Überwachung und Bekämpfung von Salmonelleninfektionen in Nutzgeflügelbeständen in Sachsen-Anhalt Noack, Ulrich u. Schliephake, Annette Gesetzliche Bestimmungen, Leitlinien, Beihilfen Gesetzliche Grundlage der Zoonosebekämpfung bei Nutztieren in der Europäischen Union sind die RL 99/2003/EG sowie die Verordnung 2160/2003/EG, beide wurden vom EU Parlament verabschiedet. Überwachungspflichtige Zoonosen sind danach beim Nutzgeflügel die Salmonellose und die Campylobacteriose und ihre Erreger. Menschliche Salmonelloseerkrankungen sind in den letzten Jahren deutlich reduziert aufgetreten, so wurden im Jahr 2008 insgesamt 45.413, im Jahr 2011 noch 26.124 und schließlich 2015 nur noch 15.695 Krankheitsfälle in Deutschland gemeldet (Quelle: survstat@RKI 2.0, RobertKoch-Institut). Zugenommen haben jedoch die Campylobacteriosen (2008: 67.274 / 2011: 74.187/ 2015: 77.155 gemeldete Fälle von Campylobacter-Enteritis). Abb.: Menschliche Erkrankungen an Salmonellose und Campylobacter-Enteritis im Zeitraum 2008 2015 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 Salmonellose 30.000 Campylobacteriose 20.000 10.000 0 2008 2011 2015 Die EU-Kommission hat eine Reihe von Verordnungen erlassen, die zunächst die Gemeinschaftsziele zur Senkung der Prävalenz von Salmonella Serotypen bei Zuchtherden von Gallus gallus, bei Legehennen, bei Masthähnchen und bei Puten sowie die spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen nationaler Salmonellenbekämpfungsprogramme und die Verfahrensweise hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus Salmonellen infizierten Legehennenherden und für frisches Geflügelfleisch festlegen. In Deutschland spezifiziert die Geflügel-Salmonellen-Verordnung sowie nationale Programme für die einzelnen Geflügelarten und Nutzungsrichtungen die Verfahrensweise der Salmonellenbekämpfung. Zur Bekämpfung von Infektionen des Nutzgeflügels mit Campylobacter wurden von der EUKommission und auf nationaler Ebene bisher noch keine Verordnungen und Programme erstellt. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hat zur praktischen Umsetzung der nationalen Programme Leitfäden zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennen sowie in der Hähnchen- und Putenhaltung erstellt. Die Empfehlungen des MLU Sachsen-Anhalt über Biosicherheitsmaßnahmen und Frühwarnsysteme in Geflügelhaltungen wurden im Ministerialblatt veröffentlicht. Beihilfen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt erstatten die Kosten der amtlich angeordneten Laboruntersuchungen auf Salmonellen in Brütereien, Hühnerzucht-, Hühneraufzucht-, Legehennen-, Masthühner- und Putenbetrieben und entschädigen 50% des gemeinen Wertes von Zuchthühnern, Jung- und Legehennen im Fall der Schlachtung oder Tötung salmonelleninfizierter Bestände. Durchführung der Salmonellenüberwachung in Sachsen-Anhalt (ST) Sämtliche Laboruntersuchungen im Rahmen der Amtlichen Zoonosenüberwachung werden im Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamts für Verbraucherschutz durchgeführt. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise der Überwachungsbehörden wurden vom Geflügelseuchenbekämpfungsdienst (GSBD) spezielle Einsendeformulare für Untersuchungsmaterial sowie Merkblätter für amtliche Probenehmer erstellt. Der GSBD wird bei den amtlichen Bestandskontrollen in den Brütereien und Nutzgeflügelbeständen regelmäßig beteiligt und im Fall positiver Befunde zur Unterstützung der Bekämpfungsmaßnahmen hinzugezogen. Daneben ist der GSBD an der jährlichen Berichterstattung der Veterinärverwaltung des Landes an den Bund sowie die EU-Kommission im Rahmen der EU-Kofinanzierung beteiligt. Ergebnisse in Zuchthühnerherden Bekämpfungspflichtig sind bei Zuchthühnerherden fünf Salmonellenserovare: S. enteritidis, S. typhimurium, S. hadar, S. virchow und S. infantis (TOP 5). Im Jahr 2015 wurden 1382 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 142 Zuchthühnerherden im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S. enteritidis und 1x S. saintpaul jeweils aus einer Zuchtherde nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für TOP 5 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0,7 %, d.h. 1 S.E. positive Zuchthühnerherde. Die Herde war am Ende der Legeperiode in der 54. Lebenswoche (LW) von der S. enteritidis Infektion betroffen, wurde behördlich gesperrt, und es wurden epidemiologische Nachforschungen eingeleitet. Durch die umgehende Bestandsräumung konnte die Sperre wieder aufgehoben werden. Das Gemeinschaftsziel von unter 1% TOP 5positiver Zuchthühnerherden wurde bundesweit schon ab dem Jahr 2010 erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei 5 von 768 untersuchten Herden der Nachweis von bekämpfungspflichtigen Salmonellen (0,7%), für 2015 liegt bundesweit noch keine Auswertung vor. Ergebnisse in Legehennenherden Bekämpfungspflichtig sind bei Legehennenherden die beiden Salmonellenserovare S. enteritidis und S. typhimurium (TOP 2). Im Jahr 2015 wurden 66 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 53 Legehennenherden im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S. enteritidis und 1x S. agona aus 3 Legehennenherden nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für TOP 2 betrug in ST im Jahr 2011 noch 11,1% und im Berichtsjahr somit nur noch 3,77 %, d.h. 2 S. enteritidis positive Legehennenherden. Das Gemeinschaftsziel von unter 2% TOP 2-positiver Legehennenherden wurde bundesweit schon ab dem Jahr 2010 erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte im Bundesgebiet bei 31 von 5256 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2 (23 x S. enteritidis / 8 x S. typhimurium), das entspricht einer Herdenprävalenz von 0,6%! 