Preispolitik

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1
Aufgabenbereiche der Preispolitik
und des Preismanagements
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Preis und Preismanagement (Preispolitik)
Der Preis ist der von einem Käufer zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine
bestimmte Menge eines spezifischen Wirtschaftsgutes an den Verkäufer zu
zahlende Geldbetrag.
• Bruttopreis: Nettopreis plus Mehrwertsteuer - für den privaten Nachfrager zu
leistender Betrag.
• Nettopreis: Dieser Betrag verbleibt dem Anbieter als tatsächlicher Erlös aus der
Transaktion.
Preispolitik gilt als schärfste Marketingwaffe:
Of all the tools available to the markets, none is more powerful than price“
(Han et al. 2001)
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Aktionsbereiche der Preispolitik
• Preiskalkulation
Festlegung des Grund- und Listenpreises
Ausgestaltung von Preissystemen
• Gestaltung der Zahlungsbedingungen
Fakturierung
Absatzkreditpolitik und Financial Engineering
• Gestaltung der Zahlungsbedingungen
• Preispräsentation
• Preisverhandlungen
• Preis-Controlling
Die Preispolitik ist Teil der umfassenderen Kontrahierungspolitik (Festlegung der
Transaktionsbedingungen).
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Preisfindungsmechanismen
• Festpreis (posted price)
• interaktive Preisfindung
• Reverse Pricing
• Auktionen
Englische Auktion
Holländische Auktion
Höchstpreisauktion
Mindestpreisauktion (Ausschreibung)
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Behavioral Pricing
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Mental Accounting
• Der „Nutzen“ (value ψi ) eines Produkts bzw. einer Transaktion i zum Preis pi
bildet sich aus einem Akquisitionsnutzen und einem Transaktionsnutzen.
• Theorie, die Verkaufspreis und Referenzpreise in ein Bewertungsmodell
integriert (Bewertung von gains und losses).
Ψi = Ψ(pri – pi) + Ψ(pRi – pi)
pri : Reservationspreis
pRi : Normalpreis
• Akquisitionsnutzen: Differenz von Reservationspreis zum Verkaufspreis
(Konsumentenrente)
• Transaktionsnutzen: Differenz von Normalpreis zum Verkaufspreis.
Transaktionsnutzen korrigiert die bewertete Konsumentenrente nach oben bzw.
unten.
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Preisbewusstsein (Preisinvolvement)
• Inhalt des Preisbewusstseins
Wichtigkeit des Preises bei Kaufentscheidungen,
Präferenz des Nachfragers für niedrige Preis-/Qualitätslagen,
„Energie“, die der Nachfrager aufbringt, um ein „Schnäppchen“ zu machen.
• Preishybrides Kaufverhalten
Teuerkauf
Billigkauf
Preiswertkauf (smart shopper)
Sparen heißt, billig oder preiswert einkaufen.
Convenience Shopping
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Der hybride Käufer
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Preisschwellen
• Gebrochene Preise
unterschreiten knapp eine Wahrnehmungs- bzw. Preisschwelle,
Abrundungshypothese: Preise unter einer Wahrnehmungsschwelle
werden als deutlich günstiger eingeschätzt.
suggerieren eine „knallharte Kalkulation“.
Reaktionsschwellen im Marktresponse (gebrochene Preise werden
überproportional häufiger als glatte Preise gekauft)
• Magic Numbers
Problem der Bestimmung auffallender Preisschwellen für ein Produkt, die
dann knapp unterschritten werden.
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Preis-/Qualitätshypothese und Preisimage
• Preis-/Qualitätshypothese
Die Qualität (= Leistung) eines Produkt ist oft schwer einzuschätzen.
Man schließt vom Preis auf die Qualität: Qualitätsvergleiche werden durch
Preisvergleiche vorgenommen.
Aber: Preis verliert seine Indikatorkraft für die Qualität, wenn andere
Informationen über das Produkt zur Verfügung stehen.
