Reglement

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Ausschreibung und Statuten
Ernährungspreise der Nestlé Schweiz 2017
Nestlé Suisse S.A.
Präambel:
In Anlehnung an die globalen Zielsetzungen der WHO,
hat Nestlé Schweiz im Jahre 1998 die „Ernährungspreise der Nestlé Schweiz“ ins Leben gerufen.
Ziel der Vergabe der 3 Ernährungspreise der Nestlé Schweiz ist es, die Bedeutung der
Ernährung für Gesundheit und Wohlergehen im Sinne der WHO zu unterstützen und weiter
publik zu machen. Dabei sollen Aktivitäten im Wesentlichen in folgenden Bereichen unterstützt
werden:



Vorhandene Ernährungsempfehlungen sollen in der Bevölkerung positiv verankert werden
(Ernährungs-Kommunikation).
Studien zum Ernährungsverhalten, positive Ansätze für die Prävention und die Erforschung
der Zusammenhänge zwischen Ernährung und Krankheit sollen vermehrt unterstützt werden.
Gleiches gilt auch für Aktivitäten zur Förderung des Ernährungswissens bei Kindern
(Forschung).
Die Nestlé Schweiz vergibt jährlich 3 Preise in der Gesamthöhe von CHF 30‘000.- zur
Förderung der Ernährungsforschung in der Schweiz. Bis auf Widerruf werden diese Preise in
drei Kategorien der angewandten Ernährungs-Forschung und Ernährungs–Kommunikation
ausgeschrieben.
Ausschreibungs-Modalitäten:
Die « Ernährungspreise der Nestlé Schweiz » in der Gesamt-Höhe von insgesamt CHF
30‘000.- werden für 3 Teil-Bereiche in der angewandten Ernährungsforschung und
Ernährungs-Kommunikation ausgeschrieben:
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Ernährungspreis der Nestlé Schweiz: Kategorie I
Wissenschaftspreis im Bereich der Ernährungsforschung
mit oder ohne akademische Ausbildung
an einer Hochschule, Klinik oder anderen Institution durchgeführt
Publikation erfolgt:
nicht älter als 2 Jahre oder „in press“
Keine Alterslimite
Betrag: CHF 15.000.-
Ernährungspreis der Nestlé Schweiz: Kategorie II
Ernährungslehre und Kommunikations-Preis
Im Bereich der Ernährungskommunikation, -beratung,
-erziehung, Qualitätssicherung, Weiterbildung, etc.
Programm / Arbeit / Aktivität / Konzept / Buch
nicht älter als 2 Jahre
(Ausbildungs-unabhängig)
Keine Alterslimite
Betrag: CHF 7’500.-
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Ernährungspreis der Nestlé Schweiz: Kategorie III
Preis der Jungen ForscherInnen
im Bereich der Ernährungsforschung
(Bachelor- oder Master-Thesis)
Eine publizierte Arbeit KANN AUCH IN KATEGORIE I EINGEREICHT
WERDEN
Arbeit:
Abschluss nicht älter als 1 Jahr
Alterslimite (maximal): 35 Jahre im Jahr der Preisvergabe
Betrag: CHF 7'500.-
I.
Die Jury:
Die Jury setzt sich aus 10 Personen zusammen:
 7 Personen aus dem wissenschaftlich-regulatorischen Bereich der Ernährung
 3 Personen aus der Ernährungsberatung (Schulleiterinnen, Praktizierende)
Die Zusammensetzung der Jury steht jeweils für eine Ausschreibungsperiode fest und kann bei
Bedarf mit einfacher Mehrheit der anwesenden Jury-Mitglieder für die jeweils nächste
Ausschreibungsperiode verändert werden.
Die Nestlé Suisse S.A. besitzt hinsichtlich der Jury-Mitglieder ein Veto-Recht.
Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 5 Jahre. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich.
