Kinder als Verbraucher

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Nr: 010 02/2010
Schwerpunkt
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Kinder als Verbraucher
Weitere Themen:
Lebensmittel + Produkte
Neue Methoden zum
Konservieren
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Gesundheit
In Erwachsenen-Ohren mag "Kindheit" nach Unbeschwertheit,
Spiel und Geborgenheit klingen. Dabei heißt Kindsein vor allem zu
lernen, in einer komplexen Umwelt zurechtzukommen. Wie eignen
sich Kinder Verbraucherwissen an und wie können Sie ihnen dabei
helfen?
Diabetikerlebensmittel sind
entbehrlich
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Finanzen + Recht
Lesen Sie dazu in diesem Magazin:
Kleine Summen, große Wirkung: Kinder als Konsumenten
Gesundheitsgefahren im Kinderzimmer
Im Visier der Werbung
Mit einem "Pappkärtchen" fing
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Richtig Essen will gelernt sein
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Foto: laif / Kirchgessner
Comics: ein beliebter Kauf vom Taschengeld
Schwerpunkt
Kleine Summen, große Wirkung: Kinder als Konsumenten
Noch nie konnten Minderjährige selbstbestimmt über so viel Geld verfügen wie heute. Noch nie
gerieten andererseits so viele Jugendliche, sobald sie volljährig und geschäftsfähig waren, in die
Verschuldung.
Mit Geld umzugehen muss erlernt werden. Kinder brauchen Rat und Begleitung, um die
gewonnenen Spielräume sinnvoll zu nutzen. Finanzielle Bildung wird zunehmend zum Thema für
Eltern, Schulen und Politik.
Das Vermögen der Kinder
2,5 Milliarden Euro fließen jährlich in Form von Taschengeld und Geldzuwendungen in Deutschland
durch Kinderhände. Durchschnittlich 23 Euro monatlich erhalten die 6- bis 13-Jährigen. Hinzu
kommen 3,6 Milliarden, die auf Sparkonten liegen – 626 Euro pro Kind.
Die Kreditauskunft "Schufa" hat ermittelt, dass Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren
über monatlich durchschnittlich 92 Euro verfügen. Nach Abzug fester Kosten verbleiben ihnen noch
76 Euro.
Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren haben mehr Geld zur freien Verfügung als 55- bis 59Jährige, wenn man bei ihnen die gesamten Lebenshaltungskosten abzieht. Die Jugendlichen
verfügen über annähernd genauso viel wie Erwachsene zwischen 45 bis 69 Jahren, wie eine
Analyse des Bauerverlages zeigt.
Wofür geben Kinder ihr Geld aus?
Kinder und Jugendliche sind heute in ihren Kaufentscheidungen freier als Minderjährige früherer
Zeiten. Sie haben in zunehmendem Maße die Erlaubnis, alleine etwas zu kaufen, auch wenn es um
Güter geht, die teurer sind.
Kinder kaufen von ihrem Taschengeld vor allem Süßigkeiten (53 Prozent), Zeitschriften und Comics
(40 Prozent), Eis (34 Prozent) und Getränke (27 Prozent).
2007 haben 6- bis 19-Jährige 942 Millionen Euro für "Fastfood" ausgegeben, weitere 800 Millionen
für Süßigkeiten und Eis. 2,2 Milliarden Euro sind in das Telefonieren mit einem Handy und in
Downloads geflossen.
Fragt man Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren, rangiert das Mobiltelefon auf Platz zwei der
"Taschengeldfresser". So ist auch die Handyrechnung oftmals das Einstiegstor in die
Schuldenspirale.
Kostenfallen für Kinder und Jugendliche
Mobiltelefondienste, aber auch Internetseiten enthalten mitunter Fallstricke und Kostenfallen.
Anbieter versuchen, die mangelnde Erfahrung Minderjähriger auszunutzen. Bereits 22 Prozent der
12- bis 13-Jährigen und 45 Prozent der 14- bis 15-Jährigen geben an, gelegentlich im Internet
einzukaufen.
Mit sieben Jahren ist ein Kind beschränkt geschäftsfähig. Jüngere Kinder können gar keine
Verträge abschließen. Bis zur Volljährigkeit wird ein geschlossener Vertrag nur wirksam, wenn die
gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) dem Vertrags-schluss zustimmen.Davon gibt es
jedoch Ausnahmen. Ein Kind kann selbst etwas kaufen, solange man unterstellen kann, dass es
die Kosten mit seinem Taschengeld bestreiten kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich das
Kind eine Süßigkeit oder eine Zeitschrift kauft. Ein Einkauf durch ein Kind in diesem Umfang ist
auch ohne Zustimmung der Eltern rechtskräftig (§ 110 BGB "Taschengeldparagraph").
Gerät das Kind in eine Kostenfalle oder hat es etwas gegen den Willen der Eltern bestellt, muss es
keineswegs in jedem Fall zahlen. Es genügt der Hinweis, dass die Eltern die Zustimmung nicht
erteilt haben.
Droht der Internetanbieter mit einer Betrugsanzeige, wenn der Minderjährige eine falsche
Altersangabe gemacht hat, ist dies für den Vertragsabschluss unerheblich.
Verschuldung Jugendlicher
Junge Menschen unter 20 Jahren verschulden sich sehr viel stärker als noch vor fünf Jahren.
Mittlerweile können 128.000 Personen dieser Altersgruppe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
mehr nachkommen. Das sind fast doppelt so viel wie 2004. Immer mehr Schulden drücken zudem
die 20- bis 29-Jährigen. In dieser Altersgruppe ist der Anstieg der Überschuldung zwischen 2004
und 2008 am größten.
Fast jeder Siebte der 14- bis 21-Jährigen hat heute bereits Schulden, meist bei Freunden,
Verwandten oder den Eltern. Bei den volljährigen Jugendlichen steigt die Verschuldung, da sie
auch Kredite aufnehmen können. Durchschnittlich lasten etwa 1.950 Euro an Verbindlichkeiten auf
den überschuldeten Jugendlichen in Deutschland.
Umgang mit Geld will gelernt sein
Taschengeld
Experten empfehlen: Sobald Kinder rechnen können, sollten sie auch selbständig mit kleinen
Beträgen umgehen dürfen. Wichtig sei es, konsequent zu bleiben: Dem Kind nichts vorstrecken
oder außer der Reihe bezahlen, wenn das Taschengeld ausgegeben ist.
Sparen
Die klassische Spardose kann für Kinder das Sparen konkret erfahrbar machen. Ein kleines Kind ist
stolz auf viele Münzen und Scheine. Und es fängt bald an, auszurechnen, wann es sich mit seinem
Ersparten etwas leisten kann. So lernt es, dass man sich Wünsche erfüllen kann, wenn man zuvor
Verzicht geleistet hat. Wenn die Eltern erfolgreiches Sparen belohnen, indem sie den Kindern zu
dem gesparten Betrag etwas dazu geben, kann das ein zusätzlicher Anreiz sein.
Preise vergleichen
Kostenbewusstsein kann schon früh erlernt werden. Das in Nordrhein-Westfalen erstmals erprobte
Schulprogramm "MoKi" (Money & Kids) arbeitet bereits mit Grundschulkindern. Die Kinder werden
zum Beispiel auf Entdeckungstour in den Supermarkt geschickt, wo sie lernen, Preise miteinander
zu vergleichen. Oder sie gehen als Spardetektive daheim auf die Suche nach Geldverschwendern
wie unnötigem Stand-by-Betrieb von Fernseher und Stereoanlage. Das Projekt wurde von den
Vereinten Nationen im Rahmen der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" als offizielles
Dekadeprojekt 2007/08 und 2009 ausgezeichnet. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband
und die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung bieten Unterrichtsmaterial zum Thema an.
Die Verbraucherminister von Bund und Ländern haben im September 2008 angeregt, die
Finanzkompetenz junger Menschen stärker zum Gegenstand des Schulunterrichts zu machen.
Einen Ansatz dazu sehen die Minister darin, schulische und außerschulische Jugend- und
Verbraucherbildung besser zu verzahnen und zu vernetzen. Darüber hinaus liegen aus ihrer Sicht
Ansatzpunkte in der Lehrerausbildung und -fortbildung sowie der Lehrplangestaltung. Die Länder
sind für Bildung zuständig. Entsprechend haben sie im Oktober 2009 einen Austausch unter dem
Thema "Mehr Finanzkompetenz in die Schulen" veranstaltet. Bestehende Angebote wurden
vorgestellt und Möglichkeiten diskutiert, wie Angebote flächendeckend in den Schulen aufgegriffen
werden können.