• Preisimage
Subjektive Einschätzung eines Nachfragers bezogen auf die
Preisgünstigkeit, Preiswürdigkeit sowie das Preisgebaren eines Anbieters.
Existenz von Eck- oder Schlüsselartikeln, die das Preisimage eines
Geschäfts beeinflussen.
Preisimage ist ein Entscheidungskriterium für die Wahl einer
Einkaufsstätte.
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Abbildung des Marktresponses
auf den Preis
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Preis-Absatz- Funktion
Welche Absatzmenge (x) lässt sich bei einem
Verkaufspreis (p) für das betrachtete Produkt
erzielen?
 Marktreaktionsfunktion
x = x (p)
mit:
dx
0
dp
„Gesetz der Nachfrage“
Preiselastizität
Bogenelastizität
Punktelastizität
Welche Absatzmengenänderung (Δx)
tritt auf, wenn sich der Verkaufspreis um
eine bestimmte Höhe (Δp) verändert?
Δx
relative Mengenände rung
Δx p1
ε
 x1 

Δp Δp x1
relative Preisänder ung
p1
ε
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dx p

dp x
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Formen von Preis-Absatz-Funktionen
• lineare Preis-Absatz-Funktion
x = a – b∙ p, mit: a, b > 0
Prohibitivpreis:
x = 0 bei p = a/b.
Sättigungsmenge: x = a bei p=0.
• Preis-Absatz-Funktion vom Cobb-Douglas-Typ
x = a ∙ p-b, mit: a > 0,b > 1.
Prohibitivpreis: x = 0 bei p = ∞.
Sättigungsmenge: x = ∞ bei p=0
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Grundmodelle der Preiskalkulation
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4.1 Das magische Dreieck der Preispolitik
• Selbstkosten: Zumindest langfristig sollen die Preise die Selbstkosten des
Unternehmens übersteigen, weil nur so Gewinn erzielt werden kann.
• Preisbereitschaft der Nachfrager.
• Verhalten der Konkurrenten.
Ein Anbieter, der den Selbstkostenaspekt hervorhebt, betreibt eine
kostenorientierte Preispolitik. Wenn er hingegen die Verhaltensweisen von
Nachfrager und Konkurrenz in das Zentrum seiner Überlegungen stellt, handelt er
marktorientiert.
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4.2 Kostenorientierte Preispolitik
• Faustregel: „Selbstkosten plus (angemessener) Gewinnzuschlag“
prozentualer Zuschlag auf eine kostenorientierte Bezugsbasis
• Im Handel verwendet man den Einstandspreis als Bezugsbasis mit der
Kalkulationsspanne und Gewinnspanne als Zuschläge.
Handelsspanne: „Kalkulationsspanne plus Gewinnspanne“,
Mischkalkulation.
• In der Industrie dienen die Selbstkosten je Stück (Herstellkosten und anteilige
Verwaltungs- und Vertriebskosten) als Bezugsbasis, auf die die Gewinnspanne
aufgeschlagen wird.
• Bei einem Gewinnzuschlag von 0 deckt das Unternehmen mit dem Preis seine
Selbstkosten.
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Kostenorientierte Preispolitik im Handel
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Kostenorientierte Preispolitik beim Hersteller
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Die Kosten
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Die Stückkosten
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Kostenorientierte Preispolitik
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Beurteilung der kostenorientierten Preispolitik
Vorteile
Zahlenangaben für die Selbstkosten je Stück sind in
Kostenrechnungssystemen relativ gut ermittelbar.
„Angemessener“ Gewinnzuschlag findet das Verständnis der Verbraucher.
Verminderung der Gefahr eines Preiskampfes in der Branche.
Nachteile
Die Bestimmung der Selbstkosten hängt in der Regel von der geplanten
Absatzmenge ab. Die Absatzmenge ist wiederum Folge des gesetzten
Preises.
Deswegen sind Absatz- bzw. Produktionsmenge und der kalkulierte Preis
Planungsgrößen, die sich nicht unbedingt am Markt realisieren lassen.