11,1% 12% 10% 8% 6% 3,8% 4,0% 4% Sachsen-Anhalt Deutschland 1,2% 0,6% 2% 0% 2011 2014 2015 Abb.: Anteil TOP 2-positiver Legehennenherden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 2011 - 2015 Im Berichtsjahr wurde der GSBD zur Salmonellenbekämpfung in beiden betroffenen Legehennenbetrieben beratend einbezogen. Beide Legehennenherden waren am Ende der Legeperiode (1 x 65. Lebenswoche (LW), 1 x 74. LW) von der S. enteritidis Infektion betroffen. Problematisch für den Vollzug staatlicher Maßnahmen (Konsumeiervermarktungssperre) waren im 1. Halbjahr noch die teilweise langen Zeiträume vom Erstnachweis im LAV bis zur Bestätigung bzw. Ausschluss eines Salmonellenimpfstammes durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin von bis zu 4 Wochen. Durch intensive Kommunikation mit dem Nationalen Referenzlabor und Einführung validierter Tests konnte dieser Zeitraum auf ca. eine Kalenderwoche verkürzt werden. Diese Verkürzung der Zeitspanne bis zur Bestätigung oder Ausschluss einer Salmonelleninfektion ermöglicht nunmehr ein effizientes behördliches Vorgehen. In einem Legehennenhaltungsbetrieb wurde gemeinsam mit dem VLÜA eine intensive Schwachstellenanalyse durchgeführt. Defizite hinsichtlich des Impfregimes und der Biosicherheit (mangelnde Kontrolle des Schadnagerbefalls) wurden offensichtlich, es wurde ein betriebliches Bekämpfungskonzept erstellt! Ergebnisse in Masthähnchenherden Bekämpfungspflichtig sind bei Masthähnchenherden 2 Salmonellenserovare: S. enteritidis und S. typhimurium (TOP 2). Im Jahr 2015 wurden 14 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 14 Masthähnchenherden im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei keine Salmonellen nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0%. Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP 2-positiver Masthähnchenherden wurde bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei 30 von 21934 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2 (3 x S. enteritidis / 27 x S. typhimurium) das entspricht einer Herdenprävalenz von 0,1%! Ergebnisse in Truthühnerherden Bekämpfungspflichtig sind bei Zucht- und Mastputenherden 2 Salmonellenserovare: S. enteritidis und S. typhimurium (TOP 2). Im Jahr 2015 wurden 2 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 1 Zuchtputenherde im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei keine Salmonellen nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 0%. Das Gemeinschaftsziel von unter 1 % TOP 2-positiver Herden wurde bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bei keiner von 84 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2, das entspricht einer Herdenprävalenz von 0%! Im Jahr 2015 wurden 41 bakteriologische Untersuchungen (BU) aus 33 Mastputenherden im Fachbereich Veterinärmedizin durchgeführt und dabei 2 x S. typhimurium nachgewiesen. Die Herdenprävalenz für TOP 2 betrug somit in Sachsen-Anhalt 6,0%, d.h. 2 S. typhimurium positive Herden. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber dem in den Vorjahren erreichten Stand. Das Gemeinschaftsziel von <1 % TOP 2-positiver Herden wurde bundesweit schon seit einigen Jahren erreicht. Im Jahr 2014 erfolgte bundesweit bei keiner von 3637 untersuchten Herden der Nachweis von TOP 2, das entspricht einer Herdenprävalenz von 0 %! 6% 6,0% 5% 4% Sachsen-Anhalt 3% Deutschland 2% 1% 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0% 2011 2014 2015 Abb.: Anteil TOP 2 -positiver Mastputenherden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 2011 - 2015 Fazit Bei sämtlichen Nutzgeflügelarten, für die es staatliche Salmonellenbekämpfungsprogramme gibt, werden bundesweit seit einigen Jahren die Gemeinschaftszielwerte für die zulässigen Herdenprävalenzen erreicht. Dieser Erfolg spiegelt sich in kontinuierlichem Rückgang der humanen Salmonelloseerkrankungen wieder. Diesen Stand zu halten ist für die Zucht- und Nutzgeflügelhalter eine ständige Herausforderung. In Sachsen-Anhalt sind weitere Anstrengungen erforderlich um Salmonelleninfektionen vor allem in Legehennen- und Mastputenbeständen abzusenken. Im Ereignisfall ist es erforderlich umgehend epidemiologische Nachforschungen einzuleiten, Schwachstellenanalysen durchzuführen und Bekämpfungskonzepte aufzustellen. Korrespondenzadresse: Dipl.vet.med. Ulrich Noack; Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, 39576 Stendal, Haferbreiter Weg 132-135; e-mail: [email protected]