdruck, eine Transparenz des breiten Meinungsspektrums, die man sich auch für
manchen anderen großen Verband gelegentlich wünscht. Mit den Entschließungen
und Anträgen wird zugleich auch der große Verantwortungsbereich umrissen, in
dem Gewerkschaften handeln und damit die Gesellschaft mitgestalten. Es gibt
keine bessere Widerlegung der auch nach meiner Auffassung unzutreffenden Vorstellung, Gewerkschaften seien in erster Linie Organisationen zur Verbesserung
der Löhne, als eben das Antragsbuch eines Gewerkschaftstages.
Verantwortung als Voraussetzung für Freiheit
Diese Verantwortung, in der die Gewerkschaften handeln und wirken, ist eine Verantwortung gegenüber den Mitgliedern, die die Gewerkschaft tragen. Dieser Verantwortung wird im Rahmen der innergewerkschaftlichen Demokratie entsprochen, von der wir wissen, daß sie zu den entscheidenden Voraussetzungen für die
Freiheit und die Autonomie der Gewerkschaften gehört und auf deren Verwirklichung die deutschen Gewerkschaften zu Recht immer besonders stolz waren.
Die Verantwortung der Gewerkschaften für die Mitgestaltung und Entwicklung der
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Gesellschaft, ihre ordnungspolitische Verantwortung ist aber auch eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Sie sind sich dieser Verantwortung durchaus
bewußt. Sie handeln nach ihr und nach dem, was sie als wohlverstandenes Interesse ihrer Mitglieder erkennen.
Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, welches der Maßstab sein kann,
mit dem die Allgemeinheit die Einlösung der Verantwortung messen könnte, zu
der sich die Gewerkschaft bekennt. Ob es solche Maßstäbe gibt oder geben kann
und wie sie anzulegen sind, darum vor allem geht es bei der Frage nach der Orientierung am Allgemeinwohl in der Tarifautonomie und bei der Diskussion um die
Bekanntgabe von Orientierungsdaten etwa nach dem Stabilitätsgesetz im Rahmen
der konzertierten Aktion.
Wie Sie vielleicht wissen, bin ich kein Freund der konzertierten Aktion oder einer
konzertierten Aktion, die dazu führt, daß der Staat oder noch besser die Regierung
Vereinbarungen mit gesellschaftlichen Gruppen über entscheidende Probleme der
Wirtschaftspolitik eingeht. Ich habe diese Vorstellung der Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen an der Regierungsverantwortung im Rahmen der konzertierten Aktion immer bekämpft und als falsch bezeichnet. Ich bin der Meinung, daß
solche Bindungen vom Staat, von der Regierung her gesehen mit der besonderen
politischen Verantwortung der Regierung unvereinbar sind. Sie sind, indem Sie
zum gleichen Ergebnis kommen, der Auffassung, daß die Bindung der Tarifautonomie an solche Vereinbarungen mit dem Verständnis der Tarifautonomie unvereinbar sei.
Aber auch eine konzertierte Aktion als unverbindlicher Gesprächskreis enthebt
nach meiner Auffassung die Regierung nicht der Verpflichtung, der Allgemeinheit
gegenüber darüber Auskunft zu geben, was sie, die Regierung, als Inhalt des Allgemeinwohls ansieht. Diese Auskunft ist notwendig, wenn sich die Öffentlichkeit
orientieren soll in der Beurteilung des Handelns gesellschaftlicher Gruppen.
Sozialpflichtigkeit oder AHgemeinwohlbindung
Diese Orientierung ist auch notwendig, meine Damen und Herren, wenn diese
Organisationen und gesellschaftlichen Kräfte selbst ihre Politik formulieren und
ihren Weg bestimmen. Diese inhaltliche Definition dessen, was mit dem Allgemeinwohl vereinbar ist, ist aber auch Voraussetzung für eine wirkliche Verantwortung
an der die Tarifpartner in der öffentlichen Meinung gemessen werden können.
