Ausschreibung und Statuten Ernährungspreise der Nestlé Schweiz 2017 Nestlé Suisse S.A. Präambel: In Anlehnung an die globalen Zielsetzungen der WHO, hat Nestlé Schweiz im Jahre 1998 die „Ernährungspreise der Nestlé Schweiz“ ins Leben gerufen. Ziel der Vergabe der 3 Ernährungspreise der Nestlé Schweiz ist es, die Bedeutung der Ernährung für Gesundheit und Wohlergehen im Sinne der WHO zu unterstützen und weiter publik zu machen. Dabei sollen Aktivitäten im Wesentlichen in folgenden Bereichen unterstützt werden: Vorhandene Ernährungsempfehlungen sollen in der Bevölkerung positiv verankert werden (Ernährungs-Kommunikation). Studien zum Ernährungsverhalten, positive Ansätze für die Prävention und die Erforschung der Zusammenhänge zwischen Ernährung und Krankheit sollen vermehrt unterstützt werden. Gleiches gilt auch für Aktivitäten zur Förderung des Ernährungswissens bei Kindern (Forschung). Die Nestlé Schweiz vergibt jährlich 3 Preise in der Gesamthöhe von CHF 30‘000.- zur Förderung der Ernährungsforschung in der Schweiz. Bis auf Widerruf werden diese Preise in drei Kategorien der angewandten Ernährungs-Forschung und Ernährungs–Kommunikation ausgeschrieben. Ausschreibungs-Modalitäten: Die « Ernährungspreise der Nestlé Schweiz » in der Gesamt-Höhe von insgesamt CHF 30‘000.- werden für 3 Teil-Bereiche in der angewandten Ernährungsforschung und Ernährungs-Kommunikation ausgeschrieben: 2 Ernährungspreis der Nestlé Schweiz: Kategorie I Wissenschaftspreis im Bereich der Ernährungsforschung mit oder ohne akademische Ausbildung an einer Hochschule, Klinik oder anderen Institution durchgeführt Publikation erfolgt: nicht älter als 2 Jahre oder „in press“ Keine Alterslimite Betrag: CHF 15.000.- Ernährungspreis der Nestlé Schweiz: Kategorie II Ernährungslehre und Kommunikations-Preis Im Bereich der Ernährungskommunikation, -beratung, -erziehung, Qualitätssicherung, Weiterbildung, etc. Programm / Arbeit / Aktivität / Konzept / Buch nicht älter als 2 Jahre (Ausbildungs-unabhängig) Keine Alterslimite Betrag: CHF 7’500.- 3 Ernährungspreis der Nestlé Schweiz: Kategorie III Preis der Jungen ForscherInnen im Bereich der Ernährungsforschung (Bachelor- oder Master-Thesis) Eine publizierte Arbeit KANN AUCH IN KATEGORIE I EINGEREICHT WERDEN Arbeit: Abschluss nicht älter als 1 Jahr Alterslimite (maximal): 35 Jahre im Jahr der Preisvergabe Betrag: CHF 7'500.- I. Die Jury: Die Jury setzt sich aus 10 Personen zusammen: 7 Personen aus dem wissenschaftlich-regulatorischen Bereich der Ernährung 3 Personen aus der Ernährungsberatung (Schulleiterinnen, Praktizierende) Die Zusammensetzung der Jury steht jeweils für eine Ausschreibungsperiode fest und kann bei Bedarf mit einfacher Mehrheit der anwesenden Jury-Mitglieder für die jeweils nächste Ausschreibungsperiode verändert werden. Die Nestlé Suisse S.A. besitzt hinsichtlich der Jury-Mitglieder ein Veto-Recht. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 5 Jahre. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich. Die Aufgaben der Jury beinhalten folgendes: Vorschläge zur Änderung des Reglements der Ernährungspreise Beurteilung der eingereichten Arbeiten Auswahl der Preisträger Nestlé Schweiz SA ist für die Ausschreibung als auch für die Sammlung und Kontrolle der eingehenden Arbeiten sowie die Art (Zeit, Ort und Präsentation) der Preisvergabe verantwortlich. Die Preise werden anlässlich der im Herbst stattfindenden Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) vergeben. 