Positionspapier der Berner Belegärzte-Vereinigung+ (BBV+) zu Tariffragen für Halbprivat-und Privatpatienten Grundsätze Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ setzt sich für eine hochwertige medizinische Versorgung durch Belegärzte ein. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ vertritt die Interessen der Berner Belegärzte gegenüber den Spitälern, den politischen Behörden und den Krankenversicherern. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterstützt das 10 Punkteprogramm der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung SBV: 1. Der Belegarzt erbringt die ärztlichen Leistungen persönlich. 2. Der Belegarzt hat die medizinische Spezialistenausbildung abgeschlossen und bildet sich stetig weiter. 3. Der Belegarzt ist permanent verfügbar und der erleichterte Zugang zu ihm ermöglicht eine persönliche therapeutische Begleitung. 4. Der Belegarzt misst den Wünschen des Patienten hinsichtlich des Ablaufs der Behandlung grosse Bedeutung bei. 5. Der Belegarzt setzt die diagnostischen Untersuchungen und therapeutischen Massnahmen ohne Zeitverzug in Gang. 6. Der Belegarzt setzt sich in Absprache mit der Klinik dafür ein, für Patienten in der Privat/Halbprivatabteilung jegliche Warteliste zu vermeiden. 7. Der Belegarzt achtet speziell auf den Schutz der Privatsphäre des Patienten. 8. Der Belegarzt erstellt eine transparente und verständliche Honorarrechnung. 9. Wo solche bestehen, anerkennt der Belegarzt die Paritätische Kommission der Zusatzversicherungen und deren Spielregeln. 10. Ein allfälliger ärztlicher Stellvertreter oder beauftragter Belegarzt, resp. beigezogener Konsiliararzt erfüllt die gleichen Bedingungen. Position bezüglich der Abgeltung der Einzelleistungen des Belegarztes für zusatzversicherte Patienten Zusatzversicherte Patienten nach VVG profitieren in erster Linie von der freien Arztwahl, dem raschen Zugang zum Belegarzt und der prioritären Behandlung im Spital. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterstützt für die Abgeltung im Zusatzversicherungsbereich zu Lasten einer Krankenversicherung oder des selbstzahlenden Patienten folgende Kriterien: - Es handelt sich um die Abgeltung von Einzelleistungen und somit nie um Pauschalen - Schwierigkeitsgrad der Leistung unter Berücksichtigung der üblicherweise zur Erbringung dieser Leistung notwendigen Weiter- und Fortbildungszeit - - Zeitaufwand für die Erbringung der Leistung inklusive der dazu notwendigen nicht direkt am Patienten erbrachten Leistungen Abgeltung der permanenten Verfügbarkeit und persönlichen Verantwortung bzw. der allfälligen, qualitiativ gleichwertigen ärztlichen Stellvertretung Risiko des Eingriffes Wahl- oder Notfalleingriff - Freie Arztwahl Optimale Indikationsstellung für Behandlungen und Operationen, inkl. Doppel- Mehrfacheingriffe Optimale Wahl von Material und Medikamenten und deren Handhabung - Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ pflegt eine Tarifstruktur als VVG-Empfehlung, welche die Wertigkeit der Eingriffe im Vergleich darstellt, ohne dafür einen direkten Preis festzulegen, was auf Grund des Wettbewerbsrechtes (im VVG) nicht zulässig wäre. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ empfiehlt ihren Mitgliedern, diese moderne, als VVGEmpfehlung online zugängliche, Tarifstruktur zu nutzen und wenn immer möglich nicht mehr nach dem veralteten und nicht mehr gewarteten Spitalleistungskatalog SLK abzurechnen. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ empfiehlt ihren Mitgliedern, die ortsüblichen Preise nicht systematisch zu übertreffen. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterhält eine Tarifkommission, welche auch Fragen von unangemessen erscheinenden Honaren behandelt. Sie beurteilt die Honorare unter Berücksichtigung obiger Aussagen. Während der Uebergangsphase vom SLK bis zur breiteren Verwendung der VVG Empfehlung der Berner Belegärzte-Vereinigung+ kann für Vergleiche zur Abschätzung der ortsüblichen Preise folgender aktueller Rahmen für 2008 herangezogen werden: - Bei einer Abrechnung nach dem Spitalleistungskatalog dient der (seit 1992 unveränderte!) SLK-Taxpunktwert von CHF 4.95 als Ausgangslage. Für halbprivate Patienten soll das Honorar bei etwa 1,5 – 2,0 (max.) x und für privat versicherte Patienten bei etwa 2,0 – 3,0 (max.) x dieses SLK-Taxpunktwertes angesiedelt sein, es sei denn, ein bilateraler Vertrag beinhalte andere Ansätze. Position bezüglich der Abgeltung des Belegarztes für grundversicherte Patienten Auf Grund des KVG haben alle Patienten grundsätzlich auch die Möglichkeit, in einem Privatspital behandelt zu werden. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterstützt das in Kenntnis davon und mit dem Hinweis, dass dabei die freie Arztwahl nicht eingeschlossen ist sowie Einschränkungen u.a. für Doppeleingriffe, Material und Medikamente bestehen. Die Abgeltung der in der Grundversicherung erbrachten Leistungen müssen kostendeckend sein und sollen sich nach den Ausgaben für die gleiche ärztliche Leistung im öffentlichen Spital richten unter Berücksichtigung einer Vollkostenrechnung, beinhaltend Arztlöhne und Ausgaben für die umfassende ärztliche Infrastruktur. Diese Abgeltung spiegelt sich derzeit im Tarifsystem OKP (Obligatorische Krankenversicherung und Pflege) wieder. Verabschiedung durch Vorstand BBV+ am 17.9.08. Ueberarbeitung erfolgt periodisch. Der Präsident BBV+ Dr. Peter Luder Der Generalsekretär BBV+ Dr. Walter Annasohn