Das „Gewinnpotenzial“ des Marktes wird nicht ausgeschöpft.
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4.3 Marktorientierte Preispolitik
Maximierung des Gewinns nach den Möglichkeiten des Marktes
Gewinn = Umsatz – Kosten
Marktorientierte Preispolitik berücksichtigt die Kosten des Unternehmens und
integriert über den Umsatz die Nachfrageseite in das Kalkül der
Preisbestimmung.
Maximierung des Gewinns als idealtypische Zielsetzung.
Komplexe Wirkung des Preises auf den Gewinn (Gewinntreiberwirkung)
Absatztreiberwirkung,
Umsatztreiberwirkung,
Kostentreiberwirkung.
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Absatz-, Umsatz-, Kosten- und Gewinntreiberwirkung des Preises
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Preispolitik im Monopol
Ein Anbieter verhält sich monopolistisch, wenn er erwartet, dass sein
Absatz allein von seinem Preis und dem Käuferverhalten abhängig ist.
Existenz eines Umsatzmaximums bei linearen Preis-Absatz-Funktionen
mit der Erhöhung der Verkaufsmenge durch einen niedrigeren Preis ist
keine ständige Steigerung des Umsatzes verbunden.
Ebenso: Preiserhöhungen müssen nicht zu Umsatzsteigerungen führen.
Die gewinnmaximale Menge liegt dort, wo die Differenz zwischen Umsatz
und Kosten bezogen am höchsten ist.
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Die Umsatzermittlung im Monopol
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Die Gewinnermittlung im Monopol (Menge als
Entscheidungsparameter)
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Die Gewinnermittlung im Monopol (Preis als Entscheidungsparameter)
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Preispolitik im Monopol
• Ein monopolistischer Anbieter sieht sich folgender Situation gegenüber
Nachfragefunktion (Preis-Absatz-Funktion):
p = p(x)
Kostenfunktion:
K= K(x)
• Es gilt dann für den Umsatz: U = p . x = p(x) . x
U  px
 p(x)  x
dU
dp

x p
dx
dx
dU/dx: Grenzumsatz: Um wie viel steigt der Umsatz, wenn eine
Mengeneinheit zum Preis p mehr verkauft wird.
dp/dx zeigt das hierfür notwendige Preiszugeständnis an.
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Preispolitik im Monopol
• Es ergibt sich für den Gewinn:
G  px -K
 p(x)  x - K(x)
dG dp
dK

xp0
dx dx
dx
dU dK


dx dx
dG/dx: Grenzgewinn: Um wie viel erhöht sich der Gewinn, wenn eine
Mengeneinheit zusätzlich verkauf wird?
dK/dx: Grenzkosten: Um wie viel erhöhen sich die Kosten, wenn eine
Mengeneinheit mehr verkauft und damit produziert wird.
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Preispolitik im Monopol
Daraus folgt:
dG
0
dx
für :
dU dK

dx dx
Der Gewinn steigt solange, wie der zusätzliche Umsatz (Grenzumsatz)
einer Erhöhung der Verkaufsmenge – bei fallendem Preis – höher als die
zusätzlichen Kosten (Grenzkosten) ist.
Im Gewinnoptimum gilt: Grenzumsatz gleich Grenzkosten.
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Preispolitik im Monopol
Umformung der Bedingung für den gewinnoptimalen Preis
(Amoroso-Robinson-Relation)
p* 
e
dK
1 e dx

e: Preiselastizität der Nachfrage
Der Gewinn ist eine Funktion der Preissensibilität des Marktes,
operationalisiert in der Preiselastizität und den Grenzkosten der Produktion.
der gewinnoptimale Preis steigt, je höher die Grenzkosten sind.
der gewinnoptimale Preis sinkt, je preissensibler die Nachfrager sind, d.h.
je größer – betragsmäßig – die Preiselastizität ist
(allgemein gilt e < -1).
