‚Verführt zum Helden‘ Aspekte der Begutachtung jugendlicher Dschihadisten DDr. Gabriele Wörgötter 22. Forensisch-Psychiatrische Tagung in Wien 04.12.2015 FALL 1 Eckdaten 1997 2006 2006 2006-2009 2009-2014 Geboren in Tschetschenien Familie flüchtet nach Österreich Scheidung der KE mit Verbleib im mütterlichen Haushalt Besuch der Volksschule Besuch des Gymnasiums FALL 1 Familiäre Situation 1 ältere Schwester, 1 jüngerer Bruder - keine Auffälligkeiten bekannt Die Familie flüchtet 2006 Schlepper unterstützt nach Österreich, nachdem der Vater dort ‚Schwierigkeiten‘ hatte und ihr Haus bombardiert wurde. Kurz nach der Ankunft in Österreich lassen sich die Eltern scheiden, die Kinder verbleiben im mütterlichen Haushalt, der Vater wird nach Polen abgeschoben, kehrt wieder nach Österreich zurück und gründet eine neue Familie. Die Mutter lebt in ständiger Angst vor einer Abschiebung, wechselt mit ihren Kindern oft die Unterkünfte. FALL 1 Psychische Entwicklung Wird als Kind wiederholt Zeuge von Gewalttaten, beobachtet z.B. wie auf der Straße liegenden russischen Soldaten der Kopf abgeschnitten wird - ‚ich habe zugeschaut, habe dabei nichts gefühlt‘. Sehr gute schulische Anpassung, erlernt rasch die Deutsche Sprache, die Schule macht ihm Spaß, wechselt aufgrund seiner guten intellektuellen Begabung nach der Volksschule ins Gymnasium. Ab dem 15. LJ. zunehmendes psychisches Unwohlempfinden - ‚ich habe mich in Österreich nicht zu Hause gefühlt, ich habe mich immer auf der Flucht gefühlt‘, depressive Entwicklung mit SM-Gedanken, disziplinäre Probleme in der Schule. War 2013/2014 wegen Depressionen in psychologischer Betreuung bei der Caritas. Kein Alkohol, kein Drogenkonsum. FALL 1 Radikalisierung Die Familie ist muslimischen Glaubens, ohne die Moschee zu besuchen oder zu beten. Nimmt über Facebook Kontakt mit radikalen Islamisten auf, besucht eine radikale Moschee, erfährt dort über das Leben in Syrien, das den ‚Gläubigen‘ viele Perspektiven eröffnet. Wird ‚ein Gläubiger‘, verheimlicht das auf Anraten der ‚Brüder‘ seinen Eltern. Wird von einem ‚Prediger mit einer 18-jährigen Afghanin verheiratet. Fühlt sich verpflichtet, den von ASSAD Verfolgten zu helfen. Macht sich 8/14 gemeinsam mit 4 Erwachsenen mit einem PKW auf die Reise nach Syrien, wird an der Österreichisch/Ungarischen Grenze festgenommen, kurz nach seiner Festnahme wegen Depressionen stationär im NKH Rosenhügel aufgenommen. FALL 1 Diagnose Jugendneuropsychiatrische Diagnose: 1. Achse: Klinisch-psychiatrisches Syndrom Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen mit depressiver Störung (F92.0 ICD-10) 2. Achse: Umschrieben Entwicklungsrückstände Keine 3. Achse: Intelligenzniveau Durchschnittliche Intelligenz 4. Achse: Krankheiten aus anderen Kapiteln der ICD-10 Keine 5. Achse: Assoziierte aktuelle abnorme psychosoziale Umstände Unzureichende elterliche Aufsicht und Steuerung Abweichende Elternsituation Lebensbedingungen mit möglicher psychosozialer Gefährdung Migration Allgemeine Unruhe in der Schule 6. Achse: Globale Beurteilung des psychosozialen Funktionsniveaus 4 - ernsthafte soziale Beeinträchtigung • FALL 1 Motive ‚In Syrien hat man Perspektiven.‘ ‚Der Prophet Mohamed ist mein wichtigstes Vorbild.‘ ‚Ich wollte in Syrien einen Neuanfang machen.‘ ‚Ich wollte den Verletzten in Syrien helfen, zum Kämpfen wäre ich zu feig gewesen.‘ ‚Wenn ich erschossen worden wäre, wäre ich zumindest ins Paradies gekommen.‘ Gutachterliche Beurteilung Traumatisierung in der frühen Kindheit, Migration, Angst vor Abschiebung, Aufwachsen ohne haltgebende Vaterfigur haben eine gedeihliche psychisch-emotionale Entwicklung verhindert. Im Selbstbild beeinträchtigter, haltund strukturloser Jugendlicher mit fehlender ICH-Stärke. Der Anschluss an eine radikale Gruppe erfolgte in der Hoffnung, dort Zugehörigkeit, Anerkennung, Selbstbestätigung und Halt zu finden. §11, § 21(2), § 4 (2) JGG werden verneint FALL 2 Eckdaten 2000 2006 2006 2010 Geboren in der Türkei Übersiedlung der Familie nach Österreich Geburt der Schwester Scheidung der Eltern, die Kinder verbleiben im mütterlichen Haushalt, der Vater wird in die