4 II. Die Bewerber: Zur Bewerbung aufgerufen sind Bewerber und Bewerberinnen mit akademischem oder nichtakademischem Abschluss. Für den Preis der jungen ForscherInnen gilt eine Alterslimite von maximal 35 Jahren. Bewerben kann sich eine natürliche Person (keine juristischen Personen), welche die eingereichte Arbeit selbständig oder als Teil einer Arbeitsgruppe erstellt hat. Bei Arbeiten einer Arbeitsgruppe muss der/die Bewerber/in einen relevanten Teil der Arbeit geleistet haben und ausweisen, für welche Teile sie/er verantwortlich war (z.B. Studienplanung, Durchführung, schreiben des Manuskriptes, etc.). Bei Arbeitsgruppen wird der Preis stellvertretend für die Gruppe von einer Person eingereicht, welche auch für die Aufteilung des Preisgeldes in der Gruppe verantwortlich ist. Abschlussarbeiten der Fachhochschulstudiengänge können von maximal 2 Personen gemeinsam eingereicht werden. Die Aufteilung des Preisgeldes bleibt dem „Duo“ überlassen. III. Art der einzureichenden Arbeiten III/1 Wissenschaftliche Forschungsarbeit: >>> Ernährungsforschung als Basis für die Umsetzung in der Praxis Wissenschaftliche Forschungsarbeiten müssen an einer Hochschule, Klinik, oder einer anderen wissenschaftlichen oder präventivmedizinischen Institution in der Schweiz durchgeführt, oder von dort aus im Ausland organisiert worden sein. In der Regel werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, welche neue Erkenntnisse aus der angewandten Ernährungsforschung liefern, die praktische Relevanz für (künftige) Ernährungsempfehlungen und die Ernährungssituation der Schweizer Bevölkerung haben. Das sind z.B. Untersuchungen zum Ernährungsstatus bestimmter Gruppen, über Zusammenhänge zwischen Ernährung und Krankheiten, zum Ernährungsverhalten, über Ansätze zur Prävention, etc. Es müssen wissenschaftliche Arbeiten sein, die vor höchstens 2 Jahren (Zeitpunkt der Eingabefrist) in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert worden sind oder zum Zeitpunkt der Eingabe für den Nestlé-Preis zur Publikation angenommen worden sind („accepted“ oder „in press“). 5 III/2 Ernährungslehre und Kommunikations-Preis >>> Umsetzung von Erkenntnissen aus der Ernährungswissenschaft in die Praxis Ernährungskommunikation, -beratung, -erziehung, Qualitätssicherung, Weiterbildung, etc. In diesem Bereich geht es im Wesentlichen um die praktische Umsetzung der wissenschaftlichen Forschung für die Bevölkerung. Hier ist es ein ganz besonderes Anliegen, die Wissenschaftlichkeit und das Qualitätsniveau in den Bereichen der ErnährungsKommunikation, -Beratung und -Ausbildung zu fördern. Die Arbeiten können therapeutische oder präventive Aspekte der Ernährungsberatung aufgreifen, wobei bei der Beurteilung besonderer Wert auf die methodisch-didaktische Umsetzung gelegt wird. Andere Themen können die Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung, Ernährungsaufklärung in öffentlichen Medien, Ernährungserziehung oder Schulungsprogramme bezüglich Ernährung sein. In dieser Kategorie können Projekte von freiberuflich tätigen Personen, wie auch Projekte, die in Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen entstanden sind, eingereicht werden. Sie steht auch offen für Bachelor- oder Masterarbeiten, soweit diese eigenständig durchgeführt worden sind. Bei der Beurteilung der Arbeiten wird von der Jury Wert darauf gelegt, dass bei den eingereichten Kommunikations-, Informations-, Beratungs- oder auch Ausbildungs-Materialien wie Büchern, Broschüren, Video‘s, CD-ROM‘s oder ganzen Kampagnen der „Impact“ des jeweiligen Materials oder Programms auf die anvisierte Zielgruppe deutlich aufgezeigt wird. D.h. die Auswirkungen auf das Verständnis, die Anwendbarkeit und Akzeptanz resp. Veränderungen im Verhalten bestimmter Bevölkerungsgruppen sollen untersucht werden. Das Programm, die Arbeit, Aktivität, Konzept, Buch, Video, CD-ROM, etc darf nicht älter als 2 Jahre sein (Zeitpunkt der Eingabefrist). III/3 Preis für junge ForscherInnen >>> Unterstützung / Anreiz für junge Forschung aktiv zu werden. Menschen, im Bereich Ernährungs- Die Arbeiten in dieser Kategorie können ebenfalls an einer Hochschule oder Klinik durchgeführt werden. Es gelten dieselben Ansprüche wie bei Kategorie I mit den untenstehenden Abweichungen. Die Arbeit darf höchstens 1 Jahr alt sein (Zeitpunkt der Eingabefrist). Es können auch Bachelor- oder Master-Arbeiten eingereicht werden, welche nicht in einer Fachzeitschrift publiziert wurden. Es gilt eine Alterslimite von maximal 35 Jahren. 