PowerPoint-Präsentation - INTEGRITAS

Werbung
Aus der Praxis von
INTEGRITAS Erfahrungen aus 40 Jahren
Deutscher
Pharma Recht Tag 2004
19.03.2004/RAin Andrea Schmitz
Wer ist INTEGRITAS?
 Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie
 1962 gegr. als "Verein zur Wahrung einer lauteren
Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens"
 Ziele:
- Schutz der lauteren Heilmittelwerbung
(Kampf gegen unlauteren Wettbewerb)
- Klärung von Rechtsfragen
- Meinungsbildung im Dialog mit der Politik
 kein reiner Abmahnverein!
Mitglieder
 BAH
 BPI
 VRH
 Diätverband
 Arzneimittelfirmen
 Werbeagenturen
 Verlage
 Rechtsanwälte
Vor 40 Jahren ...
Dokumentation über den Versandhandel mit
Arzneimitteln und dessen Werbepraxis (1963)
damals: HWVO: kein Versandhandelsverbot und kein
entspr. Werbeverbot!
 Forderung der Industrie nach Verboten!, wg.:
 Missstände
heute: Abschaffung Versandhandelsverbot und entspr.
Werbeverbot durch Gesundheitsreform
 Liberalisierung
Vorwort der Dokumentation 1963
"Die Erfahrungen selbst mit eigenen Mitgliedern zeigten jedoch
bald, dass die Bemühungen um eine lautere Werbung bei Firmen
mit Versandhandel auf besonders große Schwierigkeiten und
Widerstände stießen. In den darauffolgenden Jahren machten die
verstärkten Bemühungen um eine lautere und saubere Werbung
deutlich, dass die Haltung unserer früheren eigenen Mitglieder
keine Einzelfälle darstellte, sondern darin ihre Ursache hat, dass
die Versandhandelswerbung - mit Ausnahme der allgemeinen
Versandhäuser - unter dem Zwang steht, den Verbraucher durch
eine einmalige Werbeansprache zu bewegen; sie steht damit im
Gegensatz zur üblichen Werbung mit Vertrieb über Apotheken und
den Einzelhandel, die mit der kumulierenden Werbung wiederholter
Werbeaussagen rechnen kann und nicht auf eine einmalige und
dementsprechend drastische Werbeaussage angewiesen ist."
Heute:
Besondere Probleme der letzten
ca. 15 Jahren:
 Probleme des Pflichttextes
 Verfahren im Grenzbereich zwischen Arznei- und
Lebensmittel
 Abgrenzung zwischen Image-/Produktwerbung
Probleme des Pflichttextes
Historische Entwicklung:
 AMNG: umfangreicher Pflichtangabenkatalog
 4. AMG-Novelle 1989: in TV- und
Hörfunkwerbung:
"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
Ihren Arzt- oder Apotheker"
 8. AMG-Novelle 1998:
Pflichtsatz auch in Printanzeigen
OTC-Pflichthinweis in TVWerbespots
Besondere Problematik TV-Werbespots:
Nach der Werbung vor neutralem Hintergrund
(§ 4 V HWG)  den TV-Sendern wie normale
Werbezeit zu zahlen.
Lösung: Änderung Rundfunkstaatsvertrag zum
01.04.2004!
OTC-Pflichthinweis = Beitrag im Dienste der
Öffentlichkeit (neutraler und standardisierter Hinweis)
Entspr. Änderung der AGB der Rundfunk- und
Fernsehanbieter
Verfahren im Grenzbereich
AM-LM
Novel Food:
 Margarine mit cholesterinsenkender Wirkung
 Kollision zwischen europäischer
Kennzeichungsauflage und nationalem Verbot
krankheitsbezogener Werbung für Lebensmittel gem.
§ 18 Abs. 5 LMBG
 OLG Hamburg v. 29.08.2002 (3 U 236/01):
Auslobung mit "deutlich erhöhtem Cholesterin" nicht
von Kennzeichnungsauflage umfasst!
Verfahren im Grenzbereich
AM-LM
Joghurt mit Johanniskraut und Melisse
 OLG München (2001, Az.: 6 U 1917/99):
 Auslobung "beruhigend und ausgleichend": § 18 LMBG
 Verkehrsfähigkeit als LM (+)
 Keine Zusatzstoffe i. S. § § 2, 11 LMBG:
 Melisse wg. Geschmackswert f. Speisen, Salate
 Johanniskraut wg. Aromenverordnung, aber Geschmack bitter,
scharf!!
 Revision BGH, Ausgang??
(Änderung Zusatzstoffbegriff?)
Imagewerbung-Absatzwerbung
TV-Werbespot von ratiopharm
"...Ich verordne z.B. Ratiopharm-Arzneimittel, die sehr
gut sind und sogar weniger kosten"
 Besonderheit: Firmenname stets Bestandteil d. AMBezeichnung
 BGH 17.06.1992 (I ZR 221/90):
Keine arzneimittelspezifischen Angaben, keine
Hinweise auf Anwendungsgebiete
Hinweis auf Preiswürdigkeit und Güte allgemein 
Imagewerbung! (später: Weiterentwicklung durch
Entscheidung "ratiopharm Hörfunkspot")
Imagewerbung-Absatzwerbung
XXL-Figur?
BGH 19.09.2001 (Az.: I ZR 287/00): Absatzwerbung (+)
 Deutlicher Hinweis auf Anwendungsgebiet
 Indirekter Hinweis auf AM-Bezeichnung:
ReducTeam!
Information des Patienten
Informationsbedürfnis/-recht des Patienten:
 HWG: nicht unmittelbar im Vordergrund, eher Schutz
 gewandeltes Verbraucherleitbild: vom
"Durchschnittstrottel" zum informierten Verbraucher
Information des Patienten oder Umgehung von
Werbeverboten des HWG?
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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