Ich möchte hier einem Mißverständnis entgegentreten, das in den letzten Monaten
in der Diskussion über dieses Thema immer wieder aufgetaucht ist. Die Frage nach
der Sozialpflichtigkeit oder der Allgemeinwohlbindung autonomer Gruppen, hier
speziell der Tarifautonomie, ist kein Problem der Beschränkung der Tarifautonomie.
Niemand ist darauf aus, die von den Gewerkschaften erkämpfte und von der Verfassung garantierte autonome Kompetenz zur Wahrung und Förderung der Ar-
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beits- und Wirtschaftsbedingungen einzuschränken. Für diese Tarifautonomie bin
ich, solange ich mich wissenschaftlich betätigt habe, eingetreten.
Ich habe mich schon vor elf oder zwölf Jahren in wissenschaftlichen Publikationen
für ein dynamisches Konzept einer Tarifautonomie ausgesprochen, zu einem Zeitpunkt, als auch in Gewerkschaften viele der Meinung waren, daß die Gesetzgebung
ein viel besseres Vehikel sei, den Besitzstand der Arbeitnehmer zu wahren, als der
Tarifvertrag.
Ich habe damals gerade darauf hingewiesen, wie gefährlich es für große Gewerkschaften werden kann, wenn sie die Sicherung und Förderung der wirtschaftlichen
und sozialen Interessen der Arbeitnehmer weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.
Ich habe übrigens insofern auch an der Diskussion teilgenommen im Zusammenhang mit der betriebsnahen Tarifpolitik, die ja auch in dieser Gewerkschaft eine
zentrale Rolle gespielt hat und noch spielt.
Tarifautonomie und Allgemeinwohl
Aber die Autonomie der Tarifparteien bedeutet nicht die völlige Lösung aus dem
Zusammenhang des Ganzen. Ich stimme der Feststellung der Regierung und auch
des Bundeskanzlers Schmidt vollinhaltlich zu, wonach die Tarifautonomie, die ich
uneingeschränkt bejahe, nur im Rahmen einer Allgemeinwohl Verpflichtung denkbar ist. Dies gilt für die großen gesellschaftlichen Organisationen der Tarifparteien
ebenso wie für alle andere gesellschaftliche Macht auch.
Die Verwirklichung einer freiheitlichen Ordnung unter rechtsstaatlichen Bedingungen — das ist eine wesentliche Erkenntnis vor allen Dingen auch in der Diskussion
über die marktbeherrschenden Unternehmen — ist unmöglich, wenn sich einzelne
gesellschaftliche Gruppen — ich spreche hier nicht von den Gewerkschaften — der
rechtsstaatlichen Bindung und der Allgemeinwohlpflichtigkeit entziehen können.
Dieses Wechselspiel muß ständig neu durchgespielt und diskutiert werden. Das bedeutet nicht — das ist ein zweiter Punkt, den ich ganz klarstellen muß, damit er
auch ein- für allemal klar ist — eine Forderung nach gesetzlicher Regelung etwa
eines Gewerkschafts- oder Verbandsgesetzes oder einer Veränderung des Tarifvertragsgesetzes. Es ist ein Irrtum zu glauben, meine Damen und Herren, daß man
alles gesetzlich regeln könne. Nicht alle demokratischen Tugenden und gesellschaftlichen Notwendigkeiten lassen sich gesetzlich anordnen; und trotzdem bestehen sie, und trotzdem ist ihre Beachtung für die Funktionsfähigkeit einer freien
Gesellschaft unerläßlich.
Einer der großen Gewerkschaftsführer der amerikanischen Gewerkschaftsbewegung, John Lewis, hat dem Senator Taft in einer Auseinandersetzung im Jahre
1948 über den Taft-Hartley-Act einmal entgegengehalten: Sie versuchen durch
Gesetzgebung die Gewerkschaften zu binden; wir sind der Meinung, daß der common sense der Allgemeinheit eine sehr viel wirksamere Bindung ist als Ihr Gesetz! — genau diesen common' sense meine ich.