Kontext
Schutz gegen Kostenfallen im Internet
Unterrichtshilfe "Finanzkompetenz" der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Unterrichtsmaterialien "Finanzkompetenz" der Verbraucherzentralen
Präventionsnetzwerk "Finanzkompetenz"
Broschüre des Projektes "Money und Kids" (kostenpflichtig)
Foto: Ebba Dangschat
Das Umfeld von Kindern sollte schadstofffrei sein
Schwerpunkt
Gesundheitsgefahren im Kinderzimmer
Jeder Mensch ist Umwelteinflüssen ausgesetzt. Kinder jedoch sind hierfür besonders empfindlich.
Vieles wandert bei den Kleinen von der Hand in den Mund. Stundenlang spielen sie auf dem
Boden. Das ist nicht unproblematisch. Da sie eine höhere Atemfrequenz haben, atmen sie unter
Umständen auch mehr Schadstoffe als ein Erwachsener ein. Zudem muss berücksichtigt werden,
dass der kindliche Organismus in seinen verschiedenen Entwicklungsphasen auf bestimmte Stoffe
besonders sensibel reagiert.
Im Kinder-Umwelt-Survey (KUS) des Umweltbundesamts von 2006 wurden verschiedene
Umweltbelastungen wie chemische Schadstoffe, Schimmelpilze und Lärm untersucht. So gibt es im
Alltag viele Dinge, die einen größeren Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern
haben als bislang bekannt war. Dabei ist es oft ganz einfach, Belastungen zu vermeiden und
mögliche Gefahren deutlich zu verringern.
Belastungen der Raumluft
Kinder sind in nicht unerheblichem Maße durch schlechte Luft gefährdet. Immerhin halten sie sich
bis zu zwei Drittel des Tages in der elterlichen Wohnung auf.
Umso wichtiger ist daher gute Raumluft für die kindliche Entwicklung. Regelmäßiges Lüften ist
daher oberstes Gebot sowie, Luftbelastungen so gut es geht zu vermeiden. Auch die alltäglichen
Verrichtungen wie Wäsche Waschen und Trocknen, Kochen und Backen tragen dazu bei, "dicke
Luft" zu verbreiten. Außerdem wird das Raumklima durch Kinderspielzeug und Kosmetika stetig
verändert.
Jedoch weitaus schädlicher sind chemische Ausdünstungen, etwa aus Putzmitteln und
Raumsprays, die meist mit Duftstoffen versehen sind. Teppichböden und neue Polstermöbel oder
Schränke geben oft noch Chemikalien an ihre Umwelt ab. Auch nach dem Renovieren können etwa
aus Farben noch flüchtige organische Verbindungen ausdünsten, die die Raumluft stark belasten.
Insbesondere Neugeborene und Säuglinge gilt es, vor diesen Belastungen zu schützen. Denn sie
können zu Allergien, Reizungen der Atemwege und Schleimhäute, zu Kopfschmerzen,
Schwindelgefühl und Ähnlichem führen.
Vorsicht bei Schimmel!
Vorsicht ist ganz besonders bei Schimmelbildung geboten. Schimmelpilze können im Körper eine
allergische Reaktionsbereitschaft, eine Sensibilisierung, bewirken. Dies zieht in einem Teil der Fälle
eine allergische Erkrankung nach sich. Im Kinder-Umwelt-Survey wurde nachgewiesen, dass sechs
bis acht Prozent der Kinder gegenüber Innenraumschimmelpilzen sensibilisiert sind.
Wichtig ist daher, nicht nur regelmäßig zu lüften, sondern auch ausreichend für Wärme zu sorgen:
Beheizen Sie in der kalten Jahreszeit alle Räume der Wohnung, um Temperaturunterschiede und
somit die Ansammlung von Feuchtigkeit zu vermeiden. Möbel, zum Beispiel Schränke, sollten nicht
zu nah an der Wand stehen. Rührt der Schimmel durch bauliche Mängel her, so müssen diese
zunächst behoben werden. Anschließend muss der Pilz unbedingt fachgerecht beseitigt werden.
Tabu: Rauchen in der Wohnung
Etwa jedes vierte Kind in Deutschland raucht zu Hause passiv mit. Zigarettenrauch jedoch enthält
circa 4.000 Chemikalien und ist damit extrem gesundheitsgefährdend. Passivrauchen begünstigt
verschiedene Krankheiten, beispielsweise Bronchitis und Asthma. Die enthaltenen giftigen und
Krebs erregenden Stoffe lösen bei Kindern, die Passivrauch ausgesetzt sind, vermehrt
Mittelohrentzündungen aus.
Tipps für bessere Luft:- "Fenster auf" sollte es mehrmals am Tag heißen. Sorgen Sie dabei für
Durchzug – auch im Winter. Insbesondere nach dem Baden und Duschen gilt es, gründlich zu
lüften, um die Feuchtigkeit hinauszulassen. Stoßlüften spart insbesondere im Winter auch Energie
und somit Geld. - Teppichböden mit einem kurzen Flor wählen und regelmäßig saugen, so können
sich Hausstaubmilben und Co. nur erschwert dort einnisten.- bei der Renovierung auf
schadstoffarme Farben oder Lacke (zum Beispiel solche, die mit dem Umweltzeichen "Blauer
Engel" gekennzeichnet sind) achten und möglichst bei geöffnetem Fenster arbeiten.- neue
Einrichtungsgegenstände, die stark riechen, an einem geeigneten Ort (Balkon, Keller, Dachboden)
ausdünsten lassen. Auch bei solchen Anschaffungen kann der "Blaue Engel" hilfreich sein.Schimmelpilzbefall unbedingt sachgemäß entfernen (lassen); wichtig ist vor allem, die Ursache zu
finden und diese zu beheben.
Unsichtbares Risiko durch Elektrosmog
In vielen Kinderzimmern verbirgt sich noch eine weitere Gefahr: Elektrosmog beziehungsweise
elektrische und magnetische Felder sowie elektromagnetische Strahlung. Hierbei handelt es sich
um Strahlenbelastung, die von technischen Geräten wie Computern, Fernsehern, Spielkonsolen
oder auch Transformatoren ausgeht. Dazu kommen Geräte wie Lampen, Radiowecker,
Babyphones und vieles mehr, was auf Dauer gesehen eine nicht unerhebliche Strahlenbelastung
für Kinder und Jugendliche zur Folge hat.
Verbraucherzentralen warnen davor, die Risiken zu unterschätzen: Experten würden befürchten,
dass eine dauerhafte Belastung Leukämie auslösen kann. So seien Kinder und Jugendliche bereits
dann gefährdet, wenn elektronische Geräte in einem Radius von bis zu 30 Zentimetern auf sie
einwirkten.
Strahlenbelastungen lassen sich durch ein paar Tipps schon stark reduzieren:
Dauerbelastung vermeiden: alle Geräte nach der Benutzung ausschalten. Sinnvoll ist es
auch, Zeitschaltuhren zu installieren und, wenn möglich, sogar den Stecker zu ziehen. Dies
gilt insbesondere für Geräte mit eingebauten Transformatoren, die auch in ausgeschaltetem
Zustand noch Strom ziehen und magnetische Felder produzieren. Allgemein gilt es, den
körperlichen Abstand zu den Geräten zu vergrößern und die Anzahl elektronischer Geräte
und Hilfsmittel soweit es geht zu reduzieren.
Computer & Co.: Da insbesondere von Computerbildschirmen eine starke Strahlenbelastung
ausgeht, sollte beim Kauf auf das Gütesiegel "TCO '03" und den "Blauen Engel" geachtet
werden. Außerdem sollte zwischen dem Monitor und dem Nutzer ein ausreichend großer
Abstand bestehen. Bevorzugen Sie kabelgebundene Netzwerke und Peripheriegeräte
(Tastaturen, Mäuse et cetera).
Babyphon: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, Geräte mit Funkwellen
ohne Reichweitenkontrolle oder Geräte mit Netzanschluss zu wählen. Außerdem sollte ein
Sicherheitsabstand zwischen Babyphon und Bett von mindestens anderthalb Meter
eingehalten werden. Auf keinen Fall das Gerät ins Bett legen. Und: die elektronischen
Wächter bei Nicht-Gebrauch abschalten!
Kontext
Allergien und Kinder
Broschüre "Allergievermeidung bei Kindern" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Faltblatt "Gesundes Zuhause für Kinder. Kleine Tipps – große Wirkung"
Elektrosmog im Kinderzimmer
Kindersichere Produkte
Foto: ddp
Werbung beeinflusst die Kaufentscheidung
Schwerpunkt
Im Visier der Werbung
Kinder sind eine wichtige Zielgruppe für die Anbieter von Konsumartikeln. Die Kleinen verfügen
nicht nur über beträchtliche Summen. Sie haben auch Einfluss auf Kaufentscheidungen in der
Familie.