6 Arbeiten von jungen ForscherInnen –können bei entsprechender Wissenschaftlichkeit und erfüllen der Kriterien natürlich auch in Kategorie I eingereicht werden. Allgemeine Information zur Relevanz des Forschungsinhaltes Aufgrund der Erfahrungen mit den Ernährungspreisen der letzten Jahre legt die Jury grossen Wert darauf, dass in der Zusammenfassung respektive auf dem Anmeldeformular klar und verständlich gemacht wird, welche Relevanz die Arbeit für die Ernährungssituation in der Schweiz hat. Die Jury behält sich vor, Arbeiten auszuschliessen, bei denen diese Relevanz nicht deutlich genug gemacht wird, auch wenn es wissenschaftlich hervorragende Arbeiten sein sollten! IV. Die Bewerbungsunterlagen: Eingabebedingungen: Altersregelung Kategorie III: Maximal 35 Jahre (im Jahr der Preisverleihung) Ort der Durchführung der Arbeit muss angegeben sein. Alle Punkte des Anmeldeformulars müssen ausgefüllt sein. Bei Gruppenarbeiten müssen die Unterschriften aller Mitverantwortlichen vorhanden sein und ein Hauptverantwortlicher definiert werden. Die Arbeit darf nicht in einem Industrie- oder Handelsabhängigen Institut erstellt worden sein. Einzureichende Unterlagen: 1x Bewerbungs-Formular Dieses Formular muss mit Stempel und Unterschrift der Universität, Klinik, Fachhochschule oder anderen öffentlichen Institution, wo die Arbeit durchgeführt wurde, versehen werden. Bei freiberuflich Arbeitenden muss eine entsprechende eigene Erklärung beigefügt werden. 1x Empfehlungsschreiben: Bei der Kategorie III „Preis der Jungen ForscherInnen“ ist ein Begleitschreiben der verantwortlichen Person resp. des Projektleiters erforderlich. Dieser verschlossene Brief sollte Folgendes enthalten: * Allgemeine Beurteilung der Arbeit, * Investierte Zeit; * Grad der Selbständigkeit der Durchführung. Bei Gruppenarbeiten benötigt die Jury die Unterschriften der ganzen Gruppe zur Anerkennung des Reglements und für die Federführung der einreichenden Person. 7 >>> Mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsformular wird das JuryReglement anerkannt. Nachfolgende Unterlagen müssen in dreifacher Ausgabe eingereicht werden: 3x Arbeit Die eingereichte Arbeit sollte nicht länger als max. 20 Seiten lang sein. Bei längeren Original-Arbeiten (Bücher, Bachelor- oder Masterarbeiten, etc.) muss eine kurze Zusammenfassung von max. 20 Seiten erstellt werden. Die Arbeiten können in Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sein. 3x einseitige Zusammenfassung (DIN A4) in deutsch und französisch (Bitte achten Sie auf die Qualität der Übersetzung.) 3x Lebenslauf 3x Liste bisheriger Arbeiten und Publikationen ( falls vorhanden ) Alle oben aufgeführten Unterlagen müssen zusätzlich in elektronischer Form (CD-Rom, USB-Stick) eingereicht werden. Nicht-kopierbare Arbeiten sollten in 12facher Ausführung eingereicht werden, da die JuryMitglieder die Arbeiten im ersten Schritt unabhängig voneinander und zeitgleich beurteilen. Weitere Punkte: Wenn die angegebene Kategorie nicht zutrifft, wird die Arbeit an die Kandidaten zurückgeschickt. Es steht Ihnen frei, die Arbeit noch einmal in einer passenden Kategorie einzureichen, sofern die Eingabefrist dies zulässt. Die Jury akzeptiert nur 1 Arbeit pro Kandidat oder Team, nicht eine „Auswahl“ an Publikationen. Dieselbe Arbeit kann in zwei aufeinander folgenden Jahren eingereicht werden, sofern sie den Preis nicht gewonnen hat. Eine erneute Einreichung ist danach nicht mehr möglich. PreisgewinnerInnen dürfen frühestens nach einem Moratorium von 4 Jahren erneut eine Arbeit einreichen. 8 Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 14. April 2017 bei nachfolgender Stelle einzureichen: Ernährungspreise der Nestlé Schweiz Nestlé Suisse S.A. Service Nutrition Case Postale 352 1800 Vevey E-Mail : [email protected] Tel. : 021 / 924‘51‘39 Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass alle Arbeiten, welche nicht alle Punkte des Reglements erfüllen, von Anfang an nicht in die Evaluation aufgenommen werden! V. Beurteilungskriterien für die Preisvergabe: 1. Die Jury ist unabhängig in ihrer Entscheidung. 