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Orientierung der Öffentlichkeit
Er ist es, der die Beachtung der Verantwortung der Gewerkschaften erheischt,
nämlich das öffentliche Wissen um das Bestehen dieser Verantwortung, und der
die Frage stellt nach der Befolgung dieser Verantwortung durch die öffentliche
Meinung. Diese öffentliche Meinung bedarf der Orientierung. Darin sehe ich vor
allem auch die Aufgabe von Orientierungsdaten. Auch ich bin nicht für Lohnleitlinien, die irgendeine Verbindlichkeit entfalten sollen.
Ohne eine solche in der Öffentlichkeit angelegte Diskussion über die Befolgung
des Allgemeinwohls durch die Tarifpartner, meine Damen und Herren, ist aber die
Freiheit der Tarifautonomie politisch auf die Dauer nicht zu erhalten. Denn auch
hier gilt für die Öffentlichkeit der Grundsatz, der ja gerade auch in der sozialistischen Bewegung einen guten Klang hat: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Diese Kontrolle findet durch die Öffentlichkeit und mit der Öffentlichkeit statt.
Und es liegt gerade im Wesen der Demokratie der deutschen Gewerkschaftsbewegung, daß sie diese Kontrolle erlauben, indem sie sich öffnen und frei und offen
diskutieren und auch ihre Auseinandersetzungen nicht hinter verschlossenen Türen
austragen.
Es muß Alternativen für den Bürger geben
Zu dieser Öffentlichkeit — lassen Sie mich zum Schluß kommen — gehören auch
die politischen Parteien. Das Verhältnis der politischen Parteien zu den Gewerkschaften ist hier bereits wiederholt angesprochen worden. Es ist für mich vor allen
Dingen ein Problem der Aufrechterhaltung einer glaubwürdigen politischen Alternative in einer demokratisch regierten Gesellschaft als Voraussetzung dafür, daß
der Bürger zwischen politischen Alternativen frei wählen kann. Die demokratische
Freiheit ist die Freiheit der Wahl, das Recht, durch das Stimmrecht über die Qualität und die politische Richtung der Regierung zu befinden. Die Freiheit der Wahl
lebt von der Alternative. Nur wenn Alternativen bestehen, kann der Bürger die
Entscheidung für eine Alternative als eine freie Entscheidung treffen.
Um die Freiheit dieser Wahl geht es und damit um die Chancengleichheit der politischen Parteien im Wettbewerb um das Mandat der Wähler. Um diese Frage
geht es bei der Frage nach der parteipolitischen Unabhängigkeit der Gewerkschaften. Das hat nichts mit politischer Abstinenz zu tun. Sie könnten gar nicht politisch
abstinent sein, selbst wenn sie es wollen; denn bereits die Entscheidung, politisch
abstinent zu sein, wäre angesichts ihrer Macht eine politische Entscheidung. Das
heißt, es ist ganz ausgeschlossen, das Problem der parteipolitischen Bindung im
Zusammenhang mit politischer Abstinenz zu sehen, sondern die Frage ist allein
die Frage nach dem Maßstab, mit dem die verschiedenen Alternativen gemessen
werden.
Ich habe nichts gegen eine gewisse Verzerrung des Maßstabs aus verwandtschaftlichen Gründen, aber ich bin der Meinung, daß er nicht völlig unterschiedlich sein
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darf. Das liegt im übrigen im Wesen des Grundsatzes der Chancengleichheit und
des Wettbewerbs — Grundsätze, unter denen auch die großen Gewerkschaften
antreten.
Wir sind der Meinung, daß im Gespräch zwischen den Gewerkschaften und den
Regierungsparteien vieles verbesserungsfähig ist. Die Gründe dafür liegen nicht
nur bei den Parteien, und sie liegen nicht nur bei den Gewerkschaften. Sie liegen
sicher zu einem erheblichen Teil auch in der Entfremdung, die mit der langjährigen Regierungstätigkeit der Christlich-Demokratischen Union entstanden ist und
die sicher auch auf die Notwendigkeit, auf die Unerläßlichkeit zurückgeführt werden kann, daß Gewerkschaften und Regierungen auch Kontrahenten sind, selbst
wenn sie gemeinsame Wurzeln haben.