Die Werbewelt hat den Faktor und die Zielgruppe "Kinder" längst entdeckt. Während sich Eltern
kaum darüber im Klaren sein dürften, welche Absatzchancen sich der Wirtschaft über Kinder
erschließen.
Kinder entscheiden mit
Bereits bei fast der Hälfte der familiär angeschafften PC- und Unterhaltungssoftware reden 6- bis
13-Jährige mit. 28 Prozent der Käufe von Fernsehern, 35 Prozent der Computeranschaffungen und
20 Prozent der PKW-Käufe werden von ihnen mit beeinflusst. Gerade in puncto Technik
unterstellen Eltern ihren Kindern eine gute Marktkunde. Eine Marketingagentur geht davon aus,
dass Kinder in 60 Prozent aller Fälle Einfluss auf die Kaufentscheidung nehmen.
Wenn es um Anschaffungen für das Kind geht, ist die Mitsprache noch größer. Bereits 1978 hat
eine Studie dokumentiert, dass zwei Drittel aller Einkäufe, die eine Mutter oder ein Vater für ein
Kind tätigt, vom ihm selbst angeregt werden.
Kinder sind in ihrer Produktwahl noch offen
70 Prozent unserer Markenbindung haben wir mit 18 Jahren abgeschlossen, so eine Untersuchung
des Bauerverlages. Das heißt, in der Kindheit werden die Weichen für das künftige
Konsumverhalten gelegt. Die 12- bis 18-Jährigen können heute schon mehr als 130 Modemarken
und -ketten unterscheiden. Dabei prägt sich die Markenbindung für Süßigkeiten am frühesten aus.
Eine unkritische Konsumentengruppe
So groß ihre Rolle als Konsumenten auch ist, so wenig vermögen Minderjährige die Auswirkungen
ihrer Konsumentscheidung zu überschauen. Vor allem der kurzfristige Lustgewinn lockt. Je häufiger
Kinder mit altersgerechten Werbespots konfrontiert sind, desto länger wird die Liste ihrer Wünsche.
Bei einer Befragung gaben 83 Prozent der 12- und 13-jährigen Kinder an, ihre Eltern um
Kauferlaubnis für Produkte zu fragen, die sie vorher in der Werbung gesehen hatten. 71 Prozent
sagten, sie würden auch weiter nachfragen, sollten Vater und Mutter dem Kauf nicht zustimmen.
Fernsehwerbung liebt Kinder
Werbung heißt für Kinder in erster Linie Fernsehwerbung. Bereits Kleinkinder sind in der Lage, ein
Marken-Logo im Fernsehen wiederzuerkennen.
Durchschnittlich 40 bis 50 Prozent aller Spots richten sich an Kinder, bei den speziellen
Kindersendern sind es erheblich mehr. In der Vorweihnachtszeit strahlen manche TV-Anbieter
nahezu ausschließlich Kinderwerbung aus.
Unterstellt man das statistische Mittel von zwei Stunden täglichem Fernsehkonsum, so sieht ein
Kind durchschnittlich 100 Werbespots pro Tag. Die "Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung" geht
davon aus, dass ein Kind im Jahr vierzig Stunden Werbefernsehen schaut. Gerade
gesundheitskritische Produkte wie Süßigkeiten, Fast Food und Alkohol sind in der Fernsehwerbung
besonders präsent.
Werbung macht hungrig
Die Genussversprechen der Werbung scheinen bei Kindern sehr erfolgreich. Fernsehwerbung für
Lebensmittel treibe sie dazu, doppelt so viel Süßigkeiten zu essen wie gewöhnlich. Zu dieser
Erkenntnis gelangte eine britische Studie. Nach Werbung für Essen hätten die Kinder rund zwei
Mal so viel an Snacks und Süßem wie nach Spots für Spielzeug verzehrt. Übergewichtige und
Fettleibige dieser Altersgruppe hätten sich dabei als noch anfälliger für die Verführungen des
Bildschirms erwiesen. Eine Vergleichsstudie habe zudem einen negativen Einfluss auf das Wissen
um Ernährung ergeben.
Eltern sind nicht machtlos
Eine Studie aus den siebziger Jahren belegt, dass Eltern starken Einfluss auf die kindliche
Wahrnehmung und Bewertung von Werbung haben. Differenzierende und erklärende
Bemerkungen der Eltern zu den Werbespots verbesserten die Urteilskraft der Kinder deutlich.
Etwa 37 Prozent der Vierjährigen und 21 Prozent der Fünfjährigen können zwischen Werbung und
Programm nicht differenzieren. Im Kindergartenalter geht es also vor allem darum, den Unterschied
zwischen beidem erkennen zu lernen.
Der Umgang mit Werbebotschaften in der Familie ist dabei ausschlaggebend. Gemeinsames
Diskutieren und Hinterfragen sowie Tipps zum Umgang mit Werbung und Konsum helfen, einen
bewussten Umgang mit Werbung und den eigenen Konsumbedürfnissen zu finden.
"Dazu gehört, dass Eltern wissen sollten, was ihre Kinder tun. Welche Fernsehsendungen
bevorzugen sie? Welche Zeitschriften sind gerade "in" und welche Internetseiten sind "cool"?
Jüngere Kinder sollten mit den Neuen Medien nicht alleine gelassen werden.Fernsehwerbung sollte
– wenn überhaupt – gemeinsam angesehen und unter folgenden Aspekten diskutiert werden:
Warum wird überhaupt Werbung gemacht? Warum gefällt mir die eine oder andere Werbung
besonders gut? Macht "shoppen gehen" und "konsumieren" wirklich glücklich oder sind es vielleicht
nur Mittel gegen Langeweile?Helfen Sie Ihrem Kind dabei, die von der Werbung suggerierten
Wünsche von den eigenen unterscheiden zu lernen und bewusst "Nein" bei überzogenen
Wunschvorstellungen zu sagen."Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. "Kampagne
Kinder & Werbung"
Rechtliche Grundlagen
Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, darf ihnen weder seelisch noch physisch
schaden. Das bedeutet beispielsweise, dass
darin nicht für alkoholische Getränke geworben werden darf. Werbung darf Kinder und
Jugendliche auch nicht beim Alkoholgenuss darstellen.
Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen gezeigt werden
dürfen,
kriminelle Handlungen nicht als nachahmenswert dargestellt werden dürfen,
das Vertrauensverhältnis zu Eltern und Lehrern nicht ausgenutzt werden darf.
Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist außerdem unzulässig, wenn sie deren
Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzt. Das heißt unter anderem, dass
sie keine direkten Kaufapelle enthalten darf,
sie die Kinder nicht auffordern darf, ihre Eltern zum Kauf zu bewegen,
das Fernsehprogramm leicht vom Werbeprogramm zu unterscheiden ist.
Kindliche Unerfahrenheit in Alltagsgeschäften wird etwa ausgenutzt, wenn beim Herunterladen von
Klingeltönen auf einer Website nicht erkennbar ist, wie lange der Ladevorgang dauert. Selbst wenn
die Gebühren pro Minute angegeben sind, sind die Kosten nicht überschaubar, zumal sie erst mit
der Telefonrechnung bekannt werden.
Kontext
Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes
Markenpräferenzen bei Jugendlichen – die Studie "Bravo Faktor Jugend"
Sonderseiten "Kinder und Werbung" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Der Deutsche Werberat
Unlautere Geschäftspraktiken im Internet
Gefahren bei Handy- und Telefonwerbung
Unterrichtsmodule zum Thema "Werbung"
Foto: REGIERUNGonline/König
Gesundes Frühstück selbst gemacht
Schwerpunkt
Richtig Essen will gelernt sein
Zwanzig Zehnjährige im kleinen Schullabor, aber das Menschenskelett vorne neben dem
Lehrerpult lässt sie alle kalt. An diesem Freitagmorgen haben die Viertklässler kein Auge für den
gruseligen Blickfang. Sie wollen nur einen guten Sitzplatz erobern und endlich die schweren
Rucksäcke und Plastiktüten ablegen. Auch das Thema der nächsten Stunde sorgt für zündende
Atmosphäre: Die Klasse 4a der Mercator-Grundschule in der Berliner "Thermometersiedlung"
startet mit dem Unterricht für den Ernährungsführerschein.
"Das ist schon was besonderes" – die Augen der kleinen Fatima leuchten. Sie hat wie jeder Schüler
etwas für den Projektunterricht von zu Hause mitgebracht. Auf den Tischen türmen sich Schürzen,
Küchentücher, Messer, Holzbrettchen, Schnittlauch, Möhren, Paprika und Gurken.