Die Aufgaben der Jury beinhalten folgendes:



Vorschläge zur Änderung des Reglements der Ernährungspreise
Beurteilung der eingereichten Arbeiten
Auswahl der Preisträger
Nestlé Schweiz SA ist für die Ausschreibung als auch für die Sammlung und Kontrolle der
eingehenden Arbeiten sowie die Art (Zeit, Ort und Präsentation) der Preisvergabe verantwortlich.
Die Preise werden anlässlich der im Herbst stattfindenden Jahrestagung der Schweizerischen
Gesellschaft für Ernährung (SGE) vergeben.
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II.
Die Bewerber:
Zur Bewerbung aufgerufen sind Bewerber und Bewerberinnen mit akademischem oder nichtakademischem Abschluss. Für den Preis der jungen ForscherInnen gilt eine Alterslimite von
maximal 35 Jahren.
Bewerben kann sich eine natürliche Person (keine juristischen Personen), welche die
eingereichte Arbeit selbständig oder als Teil einer Arbeitsgruppe erstellt hat. Bei Arbeiten einer
Arbeitsgruppe muss der/die Bewerber/in einen relevanten Teil der Arbeit geleistet haben und
ausweisen, für welche Teile sie/er verantwortlich war (z.B. Studienplanung, Durchführung,
schreiben des Manuskriptes, etc.). Bei Arbeitsgruppen wird der Preis stellvertretend für die
Gruppe von einer Person eingereicht, welche auch für die Aufteilung des Preisgeldes in der
Gruppe verantwortlich ist.
Abschlussarbeiten der Fachhochschulstudiengänge können von maximal 2 Personen
gemeinsam eingereicht werden. Die Aufteilung des Preisgeldes bleibt dem „Duo“ überlassen.
III. Art der einzureichenden Arbeiten
III/1 Wissenschaftliche Forschungsarbeit:
>>> Ernährungsforschung als Basis für die Umsetzung in der Praxis
Wissenschaftliche Forschungsarbeiten müssen an einer Hochschule, Klinik, oder einer anderen
wissenschaftlichen oder präventivmedizinischen Institution in der Schweiz durchgeführt, oder
von dort aus im Ausland organisiert worden sein. In der Regel werden wissenschaftliche
Arbeiten prämiert, welche neue Erkenntnisse aus der angewandten Ernährungsforschung
liefern, die praktische Relevanz für (künftige) Ernährungsempfehlungen und die
Ernährungssituation der Schweizer Bevölkerung haben. Das sind z.B. Untersuchungen zum
Ernährungsstatus bestimmter Gruppen, über Zusammenhänge zwischen Ernährung und
Krankheiten, zum Ernährungsverhalten, über Ansätze zur Prävention, etc.
Es müssen wissenschaftliche Arbeiten sein, die vor höchstens 2 Jahren (Zeitpunkt
der Eingabefrist) in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert
worden sind oder zum Zeitpunkt der Eingabe für den Nestlé-Preis zur Publikation
angenommen worden sind („accepted“ oder „in press“).
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III/2 Ernährungslehre und Kommunikations-Preis
>>> Umsetzung von Erkenntnissen aus der Ernährungswissenschaft in die
Praxis
Ernährungskommunikation, -beratung, -erziehung, Qualitätssicherung,
Weiterbildung, etc.
In diesem Bereich geht es im Wesentlichen um die praktische Umsetzung der
wissenschaftlichen Forschung für die Bevölkerung. Hier ist es ein ganz besonderes Anliegen,
die Wissenschaftlichkeit und das Qualitätsniveau in den Bereichen der ErnährungsKommunikation, -Beratung und -Ausbildung zu fördern. Die Arbeiten können therapeutische oder
präventive Aspekte der Ernährungsberatung aufgreifen, wobei bei der Beurteilung besonderer
Wert auf die methodisch-didaktische Umsetzung gelegt wird. Andere Themen können die
Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung, Ernährungsaufklärung in öffentlichen Medien,
Ernährungserziehung oder Schulungsprogramme bezüglich Ernährung sein.