Türkei abgeschoben FALL 2 Familiäre Situation Eine Schwester * 2006 - keine Auffälligkeiten bekannt Mutter - Ist bis heute der Deutschen Sprache nicht mächtig. Arbeitet als Reinigungskraft. Bemüht, aber mit der Situation als berufstätige Alleinerzieherin überfordert. Vater - Gewalttätig. Wird nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung an seiner Frau in die Türkei abgeschoben. FALL 2 Psychische Entwicklung Erlernt rasch die Deutsche Sprache. Wird (trotz durchschnittlicher Intelligenz) im SPZ eingeschult und verbleibt dort. Wird in der peer-group als ‚geistig behindert‘ beschimpft, leidet sehr unter dem Status des Sonderschülers. Verliert schließlich völlig das Interesse an der Schule, schwänzt ab 2013 die Schule, beschimpft Lehrer und Mitschüler, wird als Einzelgänger beschrieben. Wird immer verschlossener, spricht mit der Mutter kaum noch, beschimpft sie als Alevitin, attackiert sie und seine Schwester auch tätlich. War nie in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung. Kein Alkohol, kein Drogenkonsum. FALL 2 Radikalisierung Stößt 2013 ‚zufällig‘ auf radikale Videos im Internet und ist fasziniert davon ‚wie man mit Waffen herumschießt und mit den Autos herumfährt‘. Kommt rasch auf die Idee, Krieger werden zu wollen und für Allah zu kämpfen, wird zum ‚Gläubigen‘. Beschimpft seine Mutter und seine Schwester, weil sie kein Kopftuch tragen und droht ihnen mit Steinigung. Recherchiert im Internet, wie man nach Syrien kommt und informiert sich im Internet über den Bau einer Bombe, um mit einer solchen ‚viele Menschen für Allah zu töten‘. Wird 10/14 festgenommen, kommt in U-Haft, wird mit Auflagen (u.a. regelmäßiger Schulbesuch !) aus der U-Haft entlassen, taucht unter, wird von der Polizei aufgegriffen, kommt erneut in U-Haft und wird zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. FALL 2 Diagnose Kinderneuropsychiatrische Diagnose: 1. Achse: Klinisch-psychiatrisches Syndrom Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (F91.1 ICD-10) 2. Achse: Umschrieben Entwicklungsrückstände Keine 3. Achse: Intelligenzniveau Durchschnittliche Intelligenz 4. Achse: Krankheiten aus anderen Kapiteln der ICD-10 Keine 5. Achse: Assoziierte aktuelle abnorme psychosoziale Umstände Unzureichende elterliche Aufsicht und Streuung Abweichende Elternsituation Lebensbedingungen mit möglicher psychosozialer Gefährdung Migration Allgemeine Unruhe in der Schule 6. Achse: Globale Beurteilung des psychosozialen Funktionsniveaus 4 - Ernsthafte soziale Beeinträchtigung • FALL 2 Motive ‚Das ist der richtige Glaube‘. ‚Ich will für Allah kämpfen‘. ‚Ich liebe den Krieg und die Krieger‘. ‚Für Allah wäre ich gerne gestorben‘ Gutachterliche Beurteilung Migration, soziale Entwurzelung, fehlende Vaterfigur, fehlende haltund strukturgebende familiäre Strukturen, Minderwertigkeitsgefühle. Erlebt sich weder in der Familie noch in der Schule in seiner Not und seinen Bedürfnis nach Anerkennung wahrgenommen und sucht in der radikalen Gruppe Ideale, Selbstbestätigung und Anerkennung. §11, § 21(2), § 4 (2) JGG werden verneint FALL 3 Eckdaten 1998 2002 Ab 2004 2005-2008 2006 2008 2011 2014 Geboren in Wien als Kind Österreichischer Eltern Scheidung der Eltern, Verbleib im mütterlichen Haushalt Wiederholte Unterbringung in diversen Krisenzentren Fremdunterbringung (Kinderheim) wegen Erziehungsinsuffizienz der KM Übertragung der Obsorge an das AJF Rückführung zur KM Erneute Unterbringung in einem Krisenzentrum mit anschließender Unterbringung in einer betreuten WG Einzug in eine eigene (betreute?) Wohnung FALL 3 Familiäre Situation Eine mütterliche Halbschwester * 1995 - schwer verhaltensauffällig Ein leiblicher Bruder *1996 - Intelligenzminderung, schwer verhaltensauffällig, mehrfach straffällig Mutter - erziehungsinsuffizient, häufig wechselnde Männerbekanntschaften, vernachlässigt die Kinder, ständige Übersiedlungen, sprunghaft und unstet. Kann ihr Leben trotz intensiver Unterstützungen nicht in geordnete Bahnen bringen. Konvertiert (während einer Beziehung zu einem Ägypter) zum Islam. Vater - nimmt nach der elterlichen Scheidung 2002 keine erzieherischen