Um den beiden negativen Erklärungen von dem Fehlen einer solchen Kontrastellung noch eine dritte hinzuzufügen: Wenn die Regierung sich nicht auch einmal im
Widerspruch zu den Gewerkschaften befindet, so ist der Verdacht zumindest berechtigt, wenn nicht die Gewißheit gegeben, daß die Regierung eben nicht mehr
dauernd nach dem Allgemeinwohl sucht.
Das Wesen einer freien Gesellschaft
Die unterschiedlichen Meinungen in einer freien Gesellschaft über das, was das
Allgemeinwohl ausmacht, und der Wettbewerb dieser Meinungen um den Einfluß
auf die politische Gestaltung sind das Wesen einer freien Gesellschaft.
Dazu gehört, daß wir miteinander sprechen, auch wenn wir verschiedener Meinung
sind. Dazu gehört auch, daß wir uns gegenseitig den guten Glauben anerkennen.
Ich habe mich nie mit dem Gedanken vertraut machen können, etwa die Mitbestimmungsfrage unter dem Gesichtspunkt „Gewerkschaftsstaat" zu sehen.
Ich bin nicht der Meinung, daß es eine sinnvolle Erklärung politischer Richtungen
oder Möglichkeiten ist, solche Einseitigkeiten zum Maßstab zu machen. Aber wir
müssen den guten Glauben auch denjenigen zubilligen, meine Damen und Herren,
die sich zu gesellschaftlichen Mächten kritisch äußern.
Daß Sie kritisiert werden, sollten Sie nicht ablehnen, es sollte Sie stolz machen;
denn es ist ein Zeichen dafür, daß sie mächtig sind. Wenn ich das Ziel gewerkschaftlicher Organisationen richtig verstehe, dann ist es jenes, mächtig zu sein.
Wir hoffen und wir wünschen uns, daß die politischen Gespräche, die Diskussionen
über die Rolle der Gewerkschaften, der politischen Parteien und die Zukunft unserer freien Gesellschaft zwischen Gewerkschaften und Unionsparteien dichter und
enger werden.
Wir werden uns darum bemühen. Wir werden aus den Beratungen dieser kommenden Tage zu lernen versuchen und die Erkenntnisse über das schöpfen, was in
Ihrer Gewerkschaft als die Ziele der Zukunft angesehen werden.
Sie können sicher sein: Wir werden sie ernsthaft und gewissenhaft zur Kenntnis
nehmen. Damit Sie Erfolg haben, daß Sie Erfolg haben, wünsche ich Ihnen im eigenen Namen und im Namen meiner Partei. Glückauf! (Beifall)
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Chronik des Bundestages
Sondersitzung
Datum
Gegenstand
Abstimmung
25. 7.1974
Gesetz zur Reform des Einkommensteuergesetzes .
Das am 10. 7. 1974 mit den Stimmen der Koalition im 1. Vermittlungsverfahren gegen die Stimmen
der CDU/CSU unverändert angenommene Gesetz war erneut im
Bundesrat abgelehnt und durch
Vermittlungsbegehren der Bundesregierung zum zweitenmal an den
Vermittlungsausschuß gekommen.
Jetzt erst waren Regierung und
Koalition bereit, auf die sachlichen
Bedenken der CDU/CSU-Fraktion
und der Ländermehrheit im Bundesrat einzugehen.
Damit kann endlich der überfällige
Abbau der inflationsbedingten
Steuererhöhungen ab 1. Januar
stattfinden.
Der Systemwechsel bei den Sonderausgaben durch Abzug von der
Steuerschuld sowie beim Arbeitnehmerfreibetrag konnte verhindert
werden.
Der Tarif mit seinen Belastungssprüngen von 0 auf 22 und 22 auf
30,8 % wurde zur Übergangslösung und wird dann durch einen
durchgehenden Progressionstarif
abgelöst.
bei 2 Gegenstimmen und
1 Enthaltung angenommen
1. Lesung von Gesetzen
18. 9. 1974
19. 9. 1974
20 9 1974
Bundeshaushaltsgesetz für das
Jahr 1975 — Einbringung
*• Lesung zum Haushalt 1975
an die Ausschüsse überwiesen
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