Kater Cook ist Küchenmeister
Wie bei der Autolizenz ist auch der Weg zum Ernährungsführerschein gepflastert mit Theorie und
Praxis. Das heißt in der ersten Stunde, die Ernährungspyramide kennenzulernen. Kursleiterin
Sabine Hamm, vom "aid infodienst" entsandt, hat zum Auftakt der Lernreihe für jedes Kind ein DINA4 großes rotes Heft mitgebracht. In den Arbeitsblättern führt "Kater Cook" durch die Welt des
Kochens. Auch Frühstück machen, den Tisch abräumen, Essens-Benimmregeln und Gäste
bewirten gehören zum Lernprogramm.
Foto: aid infodienst
Kater Cook führt durch die Welt des Kochens
"Kater Cook" besucht in der ersten Arbeitseinheit seine Freunde, die in den verschiedenen Etagen
der Ernährungspyramide wohnen. Die Kinder sollen die Klingelzeichen der Freunde auf den
verschiedenen Etagen anbringen. Die Kinder können es kaum erwarten, zu antworten. Manch einer
muss ermahnt werden, mit der Antwort nicht einfach herauszuplatzen.
Im Erdgeschoß wohnt zum Beispiel "Familie Durstig". Dass Wasser die richtige Basis für die
tägliche Ernährung ist, ist schnell klar. Dass die "Frischs" und die "Fruchtigs" darüber wohnen,
können die Kleinen anhand der aufgemalten Symbole noch erkennen. Kurze Verblüffung, als Frau
Hamm ihnen die eigene Hand als Maßeinheit für den täglichen Bedarf empfiehlt. "Große Hand:
größerer Bedarf. Kleine Hand – kleinerer Bedarf". In einer Großstadtkindheit voller Technik mag
das eine erstaunlich einfache Orientierung sein.
Kontrast zum Lebensalltag
Richtig schwierig wird es erst im dritten Stock: Getreide. Dass ihre geliebten Nudeln daraus
bestehen, war vielen Schülern nicht klar. Anderes Fleisch als Wurst aufzuzählen, fällt auch nicht
leicht. "Kartoffelpüree" schlägt der zarte Leslie aus der ersten Reihe mehr fragend als wissend als
Beispiel für Milchprodukte vor. Quark und Joghurt sind Fehlanzeige.
Das überrascht die Sozialpädagogin der Schule, Tanja Dannenberg, nicht. "Viele Kinder bringen als
Pausenbrot ungetoastetes Toastbrot mit Nutella, Chips, Schokolade und Eistee mit", berichtet sie.
Bei der letzten Klasse, die den Ernährungsführerschein machte, sollten einige Kinder Vollkornbrot
mitbringen. Sie kamen mit Graubrot in die Schule, dunkleres Brot kannten sie nicht. In der Kantine
der Schule sei das grassierende Fastfood ein echtes Problem. Um die dort angebotene Rohkost
überhaupt essen zu können, müssten manche Kinder erst wieder lernen, richtig zu kauen.
Bewusst essen
Wer einen Ernährungsführerschein macht, der schärft auch seine Sinne für das Essen. Beim Test
dreier verschiedener Brotsorten bittet Frau Hamm die Kinder, in das Schüler-Heft einzutragen: Wie
sieht das Brot aus, wie riecht es und wie schmeckt es? Wieder schnellen die Kinderarme hoch, als
es darum geht, die eigenen Prüf-Ergebnisse vorzulesen. Damit die Schüler auch begreifen, was
den Unterschied von hellem, Grau- und Vollkornbrot ausmacht, hat Frau Hamm auch gleich die
entsprechenden Mehlsorten mitgebracht.
Foto: REGIERUNGonline/König
Gesunde Ernährung soll Spaß machen
Jetzt kommt der echte Praxisteil: belegte Brote. Vorher müssen aber alle nochmals raus, die Hände
waschen. Kurze Abfrage nach den notwendigen Utensilien: Fast alle haben ein Brett dabei,
manche aber ein Tafelmesser vergessen. Die projektbegleitenden Lehrerinnen holen Ersatz aus
der Teeküche nebenan. Als Kochbekleidung dienen Kinder- und Erwachsenenschürzen,
Küchentücher oder das ausgediente Hemd des Vaters.
Frau Sulke, die Hortvertreterin, geht durch die Reihen. Jedes Kind darf sich von ihrem Tablett eine
Scheibe seiner Wahl nehmen. Zuerst kommt etwas Frischkäse auf das Brot. Aus Möhren, Paprika
und Gurke legen die Kinder mit Feuereifer ein Gesicht darauf. Schnittlauch bildet den Haarkranz.
Ausnahmeweise haben die Lehrerinnen diesmal das Gemüse kleingeschnitten. Schnibbeln kommt
nächsten Freitag dran.
Gemeinsam Essen verbindet
"Halt, noch nicht essen!" schimpft Frau Hamm, als die Mädchen in der letzten Reihe einfach schon
mal in ihre Werke hineinbeißen. "Wir wollen gemeinsam Essen." Die Strenge hat ihren Grund: Laut
einer Umfrage des Familienministeriums finden nur 40 Prozent der Familien an zwei Tagen in der
Woche Zeit für ein gemeinsames Mahl. Dabei, das bestätigen Ethnologen, sind gemeinsames
Essen und Trinken und das Teilen der vorhandenen Speisen schon immer wichtig gewesen, um
den Zusammenhalt in der Familie oder in einer Gruppe zu stärken.
Als Frau Hamm dann endlich den Startschuss zum Frühstück gibt, kommt der Transfer von der
Theorie in die Praxis ganz schnell: "Sieht lecker aus, riecht lecker und schmeckt lecker", sagt Jason
stolz von seinem Brotgesicht.
Lernen Mädchen und Jungen eigentlich unterschiedlich? Ernährungsexpertin Hamm verneint.
Jungen zeigen zwar manchmal mehr Geschicklichkeit beim Schneiden. Und die Mädchen sind oft
beim Tischdecken schneller – da werde deutlich, dass sie zu Hause diese Aufgabe öfters
übernehmen müssen. Alles in allem scheint jeder das Zeug zum guten Koch zu haben.
Vielmehr gilt: Essen richtig zuzubereiten und gar selber zu kochen fördert das kindliche
Selbstbewusstsein stark. "Sie sind stolz, wenn sie es am Ende des Projektes schaffen, ein Buffet
mit kalten und warmen Speisen zuzubereiten und dazu die Eltern oder eine andere Klasse einladen
können", berichtet Hamm aus den früheren Projekten.
Auch die Eltern lernen
Zum Ende der Stunde, bevor es ans Putzen der Tische geht, zieht Ernährungslehrerin Hamm ein
Fazit: Was macht ein gesundes "Pyramiden-Frühstück" aus? Sie versucht, die Kinder für die
Ähnlichkeit der dreifarbigen Pyramide mit der Verkehrsampel zu sensibilisieren. Die zwei obersten
Etagen, wo "Familie Schleck" mit den Süßigkeiten und "Olivia Öl" mit den Fetten wohnen, sind tief
rot gefärbt. Leslie wirft dabei ein, dass aber die Feuerwehr auch bei Rot fahren darf. So gilt wohl
auch beim Essen: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Dann gibt Frau Hamm noch Hausaufgaben auf. Dazu gehört, auch das Brot beim Abendessen dem
"Brottest" zu unterziehen und im Schülerheft das Ergebnis zu notieren. Ein Versuch, eine Brücke
zwischen Unterricht und zu Hause zu schlagen. "Meine Eltern finden das gut, dass wir Essen als
Unterrichtsthema haben", erzählt Fatima von zu Hause. Die Sozialpädagogin bestätigt das positive
Feedback vieler Eltern. Viele hätten richtiggehend verlernt, zu kochen oder seien einfach zu
bequem, weil es so ein großes Angebot an Fertiggerichten gibt. "Wenn Anstöße von den Kindern
kommen, wird das gerne genommen."
Foto: aid infodienst
Präsentationsmuster Ernährungsführerschein für Kinder
Der Ernährungsführerschein ist ein Unterrichtskonzept des "aid infodienst" und Teil des Nationalen
Aktionsplans "IN FORM" der Bundesregierung. In sechs, sieben Doppelstunden lernen die Kinder
in dritten oder vierten Schulklassen den praktischen Umgang mit Küchengeräten, das Kochen nach
einfachen Rezepten, Hygiene- und Tischregeln. Am Ende stehen ein schriftlicher Test und eine
praktische Prüfung. Die Bundesregierung fördert die Ausbildung und die Einsätze von 390
Experten, die den Ernährungsführerschein in die Schulen tragen.Seit 2007 wurden über 12.000
Unterrichtspakete bestellt. Ziel des "aid infodienst" ist es, dass bis Anfang 2011 über eine halbe
Million Drittklässler den Ernährungsführerschein in der Tasche haben.