2. Der Entscheid der Jury ist nicht anfechtbar. 3. Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, die Preise aufzuteilen. 4. Die Preisarbeiten müssen nicht zurückgegeben werden, es sei denn es ist anders vereinbart. Es wird nur 1 Dokumentations-Exemplar aufgehoben. Die Arbeiten werden ohne Absprache und Information der Einreichenden respektive der Preisträger nicht anderweitig verwendet. 5. Die Beurteilung der preiswürdigen Arbeiten erfolgt nach folgenden Kriterien: Originalität Wissenschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Arbeiten in einem ähnlichen Bereich Praktische Relevanz der Thematik In der Ernährungs-Kommunikation: Umsetzbarkeit, Akzeptanz und Verständlichkeit für die angestrebte Zielgruppe. Wirkung der Massnahmen Beitrag der Arbeit für die Ursachenfindung zwischen Krankheit und Ernährung, für den Ernährungsstatus bestimmter Gruppen in der Schweiz, für die Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit in der Ernährungs-Prävention und bei künftigen Ernährungsempfehlungen Klarheit der Darstellung 9 Eignung der verwendeten Methodik; neue Aspekte der Methodik/Didaktik Selbständigkeit der Durchführung vorausgesetzt Die Bewertung der Preisarbeiten erfolgt nach dem angefügten Schema: Jedes Jury-Mitglied erhält ALLE Arbeiten. Jede Arbeit wird dann von mindestens 3 „Reviewern“ aus der Jury ausführlich (schriftlich) nach obigen Vorgaben mit einem Punkteschema bewertet. Die Reviewer werden von dem/der Vorsitzenden der Jury ausgewählt, dürfen aber nicht aus der Institution sein, wo die Arbeit durchgeführt worden ist. Anschliessend werden die Punkte durch das Sekretariat zusammengefasst und ein Gesamtergebnis berechnet. Bei der Sitzung der Jury im Juni werden die Arbeiten von den Reviewern ausführlich vorgestellt und diskutiert. Anschliessend bewertet die Jury die Arbeiten abschliessend und wählt die jeweiligen Preisträger. Das Sekretariat erstellt die Zusammenfassung, welche beim Treffen der Jury-Mitglieder diskutiert wird und zu einer endgültigen Abstimmung führt. Es gilt die einfache Mehrheit. Der/die Präsident/-in (bei Verhinderung ein Vorsitzende/r ad hoc) hat den Stichentscheid. Kommt ein Jury-Mitglied aus einer Institution, wo die Preisarbeit durchgeführt wurde, tritt es bei der Abstimmung über diese Arbeit in den Ausstand. Die Jury ist auch ohne Anwesenheit aller Mitglieder beschlussfähig. Bei abwesenden Mitgliedern wird eine von ihnen schriftlich eingereichte Bewertung berücksichtigt. Das Jury-Sekretariat (Nestlé Suisse SA) hat keine Stimme. Die Mitglieder der Jury sind nicht berechtigt, selbst eine Arbeit einzureichen oder eine Arbeit einreichen zu lassen, bei der sie als Erstautor aufgeführt sind. Wenn die eingereichten Arbeiten den qualitativen Anforderungen nicht entsprechen, kann die Jury entscheiden, einen oder gar mehrere der Preise im entsprechenden Jahr nicht zu verleihen. 10 VI. Vergabe des Preises und Rechte der Nestlé Suisse S.A.: Die drei Preise werden anlässlich der Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) am von der Präsidentin der Jury und einer Delegierten der Nestlé Suisse S.A. vergeben. Es erfolgt eine Ankündigung in der Presse und Einladung der Preisträger zur Preisvergabe in Abstimmung mit dem Geschäftsführer des SGE durch die Nestlé Schweiz. Die wesentlichen Inhalte der mit einem Preis ausgezeichneten Arbeiten dürfen unter Angabe von Autoren (Preisträger) und Institution, wo die Arbeit durchgeführt wurde, von der Nestlé Schweiz für Kommunikationszwecke gegenüber Dritten verwendet werden. Weitergehende Rechte sind mit den Preisträgern zu vereinbaren. VII. Jury-Mitglieder: 1. Prof. Claude Pichard, Genf (Präsident) 2. Prof. Jardena Puder, Lausanne 3. Dr. Michael Beer, Bern 4. Prof. Dr. Yves Schutz, Lausanne 5. Eva Carmenati, dipl. Ernährungsberaterin, Mollis 6. PD Dr. Monika Eichholzer, Zürich 7. Prof. Richard Hurrell, Zürich 8. Dr. med. Reinhard Imoberdorf, Winterthur 9. Corinne Jotterand, Genf 10. Dr. Leila Sadeghi, Bern