In dieser Kategorie können Projekte von freiberuflich tätigen Personen, wie auch Projekte, die in
Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen entstanden sind, eingereicht werden. Sie steht
auch offen für Bachelor- oder Masterarbeiten, soweit diese eigenständig durchgeführt worden
sind.
Bei der Beurteilung der Arbeiten wird von der Jury Wert darauf gelegt, dass bei den eingereichten
Kommunikations-, Informations-, Beratungs- oder auch Ausbildungs-Materialien wie Büchern,
Broschüren, Video‘s, CD-ROM‘s oder ganzen Kampagnen der „Impact“ des jeweiligen Materials
oder Programms auf die anvisierte Zielgruppe deutlich aufgezeigt wird. D.h. die Auswirkungen
auf das Verständnis, die Anwendbarkeit und Akzeptanz resp. Veränderungen im Verhalten
bestimmter Bevölkerungsgruppen sollen untersucht werden.
Das Programm, die Arbeit, Aktivität, Konzept, Buch, Video, CD-ROM, etc darf nicht
älter als 2 Jahre sein (Zeitpunkt der Eingabefrist).
III/3 Preis für junge ForscherInnen
>>> Unterstützung / Anreiz für junge
Forschung aktiv zu werden.
Menschen,
im
Bereich Ernährungs-
Die Arbeiten in dieser Kategorie können ebenfalls an einer Hochschule oder Klinik durchgeführt
werden. Es gelten dieselben Ansprüche wie bei Kategorie I mit den untenstehenden
Abweichungen.
Die Arbeit darf höchstens 1 Jahr alt sein (Zeitpunkt der Eingabefrist). Es können
auch Bachelor- oder Master-Arbeiten eingereicht werden, welche nicht in einer
Fachzeitschrift publiziert wurden. Es gilt eine Alterslimite von maximal 35 Jahren.
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Arbeiten von jungen ForscherInnen –können bei entsprechender Wissenschaftlichkeit und
erfüllen der Kriterien natürlich auch in Kategorie I eingereicht werden.
Allgemeine Information zur Relevanz des Forschungsinhaltes
Aufgrund der Erfahrungen mit den Ernährungspreisen der letzten Jahre legt die Jury grossen
Wert darauf, dass in der Zusammenfassung respektive auf dem Anmeldeformular klar und
verständlich gemacht wird, welche Relevanz die Arbeit für die Ernährungssituation in der
Schweiz hat. Die Jury behält sich vor, Arbeiten auszuschliessen, bei denen diese Relevanz nicht
deutlich genug gemacht wird, auch wenn es wissenschaftlich hervorragende Arbeiten sein
sollten!
IV.
Die Bewerbungsunterlagen:
Eingabebedingungen:





Altersregelung Kategorie III: Maximal 35 Jahre (im Jahr der Preisverleihung)
Ort der Durchführung der Arbeit muss angegeben sein.
Alle Punkte des Anmeldeformulars müssen ausgefüllt sein.
Bei Gruppenarbeiten müssen die Unterschriften aller Mitverantwortlichen vorhanden sein
und ein Hauptverantwortlicher definiert werden.
Die Arbeit darf nicht in einem Industrie- oder Handelsabhängigen Institut erstellt worden
sein.
Einzureichende Unterlagen:
 1x Bewerbungs-Formular
Dieses Formular muss mit Stempel und Unterschrift der Universität, Klinik,
Fachhochschule oder anderen öffentlichen Institution, wo die Arbeit durchgeführt wurde,
versehen werden. Bei freiberuflich Arbeitenden muss eine entsprechende eigene
Erklärung beigefügt werden.
 1x Empfehlungsschreiben: Bei der Kategorie III „Preis der Jungen ForscherInnen“ ist
ein Begleitschreiben der verantwortlichen Person resp. des Projektleiters erforderlich.