Kontext
Kinder für gesunde Ernährung begeistern
Der Ernährungsführerschein
Ernährung von Kindern
Nationaler Ernährungs-Aktionsplan
Foto: picture-alliance/ dpa
Vor der Konservierung wird kontrolliert
Lebensmittel + Produkte
Mit Hochdruck zu sicheren Lebensmitteln
Trotz hoher Lebensmittelstandards passiert es immer wieder: Menschen infizieren sich zum
Beispiel über Eier und Fleisch mit einer Salmonellose. Häufig ist auch eine Infektion mit dem
Campylobacter-Erreger, der vor allem auf Geflügelfleisch sitzt.
Grund genug, nach Verfahren zu suchen, die Lebensmittel noch sicherer zu machen, ohne sie zu
sehr zu behandeln. Deswegen fördert die Bundesregierung neue Methoden, um Lebensmittel zu
konservieren. Das kann auch den vielen Menschen – etwa Älteren oder Alleinstehenden – nützen,
die aufgrund ihrer Lebensumstände darauf angewiesen sind, dass sich Lebensmittel länger halten.
"Oberstes Gebot ist die Sicherheit der Verbraucher, um gesundheitliche Gefährdungen durch
mikrobiologische Kontaminationen bei Lebensmitteln auszuschließen. Dafür brauchen wir moderne
Technologien", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner bei der Übergabe eines
Zuwendungsbescheids in Höhe von 1,7 Millionen Euro im Dezember in Berlin. Mit der Summe
fördert das Ministerium ein Forschungsprojekt zum Einsatz von Hochdruckverfahren in der
Lebensmittelindustrie. Mit ersten Ergebnissen rechnet das Ministerium für das Jahr 2012.
Verpackung bei Konservierung wichtig
Mehrere Forschungseinrichtungen führen das Projekt gemeinsam mit Firmen aus der
Lebensmittelindustrie durch. Dazu haben sich zwölf Partner auf Initiative des Deutschen Instituts für
Lebensmitteltechnik (DIL) zusammen geschlossen. Die Arbeiten konzentrieren sich auf den Einsatz
des Hochdruckverfahrens bei verpackten Lebensmitteln. Damit verbunden ist die Entwicklung
neuer, hochdruckgeeigneter Verpackungen. So müssen derartige Verpackungsmaterialien auch
nach der Hochdruckbehandlung gegenüber Gasen wie Sauerstoff, Wasserdampf oder Kohlendioxid
absolut dicht sein, um Produktqualität und Haltbarkeit zu gewährleisten.
Unter Druck: Mikroorganismen & Co.
Während des Hochdruckverfahrens wird das Produkt durch eine Kombination von Druck- und
Temperaturbehandlung mit Drücken von bis zu 800 Megapascal (MPa) unterzogen. Zum Vergleich:
der normale Luftdruck beträgt circa 0,1 MPa, ein typischer PKW-Reifendruck etwa 0,2 MPa.
Die Hochdrucktechnologie schaltet - wie auch die Wärmebehandlung von Lebensmitteln schädliche Mikroorganismen, Endosporen sowie Enzyme aus. So können sämtliche für den
Verbraucher unter Umständen gefährliche Verunreinigungen unschädlich gemacht werden.
Gleichzeitig bleiben wertvolle Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Vitamine und Aromen erhalten. Zudem
sollen durch die Hochdruckbehandlung Lebensmittel länger haltbar werden, ohne ihre sensorische
Qualität zu beeinträchtigen.
Hochdruck hat Mehrwert
Bisher werden Lebensmittel vor allem durch den Einsatz von Wärme haltbarer gemacht. Eine
Alternative ist der Wärmeentzug beim Tiefkühlen. Beide Varianten erfordern aufgrund des großen
Wassergehalts vieler Nahrungsmittel sehr viel Energie und erhebliche Mengen an Betriebsmitteln.
Dies belastet Umwelt und Ressourcen.
Bei der Hochdrucktechnik reduziert sich der Energieverbrauch um etwa 40 Prozent im Vergleich
zum thermischen Verfahren. Zusätzliche Einsparungen erhofft man sich dadurch, dass durch
effiziente Verfahrenstechnik auch Prozessenergie wieder zurückgewonnen werden kann.
Die Hochdrucktechnologie wird zunächst an Fruchtsäften und Fischprodukten getestet. Das
Verfahren soll sich aber auch zur Behandlung anderer leichtverderblicher Lebensmittel wie Milch
und Fleischprodukte eignen.
Haltbarmachen von Lebensmitteln: Die Frage, wie Lebensmittel vor dem Verderb bewahrt
werden können, ist eng mit der Geschichte der Menschen verbunden. Waren die ersten bekannten
Methoden Räuchern, Trocknen und Pökeln, so kennt man heute insgesamt vier Prinzipien:
- Ein Kontakt mit Schadorganismen wird beseitigt und erneuter Kontakt verhindert, zum Beispiel
durch Räuchern, Abkochen, Einkochen, Pasteurisieren, Erhitzen mit Mikrowellen oder Bestrahlen
mit ionisierenden Strahlen.
-Schadorganismen wird eine der für sie notwendige Grundlage etwa Wasser oder Sauerstoff
entzogen (Trocknung, Einsalzen, Kühlen, Einfrieren, Einpacken in ein Vakuum,
Schutzgasatmosphäre).
- Einer der Inhaltsstoffe wird so hoch konzentriert, dass er die Entwicklung von Schadorganismen
verhindert, zum Beispiel durch Destillation.
- Lebensmittelzusatzstoffe wie Konservierungsmittel hemmen die Entwicklung von
Schadorganismen (Nitritpökelsalz, Benzoesäure und andere Konservierungsstoffe).
Erst seit Dezember 2000 ist in Deutschland die Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierenden
Strahlen erlaubt. Sie ist dabei auf getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze beschränkt. Alle
Lebensmittel, die bestrahlt sind oder bestrahlte Bestandteile enthalten, müssen gekennzeichnet
sein.
Kontext
Aigner fördert Einsatz von Hochdrucktechnologie
Mit Hochdruck zu sicheren und haltbaren Lebensmitteln
Gesundheit
Diätprodukte für Diabetiker verschwinden vom Markt
Foto: Vario Images / Kasalo
Diabetikerprodukte bringen keine Vorteile
Über sechs Millionen Menschen leiden in Deutschland an Diabetes, im Volksmund auch
Zuckerkrankheit genannt. Und jeden Tag erkranken fast tausend Menschen neu an dem
Stoffwechselleiden. Kein Wunder also, dass in Supermärkten, Drogerien und Reformhäusern viele
Lebensmittel angeboten werden, die allen Diabetesgeplagten Genuss versprechen.
Doch diese speziellen Marmeladen, Kekse oder Aufstriche für Diabetiker entsprechen in ihrer
Zusammensetzung nicht mehr den aktuellen Ernährungsempfehlungen. Nicht selten enthalten
Diabetikerprodukte mehr Fett und Kalorien als die normale Variante. Die Folge ist, dass die
Patientinnen und Patienten zu viele Kalorien zu sich nehmen. Die daraus folgende
Gewichtszunahme verschlechtert aber ihre Stoffwechseleinstellung. Außerdem verleitet die
Aufschrift "Diät" zu der falschen Annahme, man könne mehr davon essen als von anderen
Nahrungsmitteln.
Die Süße ist ein weiteres Problem. Viele Diabetikerprodukte sind mit dem Fruchtzucker "Fructose"
gesüßt. Essen Diabetiker jedoch zu viel davon, kann das zu einer Verschlechterung ihres
Stoffwechsels führen.
Besondere Lebensmittel für Diabetiker wie zum Beispiel bestimmte Kuchen, Fruchtsäfte und Biere
sind daher überflüssig. Sie sind zu fett, zu kalorienreich, zu teuer – so die Deutsche Diabetes
Gesellschaft (DDG) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Welche Ernährung ist richtig?
Personen mit "Diabetes mellitus" brauchen keine speziellen diätetischen Lebensmittel. Die
Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften empfehlen, sich wie die Allgemeinbevölkerung
zu ernähren. Das bedeutet: wenig Alkohol zu trinken, nicht zu viel Zucker zu sich zu nehmen und
nicht zu fett zu essen. Schokolade, Chips, Wurst und Käse sind nur in Maßen empfehlenswert.
Dafür sollten aber täglich Obst, Salat, Gemüse und fettarme Milchprodukte auf den Tisch kommen.
Beim Kochen kann Butter durch Öl ersetzt werden. Viele Ballaststoffe wie Hülsenfrüchte und
Vollkornprodukte gehören mit auf den Speiseplan.
Der Austausch von Zucker gegen andere Süßungsmittel bringt für Diabetiker keine Vorteile. Die
früher übliche Deklaration von Broteinheiten (BE), also der Kohlenhydratmenge von Lebensmitteln,
wird nicht mehr als sinnvoll oder hilfreich angesehen. Denn Menschen mit Diabetes haben nicht nur
einen gestörten Zuckerhaushalt. Auch der Fett- und Eiweißstoffwechsel ist beeinträchtigt.