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Preispolitik im heterogenen Polypol
Ein Anbieter verhält sich polypolistisch, wenn er erwartet, dass sein Absatz, dem
Käuferverhalten sowie den Preisen anderer Anbieter abhängig ist, auf eigene
Aktionen aber keine Konkurrenzreaktionen erfolgen.
Dieses Verhalten ist realistisch, wenn
die Zahl der Nachfrager groß ist,
die Zahl der Anbieter groß ist, wobei jeder eine nur geringe
Produktionskapazität aufweist,
jeder Anbieter versucht, durch Produktbesonderheiten, Werbung und
Service usw. ein akquisitorisches Potenzial aufzubauen: Existenz von
Stammkunden.
Im heterogenen Polypol kann sich jeder Anbieter in einem begrenzten Bereich als
Monopolist verhalten. Jenseits dieses „monopolistischen Abschnittes“ muss er
damit rechnen, dass es zu Käuferfluktuationen kommt.
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Die Nachfrage im heterogenen Polypol
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Die Gewinnermittlung im heterogenen Polypol
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Preispolitik im heterogenen Oligopol
Ein Anbieter verhält sich oligopolistisch, wenn er erwartet, dass sein Absatz, dem
Käuferverhalten sowie den Preisen anderer Anbieter abhängig ist und auf eigene
Aktionen Konkurrenzreaktionen erfolgen können.
Dieses Verhalten ist realistisch, wenn
die Zahl der Nachfrager groß ist
die Zahl der Anbieter klein ist, wobei jeder eine umfangreiche
Produktionskapazität aufweist.
jeder Anbieter versucht, durch Produktbesonderheiten, Werbung und
Service usw. ein akquisitorisches Potenzial aufzubauen: Existenz von
Stammkunden.
Verlässt im heterogenen Oligopol ein Anbieter seinen monopolistischen Spielraum,
kommt es zu Käuferfluktuationen, die sofortige Konkurrenzreaktionen auslösen.
Barometrischer Preisführer
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Die Nachfrage im heterogenen Oligopol
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Die Verschiebung der Nachfrage im heterogenen Oligopol
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Preisdifferenzierung
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Ziele und Grade der Preisdifferenzierung
Der Anbieter setzt unterschiedliche Preise für die annähernd gleiche
Produktleistung an, um die Konsumentenrente stärker abzuschöpfen.
Preisdifferenzierung kann personell, räumlich, quantitativ, zeitlich oder
leistungsbezogen durchgeführt werden.
Grade der Preisdifferenzierung
Preisdifferenzierung ersten Grades: Jeder Nachfrager erhält für eine
Produkteinheit einen individuellen Preis.
Preisdifferenzierung zweiten Grades: Selbstselektion der Nachfrager.
Preisdifferenzierung dritten Grades: Existenz von unterscheidbaren
Marktsegmenten, die einen spezifischen Preis erhalten, wobei der
Nachfrager aufgrund seiner Merkmalsausprägungen einem dieser
Segmente angehört.
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Arten der Preisdifferenzierung
• Personelle Preisdifferenzierung
Marktsegmente weisen spezifische Preiselastizitäten auf.
Perfekte Preisdifferenzierung: Jeder Nachfrager erhält das betreffende
Produkt zu einem individuellen Preis (Preisdifferenzierung ersten Grades):
Selective Pricing.
• Räumliche Preisdifferenzierung
Der Anbieter fordert in einzelnen geographischen Absatzgebieten
unterschiedliche Preise (gebietsspezifische Preiselastizitäten und/oder
Kosten).
• Quantitative Preisdifferenzierung
Mengen-, Umsatzrabatte, BOGOs, Boni.
Je höher die Abnahmemenge, desto höher ist der Rabatt bzw. Bonus.
.
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Arten der Preisdifferenzierung
• zeitliche Preisdifferenzierung
Der Anbieter setzt je nach Tageszeit, Wochentag oder Saison
verschiedene Preise für sein Produkt an.
