20 20 Verschiedenes KV-Blatt 11.2016 Noch bis Ende Januar 2017 Zi befragt Niedergelassene zu ungerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern 311581 KV-Blatt 11/2016 Laut Zentralinstitut für die Kassenärzt­ liche Versorgung in Deutschland (Zi) haben einzelne Studien und regionale Erhebungen gezeigt, dass viele Kranken­ häuser Patienten z. B. nach dem Besuch einer Ambulanz oder nach stationären Behandlungen zur Wiedervorstellung aufgefordert hätten mit dem Auftrag, zu diesem Zweck eine ärztliche Ein­ weisung vorzulegen, und das, obwohl eine ambulante Behandlung problemlos möglich wäre. Bogen 9 Rückseite Viele Ärzte fühlten sich durch dieses Vorgehen unter Druck gesetzt, Patien­ ten fühlten sich verunsichert. Darüber hinaus setze sich der überweisende Arzt dem Risiko aus, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen auffällig zu werden. Um Informationen über die Häufigkeit solcher Anforderungen durch Kliniken zu erhalten, erhebt das Zi noch bis Ende Januar flächendeckend, in welchem Maße „ungerechtfertigte Anforderungen“ von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belas­ten. Aus den Daten sollen regionale Verteilungsmuster, etwa unter Berücksichtigung der regionalen Krankenhausdichte, hervorgehen. Bereits Anfang Oktober erhielten daher deutschlandweit alle Praxen ein Informationsblatt, einen Fragebogen sowie eine Ausfüllhilfe. Zum Jahresbeginn 2017 versendet das Zi eine Teilnahmeerinnerung sowie einen frankierten Briefumschlag, mit dem der ausgefüllte Fragebogen bis zum 7. Februar 2017 zurückgeschickt werden soll. Das Zi wertet alle eingegangenen Fragebögen aus und bereitet die Ergebnisse bis Mai 2017 auf. Die Ergebnisse werden danach bundesweit und regionsbezogen zur Verfügung gestellt. Weder einzelne Praxen noch einzelne Krankenhäuser werden laut Zi identifiziert. Die Angaben der letzten zwei Stellen der LANR (Fachgruppencode) werden benötigt, um Unterschiede der Betroffenheit nach Fachgruppen geglie­ dert darstellen zu können. Die ersten drei Stellen der Postleitzahl werden für die Analyse regionaler Besonderheiten benötigt. Die Erhebung des Praxistyps erfolgt, um die Frage zu beantworten, ob bestimmte Organisationsformen besonders von ungerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser betroffen sind. Bei der Darstellung der Ergebnisse soll laut Zi sichergestellt sein, dass keine Teilnehmer identifiziert werden können. Zi/red Warnung vor Missbrauch 2016/10/31 10:04:27 Pregabalinhaltige Medikamente nicht zu leichtfertig verschreiben Die Substitutionskommission unter dem Dach der Kassenärztlichen Verei­ nigung (KV) Berlin warnt alle Arztgrup­ pen davor, das Arzneimittel Pregabalin (Lyrica®) allzu leichtfertig zu verschrei­ ben. Unter Opiatabhängigen seien in der jüngsten Vergangenheit ein stei­ gender Missbrauch sowie zunehmende Abhängigkeit von pregabalinhaltigen Medikamenten zu beobachten. Pregabalin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel aus der Gruppe der Antikonvulsiva, das von erfahrenen Neurologen verordnet werden sollte. Es ist seit 2004 auf dem Markt. Pregabalin ist zugelassen für die Behandlung von neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und generalisierter Angststörung. Auf die Verordnung an Schwangere sollte verzichtet werden. Opiatabhängige 20 benutzen das Arzneimittel häufig zum Mindern von Entzugserscheinungen. In letzter Zeit traten vermehrt Meldungen über Missbrauch und Abhängigkeit von Pregabalin sowie über Todesfälle bei Opiatabhängigen im Rahmen von Mischintoxikationen auf. In Drogenscreenings unsichtbar In Routinedrogenscreenings erscheint der Wirkstoff nicht und ersetzt im Beigebrauchsmuster immer öfter die Rolle der Benzodiazepine. Für Pregabalin gibt es gaschromatografische/LCMS Nachweismethoden im Serum, Urin und Speichel. Nach Untersuchungen des Klinikums München ist von einem relevanten Beigebrauch auszugehen, da Pregabalin durch herkömmliche Drogentests nicht erfasst wird. „Wir haben bereits jetzt mehr Drogentote als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt“ sagt Andreas von Blanc, Geschäftsstellenleiter der Substitutionskommission. Die Haupttodesursache sei in diesem Zusammenhang immer noch die Mischintoxikation. Von Blanc fordert daher alle relevanten Arztgruppen auf, bei Verdacht auf Pregabalinmissbrauch die Patienten unbedingt über die Gefährlichkeit des Mischkonsums zu informieren und ggf. nach Absprache mit dem Labor auch gezielte Tests durchzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung für Qualitätssicherung der KV Berlin unter der Telefonnummer 030/31003-439 (Herr von Blanc) red