Änderung der Diätverordnung
Die deutsche Diätverordnung wird derzeit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand
angepasst. Das bedeutet konkret: die in Paragraph 12 der Verordnung genannten Anforderungen
an diätetische Lebensmittel für Diabetiker werden ersatzlos gestrichen. Lebensmittel dürfen nach
Inkrafttreten der Novelle nicht mehr als für Diabetiker geeignet gekennzeichnet und in den Verkehr
gebracht werden.
Das Bundesverbraucherministerium hat im August 2009 einen neuen Entwurf der Verordnung
vorgelegt und eine Anhörung mit den betroffenen Kreisen durchgeführt. Die Änderung der
Rechtsvorschriften wird voraussichtlich im Sommer 2010 in Kraft treten. Dabei wird es
wahrscheinlich Übergangsfristen geben, um den Lebensmittelfirmen die notwendigen Umstellungen
ihres Angebots zu ermöglichen.
Welchen Stellenwert die Zuckerkrankheit in unserer Gesellschaft einnimmt, zeigt auch eine weitere
Maßnahme. So investierte das Bundesforschungsministerium allein 2009 rund fünf Millionen Euro
in den Aufbau des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD). Darin werden das
Helmholtz-Zentrum in München, das Deutsche Diabeteszentrum in Düsseldorf, das Deutsche
Institut für Ernährungsforschung in Potsdam, die Universität Tübingen sowie das
Universitätsklinikum Dresden, die Forschung zu dieser Volkskrankheit in Deutschland bündeln und
erweitern.
Kontext
BfR: Diätische Lebensmittel
Deutsches Zentrum für Diabetesforschung e.V.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Foto: vario-images
Kredit- oder ec-Karten vor Missbrauch schützen
Finanzen + Recht
Kreditkarten – Augen auf beim Einsatz
Als der Kaufmann Frank McNamara im Jahr 1949 in einem New Yorker Restaurant bezahlen
wollte, merkte er, dass er sein Portemonnaie vergessen hatte. Da kam ihm eine Idee: Beim
nächsten Besuch gab er dem Kellner ein Pappkärtchen mit seiner Unterschrift – geboren war die
allererste Kreditkarte.
Heute sind allein in Deutschland rund 25 Millionen dieser Karten – in Plastik – im Umlauf. Mehr als
90 Prozent stammen von den beiden Anbietern Visa und Mastercard. Die meisten
Kreditkartenbesitzerinnen und -besitzer in Deutschland nutzen eine so genannte Charge Card. Hier
werden die Umsätze gesammelt und einmal im Monat abgerechnet.
Immer häufiger bieten Banken und Finanzdienstleister aber auch "Revolving Credit Cards" an. Wer
damit bezahlt, muss monatlich immer nur einen Teil seiner Schulden begleichen.
Verbraucherschützer warnen davor. Doch vorsehen sollten sich Nutzerinnen und Nutzer von
Kreditkarten gleich welcher Art nicht nur vor der Schuldenfalle. Gerade in der jüngsten
Vergangenheit gab es wiederholt Meldungen über Betrugsfälle, Datenklau und Softwarepannen.
Was war die Ursache und wer haftet in solchen Fällen?
Maschen der Betrüger
Ärger mit Kreditkartenabrechnungen gibt es vor allem auf Reisen. So kommt es vor, dass sich in
Restaurants oder Geschäften auf dem Kreditkartenbeleg ein Zahlendreher "einschleicht" oder ein
Komma "verrutscht": Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einer Gaststätte auf Madeira,
die statt 12,50 Euro 1.250 Euro abbuchte. In einem anderen Fall hätte eine Türkeireisende nicht
140 Euro für ein Kleid zahlen müssen, sondern 1.400 Euro. Konsumenten, die mit "Plastikgeld"
bezahlen, sollten also genau hinschauen, was sie unterschreiben.
Die Hauptursache für falsche Abbuchungen vom Kreditkartenkonto sind vor allem
Kartenfälschungen. Verbraucher lassen ihre Karte einen Moment aus den Augen. Zum Beispiel
wenn ein Kellner damit im Hinterzimmer des Restaurants verschwindet. Das reicht Betrügern oft,
um eine Kopie der Karte anzufertigen. Dabei werden der Magnetstreifen auf der Kartenrückseite
und alle darauf gespeicherten Daten kopiert, also der Name des Karteninhabers, die Nummer der
Kreditkarte, die Prüfziffer, das Ausstell- und Verfalldatum. Mit dieser Kartenkopie können die
Betrüger einkaufen. Die Verbraucherschützer empfehlen, darauf zu bestehen, dass die eigene
Karte am Tisch oder an der Ladentheke durch das Lesegerät gezogen wird.
Interview mit Frank-Christian Pauli
Frank-Christian Pauli, Referent für
Finanzdienstleistungen beim Verbraucherzentrale
Bundesverband
Pannenchip
Um Missbrauch vorzubeugen, haben die Anbieter inzwischen viele Karten mit einem zusätzlichen
Speicherchip auf der Vorderseite ausgestattet. Der enthält die gleichen Daten wie der
Magnetstreifen, ist aber sicherer, weil er nicht kopiert werden kann. Zu Jahresbeginn machte er
jedoch erst einmal mit einer Panne von sich reden:
Mit vielen Millionen ec- und Kreditkarten konnten Bankkunden im Januar weder Geld abheben noch
bezahlen. Der Grund: Der Speicherchip war falsch programmiert worden und konnte die Jahreszahl
2010 nicht verarbeiten. Die fehlerhaften Chips sollen nun umprogrammiert werden, zum Beispiel
automatisch beim Geldabheben oder in speziellen Geräten bei der Bank.
Internetbetrug
Vor Betrug im Internet schützt aber auch der Chip nicht. Wiederholt knackten Hacker Webseiten
von Finanzdienstleistern, die Kreditkartenbuchungen abwickeln, und stahlen dort die Daten der
Kunden. So auch Ende 2009: Damals mussten Banken hunderttausende Kreditkarten
austauschen, weil Betrüger ins Computersystem eines spanischen Finanzdienstleisters
eingedrungen waren. Betroffen waren Spanienurlauber, die in den Ferien mit ihrer Kreditkarte
bezahlt hatten. Mit ihren Daten hätten die Kriminellen im Internet einkaufen können. Dafür ist
nämlich meist keine Unterschrift erforderlich, sondern nur der Name des Kreditkartennutzers, seine
Kartennummer, die Prüfziffer und das Verfalldatum.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Daten deshalb nur verschlüsselt ins Internet
eingeben. Verschlüsselte Verbindungen sind an der Buchstabenfolge "https" in der Adresszeile zu
erkennen. Noch besser ist es, an Verfahren wie "3D-Secure", "Verified by Visa" oder "SecureCode"
teilzunehmen. Dafür registriert sich der Kunde bei seiner Bank und bekommt ein Passwort. Will er
dann in einem Onlineshop mit seiner Kreditkarte bezahlen, muss er erst sein Passwort eingeben.
Der Kreditkartenanbieter Visa will außerdem in Kürze ein weiteres Sicherheitsnetz installieren:
Kreditkartennutzer sollen immer dann eine SMS auf ihrem Handy erhalten, wenn ihre Kreditkarte
eingesetzt wurde. So soll Missbrauch schneller entdeckt werden.
Was tun bei Betrug?
Personen, deren Konten ohne eigenes Verschulden durch Manipulationen per Karte geplündert
werden, bleiben in der Regel nicht auf dem Verlust sitzen. Stehlen Kriminelle etwa die Daten eines
Kreditkartenkunden und kaufen in seinem Namen im Internet ein, muss er nicht dafür haften. So
entschied kürzlich ein Gericht. Anders verhält es sich, wenn ein Kunde fahrlässig gehandelt hat.
Also wenn ihm zum Beispiel die Kreditkarte aus dem Auto gestohlen wurde oder er Karte und Pin
zusammen aufbewahrt hat.
Wird eine Kreditkarte gestohlen, sollten die Betroffenen sie unverzüglich sperren lassen. Das geht
mit einem Anruf bei der Hotline der jeweiligen Bank oder bei der zentralen Sperrnummer 116116.
Ist die Karte erst einmal gesperrt, müssen Kunden nicht mehr für Schäden aufkommen.
Wer einen Kartenverlust nicht sofort meldet oder die Karte nicht unverzüglich sperren lässt, muss
anteilig für Schäden aufkommen. Um Missbrauch schnell zu erkennen, sollten Verbraucher
regelmäßig ihre Kreditkartenabrechnung prüfen und bei ungeklärten Abbuchungen sofort ihre Bank
informieren.