Dieser verschlossene Brief sollte Folgendes enthalten: * Allgemeine Beurteilung der
Arbeit, * Investierte Zeit; * Grad der Selbständigkeit der Durchführung.
Bei Gruppenarbeiten benötigt die Jury die Unterschriften der ganzen Gruppe zur
Anerkennung des Reglements und für die Federführung der einreichenden Person.
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>>> Mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsformular wird das JuryReglement anerkannt.
Nachfolgende Unterlagen müssen in dreifacher Ausgabe eingereicht werden:
 3x Arbeit
Die eingereichte Arbeit sollte nicht länger als max. 20 Seiten lang sein. Bei längeren
Original-Arbeiten (Bücher, Bachelor- oder Masterarbeiten, etc.) muss eine kurze
Zusammenfassung von max. 20 Seiten erstellt werden. Die Arbeiten können in
Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sein.
 3x einseitige Zusammenfassung (DIN A4) in deutsch und französisch (Bitte achten
Sie auf die Qualität der Übersetzung.)
 3x Lebenslauf
 3x Liste bisheriger Arbeiten und Publikationen ( falls vorhanden )
Alle oben aufgeführten Unterlagen müssen zusätzlich in elektronischer Form (CD-Rom,
USB-Stick) eingereicht werden.
Nicht-kopierbare Arbeiten sollten in 12facher Ausführung eingereicht werden, da die JuryMitglieder die Arbeiten im ersten Schritt unabhängig voneinander und zeitgleich beurteilen.
Weitere Punkte:
 Wenn die angegebene Kategorie nicht zutrifft, wird die Arbeit an die Kandidaten
zurückgeschickt. Es steht Ihnen frei, die Arbeit noch einmal in einer passenden Kategorie
einzureichen, sofern die Eingabefrist dies zulässt.
 Die Jury akzeptiert nur 1 Arbeit pro Kandidat oder Team, nicht eine „Auswahl“ an
Publikationen.
 Dieselbe Arbeit kann in zwei aufeinander folgenden Jahren eingereicht werden, sofern sie
den Preis nicht gewonnen hat. Eine erneute Einreichung ist danach nicht mehr möglich.
 PreisgewinnerInnen dürfen frühestens nach einem Moratorium von 4 Jahren erneut eine
Arbeit einreichen.
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Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens
14. April 2017 bei nachfolgender Stelle einzureichen:
Ernährungspreise der Nestlé Schweiz
Nestlé Suisse S.A.
Service Nutrition
Case Postale 352
1800 Vevey
E-Mail : [email protected]
Tel. : 021 / 924‘51‘39
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass alle Arbeiten, welche nicht alle Punkte
des Reglements erfüllen, von Anfang an nicht in die Evaluation aufgenommen werden!
V.
Beurteilungskriterien für die Preisvergabe:
1.
Die Jury ist unabhängig in ihrer Entscheidung.
2.
Der Entscheid der Jury ist nicht anfechtbar.
3.
Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, die Preise aufzuteilen.
4.
Die Preisarbeiten müssen nicht zurückgegeben werden, es sei denn es ist anders
vereinbart. Es wird nur 1 Dokumentations-Exemplar aufgehoben. Die Arbeiten
werden ohne Absprache und Information der Einreichenden respektive der
Preisträger nicht anderweitig verwendet.
5.
