Stand der Salmonellenbekämpfung bei Wirtschaftsgeflügel in

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Überwachung und Bekämpfung von Salmonelleninfektionen in
Nutzgeflügelbeständen in Sachsen-Anhalt
Noack, Ulrich u. Schliephake, Annette
Gesetzliche Bestimmungen, Leitlinien, Beihilfen
Gesetzliche Grundlage der Zoonosebekämpfung bei Nutztieren in der Europäischen Union
sind die RL 99/2003/EG sowie die Verordnung 2160/2003/EG, beide wurden vom EU
Parlament verabschiedet. Überwachungspflichtige Zoonosen sind danach beim Nutzgeflügel
die Salmonellose und die Campylobacteriose und ihre Erreger. Menschliche
Salmonelloseerkrankungen sind in den letzten Jahren deutlich reduziert aufgetreten, so
wurden im Jahr 2008 insgesamt 45.413, im Jahr 2011 noch 26.124 und schließlich 2015 nur
noch 15.695 Krankheitsfälle in Deutschland gemeldet (Quelle: survstat@RKI 2.0, RobertKoch-Institut). Zugenommen haben jedoch die Campylobacteriosen (2008: 67.274 / 2011:
74.187/ 2015: 77.155 gemeldete Fälle von Campylobacter-Enteritis).
Abb.: Menschliche Erkrankungen an Salmonellose und Campylobacter-Enteritis im Zeitraum 2008 2015
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
Salmonellose
30.000
Campylobacteriose
20.000
10.000
0
2008
2011
2015
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Verordnungen erlassen, die zunächst die
Gemeinschaftsziele zur Senkung der Prävalenz von Salmonella Serotypen bei Zuchtherden
von Gallus gallus, bei Legehennen, bei Masthähnchen und bei Puten sowie die spezifischen
Bekämpfungsmethoden im Rahmen nationaler Salmonellenbekämpfungsprogramme und die
Verfahrensweise hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus Salmonellen infizierten
Legehennenherden und für frisches Geflügelfleisch festlegen. In Deutschland spezifiziert die
Geflügel-Salmonellen-Verordnung sowie nationale Programme für die einzelnen
Geflügelarten und Nutzungsrichtungen die Verfahrensweise der Salmonellenbekämpfung.
Zur Bekämpfung von Infektionen des Nutzgeflügels mit Campylobacter wurden von der EUKommission und auf nationaler Ebene bisher noch keine Verordnungen und Programme
erstellt.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hat zur praktischen Umsetzung der
nationalen Programme Leitfäden zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennen sowie in der
Hähnchen- und Putenhaltung erstellt. Die Empfehlungen des MLU Sachsen-Anhalt über
Biosicherheitsmaßnahmen und Frühwarnsysteme in Geflügelhaltungen wurden im
Ministerialblatt veröffentlicht. Beihilfen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt erstatten die
Kosten der amtlich angeordneten Laboruntersuchungen auf Salmonellen in Brütereien,
Hühnerzucht-, Hühneraufzucht-, Legehennen-, Masthühner- und Putenbetrieben und
entschädigen 50% des gemeinen Wertes von Zuchthühnern, Jung- und Legehennen im Fall
der Schlachtung oder Tötung salmonelleninfizierter Bestände.
Durchführung der Salmonellenüberwachung in Sachsen-Anhalt (ST)
Sämtliche Laboruntersuchungen im Rahmen der Amtlichen Zoonosenüberwachung werden
im Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamts für Verbraucherschutz durchgeführt. Zur
Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise der Überwachungsbehörden wurden
vom Geflügelseuchenbekämpfungsdienst (GSBD) spezielle Einsendeformulare für Untersuchungsmaterial sowie Merkblätter für amtliche Probenehmer erstellt. Der GSBD wird bei
den amtlichen Bestandskontrollen in den Brütereien und Nutzgeflügelbeständen regelmäßig
beteiligt und im Fall positiver Befunde zur Unterstützung der Bekämpfungsmaßnahmen
hinzugezogen. Daneben ist der GSBD an der jährlichen Berichterstattung der
Veterinärverwaltung des Landes an den Bund sowie die EU-Kommission im Rahmen der
EU-Kofinanzierung beteiligt.
Ergebnisse in Zuchthühnerherden
Bekämpfungspflichtig sind bei Zuchthühnerherden fünf Salmonellenserovare: S. enteritidis,
S. typhimurium, S. hadar, S. virchow und S. infantis (TOP 5).
Im Jahr 2015 wurden 1382 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 142
Zuchthühnerherden im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S.
enteritidis und 1x S. saintpaul jeweils aus einer Zuchtherde nachgewiesen. Die
Herdenprävalenz für TOP 5 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0,7 %, d.h. 1 S.E. positive
Zuchthühnerherde. Die Herde war am Ende der Legeperiode in der 54. Lebenswoche (LW)
von der S. enteritidis Infektion betroffen, wurde behördlich gesperrt, und es wurden
epidemiologische Nachforschungen eingeleitet. Durch die umgehende Bestandsräumung
konnte die Sperre wieder aufgehoben werden. Das Gemeinschaftsziel von unter 1% TOP 5positiver Zuchthühnerherden wurde bundesweit schon ab dem Jahr 2010 erreicht. Im Jahr
2014 erfolgte bei 5 von 768 untersuchten Herden der Nachweis von bekämpfungspflichtigen
Salmonellen (0,7%), für 2015 liegt bundesweit noch keine Auswertung vor.
Ergebnisse in Legehennenherden
Bekämpfungspflichtig sind bei Legehennenherden die beiden Salmonellenserovare S.
enteritidis und S. typhimurium (TOP 2).
