2.3.3. Beweisen von Sätzen Beweise müssen allgemeingültig geführt werden. Eine auch noch so große Anzahl wahrer Beispiele ist für den Beweis einer Aussage nicht ausreichend. SATZ: (INNENWINKELSATZ FÜR DREIECKE) In jedem Dreieck beträgt die Summe der Innenwinkelgrößen zusammen 180°. (Wenn , und die Innenwinkel eines Dreiecks ABC sind, dann gilt + + = 180°.) Beweis: Vor.: ABC ist ein Dreieck , und sind Innenwinkel des Dreiecks Beh.: + + = 180° Bew.: Sind und die Winkel, die durch die Parallele zur Seite c entstehen, so gilt: (1) + + = 180° gestreckter Winkel (2) = Stufenwinkelsatz (3) = Wechselwinkelsatz (4) + + = 180° (1); (2); (3) q.e.d. C A Ist eine Aussage falsch, so ist die Anführung eines einzigen Gegenbeispieles ausreichend. B