Positionspapier zu Tariffragen der Berner Belegärzte

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Positionspapier der Berner Belegärzte-Vereinigung+ (BBV+) zu
Tariffragen für Halbprivat-und Privatpatienten
Grundsätze
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ setzt sich für eine hochwertige medizinische Versorgung
durch Belegärzte ein.
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ vertritt die Interessen der Berner Belegärzte gegenüber
den Spitälern, den politischen Behörden und den Krankenversicherern.
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterstützt das 10 Punkteprogramm der
Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung SBV:
1.
Der Belegarzt erbringt die ärztlichen Leistungen persönlich.
2.
Der Belegarzt hat die medizinische Spezialistenausbildung abgeschlossen und bildet sich stetig
weiter.
3.
Der Belegarzt ist permanent verfügbar und der erleichterte Zugang zu ihm ermöglicht eine
persönliche therapeutische Begleitung.
4.
Der Belegarzt misst den Wünschen des Patienten hinsichtlich des Ablaufs der Behandlung grosse
Bedeutung bei.
5.
Der Belegarzt setzt die diagnostischen Untersuchungen und therapeutischen Massnahmen ohne
Zeitverzug in Gang.
6.
Der Belegarzt setzt sich in Absprache mit der Klinik dafür ein, für Patienten in der Privat/Halbprivatabteilung jegliche Warteliste zu vermeiden.
7.
Der Belegarzt achtet speziell auf den Schutz der Privatsphäre des Patienten.
8.
Der Belegarzt erstellt eine transparente und verständliche Honorarrechnung.
9.
Wo solche bestehen, anerkennt der Belegarzt die Paritätische Kommission der Zusatzversicherungen
und deren Spielregeln.
10. Ein allfälliger ärztlicher Stellvertreter oder beauftragter Belegarzt, resp. beigezogener Konsiliararzt
erfüllt die gleichen Bedingungen.
Position bezüglich der Abgeltung der Einzelleistungen des Belegarztes für
zusatzversicherte Patienten
Zusatzversicherte Patienten nach VVG profitieren in erster Linie von der freien Arztwahl,
dem raschen Zugang zum Belegarzt und der prioritären Behandlung im Spital.
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterstützt für die Abgeltung im
Zusatzversicherungsbereich zu Lasten einer Krankenversicherung oder des selbstzahlenden
Patienten folgende Kriterien:
- Es handelt sich um die Abgeltung von Einzelleistungen und somit nie um Pauschalen
- Schwierigkeitsgrad der Leistung unter Berücksichtigung der üblicherweise zur
Erbringung dieser Leistung notwendigen Weiter- und Fortbildungszeit
-
-
Zeitaufwand für die Erbringung der Leistung inklusive der dazu notwendigen nicht direkt
am Patienten erbrachten Leistungen
Abgeltung der permanenten Verfügbarkeit und persönlichen Verantwortung bzw. der
allfälligen, qualitiativ gleichwertigen ärztlichen Stellvertretung
Risiko des Eingriffes
Wahl- oder Notfalleingriff
-
Freie Arztwahl
Optimale Indikationsstellung für Behandlungen und Operationen, inkl. Doppel- Mehrfacheingriffe
Optimale Wahl von Material und Medikamenten und deren Handhabung
-
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ pflegt eine Tarifstruktur als VVG-Empfehlung, welche
die Wertigkeit der Eingriffe im Vergleich darstellt, ohne dafür einen direkten Preis
festzulegen, was auf Grund des Wettbewerbsrechtes (im VVG) nicht zulässig wäre.
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ empfiehlt ihren Mitgliedern, diese moderne, als VVGEmpfehlung online zugängliche, Tarifstruktur zu nutzen und wenn immer möglich nicht
mehr nach dem veralteten und nicht mehr gewarteten Spitalleistungskatalog SLK
abzurechnen.
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ empfiehlt ihren Mitgliedern, die ortsüblichen Preise
nicht systematisch zu übertreffen.
Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterhält eine Tarifkommission, welche auch Fragen
von unangemessen erscheinenden Honaren behandelt. Sie beurteilt die Honorare unter
Berücksichtigung obiger Aussagen.
Während der Uebergangsphase vom SLK bis zur breiteren Verwendung der VVG
Empfehlung der Berner Belegärzte-Vereinigung+ kann für Vergleiche zur Abschätzung der
ortsüblichen Preise folgender aktueller Rahmen für 2008 herangezogen werden:
- Bei einer Abrechnung nach dem Spitalleistungskatalog dient der (seit 1992
unveränderte!) SLK-Taxpunktwert von CHF 4.95 als Ausgangslage. Für halbprivate
Patienten soll das Honorar bei etwa 1,5 – 2,0 (max.) x und für privat versicherte Patienten
bei etwa 2,0 – 3,0 (max.) x dieses SLK-Taxpunktwertes angesiedelt sein, es sei denn, ein
bilateraler Vertrag beinhalte andere Ansätze.
Position bezüglich der Abgeltung des Belegarztes für grundversicherte
Patienten
Auf Grund des KVG haben alle Patienten grundsätzlich auch die Möglichkeit, in einem
Privatspital behandelt zu werden. Die Berner Belegärzte-Vereinigung+ unterstützt das in
Kenntnis davon und mit dem Hinweis, dass dabei die freie Arztwahl nicht eingeschlossen ist
sowie Einschränkungen u.a. für Doppeleingriffe, Material und Medikamente bestehen.
Die Abgeltung der in der Grundversicherung erbrachten Leistungen müssen kostendeckend
sein und sollen sich nach den Ausgaben für die gleiche ärztliche Leistung im öffentlichen
Spital richten unter Berücksichtigung einer Vollkostenrechnung, beinhaltend Arztlöhne und
Ausgaben für die umfassende ärztliche Infrastruktur. Diese Abgeltung spiegelt sich derzeit im
Tarifsystem OKP (Obligatorische Krankenversicherung und Pflege) wieder.
Verabschiedung durch Vorstand BBV+ am 17.9.08. Ueberarbeitung erfolgt periodisch.
Der Präsident BBV+
Dr. Peter Luder
Der Generalsekretär BBV+
Dr. Walter Annasohn
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