Durch höhere (niedrigere) Preise in nachfragestarken
(nachfrageschwachen) Zeiten soll ferner eine bessere Auslastung der
Produktionskapazitäten erreicht werden (peak load pricing).
• leistungsbezogene (sachliche) Preisdifferenzierung
Ein Produkt variiert in seinen Ausstattungen: Die ordinalen
Qualitätsunterschiede spiegeln sich in korrespondierenden ordinalen
Preisunterschieden wider.
Produktllinien-Pricing
• Problem der (vor allem räumlichen) Preisdifferenzierung: Arbitrage
Notwendigkeit eines Kontrollsystems
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Preisstrategien bei Innovationen
• Skimming-Strategie
Ein hoher Anfangspreis wird allmählich gesenkt.
Abschöpfen der Konsumentenrente durch schrittweises Abarbeiten der
Marktsegmente; Kostendeckung bereits bei Markteinführung, Erhöhung der
Vermarktungschancen, wenn Preis-/Qualitätszusammenhang besteht.
• Penetration-Strategie
Markteinführung mit relativ niedrigem Preis, der in späteren Perioden
erhöht werden kann.
Niedriger Preis ist eine Investition in die Markterschließung (Marktanteil;
akquisitorisches Potenzial); Nutzen des Erfahrungskurveneffekts.
• Strategie des äußerst niedrigen Anfangspreises
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5
Rechtliche Rahmenbedingungen der
Preispolitik
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Preispräsentation
• Preisangabenverordnung (PAngV)
Preisklarheit und Preiswahrheit in den Preisangaben bei Transaktionen mit
dem Endverbraucher.
Angabe des Endpreises.
Bei vorgepackten oder frischen Waren Angaben des Grundpreises (unit
price).
Eine Verpflichtung zur Preisangabe in der Werbung besteht nicht.
• Verbot irreführender Preisangaben (§ 5 UWG)
Problem bei sprachlichen Preisbezeichnungen.
Verbot von Lockvogelangeboten.
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48
Rechtliche Rahmenbedingungen der Preispräsentation
• Werbung mit Preisvergleichen - comparative pricing (§ 6 UWG)
Anbieter stellt seinen eigenen aktuellen Verkaufspreis einem externen
Vergleichspreis gegenüber, wobei der aktuelle Verkaufspreis niedriger als
der Vergleichspreis ist (externer Referenzpreis).
Vergleichspreis kann der eigene Preis (in der Vergangenheit), ein
bestimmter Konkurrenzpreis oder ein pauschaler Konkurrenzpreis
(„Marktpreis“) sein.
Es dürfen nur Waren und Dienstleistungen, die den gleichen Bedarf bzw.
die gleiche Zweckbindung aufweisen, als Vergleichspreis dienen.
Der Preisvergleich darf nicht irreführend sein: kein Mondpreis:
Fantasiepreiswerbung.
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Preispräsentation
Preisempfehlungen
Hersteller oder Großhändler darf dem Handel die Gestaltung der Preise
nicht vorschreiben (Verbot der Preisbindung).
Dennoch besteht das Interesse beim Hersteller, im Rahmens einer
Endverbraucherwerbung auf das günstige Preisniveau seiner Marke
hinzuweisen (Preisempfehlung).
Der empfohlene Preis muss von der Mehrzahl der Einzelhändler
tatsächlich gefordert werden.
Zur Durchsetzung der Preisempfehlung darf kein wirtschaftlicher oder
sonstiger Druck ausgeübt werden.
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Preishöhe
Zu hohe Preise: Ausbeutungsmissbrauch (§ 19 Abs. 4 GWB)
Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen ohne sachliche
Rechtfertigung Preise fordert, die von denjenigen (nach oben) abweichen,
die sich bei wirksamen Wettbewerb ergeben würden.
Missbräuchliche Preise (§ 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB) oder Preisspaltung (§19
Abs. 4 Nr. 3).
Eine solche Preissetzung kann von den Kartellbehören untersagt werden.