Im Jahr 2015 wurden 66 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 53 Legehennenherden
im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S. enteritidis und 1x S. agona
aus 3 Legehennenherden nachgewiesen.
Die Herdenprävalenz für TOP 2 betrug in ST im Jahr 2011 noch 11,1% und im Berichtsjahr
somit nur noch 3,77 %, d.h. 2 S. enteritidis positive Legehennenherden. Das
Gemeinschaftsziel von unter 2% TOP 2-positiver Legehennenherden wurde bundesweit
schon ab dem Jahr 2010 erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte im Bundesgebiet bei 31 von 5256
untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2 (23 x S. enteritidis / 8 x S. typhimurium), das
entspricht einer Herdenprävalenz von 0,6%!
11,1%
12%
10%
8%
6%
3,8%
4,0%
4%
Sachsen-Anhalt
Deutschland
1,2%
0,6%
2%
0%
2011
2014
2015
Abb.: Anteil TOP 2-positiver Legehennenherden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Bundesrepublik
Deutschland im Zeitraum 2011 - 2015
Im Berichtsjahr wurde der GSBD zur Salmonellenbekämpfung in beiden betroffenen
Legehennenbetrieben beratend einbezogen. Beide Legehennenherden waren am Ende der
Legeperiode (1 x 65. Lebenswoche (LW), 1 x 74. LW) von der S. enteritidis Infektion
betroffen.
Problematisch
für
den
Vollzug
staatlicher
Maßnahmen
(Konsumeiervermarktungssperre) waren im 1. Halbjahr noch die teilweise langen Zeiträume
vom Erstnachweis im LAV bis zur Bestätigung bzw. Ausschluss eines
Salmonellenimpfstammes durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin von
bis zu 4 Wochen. Durch intensive Kommunikation mit dem Nationalen Referenzlabor und
Einführung validierter Tests konnte dieser Zeitraum auf ca. eine Kalenderwoche verkürzt
werden. Diese Verkürzung der Zeitspanne bis zur Bestätigung oder Ausschluss einer
Salmonelleninfektion ermöglicht nunmehr ein effizientes behördliches Vorgehen. In einem
Legehennenhaltungsbetrieb wurde gemeinsam mit dem VLÜA eine intensive
Schwachstellenanalyse durchgeführt. Defizite hinsichtlich des Impfregimes und der
Biosicherheit (mangelnde Kontrolle des Schadnagerbefalls) wurden offensichtlich, es wurde
ein betriebliches Bekämpfungskonzept erstellt!
Ergebnisse in Masthähnchenherden
Bekämpfungspflichtig sind bei Masthähnchenherden 2 Salmonellenserovare: S. enteritidis
und S. typhimurium (TOP 2).
Im Jahr 2015 wurden 14 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 14 Masthähnchenherden im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei keine Salmonellen
nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0%.
Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP 2-positiver Masthähnchenherden wurde
bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei 30 von 21934
untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2 (3 x S. enteritidis / 27 x S. typhimurium) das
entspricht einer Herdenprävalenz von 0,1%!
Ergebnisse in Truthühnerherden
Bekämpfungspflichtig sind bei Zucht- und Mastputenherden 2 Salmonellenserovare: S.
enteritidis und S. typhimurium (TOP 2).
Im Jahr 2015 wurden 2 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 1 Zuchtputenherde im
Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei keine Salmonellen nachgewiesen. Die
Herdenprävalenz für TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0%.
Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP 2-positiver Herden wurde bundesweit schon seit
einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei keiner von 84 untersuchten Herden der
Nachweis von TOP 2, das entspricht einer Herdenprävalenz von 0%!
Im Jahr 2015 wurden 41 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 33 Mastputenherden im
Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S. typhimurium nachgewiesen. Die
Herdenprävalenz für TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 6,0%, d.h. 2 S. typhimurium
positive Herden. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber dem in den Vorjahren erreichten
Stand.
Das Gemeinschaftsziel von <1 % TOP 2-positiver Herden wurde bundesweit schon seit
einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bundesweit bei keiner von 3637 untersuchten
Herden der Nachweis von TOP 2, das entspricht einer Herdenprävalenz von 0 %!
6%
6,0%
5%
4%
Sachsen-Anhalt
3%
Deutschland
2%
1%
0,4%
0,0%
0,0%
0,0%
0%
2011
2014
2015
Abb.: Anteil TOP 2 -positiver Mastputenherden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Bundesrepublik
Deutschland im Zeitraum 2011 - 2015
Fazit
Bei sämtlichen Nutzgeflügelarten, für die es staatliche Salmonellenbekämpfungsprogramme
gibt, werden bundesweit seit einigen Jahren die Gemeinschaftszielwerte für die zulässigen
Herdenprävalenzen erreicht.
Dieser Erfolg spiegelt sich in kontinuierlichem Rückgang der humanen Salmonelloseerkrankungen wieder. Diesen Stand zu halten ist für die Zucht- und Nutzgeflügelhalter eine
ständige Herausforderung. In Sachsen-Anhalt sind weitere Anstrengungen erforderlich um
Salmonelleninfektionen vor allem in Legehennen- und Mastputenbeständen abzusenken. Im
Ereignisfall ist es erforderlich umgehend epidemiologische Nachforschungen einzuleiten,
Schwachstellenanalysen durchzuführen und Bekämpfungskonzepte aufzustellen.
Korrespondenzadresse:
Dipl.vet.med. Ulrich Noack; Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich
Veterinärmedizin, 39576 Stendal, Haferbreiter Weg 132-135;
e-mail: [email protected]
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