Die Beurteilung der preiswürdigen Arbeiten erfolgt nach folgenden Kriterien:




Originalität
Wissenschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Arbeiten in einem ähnlichen Bereich
Praktische Relevanz der Thematik
In der Ernährungs-Kommunikation: Umsetzbarkeit, Akzeptanz und Verständlichkeit
für die angestrebte Zielgruppe. Wirkung der Massnahmen
Beitrag der Arbeit für die Ursachenfindung zwischen Krankheit und Ernährung, für
den Ernährungsstatus bestimmter Gruppen in der Schweiz, für die Anwendbarkeit
und Umsetzbarkeit in der Ernährungs-Prävention und bei künftigen
Ernährungsempfehlungen
Klarheit der Darstellung


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

Eignung der verwendeten Methodik; neue Aspekte der Methodik/Didaktik
Selbständigkeit der Durchführung vorausgesetzt
Die Bewertung der Preisarbeiten erfolgt nach dem angefügten Schema:
Jedes Jury-Mitglied erhält ALLE Arbeiten. Jede Arbeit wird dann von mindestens 3
„Reviewern“ aus der Jury ausführlich (schriftlich) nach obigen Vorgaben mit einem
Punkteschema bewertet. Die Reviewer werden von dem/der Vorsitzenden der Jury
ausgewählt, dürfen aber nicht aus der Institution sein, wo die Arbeit durchgeführt worden
ist. Anschliessend werden die Punkte durch das Sekretariat zusammengefasst und ein
Gesamtergebnis berechnet. Bei der Sitzung der Jury im Juni werden die Arbeiten von den
Reviewern ausführlich vorgestellt und diskutiert. Anschliessend bewertet die Jury die
Arbeiten abschliessend und wählt die jeweiligen Preisträger.
Das Sekretariat erstellt die Zusammenfassung, welche beim Treffen der Jury-Mitglieder diskutiert
wird und zu einer endgültigen Abstimmung führt. Es gilt die einfache Mehrheit. Der/die
Präsident/-in (bei Verhinderung ein Vorsitzende/r ad hoc) hat den Stichentscheid. Kommt ein
Jury-Mitglied aus einer Institution, wo die Preisarbeit durchgeführt wurde, tritt es bei der
Abstimmung über diese Arbeit in den Ausstand.
Die Jury ist auch ohne Anwesenheit aller Mitglieder beschlussfähig. Bei abwesenden Mitgliedern
wird eine von ihnen schriftlich eingereichte Bewertung berücksichtigt.
Das Jury-Sekretariat (Nestlé Suisse SA) hat keine Stimme.
Die Mitglieder der Jury sind nicht berechtigt, selbst eine Arbeit einzureichen oder eine Arbeit
einreichen zu lassen, bei der sie als Erstautor aufgeführt sind.
Wenn die eingereichten Arbeiten den qualitativen Anforderungen nicht entsprechen, kann die
Jury entscheiden, einen oder gar mehrere der Preise im entsprechenden Jahr nicht zu verleihen.
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VI. Vergabe des Preises und Rechte der Nestlé Suisse S.A.:
Die drei Preise werden anlässlich der Jahrestagung der Schweizerischen
Gesellschaft für Ernährung (SGE) am von der Präsidentin der Jury und einer
Delegierten der Nestlé Suisse S.A. vergeben.
Es erfolgt eine Ankündigung in der Presse und Einladung der Preisträger zur
Preisvergabe in Abstimmung mit dem Geschäftsführer des SGE durch die Nestlé Schweiz.
Die wesentlichen Inhalte der mit einem Preis ausgezeichneten Arbeiten dürfen unter
Angabe von Autoren (Preisträger) und Institution, wo die Arbeit durchgeführt wurde, von
der Nestlé Schweiz für Kommunikationszwecke gegenüber Dritten verwendet werden.
Weitergehende Rechte sind mit den Preisträgern zu vereinbaren.
VII. Jury-Mitglieder:
1. Prof. Claude Pichard, Genf (Präsident)
2. Prof. Jardena Puder, Lausanne
3. Dr. Michael Beer, Bern
4. Prof. Dr. Yves Schutz, Lausanne
5. Eva Carmenati, dipl. Ernährungsberaterin, Mollis
6. PD Dr. Monika Eichholzer, Zürich
7. Prof. Richard Hurrell, Zürich
8. Dr. med. Reinhard Imoberdorf, Winterthur
9. Corinne Jotterand, Genf
10. Dr. Leila Sadeghi, Bern
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