Problem der Festlegung von Vergleichspreisen (wettbewerbsanaloger
Preis) und Abgrenzung des relevanten Marktes für die Marktbeherrschung.
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Preishöhe
• Verkauf unter Einstandspreis (§ 20 Abs. 2 S. 2 GWB)
Unternehmen, die gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern eine
überlegene Marktmacht besitzen, ist es verboten, Waren oder gewerbliche
Leistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis anzubieten, es sei
denn, dies ist sachlich gerechtfertigt.
Schutz von mittelständischen Einzelhändlern vor lang andauernden
Niedrigstpreisstrategien marktmächtiger Anbieter.
• Predatory Pricing (Kampfpreisunterbietungsstrategie)
Verstoß gegen Behinderungsmissbrauch (§ 19 Abs. 4 GWB), unbillige
Wettbewerbsbehinderung (§ 20 Abs. 1 GWB) und unlauterer Wettbewerb
(§3 UWG), wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen vorliegt.
Aber: Im Gesetz des Marktes verschwinden schwächere Anbieter.
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52
Rechtliche Rahmenbedingungen der Preishöhe
• Preisdifferenzierung
Die Möglichkeit zur personellen oder räumlichen Preisdifferenzierung und
die Gewährung von Preisnachlässen an bestimmte Personen gehören zur
unternehmerischen Freiheit.
Aber: Teilweise besteht eine Verpflichtung zu Unisex-Tarifen
(Gleichstellung von Mann und Frau).
Verbot der aktiven Preisdifferenzierung: Ein marktbeherrschendes bzw.
marktstarkes Unternehmen darf gemäß § 20 Abs. 1 GWB im
Geschäftsverkehr gleichartige Unternehmen ohne sachliche Rechtfertigung
nicht ungleich behandeln.
Verbot der passiven Preisdiskriminierung: Ein marktbeherrschendes
Unternehmen darf ohne sachlichen Grund gegenüber seinen schwächeren
Lieferanten keine Vorzugsbedingungen (z.B. höhere Rabattsätze)
durchsetzen.
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53
Rechtliche Rahmenbedingungen der Preishöhe
Horizontale Preisabsprachen (Preiskartell)
Preisabsprachen zwischen Unternehmen bezogen auf Mindestpreise,
Höchstpreise, exakt fixierte Preise, Preisrelationen, die Gewährung von
Rabatten oder Preisschutzklauseln sind gemäß §1 GWB bzw. § 81 EGV
verboten, wenn dadurch der Wettbewerb eingeschränkt oder verfälscht
wird.
Analoges gilt auch für das Submissionspreiskartell.
Kartellrechtlich relevante Preisabsprachen können durch Vertrag
(einschließlich des Gentleman‘s Agreement) oder durch aufeinander
abgestimmtes Verhalten zustande kommen.
Das aufeinander abgestimmte Verhalten ist vom bewussten
Parallelverhalten (barometrischer Preisführer) abzugrenzen, das
kartellrechtlich nicht relevant ist.
Ausnahme der Preiskartelle: Mittelstandskartelle (§ 3 GWB), die sich auf
Preiskalkulationsempfehlungen beschränken.
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Preishöhe
Vertikale Preisbindungen
Nach § 4 GWB sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen
unterschiedlicher Wertschöpfungsstufen verboten, die einen der Beteiligten
in der Freiheit der Gestaltung von Preisen oder Konditionen gegenüber
dritten beschränken.
Verbot von vertikalen Preisbindungen durch Vertrag oder wirtschaftlichen
Druck.
Aber: Höchstpreisvereinbarungen sind erlaubt, sofern die Vereinbarung
ohne Druck oder Anreize zustande gekommen ist.
Kooperationen zwischen Hersteller und Handel in Vermarktung und
Warenwirtschaft senken das „Bedürfnis“ des Herstellers, dem Handel die
„richtigen“ Preise zu diktieren.
Schmalen/Pechtl, Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, 13. Auflage.
© Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft ∙ Steuern ∙ Recht GmbH
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Preispolitik
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