Anruf von der Bank
Oft verhindern auch die Banken selbst falsche Abbuchungen. Sie überwachen alle
Zahlungsvorgänge und lassen sie durch eine Sicherheitssoftware laufen. Die schlägt bei
ungewöhnlichen Vorgängen Alarm, zum Beispiel wenn die Kreditkarte eben noch in London, eine
Stunde später aber bereits in Moskau eingesetzt wurde. In solchen Fällen fragt die Bank dann beim
Kunden nach. Weiß der nichts von den Einkäufen, sperrt sie die Karte und blockiert die Abbuchung.
Kontext
Verbraucherportal des Bankenverbandes
Forum zur Bankkartenpanne der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Broschüre "Sicher mit Karte" des Bankenverbandes
Kreditkarten sperren
Foto: BMU / Rupert Oberhaeuser
Je tiefer es ins Erdinnere geht, desto wärmer wird es
Energie + Wohnen
Geothermie – unendlich, aber gefährlich?
Erdbewegungen bei Basel und Landau, eine Wasserfontäne mitten in Wiesbaden, Bodenrisse in
der Altstadt von Staufen. Nachrichten wie diese haben die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit
Bohrungen für Erdwärme-Nutzung verunsichert. Wie riskant ist Geothermie?
Reserven ohne Ende
Je tiefer wir in das Innere der Erde vordringen, umso wärmer wird es. In Mitteleuropa herrscht in
den ersten 100 Metern Tiefe eine nahezu konstante Temperatur von etwa zehn Grad vor. Dringt
man noch tiefer ins Erdinnere vor, steigt die Temperatur mit jeden weiteren 100 Metern um etwa
drei Grad an.
Die Erde strahlt täglich etwa viermal mehr Energie in den Weltraum ab, als wir Menschen derzeit
an Energie verbrauchen. Somit ist die im Innern unserer Erde gespeicherte Wärme, die
Geothermie, nach menschlichem Ermessen unendlich.
Geothermie – eine Form der erneuerbaren Energien
Foto: BMU
Die Nutzung der Erdwärme bietet hinsichtlich Klimaschutz und Luftreinhaltung große Vorteile. Denn
beim Betrieb der Anlagen fallen keine Schadstoffe an. Außerdem ist
Geothermie für Verbraucherinnen und Verbraucher immer verfügbar: rund um die Uhr, ohne
Rücksicht auf Tages- oder Jahreszeiten, unabhängig von Wetter und Klima. Und sie muss nicht
über lange Strecken transportiert werden.
Noch ist der Beitrag an der Gesamtversorgung mit Energie gering (1,1 Prozent). Denn die
Investitionen in die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erdwärme, insbesondere die
Tiefbohrungen, sind nicht nur teuer sondern auch technisch komplex. Es ist aber mit technischen
Fortschritten zu rechnen, durch die Aufwand und Nutzen in einem besseren Verhältnis zueinander
stehen.
Geothermische Verfahren
Für die Nutzung der Erdwärme kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz:
Bei der oberflächennahen Nutzung der Erdwärme werden zum Beispiel Erdwärmekollektoren,
Erdwärmesonden oder Grundwasserbohrungen in einer Tiefe bis 150 Meter beziehungsweise
maximal 400 Meter Tiefe eingesetzt. Über Wärmepumpen erfolgt die Nutzung der Erdwärme. Diese
Form ist auch für private Nutzer interessant. Ein Gebäude kann über Wärmepumpen mit
Heizwärme, Kälte und Warmwasser versorgt werden. Effiziente Wärmepumpen werden
gegenwärtig im "Marktanreizprogramm" gefördert.
Die tiefe Geothermie beginnt bei einer Tiefe von mehr als 400 Metern und einer Temperatur von
über 20 Grad Celsius. Das sind zum Beispiel geothermische Anlagen. Sie nutzen warmes, im
Untergrund vorhandenes Wasser (bis circa 4.500 Meter Tiefe), oder Systeme, die Wärme aus dem
tiefen Gestein für die Stromerzeugung verwenden. Dafür wird bis auf 5.000 Meter Tiefe gebohrt.
Risiken erkennen und vermeiden
Grundsätzlich ist die Nutzung von Erdwärme ungefährlich. Aber jede neue Technologie birgt
gewisse Risiken. Diese müssen bei der Planung und Ausführung von Projekten berücksichtigt
werden.
Neben der Gefahr, nicht wie geplant die notwendigen Temperaturen oder Wassermengen
vorzufinden (Fündigkeitsrisiko), und möglichen hohen Erschließungskosten bestehen geologische
und geotechnische Risiken. Denn es können Probleme bei Bohrungen oder mit nicht geeigneten
Gesteinsschichten auftreten, wie es bei den Projekten in Basel oder Wiesbaden der Fall war.
Vor einer Bohrung ist eine umfassende und flächendeckende Analyse der geologischen
Bedingungen vor Ort notwendig. So sind mögliche problematische geologische Formationen besser
zu erkennen und Schäden können vermieden werden. Mit dem Bau einer Geothermieanlage sind
nur qualifizierte Firmen zu beauftragen. Ein Geothermieprojekt ist auch nur auf Antrag bei der
jeweilig zuständigen regionalen Behörde, zum Beispiel Landratsamt oder Kreisverwaltung möglich.
Die meisten Länder haben Richtlinien und Leitfäden zur Nutzung der Geothermie herausgegeben.
Auch Boden und Grundwasser können durch Bohrungen theoretisch in Mitleidenschaft gezogen
werden. Da in der tiefen Geothermie jedoch alle Arbeiten bergrechtlich genehmigungspflichtig sind,
sind Umweltschäden praktisch ausgeschlossen und in Deutschland auch noch nie eingetreten.
So fördert die Bundesregierung die Geothermie: Die Bundesregierung hat die
Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die Risiken reduziert:
- So sind im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütungen für Strom,
der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt worden.
- Im Marktanreizprogramm ist die Förderung speziell durch das neue Kreditprogramm zum
Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert worden.
- Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorgt für eine Verringerung der technischen und
geologischen Risiken.
- Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt für Neubauten vor,
erneuerbare Wärmequellen zu nutzen. Diese Pflicht kann unter anderem durch eine geothermische
Wärmeversorgung erfüllt werden.
Diese Instrumente sollen den Ausbau der Geothermie beschleunigen. Zurzeit gibt es in
Deutschland vier Heizkraftwerke (Neustadt-Glewe, Unterhaching, Landau, Bruchsal) zur
kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sowie weitere zehn Heizwerke, die Wärmenetze
versorgen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Einzelprojekten, um insbesondere Erdwärme
oberflächennah zu nutzen.
Kontext
Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur Förderung, Entwicklung und Markteinführung
von geothermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung
Marktanreizprogramm
Video "Geothermie" der Deutschen Energie-Agentur
Broschüre "Nutzungsmöglichkeiten der tiefen Geothermie in Deutschland" vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Wissenswelt "Geothermie"
Projektbeispiele
Multimedia
Der elektronische Entgeltnachweis
Foto: action press
Die Karte enthält nur die elektronische Signatur, keine persönlichen Daten
"Wir sind seit dem 1. Januar verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen
Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln."
Einen solchen oder ähnlich formulierten Hinweis finden Sie auf Ihrem Gehaltsnachweis. Was steckt
dahinter?
Weniger Aufwand für die Wirtschaft
Die deutschen Arbeitgeber stellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen – die allermeisten
davon in Papierform – für ihre Beschäftigten aus. Diese Nachweise benötigen Arbeitnehmer unter
anderem, wenn sie bei Behörden Leistungsanträge stellen, die einkommensabhängig sind. Hierzu
gehört zum Beispiel das Wohngeld. Hinzu kommt: Arbeitgeber müssen Kopien solcher Nachweise
für zehn Jahre archivieren.
Das bedeutet jede Menge Aufwand. Da die Bundesregierung Bürokratie senken will, gibt es ab
2010 ELENA, den elektronischen Entgeltnachweis: Arbeitgeber melden seit dem 1. Januar Daten
über Bezüge und Gehälter verschlüsselt an eine Zentrale Speicherstelle. Diese ZSS ist ein
leistungsfähiges Rechenzentrum, das bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in
Würzburg eingerichtet ist. Dort werden die Daten ohne Nennung des Namens, also
pseudonymisiert, gespeichert.
Zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2012, startet der Regelbetrieb von ELENA: Wenn
Bürgerinnen und Bürgern Anträge etwa auf Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld stellen, rufen
die zuständigen Behörden die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Daten direkt in der ZSS ab.
Da Arbeitgeber dann keine Bescheinigungen mehr in Papierform ausstellen und archivieren
müssen, spart das jährlich rund 85,6 Millionen Euro ein.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen schrittweise auch andere Auskünfte und Nachweise
nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren einbezogen werden. Denn jede zusätzliche
Bescheinigung, die elektronisch abgerufen werden kann, mindert den Aufwand. Wenn alle
Bescheinigungen durch ELENA ersetzt werden können, entlastet das um weitere rund 200
Millionen Euro.