Aufgaben wahr, jahrelang kein Kontakt zu den Kindern, dann Telefonate, keine gefestigte Beziehung zu seinen Kindern. Lebt in einer neuen Partnerschaft. FALL 3 Psychische Entwicklung Ab der Fremdunterbringung 2005 verhaltensauffällig: Außenseiter in der Gruppe, sucht Streit, provoziert. Spielt gerne Ego- und Shooter-Spiele. Leidet unter der Trennung von seiner Mutter. Beginnt nach Absolvierung der Schulpflicht eine Lehre, fällt durch ‚komisches‘ Verhalten auf, wird nach einem Jahr (8/14) wegen häufigem Nichterscheinen am AP gekündigt. War nie in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung. Kein Alkohol, gelegentlicher Cannabiskonsum. FALL 3 Radikalisierung War im Alter von 11 Jahren erstmals in einer Moschee, als seine Mutter dort einen Moslem geheiratet hat. Konvertiert 5/14 zum Islam - ‚im Volksgarten mit Freunden‘. Besucht eine radikale Moschee, lernt dort eine afghanische Familie und Deutsche Jugendliche kennen, die ihn davon überzeugen, dass man als Moslem kämpfen muss. Reist 8/2014 über die Türkei nach Syrien und schließt sich der IS an, verwüstet davor seine Wohnung, in der eine Waffe, und umfangreiches IS-Propagandamaterial gefunden wurden. Wird in Syrien bei einem Bombenangriff schwer verletzt, kehrt 3/15 nach Österreich zurück und wird in U-Haft genommen und schließlich zu einer Haftstrafe verurteilt. FALL 3 Diagnose Jugendneuropsychiatrische Diagnose: 1. Achse: Klinisch-psychiatrisches Syndrom Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92 ICD-10) V.a. posttraumatische Belastungsstörung 2. Achse: Umschrieben Entwicklungsrückstände Keine 3. Achse: Intelligenzniveau Normvariante 4. Achse: Krankheiten aus anderen Kapiteln der ICD-10 Keine 5. Achse: Assoziierte aktuelle abnorme psychosoziale Umstände Mangel an Wärme in der Eltern-Kind-Beziehung Unzureichende elterliche Aufsicht und Steuerung Erziehung in einer Institution Abweichende Elternsituation Lebensbedingungen mit möglicher psychosozialer Gefährdung 6. Achse: Globale Beurteilung des psychosozialen Funktionsniveaus 4 - Ernsthafte soziale Beeinträchtigung • FALL 3 Motive ‚Der Islam hat mir Orientierungspunkte und Ziel gegeben.‘ ‚Ich komme ohnehin ins Paradies, wenn ich sterbe‘. ‚Es war der Nervenkitzel‘. ‚Syrien ist ja nichts Alltägliches‘. ‚Die Glaubensbrüder haben gesagt, in Syrien kann man leben ohne zu arbeiten, bekommt eine Wohnung und eine Frau‘. Gutachterliche Beurteilung Desolate und pathogen wirkende Sozialisationsbedingungen, fehlende haltgebende familiäre Strukturen, fehlende Geborgenheit, fehlende Wertschätzung. Die emotionalen Defizite, der verminderte Selbstwert und die daraus resultierende Ohnmacht werden durch Gewalt kompensiert. Hohe Verführbarkeit durch Menschen, die vermeintlich Anerkennung, Liebe und Geborgenheit geben. §11, § 21(2), § 4 (2) JGG werden verneint Die Pubertät • • • • • • • • • Biopsychosoziale Veränderung Umbruch, Selbstfindung, Neuorientierung Abgrenzung von den Eltern Suche nach Konflikten Ablehnung von, aber auch Suche nach Autoritäten Suche nach Identität, Suche nach Identifikation Sinnsuche Abenteuerlust Selbstzweifel, Verletzlichkeit, Irritierbarkeit Das Angebot des Radikalismus • • • • • • • Einfache Wahrheiten Gemeinschaftsgefühl Klare Identitäten Markante Feindbilder Machtvolle Rhetorik Nervenkitzel, Abenteuer Sinngebung Gemeinsamkeiten Keine forensisch relevante psychische Erkrankungen Bedeutung der Achse-5 der multiaxialen Diagnostik Frühe Bindungsstörung Fehlende Vaterfigur Soziale Isolation und Ausgrenzung Heimatlosigkeit Kein muslimisch orientiertes Leben vor der Radikalisierung • Keine spezifische Kenntnis des Koran • • • • • • • Fazit • Radikalisierung ist keine psychische Erkrankung • Den klar definierten Typus des jugendlichen Attentäters gibt es nicht • Die individuelle Biologie und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend • Der Prozess der Radikalisierung ist nicht geradlinig, sondern durch das Zusammenspiel mehrerer Faktoren gekennzeichnet • Bestimmte Risikofaktoren erzwingen nicht Radikalisierung, lassen sie jedoch wahrscheinlicher werden Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit