KV-Blatt 11/2016 - Verschiedenes III: Noch bis Ende Januar 2017: Zi

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Verschiedenes
KV-Blatt 11.2016
Noch bis Ende Januar 2017
Zi befragt Niedergelassene zu ungerechtfertigten
Anforderungen von Krankenhäusern
311581 KV-Blatt 11/2016
Laut Zentralinstitut für die Kassenärzt­
liche Versorgung in Deutschland (Zi)
haben einzelne Studien und regionale
Erhebungen gezeigt, dass viele Kranken­
häuser Patienten z. B. nach dem Besuch
einer Ambulanz oder nach stationären
Behandlungen zur Wiedervorstellung
aufgefordert hätten mit dem Auftrag,
zu diesem Zweck eine ärztliche Ein­
weisung vorzulegen, und das, obwohl
eine ambulante Behandlung problemlos
möglich wäre.
Bogen 9 Rückseite
Viele Ärzte fühlten sich durch dieses
Vorgehen unter Druck gesetzt, Patien­
ten fühlten sich verunsichert. Darüber
hinaus setze sich der überweisende
Arzt dem Risiko aus, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen auffällig zu werden. Um
Informationen über die Häufigkeit solcher Anforderungen durch Kliniken
zu erhalten, erhebt das Zi noch bis
Ende Januar flächendeckend, in welchem Maße „ungerechtfertigte Anforderungen“ von Krankenhäusern den
Versorgungsalltag von Vertragsärzten
belas­ten.
Aus den Daten sollen regionale Verteilungsmuster, etwa unter Berücksichtigung der regionalen Krankenhausdichte,
hervorgehen. Bereits Anfang Oktober
erhielten daher deutschlandweit alle
Praxen ein Informationsblatt, einen Fragebogen sowie eine Ausfüllhilfe.
Zum Jahresbeginn 2017 versendet das
Zi eine Teilnahmeerinnerung sowie
einen frankierten Briefumschlag, mit
dem der ausgefüllte Fragebogen bis
zum 7. Februar 2017 zurückgeschickt
werden soll. Das Zi wertet alle eingegangenen Fragebögen aus und bereitet
die Ergebnisse bis Mai 2017 auf. Die
Ergebnisse werden danach bundesweit und regionsbezogen zur Verfügung
gestellt.
Weder einzelne Praxen noch einzelne
Krankenhäuser werden laut Zi identifiziert. Die Angaben der letzten zwei
Stellen der LANR (Fachgruppencode)
werden benötigt, um Unterschiede der
Betroffenheit nach Fachgruppen geglie­
dert darstellen zu können. Die ersten
drei Stellen der Postleitzahl werden für
die Analyse regionaler Besonderheiten
benötigt. Die Erhebung des Praxistyps
erfolgt, um die Frage zu beantworten,
ob bestimmte Organisationsformen
besonders von ungerechtfertigten
Anforderungen durch Krankenhäuser
betroffen sind. Bei der Darstellung der
Ergebnisse soll laut Zi sichergestellt
sein, dass keine Teilnehmer identifiziert
werden können.
Zi/red
Warnung vor Missbrauch
2016/10/31 10:04:27
Pregabalinhaltige Medikamente nicht zu
leichtfertig verschreiben
Die Substitutionskommission unter
dem Dach der Kassenärztlichen Verei­
nigung (KV) Berlin warnt alle Arztgrup­
pen davor, das Arzneimittel Pregabalin
(Lyrica®) allzu leichtfertig zu verschrei­
ben. Unter Opiatabhängigen seien in
der jüngsten Vergangenheit ein stei­
gender Missbrauch sowie zunehmende
Abhängigkeit von pregabalinhaltigen
Medikamenten zu beobachten.
Pregabalin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel aus der Gruppe der
Antikonvulsiva, das von erfahrenen
Neurologen verordnet werden sollte. Es
ist seit 2004 auf dem Markt. Pregabalin
ist zugelassen für die Behandlung von
neuropathischen Schmerzen, Epilepsie
und generalisierter Angststörung. Auf
die Verordnung an Schwangere sollte
verzichtet werden. Opiatabhängige
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benutzen das Arzneimittel häufig zum
Mindern von Entzugserscheinungen. In
letzter Zeit traten vermehrt Meldungen
über Missbrauch und Abhängigkeit
von Pregabalin sowie über Todesfälle
bei Opiatabhängigen im Rahmen von
Mischintoxikationen auf.
In Drogenscreenings unsichtbar
In Routinedrogenscreenings erscheint
der Wirkstoff nicht und ersetzt im Beigebrauchsmuster immer öfter die Rolle
der Benzodiazepine. Für Pregabalin gibt
es gaschromatografische/LCMS Nachweismethoden im Serum, Urin und
Speichel. Nach Untersuchungen des
Klinikums München ist von einem relevanten Beigebrauch auszugehen, da
Pregabalin durch herkömmliche Drogentests nicht erfasst wird.
„Wir haben bereits jetzt mehr Drogentote als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt“
sagt Andreas von Blanc, Geschäftsstellenleiter der Substitutionskommission. Die Haupttodesursache sei in
diesem Zusammenhang immer noch
die Mischintoxikation. Von Blanc fordert daher alle relevanten Arztgruppen
auf, bei Verdacht auf Pregabalinmissbrauch die Patienten unbedingt über
die Gefährlichkeit des Mischkonsums
zu informieren und ggf. nach Absprache mit dem Labor auch gezielte Tests
durchzuführen.
Weitere Informationen erhalten Sie in
der Abteilung für Qualitätssicherung der
KV Berlin unter der Telefonnummer
030/31003-439 (Herr von Blanc)
red
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