Sozialleistungen einfacher und schneller beantragen
Von dem Verfahren profitieren auch die Arbeitnehmer: Wer Einkommensnachweise für
Leistungsanträge braucht, muss sie nicht mehr beim Arbeitgeber erbitten. Dieser erfährt folglich
auch nicht, dass Sozialleistungen beantragt werden. Antragsteller müssen auch nicht mehr extra
bei der Behörde vorbeischauen, um den Beleg abzugeben. Das spart Zeit. Und Fehler, die bei der
manuellen Dateneingabe passieren können, entfallen.
Nach § 97 Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten
auf der Entgeltbescheinigung auf folgendes hinzuweisen: Daten wurden an die Zentrale
Speicherstelle übermittelt und es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber der ZSS. In welcher Form
dieser Hinweis erfolgt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Sicherer Datenabruf
Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz im Sozialgesetz und
weitere gesetzlich festgelegte Schutzrechte. Daraus folgt: Die Entgelt-Daten werden nach der
Übermittlung durch den Arbeitgeber in der ZSS sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach
gespeichert. Dabei liegen die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in
unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.
Gegen den Willen eines Antragstellers kann niemand auf die gespeicherten ELENA-Daten
zugreifen. Sie sind zu keiner Zeit ohne Einwilligung lesbar. Nur wenn ein Bürger seine Daten
freigibt, können sie entschlüsselt und von der Behörde zur Antragsbearbeitung abgerufen werden.
Foto: ITSG GmbH
Für die Freigabe ist eine besondere Karte mit einer qualifizierten Signatur erforderlich. Sie ersetzt
die eigenhändige Unterschrift. Diese Signaturkarte legen Sie bei der Behörde vor, die die
Sozialleistung gewähren soll, und berechtigen sie damit zum Abruf Ihrer Daten von der ELENASpeicherstelle.
Die Speicherung der Entgeltdaten ist von der Speicherung der Identität des Dateninhabers
getrennt. Denn wer einen Antrag stellt und bei der zuständigen Behörde hierzu seine Signaturkarte
vorlegt, wird zunächst bei dem Rechenzentrum "Registratur Fachverfahren" angemeldet. Dies
ordnet jedem Verfahrensteilnehmer ein Pseudonym (einen Zeichencode) zu. Dadurch können die
in der ZSS gespeicherten Daten keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Nur im
Zusammenspiel zwischen ZSS und Registratur ist dies möglich.
Auch die Beschäftigten der Verwaltung brauchen für den Zugang zu den Daten eine Signaturkarte.
Nur in dieser Kombination ist ein Abruf von Daten möglich.
Digital Signieren per Chipkarte
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich mit einer eigenhändigen Unterschrift
vergleichbar. Technisch gesehen besteht sie aus einem Zertifikat, das auf einem Karten-Chip
gespeichert wird, und der dazugehörigen "Persönlichen Identifikationsnummer" (PIN). Die Karte mit
dem Chip enthält nur die elektronische Signatur, keine persönlichen Entgeltdaten. Damit ist auch
bei einem eventuellen Verlust der Karte kein Datenmissbrauch durch Dritte möglich.
Bereits heute können Sie bei Banken, Sparkassen und den so genannten Trustcentern, den
Hersteller der Signaturkarten, Karten dieser Art erwerben. Aktuell sind nur wenige Trustcenter
berechtigt, Signaturkarten nach dem deutschen Signaturgesetz zu vergeben. Denn die Ausgabe
unterliegt strengen, staatlich überwachten Sicherheitsbestimmungen.
Voraussichtlich kostet das Zertifikat circa zehn Euro für drei Jahre. Auf Antrag werden den Bürgern
die Kosten dafür erstattet, wenn die Karte für den Leistungsbezug erworben wurde. So ist
sichergestellt, dass jeder Antragsteller seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.
Kontext
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
Fakten zum ELENA-Verfahren
Materialien und Informationen für Bürger sowie Arbeitgeber
Informationsvideo zum ELENA-Verfahren (zum Download)
Signaturkarte und Liste der Signaturkartenanbieter
Foto: Oed / BMU
Nachhaltig wirtschaften – Ressourcen erhalten
Umwelt + Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsdebatte im Zeichen der Umwelt
"Deutschland wird seine eigene Wirtschaftsweise mit ganzer Kraft hin zu mehr Nachhaltigkeit
umbauen", kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache an. Es gehe
darum, den Gedanken der Nachhaltigkeit noch tiefer in der Gesellschaft zu verankern. Die
Bundesregierung hat sich deshalb auch im Koalitionsvertrag zur Nachhaltigkeit als Leitprinzip ihres
Handelns bekannt.
Im Frühjahr 2012 wird die Regierung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erneut
Rechenschaft ablegen. Im "Fortschrittsbericht 2012" wird insbesondere festzuschreiben sein, wie
die nationale Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickelt werden soll.
Nachhaltigkeit geht jeden an
Unser Land nachhaltiger zu machen, ist nicht nur Aufgabe des Staates. Alle können und müssen
einen Teil dazu beitragen, Umwelt, Wirtschaft und soziales Wohlergehen in eine Balance zu
bringen. Das gilt für den Alltagseinkauf wie für die Anschaffung langlebiger Produkte wie Elektronik
oder für den Energieverbrauch. Das gilt aber auch für die gesellschaftliche Diskussion darüber,
welche Weichen die Politik stellen sollte, damit Deutschland nachhaltiger wird.
"Mitreden-U"
Wie lässt sich der Klimawandel am sinnvollsten bekämpfen? Wie kommen wir bei dem Ausbau der
erneuerbaren Energien weiter? Wie kann es gelingen, den Verlust der Artenvielfalt in unserem
Land zu stoppen? Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt der Nachhaltigkeits-Konsultationen, die
das Bundesumweltministerium am 17. Februar startet.
Foto: BMU
Beteiligungsangebot des BMU
Auf der Website www.mitreden-u.de sind alle eingeladen, Umweltthemen zu nennen, die
besonders wichtig für eine nachhaltige Entwicklung sind oder bei denen besonders großer
Handlungsbedarf besteht. Die Beiträge können über einen Zeitraum von vier Wochen online
diskutiert und bewertet werden.
Zwischen Mai und Juli 2010 werden ergänzend drei themenbezogene Fachdialoge stattfinden.
Dazu wird das Bundesumweltministerium Bürgerinnen und Bürger einladen, mit Experten aus
Verbänden und dem Ministerium vertieft zu diskutieren. Ziel ist es, die umweltbezogenen Themen
in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und diese Ansätze in die Erarbeitung
des Fortschrittsberichts 2012 einzubringen.
Das Portal "www.mitreden-u.de" wird umfangreich zur Nachhaltigkeitspolitik des
Umweltministeriums informieren. Auch Meldungen rund um die Erstellung des Fortschrittsberichts
2012 werden dort abrufbar sein. Für Interessenten wird es einen Newsletter geben, der abonniert
werden kann.
Wer möchte, kann seinen Beitrag zu den Umwelt-Konsultationen auch per Post schicken. Das
Bundesumweltministerium hat hierzu Postkarten gedruckt. Sie können angefordert und ausgefüllt
werden unter:
Bundesumweltministerium, Referat ZG III 1, Stichwort: Mitreden-U, 11055 Berlin.
Es geht weiter
"Mitreden-U" ist der Auftakt zu den allgemeinen Konsultationen, die die Bundesregierung 2010 zum
Thema "Nachhaltigkeitsstrategie" starten wird. Über den Start und die Einzelheiten der
Bürgerkonsultationen wird das Presse- und Informationsamt unter www.dialog-nachhaltigkeit.de
informieren. Wer hierzu gesondert informiert werden möchte, kann sich beim Bundespresseamt
unter [email protected], Betreff: Konsultationen melden.
Kontext
Beteiligungsforum "Mitreden-U"
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
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Redaktion:
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König, Monika Lachnitt, Christine Wackernagel
Redaktionsassistenz, Layout und Technik:
Yvonne Ableidinger
Bildagentur:
verantwortlich Ulrich Weichert
Fotoredaktion:
Silke Hinkelmann, Christian Stutterheim, Raik Tybussek
Fotografen:
Guido Bergmann, Steffen Kugler, Sandra Steins
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Realisiert wird das Informationsangebot im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung von der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation
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dem Informationsangebot zugrunde liegende Originalmaterial kann gegebenenfalls beim BPA
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Infotelefon:
Nutzen Sie auch das Info-Telefon der Bundesregierung unter 0180 272-0000 (0,06 €/Min.
Verbindung aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.).
Montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zum Ortstarif.
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